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Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 8 Inkrafttreten
Anhang ⁸
Betroffene Gebiete und Sperrzonen
1 Sperrzonen in den betroffenen Mitgliedstaaten der EU
EU-Grunderlass | Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten |
---|---|
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 | Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021 betreffend Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten, ABl. L 134 vom 20.4.2021, S. 166; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1996, ABl. L 273 vom 21.10.2022, S. 24 |
2 Betroffene Mitgliedstaaten der EU
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 8 Inkrafttreten
Anhang ⁸
Betroffene Gebiete und Sperrzonen
1 Sperrzonen in den betroffenen Mitgliedstaaten der EU
EU-Grunderlass | Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten |
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Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 | Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021 betreffend Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten, ABl. L 134 vom 20.4.2021, S. 166; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2284, ABl. L 301 vom 22.11.2022, S. 125 |