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Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
Art. 1 Zweck und Gegenstand
Art. 2 Verbot der Einfuhr
Art. 3 Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
Art. 4 Einfuhr aus in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ⁷ geregelten Gebieten
Art. 5 ⁸ Einfuhr aus infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
Art. 6 Einfuhr aus Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 ¹¹
Art. 7 Durchfuhr und Ausfuhr von freilebenden Wildschweinen
Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 9 Inkrafttreten
Anhang ¹⁴
Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
1 Sperrzonen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605
EU-Grunderlass | Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse |
---|---|
Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 | Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 der Kommission vom 7. April 2021 mit besonderen Massnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, ABl. L 129 vom 15.4.2021, S. 1; zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2022/1617, ABl. L 243 vom 20.9.2022, S. 47 |
Mitgliedstaaten mit Gebieten in Teil I
Mitgliedstaaten mit Gebieten in Teil II
Mitgliedstaaten mit Gebieten in Teil III
2 Andere infizierte Zonen
3 Andere Sperrzonen
EU-Grunderlass | Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten |
---|---|
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1189 | Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1189 der Kommission vom 8. Juli 2022 betreffend bestimmte Sofortmassnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest in Deutschland, Fassung gemäss ABl. L 184 vom 11.7.2022, S. 66 |
Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
Art. 1 Zweck und Gegenstand
Art. 2 Verbot der Einfuhr
Art. 3 Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
Art. 4 Einfuhr aus in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ⁷ geregelten Gebieten
Art. 5 ⁸ Einfuhr aus infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
Art. 6 Einfuhr aus Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 ¹¹
Art. 7 Durchfuhr und Ausfuhr von freilebenden Wildschweinen
Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 9 Inkrafttreten
Anhang ¹⁴
Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
1 Sperrzonen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605
EU-Grunderlass | Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse |
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Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 | Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 der Kommission vom 7. April 2021 mit besonderen Massnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, ABl. L 129 vom 15.4.2021, S. 1; zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2022/1911, ABl. L 261 vom 7.10.2022, S. 6 |