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Vereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Freiburg und St. Gallen betreffend die Steuerbefreiung für Zuwendungen an Institutionen gemeinnützigen oder wohltätigen Charakters
1 Vereinbarung vom 23. und 27. November 1928 zwischen den Regierungen der Kantone Freiburg und St. Gallen betreffend di e Steuerbefreiung für Zuwendungen an Institutionen gemeinnützigen oder wohltätigen Charakters Die Gegenrechtsvereinbar ungen, die zwischen de m Kanton Freiburg und anderen Kantonen betreffend die Erbschafts- und Schenkungssteuern abgeschlossen wurden, sind nicht in der BDLF ve röffentlicht.
Vereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Freiburg und St. Gallen betreffend die Steuerbefreiung für Zuwendungen an Institutionen gemeinnützigen oder wohltätigen Charakters
1 Vereinbarung vom 23. und 27. November 1928 zwischen den Regierungen der Kantone Freiburg und St. Gallen betreffend di e Steuerbefreiung für Zuwendungen an Institutionen gemeinnützigen oder wohltätigen Charakters Die Gegenrechtsvereinbar ungen, die zwischen de m Kanton Freiburg und anderen Kantonen betreffend die Erbschafts- und Schenkungssteuern abgeschlossen wurden, sind nicht in der BDLF ve röffentlicht.
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