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Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule (Maturitäts- und Fachmittelschule) während der Corona-Pandemie

itäts - und -19- Promotionsordnung - und Fachmittelschule) -19-Verordnung 2 des Bundesrates ärz 2020 sowie Art. 70 Abs. 1 Schulgesetz vom 27. April - und Maturitätsverordnung) vom -Verordnung) vom Gegenstand und Geltungs- bereich
Pandemie
2 Sie hat Gültigkeit für die Abteilungen der Kantonsschule (Maturi- täts - und Fachmittelschule), an denen der Präsenzunterricht am
8. Juni 2020 oder später wieder aufgenommen werden kann.

§ 2 Diese Verordnung bezweckt, für die Schülerinnen und Schüler nach-

teilige Konsequenzen infolge der die Schulen betreffenden M nahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu vermeiden. II. Zeugnisse und Beurteilungen
§ 3
1 Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres
2019 / 2020 ein Zeugnis.
2 Die Beilage weiterer Formulare oder Berichte ist untersagt.
§ 4
1 Bei den 1. und 2. Klassen der Maturitätsschule sowie den 1. sen der Fachmittelschule enthält das Zeugnis keine Noten.
2 Das Zeugnis weist die Dauer des Fernunt errichts aus und bestätigt den Besuch der Fächer.
3 Bei Fächern, die im Schuljahr 2020 / 2021 nicht mehr unterrichtet werden und am Ende des Schuljahres 2019 / 2020 nicht benotet werden dürfen, werden die Noten im Zeugnis des ersten Semesters des Schuljahr es 2020 / 2021 ausgewiesen. Sie basieren auf den Leistungen des Schuljahres 2019 / 2020.
§ 5
1 Bei den 3. Klassen der Maturitätsschule und den 2. Klassen der Fachmittelschule enthält das Zeugnis Noten.
2 Das Zeugnis weist die Dauer des Fernunterrichts aus. Zweck Zeugnis Ausstellung Zeugnis 1. und
2. Klassen Ma- turitätsschule und 1. Klassen Fachmittel - schule Ausstellung Zeugnis 3. Klas- sen Maturitäts- schule und 2. Klassen Fach- mittelschule
- und Matu- -Verordnung. ir-
1) und in die kantonale Ge- Promotion
1. und 2. Klas- sen Maturitäts- schule und
1. Klassen Fachmittel - schule Promotion
3. Klassen Ma- turitätsschule und 2. Klassen Fachmittel - schule Pr omotion 4. Klassen Maturi- tätsschule und
3. Klassen Fachmittel- schule Inkrafttreten
Version: 16.03.2020
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Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule (Maturitäts- und Fachmittelschule) während der Corona-Pandemie

itäts - und -19- Promotionsordnung - und Fachmittelschule) -19-Verordnung 2 des Bundesrates ärz 2020 sowie Art. 70 Abs. 1 Schulgesetz vom 27. April - und Maturitätsverordnung) vom -Verordnung) vom Gegenstand und Geltungs- bereich
Pandemie
2 Sie hat Gültigkeit für die Abteilungen der Kantonsschule (Maturi- täts - und Fachmittelschule), an denen der Präsenzunterricht am
8. Juni 2020 oder später wieder aufgenommen werden kann.

§ 2 Diese Verordnung bezweckt, für die Schülerinnen und Schüler nach-

teilige Konsequenzen infolge der die Schulen betreffenden M nahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu vermeiden. II. Zeugnisse und Beurteilungen
§ 3
1 Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres
2019 / 2020 ein Zeugnis.
2 Die Beilage weiterer Formulare oder Berichte ist untersagt.
§ 4
1 Bei den 1. und 2. Klassen der Maturitätsschule sowie den 1. sen der Fachmittelschule enthält das Zeugnis keine Noten.
2 Das Zeugnis weist die Dauer des Fernunt errichts aus und bestätigt den Besuch der Fächer.
3 Bei Fächern, die im Schuljahr 2020 / 2021 nicht mehr unterrichtet werden und am Ende des Schuljahres 2019 / 2020 nicht benotet werden dürfen, werden die Noten im Zeugnis des ersten Semesters des Schuljahr es 2020 / 2021 ausgewiesen. Sie basieren auf den Leistungen des Schuljahres 2019 / 2020.
§ 5
1 Bei den 3. Klassen der Maturitätsschule und den 2. Klassen der Fachmittelschule enthält das Zeugnis Noten.
2 Das Zeugnis weist die Dauer des Fernunterrichts aus. Zweck Zeugnis Ausstellung Zeugnis 1. und
2. Klassen Ma- turitätsschule und 1. Klassen Fachmittel - schule Ausstellung Zeugnis 3. Klas- sen Maturitäts- schule und 2. Klassen Fach- mittelschule
- und Matu- -Verordnung. ir-
1) und in die kantonale Ge- Promotion
1. und 2. Klas- sen Maturitäts- schule und
1. Klassen Fachmittel - schule Promotion
3. Klassen Ma- turitätsschule und 2. Klassen Fachmittel - schule Pr omotion 4. Klassen Maturi- tätsschule und
3. Klassen Fachmittel- schule Inkrafttreten
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