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Verordnung über die Immobilien des Kantons
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses Verordnung über die Immobilien des Kantons (ImmoV) Vom 8. März 2023 (Stand 1. Juli 2023) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf § 27 Abs. 4 des Dekrets über die wirkungsorientierte Steuerung von Auf- gaben und Finanzen (DAF) vom 5. Juni 2012 1 ) , beschliesst:
1. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
1 Die folgenden Regelungen gelten für die Immobilien im Eigentum des Kantons so- wie für die von ihm angemieteten Objekte.
§ 2 Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt Aufgaben und Zuständig keiten sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuerung, Planung, Projektierung, Realisierung und Betrieb sowie Nutzung und Liquidation der Immobilien der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der unselbständigen Anstalten des Kantons.
§ 3 Begriffe
1 Diese Verordnung verwendet folgende Begriffe: a) Immobilien: Grundstücke, Bauten und Anlagen. b) Nutzerdepartemente: Alle Departemente , die Staatskanzlei, der Grosse Rat so- wie die Gerichte als Nutzer von Immobilien. c) Öffentliches Immobilienmanagement ( PREM - Public Real Estate Manage- ment): Gesamtheit aller Massnahmen zur Deckung des Raumbedarfs der Nut- zerdepartemente sowie zur Wahrung der Interessen des Kantons als Immobili- eneigentümer und - besitzer oder als Bauherrschaft.
1 ) SAR 612.310
d) Bauvorhaben: Neu - , Um - und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungen und Rückbauten. e) Immobilienbetrieb: Management - und Planungsaufgaben sowie operative und administrative Massnahmen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit der Immobilien.
2. Öffentliches Immobilienmanagement
§ 4 Allgemeine Zuständigkeiten
1 Immobilien Aargau ist zuständig für die strategische Planung, den Abschluss von Immobiliengeschäften und die Umsetzung von Bauvorhaben.
2 Sie ist auf Basis der Betriebsmodelle des Produktkatalogs zuständig für den Betrieb sowie die Liquidation der Immobilien des kantonalen Portfolios.
3 Immobilien Aargau vertritt die Interessen des Kantons als Eigentümer und Besitzer von Immobilien, steuert den Immobilienbestand, führt die Anlagenbuchhaltung sowie die Immobilienerfo lgsrechnungen über alle Immobilien und plant die erforderlichen Investitionsmittel.
4 Das öffentliche Immobilienmanagement für die aus Mitteln der Strassenrechnung finanzierten Immobilien obliegt dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Die nachfolgenden B estimmungen zur Steuerung und strategischen Planung, Projektie- rung und Realisierung sowie zum Immobilienbetrieb sind sinngemäss anwendbar.
5 Die Zuständigkeit von Immobilien Aargau gemäss den Absätzen 1 – 3 gilt nur, wenn Art und Beschaffenheit der Immobilie n und Anlagen PREM zulassen.
§ 5 Ausnahmen
1 Das Departement Gesundheit und Soziales ist zuständig für die Anmietung von Im- mobilien im Asylbereich.
2 Immobilien Aargau regelt mittels Leistungsvereinbarungen abweichende Zuständig- keiten mit den Abteilungen Landschaft und Gewässer sowie Wald.
§ 6 Vertretungszuständigkeit
1 Für die Vertretung des Kantons bei Immobiliengeschäften, namentlich für den Ab- schluss der Verträge und die Anmeldung beim Grundbuchamt bezeichnen das Depar- tement Finanzen und Ressourcen un d das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die durch den Regierungsrat zu ermächtigenden Funktionen.
§ 7 Koordinationsperson Immobilien
1 Jedes Nutzerdepartement bestimmt eine Koordinationsperson Immobilien als zent- rale Koordinations - und Ansprechstelle.
3 . Datenhaltung und Informationspflicht
§ 8 Datenhaltung
1 Immobilien Aargau führt die Stammdaten der Immobilien in digitaler Form. Sie stellt sie den Nutzerdepartementen zur Verfügung und sichert deren Qualität. Die Nut- zerdepartemente melden Immobilien Aargau Veränderungen der Stammdaten.
§ 9 Informationspflicht
1 Die Nutzerdepartemente stellen Immobilien Aargau finanzielle Daten sowie alle notwendigen Informationen über Nutzung und Betrieb zur Wahrnehmung der Wer- keigentümerverantwortung zur Verfügung. Letztere betreffen insbesondere folgende Themenbereiche: a) Brandschutz, b) Gebäudenutzung, c) Gebrauchstauglichkeit, d) Gebäudesicherheit, e) Arbeitssicherheit, f) Gesundheitsschutz.
2 Immobilien Aargau stellt den Nutzerdepartementen die eigent ümer - und bauherren- seitigen Informationen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, zur Verfü- gung.
4. Steuerung und strategische Planung
4.1 Allgemeines
§ 10 Aufgaben
1 Immobilien Aargau nimmt hinsichtlich Steuerung und strategischer Planung insbe- sondere folgende Aufgaben wahr: a) Portfoliosteuerung, b) Portfoliooptimierung, c) Portfoliorisikomanagement, d) Bedarfsmanagement, e) Immobiliensteuerung, f) Abschluss von Immobiliengeschäften.
§ 11 Immobilienstrategie
1 Immobilien Aargau überprüft und überarbeitet alle acht Jahre die vom Regierungsrat festzulegende Immobilienstrategie des Kantons.
2 Sie kann im Rahmen der Immobilienstrategie mit den Nutzerdepartementen nach Bedarf immobilienspezifische Strategien pro Portfolio, Teilportfolio oder e inzelner Immobilie entwickeln.
§ 12 Immobilienstandards
1 Immobilien Aargau erstellt in Zusammenarbeit mit den Nutzerdepartementen Stan- dards für vergleichbare Immobilien, Nutzungsarten oder Leistungsbereiche insbeson- dere zu den Kategorien Flächen, Bau und Betrieb.
2 Die Immobilienstandards werden in Anhang 1 geregelt.
4.2 Immobilienplanung
§ 13 Bedarfsplanung und Flächenmanagement
1 Immobilien Aargau ist in Abstimmung mit den Nutzerdepartementen für die Pla- nung des Flächenbedarfs zuständig. Diese beruht a uf der langfristigen Flächenbedarf- sprognose und berücksichtigt wesentliche Belegungsänderungen, die Laufzeiten der Mietverträge, Leerstände und mögliche Entwicklungsflächen.
2 Jedes Nutzerdepartement plant seinen räumlichen Bedarf für 10 Jahre und nimmt ei nen Ausblick auf 20 Jahre vor.
§ 14 Unterhaltsplanung
1 Immobilien Aargau und die Nutzerdepartemente führen gemäss den Betriebsmodel- len des Produktkatalogs die Instandsetzungsplanung für 10 Jahre und die Instandhal- tungsplanung für 4 Jahre.
2 Immobilien Aa rgau führt die Planung der grosszyklischen Sanierungen für 25 Jahre.
§ 15 Raumbegehren und Projektdefinition
1 Raumbegehren zuhanden von Immobilien Aargau erfordern folgende Angaben: a) Ausgangslage und Problemstellung, b) Raumbedarf, Zeithorizont und Rah menbedingungen, c) Nachweis, dass der Bedarf nicht durch eigene organisatorische Massnahmen oder eine Nutzungsoptimierung gedeckt werden kann, d) mögliche Lösungsansätze, e) Chancen und Risiken der räumlichen Massnahme.
2 Immobilien Aargau prüft das Begehren auf seine Vereinbarkeit mit der Immobili- enstrategie des Kantons und den Immobilienstandards sowie auf allfällige immobi- lienspezifische Strategien. Sie kann das Begehren zur Überarbeitung an das Nutzer- departement zurückweisen.
3 Nach Genehmigung des Begehrens durch Immobilien Aargau erarbeitet sie in Zu- sammenarbeit mit dem Nutzerdepartement die Projektdefinition. Diese umfasst ins- besondere a) den Standortentscheid, den Lösungsansatz und die Projektart b) die Vereinbarkeit mit dem Planu ngsrecht und den Immobilienstandards, c) die zeitliche Umsetzung, d) den voraussichtlichen Kostenrahmen für die Bereitstellung, e) die Wirtschaftlichkeit (Nutzwertanalyse) und voraussichtliche finanzielle Aus- wirkungen nach Bereitstellung, f) die Abstimmung mit räumlichen Massnahmen und Projekten anderer Nutzer- departemente, g) den Nachweis der baulichen Machbarkeit.
4 Die Federführung für die Projektdefinition liegt beim Nutzerdepartement. Dieses ist verantwortlich für die Geltendmachung der Nutzerbedürfniss e bei der zuständigen Behörde.
5 Auf Basis der Projektdefinition stellt das Nutzerdepartement einen Kreditantrag an die zuständige Instanz.
6 Die Umsetzung des Vorhabens durch Immobilien Aargau erfolgt nach der Kreditge- nehmigung durch die zuständige Instan z.
§ 16 Planungsliste und Priorisierung
1 Diese enthält a) Projekte mit bewilligten Verpflichtungskrediten, b) Projekte mit bewilligten Budgetmitteln, c) Projekte ohne bewi lligte Budgetmittel, d) Instandsetzungs - und Instandhaltungsmassnahmen.
2 Sie nimmt in Abstimmung mit den Nutzerdepartementen jährlich eine Priorisierung der geplanten Projekte und räumlichen Massnahmen vor.
3 Die Priorisierung richtet sich nach folgenden Kriterien: a) Strategiekompatibilität, b) Verbesserungspotenzial, c) Organisationsveränderungsgrad, d) prognostizierte Projektkosten, e) prognostizierte wiederkehrende Nutzerkosten, f) Projekt - Komplexitätsgrad, g) Dringlichkeit innerhalb des Departements, h) Risikobehaftung.
4 Über die Priorisierung entscheidet der Regierungsrat.
4.3 Finanzplanung
§ 17 Budget und AFP
1 Der Regierungsrat legt auf Antrag des Departements Finanzen und Ressourcen den finanziellen Rahmen für das Budgetjahr und die drei Planjahre des AFP fest.
§ 18 Konsolidierte Immobilienkosten
1 Die Immobilienkosten werden in einem einheitlichen Immobilienkostenplan für das gesamte Portfolio geführt.
2 Die Führung des Immobilienkostenplans und die Abstimmung mit dem kantonalen Kontenp lan liegt in der Verantwortung von Immobilien Aargau unter engem Einbe- zug der Abteilung Finanzen.
§ 19 Budgetzuständigkeit gemäss Betriebsmodell
1 Immobilien Aargau und den Nutzerdepartementen obliegt die Budgetierung der Aufwände gemäss jeweiligem Betrie bsmodell.
2 Immobilien Aargau definiert die fachlichen Anforderungen an die Budgetierungs- richtlinien der Kosten für Immobilien und Nutzerservices.
4.4 Übrige Aufgaben
§ 20 Veräusserung nicht mehr benötigter Immobilien
1 Immobilien, die nicht mehr für staatliche Aufgaben benötigt werden und für die keine zweckdienliche Umnutzung möglich ist, sind zu Marktbedingungen zu veräus- sern oder im Baurecht abzugeben.
5. Projektierung und Realisierung von Bauprojekten
5.1 Allgemeines
§ 21 Projektierung
1 Die Fede rführung für die Projektierung eines Bauprojekts liegt beim Nutzerdeparte- ment. Dieses ist verantwortlich für die Geltendmachung der Nutzerbedürfnisse bei der zuständigen Behörde.
2 Immobilien Aargau entwickelt das Projekt auf der Grundlage des Projektauftr ags in Zusammenarbeit mit dem Nutzerdepartement bis zur Baureife weiter und nimmt dabei folgende Aufgaben wahr: a) Durchführung eines Auswahlverfahrens für Planungsleistungen, b) Ermittlung der voraussichtlichen Kosten des Projekts und des Kreditbedarfs fü r die Projektierungsphase, c) Erarbeitung des Projektpflichtenhefts und der Projektorganisation für die Pha- sen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung, d) Erarbeitung des Vorprojekts mit Kostenschätzung unter Optimierung des Pro- jekts, insbesondere hi nsichtlich der Konzeption und der Wirtschaftlichkeit, e) Erarbeitung des Bauprojekts mit Kostenvoranschlag, betrieblichen Folgekosten und Wirtschaftlichkeitsnachweis, f) Erarbeitung des Baugesuchs, g) Führung der Termin - und Kostenplanung sowie des Projekt änderungsmanage- ments, h) periodische Erstellung von Statusberichten.
3 Das Nutzerdepartement bestimmt die funktionalen und betrieblichen Anforderungen und prüft das Vor - sowie das Bauprojekt in dieser Hinsicht.
4 Das Nutzerdepartement erstellt in Abstimmun g mit Immobilien Aargau die entspre- chenden Kreditanträge und vertritt diese vor der zuständigen Behörde. Davon ausge- nommen sind Vorhaben mit vorwiegend baulichem Unterhalt bis Fr. 20 Mio.
§ 22 Ausschreibung und Realisierung
1 Immobilien Aargau nimmt unter Einbezug des bestellenden Nutzerdepartements die folgenden Aufgaben wahr: a) Erarbeitung der Grundlagen für das Vergabeverfahren, b) Durchführung des Vergabeverfahrens, c) Erarbeitung des Ausführungsprojekts, d) Erstellung des Bauwerks, e) Abnahme de s Bauwerks, f) Führung der aktuellen Projektdaten, der Termin - und Kostenplanung sowie des Projektänderungs - und Reservemanagements, g periodische Erstellung von Statusberichten, h) Inbetriebnahme des Bauwerks mit dem bestellenden Nutzerdepartement und der Betriebsorganisation, i) Übergabe des Bauwerks und der für dessen Betrieb notwendigen Dokumenta- tion an die Betriebsorganisation, j) Erstellung der Projektdokumentation und der Bauabrechnung, k) Durchführung der Garantieabnahme sowie der Mängelbehebung, l) Kreditkontrolle und - abrechnung, m) Erfassung von Projektkennzahlen für die Vergleichbarkeit von Projekten.
5.2 Übrige Aufgaben
§ 23 Betriebseinrichtung und Ausstattung
1 Die Erstbetriebseinrichtung und - ausstattung erfolgt im Rahmen des Verpflichtungs- kr edits für das Bauprojekt.
2 Die Zuständigkeiten für Ersatzanschaffungen richten sich nach dem jeweiligen Be- triebsmodell gemäss Produktkatalog Immobilien.
6. Immobilienbetrieb
6.1 Allgemeines
§ 24 Zuständigkeit
1 Immobilien Aargau und die Nutzerdepartement e sind zuständig für den gesetzes- konformen Betrieb der Immobilien einschliesslich aller dazugehörenden Anlagen und Einrichtungen.
2 Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach den Betriebsmodellen des Produktka- talogs Immobilien. Dieser wird in Anhang 2 geregelt.
3 Die Einzelheiten des Immobilienbetriebs sind pro Betriebsmodell mittels Leistungs- vereinbarung zwischen Immobilien Aargau und den Nutzerdepartementen zu regeln.
§ 25 Aufgaben
1 Immobilien Aargau beziehungsweise die Nutzerdepartemente nehmen hinsichtlich des Immobilienbetriebs entsprechend dem Betriebsmodell insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Bewirtschaftung, b) Operatives Flächenmanagement, c) Strategische und operative Betriebsführung, d) Digitale Datenbereitstellung, e) Anlagenbetrieb, f) Instandhaltung, g) Entsorgung, h) Reinigung und Umgebungsunterhalt, i) Objekt - und Anlagensicherheit.
2 Immobilien Aargau hat im Rahmen der vorstehend aufgeführten Aufgaben ein fach- liches Weisungsrecht gegenüber a llen Stellen und Personen, die Teil der Betriebsor- ganisation sind.
§ 26 Zuordnung zu den Betriebsmodellen
1 Die kantonalen Immobilien sind anhand der Zuordnungskriterien gemäss Pro- duktkatalog Immobilien einem Betriebsmodell zugeordnet.
2 Die Zuordnung zu den Betriebsmodellen erfolgt in Abstimmung mit den Nutzerde- partementen auf Antrag von Immobilien Aargau durch den Regierungsrat.
§ 27 Immobiliennutzung
1 Das Nutzerdepartement sorgt für die plangemässe Nutzung und das Einhalten der Nutzungsvorgaben.
2 Es ist für diejenigen Aufgaben, die eng mit der Immobiliennutzung zusammenhän- gen, wie namentlich Gebäudesicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu- ständig.
6.2 Übrige Aufgaben
§ 28 Beschaffungen
1 Immobilien Aargau beschafft Leistungen und Güter f ür den Betrieb der Immobilien und schliesst mit Dritten entsprechende Verträge ab.
7. Inkrafttreten
§ 29 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft. Aarau, 8. März 2023 Regierungsrat Aargau Landammann G ALLATI Staatsschreiberin F ILI PPI
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
07.06.2023 01.07.2023 Anhang 01 Inhalt geändert 2023/07 - 01
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Anhang 01 07.06.2023 01.07.2023 Inhalt geändert 2023/07 - 01
IMMOBILIEN-STANDARDS Juni 2021 – Version 1.0 AARGAUER KUNSTHAUS
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1 VORWORT 5
2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 6
2.1 Geltungsbereich 6
2.2 Zweck und Ziele 6
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 7
3.1 Staatsauftrag 7
3.2 Aufgaben, Organisation und Umfeldentwicklung 7
4 STANDORTKRITERIEN 10
4.1 Standortperimeter 10
4.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 10
4.3 Zielkriterienkatalog 10
4.4 Standort Aargauer Kunsthaus 10
5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN 11
5.1 Grundlagen 11
5.2 Flächenstandards 11
5.4 Raumstruktur 11
5.5 Raumgruppen 12
6 ANFORDERUNGEN AARGAUER KUNSTHAUS 14
6.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 14
6.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss 15
6.3 Spezifische Nutzeranforderungen 16
7 ANNEX 18 INHALT
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1 VORWORT Das Aargauer Kunsthaus ist ein national und inter - national ausstrahlendes Kompetenzzentrum für Schweizer Kunst und das möchten wir weiter aus- bauen – auf wissenschaftlicher Ebene ebenso wie im Sinn einer breiten Teilhabe. Das Haus bemüht sich dezidiert um das Kunstschaffen in diesem Land – in Form anspruchsvoller Ausstellungen zu Prota- gonistinnen und Protagonisten sowie Themen der Schweizer Kunst und insbesondere durch die Auf ar - beitung und die häufigen Neupräsentationen der Sammlung. Die Sammlung mit rund 20’000 Werken ist eine der bedeutendsten und umfassendsten öffent - lichen Sammlungen von Schweizer Kunst vom aus- gehenden 18. Jahrhundert bis heute und somit natio - nales Kulturgut, das für möglichst viele Bevölkerungs - segmente optimal zugänglich gemacht werden soll. Die Sammlungspflege und -erweiterung steht ebenso im Fokus wie ihre innovative Vermittlung. Im Bereich der Ausstellungstätigkeit greifen wir gesellschaftsrelevante Themen unserer Zeit auf, um eine offene Plattform zu sein, auf der wir auf Augenhöhe und im Austausch mit den Besuchenden sind und Raum für intellektuelle und emotionale Berührung bieten. Unser Ziel ist auch in Zukunft, die Kunst in der Schweiz immer wieder auf über - raschende und dialogische Art erlebbar zu machen und dadurch zum Magneten für Kunstschaffende und ein noch diverseres Publikum zu werden. Um diese Position und diese Ziele auch weiterhin struktur. Das reicht vom Angebot des Museums- cafés (heute aus Platzgründen eingeschränkt) bis zur besseren Zugänglichkeit zu Toiletten und Garde- roben. In der Absicht, noch stärker ein Ort für viele Menschen und möglichst diverse Gruppen zu werden, sind wir eine Partnerschaft mit Pro Infirmis unter dem Label «Kultur Inklusiv» eingegangen. Dabei geht es um barrierefreie Zugänge ebenso wie um neue Angebote im Bereich der Kunstvermittlung. Die Vermittlung generell hat in der Museumsland- schaft stark an Bedeutung gewonnen. Das Aargauer Kunsthaus hat dabei in der Schweiz bereits eine Pionierrolle gespielt und wird heute als sehr aktiv und innovativ wahrgenommen. Die Besuchenden werden zunehmend über Anlässe (Sonderveranstal- tungen, Rundgänge, Workshops etc.) erlebnisorien- tiert angesprochen. Die im kantonalen Kulturkonzept formulierte Stärkung der kulturellen Teilhabe, auf die sich unsere Arbeit ausrichtet, benötigt physischen Raum, wie multifunktionale Veranstaltungsräume und Ateliers. Das Team des Aargauer Kunsthauses ist in den letzten zehn Jahren inkl. Projektmitarbeitende und Praktikantinnen, um dreissig Personen gewachsen. Aus betrieblicher Sicht fehlen derzeit genügend grosse Pausenräume für das Personal. Obwohl Arbeitsplätze jetzt schon durch Teilzeitangestellte und befristet Angestellte flexibel geteilt werden, besteht ein Bedarf von acht Arbeitsplätzen. Die
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2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE
2.1 GELTUNGSBEREICH
Diese Immobilien-Standards dienen als Leitfaden für die Planung und Realisierung von einem Neubau oder Umbau im Kanton Aargau und sind als Vor - gabe Bestandteil des Planungs- und Ausführungs- auftrags. Durch diese Immobilien-Standards kann eine gezielte, ressourcenschonende und vor allem nutzergerechte Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung durch die Immobilien Aargau stattfinden. Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur Führung des Immobilienbestandes des Kantons Aargau nehmen Bezug auf die IST- und SOLL-Flächenanalyse von 2020. Die provisorischen Immobilien-Standards Aargauer Kunsthaus wurden vom Regierungsrat am
1. September 2021 mit dem RRB Nr. 2021-001040
zur Kenntnis genommen.
2.2 ZWECK UND ZIELE
Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards. Das Dokument ist inskünftig als verbindliche Planungs- grundlage für das Aargauer Kunsthaus im Zusam- menhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden. Die Raumstandards sind für Planende und Behörden bestimmt. Sie ergänzen die Richtlinien des Kantons und gelten als Vorgaben für die Planung – von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an die Benutzenden.
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3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG Das Aargauer Kunsthaus besteht seit 1959 und ist eines der wichtigsten Kunstmuseen der Schweiz. Seine Ausstrahlung beruht insbesondere auf dem vor allem der Gegenwartskunst verpflichteten Ausstellungsprogramm und der herausragenden Sammlung. Diese stellt die wichtigste öffentliche Kollektion an Schweizer Kunst vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart dar.
3.1 STAATSAUFTRAG
Das Aargauer Kunsthaus ist eine öffentliche Institution mit kantonalem Sammelauftrag. Das Aargauer Kunsthaus stellt aus, sammelt, bewahrt und vermittelt physische und digitale Kunst. Kulturgesetz 1
§ 18 Aargauer Kunsthaus
· unterhält eine Kunstsammlung mit Schwerpunkt Schweizer Kunst, · erschliesst und erforscht die Sammlungsobjekte, · vermittelt der Bevölkerung die Sammlung durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen, · kann weitere Aktivitäten wie Wechselausstellun- gen durchführen.
3.2 AUFGABEN, ORGANISATION UND
UMFELDENTWICKLUNG Durch ein innovatives, breit gefächertes Vermitt - lungsangebot werden die Ausstellungen und die – immer wieder neu präsentierte – Sammlung der Öffentlichkeit, diversen und insbesondere jungen Publikumsschichten nähergebracht. Damit fördert das Aargauer Kunsthaus den Zugang zur bildenden Kunst und bietet Raum für eine differenzierte und überraschende Auseinandersetzung.
3.2.2 Organisation
Das Aargauer Kunsthaus ist eine Sektion der Abtei- lung Kultur des Departementes Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau. Als solche bildet sie ihre Ziele und Leistungen im Aufgaben- und Finanzplan ab. Dabei orientiert sie sich am regierungsrätlichen Entwicklungsleitbild, am Leitbild des Departements BKS sowie an den im Kulturkonzept des Kantons Aargau formulierten kulturpolitischen Zielen. Das Aargauer Kunsthaus ist eine Public-private- Partnership zwischen dem Kanton Aargau und dem Aargauischen Kunstverein. Die Leitlinien zu den Aufgaben und zur Lastenverteilung sind in einem Vertrag geregelt zwischen dem Kanton Aargau und dem Aargauischen Kunstverein, die die Kunsthauspolitik gegenseitig abstimmen. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: · Der Kanton betreibt und unterhält das Aargauer Kunsthaus und stellt die Infrastruktur bereit. Der Kunstverein nutzt diese Infrastruktur und
u · Die Einnahmen aus den Museums- und Wechsel- ausstellungen werden zwischen Kanton und Kunstverein prinzipiell hälftig geteilt.
3.2.3 Umfeldentwicklung und Massnahmen
Der Kanton Aargau soll als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort weiterentwickelt werden. Dabei spielen das kulturelle Angebot und das Aargauer Kunsthaus als einer der kulturellen Leuchttürme eine wichtige Rolle. Das Aargauer Kunsthaus strahlt mit seinen Aktivitäten weit über den Kanton und immer wieder über die Landesgrenzen hinaus. Die 20’000 Werke umfassende Sammlung des Aargauer Kunsthauses gilt als eine der wichtigsten Sammlungen der Schweizer Kunst und bildet die Basis des Museums. Sie besteht aus der Sammlung des Aargauischen Staates (Kanton Aargau) und der Sammlung des Aargauischen Kunstvereins sowie aus wichtigen Dauerleihgaben. Das bestehende Sammlungskonzept beruht auf einer Tradition, die der Aargauische Kunstverein im 19. Jahrhundert begründet hat: Es wird gesammelt in der Zeit. Was den Ruf und die Identität des Aargauer Kunst - heute die Strategie vieler Schweizer Museen. Immer weniger Institutionen können es sich leisten, rück- wirkend kunsthistorische Lücken über kostspielige Ankäufe zu schliessen und erwerben deshalb Gegen- wartskunst. Und nur wenige Häuser können sich Aargauer Kunsthaus auf die Zeichen der Zeit in Wissenschaft und Vermittlung. Auch hier steht über die aktive Auseinandersetzung und Partizipation die kulturelle Teilhabe als kulturpolitisches Ziel im Zentrum. So wurde etwa das Projekt «Sammlung Aargauer Kunsthaus – DIY!» als Best-Practice-Beispiel für die Publikation «Teilhabe am Kulturerbe» von NIKE (Nationale Informationsstelle zum Kultur erbe) ausgewählt. Es ist gesamtschweizerisch das einzige Teilhabeprojekt eines Kunstmuseums in diesem Kontext. Neben der fokussierten und sogfältigen Auseinan- dersetzung mit Schweizer Kunst als Spezialisierung des Hauses stellen wir die aktuellen gesellschaft - lichen Fragen unserer Zeit durch thematische Ausstellungen und Sonderveranstaltungen, die im Vergleich zu den grossen Kunstmuseen der Schweiz offener und experimenteller angelegt sein können.
3.2.4 Digitalisierung
Die Digitalisierung ist für das Aargauer Kunsthaus in drei Bereichen besonders relevant: Erschliessung der Sammlung, Kunstvermittlung und Kommunikation. Abgesehen von den enormen Vorteilen der Digitali- sierung in zahlreichen Bereichen der täglichen Arbeit bleibt diese dennoch für die Mitarbeitenden des Aargauer Kunsthauses in den meisten Fällen an das physische Objekt und den realen Raum gebunden. Die datenbankbasierte Sammlung Online stellt im
u Die digitale Vermittlung spielt eine wichtige Rolle innerhalb des gesamten Vermittlungsangebots des Aargauer Kunsthauses, das im nationalen Kontext als innovativ wahrgenommen wird. Dazu gehören dialogische Führungen, interaktive Online- Workshops, Augmented-Reality-Rundgänge (eigene App) oder die viel beachtete «Sammlung Aargauer Kunsthaus – DIY!», bei der die Besuchenden mit der eigens dafür entwickelten App mit dem digitalen Bildarchiv der Sammlung Online des Aargauer Kunst - hauses im Museumsraum selber Kuratierungen vornehmen können. Die digitale Vermittlung löst keinesfalls die physische Begegnung mit dem Original ab, sondern wird als komplementäre Mög- lichkeit zu analogen Formaten genutzt. Im Bereich der Kommunikation spielen neben den Informationen auf der Webseite die sozialen Medien eine grosse Rolle, um Personen anzusprechen, die nicht physisch vor Ort sind. Über Facebook und Instagram bieten wir Hintergrundinformationen ebenso wie spielerischen Zugang zu Haus, Samm- lung und Ausstellungen mit dem Ziel, möglichst viele, auch jüngere Personen anzusprechen und verschiedene Anreize für einen Besuch im Aargauer Kunsthaus zu schaffen.
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4 STANDORTKRITERIEN
4.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen das Nutzerdepartement dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest, in dem die Standort - evaluation durchzuführen ist.
4.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATION Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für die Verwaltung Aargau einander systematisch und transparent gegenüber - gestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschlies- send den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt.
4.3 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: · Lage- und Betriebsqualität · Realisierbarkeit · Potenzial · Kostentreiber Im Annex 7.6 sind die Erläuterungen zu den allge- mein gültigen Zielkriterien aufgeführt.
4.4 STANDORT AARGAUER KUNSTHAUS
Das Aargauer Kunsthaus ist am Aargauerplatz ver - ankert. Eine Veränderung des Standortes ist nicht erstrebenswert, da der zentrale Standort für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist und das Stadtbild massgeblich prägt.
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5 RAUMSTANDARDS/ RAUMANFORDERUNGEN
5.1 GRUNDLAGEN
Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die Normen und Bestimmun- gen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen, sind den Standards übergeordnet.
5.2 FLÄCHENSTANDARDS
Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der Raum- programme definiert. Die Flächen sind nicht für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern für definierte Bereiche und lassen innerhalb dieser im Einzelfall unterschiedliche Raumeinteilungen zu. Dies ist sinn - voll für die effiziente Nutzung des Bestandes und wird auch bei Neubauten als zweckmässig zur Realisierung verschiedener Nutzungs konzepte betrachtet. Die Festlegung des konkreten Raumprogramms für ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzenden, deren Einbeziehung vor der Objektplanung auch als wichtig für die spätere Akzeptanz erachtet wird. Die Flächenstandards gelten unmittelbar für Neubauten. Sie sind ebenso Zielwerte für Umnutzungen in vor - handenen Gebäuden, soweit es die Gebäudestruktur zulässt. Hierbei müssen ggf. die Zusammenfassung von mehreren Objektflächen zu einem grösseren Bereich (Herausnahme von Trennwänden) oder die Unterteilung von grösseren Objektflächen in mehrere die unten definierten Depotbedingungen. Auch in den Ausstellungsräumen spielt die Sicherheit der Werke eine wichtige Rolle. Die Lagerkonditionen sind hier ebenfalls einzuhalten. Zudem geht es um ideale akustische Verhältnisse, um trotz offener Räume Nebengeräusche auszu- blenden und so eine auf das Werk fokussierte Atmo- sphäre zu schaffen. Nebenräume wie ein Veranstal- tungsraum und der Vermittlungsraum (Atelier) sind so anzuordnen, dass diese keine akustischen Störun- gen hervorrufen. Spezifische Nutzeranforderungen sind in Kapitel 6 aufgeführt. Zusammengefasst sind folgende Anforderungen zu beachten: · Gut erschlossene Depots mit Klimatisierung unter Kulturgüterschutzbedingungen · Publikumsgerechte Benutzungsräume (Ausstellungsräume und Vermittlungsräume) · Einladender offener Empfangs- und Veranstal- tungsbereich · Sachgerechte Werkstätten und Verwaltungsräume im Hintergrund
5.4 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung des Aargauer Kunsthauses soll nach dem 4-Zonenmodell strukturiert werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone»,
u der Raumzuteilung im Bereich der «Eingangszone» und dem «Nutzerbereich mit Zugangskontrolle» zu abweichenden Raumaufteilungen kommen.
5.4.1 «Öffentliche Zone» (I)
In der «Öffentlichen Zone» haben alle Zutritt. In dieser Zone befinden sich neben dem Eingangsbe- reich auch ein Shop und ein Bistro sowie die Biblio- thek und ein Veranstaltungsraum. Hinzu kommen Garderoben und Toiletten für Besuchende sowie ein Sanitätsraum. Die Empfangstheke, welche im Ein- gangsbereich liegt, bildet die Trennung zwischen der «Öffentlichen Zone» und der «Gesicherten Zone».
5.4.2 «Gesicherte Zone» (II)
Zur «Gesicherten Zone» haben nur die Besuchenden Zutritt, welche sich an der Empfangstheke ein Ticket
5.4.4 «Sicherheitszone PLUS» (IV)
Zur «Sicherheitszone PLUS» haben nur bestimmte Mitarbeitende des Aargauer Kunsthauses Zutritt. Hier befinden sich die Depots und die Restaurie- rungswerkstatt. Die «Sicherheitszone PLUS» soll von der «Sicherheitszone» her erschlossen sein.
5.5 RAUMGRUPPEN
Generell umfasst die Institution zwei Bereiche mit jeweils sehr unterschiedlichen Funktionen: · Transparent und offen präsentiert sich der öffent - liche Bereich und der gesamte Nutzungsbereich mit den Ausstellungsflächen und dem Atelier. · Auf Effizienz und Sicherheit ausgerichtet sind die Depots, Werkstätten und die Fachbereiche mit Verwaltung. Diese sind für das Publikum weder zugänglich noch einsehbar. Eingangsbereich (1) Der Eingangsbereich liegt in der «Öffentlichen Zone» und bildet eine publikumsaktive Übergangszone zwischen dem Aussenraum und dem Innenbereich der Institution. Ziel ist es, einen Empfangsbereich zu gestalten, der auch als öffentlicher Aufenthalts- und Begegnungsort für Passanten, Besuchende, Mitarbeitende und die Quartierbevölkerung dient. Garderoben und Toiletten für Besuchende sowie ein Sanitätsraum sind hier ebenfalls untergebracht. I Öffentliche Zone II Gesicherte Zone III Sicherheitszone IV Sicherheitszone PLUS
u Diese Räume sollen auch unabhängig von den Öffnungszeiten des Aargauer Kunsthauses zugäng- lich sein. Das Bistro sollte auch von aussen zugäng- lich sein. Die betrieblichen Abläufe und die innen- räumlichen Abhängigkeiten sind dabei zwingend einzuhalten. Die Anlieferung und Lagerzugänglich- keit für die Gastronomie müssen ausserhalb der Sichtbarkeit für die Besuchenden gewährleistet sein. Ausstellungsbereich (3) Der Ausstellungsbereich befindet sich in der «Gesicherten Zone». Er ist eine räumlich fliessende, offene Zone mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Raumtrennung, um den jeweiligen Ausstellungs- formaten gerecht zu werden. Die Trockenbausysteme sollten wie bisher aus dem «Wolfsburgersystem» bestehen. Diverse Möglichkeiten für EDV und Elektro - anschlüsse müssen gegeben sein, sodass eine möglichst grosse Flexibilität für die Präsentation der Werke gegeben ist. Wichtig sind die statischen Auslegungen der Böden, die je nach Stockwerk mit
1,5–2,5 t/m 2 Nutzlast ausgelegt sein sollten. Die Ausstellungsfläche muss sowohl klimatisch wie auch sicherheitstechnisch überwachbar sein. Die Personenflüsse sollten vom Eingangsbereich her gut kontrollierbar sein, sodass die Anwesenheit von Besuchenden per Videoüberwachung und physisch gewährleistet werden kann. Depot (4) · Wareneingang · Werkstatt Museumstechnik · Zwischenlager · Quarantäneraum · Restaurierungsatelier Fachbereiche inkl. Verwaltung (6) Die Büros und Meetingräume sind in der «Sicher - heitszone» untergebracht und nur mit einem Badge zugänglich. Hier arbeiten die Verwaltung und die jeweiligen Fachbereiche, die Abteilungsleitenden und generell all jene Mitarbeitende, deren Tätigkeit nicht den ständigen, direkten Kontakt mit der Kund- schaft oder den Werken voraussetzt. Zur Förderung des internen Austauschs und einer optimalen Kom- munikation befinden sich die meisten Arbeitsplätze in Gruppenbüros. Die Büros der Technik befinden sich räumlich zwischen denen der Verwaltung und der Werkstätten, sodass die wichtigsten Räume in unmittelbarer Nachbarschaft liegen. Für eine optimale Kommunikation sind die einzelnen Abteilungen gruppiert. Es soll mehrere Begegnungs- zonen geben: Eine Zone im Aufenthaltsraum für alle Mitarbeitenden und eine Kaffeeküche. Der Kopierraum und die Postfächer sollten zentral an ge- ordnet werden. Die Sitzungszimmer müssen gut erreichbar innerhalb dieser Raumgruppe liegen. Die für die Raumgruppe Ausstellungsbereich und Publikumsbereich zuständigen Mitarbeitenden
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6 ANFORDERUNGEN AARGAUER KUNSTHAUS
6.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM
PROGNOSE 2030 Zur Herleitung der benötigten Flächen wurden zusammen mit den Nutzenden Mengengerüste für die Zukunft erarbeitet. Betrachtet wurden dabei die Anzahl Mitarbeitende und dazugehörige Arbeits- plätze sowie auch die Anzahl Besuchende und Ver - anstaltungsteilnehmer. Weiter wurden Prognosen zur Entwicklung der Sammlung erarbeitet. Aus den Mengengerüsten ist mithilfe verschiedener Flächenkennzahlen der Flächenbedarf ermittelt worden. Dabei sind für den Bürobereich vor allem die Vorgaben der «Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau» (Stand: Oktober 2015) berücksich- tigt worden. Für die Bereiche der Depots wurde eine Prognose vom Aargauer Kunsthaus in Bezug auf die Sammlungsstrategie zugrunde gelegt. Die Flächen aller anderen Bereiche wurden mittels weiterer Standards oder Erfahrungswerten ermittelt. Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm für das Aargauer Kunsthaus aufgeführt. Ein detailliertes Raumprogramm ist im Annex unter Kapitel 7.2 zu finden. Nr. Nutzung Nutzfläche in m ²
1 Eingangsbereich 325
2 Publikumsbereich 690
3 Ausstellungsbereich 2’875
4 Depots 2’785
5 Werkstätten 185
6 Fachbereiche und Verwaltung 535
7 Infrastruktur und Betriebsräume 1’405
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6.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS
Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Bibliothek Atelier Bistro Ein-/Ausgang Personal und Waren Shop Veranstaltungsraum Büros Fachbereiche inkl. Verwaltung Ausstellungsfläche Werkstatt Museumstechnik Empfangsbereich Kunden Mitarbeitende Waren
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6.3 SPEZIFISCHE
NUTZERANFORDERUNGEN Für die Ausstellungsflächen, die Depots und das Archiv gelten als oberstes Ziel die Minimierung der klimatischen Schwankungen. Die Räumlichkeiten sollten so ausgebildet sein, dass für ein stabiles und gleichmässiges Klima technische Massnahmen in möglichst geringem Umfang erforderlich sind. Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei unterstützend wirken. In den Depots und im Archiv ist ein täglicher Luft - austausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend. Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige Umwälzung der Luft zu sorgen. Die Ermittlung der genauen Klimawerte für verschiedene Kunstobjekte sollte nach ISO/TR 19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur Aufbewahrung von Medien sind DIN ISO 11799 zu entnehmen. Die Depots und das Archiv sind möglichst fensterlos zu planen. Im Ausstellungsbereich ist dem Thema Lichtschutz eine grosse Bedeutung zuzumessen. Insbesondere in Räumen mit Tageslicht sind geeignete Schutzmass- nahmen vorzusehen, um empfindliche Materialien vor der UV-Strahlung und dem kurzwelligen Licht zu schützen. Aber auch die Auswahl des künstlichen Lichts muss entsprechend den Exponaten ausge- wählt werden. Die jeweiligen Vorgaben finden sich unter anderem in der DIN EN 16893:2018. In nachfolgender Tabelle sind die Anforderungen an die Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit für die drei erwähnten Raumtypen dargestellt. Raumtyp Sicherheitszone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit (F) inkl. Schwankungen pro Tag Depot IV 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2% Archiv IV 16-19°C 45-55 % r.L.+/- 3% Ausstellungsfläche II 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2%
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7.1 Konzept Depotstruktur, Aargauer Kunsthaus; Juni 2021 19
7.2 Raumprogramm Aargauer Kunsthaus 23
inkl. Ausstattungsstandard und klimatischen Anforderungen
7.3 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277)
> zu finden auf: www.ag.ch
7.4 Nachhaltigkeit (Richtlinie «Nachhaltiges Bauen»)
> zu finden auf: www.ag.ch
7.5 Kulturgüterschutz:
· Internationale Rechtsgrundlagen (u.a. UNESCO-Übereinkommen) · Nationale Rechtsgrundlagen · Verordnungen · Querverweise zu anderen Bundesgesetzen > zu finden auf: www.babs.admin.ch
7.6 Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse)
> Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau.
7 ANNEX
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7.1 KONZEPT ZUR DEPOTSTRUKTUR DES AARGAUER KUNSTHAUSES
Das Aargauer Kunsthaus bewirtschaftet aktuell drei Depotstandorte. In den jeweiligen Depots lagern die Sammlungswerke sowie Kataloge, welche vom Aargauischen Kunstverein herausgegeben worden sind. Zudem lagern wir technisches Material für die Umsetzung von Ausstellungen als auch Verpackun- gen diverser Kunstobjekte. Die Depots sind auf drei verschiedenen Standorte verteilt, was besonders im Bereich der Kunstdepots sinnvoll ist, da so die Risiken, die durch äussere Einflüsse entstehen könn- ten, gemindert werden können. Die Aufgliederung der Depots sieht wie folgt aus: DEPOT AARGAUER KUNSTHAUS Das Depot im Aargauer Kunsthaus wird in drei separate Räume aufgeteilt. Wir unterscheiden zwischen Depot 1, 2 und 3. Zusätzlich ist hier der Schutzraum angegliedert. Das Depot 1 im Aargauer Kunsthaus ist mit Gitter - wänden ausgerüstet. An diesen Gitterwänden hängen die wichtigsten Gemälde unserer Sammlung sowie sehr heikle Werke, die möglichst nicht trans- portiert werden sollten. Dies natürlich soweit es die Grösse der einzelnen Werke erlaubt. Im Depot 2 werden hauptsächlich Grafiken und andere Papierarbeiten gelagert. Diese werden in speziellen Mappen in den diversen Planschränken aufbewahrt. Bereits gerahmte Papierarbeiten wer - den ebenfalls dort gelagert. Die Papierarbeiten sind besonders lichtempfindlich und müssen dadurch mehrheitlich im Dunkeln untergebracht werden. Das Depot 3 im Aargauer Kunsthaus ist mit einem Stangenregal sowie mit einem Rollenregal ausge- rüstet. Im Stangenregal werden die grossformatigen Kunstwerke gelagert, welche an den Gitterwänden des Depot 1 keinen Platz finden. Im Rollenregal werden grosse Papierwerke oder abgespannte Leinwände auf Rollen aufbewahrt, welche aufgrund ihrer Grösse nur aufgerollt gelagert werden können. Im Depot 3 befinden sich neben den beiden Regalen mehrere Gestelle für Skulpturen und kleinere Installa tionen. Des Weiteren gibt es noch die so ge- nannte Zone. In der Zone werden Kunstwerke frei im Raum gelagert. Im Schutzraum lagern hauptsächlich unsere Wechsel - rahmen sowie Kunstwerke, die aus diversen Grün- den separat gelagert werden müssen. Beispielweise solche, die noch nicht inventarisiert sind oder sich in Abklärung betreffend ihren Zustand befinden. Kennzahlen zum Depot im Aargauer Kunsthaus Fläche Depot 1 155 m 2
u DEPOT SCHÖNENWERD Das Depot in Schönenwerd hat die Besonderheit, dass es nicht auf Aargauer Boden steht. Das Depot ist in 5 Räume aufgeteilt. Wir unterscheiden folgen- dermassen: Der erste Raum ist das Universallager. Hier werden hauptsächlich mittelgrosse Skulpturen und mittlere Installationen gelagert. Zudem wird freier Platz mit technischem Material gefüllt. Das Universallager ist mit Palettenregalen ausgerüstet. Der zweite Raum ist das ehemalige Schaulager. Die ser Raum ist ebenfalls mit Palettenregalen ausge- rüstet. Hier befindet sich ein Teil der ca. 100 Paletten mit Katalogen vom Kunstverein. Zusätzlich sind an zwei Wänden Gitter angebracht, an welchen ein Teil des Schaulagers hängt. Dazu gehören die Bilder, die in die Bürobilderausleihe gehen. Der dritte Raum, das Hauptlager, ist der Raum, der fast ohne zusätzliche Infrastruktur auskommt. Ausser einer Zeile mit Palettenregalen, auf denen der Rest der Kataloge lagert, sind keine Gestelle verbaut. Grosse Installationen und Skulpturen sowie gross- formatige Bilder nehmen den Rest des Raumes ein. Angrenzend zum dritten Raum befindet sich der Technikraum. Hier steht der Monoblock der Lüf- tungs- und Klimaanlage. Der restliche Platz in diesem Raum ist mit technischem Aufbaumaterial für die Ausstellungen gefüllt, wie beispielsweise Sockel, Vitrinen, Teppiche etc. Der fünfte Raum ist das Speziallager. Hier wurden
2018 neue Gestelle eingebaut. Der Grossteil der Bürobilderausleihe wird hier aufbewahrt, ebenfalls befindet sich hier das Skulpturenlager. Aufgrund der neuen Gestelle konnte so verdichtet werden, dass auch die Sammlung Bally, die wir als Dauerleihgabe beherbergen, darin Platz fand. Kennzahlen zum Depot Schönenwerd Fläche Universallager 274,4 m 2 Palettengestelle Universallager lm 172,4 lm Fläche Schaulager 138,7 m 2
u DEPOT UNTERENTFELDEN Das Depot Unterentfelden ist ein modernes Depot und konnte 2016 durch das Aargauer Kunsthaus bezogen werden. Dieses Depot ist in zwei Räume aufgeteilt. Im ersten Raum, in dem sich zurzeit auch das Ringier Bildarchiv befindet, lagern auf einem Palettengestell einige Skulpturen, welche beim Umzug in Schönen- werd keinen Platz hatten. Zudem ist ein grosses Stangenregal für grossformatige Werke eingebaut. Aufgrund von Platzmangel, müssen gewisse Werke verpackt gelagert werden und befinden sich in diversen Verpackungen im Stangenregal. Im ersten Raum befindet sich auch der Monoblock für die Lüftungs- und Klimaanlage. Im zweiten Raum, der durch eine weitere Alarmtüre vom ersten getrennt ist, befindet sich das Haupt - depot. Auch hier sind Gitterwände eingebaut. Zudem gibt es hier noch Planschränke für Papierarbeiten. Die grösste Lagerfläche bieten die Regale. In diesen Fachbodenregalen finden kleinere und mittelgrosse Werke wie beispielsweise gerahmte Papierwerke, Ölgemälde und Fotografien bis hin zu kleineren Objekten Platz. Kennzahlen zum Depot Unterentfelden Fläche Erster Raum 438 m 2 Davon Ringier Bildarchiv 203 m 2 Fläche Zweiter Raum 563 m 2 Total Fläche 1’001 m 2 Anzahl Gitterwände 64 Seiten Grösse Gitterwände 7,85 x 2,8 m Fläche Gitterwand 21,98 m 2 Fläche Total Gitterwände 1406,72 m 2
u LAGER UNTERENTFELDEN Zusätzlich zu den beschriebenen Depots werden wir, voraussichtlich ab Frühjahr 2021, ein weiteres Lager im selben Gebäude in Unterentfelden bewirtschaf- ten. Dieses Lager befindet sich im UG und ist weder klimatisiert noch alarmgesichert. Es ist teilweise mit Palettenregalen ausgerüstet und wird sämtliche Kataloge sowie technisches Material, welche wir für die Ausstellungsaufbauten brauchen, beherbergen. Dazu gehören Teppiche, Akkustikpaneele, Sockel, Plexiglashauben und diverse Verpackungen. Im April 2021 konnte man das neue Lager in Unter - entfelden im Untergeschoss beziehen. Dies ent - enorm. Einerseits wird dadurch nichtunnötig teurer Lagerplatz für Kataloge, Sockel, Teppiche etc. besetzt und andererseits können wir bei der Ausstellungs- planung und den Umbauten ökonomisch und ökolo- gisch sinnvoll agieren und somit viele Ressourcen einsparen. Da sich das Lager und Depot am selben Standort befinden, ist die Logistik einfach und arbeitssparend. Zusätzlich kann damit die Brandlast in den Kunstdepots minimiert werden. Neben Kata- logen und dem technischen Material können endlich auch Transportrahmen, Klimakisten und sonstige Kunstverpackungen gut gelagert werden und neh- men damit der Kunstsammlung keinen Platz mehr weg. Künftig wird das Aargauer Kunsthaus auch Kunstverpackungen von Wechselausstellungen bei sich beherbergen und muss diese nicht teuer extern zwischenlagern. Kennzahlen Lager Unterentfelden Grösse Lager kann erst im Herbst 2021 genau definiert werden Fläche Lager 650 m 2 Nutzbare Fläche Palettenregale kann erst im Herbst 2021 genau definiert werden
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau TOTAL 8’800 46
1 Eingangsbereich 325 1
1.1 Foyer 200 I TL HNF
5.6
Soll auch für Veranstal- tungen genutzt werden können. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Sicherheitstüre zum Ausgang, barrierefrei, Automatiktür Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch
1.2 Empfangstheke 25 1 I TL HNF
2.5
Empfang und Ticketverkauf Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Anschluss für Kassenanlage Sonstiges: aussreichend Ablagefläche für Infomaterial, Kopfhörer für Führungen, etc.
1.3 Garderobe Besucher 40 I NNF
7.2
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Sonstiges: Schliessfächer in verschiedenen Grössen und Formen
1.4 Kinderwagenraum 10 I NNF
7.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.5 Sanitätsraum 10 I HNF
6.1
Grösse gemäss Immobilien Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.6 WC Besucher
(Damen und Herren)
35 I NNF
7.1
Damen: 5 WC / 3 Waschtische Herren: 3 WC / 3 Urinale /
2 Waschtische Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.7 IV-WC Besucher 5 I NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.2 RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS INKL. AUSSTATTUNGSSTANDARD UND KLIMATISCHE ANFORDERUNGEN
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
2 Publikumsbereich 690 0
2.1 Bistro 100 I TL 8.11/
8.12
HNF
1.5
Soll auch ausserhalb der Öffnungszeiten Kunsthaus genutzt werden können. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Sonstiges: Gastrotheke inkl. aller benötigen Anschlüsse für Geräte etc., Sitzmöglichkeiten für Gäste
2.2 Shop 40 I TL 6.3 HNF
4.5
in Anlehnung an den IST-Bestand Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Sonstiges: Ausstellregale und -sockel
2.3 Bibliothek 150 I TL HNF
5.4
in Anlehnung an den IST-Bestand Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Sonstiges: Standregale bzw. Regale an den Wänden
2.4 Atelier/
Vermittlungsraum
100 II TL 8.6 HNF
5.3
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: abwaschbar Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: aussenliegend, manuell steuerbar Sonstiges: flexible Möblierung für unterschiedliche Veranstaltungen, mind. 5 Waschbecken für die Teilnehmenden
2.5 Veranstaltungsraum 300 200 I TL 8.7 HNF
5.6
Soll auch ausserhalb der Öffnungszeiten Kunsthaus genutzt werden können. Grundlage für die Berechnung:
1.5 m ² /Gast (Kantonsbibliothek
St.Gallen) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: eine Wand sollte ggf. als Projektionsfläche für den Beamer dienen Türen/Fenster: grossflächige Fenster Sonnenschutz: aussenliegend Stark-/Schwachstrom: Veranstaltungstechnik Sonstiges: flexible Möblierung für unterschiedliche Veranstaltungen
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
3 Ausstellungs- bereich
2’875 0
3.1 Ausstellungsfläche
(innen)
2’875 4.5 21°C +/- 2°C
50% r.L. +/- 2% II HNF
5.8
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akustisch dämpfend Wände: höhere Nutzlasten Türen/Fenster: Aussentüren bzw. Türen zu Fluchtwegen alarmgesichert, Fenster mit UV-Schutz und nicht öffenbar Sonnenschutz: innenliegend, flexibel steuerbar Stark-/Schwachstrom: flexibles Beleuchtungssystem, mehrere Starkstromsteckdosen Nutzlasten: mind. 1’000 kg/m ²
4 Depot 2’785 1
4.1 Depot 2’600 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L. +/- 2% IV KL HNF
4.2
Die Fläche ergibt sich aus der Summe aller IST-Flächen (1’911 m ² ) plus der geschätzten Zunahme der Werke bis
2030 (+6’900 Werke) in Verbindung mit dem groben IST-Kennwert
10.5 Werke pro m ² .
Kulturgüterschutzraum Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar und alarmgesichert, keine Fenster Sonnenschutz: k.A.
4.2 Arbeitsplatz
Depotverwaltung
15 1 IV HNF
4.2
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
4.3 Archiv 70 4.5 16-19°C
45-55 % +/- 3% IV KL HNF
4.2
Standregal Kulturgüterschutzraum Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar, keine Fenster Sonnenschutz: k.A.
4.4 Zwischenlager 100 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L. +/- 2% IV KL HNF
4.2
Zwischenlagerung der Kunstwerke bei An-/Ab- transport in Gestellen oder Palettenregalen Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: abwaschbar Türen: Möglichkeit der Zugangsbeschränkung, abschliessbar, Sicherheitstechnik
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
5 Werkstätten 185 0
5.1 Werkstatt
Museumstechnik
125 III TL HNF
3.2
Ausreichend Arbeits- und Lagerfläche (auch für mobile Werkbänke) nötig sowie Platz für die verschiedenen Maschinen für die Bearbeitung der Baumaterialien: - Bohrmaschine - Sägen - Schleifmaschinen - etc. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen (Stark- und Schwachstrom) Sonstiges: Druckluftversorgung und (Kalt-) Wasserversorgung nötig
5.2 Restaurierungsatelier
(inkl. Fotoecke)
40 4.5 21°C +/- 2°C
50% r.L. +/- 2% Zu- und Abluft IV KL HNF
3.3
Ausreichend Arbeits- und Lagerfläche nötig (vor allem für gross- formatige Kunstwerke) mit flexibler Möblierung widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Starkstromanschlüsse für die Maschinen
5.3 Quarantäneraum 20 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L. +/- 2% sep. Lüftung nötig IV KL HNF
4.2
Arbeitstische, Regale und autonome Lüftung Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar, alarmgesichert Sonstiges: Gestelle
6 Fachbereiche inkl. Verwaltung
535 43
6.1 Büroarbeitsplätze
Fachbereiche und Leitung (inkl. Fokusraum)
350 37 III TL HNF
2.1 /
2.2
Überwiegend Mehr - personenbüros, nur einzelne Einzelbüros Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.2 Büroarbeitsplätze
Technik
45 5 III TL HNF
2.2
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
6.3 Backoffice Store 10 1 III TL HNF
2.1
inkl. Lagerfläche Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.4 Besprechung 70 III TL HNF
2.3
2 Räume für 6 Personen
1 Raum für 20 Personen Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.5 Fachbibliothek 20 6.1 HNF
5.4
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.6 Infrastrukturzone 30 III HNF
2.8
2 Räume: Nähe Büro- arbeitsplätze Fach- bereiche und Arbeits- plätze Technik Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.7 Postraum 10 III HNF
4.4
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7 Infrastruktur und Betriebsräume
1’405 1
7.1 Werkstatt/Lager
Hauswart
15 1 III NNF
7.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Wasseranschluss
7.2 Putzraum inkl. Lager
Reinigungsmaterial
10 III NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau: Anzahl Räume gemäss Betriebskonzept Boden: Fliesen Wände: Fliesen Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Schränke und Gestelle für Reinigungsmaterialien
7.3 Lager Printmaterial 50 III HNF
4.1
Lager für Flyer, Post - karten, Ausstellungs- broschüren, Jahres- berichte, Kataloge etc. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Gestelle
7.4 Lager
Ausstellungsmaterial
750 III HNF
4.1
Materiallager für Ausstellungen: Sockel, Hauben, Vitrinen, Teppiche, etc. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A.
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
7.5 Lager Baumaterial 150 III HNF
4.1
Lager für techn. Aufbau- material wie Wand- elemente «Wolfsburger System» Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Gestelle
7.6 Materialraum Atelier 40 III 2.4 HNF
4.1
Lager für Gebrauchs- gegenstände im Atelier Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Gestelle
7.7 Lager Veranstaltungs-
mobiliar
20 III 2.5 HNF
4.1
Lager für Veranstal- tungsrack, Stühle, Tische, Flügel, etc. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A.
7.8 Pausenraum mit
Teeküche
90 III TL HNF
1.3
Für zusätzliche Mitar - beitende während BfdK braucht es temporäre Pausenräumlichkeiten.
40 Sitzplätze für 78 Mitarbeitende, pro Sitzplatz 2.25 m ² (Erfahrungs- wert Planconsult) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.9 WC Personal
(Damen und Herren)
35 III NNF
7.1
Für zusätzliche Mitar - beitende während BfdK braucht es temporäre WC-Anlagen. Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau (Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz) Damen: 5 WC / 4-5 Waschtische Herren: 4 WC / 4 Urinale / 3-4 Waschtische Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.10 Personalgarderobe
inkl. Duschen
50 III NNF
7.2
Für zusätzliche Mitar - beitende während BfdK braucht es temporär Garderoben.
2 Duschen für Herren, 1 Dusche für Damen Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Sonstiges: Abschliessbare Schliessfächer
7.11 An-/Ablieferung
(Kunst- und Ausstel- lungsmaterial)
80 III HNF
4.4
Anlieferung mit LKW (Sicherheitsschleuse) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar, Bodenrinne Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Videoüberwachung, Nutzlast 20 kN/m ²
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
7.12 An-/Ablieferung
(Waren Bistro, Veran- staltungen, Shop)
15 III HNF
4.4
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar, Bodenrinne Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Videoüberwachung
7.13. Entsorgung 30 III HNF
4.4
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A.
7.14 Küche (zu Bistro) 60 III 2.1 HNF
3.8
Boden: Fliesen Wände: Fliesen Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A.
7.15 Lager Küche 10 III 2.1 HNF
4.1
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen) I Öffentliche Zone: Besucher II Gesicherte Zone: Besucher (bewacht) III Sicherheitszone: Mitarbeitende IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung Belichtung zwingend TL Tageslicht KL Kunstlicht
2
3 SIA 143 SIA 144
4
5
6
7
8
9
10
11 Ziele Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen definiert Lösungsstrategie festgelegt Vorgehen und Organisation festgelegt Projektierungsgrundlagen definiert Machbarkeit nachgewiesen Anbieter/Projekt ausgewählt, welche den Anforderungen am besten entsprechen Konzeption und Wirtschaftlichkeit optimiert Projekt und Kosten optimiert Termine definiert Projekt bewilligt Kosten und Termine verifiziert Baukredit genehmigt Vergabereife erreicht Ausführungsreife erreicht Bauwerk gemäss Pflichtenheft und Vertrag erstellt Bauwerk übernommen und in Betrieb genommen Schlussabrechnung abgenommen Mängel behoben Betrieb sichergestellt und optimiert Gebrauchstauglichkeit und Wert des Bauwerks für definierten Zeitraum aufrechterhalten
12
13
14 Nachteile Politische Aspekte keine keine Projektierungsphase muss ggf. später starten, da mehrere Ausschreibungen und Vergaben notwendig (Einzelplanerausschreibung) keine Unterschiedlicher Reifegrad führt in der Tendenz zu rollender Planung (Änderungsbegehren der Nutzer zu einem späten Zeitpunkt) keine keine, aber wichtig: Planer koordiniert in jedem Fall die Garantiearbeiten; bei Ausführung durch GU ist dies vertraglich mit Architekt zu definieren Der Start der Garantieleistungen ist in jedem Fall für alle Arbeitsgattungen gesamthaft zu definieren keine
15 Nachteile Politische Aspekte ggf. Schnittstellenprobleme, da nicht alles aus einer Hand keine Vielzahl von Vertragspartnern (Handling bei Vertragsverletzungen) keine hoher administrativer Aufwand mehrere Ansprechpartner keine Gestaffelte Submissionen führen in der Tendenz zu rollender Planung Rekursrisiko grösser (bei jeder Fachdisziplin) Mehr Mitbestimmung bei der Auswahl der Planer und Unternehmer, da Einzelverträge
16
17 Nachteile Politische Aspekte Potential für Abgebotsrunden im Freihändigen Verfahren kleiner, da Vergabesumme GP-Team grösser keine keine keine keine (Hinweis: Konditionen für Planer / Fachplaner werden im Vertrag geregelt) keine keine keine
18 Nachteile Politische Aspekte Es können nicht immer die Besten aller Fachdisziplinen gewählt werden, da sich das GP-Team komplett bewirbt keine Auswechslung GP-Mitglied rechtlich nicht einfach Vergabestatistik bzgl. Aargauer Planer / Fachplaner wird verfälscht (da nicht als Einzeleinladungen / -vergaben steuerbar) Bei Schwierigkeiten im GP-Team ist Einfluss / Steuerbarkeit seitens IMAG eingeschränkt, da nur 1 Vertrag keine Es können nicht immer die Besten aller Fachdisziplinen gewählt werden, da sich das GP-Team komplett bewirbt Wenig bis keine Mitbestimmung bei der Auswahl der Fachplaner, da als ganzes Team offeriert; nur Team als Ganzes wählbar (Einladung Aargauer Planer / Fachplaner) ggf. ausgeprägteres Claim des Kantons keine
19 Nachteile Politische Aspekte i.d.R. entspricht Vergabepreis nicht dem Erstellungspreis (Erstellungspreis ist höher; Erstobligo vs. Abrechnungs- summe; nach Vergabe keine Konkurrenzsituation mehr, Nachträge entsprechend teurer) Benchmarks nach BKP / eBKP-H ist vertraglich zu vereinbaren (i.d.R. keine offene Abrechnung) Termindruck hat ggf. negativen Einfluss auf die Qualität / gestörter Bauablauf Subunternehmersubmissionen unterstehen nicht dem Submissions- dekret oder GATT/WTO- Übereinkommen überhöhte Preise, da keine Konkurrenz Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) keine, aber wichtig : Vertragliche Absicherung für Vertragsnachfolge durch einzelne Subunternehmer im GU-Konkursfall keine Gewinnoptimierung z.L. Qualität PQM Bauherr unerlässlich (insbeso. Einhaltung Qualität der Materialien) keine
20 Nachteile Politische Aspekte Auswechslung einzelner Subunternehmer rechtlich nicht einfach Separater Planer-Vertrag für PQM- Mandat in SIA-Phasen 41 bis 53 keine Hoher Aufwand in der Vorbereitungsphase (genaue Definition von Kosten, Qualität und Termine) PQM-Massnahmen Bauherr keine Bei funktionaler Ausschreibung: Hohe Anforderungen an die Planer (Vermeidung von Interpretationsspielraum) Keine Mitbestimmung bei Arbeitsvergaben an Subunternehmer (Einladung Aargauer Unternehmer) Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) Mehrkosten und Terminverschiebung bei verspäteter Planlieferung durch GP-Team/Planer oder verspäteter Bestellungen durch Bauherrschaft ggf. stark ausgeprägtes Claim Management des GU zulasten des Kantons Konkurrenzsituation bei Subunter- nehmern wird ausgeschöpft (Überbewertung Preis) keine
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22 (Pauschalpreis) Nachteile Politische Aspekte i.d.R. entspricht Vergabepreis nicht dem Erstellungspreis (Erstellungspreis ist höher; Erstobligo vs. Abrechnungssumme; nach Vergabe keine Konkurrenzsituation mehr, Nachträge entsprechend teurer; Werk in früher Phase noch wenig definierbar) Zusätzliche Planerleistungen für PQM- Mandat des bauherrenseitigen GP gegenüber TU-Planer Bei Gesamtleistungswettbewerben: Angebots-Preise sind schwer vergleichbar, da unterschiedliche Projekte mit Offerte eingereicht werden Benchmarks nach BKP / eBKP-H ist vertraglich zu vereinbaren (i.d.R. keine offene Abrechnung) Termindruck hat ggf. negativen Einfluss auf die Qualität / gestörter Bauablauf Subunternehmersubmissionen unterstehen nicht dem Submissions- dekret oder GATT/WTO- Übereinkommen Kurze Gesamtprojektdauer bei Gesamtleistungswettbewerb, da nur 1 politische Prozessphase (nicht mehrere Kredite einzuholen) überhöhte Preise, da keine Konkurrenz Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer)
23 (Pauschalpreis) Nachteile Politische Aspekte keine, aber wichtig : Vertragliche Absicherung für Vertragsnachfolge durch einzelne Subunternehmer im TU-Konkursfall keine Gewinnoptimierung z.L. Qualität PQM Bauherr unerlässlich (insbesondere Einhaltung Qualität der Materialien) keine Auswechslung einzelner Subplaner / - unternehmer rechtlich nicht einfach Zusätzliche Planerleistungen für PQM- Mandat des bauherrenseitigen GP gegenüber TU-Planer keine
24 (Pauschalpreis) Nachteile Politische Aspekte Hoher Aufwand in der Vorbereitungsphase (genaue Definition von Kosten, Qualität und Termine) PQM-Massnahmen Bauherr keine Bei funktionaler Ausschreibung: Hohe Anforderungen an die Planer (Vermeidung von Interpretationsspielraum) Externe Planer für Vorbereitung Submission notwendig (herkömmlich oder als funktionale Ausschreibung) keine Mitbestimmung bei Arbeitsvergaben an Subplaner / -unternehmer (Einladung Aargauer Planer / Unternehmer) Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) Mehrkosten und Terminverschiebung bei verspäteten Bestellungen durch Bauherrschaft ggf. stark ausgeprägtes Claim Management des TU zulasten des Kantons Konkurrenzsituation bei Subunternehmern wird ausgeschöpft (Überbewertung Preis) keine
25 GP Konventionell Einzelauftrag Studienauftrag / Wettbewerb Konven. Einzelauftrag GP TU TU Gesamtleistungswettbewerb GU TU GP GP Konv. Einzel. Konventionell Einzelauftrag
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27 mit einem GP-Team, wird anstelle von übernimmt der TU ab der Phase 33 besteht die Möglichkeit, dass der TU das
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29 GP Konventionell Einzelauftrag Studienauftrag / Wettbewerb Konven. Einzelauftrag GP TU TU Gesamtleistungswettbewerb GU TU GP GP Konv. Einzel. Konventionell Einzelauftrag Vorbereitungsaufwand (Kredit ab 250'000 Fr.) Planungskredit RR/GR Projektierungskredit RR/GR Ausführungskredit RR/GR
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HANDBUCH PRODUKTKATALOG IMMOBILIEN IMMOBILIEN AARGAU
1 Einleitung .............................................................................................................................. 3
1.1 Ausgangslage .................................................................................................................... 3
1.2 Zweck des Dokuments ....................................................................................................... 3
1.3 Aufbau des Dokuments ...................................................................................................... 3
1.4 Abgrenzung........................................................................................................................ 3
1.5 Grundlagen ........................................................................................................................ 4
2 Grundlagen des Produktkatalogs ......................................................................................... 5
2.1 Struktur des Produktkatalogs .............................................................................................. 5
2.2 Anwendungszwecke des Produktkatalogs .......................................................................... 5
2.3 Aufbau des Produktkatalogs ............................................................................................... 5
3 Betriebsmodelle .................................................................................................................... 6
3.1 Einteilung und Übersicht der Betriebsmodelle ..................................................................... 6
3.2 Zuordnungskriterien Betriebsmodelle.................................................................................. 7
3.3 Übersicht Verantwortung / Kosten und Organisation ........................................................... 8
3.4 Zuständigkeiten .................................................................................................................. 9
3.5 Koordination / Schnittstellen ............................................................................................. 10
3.6 Kostenstruktur .................................................................................................................. 12
4 Produktgruppenbeschrieb .................................................................................................. 13
4.1 Portfolioprodukte .............................................................................................................. 13
4.2 Projekt- & Bauprodukte .................................................................................................... 20
4.3 Produkte zur Objektsteuerung .......................................................................................... 23
4.4 Betriebs- & Instandhaltungsprodukte ................................................................................ 29
4.5 Produkte der Nutzerservices ............................................................................................ 35
4.6 Interne Produkte ............................................................................................................... 41
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Alle Immobilien erfüllen ihren Zweck in einem vielschichtigen Umfeld mit diversen Anspruchsgruppen. Aus diesem Umstand erwächst eine Vielzahl von Anforderungen an alle beteiligten Rollen insbeson- dere, aber nicht nur an den Eigentümer und Betreiber. Das vorliegende "Handbuch Produktkatalog Immobilien" (in der Folge lediglich Produktkatalog ge- nannt) schärft Strukturen und schafft eine Klassifikation aller Aktivitäten rund um die Immobilie (Port- folio-, Projekt- und Facility-Management). Um die gewünschte Transparenz zu erreichen, sind alle re- levanten Immobiliendienstleistungen in Produktgruppen zusammengefasst. Damit bildet der Produktkatalog die Grundlage für die verschiedenen Tätigkeiten rund um die Planung, Entwicklung, Verwaltung und den Betrieb der kantonalen Immobilien. Das Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien Aargau) ist zentral mit diesen Aufgaben be- traut.
1.2 Zweck des Dokuments
Das Dokument dient dazu: • die Produkte und Produktgruppen zu veranschaulichen • die Verantwortlichkeiten zwischen dem DFR und den Nutzerdepartementen im Umfeld der kanto- nalen Immobilien zu regeln • das Gesamtverständnis zu schärfen in dem die verschiedenartigen Leistungen aufgezeigt sind
1.3 Aufbau des Dokuments
Dieses Dokument ist in die folgenden vier Kapitel unterteilt: I. Einleitung in die Grundlagen des Produktkatalogs (Ziele und Umfang) II. Anwendungszwecke und Aufbau des Produktkatalogs III. Erläuterungen zu den drei Betriebsmodellen mit Verantwortlichkeiten IV. Hauptteil mit Beschrieb der Produkte und Produktgruppen
1.4 Abgrenzung
1.5 Grundlagen
Der Aufgabenbereich 430 Immobilien basiert auf dem Konzept des Public Real Estate Management (PREM). Dieses ist definiert "als eine strategische Gesamtkonzeption für den öffentlichen Sektor, die den heterogenen Immobilienbestand auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene im Hinblick auf die geltenden Ziele optimieren soll". Entsprechend sind in dieser ganzheitlichen Betrachtung neben den politischen Zielen zusätzliche Einflussfaktoren wie Ökonomie, soziale Gesichtspunkte, Technik und Ökologie berücksichtigt. Das Departement Finanzen und Ressourcen nimmt gegenüber der Öffent- lichkeit und gegenüber den Departementen die Rolle des Immobilieneigentümers und Bauherren ein. Diese Vertretung beinhaltet vor allem die Verantwortung und Kompetenzen zur Umsetzung der in der Immobilienstrategie verankerten Teilziele. Das PREM-Konzept ist in der Immobilienverordnung verankert. Der Produktkatalog baut auf der Im- mobilienverordnung auf und schärft diese mit der Definition von Produkten und Betriebsmodellen rund um die Immobilie. Damit unterstützt er die Schärfung des gemeinsamen Immobilienverständnisses. Im Zentrum steht die gesamtheitliche Betrachtung der Immobilie und deren Nutzung entlang ihres Le- benszyklus. Die Aufgaben gemäss Abbildung 1 sind über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie zu erbringen:
2 Grundlagen des Produktkatalogs
2.1 Struktur des Produktkatalogs
Der Produktkatalog besteht aus dem vorliegenden Handbuch, einer Detailbeschreibung der Produkte (Produktbeschreibung) und einer Übersicht inkl. Kurzbeschreibungen über alle relevanten Aspekte (Übersicht Produktkatalog Immobilien). Zur Unterstützung seiner Anwendung wird der Produktkatalog durch Leistungsvereinbarungen ergänzt.
2.2 Anwendungszwecke des Produktkatalogs
Der Produktkatalog bildet die Basis, um den steigenden Anforderungen an die Immobilien und deren Nutzung professionell anzugehen. Zudem schafft er Transparenz bezüglich den zu erbringenden Pro- dukten, den zentralen Rollen sowie den Verantwortlichkeiten auf den verschiedenen relevanten Stu- fen. Hauptanwendungswecke des Produktkatalogs: • Werkzeug für die koordinierte und gezielte Führung der kantonalen Immobilien • Basis für Verantwortlichkeitsregelungen (IST-Situation und SOLL-Konzepte) zwischen den ver- schiedenen Beteiligten • Zuweisung der Verantwortungen und zugehörige Prozesse und Zusammenarbeit • Kommunikationsmittel zwischen DFR und Nutzerdepartementen • Harmonisierung und Vereinfachung von Ausschreibungen • Entwicklung und Gruppierung von Kennzahlen (Dashboards) • Aufbau und Strukturierung von Betriebskonzepten
2.3 Aufbau des Produktkatalogs
Im Produktkatalog werden fünf Produktbereiche für die immobilienorientierten Produkte und ein Produktbereich mit IMAG-internen Produkten (organisationsorientiert) beschrieben. Damit bildet der Produktkatalog das breite Spektrum der Immobilien-Produkte und deren Leistungen ab. Die fünf immobilienorientierten Produktbereiche sind dabei den unterschiedlichen Phasen im Le- benszyklus der Immobilien zuordenbar.
Jedes der einzelnen Produkte besteht wiederum aus Teilprodukten welche wiederum aus deren Tä- tigkeiten gebildet werden. Somit wird jeder Produktbereich durch vier Ebenen (Produktgruppe, Pro- dukt, Teilprodukt und Tätigkeit) ergänzt. Abbildung 3: Hierarchieebenen Produktkatalog
3 Betriebsmodelle
3.1 Einteilung und Übersicht der Betriebsmodelle
Grundsätzlich wird zwischen drei Betriebsmodellen unterschieden: dem "Betreibermodell", dem "Ver- waltungsmodell" und dem "Managementmodell" (vgl. Abbildung 4). Unterstützung der Kernprozesse zu Gunsten der Nutzerdepartemente und ein transparentes, sowie der Realität entsprechendes Bild über alle Immobilienaktivitäten des Kantons sind dabei die zentralen Ziele. Um diese zu erreichen, stellt das DFR eine entsprechende Organisation und aggregiert die Da- ten über alle Modelle hinweg. Die Betriebsmodelle unterscheiden sich in der Aufgabenteilung und der Zuständigkeiten zwischen dem wortlichkeiten (Orange: Nutzerdepartement, Blau: IMAG):
3.2 Zuordnungskriterien Betriebsmodelle
Damit die Zuordnung der Gebäude in ein Betriebsmodell erfolgen kann, ist das Portfolio nach Nut- zungsart der Gebäude gruppiert. Die Zuweisung der Gebäude zum jeweiligen Betriebsmodell erfolgt pro Nutzungsart einheitlich. Allgemeine Zuordnungskriterien: • Pro Gebäude gibt es ein Betriebsmodell • Eine unbebaute Parzelle gehört grundsätzlich in dasselbe Betriebsmodell wie das dazugehörige Gebäude • Die Betriebsmodellzuweisung ist unabhängig von der Art der Flächenanbindung (Eigentum oder Mieter) durch den Kanton, massgebend ist wiederum die Nutzungsart / der Nutzer Spezielle Zuordnungskriterien: I. Zuordnung zum Betreibermodell ist sinnvoll wo: - eine sehr spezifische Nutzungsart vorliegt - die Nutzerprozesse untrennbar mit der Immobilie verbunden sind - die Sicherheitsanforderungen und daraus die Anforderungen an die spezifische Technik sehr hoch sind II. Zuordnung zum Verwaltungsmodell ist sinnvoll wo: - eine sehr spezifische Nutzungsart einer Innenfläche / Teilfläche eines Areals / eines Gebäu- des vorliegt - respektive wo die Nutzerprozesse untrennbar mit der Teilfläche verbunden sind III. Zuordnung zum Managementmodell ist sinnvoll wo: - Es sich um ein Gebäude mit üblicher / gängiger Nutzung (gemessen an allen Gebäuden) handelt - Das Gebäude einfach verschiedenen Nutzungen zugeführt werden könnte (einfache Ent- kopplung Nutzerprozesse / Nutzung und Gebäude) Ergänzendes zum Thema "Wirtschaftseinheit"
3.3 Übersicht Verantwortung / Kosten und Organisation
Resultierend aus der Rolle des Eigentümervertreters obliegt die Verantwortung für die übergeordnete Steuerung der Immobilien (Portfolioprodukte, Projekt- und Bauprodukte sowie die steuernden Pro- dukte zur Objektsteuerung) dem DFR. Zur Wahrnehmung der Eigentümerverantwortung, Sicherstellung eines einheitlichen Leistungsniveaus und zum Management der immobilienbezogenen Risiken, definiert das DFR verbindliche Standards. Die Betriebsmodelle und die Verantwortungszuweisung bezüglich der Produkte Im Grundsatz sind alle relevanten Verantwortungsaspekte (u.A. Eigentümer, Betreiber, Vorortorgani- sation, Leistungserbringung, Budgetierung & Kosten) pro Betriebsmodell auf Stufe Produktgruppe, in einzelnen Dimensionen auf Stufe Produkt, zugewiesen. Die folgende Auflistung zeigt die grundlegenden Rollen sowie die Verantwortung für die Leistungser- bringung pro Betriebsmodell (Orange: Nutzerdepartement, Blau: IMAG): Betreibermodell Verwaltungsmodell Managementmodell Eigentümer Vertreter IMAG IMAG IMAG Betreiber Nutzer IMAG / Nutzer IMAG Koordinationspersonen Immobilien Nutzer Nutzer Nutzer Gebäude-/ Arealverantwortliche Nutzer Nutzer Nutzer Leistungserbringung pro Produktegruppe IMAG interne Produkte IMAG IMAG IMAG Portfolioprodukte IMAG IMAG IMAG Projekt-/ Bauprodukte IMAG IMAG IMAG Produkte zur Objektsteuerung IMAG / Nutzer IMAG IMAG Betriebs-/ und Instandhaltungspro- dukte Nutzer IMAG / Nutzer IMAG Produkte der Nutzerservices Nutzer IMAG / Nutzer IMAG / Nutzer Organisation der notwendigen Tä- tigkeiten zur Erbringung der Pro- duktegruppe Bei der verantwortlichen Organisationseinheit
Verantwortungszuweisung auf Anlagen- bzw. Raumebene Die genaue Verantwortungszuweisung pro Gebäude auf Anlagen- bzw. Raumebene erfolgt in einer Gebäude-Schnittstellenliste als Anhang zur Leistungsvereinbarung Immobilien (vgl. 3.4 Zuständigkei- ten).
3.4 Zuständigkeiten
Die Immobilienverordnung (ImmoV) regelt die Zuständigkeiten des DFR und der Nutzerdeparte- mente im Grundsatz. Zu ihrer Konkretisierung dienen der Produktkatalog sowie die Leistungsverein- barung Immobilien (LVImmo). Abbildung 6: Schematische Darstellung, Konkretisierung der ImmoV bis auf Gebäude-Ebene Leistungsvereinbarung Immobilien (LVImmo) Die LVImmo werden zwischen dem DFR und dem Nutzerdepartement je Betriebsmodell auf Stufe Generalsekretariat abgeschlossen: a) Leistungsvereinbarung Immobilien "Betreibermodell" b) Leistungsvereinbarung Immobilien "Verwaltungsmodell" c) Leistungsvereinbarung Immobilien "Managementmodell" Wobei jeweils pro Nutzerdepartement für die angewendeten Betriebsmodelle eine LVImmo gefertigt wird, das heisst im maximalen Fall drei.
Einheitlicher Durchführungsprozess und verbindliche Standards Das DFR trägt die Beschaffungsverantwortung über alle Produkte. Die Produktverantwortung startet bei der Phase "Ausführung" und gilt für die folgenden Phasen im Durchführungsprozess (Ausführung bis zur Kostenverrechnung, vgl. Abbildung 7). Abbildung 7: Durchführungsprozess Die definierten Standards sind für alle verbindlich umzusetzen, welche die Ausführungsverantwor- tung für im Produktkatalog definierte Produkte, Produktgruppen oder ganze Produktbereiche tragen. Nur mit durchgängigen Prozessen, welche auf einheitlichen Grundlagen basieren, kann die Verein- heitlichung der Leistungsqualität und die Wahrung der Betreiber- und Eigentümerverantwortung ge- wahrt werden.
3.5 Koordination / Schnittstellen
Die Nutzerdepartemente und ihre innerdepartementalen Verantwortlichkeiten zum Thema Immobilien sind unterschiedlich organisiert. Unter anderem werden folgende zentrale Tätigkeiten unterschiedlich umgesetzt: Definition und Koor- dination von Raumbegehren; Langfristplanung der Raumbedürfnisse der Nutzerdepartemente; An- sprechpartner bei Umsetzung von baulichen und nutzungsspezifischen Massnahmen. Für die zentrale Führung der Immobilien ist das DFR auf einheitliche Immobilienrollen in jedem Nut- zerdepartement auf strategischer, taktischer und operativer Ebene angewiesen.
Tabelle 2 zeigt die detaillierte Übersicht zu den jeweiligen Ebenen: Strategisch Taktisch Operativ Koordination oberste Führungsstufe mittlere Führungsstufe Stufe mit direkter Be- triebsverantwortung Periodizität einmal jährlich mehrmals jährlich laufend Teilnehmer Nutzer GS, Koordinationsperson Immobilien Koordinationsperson Im- mobilien Gebäude- / Arealverant- wortliche Teilnehmer IMAG AL, SL SL, FBL, Manager FBL, Manager Ziele - Mittel- bis langfristige Betrachtung mit Fo- kus auf die Lange- frist - Rückblick auf Umge- setztes / Vereinbar- tes - Abstimmung von übergeordneten As- pekten des Immobili- enbetriebs - Steuerung der lau- fenden strategischen Massnahem - Koordination von zu- künftigen Vorhaben - Überprüfung der langfristigen Planung - Mittel- bis kurzfristig Betrachtung mit Fo- kus auf Planung - Rückblick auf Umge- setztes / Vereinbar- tes - Abstimmung von zentralen Aspekten des Immobilienbe- triebs - Steuerung der lau- fenden taktischen Massnahmen - Koordination von zu- künftigen Projekten - Überprüfung der mit- telfristigen Planung - Kurzfrist Betrachtung mit Fokus auf die ak- tuell anstehenden Themen - Rückblick auf Umge- setztes / Vereinbar- tes - Abstimmung im ope- rativer Immobilienbe- trieb - Steuerung der lau- fenden operativen Massnahmen - Koordination von zu- künftigen Aktionen - Überprüfung der kurzfristigen Planung Tabelle 2: Schnittstellenübersicht Strategische Zusammenarbeit, Koordination auf oberster Führungsstufe Einmal jährlich finden Immobiliengespräche statt. Teilnehmer sind die Leitung der IMAG (Abteilungs- leiter, Sektionsleiter Portfoliomanagement und Immobilienmanagement) sowie Generalsekretär/in und Koordinationspersonen Immobilien des Nutzerdepartements. Taktische Zusammenarbeit, Koordinationspersonen Immobilien Die Koordinationspersonen Immobilien kennen die Abläufe und Prozesse im eigenen Departement. Zudem verfügen sie über das Netzwerk zu den entsprechenden Ansprechpartnern. Das bau- und im-
Operative Zusammenarbeit, Gebäude- / Arealverantwortliche Die Nutzerdepartemente müssen die Vertretung für die betrieblichen Immobilienbelange pro Gebäude an eine (vorzugsweise in Gebäudenähe befindliche) Stelle delegieren. Wenn mehrere Departemente ein Gebäude gemeinsam nutzen, dann erfolgt die Absprache und Benennung eines Vertreters (Ge- bäudeverantwortliche) durch diese Departemente. Der Gebäudeverantwortliche arbeitet eng mit den Nutzervertretern der raumnutzenden Departemente zusammen und koordiniert die Gebäudebelange. Wenn mehrere Gebäude zu einem Areal zusammengefasst sind, dann wird die Schnittstelle auf Areal- Ebene sichergestellt. Das heisst, die u.U. verschiedenen Gebäudeverantwortlichen benennen einen Arealverantwortlichen, welcher die Vertretung für betrieblichen Immobilienbelange des gesamten Are- als wahrnimmt. Diese Funktion erhält die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten um die liegenschaftsbezogenen Auf- gaben umsetzen zu können.
3.6 Kostenstruktur
Alle immobilienbezogenen Kosten werden gemäss Kontierungsanleitung (Anhang zur Weisung Hand- buch über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (HAF)) verbucht / rapportiert. Diese Struktur ermöglicht eine Zuweisung der Kosten zu den jeweiligen Produkten. Die daraus resul- tierende Transparenz ermöglicht die zentrale Führung der Immobilien.
4 Produktgruppenbeschrieb Die folgenden Beschreibungen umreissen den Inhalt der jeweiligen Gruppe. Die Informationen sind jeweils kompakt gefasst um einen Überblick der Produktgruppen zu vermitteln.
4.1 Portfolioprodukte
Portfolioprodukte Portfoliosteuerung Beschrieb Produktgruppe Gemäss übergeordneter kantonaler Ziele werden Strategien entwickelt und ein Rahmenwerk von Standards und Richtlinien geschaffen, welches es ermög- licht das Immobilienportfolio anhand unterschiedlicher Kriterien zu steuern. Die Steuerung erfolgt dabei mit der Hilfe von Monitoring, Benchmarks und Repor- ting von Gesamt- und Teilportfolios. Einen weiteren Aufgabenbereich bildet das strategische Flächenmanagement, welches mit Prognosen und Effizienz- vorgaben eine Grundlage für die Flächenplanung darstellt. Basierend auf der Planung wird die Ressourcenallokation in Neubau-, Sanierungs- oder Nut- zeranpassungsprojekten getätigt. Durch die Portfoliosteuerung wird sicherge- stellt, dass die Immobilien in den Gesamt- und Teilportfolios den Vorgaben entsprechend geplant und betrieben werden. Ergebnisse / Ziele - Umsetzen der kantonalen sowie immobilienspezifischen Vorgaben - Sicherstellung ökonomischer und ökologischer Ressourceneinsatz - Substanzwerterhalt - Abdeckung der Raumbedürfnisse zu Marktkonditionen und in Betracht der der demographischen Entwicklung - Wahrung Nachhaltigkeit und kulturelle Aspekte - Wirtschaftlicher Umgang mit den vorhandenen Ressourcen (Marktkondi- tionen) Produkte - Immobilienstrategie - Strategieentwicklung Teilportfolios - Portfoliostandards und Richtlinien - Portfoliobewertung
Portfolioprodukte Portfoliooptimierung Beschrieb Produktgruppe Abstimmung und Justierung der kantonalen Immobilien in Abhängigkeit von äusseren und inneren Einflüssen. Auf Basis von kontinuierlichen Beobachtun- gen des Umfelds werden Auswirkungen auf das Portfolio beurteilt und adä- quate Optimierungsvorschläge abgeleitet. Im Rahmen von kurz-, mittel- und langfristigen Planungen findet eine Massnahmenumsetzung statt. Im Fokus stehen bei diesen Aufgaben stets die Optimierung des Flächenbedarfs, die Optimierung der Flächenbedarfsdeckung und das Lebenszyklusmanagement des Portfolios. Zudem dienen die Daten und die abgeleiteten Erkenntnisse als Grundlage für die weiterführenden Aktivitäten im Rahmen der Portfoliopro- dukte. Ergebnisse / Ziele - Optimaler Flächenbedarf und Flächenbedarfsdeckung - Nachhaltige Wertsicherung der Immobilie - Zeitnahes Erkennen und Reagieren auf Änderungen im Umfeld - Standardisierung der Leistungserbringung - Datenbasierte Kontrollfunktion Produkte - Datenverarbeitungsgrundlagen - Markt- und Umfeldbeobachtung - Portfolioplanung - Portfolioanalysen - Portfoliooptimierung
Portfolioprodukte Portfoliorisikomanagement Beschrieb Produktgruppe Gezieltes erkennen von Risiken und Definition von Massnahmen für den Um- gang mit möglichen Auswirkungen. Dieser dynamische Prozess der Evalua- tion, Messung, Bewertung und Bearbeitung von Risiken findet auf Stufe Ge- samt- und Teilportfolio statt. Risiken werden systematisch identifiziert und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie die Auswirkungen abgeschätzt. Je nach Ausprägung werden anschliessend geeignete adäquate Risikostrategien definiert. Die Umsetzung und Kontrolle der Ergebnisse schliessen den Kreis- lauf ab und bilden den neuerlichen Ausgangspunkt für die Risikobetrachtung. Der Risikoprozess ist daher eine proaktive Handlung zur Erkennung und Um- gang mit Gefahren. Die Produktgruppe gewährleistet die Absicherung der Strategieziele durch pe- riodische Risikoanalysen und die Einleitung von Gegenmassnahmen. Ergebnisse / Ziele - Sensibilisierung für Risiken - Unterstützung Risikokultur - Erkennen relevanter Risiken - Vermeidung unbewusster Handlungen - Vermeiden / Minimieren von Risiken Produkte - Risikodefinition - Risikobeurteilung (Mehrjahresplanung & Jahreskoordination) - Massnahmendefinition - Portfolio-Risikomatrix
Portfolioprodukte Bedarfsmanagement Beschrieb Produktgruppe Die Produktgruppe «Bedarfsmanagement» wird eingesetzt zur Plausibilisie- rung wie auch Ermittlung, Formulierung und Koordination des Nutzerbedarfs. Der Prozess ist eng an die Bedürfnisse der Nutzer gebunden. Die Produkt- gruppe nimmt die Bedürfnisse entgegen und leistet Unterstützung in der For- mulierung und Ausarbeitung des Bedarfs. Dabei wird der Bedarf in der gefor- derten Art und Qualität definiert, geprüft und freigegeben. Zusätzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen werden abhängig vom Bedarf systema- tisch analysiert und Lösungen werden ermittelt. Lösungsskizzen bauen auf ei- ner Szenario-Bildung auf, wobei Nutzwerte und Kosten ausgearbeitet und ge- genübergestellt werden um Angebot und Nachfrage abzustimmen. Nach dem Umsetzungsentscheid erfolgt die Übergabe an das Projektmanagement. Ergebnisse / Ziele - Erkennen und verstehen der Bedarfe - Sachliche und fachliche Bedarfsbeschreibung (definitive Nutzerbestel- lung) - Verschiedene Lösungsszenarien - Umsetzungsreife Vorprojektdefinition Produkte - Bedarfsformulierung - Lösungsevaluation - Kosten-/Nutzenanalyse (Ermittlung Wirtschaftlichkeit)
Portfolioprodukte Immobiliensteuerung Beschrieb Produktgruppe Umsetzung von Massnahmen zur aktiven Analyse, Planung, Steuerung, Um- setzung und Kontrolle des Einzelobjekts unter Anwendung der übergeordne- ten Vorgaben. Durch gezieltes Handeln wird sichergestellt, dass die erwähn- ten Vorgaben objektspezifisch angewendet / umgesetzt werden. Mit der Wahrnehmung einer übergeordneten Kontrollfunktion kann die Qualität si- chergestellt und ein effektives Risikomanagement betrieben werden. Ergebnisse / Ziele - Optimale Nutzung der Liegenschaft aufgrund Objektstrategie - Den Vorgaben entsprechendes Halten / Betreiben der Immobilie - Bewusster Umgang mit immobilienbezogenen Risiken - Sicherstellung Werkseigentümer- und Betreiberhaftung Produkte - Vertretung Eigentümerinteressen - Objektkonzepte und Strategien - Objektbewertung - Objektcontrolling - Objektanalysen und Berichte - Objektoptimierungen - Objektqualitätsmanagement
Portfolioprodukte Dienstleistersteuerung Beschrieb Produktgruppe Steuerungsaufgaben für den zielgerichteten Einsatz von externen Dienstleis- tern. Durch die klare Organisation, eine bewusst definierte Aufgabenabgren- zung, Führung und Kostenkontrolle werden strategische, operative, rechtliche und vertragliche Risiken überwacht und minimiert. Dies wird vor allem durch aktives Management folgender Punkte erreicht: - Kunden/Dienstleisterbeziehung - Anforderungen - Risiken - Vorschriften - Projekten im Dienstleistungskontext - Serviceportfolios (in ihrer Gesamtheit) - Finanzen / Kosten - Servicelevel - Verträge - Auftrags- / Service-Ausführung - Leistungsmessung Ergebnisse / Ziele - Dienstleisterportfolio entspricht den Vorgaben - Dienstleister erfüllen die Erwartungen / vertraglichen Leistungen - Auftraggeber hält Vorschriften ein - Risiken aus Auftragsvergaben werden konsequent überwacht Produkte - Dienstleister-Vertragsmanagement - Leistungsmessung Dienstleister - Dienstleistungs-Risikomanagement - Management / Steuerung Dienstleisterprojekte - SLA-Definition - Ausführungskontrolle - Schnittstellenmanagement Dienstleister
Portfolioprodukte Dingliche Rechte Beschrieb Produktgruppe Ausführung der Prüfung und Analyse vor Immobilientransaktionen, Baubewil- ligungen sowie der Bau- und Nutzungsordnungen in der Rolle des Eigentü- mervertreters. Daneben werden für alle Immobilien die im Grundbuch vorge- merkten Rechte eingeräumt, beantragt, vollzogen und verwaltet. Die dinglichen Rechte regeln, nach Schweizer Recht, die unmittelbare Herrschaft über eine Sache. Sie erstrecken sich über bewegliche Sachen und Grundstü- cke und gelten als absolute Rechte gegenüber jedermann. Ergebnisse / Ziele - Rechtssicherheit des Eigentums - Unbeeinträchtigte Nutzung der Immobilien gemäss Objekt- resp. Immobi- lienstrategie - Nachhaltige Wertsicherung der Liegenschaften Produkte - Kauf und Verkaufsrechte - Dienstbarkeiten - Baubewilligungen Dritter - Bau- und Nutzungsordnung
4.2 Projekt- & Bauprodukte
Projekt-/Bauprodukte Nutzungsbedingte Projekte Beschrieb Produktgruppe Nutzungsanpassungen basierend auf dem Bedarf der Nutzerdepartemente und Mietern. Das jeweilige Nutzerdepartement ist daher für die Produkt- gruppe bestimmend, wonach die Eigenschaften einer Liegenschaft entspre- chend angepasst werden. Alle Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geplant und durchgeführt: - Phase 0: Initialisierung - Phase 1: Strategische Planung - Phase 2: Vorstudie - Phase 3: Projektierung - Phase 4: Ausschreibung - Phase 5: Realisierung Damit umfassen «Nutzungsbedingte Projekte» den Zyklus von Neu- und Umbauten gemäss den Bedürfnissen des Nutzerdepartements bis hin zu Reparaturen und Instandsetzungen von Gebäudebestandteilen. Dies bein- haltet ebenfalls die Dokumentation der Aktivitäten mittels Erfolgs- und Inves- titionsrechnungen als finanzielle Kontrolle der Projekte. Ergebnisse / Ziele - Bedarfsgerechte Flächennutzung - Betriebsgestaltung gemäss Anforderungen Nutzerdepartement - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis von Investitionen Produkte - Neubauten - Instandsetzungen- & Reparaturen Investitionsrechnung - Instandsetzungen & Reparaturen Erfolgsrechnung - Mieterausbauten
Projekt-/Bauprodukte Gebäudebedingte Projekte Beschrieb Produktgruppe Sanierungen, Neu- und Nutzungsanpassungen aufgrund des Bedarfs einer Wiederherstellung oder Instandsetzung einer Liegenschaft. Im Gegensatz zur Produktgruppe «Nutzungsbedingte Projekte» sind hier nicht die spezifi- schen Anforderungen der Nutzerdepartemente, sondern der Erhalt des Ge- bäudes im Vordergrund. Alle Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geplant und durchgeführt: - Phase 0: Initialisierung - Phase 1: Strategische Planung - Phase 2: Vorstudie - Phase 3: Projektierung - Phase 4: Ausschreibung - Phase 5: Realisierung Durch die Produktgruppe wird die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Immobilien langfristig gewährleistet. Die Wiederherstellung kann dabei ape- riodisch erfolgen und nimmt gegenüber regelmässigen und einfachen Mass- nahmen der Instandhaltung ein umfänglicheres Ausmass an. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung der Gebäude-Gebrauchstauglichkeit - Werterhalt der Immobilie - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis von Investitionen Produkte - Neubauten - Instandsetzung Grosszyklisch - Instandsetzungen & Reparaturen Investitionsrechnung - Instandsetzungen & Reparaturen Erfolgsrechnung
Projekt-/Bauprodukte Bauherrenmandate Beschrieb Produktgruppe Bauherrenberatung bei Sanierungs- und Instandsetzungsprojekten. Die Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geplant und für den Auftraggeber durchgeführt: - Phase 2: Vorstudie - Phase 3: Projektierung - Phase 4: Ausschreibung - Phase 5: Realisierung Die Produktgruppe begleitet damit alle Teilphasen in einem Bauvorhaben. Ergebnisse / Ziele - Fachliche Unterstützung bei Bauprojekten - Sicherstellung der Gebäudefunktion - Durchführung gemäss anerkannten Richtlinien Produkte - Bauherrenberatung
4.3 Produkte zur Objektsteuerung
Produkte zur Objektsteuerung Bewirtschaftung Beschrieb Produktgruppe Operative, kaufmännische und administrative Verwaltung von Immobilien im Interesse des Eigentümers. Dabei werden auf Basis von Vorgaben entspre- chende Aktivitäten durchgeführt. Die Bewirtschaftung übernimmt treuhände- risch die Eigentümerfunktion und ist Ansprechpartner für Nutzerdepartement und Mieter. Während des gesamten Nutzungszeitraums der Immobilie sorgt die Bewirtschaftung für ein optimales Verhältnis zwischen Nutzungsanforde- rungen und Nutzungsmöglichkeiten. Einen wichtigen Teil bildet dabei der Bau- werksunterhalt. Ebenfalls erstellt die Bewirtschaftung wo vereinbart die Neben- kostenabrechnung der Liegenschaft. Ergebnisse / Ziele - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Wirtschaftlichkeit - Ausnutzung Immobilienpotenzial - Bauwerkserhaltung - Nachhaltige Verwaltung - Strategiekonforme Massnahmenplanung pro Immobilie - Standardisierte mittelfristige Massnahmenplanung und -dokumentation Produkte - Vermietung - Drittverwaltungsmanagement - Anmietung - Verpachtung - Pachtung - Betreuung Nutzerdepartemente - Betreuung Mieter - Nebenkostenabrechnung - Parkplatzmanagement
Produkte zur Objektsteuerung Liegenschaftsfinanzen Beschrieb Produktgruppe Durch die gezielte Führung und Kontrolle der Zahlungsströme werden die fi- nanziellen Ressourcen optimal genutzt. Sowie das Budget ausgeglichen ge- staltet zur mittel- / langfristigen Planung der finanziellen Mittel zur Befriedigung der Nutzungsbedürfnisse / des Immobilienbedarfs. Regelmässiges erarbeiten von Auswertungen, als Grundlage für die Portfolio- und Immobiliensteuerung. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungserbringung - Standardisierung der Liegenschaftsfinanzen - Transparenz durch Finanzdokumentation - Finanzielle Planungssicherheit - Genauigkeit und Verlässlichkeit der Finanzplanung Produkte - Objektbuchhaltung - Abrechnungen - Objektbudgetierung - Abschreibungen, Gebühren und sonstige Abgaben
Produkte zur Objektsteuerung Operatives Flächenmanagement Beschrieb Produktgruppe Erfüllen der Anforderung, dass Fläche in der bestellten Qualität und zum ge- planten Zeitpunkt in der notwendigen Menge bereitgestellt wird. Dies mit dem Ziel, dass die Fläche die Leistungserbringung bestmöglich unterstützt. Die Strategie der Flächennutzung und des Flächenmix (Nutzung und Art der Nut- zungsanbindung z.B. Eigentum, Miete etc.) basiert auf den übergeordneten Vorgaben (Immobilienverordnung, Immobilienstrategie etc.) und berücksichtigt u.A. aktuelle und zukünftige Anforderungen der Nutzerdepartemente, gesamt- gesellschaftliche Entwicklung und Nachhaltigkeit. Wichtige Bestandteile sind die Prognose der Flächenentwicklung sowie die Definition von Anforderungen der Nutzerdepartemente und Raumkonzepten um Flächeneffizienz und Flä- chenkosten in der vorgegebenen Bandbreite bereitstellen zu können. Zur Überprüfung der Strategieumsetzung werden auch im Flächenmanagement regelmässig erhobene / aktualisierte Kennzahlen beigezogen. Durch die Flä- chenerfassung und Bedarfsanalyse (Trends) werden wichtige Grundlagen für weiterführende Produkte im Bereich Bewirtschaftung erstellt. Ergebnisse / Ziele - Optimierte und bedarfsgerechte Flächennutzung - Transparenz durch Flächendokumentation - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Leerstandmanagement - Flächenportfolio- und Trend-Analyse Produkte - Flächenplanung - Flächenerfassung - Flächenanalyse - Flächendarstellung
Produkte zur Objektsteuerung Liegenschaftsvermarktung Beschrieb Produktgruppe Eine der Haupttätigkeiten besteht darin die Immobilie auf die Bedürfnisse des Markts auszurichten. Dabei ist der Aufbau eines Beziehungsnetzwerks ein ge- nauso wichtiger Faktor wie die Abstimmung mit der Bewirtschaftung und der Betriebsführung. Die Sicherung der Marktgängigkeit liefert einen wichtigen Beitrag zum Gesamterfolg. Ergebnisse / Ziele - Effiziente Prozessgestaltung der Vermietung - Standardisierung der Leistungserbringung - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Leerstandmanagement - Marktgängige Immobilie - Vielschichtiges Beziehungsnetzwerk Produkte - Flächenvermarktung - Vermarktungsprozesse - Objektmarketing
Produkte zur Objektsteuerung Strategische Betriebsführung Beschrieb Produktgruppe Aktivitäten zur Erreichung der betrieblichen Eigentümerziele. Dabei werden entsprechende Informations-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben für einen reibungslosen Betrieb definiert und übernommen. Es gilt eine nut- zungsoptimale Bereitstellung von Flächen, Infrastruktur und Services zum vor- teilhaftesten Kosten-/Nutzenverhältnis und auf einem akzeptierten Risikoni- veau zu gewährleisten. Damit wird ein bedeutender Beitrag zum Gesamterfolg und zur langfristigen Nutzung einer Immobilie geleistet. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs - Qualitätssicherung des Betriebs - Zuweisung Betreiberverantwortung und Eigentümerhaftung - Vorgaben / Orientierungsrahmen für operative Betriebsführung Produkte - Umsetzung Objektstrategie - Sicherstellen Betreiberverantwortung - Sicherstellen Eigentümerhaftung - Betriebsvorbereitung - Führung Betriebsorganisation - Betriebscontrolling - Betriebliche Qualitätssicherung - Beschaffung Objektdienstleistungen - Betriebliches Vertragsmanagement - Energiemanagement
Produkte zur Objektsteuerung Digitale Datenbereitstellung Beschrieb Produktgruppe Systemsteuerung und -verwaltung sowie Qualitätsprüfung von Daten aus der gesamten Systemlandschaft. Als Qualitätssicherungsinstanz wird sicherge- stellt, dass alle relevanten Daten aktuell und vorhanden sind sowie regelmäs- sig gepflegt werden. Bestrebungen für eine digitale Vereinheitlichung werden kanalisiert mit dem Ziel die Effizienz der betrieblichen Prozesse zu erhöhen (vereinfachen und beschleunigen). Die Objektsysteme schaffen Transparenz, um eine effiziente Flächennutzung und Bewirtschaftung sicherzustellen. Zudem ist die Planung und die Überwachung der Transformation von "analo- gen" zu vollständig digitalisierten Prozessen eine weitere zentrale Leistung. Ergebnisse / Ziele - Effizientes Datenmanagement - Standardisierte Datengrundlage - Angemessene Qualitätssicherung Produkte - Stammdatenpflege - Objektinformation und -Navigation - Pflege IT-Systemlandschaft Abteilung - Datenmanagement Kern- und Umsysteme Abteilung
4.4 Betriebs- & Instandhaltungsprodukte
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Operative Betriebsführung Beschrieb Produktgruppe Umfasst die Inbetriebnahme, Abnahme und Übernahme von neuen techni- schen und infrastrukturellen Anlagen oder Gebäuden. Mit der Koordination und Steuerung des Betriebs wird sichergestellt, dass eine definierte Zurverfügung- stellung der Anlagen und Gebäude stattfindet. Die Aufgaben erfolgen unter anderem durch Rundgänge zur anlagen- und bauteilübergreifenden Inspektion und Mängelverfolgung. Die Anlagen und Prüfpunkte werden fristgerecht über- prüft und eine Betriebsdokumentation geführt. Die Nutzerdepartemente profi- tieren von den Informationen bezüglich Anlagen und Gebäude. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs - Transparenz durch Betriebsdokumentation - Information und Kommunikation an Nutzerdepartemente Produkte - Planung Regelbetrieb - Betriebsübernahme / -aufnahme - Objektbetrieb - Mängel und Gewährleistung - Auftragsmanagement - Betriebsdokumentation - Inventarmanagement
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Anlagenbetrieb Beschrieb Produktgruppe Sicherstellung des vorschriftsgemässen Betriebs und Unterhalt von Gebäude- anlagen. Der Prozess beginnt bei der Übernahme neuer Anlagen und setzt sich im Betrieb fort bis hin zur Störungsbehebung. Dies bedarf einer laufenden Planung bezüglich Ressourcen und Personal, wie Handwerker und Pikett- diensten, um den Betrieb ganzheitlich zu sichern. Die Produktgruppe beinhal- tet zudem das Anlagenreporting der Störungsbehebungen, um diese zu ana- lysieren und in Zukunft vermeiden oder vermindern zu können. Ziel ist die wirtschaftliche und sichere Betriebsoptimierung der vorhandenen Anlagen auf Basis der Betriebsdatenauswertung und den geforderten Verfügbarkeiten. Be- triebliche Anforderungen werden dabei an Bedürfnisse des Nutzerdeparte- ments angepasst, um die definierten Verfügbarkeiten der Anlagen zu gewähr- leisten. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellen der definierten Verfügbarkeiten der Anlagen / Flächen - Sicherstellung eines optimalen Betriebs der Anlagen - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Kontinuierliche Überwachung der Anlagen - Kostenmanagement durch ein transparentes Betriebsdatenmanagement Produkte - Planung Anlagenbetrieb - Übernahme - Betreiben - Störungsbehebung - Pikettdienst - Betriebsoptimierungen - Handwerkerdienste
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Instandhaltung (Erhaltung) Beschrieb Produktgruppe Technische und administrative Massnahmen zur Erhaltung der Funktionsfä- higkeit und Verfügbarkeit der technischen und infrastrukturellen Gebäudean- lagen und -bauteile. Das Ziel der Gebäudeinstandhaltung besteht darin, ein nach wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nutzbare und verwertbare Immobilie gemäss den Vorgaben der Eigentümerschaft zu erhalten. Dies beginnt bei der Definition einer Strategie zur Festsetzung der Regelmässigkeit der Überprüfungen und der Massnahmenplanung. Inspektio- nen und Wartungen dienen zur regelmässigen Erkennung von möglichen Ab- weichungen des Verschleisses und Funktionalität sowie der Instandstellung der Abweichungen. Durch eine gezielte Instandhaltung wird die Betriebsdauer von Anlagen und deren Anschaffungskosten an der definierten Objektstrategie ausgerichtet. Eine lückenlose Dokumentation der Inspektionen, Wartungen und allfälligen Instandsetzungen wird sichergestellt. Diese Transparenz macht eine Überprüfung der umgesetzten Massnahmen möglich. Die Nutzerdeparte- mente profitieren von der sicheren Benutzung und Einsatzbereitschaft im Rah- men der definierten Verfügbarkeiten der technischen und infrastrukturellen An- lagen. Ergebnisse / Ziele - Bewahrung der Gebrauchstauglichkeit von Anlagen - Gesetzeskonformität - Sicherstellung des optimalen Betriebs der Anlagen Produkte - Instandhaltungsstrategie - Instandhaltungsplanung - Inspektion (Überwachung) - Wartung (Instandhaltung) - Instandsetzung & Massnahmen - Verbesserung - Ersatz / Erneuerung - Neuanschaffung (Veränderung)
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Ver- und Entsorgung Beschrieb Produktgruppe Versorgung mit unterschiedlichen Medientypen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Kommunikation, etc.). Dies beinhaltet die Aushandlung von Kon- ditionen, das Überprüfen von Restbeständen und die zeitgerechte Nachbestel- lung nach klar definierten Regeln (z.B. Mindestbestände, Beschaffungshori- zonte etc.). Das Identifizieren und Ausnutzen von Optimierungspotenzial über alle Medien wird zielgerichtet und laufend vorgenommen. Der zweite Bestandteil umfasst die Entsorgung von Abfall und Wertstoffen aus dem Gebäudebetrieb. Grundlage bilden dabei objektspezifische Ver- und Ent- sorgungskonzepte sowie die Konzepte für die Sondertrennung, welche die ef- fiziente und umweltgerechte sowie gesetzteskonforme Entsorgung des Abfalls (alle Fraktionen) zum Ziel haben. Ergebnisse / Ziele - Bedarfsgerechte Medienversorgung - Kosten- und umweltgerechte Abfallentsorgung - Sicherung der Datenvernichtung Produkte - Medienversorgung - Telekommunikationsversorgung - Materialversorgung - Abfallentsorgung - Recycling-Abfälle - Dokumentenvernichtung - Datenträgerentsorgung
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Reinigung und Pflege Beschrieb Produktgruppe Gewährleisten der Reinigung und Pflege aller Immobilien im Innen- wie auch im Aussenbereich. Dafür werden übergeordnete Reinigungsstandards und ob- jektspezifische Reinigungsziele definiert. Sowie die entsprechende Organisa- tion und Ressourcen für die Ausführung bereitgestellt. Als Arbeits- und Kon- trollmittel werden Reinigungspläne erstellt und deren Ausführung kontrolliert. Ergebnisse / Ziele - Aufrechterhalten des Gebäudes - Einhaltung der Standards - Zufriedenheit Nutzerdepartement durch Pflege der Immobilie Produkte - Unterhaltsreinigung - Zwischen- und Grundreinigung - Reinigung Umgebung / Aussenflächen - Reinigung Baukörper / Fassade - Spezial- / Sonderreinigungen - Notreinigungen - Winterschutzmassnahmen - Schädlingsbekämpfung - Umgebungspflege, Gärtnerei- und Pflanzenarbeiten
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Sicherheit Beschrieb Produktgruppe Gewährleisten der Objekt-, Anlagen- und Personensicherheit. Dafür werden objektspezifische Schutzziele und -massnahmen zur Erreichung dieser Ziele definiert sowie die entsprechende Organisation inkl. Ressourcen bereitgestellt. Dafür werden Sicherheits- und Notfallpläne erstellt und deren Ablauf präventiv geübt. Die Produktgruppe definiert zudem den Einsatz eines Sicherheitsdiens- tes und entsprechende Schliessverwaltung zur Objektsicherung. Ergebnisse / Ziele - Gewährleistung Personenschutz - Einhaltung der regulatorischen Anforderungen - Sicherstellung eines sicheren Betriebs - Gewährleistung Sicherheit Nutzerdepartement Produkte - Baulicher Objektschutz - Betrieblicher Objektschutz - Interventionsdienst - Schliessmanagement - Personensicherheitsdienste - Eventsicherheit - Berechtigungen / Bewilligungen - Verkehrsmanagement - Eigentumsschutz - Notrufzentrale (besetzen, betreiben)
4.5 Produkte der Nutzerservices
Nutzerservices Arbeitsschutz & Gesundheit Beschrieb Produktgruppe Sicherstellung der Zielerreichung in den Themen sowie die dafür notwendige Organisation. Beim Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz steht die Sicherheit der Nutzerdepartemente bzw. Mieter sowie aller Besucher im Vor- dergrund. Sicherheitsrisiken für Nutzerdepartement und Mieter werden dabei identifiziert und Gegenmassnahmen frühzeitig ergriffen. Dies umfasst einer- seits gesundheitliche Aspekte und andererseits Notfallpläne. Die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Bedienungs- und Nutzungssicherheit von Anlagen und Gebäudeteilen stehen dabei im Vordergrund. Im Thema Umwelt wird ein um- weltgerechter Betrieb durch regelmässige Überprüfung entsprechender Kenn- zahlen sichergestellt. Ergebnisse / Ziele - Einhaltung der Arbeitssicherheit - Umweltgerechter Betrieb Produkte - Gesundheitsschutz & Arbeitssicherheit - Umweltschutzdienste
Nutzerservices Empfangs- und Conciergedienste Beschrieb Produktgruppe Beinhaltet u.A. die Anmeldung und Vermittlung von Besuchern und Lieferan- ten, Betreuen des Nutzerdepartements und Auskunftserteilung, Zutrittskontrol- len und Ausweiserstellung sowie zusätzlichen Conciergedienst wie z.B. Wä- schereiservice, Reservation von Hotels und Restaurants, Schneidereiservice etc. Die Nutzerdepartemente bekommen durch diese Produktgruppe ein zentrales Informations- und Zutrittsmanagement, speziell für externe Besucher. Die zu- sätzlichen Conciergedienste erhöhen den Komfort des Nutzerdepartements und sind zusätzliche Services für Mitarbeitende. Ergebnisse / Ziele - Besucherzufriedenheit - Sicherstellung Zutrittskontrolle - Erhöhung Mitarbeiterzufriedenheit Produkte - Empfangsservices - Sitzungszimmerservices - Wäschereiservices
Nutzerservices Logistik & Transport Beschrieb Produktgruppe Organisation und Verteilung von Gütern sowie Personen. Dies geschieht ge- bäudeintern durch die Bereitstellung von Postservices für den Brief- und Pa- ketumschlag. Die Bewirtschaftung des Mobiliars sowie Büromaterial und de- ren Lagerung gehört ebenso zur Produktgruppe, um Nutzerdepartementen die benötigte Ausstattung zu gewährleisten. Eine vorausschauende Planung und Dokumentation unterstützten zudem interne Arbeitsprozesse. Unter- schiedliche Reise- und Transportdienstleistungen garantieren den Waren- und Personentransport auch ausserhalb des Gebäudes. Diese Produkt- gruppe ermöglicht eine termingerechte und sichere Lieferung von unter- schiedlichen Gütern und übernimmt die Reisesteuerung für das Nutzerde- partement. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs - Gewährleistung der Gebäudeausstattung - Termingerechte und kosteneffiziente Verwaltung von Waren Produkte - Büromaterialservice - Postservices - Mobiliarmanagement - Umzüge - Lagermanagement - Fuhrparkmanagement - Reisedienstleistungen - Transportdienstleistungen
Nutzerservices Verpflegung Beschrieb Produktgruppe Leistungen zur Unterstützung von Veranstaltungen und Verpflegungen der Nutzerdepartemente. Bequeme Verpflegungsmöglichkeiten innerhalb des Ge- bäudes gemäss Bedürfnissen. Der Cateringservice übernimmt dabei unter- schiedliche Verpflegungsdienste gemäss dem gewünschten Service-Level. Der Verpflegungsservice wird des Weiteren auch zur Koordination bei Veran- staltungen im Objekt eingesetzt. Für Anlässe gibt es neben dem gastronomi- schen Service ebenfalls einen Veranstaltungsservice um Events des Nutzer- departements kostenbewusst durchzuführen. Dabei werden sämtliche Aufgaben und deren Koordination übernommen, um einen Event zu planen, durchzuführen und Nacharbeiten abzuschliessen. Ergebnisse / Ziele - Qualitätsgerechte Verpflegung der Nutzerdepartemente - Sicherstellung des Service-Levels - Wirtschaftliche Durchführung von Veranstaltungen Produkte - Catering und Gastronomie - Eventmanagement
Nutzerservices IT-Services Beschrieb Produktgruppe Pflege der Schnittstellen zu den IT-Organisationen der Nutzerdepartemente. Sicherstellen der Einbindung in Aktivitäten / Umbauten / Projekte wo mass- geblich. Basierend auf der Relevanz der IT-Infrastruktur ist Fach- und Bestel- ler-Kompetenz für IT-Anlagen sicherzustellen welche fest mit dem Gebäude verbunden sind und nicht zur Betriebseinrichtung (z.B. Beamer, Smart- screens etc.) gehören. Ergebnisse / Ziele - IT-Infrastruktur (ohne Betriebseinrichtung) nach Vorgaben - Effizientes Schnittstellenmanagement mit IT-Organisationen Produkte - Schnittstellenmanagement zu IT - Bestellungen IT-Services - Beratung IT-Ausrüstung AP - Beratung IT-Ausrüstung SiZi
Nutzerservices Bibliothek- und Dokumentenservices Beschrieb Produktgruppe Services zur Dokumentenverwaltung und deren Inventarisierung. Ziel ist eine effiziente Verwaltung und Bereitstellung von Dokumenten. Erfassung und Aufbewahrung der Unterlagen gemäss Datenschutz sowie Kopierservice um Unterlagen in unterschiedlicher Form verwenden und weiterleiten zu können, Bibliotheksservices zur Bereitstellung von verschiedenen Medien. Unterstüt- zend übernimmt eine Administrationsstelle die interne Koordination überge- ordneter Verzeichnis- und Adressverwaltung. Nutzerdepartemente haben durch diese Produktgruppe einen breiten Zugang zur Dokumentenaufberei- tung sowie Weiterverarbeitung. Dokumente werden so zentral verwaltet und deren Verfügbarkeit für das Nutzerdepartement ist sichergestellt. Ergebnisse / Ziele - Unterstützung des Betriebs gemäss Service-Level - Sichere und effiziente Dokumentenverwaltung - Zentrale Anlaufstelle für Administrationsdienste Produkte - Administrationsservices - Bibliotheksdienste - Büroservices - Dokumentenmanagement
4.6 Interne Produkte
Die internen Produkte werden lediglich in der vorliegenden internen Version des Handbuchs beschrie- ben. Interne Produkte Leitung Abteilung Beschrieb Produktgruppe Gesamtheit der Grundsätze der Unternehmensführung (ähnlich Corporate Governance). Ist der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung der Abteilung im Sinne aller relevanten Anspruchsgruppen. Der Ordnungsrahmen wird massgeblich durch rechtliche Vorgaben und über- geordnete Vorgaben des Departements bestimmt. Das Leitungssystem besteht aus allen relevanten Gesetzen, Richtlinien, Leit- bilder und Prozesse der Unternehmensleitung und –überwachung (Steue- rungs- und Regelungssystem) Ergebnisse / Ziele - Effektives Steuerungs- und Regelungssystem Produkte - Strategie und Ziele IMAG - Corporate Riskmanagement - Qualitätsmanagement - Prozess- und Managementmodell - Anspruchsgruppenmanagement - Begehrensmanagement
Interne Produkte Controlling IMAG Beschrieb Produktgruppe Finanzbuchhaltung und Controlling der IMAG auf übergeordneter Ebene. Da- mit ist die Produktgruppe weiterführender als die Durchführung des Rech- nungswesens und der Betriebsbuchhaltung. Zusätzlich werden Informationen zentral gesammelt und ausgewertet, um diese intern als Entscheidungsgrund- lage und Monitoring zu nutzen. Das Controlling liefert Grundlagen zur Steue- rung der IMAG und ermöglicht, mittels Reporting der definierten Kennzahlen und Benchmarks, eine Überprüfung des Zielerreichungsgrads der finanztech- nischen Vorgaben. Dadurch können Korrekturmassnahmen in Falle von Soll- Ist-Abweichungen ergriffen werden. Durch das Controlling erhalten Verant- wortliche umfassende und detaillierte Transparenz zur finanziellen Situation der IMAG und können darauf basiert Entscheidungen und die zukünftige Pla- nung festlegen. Ergebnisse / Ziele - Standardisierte Qualitätssicherung - Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungserbringung - Transparenz und Kontrolle der Zielerreichung Produkte - Finanzinformationen - Reporting IMAG - IKS IMAG - Reporting Sektionen - Jahresbericht - Aufgaben- und Finanzplanung - Finanzkennzahlen Immobilien - Monatsabschluss - Finanzielle Projekt- und Anlagedaten
Interne Produkte Corporate Finanzen Beschrieb Produktgruppe Steuerung von Finanzierungsquellen und -strukturen sowie Investitionsent- scheiden. Dabei werden insbesondere das Accounting und die Finanzplanung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Finanzen überwacht. Zum Leistungsum- fang zählen das Analysieren und Bestimmen der optimalen Finanzierungs- struktur für Projekte sowie das Beisteuern von Kapital für Kreditanträge bei Bauvorhaben. In diesem Zusammenhang stehen auch die Buchhaltung und Steuerung von Abschreibungen. Durch diese Produktgruppe wird eine Wertsi- cherung gewährleistet, da die Produkte transparente Entscheidungen und eine effiziente Ressourcenplanung ermöglichen. Ergebnisse / Ziele - Nachhaltige Wertsicherung der Immobilie - Optimierte Finanzierungsstruktur - Sicherstellen der Qualität Produkte - Überwachung Accounting - Finanzierungsstrukturen - Finanzielle Sicht in Kreditanträgen für Bauvorhaben - Anlagebuchhaltung
Interne Produkte Beschaffung Beschrieb Produktgruppe Definition von Vorgaben im Thema Beschaffung sowie Durchführung von stra- tegischen Beschaffungsmassnahmen. Strategische Beschaffung Während Beschaffungsmassnahmen für operative Zwecke in der Regel im Rahmen definierter Geschäftsprozesse bearbeitet werden, kann es in Fällen mit besonderer Bedeutung, zum Beispiel wenn sie strategisch wichtig sind, zweckmässig sein, die Beschaffung formal als Projekt abzuwickeln. Meilen- steine können u.A. sein: Beschaffungsplanung, Angebotsplanung, Angebots- einholung, Auswahl Lieferanten oder Dienstleister, Vertragsabwicklung und Vertragsbeendigung Operative Beschaffung Prozess von der Bedarfsklärung über Bedarfsdokumentation zur Bestellung und Lieferkontrolle Ergebnisse / Ziele - Standardisierte Leistungsnachfrage - Qualitätssicherung - Rechtssicherheit Produkte - Beschaffungsvorgaben - Rechtliche Vorgaben / Compliance - Beschaffungsevaluation - Beschaffungsprojekte
Interne Produkte Vertragsmanagement Beschrieb Produktgruppe Tätigkeiten rund um die Erstellung, Anwendung sowie Archivierung von Ver- trägen. Es werden standardisierte Vertragsvorlagen geschaffen, welche der vorliegenden Gesetzgebung entsprechen und Nutzerdepartementen Richtli- nien für den Vertragsumgang bieten. Die zentrale Verwaltung und Dokumen- tation der Verträge ermöglichen zudem eine Transparenz der Vertragserfül- lung durch Überprüfung der Vertragskennwerte. Die Produktgruppe ist somit mit den Produktgruppen «Zentrales Qualitätsmanagement» sowie «Corporate Riskmanagement» verknüpft, um die Umsetzung der Richtlinien zu gewähr- leisten und Risiken durch entsprechende Vertragsbedingungen zu minimieren. Ergebnisse / Ziele - Standardisierte und gesetzeskonforme Vertragsbedingungen - Risikomanagement durch Vertragscontrolling - Entscheidungsgrundlage für den Vertragsumgang Produkte - Vertragsverwaltung - Vertragsstandards
Interne Produkte Nachhaltigkeit Beschrieb Produktgruppe Strategien und Aktivitäten, um die internen sowie rechtlichen Nachhaltigkeits- richtlinien einzuhalten. Nachhaltigkeitsaspekte werden systematisch analysiert und Massnahmen eingeleitet, um die Ziele erreichen zu können. Die Vorgaben werden durch die Organisationsstrategie sowie durch Gesetze gegeben. Eine laufende Überprüfung der Aktivitäten ist nötig, um Gesetzesänderungen und Abweichungen vorausschauend adaptieren zu können. Die Produktgruppe for- dert daher nicht nur datenbasierte Analysen der Prozesse und Kenngrössen, sondern auch Schulungen, um Verhaltensweisen entsprechend anzupassen. Die Aktivitäten sichern den Nutzerdepartementen somit nachhaltige Liegen- schaften. Ergebnisse / Ziele - Berücksichtigung der Wirtschaftsdimensionen - Berücksichtigung der Gesellschaftsdimensionen - Berücksichtigung der Umweltdimensionen - Fachgruppe Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften (NBB) Produkte - Umweltstandards - Gesellschaftsstandards - Wirtschaftsstandards
Interne Produkte Wissensmanagement Beschrieb Produktgruppe Prozessorientierte Steuerung mit der Zielsetzung, den Wissenstransfer inner- halb der Organisation transparent und effizient zu gestalten. Dafür werden re- levante Inhalte gespeichert und dokumentiert, um diese der breiten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Produktgruppe verknüpft und interpretiert Infor- mationen, um diese zu einem strukturierten Wissen zusammenzufügen. Die Digitalisierung bietet hierbei Optimierungspotenzial, um die Verarbeitung so- wie Nutzung intelligent zu gestalten. Dies umfasst die Evaluation der relevan- ten Inhalte, den Aufbau und die Pflege von geeigneten Strukturen zum Trans- fer des Wissens sowie die Beauftragung und Schulung der Ressorts zur Pflege der Inhalte. Durch die Analyse des gesammelten Wissens lassen sich Pro- zesse optimieren und weiterentwickeln. Dies ermöglicht verbesserte Abläufe für Nutzerdepartemente sowie Zugang und Ausführungen zu betriebsrelevan- ten Themen. Ergebnisse / Ziele - Knowhow-Transfer - Innovative Prozessgestaltung - Sicherstellen der Wissenstransparenz Produkte - Grundlagen - Vorgaben - Wissenscontrolling
Interne Produkte Digitalisierung Beschrieb Produktgruppe Übergreifender Aufbau, Koordination und Steuerung von Datenstrukturen und IT-Systemen. Durch die zentrale Verwaltung und Bereitstellung von digitalen Daten und Informationen kann der Immobilienbetrieb langfristig optimiert und Prozesse effizienter gestaltet werden. Die Zusammenschliessung der verwen- deten IT-Systeme gewährleistet die Komptabilität und ermöglicht die Digitali- sierung von analogen Tätigkeiten und damit eine Produktivitätssteigerung. Die Produktgruppe stellt zudem den Datenschutz gemäss rechtlichen Vorgaben sicher und passt interne Richtlinien laufend an die Gesetzgebung an. Den Nut- zerdepartementen stehen dadurch einheitliche und verknüpfte Systeme zur Verfügung, welche den Umgang mit Daten sowie den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit erleichtern. Ergebnisse / Ziele - Bereitstellung von adressatengerechten Datensätzen - Optimierte und effiziente Betriebsprozesse - Transparenter Daten- und Informationsfluss - Gewährleistung des Datenschutzes Produkte - Datenstruktur IMAG - Systemlandschaft - CAD-Systemverwaltung - CAFM-Systemverwaltung - Datenoptimierung - Datenschutz - Digitalisierung der Leistungserbringung
Interne Produkte Administration Beschrieb Produktgruppe Administrations- und erweiterte Assistenzaufgaben um den operativen Betrieb sicherzustellen. Diese umfassen organisatorische und administrative Tätigkei- ten, welche das Kerngeschäft unterstützen. Insbesondere übernimmt die Produktgruppe die Supportleistungen in den Be- reichen Berichtswesen, IT-Koordination, Personalwesen, Wohnbauförderung der Kantone Aargau und Luzern und fungiert als Drehscheibe der Abteilung für interne und externe Kunden. Die Verwaltung kann dabei sach- oder perso- nenbezogen sein und wird zunehmend digital geführt. Ergebnisse / Ziele - Optimierte Betriebsprozesse - Standardisierung der Leistungserbringung - Fokus der Nutzerdepartement auf operativen Betrieb Produkte - Assistenz Abteilungsleitung - Allgemeine Abteilungsassistenz - Berichtswesen - IT-Koordination - Wohnbauförderung - Interne Leistungsabrechnung - Personaladministration
Verordnung über die Immobilien des Kantons
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses Verordnung über die Immobilien des Kantons (ImmoV) Vom 8. März 2023 (Stand 1. Mai 2024) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf § 27 Abs. 4 des Dekrets über die wirkungsorientierte Steuerung von Auf- gaben und Finanzen (DAF) vom 5. Juni 2012 1 ) , beschliesst:
1. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
1 Die folgenden Regelungen gelten für die Immobilien im Eigentum des Kantons so- wie für die von ihm angemieteten Objekte.
§ 2 Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuerung, Planung, Projektierung, Realisierung und Betrieb sowie Nutzung und Liquidation der Immobilien der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der unselbs tändigen Anstalten des Kantons.
§ 3 Begriffe
1 Diese Verordnung verwendet folgende Begriffe: a) Immobilien: Grundstücke, Bauten und Anlagen. b) Nutzerdepartemente: Alle Departemente, die Staatskanzlei, der Grosse Rat so- wie die Gerichte als Nutzer von Immobilien. c) Öffentliches Immobilienmanagement (PREM - Public Real Estate Manage- ment): Gesamtheit aller Massnahmen zur Deckung des Raumbedarfs der Nut- zerdepartemente sowie zur Wahrung der Interessen des Kantons als Immobili- eneigentümer und - besitzer oder als Bauherr schaft.
1 ) SAR 612.310
d) Bauvorhaben: Neu - , Um - und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungen und Rückbauten. e) Immobilienbetrieb: Management - und Planungsaufgaben sowie operative und administrative Massnahmen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit der Immobilien.
2. Öffentliches Immobilienmanagement
§ 4 Allgemeine Zuständigkeiten
1 Immobilien Aargau ist zuständig für die strategische Planung, den Abschluss von Immobiliengeschäften und die Umsetzung von Bauvorhaben.
2 Sie ist auf Basis der Betriebsmodelle des Produktkatalogs zuständig für den Betrieb sowie die Liquidation der Immobilien des kantonalen Portfolios.
3 Immobilien Aargau vertritt die Interessen des Kantons als Eigentümer und Besitzer von Immobilien, steuert den Immobilienbestand, führt die Anlagenbuchhaltung sowie die Immobilienerfolgsrechnungen über alle Immobilien und plant die erforderlichen Investiti onsmittel.
4 Das öffentliche Immobilienmanagement für die aus Mitteln der Strassenrechnung finanzierten Immobilien obliegt dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Die nachfolgenden Bestimmungen zur Steuerung und strategischen Planung, Projektie- rung und Realisierung s owie zum Immobilienbetrieb sind sinngemäss anwendbar.
5 Die Zuständigkeit von Immobilien Aargau gemäss den Absätzen 1 – 3 gilt nur, wenn Art und Beschaffenheit der Immobilien und Anlagen PREM zulassen.
§ 5 Ausnahmen
1 Das Departement Gesundheit und Soziales ist zuständig für die Anmietung von Im- mobilien im Asylbereich.
2 Immobilien Aargau regelt mittels Leistungsvereinbarungen abweichende Zuständig- keiten mit den Abteilungen Landschaft und Gewässer sowie Wald.
§ 6 Vertretungszuständigkeit
1 Für die Vertretung des Kantons bei Immobiliengeschäften, namentlich für den Ab- schluss der Verträge und die Anmeldung beim Grundbuchamt bezeichnen das Depar- tement Finanzen und Ressourcen und das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die durch den Regierungsr at zu ermächtigenden Funktionen.
§ 7 Koordinationsperson Immobilien
1 Jedes Nutzerdepartement bestimmt eine Koordinationsperson Immobilien als zent- rale Koordinations - und Ansprechstelle.
3. Datenhaltung und Informationspflicht
§ 8 Datenhaltung
1 Immobilien Aargau führt die Stammdaten der Immobilien in digitaler Form. Sie stellt sie den Nutzerdepartementen zur Verfügung und sichert deren Qualität. Die Nut- zerdepartemente melden Immobilien Aargau Veränderungen der Stammdaten.
§ 9 Informationspflicht
1 Die Nutzerdepartemente stellen Immobilien Aargau finanzielle Daten sowie alle notwendigen Informationen über Nutzung und Betrieb zur Wahrnehmung der Wer- keigentümerverantwortung zur Verfügung. Letztere betreffen insbesondere folgende Themenbereiche: a) Brandschutz, b) Gebäudenutzung, c) Gebrauchstauglichkeit, d) Gebäudesicherheit, e) Arbeitssicherheit, f) Gesundheitsschutz.
2 Immobilien Aargau stellt den Nutzerdepartementen die eigentümer - und bauherren- seitigen Informationen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, zur Verfü- gung.
4. Steuerung und strategische Planung
4.1 Allgemeines
§ 10 Aufgaben
1 Immobilien Aargau nimmt hinsichtlich Steuerung und strategischer Planung insbe- sondere folgende Aufgaben wahr: a) Portfoliosteuerung, b) Portfoliooptimierung, c) Portfoliorisikomanagement, d) Bedarfsmanagement, e) Immobiliensteuerung, f) Abschluss von Immobiliengeschäften.
§ 11 Immobilienstrategie
1 Immobilien Aargau überprüft und überarbeitet alle acht Jahre die vom Regierungsrat festzulegende Immobilienstrategie des Kantons.
2 Sie kann im Rahmen der Immobilienstrategie mit den Nutzerdepartementen nach Bedarf immobilienspezifische Strategien pro Portfolio, Teilportfolio oder einzelner Immobilie entwickeln.
§ 12 Immobilienstandards
1 Immobilien Aargau erstellt in Zusammenarbeit mit den Nutzerdepartementen Stan- dards für vergleichbare Immobilien, Nutzungsarten oder Leistungsbereiche insbeson- dere zu den Kategorien Flächen, Bau und Betrieb.
2 Die Immobilienstandards werden in den Anhängen 1 und 1a ff. geregelt. *
4.2 Immobilienplanung
§ 13 Bedarfsplanung und Flächenmanagement
1 Immobilien Aargau ist in Abstimmung mit den Nutzerdepartementen für die Pla- nung des Flächenbedarfs zuständig. Diese beruht auf der langfristigen Flächenbedarf- sprognose und berücksichtigt wesentliche Belegungsänderungen, die Laufzeiten der Mietverträge, Le erstände und mögliche Entwicklungsflächen.
2 Jedes Nutzerdepartement plant seinen räumlichen Bedarf für 10 Jahre und nimmt einen Ausblick auf 20 Jahre vor.
§ 14 Unterhaltsplanung
1 Immobilien Aargau und die Nutzerdepartemente führen gemäss den Betriebsmodel- len des Produktkatalogs die Instandsetzungsplanung für 10 Jahre und die Instandhal- tungsplanung für 4 Jahre.
2 Immobilien Aargau führt die Planung der grosszyklischen Sanierungen für 25 Jahre.
§ 15 Raumbegehren und Projektdefinition
1 Raumbegehren zuhanden von Immobilien Aargau erfordern folgende Angaben: a) Ausgangslage und Problemstellung, b) Raumbedarf, Zeithorizont und Rahmenbedingungen, c) Nachweis, dass der Bedarf nicht durch eigene organisatorische Massnahmen oder eine Nutzungsoptimierung gedeckt werden kann, d) mögliche Lösungsansätze, e) Chancen und Risiken der räumlichen Massnahme.
2 Immobilien Aargau prüft das Begehren auf seine Vereinbarkeit mit der Immobili- enstrategie des Kantons und den Immobilienstandards sowie auf allfällige immobi- lienspezifische Strategien. Sie kann das Begehren zur Überarbeitung an das Nutzer- departement zurück weisen.
3 Nach Genehmigung des Begehrens durch Immobilien Aargau erarbeitet sie in Zu- sammenarbeit mit dem Nutzerdepartement die Projektdefinition. Diese umfasst ins- besondere a) den Standortentscheid, den Lösungsansatz und die Projektart b) die Vereinbarkeit mit dem Planungsrecht und den Immobilienstandards, c) die zeitliche Umsetzung, d) den voraussichtlichen Kostenrahmen für die Bereitstellung, e) die Wirtschaftlichkeit (Nutzwertanalyse) und voraussichtliche finanzielle Aus- wirkungen nach Bereitstellung, f) die Abstimmung mit räumlichen Massnahmen und Projekten anderer Nutzer- departemente, g) den Nachweis der baulichen Machbarkeit.
4 Die Federführung für die Projektdefinition liegt beim Nutzerdepartement. Dieses ist verantwortlich für die Geltendmachung der Nutzerbedürfnisse bei der zuständigen Behörde.
5 Auf Basis der Projektdefinition stellt das Nutzerdepartement einen Kreditantrag an die zuständige Instanz.
6 Die Umsetzung des Vorhabens durch Immobilien Aargau erfolgt nach der Kreditge- nehmigung durch die zuständige Instanz.
§ 16 Planungsliste und Priorisierung
1 Diese enthält a) Projekte mit bewilligten Verpflichtungskrediten, b) Projekte mit bewilligten Budgetmitteln, c) Projekte ohne bewilligte Budgetmittel, d) Instandsetzungs - und Instandhaltungsmassnahmen.
2 Sie nimmt in Abstimmung mit den Nutzerdepartementen jährlich eine Priorisierung der geplanten Projekte und räumlichen Massnahmen vor.
3 Die Priorisierung richtet sich nach folgenden Kriterien: a) Strategiekompatibilität, b) Verbesserungspotenzial, c) Organisationsveränderungsgrad, d) prognostizierte Projektkosten, e) prognostizierte wiederkehrende Nutzerkosten, f) Projekt - Komplexitätsgrad, g) Dringlichkeit innerhalb des Departements, h) Risikobehaftung.
4 Über die Priorisierung entscheidet der Regierungsrat.
4.3 Finanzplanung
§ 17 Budget und AFP
1 Der Regierungsrat legt auf Antrag des Departements Finanzen und Ressourcen den finanziellen Rahmen für das Budgetjahr und die drei Planjahre des AFP fest.
§ 18 Konsolidierte Immobilienkosten
1 Die Immobilienkosten werden in einem einheitlichen Immobilienkostenplan für das gesamte Portfolio geführt.
2 Die Führung des Immobilienkostenplans und die Abstimmung mit dem kantonalen Kontenplan liegt in der Verantwortung von Immobilien Aargau unter engem Einbe- zug der Abteilung Finanzen.
§ 19 Budgetzuständigkeit gemäss Betriebsmodell
1 Immobilien Aargau und den Nutzerdepartementen obliegt die Budgetierung der Aufwände gemäss jeweiligem Betriebsmodell.
2 Immobilien Aargau definiert die fachlichen Anforderungen an die Budgetierungs- richtlinien der Kosten für Immobilien und Nutzerservices.
4.4 Übrige Aufgaben
§ 20 Veräusserung nicht mehr benötigter Immobilien
1 Immobilien, die nicht mehr für staatliche Aufgaben benötigt werden und für die keine zweckdienliche Umnutzung möglich ist, sind zu Marktbedingungen zu veräus- sern oder im Baurecht abzugeben.
5. Projektierung und Realisierung von Bauprojekten
5.1 Allgemeines
§ 21 Projektierung
1 Die Federführung für die Projektierung eines Bauprojekts liegt beim Nutzerdeparte- ment. Dieses ist verantwortlich für die Geltendmachung der Nutzerbedürfnisse bei der zuständigen Behörde.
2 Immobilien Aargau entwickelt das Projekt auf der Grundlage des Projektauftrags in Zusammenarbeit mit dem Nutzerdepartement bis zur Baureife weiter und nimmt dabei folgende Aufgaben wahr: a) Durchführung eines Auswahlverfahrens für Planungsleistungen, b) Ermittlung der voraussichtlichen Kosten des Projekts und des Kreditbedarfs für die Projektierungsphase, c) Erarbeitung des Projektpflichtenhefts und der Projektorganisation für die Pha- sen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung, d) Erarbeitung des Vorprojekts mit Kostenschätzung unter Optimierung des Pro- jekts, insbesondere hinsichtlich der Konzeption und der Wirtschaftlichkeit, e) Erarbeitung des Bauprojekts mit Kostenvoranschlag, betrieblichen Folgekosten und Wirtschaftlichkeitsnachweis, f) Erarbeitung des Baugesuchs, g) Führung der Termin - und Kostenplanung sowie des Projektänderungsmanage- ments, h) periodische Erstellung von Statusberichten.
3 Das Nutzerdepartement bestimmt die funktionalen und betrieblichen Anforderungen und prüft das Vor - sowie das Bauprojekt in dieser Hinsicht.
4 Das Nutzerdepartement erstellt in Abstimmung mit Immobilien Aargau die entspre- chenden Kreditanträge und vertritt diese vor der zuständigen Behörde. Davon ausge- nommen sind Vorhaben mit vorwiegend baulichem Unterhalt bis Fr. 20 Mio.
§ 22 Ausschreibung und Realisierung
1 Immobilien Aargau nimmt unter Einbezug des bestellenden Nutzerdepartements die folgenden Aufgaben wahr: a) Erarbeitung der Grundlagen für das Vergabeverfahren, b) Durchführung des Vergabeverfahrens, c) Erarbeitung des Ausführungsprojekts, d) Erstellung des Bauwerks, e) Abnahme des Bauwerks, f) Führung der aktuellen Projektdaten, der Termin - und Kostenplanung sowie des Projektänderungs - und Reservemanagements, g periodische Erstellung von Statusberichten, h) Inbetriebnahme des Bauwerks mit dem bestellenden Nutzerdepartement und der Betriebsorganisation, i) Übergabe des Bauwerks und der für dessen Betrieb notwendigen Dokumenta- tion an die Betriebsorganisation, j) Erstellung der Projektdokumentation und der Bauabrechnung, k) Durchführung der Garantieabnahme sowie der Mängelbehebung, l) Kreditkontrolle und - abrechnung, m) Erfassung von Projektkennzahlen für die Vergleichbarkeit von Projekten.
5.2 Übrige Aufgaben
§ 23 Betriebseinrichtung und Ausstattung
1 Die Erstbetriebseinrichtung und - ausstattung erfolgt im Rahmen des Verpflichtungs- kredits für das Bauprojekt.
2 Die Zuständigkeiten für Ersatzanschaffungen richten sich nach dem jeweiligen Be- triebsmodell gemäss Produktkatalog Immobilien.
6. Immobilienbetrieb
6.1 Allgemeines
§ 24 Zuständigkeit
1 Immobilien Aargau und die Nutzerdepartemente sind zuständig für den gesetzes- konformen Betrieb der Immobilien einschliesslich aller dazugehörenden Anlagen und Einrichtungen.
2 Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach den Betriebsmodellen des Produktka- talogs Immobilien. Dieser wird in Anhang 2 geregelt.
3 Die Einzelheiten des Immobilienbetriebs sind pro Betriebsmodell mittels Leistungs- vereinbarung zwischen Immobilien Aargau und den Nutzerdepartementen zu regeln.
§ 25 Aufgaben
1 Immobilien Aargau beziehungsweise die Nutzerdepartemente nehmen hinsichtlich des Immobilienbetriebs entsprechend dem Betriebsmodell insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Bewirtschaftung, b) Operatives Flächenmanagement, c) Strategische und operative Betriebsführung, d) Digitale Datenbereitstellung, e) Anlagenbetrieb, f) Instandhaltung, g) Entsorgung, h) Reinigung und Umgebungsunterhalt, i) Objekt - und Anlagensicherheit.
2 Immobilien Aargau hat im Rahmen der vorstehend aufgeführten Aufgaben ein fach- liches Weisungsrecht gegenüber allen Stellen und Personen, die Teil der Betriebsor- ganisation sind.
§ 26 Zuordnung zu den Betriebsmodellen
1 Die kantonalen Immobilien sind anhand der Zuordnungskriterien gemäss Pro- duktkatalog Immobilien einem Betriebsmodell zugeordnet.
2 Die Zuordnung zu den Betriebsmodellen erfolgt in Abstimmung mit den Nutzerde- partementen auf Antrag von Immobilien Aargau durch den Regierungsrat.
§ 27 Immobiliennutzung
1 Das Nutzerdepartement sorgt für die plangemässe Nutzung und das Einhalten der Nutzungsvorgaben.
2 Es ist für diejenigen Aufgaben, die eng mit der Immobiliennutzung zusammenhän- gen, wie namentlich Gebäudesicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu- ständig.
6.2 Übrige Aufgaben
§ 28 Beschaffungen
1 Immobilien Aargau beschafft Leistungen und Güter für den Betrieb der Immobilien und schliesst mit Dritten entsprechende Verträge ab.
7. Inkrafttreten
§ 29 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft. Aarau, 8. März 2023 Regierungsrat Aargau Landammann G ALLATI Staatsschreiberin F ILIPPI
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
07.06.2023 01.07.2023 Anhang 01 Inhalt geändert 2023/07 - 01
27.03.2024 01.05.2024 § 12 Abs. 2 geändert 2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01 Name und Inhalt geän-
dert
2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01a eingefügt 2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01b eingefügt 2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01c eingefügt 2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01d eingefügt 2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01e eingefügt 2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01f eingefügt 2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01g eingefügt 2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01h eingefügt 2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01i eingefügt 2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01j eingefügt 2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01k eingefügt 2024/03 - 11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01l eingefügt 2024/03 - 11
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle
§ 12 Abs. 2 27.03.2024 01.05.2024 geändert 2024/03 - 11
Anhang 01 07.06.2023 01.07.2023 Inhalt geändert 2023/07 - 01 Anhang 01 27.03.2024 01.05.2024 Name und Inhalt geän- dert
2024/03 - 11 Anhang 01a 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03 - 11 Anhang 01b 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03 - 11 Anhang 01c 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03 - 11 Anhang 01d 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03 - 11 Anhang 01e 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03 - 11 Anhang 01f 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03 - 11 Anhang 01g 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03 - 11 Anhang 01h 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03 - 11 Anhang 01i 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03 - 11 Anhang 01j 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03 - 11 Anhang 01k 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03 - 11 Anhang 01l 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03 - 11
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3 SIA 143 SIA 144
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11 Ziele Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen definiert Lösungsstrategie festgelegt Vorgehen und Organisation festgelegt Projektierungsgrundlagen definiert Machbarkeit nachgewiesen Anbieter/Projekt ausgewählt, welche den Anforderungen am besten entsprechen Konzeption und Wirtschaftlichkeit optimiert Projekt und Kosten optimiert Termine definiert Projekt bewilligt Kosten und Termine verifiziert Baukredit genehmigt Vergabereife erreicht Ausführungsreife erreicht Bauwerk gemäss Pflichtenheft und Vertrag erstellt Bauwerk übernommen und in Betrieb genommen Schlussabrechnung abgenommen Mängel behoben Betrieb sichergestellt und optimiert Gebrauchstauglichkeit und Wert des Bauwerks für definierten Zeitraum aufrechterhalten
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13
14 Nachteile Politische Aspekte keine keine Projektierungsphase muss ggf. später starten, da mehrere Ausschreibungen und Vergaben notwendig (Einzelplanerausschreibung) keine Unterschiedlicher Reifegrad führt in der Tendenz zu rollender Planung (Änderungsbegehren der Nutzer zu einem späten Zeitpunkt) keine keine, aber wichtig: Planer koordiniert in jedem Fall die Garantiearbeiten; bei Ausführung durch GU ist dies vertraglich mit Architekt zu definieren Der Start der Garantieleistungen ist in jedem Fall für alle Arbeitsgattungen gesamthaft zu definieren keine
15 Nachteile Politische Aspekte ggf. Schnittstellenprobleme, da nicht alles aus einer Hand keine Vielzahl von Vertragspartnern (Handling bei Vertragsverletzungen) keine hoher administrativer Aufwand mehrere Ansprechpartner keine Gestaffelte Submissionen führen in der Tendenz zu rollender Planung Rekursrisiko grösser (bei jeder Fachdisziplin) Mehr Mitbestimmung bei der Auswahl der Planer und Unternehmer, da Einzelverträge
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17 Nachteile Politische Aspekte Potential für Abgebotsrunden im Freihändigen Verfahren kleiner, da Vergabesumme GP-Team grösser keine keine keine keine (Hinweis: Konditionen für Planer / Fachplaner werden im Vertrag geregelt) keine keine keine
18 Nachteile Politische Aspekte Es können nicht immer die Besten aller Fachdisziplinen gewählt werden, da sich das GP-Team komplett bewirbt keine Auswechslung GP-Mitglied rechtlich nicht einfach Vergabestatistik bzgl. Aargauer Planer / Fachplaner wird verfälscht (da nicht als Einzeleinladungen / -vergaben steuerbar) Bei Schwierigkeiten im GP-Team ist Einfluss / Steuerbarkeit seitens IMAG eingeschränkt, da nur 1 Vertrag keine Es können nicht immer die Besten aller Fachdisziplinen gewählt werden, da sich das GP-Team komplett bewirbt Wenig bis keine Mitbestimmung bei der Auswahl der Fachplaner, da als ganzes Team offeriert; nur Team als Ganzes wählbar (Einladung Aargauer Planer / Fachplaner) ggf. ausgeprägteres Claim Management des GP-Teams zulasten des Kantons keine
19 Nachteile Politische Aspekte i.d.R. entspricht Vergabepreis nicht dem Erstellungspreis (Erstellungspreis ist höher; Erstobligo vs. Abrechnungs- summe; nach Vergabe keine Konkurrenzsituation mehr, Nachträge entsprechend teurer) Benchmarks nach BKP / eBKP-H ist vertraglich zu vereinbaren (i.d.R. keine offene Abrechnung) Termindruck hat ggf. negativen Einfluss auf die Qualität / gestörter Bauablauf Subunternehmersubmissionen unterstehen nicht dem Submissions- dekret oder GATT/WTO- Übereinkommen überhöhte Preise, da keine Konkurrenz Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) keine, aber wichtig : Vertragliche Absicherung für Vertragsnachfolge durch einzelne Subunternehmer im GU-Konkursfall keine Gewinnoptimierung z.L. Qualität PQM Bauherr unerlässlich (insbeso. Einhaltung Qualität der Materialien) keine
20 Nachteile Politische Aspekte Auswechslung einzelner Subunternehmer rechtlich nicht einfach Separater Planer-Vertrag für PQM- Mandat in SIA-Phasen 41 bis 53 keine Hoher Aufwand in der Vorbereitungsphase (genaue Definition von Kosten, Qualität und Termine) PQM-Massnahmen Bauherr keine Bei funktionaler Ausschreibung: Hohe Anforderungen an die Planer (Vermeidung von Interpretationsspielraum) Keine Mitbestimmung bei Arbeitsvergaben an Subunternehmer (Einladung Aargauer Unternehmer) Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) Mehrkosten und Terminverschiebung bei verspäteter Planlieferung durch GP-Team/Planer oder verspäteter Bestellungen durch Bauherrschaft ggf. stark ausgeprägtes Claim Management des GU zulasten des Kantons Konkurrenzsituation bei Subunter- nehmern wird ausgeschöpft (Überbewertung Preis) keine
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22 (Pauschalpreis) Nachteile Politische Aspekte i.d.R. entspricht Vergabepreis nicht dem Erstellungspreis (Erstellungspreis ist höher; Erstobligo vs. Abrechnungssumme; nach Vergabe keine Konkurrenzsituation mehr, Nachträge entsprechend teurer; Werk in früher Phase noch wenig definierbar) Zusätzliche Planerleistungen für PQM- Mandat des bauherrenseitigen GP gegenüber TU-Planer Bei Gesamtleistungswettbewerben: Angebots-Preise sind schwer vergleichbar, da unterschiedliche Projekte mit Offerte eingereicht werden Benchmarks nach BKP / eBKP-H ist vertraglich zu vereinbaren (i.d.R. keine offene Abrechnung) Termindruck hat ggf. negativen Einfluss auf die Qualität / gestörter Bauablauf Subunternehmersubmissionen unterstehen nicht dem Submissions- dekret oder GATT/WTO- Übereinkommen Kurze Gesamtprojektdauer bei Gesamtleistungswettbewerb, da nur 1 politische Prozessphase (nicht mehrere Kredite einzuholen) überhöhte Preise, da keine Konkurrenz Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer)
23 (Pauschalpreis) Nachteile Politische Aspekte keine, aber wichtig : Vertragliche Absicherung für Vertragsnachfolge durch einzelne Subunternehmer im TU-Konkursfall keine Gewinnoptimierung z.L. Qualität PQM Bauherr unerlässlich (insbesondere Einhaltung Qualität der Materialien) keine Auswechslung einzelner Subplaner / - unternehmer rechtlich nicht einfach Zusätzliche Planerleistungen für PQM- Mandat des bauherrenseitigen GP gegenüber TU-Planer keine
24 (Pauschalpreis) Nachteile Politische Aspekte Hoher Aufwand in der Vorbereitungsphase (genaue Definition von Kosten, Qualität und Termine) PQM-Massnahmen Bauherr keine Bei funktionaler Ausschreibung: Hohe Anforderungen an die Planer (Vermeidung von Interpretationsspielraum) Externe Planer für Vorbereitung Submission notwendig (herkömmlich oder als funktionale Ausschreibung) keine Mitbestimmung bei Arbeitsvergaben an Subplaner / -unternehmer (Einladung Aargauer Planer / Unternehmer) Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) Mehrkosten und Terminverschiebung bei verspäteten Bestellungen durch Bauherrschaft ggf. stark ausgeprägtes Claim Management des TU zulasten des Kantons Konkurrenzsituation bei Subunternehmern wird ausgeschöpft (Überbewertung Preis) keine
25 GP Konventionell Einzelauftrag Studienauftrag / Wettbewerb Konven. Einzelauftrag GP TU TU Gesamtleistungswettbewerb GU TU GP GP Konv. Einzel. Konventionell Einzelauftrag
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27 mit einem GP-Team, wird anstelle von übernimmt der TU ab der Phase 33 besteht die Möglichkeit, dass der TU das
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29 GP Konventionell Einzelauftrag Studienauftrag / Wettbewerb Konven. Einzelauftrag GP TU TU Gesamtleistungswettbewerb GU TU GP GP Konv. Einzel. Konventionell Einzelauftrag Vorbereitungsaufwand (Kredit ab 250'000 Fr.) Planungskredit RR/GR Projektierungskredit RR/GR Ausführungskredit RR/GR
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IMMOBILIEN-STANDARDS April 2023 – Version 3.0 BÜROFLÄCHEN
1 ALLGEMEINES 5
1.1 Ausgangslage 5
1.2 Zweck und Ziele 5
1.3 Geltungsbereich 5
1.4 Abgrenzung 6
2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE VERWALTUNG KANTON AARGAU 7
2.1 Standortperimeter 7
2.2 Zusammenführung von Verwaltungseinheiten 7
2.3 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 7
2.4 Zielkriterienkatalog 7
2.5 Umfeld 8
2.6 Mensch 9
2.6.1 Change-Management / Transformations-Management 9
2.7 Raum 10
2.8 Technologie 10
3 DEFINITION «UNSERE ARBEITSWELT» 11
4 KONZEPTIONELLE LEITLINIEN 12
4.1 Raumkonzept: Flexibilität für nachhaltige Bürokonzepte 12
4.2 Das Baukastensystem für flexibles Arbeiten 12
4.3 Definition der Begrifflichkeiten 13
4.3.1 Aktivitätsbasiertes Arbeiten
4.3.2 Arbeitsplätze 13
4.3.3 Arbeitsmöglichkeiten 13
4.3.4 Leitungsarbeitsplatz 13
5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN 14
5.1 Grundlagen 14
5.2 Flächenstandards 14
INHALT
1 ALLGEMEINES
1.1 AUSGANGSLAGE
Die Arbeitswelt ist einem steten Wandel unter- worfen. Flexibilität und Austausch werden – neben Rückzug und Konzentration – immer wichtiger. Insbesondere in der Verwaltung werden Arbeits - plätze auch immer ortsunabhängiger. Flexibles Arbeiten umfasst einen Mix aus Arbeit am Arbeits - platz und ortsunabhängiger Arbeit – z. B. im Home- office, von unterwegs oder von einem dritten Ort aus. Auch das Arbeiten an den verschiedenen Standorten der Verwaltung des Kantons Aargau stellt eine Facette der aktivitätsbasierten Arbeits - weise (Activity Based Working, siehe 4.3.1) dar. Das flexible Arbeiten – mit weniger Präsenz vor Ort – ist ein zentraler Bestandteil der sich verändernden Organisations- und Führungskultur in Richtung einer ergebnisorientierten Arbeitsweise, bei der in erster Linie Beiträge und Resultate zählen. Flexibles Arbeiten bietet den Mitarbeitenden mehr Flexibilität in der Tagesplanung, wirkt sich positiv auf die Motivation und die Identifikation aus und führt zu höherer Produktivität. Zudem trägt flexibles Arbeiten zu einer Reduktion der ökonomischen und ökologischen Kosten bei und erhöht die Arbeitge- berattraktivität. Der Arbeitgeber Kanton Aargau bekennt sich zum flexiblen Arbeiten als Selbstverständlichkeit, nutzt deren Vorteile und ermöglicht seinen Mitarbeitenden
1.2 ZWECK UND ZIELE
Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Leitfaden für den Raum zu verstehen; sie enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energie-Standards, diese werden in der Richtlinie Nachhaltiges Bauen abgehandelt (siehe Annex 8.7). Das Dokument ist künftig als verbindliche Planungsgrundlage für die Aargauer Verwaltung im Zusammenhang mit Raum - bereitstellungen anzuwenden. Die Standards kommen insbesondere bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspe - zifisch zu prüfen, welche Räume erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundriss - strukturen bestmöglich umgesetzt werden können. Dieser Leitfaden ist für Planende und für Behörden bestimmt. Er ergänzt die Richtlinien des Kantons und gilt als Vorgabe für die Planung – von der Vor - projektphase bis zur Übergabe an die Benutzenden.
1.3 GELTUNGSBEREICH
Die Immobilien-Standards dienen als Leitfaden für die Planung und Realisierung von Neu- und Umbauten im Kanton Aargau und sind als Vorgabe Bestandteil des Planungs- und Ausführungsauf- trags. Mit diesen Immobilien-Standards können eine gezielte, ressourcenschonende und vor allem
1.4 ABGRENZUNG
Die Immobilien-Standards Büroflächen beziehen sich primär auf klassische Büroarbeitsplätze in der Verwaltung und verkörpern die Leitplanken für Nutzende und Planende. Die Anforderungen der einzelnen Abteilungen bzw. Tätigkeitsbereiche müssen bei der Planung gemeinsam mit den Nutzenden erarbeitet werden. Die benannten Werte sind als Maximalwerte zu verstehen; Abweichungen müssen grundsätzlich schriftlich begründet werden. Die HR-Strategie schafft die Grundlage für die wert - schätzende, zukunftsgerichtete und verlässliche Personal- und Lohnpolitik des Arbeitgebers Kanton Aargau. Die für das Anstellungsverhältnis mass- gebenden Grundlagen für Themenbereiche wie Gesundheitsschutz und betriebliches Gesundheits - management, aber auch Anstellungsverträge und Arbeitszeitmodelle etc. werden durch die personal - rechtlichen Bestimmungen des Kantons Aargau geschaffen. Die Abteilungen sind dafür verantwortlich, bei der Definition ihrer Anforderungen an die geplanten Arbeitsplätze auch Themen im Zusammenhang mit Veränderungsprozessen zu berücksichtigen. Die Mitarbeitenden sollen ihre Arbeit zu dem Zeitpunkt und an dem Ort erledigen, an dem die Zielerreichung
2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE VERWALTUNG KANTON AARGAU Bei der Evaluation von neuen Standorten für die kantonale Verwaltung ist die nachfolgend definierte Methodik anzuwenden. Die definierten Zielkriterien können je nach Bedarf der Nutzerdepartemente ergänzt werden.
2.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass das Nutzerdepartement als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen dem Regierungsrat einen Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest, in dessen Rahmen die Standortevaluation durchzuführen ist.
2.2 ZUSAMMENFÜHRUNG VON
VERWALTUNGSEINHEITEN Im Rahmen einer Standortevaluation ist jeweils die Zusammenführung von verschiedenen Verwaltungs - einheiten oder dezentralen Organisationseinheiten eines Departements zu prüfen, um flächenrelevante wie auch betriebliche Synergien zu erzielen.
2.3 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
2.4 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: · Lage- und Betriebsqualität · Realisierbarkeit · Potenzial · Kostentreiber Für die Erläuterung der Zielkriterien für Standort- evaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) beachten Sie bitte das Dokument 8.5 im Annex.
2.5 UMFELD
«Nichts ist so beständig wie der Wandel.» * Die Arbeitswelt ist einem steten Wandel unter- worfen. Der Übergang von der Industriegesellschaft zur Informationsgesellschaft hat in der Arbeitswelt zu einem Paradigmenwechsel geführt. Wichtige Treiber dieses Wandels sind die Globalisierung, die Digitalisierung und der demografische Wandel. Vor allem die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie heute gearbeitet wird, stark verändert. Die Digitalisierung ermöglicht orts- und zeit- unabhängiges Zusammenarbeiten. Die neue Art zu arbeiten hat das Potenzial, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Die Einführung von neuen, modernen Arbeits- formen hat Auswirkungen auf die drei Gestaltungs - dimensionen Mensch, Raum und Technologie; diese bedingen sich gegenseitig. Wandel bedeutet, diese drei Dimensionen – Mensch, Raum und Technologie – gleichermassen zu berücksichtigen und zu vereinen:
2.6 MENSCH
Die Kultur des Arbeitgebers Kanton Aargau setzt auf Eigenverantwortung und Vertrauen in die Mit- arbeitenden und fördert das Zusammenbringen und -arbeiten von unterschiedlichen Menschen. Mit der Umsetzung der neuen Immobilien-Standards wird der Wandel der Arbeits- und Führungskultur gefördert. Die Mitarbeitenden sollen ihre Arbeit zu dem Zeitpunkt und an dem Ort erledigen, an dem die Zielerreichung optimal sichergestellt ist. Der stete Wandel in den jeweiligen Arbeitsbereichen wird durch strategisch denkende und wertschät - zende Führungsverantwortliche in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden begleitet.
2.6.1 Change-Management /
Transformations-Management Die Mitarbeitenden frühzeitig in den Prozess zu involvieren ist essenziell. Viele Mitarbeitende haben die Vorteile wie auch die Nachteile der ortsunab- hängigen Arbeit kennengelernt. Ein Grossteil der heutigen Büroräumlichkeiten hat eine auf Einzelbüros und reine Schreibtische aus- gelegte Struktur, welche keine Kommunikation und keinen Austausch ermöglicht. Daher wird vor jeglicher Planung eine Projektgruppe aus IMAG, Nutzenden und Planenden gebildet, um die Anforderungen, aber auch mögliche Vorbehalte zu besprechen. Durch Information und Kommunikation werden die wichtigsten Anspruchsgruppen sowie die Beteiligten und Betroffenen in den Veränderungsprozess mit einbezogen. Dabei soll ein Rahmen geschaffen werden, der es ermöglicht, auch Skepsis und Ängste zu äussern. Der Einbezug der Betroffenen in die Gestaltung der Büroräumlichkeiten und das gemein - same Erarbeiten von Team- und Verhaltensregeln für die zukünftige Arbeitswelt führt bei den Mitarbei - tenden zur Akzeptanz der neuen Arbeitsumgebung. Weitere Informationen finden Sie im Annex unter
8.3.
2.7 RAUM
Die Büroräumlichkeiten der kantonalen Verwaltung schaffen ein Umfeld, das die Kommunikation und Interaktion in den Vordergrund stellt und die indivi - duelle Arbeit stärkt. Mit der Umsetzung der neuen Immobilien-Standards wird die Grundlage geschaffen, um auf Basis standardisierter Szenarien mittels Baukastenprinzip individuelle Arbeitslandschaften zu planen und umzusetzen – abgestimmt auf die abteilungsbe- zogenen Anforderungen und Aufgabenbereiche. In den meisten Fällen wird dieselbe Fläche wie zuvor benötigt, doch sie muss zweckmässig ge- staltet werden. Ziel ist, dass sich die Mitarbeitenden gerne – und ihren Bedürfnissen entsprechend – in den verschie - denen Arbeitsumgebungen aufhalten, in einer optimalen Arbeitsumgebung ihre Leistung erbringen und sich zudem auch durch die Arbeitsräume mit ihrem Arbeitgeber identifizieren.
2.8 TECHNOLOGIE
Die technologischen Fortschritte legen die Grund - lage für eine ortsunabhängige Arbeitsweise. Die Szenarien (siehe Kapitel 6) sind je nach Tätig - keitsfeld so ausgestattet, dass optimale Arbeitsbe - dingungen herrschen. Die Hardware sollte immer losgelöst von der Möblierung sein, sodass sie in Anbetracht ihres kürzeren Lebenszyklus schnell, nachhaltig und kostenschonend ersetzt bzw. an- gepasst werden kann. Eine flächendeckende ICT- Infrastruktur ist die Voraussetzung, um das reibungslose Arbeiten in allen bereitgestellten Arbeitsumgebungen sicherzustellen. Organisationsübergreifende Zusammenarbeits- formen werden mit IT-Instrumenten, -Plattformen und -Methoden situationsgerecht und effizient unterstützt.
3 DEFINITION «UNSERE ARBEITSWELT» Unsere Arbeitswelt Für den Kanton Aargau wirken, mit Freude und Perspektive: Diese Vision ist das Herzstück der Arbeitswelten in der kantonalen Verwaltung und umfasst alle Mitarbeitenden, welche sich mit qualitativ guten Leistungen verantwortungsvoll für den Kanton Aargau einsetzen. Die Arbeit bei der Verwaltung Kanton Aargau bietet Flexibilität in allen Dimensionen: Wir vereinen Mensch, Raum, Technik, Organisation und Zeit mit dem Ziel, optimale Arbeitsbedingungen und -möglichkeiten für die jeweiligen Aufgaben und Tätigkeiten anzubieten. Unsere Zusammenarbeit ist interdisziplinär, netzwerkorientiert und flexibel. Unsere Arbeitswelten schaffen Identifikation mit dem Arbeitgeber Kanton Aargau und auch unter den Mitarbeitenden selbst.
4 KONZEPTIONELLE LEITLINIEN
4.1 RAUMKONZEPT: FLEXIBILITÄT FÜR
NACHHALTIGE BÜROKONZEPTE Mit der Umsetzung der Immobilien-Standards Büroflächen für die kantonale Verwaltung wird den Mitarbeitenden nicht nur ein physischer Arbeits - platz, sondern ein ganzheitliches Arbeitsumfeld zur Verfügung gestellt. Es bietet – auf Basis offener Raumstrukturen – neben klassischen Arbeitsplätzen eine Vielfalt von Arbeitsmöglichkeiten für unter - schiedliche Formen der Büroarbeit. Da die Räumlich - keiten in den verschiedenen Zonen mit unterschiedli - chen Modulen bestückt werden, können sie leicht an neue Anforderungen angepasst werden. Ein Höchstmass an Flexibilität entsteht. Das Konzept ist modular aufgebaut und zeichnet sich insbesondere durch folgende Vorzüge aus: · Hohe Flexibilität bei der Nutzung unterschiedli - cher Zonen für die Büroarbeit: klassische Arbeits - plätze, Rückzugsangebote, Besprechungsräume, Begegnungszonen sowie Projekträume · Unterstützung der Kommunikation und Zusam - menarbeit ; temporäre Integration von abteilungs - fremden Mitarbeitenden · Möglichst grosse Flächeneffizienz durch Aus- nutzung der Gebäuderaumtiefe mittels Doppel- arbeitsplatzreihen sowie damit verbundene
4.2 DAS BAUKASTENSYSTEM FÜR
FLEXIBLES ARBEITEN Im Mittelpunkt sollen optimale Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden stehen. Damit sich alle mit ihrem Team und letztlich mit dem Arbeitgeber identifizieren, braucht es Arbeitsplätze, die das Beisammensein und den Austausch fördern. Die Mitarbeitenden sollen Freude an der Arbeit haben. Die Leistung der Einzelnen und der Teams wird da- durch gefördert. Das Baukastensystem besteht aus verschiedenen Modulen. Diese bieten den Mitarbeitenden ver- schiedene Arbeitsmöglichkeiten. So können sie entsprechend ihrer Tätigkeit den passenden Arbeits - platz auswählen. Es steht ihnen das ganze Spek- trum zur Verfügung: vom Rückzug für konzentriertes Schreiben bis hin zum Projektraum für kreative Zusammenarbeit. Das Baukastensystem bietet den Planenden Ele - mente, mit denen sie den Raum flexibel strukturie - ren können. Es sollen Räume mit unterschiedlichen Charakteristiken entstehen, die den verschiedenen darin ausgeführten Tätigkeiten entsprechen. Die Menschen sollen sich gerne in diesen Räumen aufhalten.
4.3 DEFINITION DER BEGRIFFLICHKEITEN
4.3.1 Aktivitätsbasiertes Arbeiten
Beim aktivitätsbasierten Arbeiten wird die feste Zuordnung von Arbeitnehmenden und Arbeits- plätzen aufgelöst. Alle Arbeitsplätze werden zeitlich wechselnd von mehreren Mitarbeitenden genutzt. Die Anzahl Arbeitsplätze ist geringer als die der Mitarbeitenden. Je nach Anforderungen und Tätigkeiten der jeweili - gen Abteilung können Bereiche an Teams vergeben werden – dies ist häufig ein Vorteil, wenn Teams an zeitlich begrenzten Projekten arbeiten. Grundsätzlich haben die Mitarbeitenden dank der mobilen Arbeitsweise technisch die Möglichkeit, überall zu arbeiten. Die Räumlichkeiten sind ansprechend, schlicht und zweckmässig gestaltet und bieten neben grundlegenden Modulen wie Garderoben, Ablagen, Teeküchen, Toiletten, Betriebsräumen etc. diverse Arbeitsmöglichkeiten , sodass die Mitarbeitenden je nach Tätigkeit und individueller Vorliebe den präferierten Bereich nutzen können. Es bedarf eines Zusammenspiels der verschiedenen Module (siehe Kapitel 6.1), um ein flexibles Arbeiten zu ermöglichen. Die Begrifflichkeiten werden eben - falls in diesem Kapitel erläutert.
4.3.3 Arbeitsmöglichkeiten
Module wie Besprechungsräume, Fokusräume, Lounges, Touchdown-Plätze, aber auch die Flächen im Bereich der Teeküche bieten eine Vielzahl an Arbeitsmöglichkeiten neben dem klassischen Arbeitsplatz. Je nach Ausprägung und Platzierung im Raum bzw. in der Nähe eines Raumes können Mitarbeitende sich zurückziehen, um konzentriert zu arbeiten oder in Kontakt mit anderen zu treten. Fliessende Übergänge sind aufgrund der techni - schen Voraussetzungen von Ort zu Ort möglich.
4.3.4 Leitungsarbeitsplatz
Der Leitungsarbeitsplatz stellt das einzige Modul dar, welches speziell der Leitung zur Verfügung steht. Die Räumlichkeit kann – je nach Anforderung der Nutzenden – offen, dem Raum zugewandt, gestaltet werden. So kann sie bei Nichtnutzung von Mitarbeitenden als weiterer Besprechungsbereich genutzt werden. Alternativ kann der Raum auch «klassisch» als geschlossener Bereich der weiteren Arbeitsplätze gestaltet werden.
5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN
5.1 GRUNDLAGEN
Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie Normen und Bestimmungen, insbesondere die SIA 500 Hindernisfreies Bauen sowie die SECO-Richtlinien, sind den Immobilien- Standards übergeordnet. Ebenfalls sind grundsätzlich die aktuellen Normen zu Schallschutz (SIA 181) und Widerstandsklassen (DIN 1627) sowie die SIA 180 zu Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden zu berücksichtigen.
5.2 FLÄCHENSTANDARDS
Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der Raumprogramme definiert. Die Flächen sind nicht für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern für definierte Bereiche ; innerhalb dieser Bereiche lassen sie im Einzelfall unterschiedliche Raumein - teilungen zu. Dies ist für die effiziente Nutzung des Bestandes sinnvoll und wird auch bei Neubauten als zweckmässig erachtet, wenn es um die Realisierung verschiedener Nutzungskonzepte geht. Die Festlegung des konkreten Raumprogramms für ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzen - den, deren Einbezug vor der Objektplanung als
5.3 RAUMTYPEN
Die Raum- und Flächenarten der Büros des Kantons Aargau können in 6 Raumtypen zusammengefasst werden. Die Immobilien-Standards Büroflächen beschreiben die in den Raumtypen 2 und 3 vorkommenden Module . Die weiteren Raumtypen (1 sowie 4 – 6) müssen je nach Gebäude, Tätigkeiten der dort unter - gebrachten Mitarbeitenden und Personenzahl aus - gelegt werden. Raumtyp 1: Warteraum / Schalterraum Schalterraum für den Empfang und die Erst- beratung von Kundinnen und Kunden, allgemeine Warteräume für Kundschaft und Besuchende Raumtyp 2: Büroflächen mit Fokus- und Kommunikationszonen Work-Benches (Arbeitsstationen), Touchdown- Arbeitsplätze (temporäre Gästestationen), Fokus - räume, Projekttische, Projekträume, Besprechungs - räume, Leitungsarbeitsplätze und Infrastrukturzonen Raumtyp 3: Aufenthalts- und zentrale Besprechungsräume Teeküchen / Pausenbereiche, Lounges, Cafeteria, zentrale Besprechungsräume, Projekt- und Schulungsräume, Auditorien, Aufenthalts- und Ruhezonen
5.4 FLÄCHENKENNZAHLEN
Als Planungsgrundlage für Neu- und Umbauten werden die Hauptnutzfläche (HNF) mit 15 m ² ( * ) pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) und die Geschoss- fläche (GF) mit 25 m ² pro Vollzeitäquivalent an- gewendet. Die Richtwerte stehen in Abhängigkeit zu ver- schiedenen Einflussfaktoren wie z.B. der vorhande - nen Raum- und Gebäudegeometrie (nur Bestand), der Grösse der Organisationseinheit oder den spezi - fischen Raumanforderungen. Die Werte sind als Maximalwerte zu verstehen; Abweichungen müssen grundsätzlich gegenüber Immobilien Aargau schrift - lich begründet werden. Eine Desk-Sharing-Quote von 0,7 pro MA ist anzustreben.
5.5 RAUMQUALITÄTSANFORDERUNGEN
Die Wertigkeit des Raumes bildet hierfür die Grund - lage und spiegelt die Wertschätzung des Arbeit- gebers gegenüber den Arbeitnehmenden wider. Der angemessene Einsatz von Pflanzen im Büro ist ein wichtiger Baustein, da sich dies positiv auf die Luftqualität auswirkt, Lärm und Geräusche dämpft und beruhigend wirkt. Die Anordnung der Module im Raum spielt in Zusammengefasst sind folgende Anforderungen zu beachten: · Gut erschlossene Büroflächen mit diversen Arbeitsmöglichkeiten und Fokus auf Kom- munikation, aber auch Rückzug und Ruhe · Offene Begegnungszonen sowie attraktive Pausenangebote (Cafeteria, Aussenbereiche), um einen niederschwelligen Austausch zu ermöglichen · Einladender, offener Empfangsbereich · Publikumsgerechte Warte- und Schalterzonen (je nach Departement) · Sinnvoll erschlossene Betriebsräume, die kurze Wege sowie einen reibungslosen Warenfluss im Gebäude ermöglichen
5.6 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung der Büros soll nach dem
3-Zonen-Modell strukturiert werden. Mit einer klaren Trennung zwischen «Öffentlicher Zone», «Gesicher - ter Zone» und «Sicherheitszone» wird den erhöhten Anforderungen an Datenschutz, Personensicherheit und Diskretion bestmöglich Rechnung getragen. Zusätzlich findet eine Optimierung der betrieblichen Abläufe statt. Die nachstehende Abbildung illustriert die 3-Zonen-Struktur. Ferner zeigt auch das Zonen - diagramm in Kapitel 5.7 diese Struktur auf. Eine strikte Einhaltung des Modells kann aufgrund des
Öffentliche Zone (I) Schalterzone Cafeteria Waren Ein-/Ausgang Auditorium Besprechung (9+ P.) Büroflächen Empfang Mitarbeitende / Kunden Schulungsräume Wartezone Waren Aussenbereich (Zugangskontrolle) Touchdown- Plätze Leitungsarbeitsplatz (1-er) Projekttisch Besprechung (5 – 8 P.) Pausen- und Aufent - haltsbereiche Teeküche Work-Bench (2 – 8 P.) Schliessfächer / Stauraum- möglichkeiten / Regale Drucker-/ Lounge Besprechung (2 – 4 P.) Fokusraum Telefonkabine Projektraum (flexibler Raum)
5.7 ZONENDIAGRAMM
5.7.1 «Öffentliche Zone» (I)
Zur «Öffentlichen Zone» hat jedermann Zutritt. Während der Betriebszeiten besteht keine Zutritts- beschränkung. In dieser Zone befinden sich die Wartezone für die Kundschaft sowie die Schalter - zone. Ausserdem sind – sofern aufgrund der Objekt - grösse und des Standorts vorhanden – das Audito - rium, die Cafeteria, die Schulungsräume sowie grosse Sitzungsräume in dieser Zone untergebracht. Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung zwischen «Öffentlicher Zone» und «Gesicherter Zone». Er ist je nach Sicherheitsanforderungen zu gestalten. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist durch geeignete bauliche Voraussetzungen sicherzustellen.
5.7.2 «Gesicherte Zone» (II)
Zur «Gesicherten Zone» haben nur Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung eigenständig Zutritt. Besuchende bzw. Kundinnen und Kunden haben nur in Begleitung Zutritt. Der Übergang von der «Öffentlichen Zone» zur «Gesicherten Zone» ist nur in begründeten Fällen durch einen Einbruchsschutz / eine Alarmanlage zu sichern. In dieser Zone be- finden sich alle Büroflächen und Arbeitsplätze. Die «Gesicherte Zone» ist von der «Öffentlichen Zone» aus oder über separate Zugänge erschlossen. Aussenbereiche müssen so angelegt werden, dass nur Berechtigte Zugang zu diesen haben.
6 DER BAUKASTEN UND SEINE MÖGLICHEN SZENARIEN Die Module bilden das Grundgerüst des «Bau- kastens». Sie sind vielfältig im Raum einsetzbar und kombinierbar – je nach Anforderung der jeweiligen Nutzenden und deren Tätigkeiten. Die Module können zu unterschiedlichen Szenarien kombiniert werden, beispielsweise bei der Einrichtung von Touchdown-Arbeitsplätzen in der Nähe des Ein - gangsbereichs, an denen Abteilungsfremde kurz- zeitig arbeiten können. Die Module, die in den Büroflächen der kantonalen Verwaltung eingesetzt werden sollen, sind mit beispielhaften Szenarien und ihren räumlichen und technischen Anforderungen nachfolgend aufgeführt. Im Annex sind diese im Massstab 1: 50 abgebildet und können somit – ausgeschnitten – in Workshops mit Nutzenden und Planenden für einen ersten Austausch direkt eingesetzt werden.
6.1 MODULÜBERSICHT
Die Reihenfolge der Module ist entsprechend der Raumtypen aufgebaut. In fetter Schrift gehaltene Module sind im Folgenden detailliert aufgeführt, da sie flächenmässig standardisierbar sind. Die weiteren Module haben sich den jeweiligen An- forderungen anzupassen. Stauraumlösungen sind jeweils individuell nach Bedarf zu planen und eignen sich häufig als Ab- Raumtyp 3 Besprechung (2 – 4 P.) Besprechung (5 – 8 P.) Besprechung (9+ P.) Lounge Cafeteria Teeküche Pausen- und Aufenthaltsbereiche Projekttisch Projektraum (flexibler Raum) Auditorium Raumtyp 4 / 5 Garderobe mit Duschen Ruhe- und Erholungsräume Raumtyp 6 Aussenraum (Bezug zur Natur) inkl. Aussenraum-Arbeitsmöglichkeiten
6.1.1 Parameter der Module
Alle Module sind in ihren maximalen Flächen und Ausstattungen analog zu den beschriebenen zu planen. Das Mobiliar richtet sich nach den geltenden Richtlinien des Kantons Aargau (siehe Annex 8.8). Die nachfolgenden Illustrationen stellen Optionen für die Umsetzung dar; sie sind jedoch kein fixer Gestaltungsvorschlag.
6.1.1.1 Work-Bench (minimal ausgestatteter Bildschirmarbeitsplatz gemäss Arbeitsgesetz)
GESICHERTE ZONE (II) SZENARIO / AUSPRÄGUNG · Teambereich (Homebase) · Leise Zone für konzentriertes Arbeiten · Co-Working · Touchdown-Arbeitsplatz
6.1.1.2 Touchdown-Arbeitsplatz
GESICHERTE ZONE (II)
6.1.1.3 Fokusraum / Telefonkabine
GESICHERTE ZONE (II) SZENARIO / AUSPRÄGUNG · Nutzung für kurze Telefonate
6.1.1.4 Leitungsarbeitsplatz
GESICHERTE ZONE (II)
6.1.1.5 Besprechung klein (2 – 4 Personen) / mittel (5 – 8 Personen) / gross (9 – X Personen)
GESICHERTE ZONE (II) klein ca. 10 m ² gross > 20 m ² mittel ca. 20 m ² SZENARIO / AUSPRÄGUNG offen à
6.1.1.6 Lounge
ÖFFENTLICHE ZONE (I) UND GESICHERTE ZONE (II)
6.1.1.7 Projekttisch
GESICHERTE ZONE (II)
6.1.1.8 Projektraum (flexibler Raum)
GESICHERTE ZONE (II) SZENARIO / AUSPRÄGUNG · Raumgrösse kann durch mobile Abtrennungen (Vorhang, Schiebetür) angepasst werden · Workshop-Raum · Temporäres Projektbüro
6.1.1.9 Ruhe- und Rückzugsraum
SICHERHEITSZONE (III)
KOMMUNIKATION DISKRETE KOMMUNIKATION FOKUS SITZUNG PAUSE Piktogramme Piktogramme dienen zur Unterstützung der Planung, um Tätigkeitsbereiche innerhalb der Büroflächen zu definieren. Anhand der Piktogramme können die Module in ganz unterschiedliche Szenarien ver- wandelt werden, um vielfältige Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen.
Pausenbereich
7 BEISPIEL: PLANUNGSSZENARIO FÜR BÜROS Anhand eines Geschosses im Telli-Gebäude zeigt dieses Beispiel modellhaft auf, wie eine Abteilung mit ca. 24 Mitarbeitenden zusammen - arbeiten könnte (unter der Annahme einer Desk- sharing-Quote von 0.7 / MA und dem Verhältnis von 0.87 VZÄ / MA; Stand 2022). Der Flächenbedarf ergibt sich wie folgt: · Hauptnutzfläche: 21 x 15 m 2 = 315 m 2 HNF (Telli-Gebäude 1 Geschoss: 309 m 2 HNF) · Geschossfläche: 21 x 25 m 2 = 525 m 2 GF (Telli-Gebäude 1 Geschoss: 447 m 2 GF) Es werden 17 vollausgerüstete Arbeitsplätze benötigt (24 x 0.7) benötigt und zusätzlich ca.
7 weitere Arbeitsmöglichkeiten, um auch bei Vollbelegung einen Arbeitsort für alle Mitarbei - tenden zu gewährleisten. Regale, Schränke, Ablagen und Pflanzen dienen als Raumgliederung und sollten von Anfang an eingeplant werden, um den Anforderungen der einzelnen Nutzenden bestmöglich gerecht zu werden.
Pausenbereich
8.1 Module im Massstab 1:50 zum Ausschneiden für Planende / Nutzerworkshops 34
8.2 Piktogramme zum Ausschneiden für Planende / Nutzerworkshops 41
8.3 Nutzungskonzept und Nutzeranforderungen («Ein Tag in der kantonalen Verwaltung») 42
8.4 Erläuterung der Zielkriterien / Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 43
8.5 Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 44
8.6 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum SIA 416 / DIN 277)
8.7 Richtlinie Nachhaltiges Bauen
8.8 Richtlinie Mobiliar
Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau.
8.9 Anforderungen an Sozialräume
8.10 Fachstrategie Informatik des Kantons Aargau
8 ANNEX
Erläuterung Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Module und Piktogramme zum Ausschneiden im Massstab 1:50, um erste Planungsworkshops auf Ihren Grundrissen durchzuführen. Diese bieten den Nutzenden eine Unterstützung bei der Präzisierung ihrer Anforderungen. WORK-BENCH PFLANZE ANNEX 8.1 – MODULE IM MASSSTAB 1:50
BESPRECHUNG REGAL
LEITUNGSARBEITSPLATZ FOKUSRAUM / TELEFONKABINE
TOUCHDOWN-ARBEITSPLATZ LOUNGE
PROJEKTRAUM
RUHERAUM
PROJEKTTISCH
ANNEX 8.2 – PIKTOGRAMME
ANNEX 8.3 – EIN TAG IN DER KANTONALEN VERWALTUNG Fragen zur Vorbereitung eines ersten Nutzerworkshops mit Immobilien Aargau TEIL 1: TYPISCHER ARBEITSTAG DER ABTEILUNG / DES DEPARTEMENTS (von der Abteilungsleitung auszufüllen) Name der Abteilung Name der Sektion Heutiger Standort und Grösse der Büroräumlichkeiten Anzahl Mitarbeitende Anzahl Mitarbeitende in VZÄ Tätigkeitsfelder Besonderheiten (Homeoffice-Regelung, spezielle Regelungen etc.) Beschrieb eines typischen Arbeitstags Auslöser für die Anfrage nach Veränderungen der Büroräumlichkeiten TEIL 2: MITARBEITERINFORMATIONEN (von jeder / jedem Mitarbeitenden auszufüllen) Vollzeitäquivalent der / des Mitarbeitenden Typische Tätigkeiten
ANNEX 8.4 – ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN / STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE) Bei der Durchführung von Standortevaluationen sind für die Bewertung der Standorte die nachfolgenden Kriterien zu berücksichtigen. OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN DER ZIELKRITERIEN
1 Lage-/Betriebs - qualität
11 Abdeckung des Flächenbedarfs Maximale Note: benötigter Flächenbedarf + max. 10 %
12 Optimale Betriebsorganisation Maximale Note: freie betriebliche Gestaltung und reibungslose Betriebsorganisation, geeignete Umsetzung des Bürokonzepts mit offenen Raumstrukturen unter Einhaltung der 3-Zonen-Struktur
13 Standortqualität, logistische Anbindung an ÖV Maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zum Dienstleistungsangebot für den täglichen Bedarf
2 Realisierbarkeit 21 Spezifische Hemmnisse Maximale Note: keine Bewilligungs- und Begründungs - hindernisse seitens der Bau- und Kreditbewilligungs- behörden zu erwarten, keine offensichtliche Einsprachegefahr
22 Rechtliche Voraussetzung Maximale Note: keine Konflikte bzgl. Drittnutzung, Bau auf eigenem baureifem Land
23 Zeitliche Verfügbarkeit Maximale Note: entsprechend dem Bedarf
3 Potenzial 31 Nutzungsangebot, Ausbaupotenzial Maximale Note: Potenzial einer Ausbaureserve von ca. 10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage
32 Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe Maximale Note: flexible Geschossgestaltung, organisatorische Einheiten auf einem Geschoss realisier - bar, hohe Nutzungsflexibilität inkl. Systemtrennung
33 Sicherheit Maximale Note: möglichst geringe Sach- und Personenrisiken
ANNEX 8.5 – FLÄCHENBAUM SIA 416 / DIN 277 AGF * Aussengeschoss - fläche AKF Aussen- Konstruktions- fläche *** ANGF Aussennetto- geschossfläche GF Geschossfläche (Brutto-Grundfläche BGF) ** NGF Nettogeschoss- fläche (Netto- Grundfläche) KF Konstruktions- fläche **** NF Nutzfläche HNF Hauptnutzfläche NNF Nebennutzfläche HNF 1 Wohnen und Aufenthalt ANGF 0 Aussennetto- Geschossfläche ***** HNF 2 Büroarbeit HNF 3 Produktion, Hand- und Maschinen- arbeit, Experimente HNF 4 Lagern, Verteilen, Verkaufen HNF 5 Bildung, Unterricht und Kultur HNF 6 Heilen und Pflegen NNF 7 Sonstige Nutzungen
1.1
Wohnräume
2.1
Büroräume
3.1
Werkhallen
4.1
Lagerräume
5.1
Unterrichtsräume mit festem Gestühl
6.1
Räume mit allgemeiner med. Ausstattung
7.1
Sanitärräume
Quelle: SIA Dokumentation d 0165
1.2
Gemeinschafts - räume
2.2
Büro-Nebenfläche
3.2
Werkstätten
4.2
Archive, Sammlungsräume
5.2
Allgemeine Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl
6.2
Räume mit besonderer med. Ausstattung
7.2
Garderoben
1.3
Pausenräume
2.3
Besprechungsräume
3.3
Technologische Labors
4.3
Kühlräume
5.3
Besondere Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl
6.3
Räume für operative Eingriffe etc.
7.3
Abstellräume
1.4
Warteräume
2.4
Konstruktionsräume
3.4
Physikalische, Physikalischtech- nische, elektrotech - nische Labors
4.4
Annahme- und Ausgaberäume
5.4
Bibliotheksräume
6.4
Räume für Strahlendiagnostik
7.4
Fahrzeugabstell - flächen
1.5
Speiseräume
2.5
Schalterräume
3.5
Chemische, bakteriologische Labors
4.5
Verkaufsräume
5.5
Sporträume
6.5
Räume für Strahlentherapie
7.5
Fahrgastflächen
1.6
Hafträume
2.6
Bedienungsräume
3.6
Räume für Tierhaltung
4.6
Ausstellungsräume
5.6
Versammlungs - räume
6.6
Räume für Physiotherapie und Rehabilitation
7.6
Räume für zentrale Technik
2.7
Aufsichtsräume
3.7
Räume für Pflanzenzucht
5.7
Bühnen-, Studioräume
6.7
Bettenräume mit allg. Ausstat - tung in Kranken - häusern
7.7
Schutzräume
2.8
Bürotechnikräume
3.8
Küchen
5.8
Schauräume
6.8
Bettenräume mit bes. Ausstattung
3.9
Sonderarbeitsräume
5.9
Sakralräume
REGIERUNGSRAT IMMOBILIEN - STANDARD S BIODIVERSITÄT
Inhalt
1. Allgemeines ................................ ................................ ................................ ................................ . 3
1.1 Geltungsbereich ................................ ................................ ................................ ..................... 3
1.2 Gesetzliche und strategische Vorgaben ................................ ................................ .................. 3
1.3 Ausgangslage ................................ ................................ ................................ ........................ 3
1.4 Ziel und Zweck ................................ ................................ ................................ ....................... 4
1.5 Allgemeine Grundsätze ................................ ................................ ................................ .......... 5
1.6 Begriffsdefinitionen ................................ ................................ ................................ ................. 6
1.7 Anforderungen ................................ ................................ ................................ ....................... 7
1.8 Abgrenzung ................................ ................................ ................................ ............................ 7
2. Anforderungen Gebäude ................................ ................................ ................................ ............ 8
2.1 Zielnutzungskonflikte bewerten ................................ ................................ ............................... 8
2.2 Details zu konkreten Bauteilen ................................ ................................ ............................... 8
2.2.1 Dächer begrünen ................................ ................................ ................................ ............ 8
2.2.1.1 Dächer extensiv begrünen ................................ ................................ ...................... 8
2.2.1.2 Dächer intensiv begrünen ................................ ................................ ....................... 9
2.2.1.3 Solar - und Gründächer kombinieren ................................ ................................ ........ 9
2.2.2 Fassaden begrünen ................................ ................................ ................................ ........ 9
2.2.3 Bestehende Kolonien von Gebäudebrütern und Fledermäusen schützen ...................... 10
2.2.4 Vögel schützen ................................ ................................ ................................ ............. 10
2.2.5 Tiefbautenanordnung ................................ ................................ ................................ .... 10
3. Anforderungen Umgeb ung ................................ ................................ ................................ ....... 10
3.1 Anlagen und Bauten in die Umgebung einpassen ................................ ................................ . 11
3.2 Bestehende Naturwerte erhalten ................................ ................................ .......................... 11
3.3 Lebensräume diversifizieren ................................ ................................ ................................ . 11
3.4 Nahrungsgrundlagen schaffen ................................ ................................ .............................. 12
3.5 Versiegelungen minimieren und gewachsenen Boden schützen ................................ ........... 12
3.6 Baumfördernde Gestaltung planen und umsetzen ................................ ................................ 13
4. Anforderungen Pflege ................................ ................................ ................................ ............... 13
4.1 Pflege differenzieren ................................ ................................ ................................ ............ 13
4.2 Details zu konkreten Pflegeaspekten ................................ ................................ .................... 14
4.2.1 Mahd - und Erntetechnik wählen ................................ ................................ .................... 14
4.2.2 Stoffkreisläufe vor Ort aufrechterhalten ................................ ................................ ......... 15
4.2.3 Auf Torf verzichten ................................ ................................ ................................ ....... 15
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Der Immobilienstandard "Biodiversität" für die kantonalen Liegenschaften wurde mit dem RRB Nr. XXXX - XX XXXX vom XX.XX.2023 in Kraft gesetzt. Der Immobilienstandard "Generalablaufplan für Hochbauvorhaben (GAP)" legt das generelle Vorge- hen bei Hochbauvorhaben und die damit verbundenen Zuständigkeiten fest. Die weiteren Grundla- genstandards (Immobilien - S tandards) für Ausführung und Flächen konkretisieren die Nutzer - oder Objektspezifischen Anforderungen. Der Immobilienstandard "Biodiversität" dien t als Grundlage für die Konzeption, Planung, Realisierung und den Unterhalt von naturnahen und ökologisch hoch werti- gen Umgebungen aller Liegenschaften, welche direkt durch die Organisationseinheiten des Kantons Aargau genutzt werden. Der Standard bezieh t sich auf die Nachhaltigkeitsdimension “Umwelt” und konkretisier t die Förderung der Biodiversität, abgestimmt mi t den Anforderungen des Ortsbilds, der Freiraumqualität, der Gartendenkmalpflege, der Klimaanpassung sowie der Nutzerinnen und Nutzer . In diesem Sinn trägt er zu den Sustainable Development Goals ( SDG ) 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), 13 (Massnahmen zum Klimaschutz) und 15 (Le b en an Land) der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei.
1.2 Gesetzliche und strategische Vorgaben
Die Förderung der Biodiversität beruht auf gesetzlichen und strategischen Vorgaben auf Bundes - und Kantonsebene. Bundesebene • Bund esverfassung Art. 2 und 74 • Bundesgesetz über den Natur - und Heimatschutz (NHG) • Verordnung über den Natur - und Heimatschutz (NHV) • Raumplanungsgesetz Art. 3 (RPG) • Umweltschutzgesetz (USG) • Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz • Agenda 2030 mit 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung Kantonsebene
der Tier - und Pflanzenarten bedroht. Der Kessler - Index bildet die Artenvielfalt in verschiedenen Le- bensräumen des Kantons Aargau ab und zeigt, dass im Gegensatz zu Wald - und Landwirtschaftsflä- chen die Artenvielfalt im Siedlungsgebiet auf einem tiefen Niveau verharrt. Das Siedlungsgebiet um- fasst im Kanton Aargau rund 18 % der Kantonsfläche. Davon gelten gemäss Raumbeobachtung Aargau 20 20 rund 90 % als überbaut. Aufgrund des anhaltend hohen Bevölkerungswachstums ist dieser Anteil weiter steigend. Zudem erfordert die steigende Bevölkerungszahl mehr Flächen für Freizeit - und Erholungsnutzungen sowie für die Mobilität. Mit dem 2014 festgese tzten Auftrag der hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen gemäss Art. 1 Abs. 2 lit a bis Raumplanungsge- setz (RPG), konzentriert sich die Siedlungsentwicklung auf einen Ausbau im bereits bestehenden Siedlungsgebiet. Wodurch auch der Druck auf Freiräume im Siedlungsgebiet weiter wächst. Daher gewinnen verbleibende Grünräume sowie deren Vernetzung und deren Qualität weiter an Wichtig- keit. Naturnahe Freiräume, Gebäudeumgebungen und - begrünungen übernehmen für den Erhalt und die Förderung der heimischen Biodiversität wichtige und zunehmend unverzichtbare Aufgaben. Sind die Lebensräume untereinander vernetzt und der Boden unversiegelt, kann eine für die Aufrechterhal- tung der Populationen und der genetischen Vielfalt notwend ige ökologische Qualität sichergestellt werden. Zudem werden dadurch die vielfältigen und für den Menschen überlebenswichtigen Ökosys- temdienstleistungen aufrechterhalten. Die Wichtigkeit, die Biodiversität im Kanton Aargau zu schützen und zu fördern wird v om Regie- rungsrat im Entwicklungsleitbild 2021 – 2030, in der Immobilienstrategie des Kantons Aargau 2021 –
2029 und im Programm Natur 2030 der Abteilung Landschaft und Gewässer anerkannt. Der Stan- dard "Biodiversität bei kantonalen Liegenschaften" ist ein wicht iger Baustein zur Umsetzung der übergeordneten Leitbilder, Strategien und Programme und stellt sicher, dass der Kanton Aargau mit den eigenen Immobilien eine Vorbildfunktion einnimmt.
1.4 Ziel und Zweck
Die Liegenschaften der k antonalen Verwaltung leisten bei der Förderung der Biodiversität den best- möglichen Beitrag. Der vorliegende Immobilienstandard ist als Planungsgrundlage zur Konzeption, Planung, Realisie- rung und Unterhalt von biodiversitätsfreundliche n und klimaangepasste n Gebäuden und Aussenräu- men anzuwe nden. Der Standard komm t bei Neubauten , bei bestehenden Bauten sowie der Gestaltung von deren Aus- senräumen zur Anwendung. Er unterstütz t die Nutze nden bei der Bedürfnisformulierung, leiste t einen
• Definition des Z iel - Zustands (ökologische Aufwertungsmassnahmen) • Umsetzung von qualitätssichernden Massnahmen • Anforderungen bei Submissionen und Ausschreibungen
1.5 Allgemeine Grundsätze
Abbildung 1 : Die drei Säulen der Biodiversität im Siedlungsgebiet Ein naturnahes Gebäude: • bietet Lebensräume oder Ressourcen für Flora und Fauna. • ist so geplant, dass schädigende Einflüsse für Flora und Fauna minimiert und Gefahrenquellen für Tiere entschärft werden. • ist Teil der natürlichen Kreisläufe. • - Eine naturnahe Umgebung: • ist strukturreich und bietet eine dem Standort entsprechende grosse Vielfalt an Lebensraumtypen.
Eine naturnahe Pflege: • erhält natürliche Lebensräume oder schafft neue. • lässt offene Bodenstellen und lückige Vegetation zu. • bekämpft invasive Neophyten gemäss der Freisetzungsverordnung und der Liste der invasiven gebietsfremden Art en der Schweiz vom Bundesamt für Umwelt (BAFU). • erlaubt eine Rezyklierung des Materials vor Ort. • verzichtet wo immer möglich auf synthetische Stoffe wie Pestizide oder mineralische Dünger so- wie auf Torf. • schont alte Strukturen, setzt auf lebensverlängernde Massnahmen und legt Ersatzstrukturen früh- zeitig an. • achtet an bestimmten Orten auf gestaffelte Eingriffe. • überlässt, wo möglich, bestimmte Orte ganz der Natur. • berücksichtigt den Erhalt zusammenhängender Lebensräume auch über die Grundstücksgrenze hinweg. Die Aussenräume für den Menschen: • sind funktional und gestalterisch ansprechend. • wirken einladend (erholen, bewegen, treffen). • fördern das Wohlbefinden. • sprechen alle Sinne an. • ermöglichen Naturerfahrungen und - erlebnisse. • schaffen durch ihr Erleben Verst ändnis für Naturwerte. • erhöhen die Aufenthaltsqualität und damit auch die Attraktivität der Immobilie insgesamt. • steigern die Attraktivität des Arbeitsplatzes. • tragen zu einem angenehmen Mikroklima (Schatten, Feuchtigkeitsregulation, etc.) und dem Kli- maschutz bei .
Begriff Definition wurden oder werden. Die Einbringung durch den Men- schen kann sowohl absichtlich als auch unabsichtlich erfolg en. Als invasiv werden Neophyten bezeichnet, wenn von ihnen bekannt ist oder angenommen werden muss, dass sie durch ihre Ausbreitung in der Schweiz die bi- ologische Vielfalt, Ökosystemleistungen und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen oder Mensch und Umwelt gefährden. Ökosystemdienstleistungen Dienstleistungen oder Vorteile, die Menschen von den ökologischen Systemen beziehen. Standortgerechte und einheimische Pflanzen Bepflanzung, die mit einheimischen Arten erfolgt und berücksichtigt, dass die P flanzen an die gegebenen Standortbedingungen angepasst sind.
1.7 Anforderungen
Die Innenentwicklung von Siedlungsgebieten führt u.a. zu einer grossflächigen Versiegelung und Überbauung von Freiräumen. Damit reduziert sich u.a. die Zahl potenzieller Vegetationsflächen, die naturhaushaltswirksame Funktionen wie Klimaregulation (Hitzeminderung, Wasserhaushalt) oder Le- bensraum für Pflanzen, Tiere und andere Organismen übernehmen können. Dies mit entsprechen- den Folgen für die Lebensraumqualität der Mensch en und die Biodiversität im Siedlungsraum. Um zu einer, auch aus ökologischer Sicht, hochwertigen Innenentwicklung beizutragen, werden im vorlie- genden Immobilienstandard Anforderungen definiert. Sie gelten für Gebäude, Umgebung und Pflege sowie für ihre Sc hnittstellen, damit die Zielsetzung "Biodiversitätsförderung" bestmöglich erreicht werden kann. Dies setzt eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen allen Planungs - und Unterhaltsbeteiligten voraus, um die Synergien zwischen dem Gebäude, der Umgebung und der Pflege optimal auszunut- zen. Der vorliegende Standard definiert Anforderungen an: a) das Gebäude b) die Umgebung
Pensionskasse, unterliegen nicht diesem Standard. Für diese Immobilien gilt der Immobilienstandard Biodiversität als Empfehlung.
2. Anforderungen Gebäude
Baute n und Anlagen sind als Lebensraum und als Teil natürlicher Kreisläufe (z.B. Wasser - und Stoff- kreisläufe) ein integraler Bestandteil der naturnahen Gesamtgestaltung eines Perimeters. Für nach- haltige Lösungen gilt es die verschiedenen Nutzungs - und Funktions ansprüche vernetzt zu betrach- ten und allfällige Zielnutzungskonflikte aufzuzeigen.
2.1 Zielnutzungskonflikte bewerten
Mögliche Zielnutzungskonflikte gilt es standort - / projektspezifisch zu bewerten. Der Bewertungspro- zess und die resultierende Entscheidung gil t es zu dokumentieren und die Priorisierung der diversen Ansprüche festzuhalten.
2.2 Details zu konkreten Bauteilen
2.2.1 Dächer begrünen
Eine Dachbegrünung für Flachdächer und flach geneigte Schrägdächer (<15 Grad) ist zu prüfen und sofern keine anderen Nutzungs - oder Funktionsansprüche (z.B. Nutzung als vollständig begehbare Terrasse, bei direkt ins Dach integrierten Solarpanels, Ausgewogenheit in den Dimensionen der Nachhaltigkeit) entgegenstehen einzuplanen. Die Substratdicke und die Ausführung des Dachaufbaus s ind bei Gründächern entscheidend für die auf ihnen ausgebildeten Vegetationsformen und die daraus resultierende Lebensraumqualität und Wasserspeicherfähigkeit. Der Bodenaufbau entscheidet darüber, ob es sich um eine intensive oder extensive Dachbegrünung h andelt. Bei einer intensiven Dachbegrünung wird der natürliche Boden- aufbau auf dem Dach nachgeahmt und die Bepflanzung ist entsprechend frei wählbar, während bei einer extensiven Begrünung ein geeignetes Substrat zum Einsatz kommt und die Pflanzenwahl ein- g eschränkt ist. Unabhängig von einer intensiven oder extensiven Dachbegrünung können auf Dächern Kleinstruktu- ren wie mineralische Strukturen, Sandlinsen oder Totholz, unterschiedliche Mikroklimata und Le- bensräume schaffen und die Artenvielfalt fördern, inde m sie beispielsweise Nist - oder Überwinte- rungsplätze für Insekten bieten. Je unterschiedlicher die Lebensräume gestaltet werden, desto höher ist die zu erwartende Biodiversität und der Wert ein es Dachs als Trittsteinbiotop.
2.2.1.2 Dächer intensiv begrünen
I n Hinblick auf die steigenden Temperaturen, langanhaltenden Trockenperioden und zunehmenden Starkniederschlägen, ist ein intensiver Dachaufbau mit möglichst hohen Substratdicken empfehlens- wert. Ein positiver Effekt einer intensiven Dachbegrünung ist auch d ie noch vielfältigere Lebensraum- qualität für Flora und Fauna, welche durch die vielfältigen naturnahen Bepflanzungsmöglichkeiten entsteht. Die Dachbegrünung kann auch den Hitzeinseleffekt reduzieren.
2.2.1.3 Solar - und Gründächer kombinieren
Die kombinierte Ausführung ist eine ausgewogene und standortspezifische Lösung, welche die Ziele Biodiversitätsförderung, Energiegewinnung und Wasserretention berücksichtigen. Mit der Kombina- tion werden insbesondere für die Dimensionen Biodiversität und Energiegewinnung g ute Ergebnisse erzielt, die sich gegenseitig positiv beeinflussen. Drei Beispiele dafür sind: • Die Verdunstungsleistung der Vegetation und des Bodens kühlt die Umgebung, was den Effektivi- tätsgrad der Solarpanels erhöht. Dies führt zu unterschiedlichen Wachs tumsbedingungen, was die Artenvielfalt erhöht. • Die Paneele schaffen schattige Orte und tragen so zu einer Umgebung mit unterschiedlichen Mikroklimata bei. • Beim Einsatz von vertikal montierten PV - Anlagen (in der Regel mit Ost - West - Ausrichtung) kann der Pfle geaufwand für die Dachbegrünung und die PV - Anlage reduziert werden. Die Mächtigkeit des Substrataufbaus und die Substratart müssen mit der Installation der PV - Anlage abgestimmt werden. Die Kombination einer PV - Anlage mit einem intensiv begrünten Dach hat sich unter Einhaltung bestimmter Planungshinweise bewährt (Aufständerung, Substratdicke, Anordnung der Solarpanels, Unterhaltsgassen). Der Lösungs - Mix ist gestalterisch in das architektonische Konzept einzubetten.
2.2.2 Fassaden begrünen
Fassadenbegrünungen ver bessern das Mikroklima rund um ein Gebäude und tragen zur Kühlung eines Gebäudes und der unmittelbaren Umgebung bei. Durch eine sorgfältige naturnahe Gestaltung , mit einer entsprechend umsichtigen Pflanzenwahl, tragen sie zu einer guten Einbettung des Gebä u- des in seine Umgebung und zur Vernetzung von Lebensräumen bei. Grundvoraussetzung ist die Be- rücksichtigung der städtebaulichen und ortsspezifischen Situation. Eine Begrünung der Fassaden ist zu prüfen und soll unter Berücksichtigung weiterer Umweltziele s o-
2.2.3 Bestehende Kolonien von Gebäudebrüter n und Fledermäuse n sch ützen
Bestehende Kolonien von Gebäudebrütern und Fledermäuse n sind bei Sanierungen oder Umbauten zu schützen oder ihre Lebensräume wiederherzustellen. Alle Möglichkeiten sind zu prüfen, um geeig- nete Nisthilfen für potenziell vorkommende Arten zu schaffen. Dafür werden bestehende Inventare konsultiert und bei Bedarf entsprechende Beratungsangebote genutzt oder Fachleute hinzugezogen. Je nach Vogel - oder Fledermausart werden unterschiedliche Nistkastenformen oder Standorte be- vorzugt. Nistkästen erfüllen ihre Aufgabe nicht nur während der Brutzeit, sondern sind auch im Win- ter als Überwinterungsplätze wichtig. Nisthilfen helfen aber nur dann, wenn auch der passende Le- bensraum und ausreichende sowie geeignete Nahrungsquellen zur Verfügung stehen.
2.2.4 Vögel schützen
D as Risiko von Vogelschlag ist soweit möglich mit den entsprechenden Massnahmen zu minimieren. Dafür sind Fenster, Glasscheiben, Glasabdeckungen von Balkonen und Verandas auf Gefahren für Vögel zu prüfen und Vogelschutzmassnahmen zu ergreifen. Der moderne Baustil mit grossen Fensterscheiben und Glasfassaden ist eines der grössten Vogel- schutzprobleme in Siedlungen. Glas birgt eine doppelte Gefahrenquelle, indem es durchsichtig ist und die Umgebung reflektiert. Gerade bei einer gut durchgrünten Umgebung steig t das Risiko für Vo- gelschläge an durchsichtigen oder spiegelnden Oberflächen. Der Leitfaden der Vogelwarte Sempach “Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht” gibt eine Übersicht zu den Gefahren und führt geeig- nete Massnahmen auf.
2.2.5 Tiefbauten anordnung
Tief bauten werden im Immobilienstandard als integraler Bestandteil von Gebäuden behandelt. Wenn Tiefbauten notwendig sind, sind sie so zu planen, dass natürlich gewachsener Boden geringstmög- lich zerstört wird und natürliche Boden - und Wasserstoffkreisläufe erh alten bleiben. Notwendige Untergeschossbauten werden vorwiegend unterhalb der Gebäudegrundfläche angeord- net . Freiräume sollten von unterirdischen Bauten soweit möglich freigehalten werden. So soll natürli- cher Boden erhalten bleiben und bodengebundene Vege tationsflächen sowie Bepflanzungen mit Bäumen, grossen Sträuchern und anderen Pflanzen, welche qualitativ hochwertige und spezifische Bodenstandorte brauchen, ermöglichen. Insbesondere eine gesunde Entwicklung und Alterung von Sträuchern und Bäumen sind au f gute Standortbedingungen und einen natürlichen Boden mit ausrei- chend durchwurzelbaren Raum angewiesen. So brauchen Bäume auf Unterbauungen eine Überde- ckung von mindestens 1,5 Metern, um möglichst gute Wachstumsbedingungen zu haben. Zu beach- ten ist, dass auch bei Sanierungen von Tiefbauten bestehende Naturwerte nicht zerstört, sondern
3.1 Anlagen und Bauten in die Umgebung einpassen
Anlagen und Bauten sowie deren Aussenräume müssen sich gestalterisch und baulich in das Ge- lände und die Umgebung einpa ssen. Zur Erreichung eines stimmigen Gesamtbilds sollen möglichst wenig Veränderung am vorhandenen Terrain und den ökologisch wertvollen Lebensräumen vorge- nommen werden. Dabei sind neu geschaffene Lebensräume auf die in der näheren und weiteren Umgebung na türlich vorkommenden Lebensräume abzustimmen. Die natürlich vorkommenden Lebensräume sollen durch die Umgebungsgestaltung erweitert werden. Es können für die lokale oder regionale Flora und Fauna bedeutende Lebensraumtypen ergänzt wer- den. Die Bepflanzung e rfolgt mit standorttypischen und vorwiegend einheimischen Pflanzen, um die ökologischen Kreisläufe zu erhalten. Für die Bodenbefestigung, wo eine solche nötig ist, werden, wenn immer möglich ortstypische, kreislauffähige, natürliche und sickerfähige Materi alien verwendet (Holz, Kies, Natursteine etc.). Zur Gewährleistung der Durchlässigkeit für Flora und Fauna sind wo immer möglich einheimische Strauchgruppen, Hecken oder Kletterpflanzen als Einzäunungen und Sichtschutzelemente zu verwenden.
3.2 B estehende Natu rwerte erhalten
Im Rahmen der Planung ist der Erhalt bereits vorhandener Naturwerte sorgfältig zu prüfen. Insbe- sondere sind im Rahmen der Grundlagenerhebung und Planung für Realisierungsprojekte und grös- sere Eingriffe in Umgebungs - und Dachflächen kantonal er Liegenschaften, Inventare von schützens- werten Lebensräumen sowie gefährdeten und seltenen Arten zu erstellen. Alte und gewachsene Lebensräume sind besonders wertvoll und sollen nach Möglichkeit erhalten werden. Insbesondere alte und grosskronige Bäume sind zu schützen, aber auch natürlich gewachsenem Boden kommt eine besondere Bedeutung zu. Um ansässige Arten auch bei Veränderungen zu schützen ist der Erhalt des gewachsenen Bodens anzustreben. Besonders alte und grosskronige Bäume sind für die F örderung der Biodiversität und das Wohlbefinden der Menschen sehr wertvoll. So mildern sie die Hitze, speichern CO
2 und verbes- sern das Mikroklima, die Bodenstruktur sowie die Sicker - und Wasserrückhaltefähigkeit. Zu den Faktoren, die darüber entscheiden, ob ein Erhalt der Naturwerte sinnvoll und realistisch ist, gehören: • der Zustand, die Art und das Alter der Vegetation, • die Regenerationszeit und - fähigkeit eines Lebensraums, • der ökologische Wert eines Lebensraums,
die Lebensr aum - und Strukturvielfalt ist, desto mehr Arten siedeln sich an und desto höher ist die Biodiversität. Ökologisch wertvolle Lebensräume im Siedlungsraum sind unter anderem: Artenreiche Blumenwiesen und Blumenrasen, Magerwiesen, Ruderalfluren, Wildstaudenb eete, Wild- hecken, einheimische Sträucher, Bäume, Teiche, Sumpfbeete, intensive naturnahe Dachbegrünun- gen und Fassadenbegrünungen aus einheimischen Pflanzen. Kleinstrukturen mit wertvollen ökologischen Qualitäten sind u nter anderem : Totholz, Laubhaufen, T rockensteinmauern, Steinhaufen und andere Steinstrukturen, Sandbeete und Linsen sowie offene Bodenstrukturen mit spezifischen Bodensubstraten, mineralische und organi- sche Niststrukturen mit Hohlräumen für wärmeliebende Tier - und förderungswürdige und gefäh rdete Insektenarten. Die Planung diverser Lebensraumtypen sowie die Wahl der Pflanzenarten ist nicht nur von zentraler Bedeutung für die Förderung der Biodiversität, sondern auch für die Etablierung eines gegenüber di- versen Umwelteinflüssen stabilen Ökosys tems (z.B. Klimaresilienz). Lebensräume entwickeln und verändern sich über die Zeit. Dies ist Teil eines natürlichen Prozesses und soll, sofern Funktionalität und Gestaltung nicht beeinträchtigt werden, zugelassen und gefördert werden.
3.4 Nahrungsgrundlage n s chaffen
Bei der Bepflanzung ist darauf zu achten, dass einheimische und aus der Region stammende Wild - und keine Zuchtformen verwendet werden. Invasive Neophyten gemäss der Freisetzungsverordnung und der Liste der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind verboten. Bei der Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet kommt der Wahl des Saat - und Pflanzguts eine zentrale Bedeutung zu. Die Wechselwirkungen zwischen Flora und Fauna haben sich über Jahrhunderte gemeinsam entwickelt und aneinander angepasst (Koevolution). Einheimische Pflan- zen bilden die Basis der Nahrungskette. Viele Tiere ernähren sich vorwiegend und teils sogar aus- schliesslich von einheimischen Pflanzenarten, z.B. von Blättern, Nektar, Pollen, Früchte et c. Für die Förderung einer möglichst grossen Vielfalt an Tieren, ist es wichtig, dass die verwendeten Pflanzen einheimisch sind und möglichst verschiedene und dem Standort entsprechende Arten gewählt wer- den. Beim Saat - und Pflanzgut ist darauf zu achten, d ass es sich um einheimische Wild - und keine Zuchtformen handelt, die wenn möglich von Arten abstammen, die in der Region vorkommen. Dieses sogenannte autochthone Saat - und Pflanzgut ist auf die Umweltbedingungen des Standorts ange-
der gewachsene Boden als Lebensraum und wichtiger Teil von natürlichen Kreisläufen zu erhalten (siehe auch 3.2 B estehende Natu rwerte ). Dabei ist abzuwägen zwischen dem Ziel, magere Stand- orte für gefährdete Pflanzen - und Tierarten zu schaffen, und dem Erhalt von natürlich gewachsenem Boden. Zusätzlich sollten Flächenentsiegelungen geprüft und in Betracht gezogen werden.
3.6 Baumfördernde Gestaltung planen und umsetzen
Bei de r Planung ist auf eine baumfördernde Gestaltung zu achten. Dabei sollen einerseits gute Standortbedingungen für Bäume gewährleistet werden, damit Bäume gesund altern können. Wenn immer möglich, müssen einheimische, standortgerechte und regionstypische Baum arten (Wildform) gewählt werden und hinsichtlich des Klimawandels auf eine möglichst grosse Baumvielfalt geachtet werden. Bäume erfüllen viele Ökosystemdienstleistungen und spielen unter anderem für die Biodiversität und Klimaanpassung im Siedlungsgebiet e ine zentrale Rolle. Das Alter des Baums ist für die Erfüllung dieser Leistungen von zentraler Bedeutung. Je älter und grösser ein Baum, desto wertvoller ist er als Habitatbaum und als Schattenspender. Im Siedlungsraum sind Bäume für das lokale Klima, die Lebens - und Ortsbildqualität sowie für die Biodiversität von entscheidender Bedeutung. Bäume regulieren das lokale Klima und können die sommerlichen Temperaturen von Plätzen, Strassenzügen oder Quartieren um bis zu 8 Grad senken. Zudem binden sie Feinstaub und Regenwasser. Für die Biodiversität besonders wertvoll sind alte, grosse und einheimische Bäume. Sie sind Lebensraum und Nahrungsquelle für zahlreiche Arten von Pilzen, Moosen, Flechten sowie Tieren und dienen in dicht bebauten Räumen auch als Trittste ine. In Hinblick auf die Klimaerwärmung ist bei einer Neu - / Ersatzpflanzung auf die Baumartenvielfalt und die Toleranz der einzelnen Baumarten bzgl. Trockenheit und Hitze zu achten. Der neu entwickelte Index für Stadtbäume im Klimawandel ist hierfür eine gute Grundlage. Nur an Extremstandorten soll auf Baumarten ausgewichen werden, die nicht regionaltypisch sind (Arten aus Südosteuropa). Bei guter Planung sollte es jedoch kaum extreme Standorte geben, denn mit einer auf Bäume abge- stimmten und durchdachten Planung können Extremstandorte für Bäume weitestgehend vermieden werden. Bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen ist der Wurzel - und Kronenbereich zu beachten und eine Verdichtung des Wurzelbereichs soll vermieden werden.
Der Grundsatz der differenzierten Pflege lautet: So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig pflegen. Dabei kann aufgrund der Funktion einer Fläche oder aus gestalteris chen Ansprüchen eine intensi- vere Pflege erforderlich sein (z.B. Eingangsbereich einer Immobilie oder eine Gartenanlage mit kul- turhistorischem Wert). Bei einer intensiven Pflege werden die Massnahmen laufend analysiert (Kos- ten, Düngung, Bewässerung, natürli che Ressourcen) und angepasst. Bei einer naturschonenden Pflege können auch intensiv gepflegte Flächen einen Wert für die Biodiversität entwickeln. Extensiv gepflegte Flächen hingegen erhalten nur eine minimale Pflege (z.B. keine Düngung, keine Bewässe- rung oder eine schonende Mahd). Zu einer extensiven Pflege gehör en u.a. • die saisonale Abstimmung gewisser Pflegemassnahmen, damit keine Überwinterungsquartiere zerstört werden, • das Zulassen von “wilden Ecken”, die zugunsten der natürlichen Entwicklung von Lebe nsräumen nur minimal gepflegt werden, • die Gesamtbetrachtungsweise eines Areals, indem durch Pflegeeingriffe zusammenhängende Le- bensräume nicht voneinander getrennt werden, • die Förderung natürlicher Prozesse und die Einschränkung der Nutzung zugunsten der n atürli- chen Prozesse und von Ökosystemfunktionen.
4.2 Details zu konkreten Pflegeaspekten
4.2.1 Mahd - und Erntetechnik wählen
Die Mahd von Wiesenflächen soll möglichst umwelt - und faunaschonend erfolgen. Bei der Wahl der Mahd - und Erntetechnik soll eine Abwägung zwischen de n zur Verfügung stehenden Ressourcen (weniger effizient bei Handarbeit) und dem ökologischen Gewinn erfolgen. Beim Einsatz von Maschi- nen sind möglichst leichte Geräte, solche mit grösseren Arbeitsbreiten und schonende Mähwerke zu verwenden. Der Mahdzeitpunkt und die Mahdfrequenz sind an den Vegetationstyp, die Produktivität sowie die zu fördernden Zielarten an einem Standort anzupassen. Folgende Massnahmen gelten als besonders faunaschonend: • Flächen gestaffelt mähen, damit Tiere Rückzugsorte und Überwinterungsmöglichkeiten finden, von wo aus sie die Flächen wieder besiedeln können.
4.2.2 Stoffkreisläufe vor Ort aufrechterhalten
Um Stoffkreisläufe aufrechtzuerhalten, geschlossene Stoffkreisläufe zu ermöglichen und Transport- wege zu sparen, soll bei Pflegemassnahmen angefallenes organisches Material möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Beispielsweise können damit Kleinstrukturen geschaffen werden, die Tie- ren Überwinterungsplätz e oder Unterschlupf bieten und als Trittsteinbiotope Lebensräume verbinden können.
4.2.3 Auf Torf verzichten
Auf die Verwendung von torfhaltigen Materialien wird verzichtet. Der Abbau von Torf verursacht erhebliche Umweltschäden hinsichtlich Klima und Biodiversi tät. Moore sind in der Schweiz sei t 1987 geschützt, jedoch wird der Torf aus dem Ausland importiert, aus Ländern, wo die Moore kaum oder nicht wirkungsvoll geschützt sind.
4.2.4 Auf s ynthetische Hilfsmittel verzichten
Auf den Einsatz synthetischer Hilfsmittel wird bei der Pflege verzichtet, ausser in gut begründeten F ällen, welche bewilligungspflichtig sind. Synthetische Stoffe wie Pestizide oder mineralische Dünger verringern die Biodiversität und belasten den Boden, d as Grundwasser und die Oberflächengewässer. Diese Belastungen wirken sich auch negativ auf die Gesundheit der Menschen aus. Auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Str assen und Gleisanlagen ist der Einsatz von Herbiziden verboten (Chemikalien - Risik oreduktions - Verordnung
814.81).
Alternativ zu Pestiziden können bei Bedarf biologische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden (siehe Positivliste FIBL 2022). In Ausnahmefällen dürfen Herbizide bei Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen eingesetzt werden, wenn keine oder keine wirtschaftlichen Alternativen möglich sind. Düngen ist nirgends nötig, weil im Boden generell genügend Nährstoffe vorhanden sind und magere Standorte ökologisch wertvoll sind. Wenn Flächen begründet gedüngt werden sollen, werden keine mineralischen Düngemittel verwendet (siehe Positivliste FIBL 2022).
4.2.5 Ersatzpflanzungen von Bäumen
Die Gesundheit de r Bäume ist regelmässig zu kontrollieren. Wenn Bäume krank sind, ihre Lebens- dauer erreicht haben oder aus anderen Gründen entfernt oder gefällt werden müssen, wird frühzeitig
4.3 Pflege standardisieren und verbindlich regeln
Die Pflege der Umgebungen von Immobilien, welche sich im Eigentum des Kantons befinden und dire kt durch dessen Organisationseinheiten genutzt werden, wird in einem Pflegemanual geregelt. Pflegekonzepte, - pläne und - manuals tragen dazu bei, auf dem gesamten Perimeter die Wirkung ei- ner naturnahen Gestaltung unter dem gegebenen Einsatz von Ressourcen ( Fachwissen, Einsatz- pläne, Maschinen, chemische Hilfsmittel, anfallendem Schnittgut und Geld) zu maximieren. Gleich- zeitig legen sie verbindliche Qualitätsvorgaben bzgl. Pflege - und Unterhaltsmassnahmen fest. In Abwägung der Grösse und Komplexität des Aussen raums einer Immobilie oder Parzelle ist individu- ell abzuwägen, ob ein Pflegekonzept oder - manual sinnvoll ist und erarbeitet werden soll oder ob ein allgemein gültiges Dokument mit Pflegerichtlinien zur Anwendung kommt.
5. Schnittstellen zwischen Gebäude, Umg ebung und Pflege
Im folgenden Kapitel werden Aspekte der Biodiversitätsförderung behandelt, welche sowohl das Ge- bäude als auch die Gestaltung und Pflege der Umgebung betreffen. Diese Aspekte sind daher von unterschiedlichen Planungsdisziplinen (Architektur , Landschaftsarchitektur, Biologie) vernetzt sowie s tandort - und phasenübergreifend zu betrachten.
5.1 Lebensräume vernetzen
Die Lebensräume innerhalb eines Planungsperimeters oder Areals müssen, wenn immer möglich miteinander vernetzt sein und an die umliege nden Lebensräume anschliessen. Ökologische Vernetzungen führen zu Austausch zwischen Beständen von Pflanzen, Tieren und an- deren Organismen und gewährleisten dadurch die Etablierung und den Erhalt von Populationen. Ein solcher Austausch ist auch bei sich ve rändernden Umwelteinflüssen eine Voraussetzung für das Ent- stehen resilienter Bestände und Arten . Die Vernetzung von Lebensräumen stellt zudem sicher, dass Arten mit einem Anspruch an mehrere unterschiedlichen Lebensräume ihren Lebenszyklus erfolg- reich been den können. Ob Lebensräume ökologisch vernetzt sind, hängt von der räumlichen Distanz und den dazwischen- liegenden Barrieren ab. Die Fähigkeit, Distanzen und Barrieren zu überwinden, ist artspezifisch. F ür eine gute ökologische Vernetzung ist folgendes zu b eachten : Trittsteinbiotope schaffen Lebensräume sind über sogenannte Trittsteinbiotope mit artenspezifischen Distanz zwischen 50 – 200
• Zäune, Mauern und Absätze sind so zu gestalten, dass sie kein Hindernis darstellen. • Lichtquellen in der Nacht sind auf ein Minimum zu beschränken. • An Strassen schützen Baumreihen flugfähige Säuger, Insekten und Vögel vor dem Verkehr.
5.2 Regenwassermanagement an s Klima anpassen
In der Planung müssen mögliche Massnahmen für ein klimaangepasstes Regewassermanagement berücksichtigt und getroffen werden. Wasserelemente und bepfl anzte Versickerungsmulden, Rasenflächen, Wiesen, Sträucher, Bäume sowie intensive Dachbegrünungen können Regenwasser aufnehmen und ermöglichen eine Versi- ckerung und Rückhaltung vor Ort. Sind sie naturnah gestaltet, bilden sie gleichzeitig ökologisch wert- vo lle Lebensräume und dienen als Trinkstelle für Tiere oder als Bewässerungsreserven. Dürreperio- den aber auch Starkniederschläge und Überflutungen werden damit besser bewältigt und entlasten Kläranlagen und Kanalisationen. Zudem tragen solche Elemente und Fl ächen mittels Verdunstung zu einem angenehmen Lokalklima bei (Hitzeminderung).
5.3 Tier - und menschenfreundliche Beleuchtung sicherstellen
Die Grundsätze zur Vermeidung von Lichtemissionen sind zu berücksichtigen und Beleuchtungen gemäss dem 7 - Punkte - Plan des Bundesamts für Umwelt zu planen (Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen, BAFU 2021). Die Lichtverschmutzung bzw. der Verlust der Nachtdunkelheit gehört zu den häufigsten Umweltver- schmutzungen. Viele physiologische Prozesse und Verhaltensweisen vo n Tieren sind vom Licht oder der Dunkelheit abhängig. Die Nachthelligkeit beeinflusst uns Menschen ebenso wie nachtaktive Tiere negativ. Künstliches Licht verstärkt die Homogenisierung der Arten. Lichttolerante Arten profitieren wohingegen die Überlebensch ancen lichtscheue r Arten sinken. Beleuchtung ist soweit möglich zu reduzieren und nur dort einzusetzen, wo es sie zwingend braucht.
6. Annex
6.1 Broschüre "Gebäudebegrünung – Dach Fassade Innenraum"
• Zu finden auf www.ag.ch
6.2 Leitfaden "Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung"
IMMOBILIEN-STANDARDS Mai 2014 – Version 1.0 GERICHTE
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1 ALLGEMEINES 5
1.1 Ausgangslage 5
1.2 Ziel und Zweck 5
1.3 Begriffsdefinition / Organisation 6
1.4 Arten von Standards 6
1.5 Gerichte Kanton Aargau 7
2 STANDORTKRITERIEN FÜR GERICHTE KANTON AARGAU 8
2.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 8
2.2 Zielkriterienkatalog 8
3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR GERICHTE KANTON AARGAU 9
3.1 Grundlagen 9
3.2 Raumstruktur 9
3.2.1 «Öffentliche Zone» 9
3.2.2 «Gesicherte Zone» 9
3.2.3 «Sicherheitszone» 9
3.3 Raumtypen 10
3.4 Flächenstandards nach Nutzungs art und Betriebs kategorie 10
3.4.1 Räume in «Öffentliche Zone» 11
3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» 12
3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» 13
3.5 Raum- und Ausstattungs standards je Raumtyp 17
3.6 Arbeitsplatzlayout 17
ANHANG 19 I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 20 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 21 III 3-Zonenstruktur (schematische Darstellung) 22 IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 27 INHALT
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1 ALLGEMEINES
1.1 AUSGANGSLAGE
Die Immobilien-Standards Gerichte Kanton Aargau wurden mit dem RRB Nr. 2014-000565 vom
21. Mai 2014 in Kraft gesetzt.
Die Ansprüche an den Staat sind in den letzten Jahren gestiegen. Immer mehr Aufgaben führen zu einem steigenden Aufwand. Gepaart mit den immer noch spürbaren Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise ist der Kanton Aargau gefordert, den Verfassungsauftrag eines sparsamen, wirtschaft - lichen und konjunkturgerechten Finanzhaushalts zu erfüllen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat im Rahmen der Leistungsanalyse in Jahr 2013 rund 200 Massnahmen beschlossen, die zu einer substanziellen Entlastung des Staatshaushalts führen sollen. Die Massnahme Nr.: 430-10, definiert neu die Weisung, dass die Büroflächen bei anste- henden Neubauten und Mieterausbauten langfristig um 15 % reduziert werden. Neben anderen Bereichen bedarf es der Anpassung der betrieblichen Abläufe der Gerichte Kanton Aargau namentlich aufgrund des Inkrafttretens der veränderten Strafprozessordnung, per 1.1.2011, des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG), per 1.1.2013 und der Teilrevision des Zivilgesetz- buches des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR). Gleichzeitig werden erhöhte Sicherheits- anforderungen betreffend dem Datenschutz, der Personensicherheit und der Diskretion erforder -
1.2 ZIEL UND ZWECK
Die folgenden Standards sind Instrumente zur Konzeption und Planung der Rauminfrastruktur Gerichte Kanton Aargau. Sie dienen der Harmoni- sierung der Ansprüche sowie der transparenten Herleitung der Raumbegehren. Auf diese Weise soll der wirtschaftliche Umgang mit den Raum- ressourcen des Kantons gestärkt werden. Diese Standards lösen keine Verpflichtung aus, dass bestehende Gerichte gemäss den nachfolgen- den Konzepten umgerüstet werden müssen. Die Standards kommen insbesondere bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspe- zifisch zu prüfen, welche Räume erfor derlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundriss- strukturen bestmöglich umgesetzt werden können. Betriebliche Änderungen und Umstruk turierungen haben zur Folge, dass bestimmte Raumtypen pro Standort nicht mehr erforderlich sind. Das vorliegende Dokument definiert die räum lichen Sollgrössen für das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau, für das Ober-, Spezial verwaltungs- und Bezirksgericht sowie für das Konkursamt.
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1.3 BEGRIFFSDEFINITION / ORGANISATION
Standard Ein Standard definiert eine Sollgrösse in Bezug auf eine Kennzahl, die innerhalb der Immobilien Aargau eine allgemeine Gültigkeit hat. Generalsekretariat Das Generalsekretariat ist die Stabsstelle der Justiz- leitung und unterstützt die Geschäftsleitungen des Obergerichts, des Spezialverwaltungsgerichts, der Bezirksgerichte und des Konkursamtes. Es unter - stützt weiter die Anwalts- und die Aufsichtskom- mission bei administrativen Aufgaben. Das General - sekretariat umfasst heute ca. 30 Arbeitsplätze. Obergericht Das Obergericht mit Sitz im Kantonshauptort Aarau umfasst die Abteilungen Straf-, Zivil, Handels-, Verwaltungs- und Versicherungsgericht. Das Obergericht umfasst heute ca. 110 Arbeitsplätze. Spezialverwaltungsgericht Das Spezialverwaltungsgericht mit den Abteilungen Steuern sowie Kausalabgaben und Enteignungen hat den Sitz in Aarau. Das Spezialverwaltungsgericht umfasst heute ca.
15 Arbeitsplätze. Bezirksgericht Die 11 Bezirksgerichte mit den Abteilungen Zivil-,
1.4 ARTEN VON STANDARDS
Folgende Standards werden definiert: Standortkriterien Die Standortkriterien definieren die Zielwerte im Rahmen einer Standortevaluation. Sie unterstützten eine transparente Bewertung von möglichen Gerichtsstandorten. Raumstruktur Die Raumstruktur definiert die «3-Zonenstruktur» innerhalb der Gerichte Kanton Aargau. Raumtypen Die verschieden Raumarten sind in 9 Raumtypen zusammengefasst. Flächenstandards Flächenstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der notwendigen m ² -Zahl. Raumstandards Raumstandards definieren die Grundanforderungen an Räume in Bezug auf die Raumkonditionierung und die Materialisierung. Ausstattungsstand Ausstattungsstandards definieren die Grundanforde- rungen an Räume bezüglich der Ausstattung.
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1.5 GERICHTE KANTON AARGAU
Reinfelden Laufenburg Baden Zurzach Brugg Bremgarten Lenzburg Oberentfelden Aarau Muri Kulm Zofingen a a a a a GS OG a b b b b c
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2.1 BEWERTUNGSMETHODIK
FÜR STANDORTEVALUATIONEN Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für die Gerichte Kanton Aargau systematisch und transparent einander gegen- übergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwert - analyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzer). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt.
2.2 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berück sichtigen: · Lage- und Betriebsqualität · Realisierbarkeit · Potenzial · Kostentreiber Im Anhang II sind die Erläuterungen zu den Ziel- kriterien.
2 STANDORTKRITERIEN FÜR GERICHTE KANTON AARGAU
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3.1 GRUNDLAGEN
Die gesetzlichen Vorgaben und die sicherheits- spezifischen Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen, insbesondere SIA 500 Hindernisfrei Bauen sind den Raum- und Flächen- standards übergeordnet.
3.2 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung der Gerichte Kanton Aargau soll nach dem 3-Zonenmodell strukturiert werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone», «Gesicherte Zone» und «Sicherheitszone» wird den erhöhten Anforderungen an den Daten- schutz, die Personensicherheit und die Diskretion best möglich Rechnung getragen. Zusätzlich findet eine Optimierung betrieblicher Abläufe statt. Die nachstehende Abbildung illustriert die «3-Zonenstruktur». Ferner ist im Anhang III die «3-Zonenstruktur» in Form eines Funktionen- diagramms für das Generalsekretariat, das Ober gericht, das Spezialverwaltungsgericht, die Bezirks gerichte und die Konkursämter dargestellt.
3-Zonenstruktur Zugang: Jedermann Kosten / Nutzen) kann es gerade in der Raum- zuteilung im Bereich der «Gesicherten Zone» und der «Sicherheitszone» zu abweichenden Raum- aufteilungen kommen.
3.2.1 «Öffentliche Zone»
In der «Öffentlichen Zone» hat jedermann Zutritt. In dieser Zone befinden sich der Empfang mit Schalter für Kunden. Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung zwischen der «Öffentlichen Zone» und der «Gesicherten Zone». Der Empfang mit Schalter ist mit Sicherheitsglas zum Kunden ausgestaltet.
3.2.2 «Gesicherte Zone»
In die «Gesicherte Zone» hat nur ein begrenzter Personenkreis Zutritt. Der Übergang von der «Öffentlichen Zone» zur «Gesicherten Zone» ist durch einen Einbruchschutz / Alarmanlage zu sichern. In dieser Zone befinden sich die Einstell- zellen, die Warteräume der Parteien und die Gerichtssäle. Vorgeladene Personen bewegen sich in dieser Zone nur in Begleitung eins Mitarbeiters der Gerichte Kanton Aargau. Die «Gesicherte Zone» ist von der «Öffentlichen Zone» her erschlossen.
3.2.3 «Sicherheitszone»
In die «Sicherheitszone» haben nur Mitarbeiter der Gerichte Kanton Aargau Zutritt. In dieser Zone befinden sich die Büroräumlichkeiten der Gerichte Kanton Aargau. Die «Sicherheitszone» ist von der
3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR GERICHTE KANTON AARGAU Öffentliche Zone
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3.3 RAUMTYPEN
Die Raum- und Flächenarten der Gerichte Kanton Aargau können in neun Raumtypen zusammen- gefasst werden. Raumtyp 1: Warte- und Schalterraum Warteraum für Kunden, Schalterraum Raumtyp 2: Obergerichtsbibliothek Schalter / Bibliothekarbüro, Bibliothek mit Lesesaal inkl. Computerbereich, Freihandbibliothek oder bedientes Büchermagazin, Besprechungsraum, Kopierbereich, Garderobe Raumtyp 3: Einstellzellen Einstellzelle Raumtyp 4: Einvernahmeräume Einvernahmeraum Raumtyp 5: Gerichtsspezifische Räume Gerichtssaal gross, Gerichtssaal klein, Einzel- richterraum, Kinderbefragungszimmer, Parteien- / Anwaltszimmer, Multimediaraum, Akteneinsichtsraum Aussenstehende, Bespre- chungsraum, Raum für indirekte Befragung Raumtyp 6: Büro- und Besprechungsräume
1er Büro, Mehrpersonenbüro, Besprechungsraum,
3.4 FLÄCHENSTANDARDS NACH NUTZUNGS-
ART UND BETRIEBS KATEGORIE Die auf den nachfolgenden Seiten definierten Flächenstandards gliedern sich nach fünf unter - schiedlichen Betriebskategorien. Da auch innerhalb der Kategorien die Anzahl der beschäftigten Personen sehr differieren kann, muss im Einzelfall die Verhältnismässigkeit der notwendigen Räume überprüft werden. Die folgenden m ² -Angaben sind Richtgrössen.
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3.4.1 Räume in «Öffentliche Zone»
Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raum- typ General- sekretariat Obergericht Spezial- verwaltungs- gericht Bezirks- gericht Konkursamt Empfang / Schalterraum HNF 2.5 1 10 m 2 10 m 2 10 m 2 10 m 2 10 m 2 Warteraum HNF 1.4 1 10 m 2 10 m 2
2 Stk.
10 m 2
2 Stk.
10 m 2 a) 2 Stk. b) 2 Stk. c) 3 Stk.
10 m 2 Obergerichtsbibliothek HNF 5.4 2 200 m 2 Kunden WC (rollstuhlgängig) NNF 7.1 8 4 m 2 4 m 2 4 m 2 4 m 2 4 m 2 Fahrzeugabstellplatz Besucher Anzahl 9 2 Stk. 8–10 Stk. 4 Stk. a) 4 Stk. b) 5–8 Stk. c) 8–10 Stk.
4 Stk.* * sofern keine öffentliche Parkplätze vorhanden sind muss die Anzahl eventuell erhöht werden
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3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone»
Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raum- typ General- sekretariat Obergericht Spezial- verwaltungs- gericht Bezirks- gericht Konkursamt Gerichtssaal gross HNF 2.3 5 120 m 2 70 m 2 90 m 2 Gerichtssaal klein HNF 2.3 5 70 m 2
2 Stk.
70 m 2 Einzelrichterraum HNF 2.3 5 30 m 2
7 Personen
30 m 2
7 Personen a) 1 Stk. b) 1 Stk. c) 2 Stk. Kinderbefragungs- zimmer HNF 2.3 5 10 m 2
3–4 Personen
10 m 2
3–4 Personen Parteien- und Anwaltszimmer HNF 2.3 5 10 m 2
2 Stk.
3–4 Personen
10 m 2
2 Stk.
3–4 Personen
10 m 2 a) 2 Stk. b) 4 Stk. c) 6 Stk.
3–4 Personen Multimediaraum für separate Datenträger HNF 2.3 5 15 m 2
6 Personen
15 m 2
6 Personen Besprechungsraum HNF 2.3 5 50 m 2
20 Personen
40 m 2
15 Personen
35 m 2 * Besprechungsraum Schlichtungsstelle Gleichstellung HNF 2.3 5 15 m 2
6 Personen Besprechungsraum Präsident Mietschlich- tungsstelle HNF 2.3 5 25 m 2
10 Personen Akteneinsichtnahme für Aussenstehende HNF 2.3 5 10 m 2 10 m 2 Indirekte Befragung HNF 2.1 5 10 m 2 10 m 2 Einvernahmeraum gross HNF 2.1 4 20 m 2
10 Personen
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3.4.3 Räume in «Sicherheitszone»
Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raum- typ General- sekretariat Obergericht Spezial- verwaltungs- gericht Bezirks- gericht Konkursamt
1er Büros Oberrichter HNF 2.1 6 24 m 2 / AP Generalsekretär HNF 2.1 6 24 m 2 / AP Gerichtspräsident / Fachrichter KESR HNF 2.1 6 18 m 2 / AP Abteilungspräsident HNF 2.1 6 24 m 2 / AP Konkursbeamter mit Publikumsverkehr / Einvernahme (6 Pers.) HNF 2.1 6 18 m 2 / AP Sachbearbeiter mit Publikumsverkehr / Einvernahme (6 Pers.) HNF 2.1 6 18 m 2 / AP Leiter Konkursamt HNF 2.1 6 15 m 2 / AP Sektionsleiter Rechnungswesen HNF 2.1 6 15 m 2 / AP Sektionsleiter Informatik HNF 2.1 6 15 m 2 / AP Betreibungsinspektorat HNF 2.1 6 15 m 2 / AP Präsident Mietschlich- tungsstelle HNF 2.1 6 15 m 2 / AP Präsident Schlichtungs- stelle Gleichstellung HNF 2.1 6 15 m 2 / AP Fachrichter / HNF 2.1 6 12 m 2 / AP
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3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» (Fortsetzung)
Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raum- typ General- sekretariat Obergericht Spezial- verwaltungs- gericht Bezirks- gericht Konkursamt Mehrpersonenbüros Kanzleichef HNF 2.2 6 9 m 2 / AP Schalter mit Empfang / Anmeldung / Kasse / Kassierer HNF 2.2 6 9 m 2 / AP 9 m 2 / AP 9 m 2 / AP 9 m 2 / AP 9 m 2 / AP Kanzlei / Sekretariat HNF 2.2 6 9 m 2 / AP 9 m 2 / AP 9 m 2 / AP 9 m 2 / AP 9 m 2 / AP Aktenablage Kanzlei HNF 2.2 6 5 m 2 5 m 2 5 m 2 5 m 2 5 m 2 Rechtspraktikant HNF 2.2 6 9 m 2 / AP 9 m 2 / AP 9 m 2 / AP Rechnungswesen / Controlling HNF 2.2 6 9 m 2 / AP Konkursamt Mitarbeiter HNF 2.2 6 9 m 2 / AP Personaladministration HNF 2.2 6 9 m 2 / AP Informatik HNF 2.2 6 9 m 2 / AP Auszubildende HNF 2.2 6 9 m 2 / AP Mietschlichtungs- mitarbeitende HNF 2.2 6 9 m 2 / AP Besprechungsräume
u Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raum- typ General- sekretariat Obergericht Spezial- verwaltungs- gericht Bezirks- gericht Konkursamt Infrastrukturräume Handarchivraum* HNF 4.1 6 10 m 2 10 m 2 10 m 2 10–20 m 2 a) 10 m 2 b) 15 m 2 c) 20 m 2
20 m 2 Tresorraum HNF 4.1 6 10 m 2 10 m 2 10 m 2 10–20 m 2 a) 10 m 2 b) 15 m 2 c) 20 m 2
20 m 2 Infrastrukturzone Kopierer, Material, Server* HNF 2.8 6 20 m 2 30 m 2 20 m 2 20–40 m 2 a) 20 m 2 b) 30 m 2 c) 40 m 2
15 m 2 Lager- und Archivräume Archiv (UG möglich) Annahme: m 2 / flm 0.12 HNF 4.2 7 50 m 2 ca. 400 flm
360 m 2 ca. 3000 flm
60 m 2 ca. 500 flm
120–240 m 2 ca. 1000–2000 flm a) 120 m 2 b) 180 m 2 c) 240 m 2
60–170 m 2 ca. 500–1400 flm Einstellhalle (Konkursaktiven, insbe- sondere Fahrzeuge) UG HNF 4.2 7 40 m 2 Obergerichtsbibliotheks - archiv mit Alt- und Dublettenbestand UG HNF 4.2 7 50 m 2 Lager HNF 4.2 7 20 m 2 20 m 2 10 m 2 10–20 m 2 10 m 2
u
3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» (Fortsetzung)
Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raum- typ General- sekretariat Obergericht Spezial- verwaltungs- gericht Bezirks- gericht Konkursamt Nebenräume Verteilbereich Post intern NNF 7.3 6 5 m 2 10 m 2 5 m 2 5–15 m 2 a) 5 m 2 b) 10 m 2 c) 15 m 2 Entsorgung Akten / Papier UG NNF 7.3 7 10 m 2 10 m 2 10 m 2 10 m 2 10 m 2 Postbereich Eingang / Ausgang UG NNF 7.3 6 5 m 2 5 m 2 5 m 2 5 m 2 WC-Anlagen Damen, siehe Anhang V NNF 7.1 8 20 m 2 40 m 2 10 m 2 20–40 m 2 a) 20 m 2 b) 30 m 2 c) 40 m 2
10 m 2 WC-Anlagen Herren, siehe Anhang V NNF 7.1 8 20 m 2 40 m 2 10 m 2 20–40 m 2 a) 20 m 2 b) 30 m 2 c) 40 m 2
10 m 2 Umkleide / Duschraum Damen / Herren, siehe Anhang V UG NNF 7.2 8 10 m 2 10 m 2 6 m 2 6–10 m 2 a) 6 m 2 b) 10 m 2 c) 10 m 2 Reinigungsraum mit abgetrenntem Lager Reinigungsmittel UG NNF 7.3 8 6 m 2 6 m 2 6 m 2 6 m 2 6 m 2 Fahrzeugabstellflächen
u
3.5 RAUM- UND AUSSTATTUNGS-
STANDARDS JE RAUMTYP In Anhang IV sind die Raumstandards bezüglich Ausbau, elektrische Installationen und Haus- technik je Raumtyp definiert. Hierbei gelten die Regelungen der Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (KIKA). Ferner ist die Grund- aus stattung je Raum festgelegt. In Bezug auf die Raumstandards sind weiter ins besondere folgende Merkblätter und Richtlinien zu berücksichtigen: · eco – bau, Merkblätter ökologisches Bauen nach Baukostenplan BKP · Richtlinien Gebäudetechnik der Immobilien Aargau In Anhang V sind die Bedarfszahlen für Sanitär - räume definiert. In Anhang VI sind die Schallschutzanforderungen zwischen den Räumen definiert. In Anhang VII sind die Widerstandsklassen für Türen und Fenster definiert. In Anhang VIII ist der Flächenbaum nach SIA 416 / DIN 277 abgebildet.
3.6 ARBEITSPLATZLAYOUT
u I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 20 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen 21 III 3-Zonenstruktur (schematische Darstellung) 22 IV Raumstandards und Ausstattungsstandard je Raumtyp 27 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 39 VI Schallschutzanforderungen 40 VII Widerstandsklassen 44 VIII Flächenbaum SIA 416/DIN 277 46 IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 48 ANHANG
u I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND BEGRIFFSDEFINITIONEN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS HNF Hauptnutzfläche KIKA-Richtlinien Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (WLAN Anschluss, UMT / LTS-Anschluss) MFP Multifunktionsprinter NNF Nebennutzfläche RC Resistance Class SWKI Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik – Ingenieuren UKV-Anschlüsse universelle Kommunikationsverkabelung BEGRIFFSDEFINITIONEN Einstellzelle für Personen in polizeilicher Obhut, die für wenige Stunden untergebracht werden Einvernahmeraum mit einem oder mehreren Arbeitsplätzen für die Einvernahme von Personen, namentlich für das Zwangsmassnahmengericht
u OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN
1 Lage- / Betriebsqualität
11 Abdeckung des Flächenbedarfs maximale Note: ausreichend verfügbare Fläche und Parkplätze
12 optimale Betriebsorganisation maximale Note: freie Gestaltung insbesondere die Möglichkeit einer getrennten Erschliessung Opfer und Täter
13 Standortqualität, logistische Anbindung ÖV maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zu Dienstleistungs- angebot für den täglichen Bedarf
2 Realisierbarkeit 21 spezifische Hemmnisse maximale Note: keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse seitens Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine offensichtliche Einsprachegefahr
22 rechtliche Voraussetzung maximale Note: keine Konflikte zur Drittnutzung, Bau auf eigenem baureifem Land
23 zeitliche Verfügbarkeit maximale Note: sofort (innert Jahresfrist) verfügbar
3 Potential 31 Nutzungsangebot, Ausbaupotential maximale Note: Potenzial einer Ausbaureserve von mehr als
10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage
32 Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe maximale Note: Neubau mit flexibler Geschossgestaltung, gesamte Raumnachfrage auf einem Geschoss realisierbar
33 Sicherheit, Technik maximale Note: Neubau, abseits von Treffpunkten / Gebäuden (die im Brennpunkt des öffentlichen Interesses stehen), Objekt sicherheit: Schutz vor äusseren Einwirkungen in Folge Lage, Architektur und Umgebung
4 Kostentreiber 42 Betriebs- und Gebäudebetriebs- kosten maximale Note: Neubau mit frei wählbarer Gebäudegeometrie / -struktur aufgrund der Grundstückeigenschaften
43 Etappierbarkeit maximale Note: Etappierbarkeit aufgrund Grundstückseigen- schaften und städtebaulicher Lage beliebig wählbar II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE)
u III 3-ZONENSTRUKTUR (SCHEMATISCHE DARSTELLUNG) GENERALSEKRETARIAT im Teambüro Auszubildender Teambüro Rech- nungswesen / Controlling Teambüro Informatik Teambüro Personal- administration Teambüro Kanzlei / Sekretariat Teambüro Kasse inkl. Schalter Büro wissenschaftl. Mitarbeiter Büro Betreibungs- inspektorat Büro Sektionsleiter Informatik Büro General sekretär Besprechungs- raum Bibliothek Pausenraum / Küche Besprechungs- raum Kunden WC Warteraum Anlieferung, Parkplätze und Velopark- plätze für Besucher / Mitarbeiter Empfang / Schalterraum Gesicherte Zone Öffentliche Zone Büro Sektionsleiter Rechnungswesen Fahrzeugabstellfläche
u OBERGERICHT Büro Bibliothekar Teambüro Rechts- praktikant Büro Gerichts- schreiber Büro Oberrichter Einstellzelle Besprechungs - raum (Richter) Besprechungs- raum Richter / Gerichts schreiber Bibliothek Pausenraum / Küche Akteneinsicht Aussen- stehende Parteienzim- mer, Anwalts- zimmer Besprechungs - raum Mutimedia- raum Kunden WC Warteraum Indirekte Befragung Kinder - befragungs- zimmer Gerichtssaal klein Gerichtssaal gross Anlieferung, Parkplätze und Velopark- plätze für Besucher / Mitarbeiter Vorfahrt / Parkplatz für Gefangenen- transport separater Zugang Gefang.- zuführung Obergerichts- bibliothek Empfang / Schalterraum Teambüro Kasse inkl. Schalter Gesicherte Zone Öffentliche Zone Teambüro Kanzleichef/ Kanzlei / Sekretariat Fahrzeugabstellfläche
u SPEZIALVERWALTUNGSGERICHT Handarchiv Teambüro Rechtspraktikant Teambüro Kanzlei / Sekretariat Teambüro Kasse inkl. Schalter Tresorraum Infrastruktur - zone Büro Gerichtsschreiber Büro Präsident Schlichtungsstelle Büro Abteilungs- präsident Besprechungs- raum (Richter) Bibliothek Pausenraum / Küche Besprechungs- raum Richter / Gerichts schreiber Parteienzimmer, Anwaltszimmer Einzelrichterraum Besprechungs- raum, Schlich- tungsstelle Gerichtsaal gross Kunden WC Warteraum Verteilraum Post intern Anlieferung, Parkplätze und Velopark- plätze für Besucher / Mitarbeiter Büroräume Empfang / Schalterraum Gesicherte Zone Öffentliche Zone Fahrzeugabstellfläche
u BEZIRKSGERICHT Teambüro Rechts- praktikant Büro Sozialarbeiter Büro Revisor Büro Präsident Mietschlich- tungsstelle Büro Fachrichter / Ersatzrichter Büro Gerichts- präsident / Fach- richter KESR Einstellzelle Besprechungs- raum (Richter) Bibliothek Akteneinsicht Aussen stehende Parteienzimmer, Anwaltszimmer Multimediaraum Besprechungs- raum Präsident Mietschlich- tungsstelle Einvernahme- raum gross Kunden WC Warteraum Indirekte Befragung Kinder - befragungs- zimmer Einzelrichter - raum Gerichtssaal klein Gerichtssaal gross Anlieferung, Parkplätze und Velopark- plätze für Besucher / Mitarbeiter Vorfahrt / Parkplatz für Gefangenen- transport Empfang / Schalterraum Teambüro Kasse inkl. Schalter Teambüro Kanzlei / Sekretariat Gesicherte Zone Öffentliche Zone Fahrzeugabstellfläche Teambüro Miet - schlichtungs- mitarbeitende Büro Gerichts- schreiber Zugang Gefang.- zuführung
u KONKURSAMT Archiv Handarchiv Teambüro Kanz- lei / Sekretariat Mitarbeiter Büro Sachbear - beiter mit Publikumsverkehr Büro Konkurs- beamter mit Publikumsverkehr Lager Konkursaktive Teambüro Kasse inkl. Schalter Entsorgung Tresorraum Lager Infrastruktur - zone Büro Liquidator Bibliothek Pausenraum / Küche Kunden WC Warteraum Anlieferung, Parkplätze und Velopark- plätze für Besucher / Mitarbeiter Büroräume Lager- und Archivräume Fahrzeugabstellfläche Empfang / Schalterraum Gesicherte Zone Öffentliche Zone Sicherheitszone Büro Leiter Konkursamt und Einver - nahme und Einver - nahme Lager Fahrzeuge Besprechungs- raum, Versteige- rungsraum
u RAUMTYP 1: WARTE- UND SCHALTERRAUM RAUMSTANDARD Beschreibung Warteraum für Kunden, Schalterraum Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum mit Tageslicht technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Kunststein oder Linoleum Wandbeläge Putz gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Nachhallzeit T ° nach SIA 181 zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 4; Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Leichtbauwand Abschluss gegenüber «gesicherte Zone»: Widerstandsklasse, RC 4 Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, tageslicht abhängig Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Schwachstrom (ICT) Klingel beim Schalter, Gegensprechanlage, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1 Einzelbüro Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume Sanitärinstallationen keine IV RAUMSTANDARD UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP
u RAUMTYP 2: OBERGERICHTSBIBLIOTHEK RAUMSTANDARD Beschreibung Schalter / Bibliothekarbüro, Bibliothek mit Lesesaal inkl. Computerbereich, Freihandbibliothek oder bedientes Büchermagazin, Besprechungsraum, Kopierbereich, Garderobe Grundsatz des Standards Übliches Raumklima / Lüftungsanlage, Tageslicht technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Kunststein, Linoleum oder Teppich Wandbeläge Putz gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Nachschallzeit T ° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 2 Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Leichtbauwand Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Beleuchtung 500 lx mit Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose bei Lesearbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*, Gegensprechanlage Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 4.3 Bibliothek Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume, Lüftungsanlage
u AUSSTATTUNGSSTANDARD Bezeichnung Standard Schalter / Bibliothekarbüro Lesesaal, Computer bereich Freihandbibliothek / Bücher magazin Besprechungsraum Kopierbereich Garderobe Möbel / Ausstattung Arbeitstisch / Stuhl • 8 • Pultkorpus • Besprechungstisch / Stühle 6er Stauraum offen / geschlossen (120 cm / 3 Ordner hoch) • Aktenschrank • • Magnetwand • Regale / Compactusanlage x-lfm Flip-Chart • Garderobe • Telekommunikation • • Informatikgeräte PC-Workstation • • Drucker • Drucker / Kopierer • Beamer •
u RAUMTYP 3: EINSTELLZELLEN RAUMSTANDARD Beschreibung Einstellzelle Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum in der Regel innenliegend, keine Fenstern, wenn Fenster Sichtschutz resistente Oberflächen minimale technische Anschlüsse feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Zement oder Linoleum Wandbeläge Hartbeton beschichtet Decken roh gestrichen Raumakustik schallsicher: Schallschutz nach SIA 181 Türen Widerstandsklasse: RC 4, mit Sichtkontrolle (Spion) Schallschutzanfoderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz keine Anforderungen Trennwände keine Elektrische Installationen Beleuchtung Grundbeleuchtung: 300 lx, Schalter ausserhalb der Zelle Starkstrom keine Schwachstrom (ICT) Alarmtaster Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1 Einzel- / Gruppenbüro Lüftung / Klima Zu- und Abluft
u RAUMTYP 4: EINVERNAHMERÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Einvernahmeraum Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht / Sichtschutz technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden feuerpolizeiliche Vorschriften Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Linoleum Wandbeläge Putz gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Nachhallzeit T ° nach SIA 181, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 3 wenn im Erdgeschoss, RC 2 wenn im Obergeschoss bei Aussentüren und -fenster Fenster verschlossen / verschraubt Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Leichtbauwand Trennungsmöglichkeit zwischen Opfer / Täter Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Beleuchtung 500 lx regulierbar Starkstrom keine Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose bei Besprechungstisch Schwachstrom (ICT) Alarmvorrichtung mit Taster UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* mindestens ein Raum mit ID-Scan Installation Haustechnik
u RAUMTYP 5: GERICHTSSPEZIFISCHE RÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Gerichtssaal gross, Gerichtssaal klein, Einzelrichterraum, Kinderbefragungszimmer, Parteien- / Anwaltszimmer, Multimediaraum, Akteneinsichtsraum Aussenstehende, Besprechungsraum, Raum für indirekte Befragung Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Gerichtssäle inkl. Lüftungsanlage, Tageslicht technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Gerichtssaal gross und klein: Parkett, (Kunst-) Stein, Linoleum oder Teppich übrige gerichtsspezifische Räume: Kunststein, Linoleum oder Teppich Wandbeläge Putz gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Nachhallzeit T ° nach SIA 181, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse, RC 3 wenn im Erdgeschoss, RC 2 wenn im Obergeschoss bei Aussentüren und -fenster Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Leichtbauwand Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Beleuchtung 500 lx, Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) Alarmvorrichtung mit Taster UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Gegensprechanlage Haustechnik
u AUSSTATTUNGSSTANDARD Bezeichnung Standard Grosser Saal Kleiner Saal Einzelrichterraum Kinderbefragungs- zimmer Parteienzimmer Multimediaraum, für separate Datenträger Akteneinsichtraum Besprechungsraum Raum für indirekte Befragung Möbel / Ausstattung Richterpult / Stuhl 11 / 11 7 / 7 Parteientisch / Stühle 2 / 4 2 / 4 Zeugentisch / Stühle 1 / 2 1 / 2 Bestuhlung 30 10 Besprechungstisch / Stühle 7er 4er 6er 4er 2er 4er–20er 4er Aktenschrank • • Aktenschrank veschlossen • Garderobe • • • • • • • Telekommunikation • • • • • • • • • Informatikgeräte PC-Workstation • • • • • • Drucker • • • • Beamer • • • • Livebildübertragung in Gerichts- säle und Einzelrichterraum •
u RAUMTYP 6: BÜRO- UND BESPRECHUNGSRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung 1er Büro, Mehrpersonenbüro, Besprechungsraum, Bibliothek mit Lesesaal, Akteneinsichtnahme Aussenstehende, Handarchivraum, Tresorraum, Infrastrukturzone, Verteilbereich Post intern, Pausenraum / Küche Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht (nicht im Handarchivraum) technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Linoleum oder Teppich Wandbeläge Putz gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Nachschallzeit T ° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 3 wenn im Erdgeschoss, RC 2 wenn im Obergeschoss bei Aussentüren und -fenster Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Leichtbauwand Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Gegensprechanlage Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024:
u AUSSTATTUNGSSTANDARD Bezeichnung Standard
1er Büro, 25–30 m
2
1er Büro, 12–18 m
2 Mehrpersonenbüro / Bedarf pro AP Sitzungszimmer Handarchivraum Tresorraum Bibliothek Akteneinsicht Aussenstehende Infrastrukturzone Kopierer, Material Verteilbereich Post intern Pausenbereich / Teeküche Möbel / Ausstattung Arbeitstisch / Stuhl • • • • • EDV-Tisch • • • Druckermöbel • Pultkorpus • • • Besprechungstisch / Stühle 4–6er 2er • • • • Stauraum offen, (120 cm / 3 Ordner hoch) • • • • • Stauraum abschliessbar, geschlossen (120 cm / 3 Ordner hoch) • • • Regal / Zeitschriftenauslage • Aktenschrank • • • • • Regalsystem, z.B. Compactusanlage mit Sicherheitsanforderungen • • Magnetwand • • • • Flip-Chart • • • Garderobe • • • • • • • • Telekommunikation • • • • • • •
u RAUMTYP 7: LAGER- UND ARCHIVRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Archivräume, Obergerichtsbibliotheksarchiv, Lager, Einstellhalle Konkursaktiven, Entsorgung, Postbereich Ein- / Ausgang Grundsatz des Standards trockenes Raumklima, Lüftungsanlage, Tageslicht nicht zwingend erforderlich technische Grundversorgung Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Hartbetonbelag, Zementüberzug gestrichen Wandbeläge roh gestrichen Decken roh gestrichen Raumakustik keine Anforderungen Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 3 keine Fenster erforderlich (falls vorhanden RC 2) Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz keine Anforderungen wenn Fenster vorhanden: Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Beleuchtung 100 lx mit Präsenzmelder Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Schwachstrom (ICT) keine Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 12.2 Nebenräume Lüftung / Klima Zu- und Abluft
u RAUMTYP 8: NEBENRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung WC-Anlagen, Dusche / Umkleide, Reinigungsraum Grundsatz des Standards technische Grundversorgung, Tageslicht nicht zwingend erforderlich bei Reinigungsräumen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen: · EKAS Richtlinie, «Brennbare Flüssigkeiten, Lagerung und Umgang» · SUVA pro Checkliste, «Lagern von leichtbrennbaren Flüssigkeiten» Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge keine spezifischen Anforderungen Wandbeläge WC-Anlage, Dusche / Umkleide: keramische Platten / Putz gestrichen Reinigungsraum: roh gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Reinigungsraum: roh gestrichen Raumakustik keine Anforderungen Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifische Anforderungen Türe in Reinigungsraum min. 90 cm und nach aussen öffnend Schallschutzanforderungen siehe Anhang VII Sonnenschutz keine Anforderungen Schallschutzanforderungen siehe Anhang VII Elektrische Installationen Beleuchtung 200 lx, Präsenzmelder Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose für Trocknungsgerät, 230 V (oder 400V) Schwachstrom (ICT) keine Anforderungen / wenn Telefon Anschluss, dann UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Haustechnik
u RAUMTYP 9: FAHRZEUGABSTELL- UND AUSSENFLÄCHEN RAUMSTANDARD Beschreibung Fahrzeugabstellfläche, Vorfahrt und Parkplatz Gefangenentransport, Anlieferung, Veloparkplätze bei Veloparkplätzen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen: Velokonferenz Schweiz, Handbuch «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Grundsatz des Standards im Freien, Einstellhalle Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Hartzement: zweckmässige Ausführung Wandbeläge Hartzement: zweckmässige Ausführung Decken roh: zweckmässige Ausführung Raumakustik keine Anforderungen Türen / Fenster keine Anforderungen Sonnenschutz keine Anforderungen Trennwände keine Anforderungen Elektrische Installationen Beleuchtung Zweckmässige Grundbeleuchtung Starkstrom keine Anforderungen Schwachstrom (ICT) keine Anforderungen Haustechnik Heizung nicht vorhanden Lüftung / Klima nicht vorhanden Sanitärinstallationen nicht vorhanden
u Quelle: Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (seco 2006) Anzahl Personen Standard Klosett Urinor Waschtisch Dusche Herren Damen Herren Herren Damen Damen / Herren
10 1–2 1–2 1–2 1–2 1–2 –
20 2 2–3 2–3 2 2 1
25 2–3 3–4 3 2–3 3–4 1
35 3 4 3 3 4 2
50 4 5 4 3–4 4–5 2 V BEDARFSKENNZAHLEN FÜR SANITÄRRÄUME
u VI SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN
1. GRUNDSÄTZE DER SIA 181 (2006)
«SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU» (Auszug aus der Norm) Allgemeines In der SIA Norm 181 (2006) werden Anforderungen für den Schallschutz gegen lnnenlärm zwischen Nutzungseinheiten (Luftschall, Trittschall, Körper - schall, Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude) festgelegt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich insbeson- dere auf den Luftschall und den Trittschall. Für die Handhabung von Innenlärm innerhalb der gleichen Nutzungseinheit sind Empfehlungen in Anhang G mit niedrigeren (Stufe 1) und höheren An- forderungen (Stufe 2) angegeben. Es ist jeweils pro- jektspezifisch zu entscheiden, welche Stufe umge- setzt werden soll. Die definierten Werte sind als Planungsgrundlage und Empfehlungen zu verstehen. Grundsätzlich sind die Empfehlungen gemäss SIA Norm 181 Tabelle 15 als Planungsgrundlage zu verwenden. Für Räume mit erhöhten Anforderun- gen an Vertraulichkeit, werden die entsprechenden Empfehlungen separat ausgewiesen. Keine Anforderungen gelten für den Schallschutz von Räumen, die planmässig nur kurzfristig durch Personen genutzt werden, wie Abstellräume, Treppenhäuser, Laubengänge, Einstellgaragen, Heizungs-, Haustechnik usw. Legende LS Luftschall TS Trittschall D i Anforderungswert für Luftschall interner Quellen in dB L’ Anforderungswert für Trittschall in dB
u
2. SUBJEKTIVE EMPFINDUNG DES SCHALLSCHUTZES IN ABHÄNGIGKEIT
VOM GRUNDGERÄUSCH Luftschallschutz (SIA Norm 181, Tab. 17) Spektral- und volumenkorrigierte bewertete Standard-Schallpegeldifferenz Di'tot in [dB] Grundgeräusch liegt bei 30dB(A)
30 gut zu verstehen
40 teilweise zu verstehen
45 hörbar, jedoch nicht zu verstehen
55 kaum hörbar Grundgeräusch:
20 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel in Wohnungen zur Abendzeit
30 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel bei Einzelbüronutzung Aufgrund der vorliegenden Nutzung wird von einem Grundgeräuschpegel von ca. 30 dB(A) ausgegangen. Dies entspricht den Angaben der VDI Richtlinie Nr. 2569 «Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro».
3. VERGLEICH DER ANFORDERUNGSSTUFEN
Die Norm SIA 181 regelt den Schallschutz zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten. Als Hilfe für die Planer und als Grundlage für entsprechende vertragliche Vereinbarungen enthält die nachfolgende Tabelle, der SIA 181 Anhang G, Empfehlungen für den Schallschutz zwischen Räumen innerhalb einer Nutzungseinheit. In der Tabelle 15 erfolgt die Zuordnung der Anforderungen zur Raumnutzung zu den Schallarten und den Komfortstufen (Stufe 1 mit niedrigeren und Stufe 2 mit höheren Anforderungen). Empfehlungen für Trennbauteile innerhalb einer Nutzungseinheit Di bzw. L’ in dB (SIA Norm 181, Tab. 15, Auszug Nutzung Büro) Nutzung Raum 1 1 Raum 2 1 Empfehlung Luftschall Empfehlung Trittschall Stufe 1 Stufe 2 Stufe 1 Stufe 2
u
4. ANGABEN FÜR DIE RÄUMLICHKEITEN DER GERICHTE AARGAU
Anforderungen Luftschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz Angaben gemäss Tabelle 15 der SIA 181, Stufe 1, mit Ergänzungen der Schalldämmanforderungen der einzelnen Bauteile. Raum 1 Raum 2 Anforderung gesamt Di [dB] Anforderung Wand R’W [dB] Anforderung Türen R’W [dB] Schall-Längs- leitung Fassade Büro Büro 35 37 32 42 Büro Sitzung 40 42 37 47 Büro Direktion 45 47 37 47 Korridor Büro 30 32 27 37 Sitzung Direktion 45 47 37 52 Korridor Direktion 35 37 32 42 Sitzung Sitzung 40 42 37 47 Korridor Sitzung 35* 37 32 42 * Von der Norm abweichender Empfehlungswert Anforderungen Trittschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz Für Räumlichkeiten mit normalen Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe
1 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 60 dB empfohlen.
u Anforderungen Luftschall Räume mit erhöhten Anforderungen an die Vertraulichkeit Räume mit Anspruch an Vertraulichkeit müssen immer gesamtheitlich betrachtet werden. In der nachfolgenden Tabelle wurden Anforderungen an Räume mit Vertraulichkeit in Anlehnung an die VDI 2569 zusammengestellt. Raum 1 Raum 2 Anforderung gesamt Di [dB] Anforderung Wand R’W [dB] Anforderung Türen R’W [dB] Schall-Längs leitung Fassade Einzelbüro und Besprechungsräume Büro- und Besprechungsräume
52 54 Doppeltüre 59 Einzelbüro und Besprechungsräume Nebenräume 2 allgemein zugänglich
52 54 Doppeltüre 59 Einzelbüro und Besprechungsräume Korridore 45 47 37 52 Einzelbüro und Besprechungsräume Nebenräume 3 nicht allgemein zugänglich
35 37 32 42 Gericht spez. Räume 1 Gericht spez. Räume 1
52 54 Doppeltüre 59 Gericht spez. Räume 1 Büro- und Besprechungsräume
50 52 Doppeltüre 57 Gericht spez. Räume 1 Nebenräume 2 allgemein zugänglich
50 52 Doppeltüre 57 Gericht spez. Räume 1 Korridore 45 47 37 52 Gericht spez. Räume 1 Nebenräume 3 nicht allgemein zugänglich
35 37 32 42
1 Gericht spezifische Räume: Dabei handelt es sich um alle Räume in der «Gesicherten Zone»
2 Allgemein zugängliche Räume wie z.B. Kaffeeräume, Kopier- und Vorräume
3 Nicht allgemein zugängliche Räume wie z.B. Lager- und Archivräume Anforderungen Trittschall für Räume mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz Für Räumlichkeiten mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe
2 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 55 dB empfohlen.
u VII WIDERSTANDSKLASSEN
1. DEFINITION
Quelle: DIN EN 1627 Widerstandsklasse Widerstandszeit Tätertyp / Vorgehensweise (Modus operandi) RC 1 N (neu) 3 Minuten Es wird ein zerstörungsfreier Manipulationstest mit Kleinwerkzeugen durchgeführt. Bauteile der Widerstandsklasse weisen einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und Herausreissen (vorwiegend Vandalismus) auf. Die Klasse wird lediglich mit Standard- fensterglas ausgeführt. RC 2 N (neu) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schrauben- dreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Ein direkter Angriff auf die eingesetzte Verglasung ist nicht zu erwarten. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas (d.h. ohne Sicherheitsverglasung) ausgeführt. RC 2 (alt WK 2) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schrauben- dreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Eine Verglasung gemäss EN 356 ist ab der Klasse RC 2 vorgeschrieben. RC 3 (alt WK 3) 5 Minuten Der gewohnt vorgehende Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuss, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. RC 4 (alt WK 4) 10 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge, wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meissel, sowie eine Akku-Bohrmaschine ein. RC 5 (alt WK 5) 15 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 125 mm ein. RC 6 (alt WK 6) 20 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohr - maschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurch- messer von 250 mm ein.
2. EMPFEHLUNG DER POLIZEILICHEN
BERATUNGSSTELLE Die polizeiliche Beratungsstelle hat in einer Emp- fehlung (März 2014) die Minimalstandards der Verwaltungssicherheit festgelegt. Davon abwei- chende Werte behalten ihr Gültigkeit, sind jedoch Die Empfehlung bezieht sich insbesondere auf die geforderten Widerstandsklassen bei der Tren- nung zwischen öffentlicher Zone und gesicherter Zone oder Sicherheitszone sowie Einstellzellen und Einvernahmeräumen. Zudem wird das Thema Einbruchhemmung behandelt, welches sich auf die Widerstandsklassen der Türen und Fenster der
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u VIII FLÄCHENBAUM SIA 416 / DIN 277 Quelle: SIA Dokumentation d 0165 AGF * Aussengeschoss- fläche GF Geschossfläche (Brutto-Grundfläche BGF) ** GGF Gebäudegrundfläche NGF Nettogeschoss- fläche (Netto- Grundfläche) KF Konstruktionsfläche (Konstruktions- Grund fläche KGF) NF Nutzfläche HNF Hauptnutzfläche NNF Nebennutzfläche HNF 1 Wohnen und Aufenthalt HNF 2 Büroarbeit HNF 3 Produktion, Hand- und Maschinen- arbeit, Experimente HNF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen HNF 5 Bildung, Unterricht und Kultur HNF 6 Heilen und Pflegen NNF 7 Sonstige Nutzungen
1.1
Wohnräume
2.1
Büroräume
3.1
Werkhallen
4.1
Lagerräume
5.1
Unterrichtsräume mit festem Gestühl
6.1
Räume mit allgemeiner med. Ausstattung
7.1
Sanitärräume
u
1.2
Gemeinschafts- räume
2.2
Grossraumbüros
3.2
Werkstätten
4.2
Archive, Sammlungsräume
5.2
Allgemeine Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl
6.2
Räume mit besonderer med. Ausstattung
7.2
Garderoben
1.3
Pausenräume
2.3
Besprechungsräume
3.3
Technologische Labors
4.3
Kühlräume
5.3
Besondere Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl
6.3
Räume für operative Eingriffe, Endos- kopien und
7.3
Abstellräume
1.4
Warteräume
2.4
Konstruktionsräume
3.4
Physikalische, Physikalischtech- nische, elektrotech- nische Labors
4.4
Annahme und Ausgaberäume
5.4
Bibliotheksräume
6.4
Räume für Strahlendiagnostik
7.4
Fahrzeugabstell- flächen
1.5
Speiseräume
2.5
Schalterräume
3.5
Chemische, bakteriologische, morphologische Labors
4.5
Verkaufsräume
5.5
Sporträume
6.5
Räume für Strahlentherapie
7.5
Fahrgastflächen
1.6
Hafträume
2.6
Bedienungsräume
3.6
Räume für Tierhaltung
4.6
Ausstellungsräume
5.6
Versammlungs- räume
6.6
Räume für Physiotherapie und Rehabilitation
7.6
Räume für zentrale Technik
2.7
Aufsichtsräume
3.7
Räume für Pflanzenzucht
5.7
Bühnen-, Studioräume
6.7
Bettenräume mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Heil- und Pflegeanstalten
7.7
Schutzräume
2.8
Bürotechnikräume
3.8
Küchen
5.8
Schauräume
6.8
Bettenräume mit bes. Ausstattung
3.9
Sonderarbeitsräume
5.9
Sakralräume
u Büro 24 m 2 Arbeitsplatz mit Ablage Besprechungstisch bis 6 Personen Büro 15 m 2 Arbeitsplatz mit Ablage Besprechungstisch bis 4 Personen IX BEISPIEL FÜR ARBEITSPLATZLAYOUT
180x90
120x40x115 120x40x115
100x42x189 100x42x189 100x42x189
180x80
120x40x115 120x40x115
180x90 120x80
100x42x189
u Büro Sachbearbeiter 9 m 2 / AP Arbeitsplätze mit Ablage Gerichtssaal 120 m 2
120x40x115
180x90 180x90
120x40x115 120x40x115
180x90 180x90
120x40x115
120x40x115 120x40x115 120x40x115 120x40x115
850x100 Handbibliothek
80x80 80x80 GerichtsschreiberIn RichterIn RichterIn AuditorIn Mobile Pulte Mobile Pulte
IMMOBILIEN-STANDARDS April 2014 – Version 1.0 GRUNDBUCHÄMTER
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1 ALLGEMEINES 5
1.1 Ausgangslage 5
1.2 Ziel und Zweck 5
1.3 Gültigkeit des Standards 5
1.4 Begriffsdefinition 5
1.5 Arten von Standards 6
1.6 Grundbuchämter Kanton Aargau 7
2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE GRUNDBUCHÄMTER DES KANTONS AARGAU 8
2.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 8
2.2. Zielkriterienkatalog 8
2.3 Neuer Flächenstandard für Büroflächen ab August 2013 8
3 RAUM-, FLÄCHEN-, AUSSTATTUNGS- UND INSTALLATIONSSTANDARDS 9
3.1 Grundlagen 9
3.2 Raumstruktur 9
3.2.1 «Öffentliche Zone» 9
3.2.2 «Sicherheitszone» 9
3.3 Raumtypen 9
3.3.1 Räume in «Öffentliche Zone» 10
3.3.2 Räume in «Sicherheitszone» 11
3.4 Raum- und Ausstattungsstandards je Raumtyp 13
3.5 Arbeitsplatzlayout 13
3.6 Sicherheitsstandards 13
ANHANG 15 I Abkürzungsverzeichnis 16 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 17 III 2-Zonenstruktur (Schematische Darstellung) 18 IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 19 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 25 INHALT
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1 ALLGEMEINES
1.1 AUSGANGSLAGE
Die Immobilienstandards Grundbuchämter Kanton Aargau wurden mit dem RRB Nr. 2014-000480 vom
30. April 2014 in Kraft gesetzt.
Die Ansprüche an den Staat sind in den letzten Jahren gestiegen. Immer mehr Aufgaben führen zu einem steigenden Aufwand. Gepaart mit den immer noch spürbaren Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise ist der Kanton Aargau gefordert, den Verfassungsauftrag eines sparsamen, wirtschaftli- chen und konjunkturgerechten Finanzhaushalts zu erfüllen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat im Rahmen der Leistungsanalyse im Jahr 2013 rund 200 Massnahmen beschlossen, die zu einer substantiellen Entlastung des Staatshaushalts führen sollen. Die Massnahme Nr. 430-10 definiert neu die Weisung, dass die Büroflächen bei anste- henden Neubauten und Mieterausbauten langfristig um 15 % reduziert werden. Die folgenden Standards sind Instrumente zur Konzeption und Planung der Rauminfrastruktur der Grundbuchämter. Sie dienen der Harmonisierung der Ansprüche sowie der transparenten Herleitung der Raumbegehren. Auf diese Weise soll der wirt - schaftliche Umgang mit den Raumressourcen des
1.3 GÜLTIGKEIT DES STANDARDS
Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur Führung des Immobilienbestandes des Kantons Aargau nehmen Bezug auf das Betriebsmodell des Nutzerdepartementes aus dem Jahre 2013. Dieses sieht für die Grundbuchämter eine mittel- bis länger - fristige Gültigkeit von 10 bis 20 Jahren vor.
1.4 BEGRIFFSDEFINITION
Standard Ein Standard definiert eine Sollgrösse in Bezug auf eine Kennzahl, die innerhalb der Immobilien Aargau eine allgemeine Gültigkeit hat. Kennzahl Eine Kennzahl kann aus einem einzelnen Parameter oder aus einer Funktion von Parametern bestehen. Parameter Als Parameter werden eindeutig definierte Massein- heiten (z. B. Hauptnutzfläche) bezeichnet.
u
1.5 ARTEN VON STANDARDS
Folgende Standards werden definiert: Standortkriterien Die Standortkriterien definieren die Zielwerte im Rahmen einer Standortevaluation. Sie unterstützten eine transparente Bewertung von möglichen Grundbuchämterstandorten. Raumstruktur Die Raumstruktur definiert die «2-Zonenstruktur» innerhalb der Grundbuchämter. Raumtypen Die verschiedenen Raumarten sind in 5 Raumtypen zusammengefasst. Flächenstandards Flächenstandards definieren die Grundanforderun- gen an Räume bezüglich der notwendigen m ² -Zahl. Raumstandards Raumstandards definieren die Grundanforderungen an Räume in Bezug auf die Raumkonditionierung, die Materialisierung und Sicherheitsanforderungen. Ausstattungsstandards Ausstattungsstandards definieren die Grundanfor - derungen an Räume bezüglich der Ausstattung nach eBKPH J9 (Ausstattung Gebäude).
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1.6 GRUNDBUCHÄMTER KANTON AARGAU
Reinfelden Laufenburg Baden Zurzach Brugg Bremgarten Lenzburg Aarau Kulm Muri Zofingen
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2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE GRUNDBUCHÄMTER DES KANTONS AARGAU
2.1 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATION Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können die Standorte für die Grundbuchämter des Kantons Aargau systematisch und transparent einander gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzer). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt.
2.2. ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitati- ven Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: · Lage und Betriebsqualität · Realisierbarkeit · Potential · Wirtschaftlichkeit Im Anhang II sind die Erläuterungen zu den Zielkriterien dargestellt.
2.3 NEUER FLÄCHENSTANDARD FÜR
BÜROFLÄCHEN AB AUGUST 2013 Mit Regierungsratsbeschluss vom August 2013 wurde ein Reduktionsfaktor gegenüber dem bisher gültigen Standard um 15 % für alle Büroflächen HNF 2.1 und HNF 2.2 festgelegt. Die Durchschnitts- fläche HNF / AP reduziert sich damit von heute
14 m 2 / AP auf 12 m 2 / AP.
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3.1 GRUNDLAGEN
Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die Normen und Bestimmun- gen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen, sind den Standards übergeordnet.
3.2 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung der Grundbuchämter im Kan- ton Aargau soll nach einem 2-Zonen-Modell in eine «Öffentliche Zone» und eine «Sicherheitszone», aufgeteilt werden. Eine Trennung mit einem Schal - ter hat die Vertraulichkeit und die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Zukünftig kann mit eher rückläufigem Kundenkontakt gerechnet werden, sodass die «Öffentliche Zone» klein ausfallen wird. Zusätzlich findet eine Optimierung der betriebli- chen Abläufe statt.
2-Zonen-Struktur mit Schalter Keine Zutrittsbeschrän- kung während Betriebs- zeiten Zutritt nur für Mitarbei- tende der Grundbuch- ämter und allenfalls welchem Auskünfte erteilt werden. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist durch geeignete bauliche Vor - aussetzungen sichergestellt. Der Zutritt von Berech- tigten zur «Sicherheitszone» ist nur nach Freigabe in geeigneter Form, z. B. blosser Sichtkontakt als mini- male Massnahme durch Mitarbeitende des Grund- buchamtes, möglich.
3.2.2 «Sicherheitszone»
Zur «Sicherheitszone» haben nur Mitarbeitende der Grundbuchämter Zutritt sowie allenfalls Urkunds- personen. Hier befinden sich die Büroräumlichkei- ten, die Archive und Ablagen der Grundbücher. Die «Sicherheitszone» ist von der «Öffentlichen Zone» her erschlossen und deren Zugang ist in geeigneter Form kontrolliert.
3.3 RAUMTYPEN
Die Raumstruktur der Grundbuchämter ist in fünf Raumtypen unterteilt: Raumtyp 1: Warte- und Schalterraum Empfang Raumtyp 2: Büro- und Besprechungsräume Einzelbüro, Teambüro, Arbeitsplätze 1 – 2 Praktikan- tinnen / Praktikanten, Besprechungsraum / Pausen- raum (inkl. Kochtheke und Beamer), Infrastruktur - zone (Kopierer, Scanner, Multifunktionsprinter),
3 RAUM-, FLÄCHEN-, AUSSTATTUNGS- UND INSTALLATIONSSTANDARDS Öffentliche Zone Schalter Sicherheitszone
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3.3.1 Räume in «Öffentliche Zone»
Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raumtyp Fertigmasse Anzahl Mitarbeitende (MA; 100 % Stellen) Kategorie A
15 – 20 Kategorie B
10 – 16 Kategorie C
7 – 12 Warte- und Schalterraum Empfang HNF 2.5 1 15 m 2 15 m 2 15 m 2 Fahrzeugabstellflächen Fahrzeugabstellplatz Besucher NNF 7.4 5 18 m 2 / Parkplatz
2 Stk. 2 Stk. 1 Stk. Velostellplatz Besucher NNF 7.4 5 siehe Handbuch*
3 Stk. 3 Stk. 2 Stk. * Siehe Handbuch: «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz
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3.3.2 Räume in «Sicherheitszone»
Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raumtyp Fertigmasse Anzahl Mitarbeitende (MA; 100 % Stellen) Kategorie A
15 – 20 Kategorie B
10 –16 Kategorie C
7–12 Büro- und Besprechungsräume Durchschnittswert HNF 2.1 + HNF 2.2
12 m 2 / AP Standortleiter/in (GBV) HNF 2.1 2 15 m 2 / AP 1 AP 1 AP 1 AP Grundbuchverwalter/in Sachbereichsleiter/in HNF 2.1 2 15 m 2 / AP 3 – 4 AP 2 – 3 AP 1 – 2 AP Teambüro (Sachbearbeiter/in) HNF 2.2 2 10 m 2 / AP 11 – 15 AP 7 – 12 AP 5 – 9 AP AP Praktikant/in HNF 2.1 2 10 m 2 / AP 2 AP 1 – 2 AP 0 – 1 AP Besprechungs- und Pausenraum HNF 2.3 2 1.2 m 2 / MA 18 – 24 m 2 12 – 19 m 2 9 – 15 m 2 Infrastrukturzone Multifunktionsprinter HNF 2.8 2 1 m 2 / AP 15 – 20 m 2 10 – 16 m 2 7 – 12 m 2 Hand- / Tagesarchiv HNF 4.2 2 1 m 2 / AP 15 – 20 m 2 10 – 16 m 2 7 – 12 m 2 Bibliothek HNF 5.4 2 6 LM, integriert an geeigneter Stelle Lager- und Archivräume Lager Material / Technikfläche HNF 4.1 3 15 m 2 13 m 2 10 m 2 Aktenfläche HNF 4.2 3 3 m 2 / AP 45 – 60 m 2 30 – 48 m 2 21 – 36 m 2
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3.3.2 Räume in «Sicherheitszone» (Fortsetzung)
Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raumtyp Fertigmasse Anzahl Mitarbeitende (MA; 100 % Stellen) Kategorie A
15 – 20 Kategorie B
10 –16 Kategorie C
7–12 Nebenräume WC Mitarbeiterinnen Damen* NNF 7.1 4 16 m 2 8 m 2 8 m 2 WC Mitarbeiter Herren* NNF 7.1 4 16 m 2 8 m 2 8 m 2 WC Mitarbeitende hin- dernisfrei gem. SIA 500 NNF 7.1 4 3 m 2 Umkleide / Dusche Damen und Herren für Mitarbeitende, ausserhalb WC* NNF 7.2 4 10 m 2 1 Stk. 1 Stk. 1 Stk. Reinigungsraum NNF 7.3 4 6 m 2 Fahrzeugabstellflächen Velostellplätze Mitarbeitende NNF 7.4 5 ** 10 Stk. 8 Stk. 5 Stk. * Siehe Anhang V: Bedarfszahlen für Sanitärräume ** Siehe Handbuch: «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz
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3.4 RAUM- UND AUSSTATTUNGSSTAN-
DARDS JE RAUMTYP Im Anhang IV sind die Raumstandards bezüglich Ausbau, techn. Installationen und Ausstattung je Raumtyp definiert. Hierbei gelten die Regelungen der Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (KIKA). Ferner ist die Grundausstattung je Raum festgelegt. In Bezug auf die Raumstandards sind weiter insbe- sondere folgende Merkblätter und Richtlinien zu berücksichtigen: · Richtlinien der Fachstellen der Immobilien Aargau (Gebäudetechnik, Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaftung, Schadstoffe, etc.) Im Anhang V sind die Bedarfszahlen für Sanitär - Im Anhang VI sind die Schallschutzanforderungen zwischen den Räumen definiert. Im Anhang VIII sind die Widerstandsklassen für Türen und Fenster definiert. Im Anhang X ist der Flächenbaum nach SIA 416 / DIN 277 abgebildet.
3.5 ARBEITSPLATZLAYOUT
Im Anhang IX sind mögliche Arbeitsplatzlayouts für Einzel- und Mehrpersonenbüros abgebildet.
3.6 SICHERHEITSSTANDARDS
Im Anhang VII sind die Sicherheitsanforderungen für die einzelnen Bereiche definiert.
u I Abkürzungsverzeichnis 16 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 17 III 2-Zonenstruktur (Schematische Darstellung) 18 IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 19 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 25 VI Schallschutzanforderungen 26 VII Sicherheitsanforderungen 29 VIII Widerstandsklassen 30 IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 31 X Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 32 ANHANG
u I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AP Arbeitsplatz ARP Departement Volkswirtschaft und Inneres Abteilung Register und Personenstand BKP Baukostenplan DVI Departement Volkswirtschaft und Inneres EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit GB Grundbuch GBA Grundbuchamt GBV Grundbuchverwalterin, Grundbuchverwalter GRUNAG Informatisiertes Grundbuch des Kantons Aargau G+N Departement Volkswirtschaft und Inneres Abteilung Register und Personenstand, Sektion Grundbuch und Notariat HNF Hauptnutzfläche IMAG Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau KIKA-Richtlinien Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (WLAN Anschluss, UMT / LTS-Anschluss) LBS Losblattschrank LM Laufmeter MA Mitarbeitende NNF Nebennutzfläche PS Planschrank RC Resistance Class SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt UKV Universelle Kommunikationsverkabelung WK Widerstandsklasse
u OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN
1 Lage- / Betriebsqualität
11 Abdeckung des Flächenbedarfs maximale Note: ausreichend verfügbare Fläche und Parkplätze
12 optimale Betriebsorganisation maximale Note: freie Gestaltung
13 Standortqualität, logistische Anbindung ÖV maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zu Dienstleistungs- angebot für den täglichen Bedarf
2 Realisierbarkeit 21 spezifische Hemmnisse maximale Note: keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse seitens Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine offensichtliche Einsprachegefahr
22 rechtliche Voraussetzung maximale Note: keine Konflikte zur Drittnutzung, Bau auf eigenem baureifem Land
23 zeitliche Verfügbarkeit maximale Note: sofort (innert Jahresfrist) verfügbar
3 Potential 31 Nutzungsangebot, Ausbaupotential maximale Note: Potenzial einer Ausbaureserve von mehr als
10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage
32 Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe maximale Note: Neubau mit flexibler Geschossgestaltung, gesamte Raumnachfrage auf einem Geschoss realisierbar
33 Sicherheit, Technik maximale Note: Neubau, abseits von Treffpunkten / Gebäuden (Brennpunkt des öffentlichen Interesses), Objekt sicherheit: Schutz vor äusseren Einwirkungen (Lage, Architektur und Umgebung)
4 Wirtschaftlichkeit 41 Betriebs- und Gebäudebetriebs- kosten maximale Note: Neubau mit frei wählbarer Gebäudegeometrie / -struktur aufgrund der Grundstückeigenschaften
42 Etappierbarkeit maximale Note: Etappierbarkeit aufgrund Grundstückseigen- schaften und städtebaulicher Lage beliebig wählbar II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE)
u III 2-ZONENSTRUKTUR (SCHEMATISCHE DARSTELLUNG) Sachbearbeiter/in (fachl. spezialisiert) Sachbearbeiter/in (fachl. spezialisiert) Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Grundbuch- verwalter /in Sachbereichsleiter/in Empfang Leitung Grundbuchamt Schalter Besucher/ Besucherinnen Fahrzeug- parkplätze; Veloparkplätze Mitarbeitende: Fahrzeug- parkplätze gemäss Mobi- litätskonzept; Veloparkplätze Öffentliche Zone Sicherheitszone Grundbuch- verwalter /in Warte- und Schalterraum
u RAUMTYP 1: WARTE- UND SCHALTERRAUM RAUMSTANDARD Beschreibung Empfang Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum mit Tageslicht technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Sicherheit Sperrung Eingang automatisch gemäss Betriebszeiten Eingangstür RC 3 wenn im EG, RC 2 wenn im OG Ausbau Bodenbeläge Linoleum Wandbeläge Abrieb, gestrichen Decken Abrieb, gestrichen, bei Linoleumboden zus. Akustikmassnahmen Raumakustik Nachhallzeit T ° nach SIA 181 zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500Hz Türen / Fenster Stahlzargen, Türblatt Holz Natur oder gestrichen Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Leichtbauwand, Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Starkstrom Wandsteckdosen beim Eingang Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1. Einzelbüros Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume Sanitärinstallationen keine IV RAUMSTANDARD UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP
u RAUMTYP 2: BÜRO- UND BESPRECHUNGSRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Einzelbüro, Teambüro, Arbeitsplatz Praktikantin und Praktikant, Besprechungs- und Pausenraum mit Kochtheke, Infrastrukturzone, Hand- und Tagesarchiv, Bibliothek (z. B. als Stellfläche im Erschliessungsbereich) Grundsatz des Standards übliches Raumklima / Lüftungsanlage, Tageslicht technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Sicherheit Sicherstellung der Vertraulichkeit Brandmeldeanlage; Löschanlage in geeigneter Form erwünscht Fenster EG und OG: RC 2 Ausbau Bodenbeläge Linoleum oder Teppich Nutzlast 6 kN/m ² Wandbeläge Abrieb, gestrichen Decken Abrieb, gestrichen; Beton gestrichen Raumakustik Nachhallzeit T ° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500Hz Türen / Fenster Stahlzargen, Türblatt Holz Natur oder gestrichen Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Leichtbauwand, Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
u AUSSTATTUNGSSTANDARD Bezeichnung Standard Einzelbüro, 15 m
2 Teambüro, 10 m
2 / AP Besprechungs- / Pausenraum Hand- / Tagesarchiv Bibliothek Infrastrukturzone Möbel / Ausstattung Arbeitstisch / Stuhl • • • Beistelltisch • • • • Rollkorpus • • Besprechungstisch / Stühle 4er • Sideboard • • • • Regalsystem • Magnetwand • Flip-Chart • Garderobe • • • Telekommunikation Telefon • • • Fax • Informatikgeräte PC-Workstation • • • Drucker / Multifunktionsprinter • •
u RAUMTYP 3: LAGER- UND ARCHIVRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Aktenfläche, Lagerraum Material und Technikfläche Grundsatz des Standards trockenes Raumklima / Lüftungsanlage, Tageslicht nicht zwingend erforderlich technische Grundversorgung Bezeichnung Standard Sicherheit Türe RC 3 Brandmeldeanlage; Löschanlage in geeigneter Form erwünscht Ausbau Bodenbeläge Hartbetonbelag, gestrichen Nutzlast 6 kN / m ² Wandbeläge roh, gestrichen Decken roh, gestrichen Raumakustik keine Türen / Fenster Stahlzargen, Türblatt Holz Natur oder gestrichen; keine Fenster erforderlich Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz ja Elektrische Installationen Beleuchtung 100 lx mit Präsenzmelder Starkstrom (Technikfläche: Wandsteckdose bei Eingang) Schwachstrom (ICT) Aktenfläche: Telefonanschluss (Technikfläche: UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*) Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382/1, Merkblatt 2024: 12.2. Nebenräume
u RAUMTYP 4: NEBENRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung WC-Anlage, Dusche, Reinigungsraum Grundsatz des Standards übliches Raumklima / Lüftungsanlage, Tageslicht nicht zwingend erforderlich, technische Grundversorgung bei Reinigungsräumen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen: · EKAS Richtlinie «Brennbare Flüssigkeiten, Lagerung und Umgang» · SUVA pro Checkliste «Lagern von leichtbrennbaren Flüssigkeiten» Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge WC-Anlage, Dusche: keramische Platten; Reinigungsraum, Technikraum: roh gestrichen Wandbeläge WC-Anlage, Dusche: keramische Platten Reinigungsraum: roh, gestrichen Decken WC-Anlage, Dusche, Reinigungsraum: roh gestrichen, Linoleum Raumakustik keine Anforderung Türen / Fenster Fenster nicht zwingend erforderlich Reinigungsraum: Tür min. 90cm i.L., nach aussen öffnend Sonnenschutz keine Anforderung Trennwände WC-Anlage: Element Trennwände Elektrische Installationen Beleuchtung 200 lx mit Präsenzmelder Starkstrom – Schwachstrom (ICT) – Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 12.2 Nebenräume
u RAUMTYP 5: FAHRZEUGABSTELLFLÄCHE RAUMSTANDARD Beschreibung Besucher: Fahrzeugabstellplätze, Veloparkplätze Mitarbeitende: Fahrzeugabstellplätze gemäss Mobilitätskonzept, Veloparkplätze Grundsatz des Standards Im Freien oder in Einstellhalle Bei Fahrzeugabstellflächen ist das Handbuch «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz zu beachten Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge roh: zweckmässige Ausführung Wandbeläge roh: zweckmässige Ausführung Decken roh: zweckmässige Ausführung Raumakustik – Türen / Fenster – Sonnenschutz – Trennwände – Elektrische Installationen Beleuchtung zweckmässige Grundbeleuchtung Starkstrom – Schwachstrom (ICT) – Haustechnik Heizung – Lüftung / Klima – Sanitärinstallationen –
u Quelle: Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (SECO 2006) Anzahl Personen Standard Klosett Urinor Waschtisch Dusche Herren Damen Herren Herren Damen Herren / Damen
10 1– 2 1– 2 1– 2 1– 2 1– 2 1
20 2 2 – 3 2 – 3 2 2 1
25 2 – 3 3 – 4 3 2 – 3 3 – 4 1
35 3 4 3 3 4 1
50 3 – 4 4 – 5 3 – 4 3 – 4 4 – 5 1 Die Bedarfskennzahlen beziehen sich auf eine Gebäudenutzung mit 50 % Männer und 50 % Frauen. V BEDARFSKENNZAHLEN FÜR SANITÄRRÄUME
u VI SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN
1. GRUNDSÄTZE DER SIA 181 (2006)
«SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU» (Auszug aus der Norm) Allgemeines In der SIA Norm 181 (2006) werden Anforderungen für den Schallschutz gegen lnnenlärm zwischen Nutzungseinheiten (Luftschall, Trittschall, Körper - schall, Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude) festgelegt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich insbeson- dere auf den Luftschall und den Trittschall. Für die Handhabung von Innenlärm innerhalb der gleichen Nutzungseinheit sind Empfehlungen in Anhang G mit niedrigeren (Stufe 1) und höheren An- forderungen (Stufe 2) angegeben. Es ist jeweils pro- jektspezifisch zu entscheiden, welche Stufe umge- setzt werden soll. Die definierten Werte sind als Planungsgrundlage und Empfehlungen zu verstehen. Grundsätzlich sind die Empfehlungen gemäss SIA Norm 181 Tabelle 15 als Planungsgrundlage zu verwenden. Für Räume mit erhöhten Anforderun- gen an Vertraulichkeit, werden die entsprechenden Empfehlungen separat ausgewiesen. Keine Anforderungen gelten für den Schallschutz von Räumen, die planmässig nur kurzfristig durch Personen genutzt werden, wie Abstellräume, Treppenhäuser, Laubengänge, Einstellgaragen, Heizungs-, Haustechnik usw. Legende LS Luftschall TS Trittschall D i Anforderungswert für Luftschall interner Quellen in dB L’ Anforderungswert für Trittschall in dB
u
2. SUBJEKTIVE EMPFINDUNG DES SCHALLSCHUTZES IN ABHÄNGIGKEIT
VOM GRUNDGERÄUSCH Luftschallschutz (SIA Norm 181, Tab. 17) Spektral- und volumenkorrigierte bewertete Standard-Schallpegeldifferenz Di'tot in [dB] Grundgeräusch liegt bei 30dB(A)
30 gut zu verstehen
40 teilweise zu verstehen
45 hörbar, jedoch nicht zu verstehen
55 kaum hörbar Grundgeräusch:
20 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel in Wohnungen zur Abendzeit
30 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel bei Einzelbüronutzung Aufgrund der vorliegenden Nutzung wird von einem Grundgeräuschpegel von ca. 30 dB(A) ausgegangen. Dies entspricht den Angaben der VDI Richtlinie Nr. 2569 «Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro».
3. VERGLEICH DER ANFORDERUNGSSTUFEN
Die Norm SIA 181 regelt den Schallschutz zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten. Als Hilfe für die Planer und als Grundlage für entsprechende vertragliche Vereinbarungen enthält die nachfolgende Tabelle, der SIA 181 Anhang G, Empfehlungen für den Schallschutz zwischen Räumen innerhalb einer Nutzungseinheit. In der Tabelle 15 erfolgt die Zuordnung der Anforderungen zur Raumnutzung zu den Schallarten und den Komfortstufen (Stufe 1 mit niedrigeren und Stufe 2 mit höheren Anforderungen). Empfehlungen für Trennbauteile innerhalb einer Nutzungseinheit Di bzw. L’ in dB (SIA Norm 181, Tab. 15, Auszug Nutzung Büro) Nutzung Raum 1 1 Raum 2 1 Empfehlung Luftschall Empfehlung Trittschall Stufe 1 Stufe 2 Stufe 1 Stufe 2
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4. ANGABEN FÜR DIE RÄUMLICHKEITEN DER GRUNDBUCHÄMTER
Anforderungen Luftschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz Angaben gemäss Tabelle 15 der SIA 181, Stufe 1, mit Ergänzungen der Schalldämmanforderungen der einzelnen Bauteile. Raum 1 Raum 2 Anforderung gesamt Di [dB] Anforderung Wand R’W [dB] Anforderung Türen R’W [dB] Schall-Längs- leitung Fassade Büro Büro 35 37 32 42 Büro Sitzung 40 42 37 47 Büro Direktion 45 47 37 47 Korridor Büro 30 32 27 37 Sitzung Direktion 45 47 37 52 Korridor Direktion 35 37 32 42 Sitzung Sitzung 40 42 37 47 Korridor Sitzung 35* 37 32 42 * Von der Norm abweichender Empfehlungswert Anforderungen Trittschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz Für Räumlichkeiten mit normalen Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe
1 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 60 dB empfohlen. Zum Vergleich die Anforderungen bei zwei Nutzungseinheiten, z.B. bei EFH oder MFH: MINDESTANFORDERUNGEN Vergleich Mietwohnungsbau Senderaum Empfangsraum LS, D i [dB] TS, L’ [dB] mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 52 53
u Quelle: Anforderungen GBA Zone Standard Öffentliche Zone Eingang ausserhalb Betriebszeiten abgeschlossen, Zutritt ausserhalb Betriebszeiten nur mit Badge oder gegen Anmeldung Keine unkontrollierte Zugangsmöglichkeit zu «Sicherheitszone» Schalter lässt die gleichzeitige und individuelle Erteilung von Auskünften unter Wahrung der Anonymität zu Vom Schalter aus können keine Gespräche in der «Sicherheitszone» mitgehört werden. Vom Schalter aus besteht keine unmittelbare Einblick- und Mithörmöglichkeit in die Arbeitsplätze der Urkundspersonen Sicherheitszone Keine unkontrollierte Zutrittsmöglichkeit aus der öffentlichen Zone VII SICHERHEITSANFORDERUNGEN
u VIII WIDERSTANDSKLASSEN
1. DEFINITION
Quelle: DIN EN 1627 Widerstandsklasse Widerstandszeit Tätertyp / Vorgehensweise (Modus operandi) RC 1 N (neu) 3 Minuten Es wird ein zerstörungsfreier Manipulationstest mit Kleinwerkzeugen durchgeführt. Bauteile der Widerstandsklasse weisen einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und Herausreissen (vorwiegend Vandalismus) auf. Die Klasse wird lediglich mit Standard- fensterglas ausgeführt. RC 2 N (neu) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schrauben- dreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Ein direkter Angriff auf die eingesetzte Verglasung ist nicht zu erwarten. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas (d.h. ohne Sicherheitsverglasung) ausgeführt. RC 2 (alt WK 2) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schrauben- dreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Eine Verglasung gemäss EN 356 ist ab der Klasse RC 2 vorgeschrieben. RC 3 (alt WK 3) 5 Minuten Der gewohnt vorgehende Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuss, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. RC 4 (alt WK 4) 10 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge, wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meissel, sowie eine Akku-Bohrmaschine ein. RC 5 (alt WK 5) 15 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 125 mm ein. RC 6 (alt WK 6) 20 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohr - maschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurch- messer von 250 mm ein.
2. EMPFEHLUNG DER POLIZEILICHEN
BERATUNGSSTELLE Die polizeiliche Beratungsstelle hat in einer Emp- fehlung (März 2014) die Minimalstandards der Verwaltungssicherheit festgelegt. Davon abwei- chende Werte behalten ihr Gültigkeit, sind jedoch Die Empfehlung bezieht sich insbesondere auf die geforderten Widerstandsklassen bei der Tren- nung zwischen öffentlicher Zone und gesicherter Zone oder Sicherheitszone sowie Einstellzellen und Einvernahmeräumen. Zudem wird das Thema Einbruchhemmung behandelt, welches sich auf die Widerstandsklassen der Türen und Fenster der
u Büro 15 m 2 Leitung GBA, Grundbuchverwalter/in, Sachbereichsleiter/in Arbeitsplatz mit Ablage Besprechungstisch bis 4 Personen Büro Sachbearbeiter 10 m 2 / AP Arbeitsplätze mit Ablage IX BEISPIEL FÜR ARBEITSPLATZLAYOUT
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u X FLÄCHENBAUM SIA 416 / DIN 277 Quelle: SIA Dokumentation d 0165 AGF * Aussengeschoss- fläche GF Geschossfläche (Brutto-Grundfläche BGF) ** GGF Gebäudegrundfläche NGF Nettogeschoss- fläche (Netto- Grundfläche) KF Konstruktionsfläche (Konstruktions- Grund fläche KGF) NF Nutzfläche HNF Hauptnutzfläche NNF Nebennutzfläche HNF 1 Wohnen und Aufenthalt HNF 2 Büroarbeit HNF 3 Produktion, Hand- und Maschinen- arbeit, Experimente HNF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen HNF 5 Bildung, Unterricht und Kultur HNF 6 Heilen und Pflegen NNF 7 Sonstige Nutzungen
1.1
Wohnräume
2.1
Büroräume
3.1
Werkhallen
4.1
Lagerräume
5.1
Unterrichtsräume mit festem Gestühl
6.1
Räume mit allgemeiner med. Ausstattung
7.1
Sanitärräume
u
1.2
Gemeinschafts- räume
2.2
Grossraumbüros
3.2
Werkstätten
4.2
Archive, Sammlungsräume
5.2
Allgemeine Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl
6.2
Räume mit besonderer med. Ausstattung
7.2
Garderoben
1.3
Pausenräume
2.3
Besprechungsräume
3.3
Technologische Labors
4.3
Kühlräume
5.3
Besondere Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl
6.3
Räume für operative Eingriffe, Endos- kopien und
7.3
Abstellräume
1.4
Warteräume
2.4
Konstruktionsräume
3.4
Physikalische, Physikalischtech- nische, elektrotech- nische Labors
4.4
Annahme und Ausgaberäume
5.4
Bibliotheksräume
6.4
Räume für Strahlendiagnostik
7.4
Fahrzeugabstell- flächen
1.5
Speiseräume
2.5
Schalterräume
3.5
Chemische, bakteriologische, morphologische Labors
4.5
Verkaufsräume
5.5
Sporträume
6.5
Räume für Strahlentherapie
7.5
Fahrgastflächen
1.6
Hafträume
2.6
Bedienungsräume
3.6
Räume für Tierhaltung
4.6
Ausstellungsräume
5.6
Versammlungs- räume
6.6
Räume für Physiotherapie und Rehabilitation
7.6
Räume für zentrale Technik
2.7
Aufsichtsräume
3.7
Räume für Pflanzenzucht
5.7
Bühnen-, Studioräume
6.7
Bettenräume mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Heil- und Pflegeanstalten
7.7
Schutzräume
2.8
Bürotechnikräume
3.8
Küchen
5.8
Schauräume
6.8
Bettenräume mit bes. Ausstattung
3.9
Sonderarbeitsräume
5.9
Sakralräume
IMMOBILIEN-STANDARDS Juni 2021 – Version 1.0 KANTONSARCHÄOLOGIE IMMOBILIEN KULTUR STANDARDS PROVISORISCH
u
1 VORWORT 5
2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 6
2.1 Geltungsbereich 6
2.2 Zweck und Ziele 6
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 7
3.1 Staatsauftrag 7
3.2 Aufgaben, Organisation und Umfeldentwicklung 7
4 STANDORTKRITERIEN 10
4.1 Standortperimeter 10
4.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 10
4.3 Zielkriterienkatalog 10
5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN 11
5.1 Grundlagen 11
5.2 Flächenstandards 11
5.3 Raumqualität / Qualitätsanforderungen 11
5.5 Raumgruppen 13
6 ANFORDERUNGEN KANTONSARCHÄOLOGIE 16
6.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 16
6.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss 17
6.3 Spezifische Nutzeranforderungen 18
7 ANNEX 20 INHALT
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1 VORWORT Die Kantonsarchäologie Aargau verwaltet Wissen über archäologische Fundstellen. Sie ist Gedächtnis- institution und Informationsdienstleister für sämt liche Fragen zur (Prä-)Historie auf dem heutigen Kantons- gebiet. Für viele Epochen der Vergangenheit sind archäologische Funde die einzige Informationsquelle. Historische und archäologische Stätten sind ein wesentlicher Teil der reichhaltigen Aargauer Kultur - landschaft. Am Zusammenfluss der grossen Flüsse des Mittellandes gelegen, mit fruchtbaren Böden und einer attraktiven Siedlungslandschaft, hat dieses Gebiet die Menschen in allen Epochen angezogen. Davon zeugen rund 3’400 bekannte archäologische Fundstellen, darunter mehrere von internationaler Bedeutung. Die ältesten Funde reichen über 100’000 Jahre zurück. Die Fundobjekte, die bei archäologischen Ausgra- bungen, Prospektionen, Bauuntersuchungen oder als Einzelfunde zum Vorschein kommen, finden Eingang in die archäologische Sammlung. Diese Sammlung bildet zusammen mit dem Fundstelleninventar und den Dokumentationen aus den archäologischen Untersuchungen das Quellenarchiv zu den archäo- logischen Hinterlassenschaften aus dem Kanton Aargau. Ziel und Zweck dieses Archivs ist es, die archäologischen Quellen für heutige und zukünftige Generationen zu bewahren und für wissenschaftliche Forschungen zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass der Aargau 1943 als erster Deutschschweizer Kanton eine archäologische Fachstelle eingerichtet hat. In den nachfolgenden Jahrzehnten ist die Kantons- archäologie kontinuierlich gewachsen. Im Zusam- menhang mit diesem Wachstum sind zwei wichtige Meilensteine zu nennen. Zum einen das Jahr 1996 mit dem Umzug in grössere Räumlichkeiten am heutigen Standort in Brugg. Zum anderen das Jahr
2020 mit der Fertigstellung des Umbaus im ehema- ligen Zeughaus in Windisch zu einem Funddepot. Der Standort der Kantonsarchäologie geht auf eine enge Verbundenheit mit dem Fundplatz Vindonissa zurück und hat sich bis heute bestens bewährt. Als Folge des seit einigen Jahren (Stand 2021) anhaltenden Baubooms und der zunehmenden Innenverdichtung in historischen Kernzonen im Kantonsgebiet ist eine starke Zunahme von archäologischen Interventionen erfolgt. Diese Mengenzunahme hat zu einem weiteren Wachstum der Kantonsarchäologie sowie der Archiv- und Sammlungsbestände geführt. Mit Ausnahme des umgebauten Funddepots sind die bestehenden Räumlichkeiten dabei nicht grösser geworden, sodass die Platzverhältnisse heute sehr beengt sind und zu umständlichen Arbeitsprozessen führen.
1. April 2021
Thomas Doppler
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2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE
2.1 GELTUNGSBEREICH
Diese Immobilien-Standards dienen als Leitfaden für die Planung und Realisierung von einem Neubau oder Umbau im Kanton Aargau und sind als Vorgabe Bestandteil des Planungs- und Ausführungsauftrags. Durch diese Immobilien-Standards kann eine geziel te, ressourcenschonende und vor allem nutzergerechte Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung durch Immobilien Aargau stattfinden. Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur Führung des Immobilienbestandes des Kantons Aargau nehmen Bezug auf die IST- und SOLL- Flächenanalyse von 2021. Die Kantonsarchäologie Aargau hat Stand März 2021 diverse Standorte im Kanton Aargau. Alle heutigen Standorte, ob angemietet oder im Eigentum, wurden in diesem Bericht begutachtet: · Industriestrasse 3, Brugg · Altes Spital Königsfelden, Windisch · Ehemaliges Armeezeughaus, Mülligerstrasse 46, Windisch Die provisorischen Immobilien-Standards Kantons- archäologie wurden vom Regierungsrat am
1. September 2021 mit dem RRB Nr. 2021-001040
zur Kenntnis genommen.
2.2 ZWECK UND ZIELE
Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards. Das Dokument ist inskünftig als verbindliche Planungs- grundlage für die Kantonsarchäologie im Zusam- menhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden. Die Raumstandards sind für Planende und Behörden bestimmt. Sie ergänzen die Richtlinien des Kantons und gelten als Vorgaben für die Planung – von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an die Benutzenden.
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG Für viele Epochen der Vergangenheit sind archäolo- gische Hinterlassenschaften die einzigen Informa- tionsquellen. Als zuständige Fachstelle schützt und erschliesst die Kantonsarchäologie Aargau diese Hinterlassenschaften im Kantonsgebiet und macht sie für kommende Generationen als kulturgeschicht- liche Quelle nutzbar.
3.1 STAATSAUFTRAG
Der staatliche Auftrag der Kantonsarchäologie leitet sich aus den Artikeln 723 und 724 des Schweize- rischen Zivilgesetzbuchs vom 10.12.1907 und aus
§ 36 der Kantonsverfassung vom 25.06.1980 ab.
Er ist im Kulturgesetz (KG) vom 31.03.2009 und in der Verordnung zum Kulturgesetz (VKG) vom
04.11.2009 geregelt. Die Aufgaben und Zuständig-
keiten der Kantonsarchäologie sind insbesondere in den §§ 21, 36, 38, 40, 42 und 44 KG sowie in den §§ 22, 24, 30, 30a und 31 VKG erläutert. Kulturgesetz 1
§ 21 Archäologische Sammlung
Der Kanton · unterhält eine archäologische Sammlung, · erschliesst und erforscht die Sammlungsobjekte, · vermittelt der Bevölkerung die Sammlung durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen.
3.2 AUFGABEN, ORGANISATION UND
UMFELDENTWICKLUNG
3.2.1 Aufgaben
Im Wesentlichen umfasst der gesetzliche Auftrag der Kantonsarchäologie fünf Hauptaufgaben. Die primäre Aufgabe der Kantonsarchäologie besteht darin, die archäologischen Hinterlassenschaften im Kanton zu erhalten und zu schützen. Wenn eine Erhaltung nicht möglich ist, führt die Kantonsarchäo- logie auf der Grundlage wissenschaftlicher Stan- dards archäologische Untersuchungen durch oder veranlasst diese. Ziel ist es, die archäologischen Befunde vor der Zerstörung zu dokumentieren und die Funde sicherzustellen. Das Fundmaterial und die Dokumentationen werden archiviert und für kommende Generationen aufbewahrt – als Wissens- speicher und Grundlagen für die Forschung. Erst durch die Erforschung dieser Grundlagen fi ndet der eigentliche Erkenntnisgewinn statt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden der breiten Bevölkerung und der Forschung zugänglich gemacht und vermittelt. Das Wissen der Aargauerinnen und Aargauer um ihre Vergangenheit ist wiederum eine wichtige Voraussetzung für die langfristige Erhaltung und den Schutz der archäologischen Hinterlassenschaften im Kanton.
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3.2.2 Organisation
Innerhalb der kantonalen Verwaltung ist die Kantons- archäologie Aargau dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) angegliedert. Sie gehört als eigene Sektion zur Abteilung Kultur. Als solche arbeitet sie nach den Grundsätzen des New Public Management und bildet ihre Ziele und Leistungen im Aufgaben- und Finanzplan ab. Dabei orientiert sie sich am regierungsrätlichen Entwicklungsleitbild, am Leitbild des Departements BKS sowie an den im Kulturkonzept des Kantons Aargau formulierten kulturpolitischen Zielen. Die vom Regierungsrat gewählte Kommission für Denkmalpflege und Archäologie berät den Regierungsrat und das Depar - tement BKS in Fragen der Erhaltung und Pflege der Kulturgüter und ist eine wichtige Partnerin für die Kantonsarchäologie. Die oben genannten Haupt - aufgaben werden in den Ressorts «Schutz/Erhalt/ Fundstellen», «Archäologische Untersuchungen», «Archäologische Sammlung», «Vermittlung/Öffent - lichkeitsarbeit/Medien» sowie «Dienste» unter Mit - wirkung verschiedener externe Partner, wie zum Beispiel das Wissenschaftliche Gremium (beratend) oder die Vindonissa-Professur (forschend), erfüllt.
3.2.3 Umfeldentwicklung und Massnahmen
Der Kanton Aargau als attraktiver Wohn- und Wirt - schaftsstandort entwickelt sich weiterhin dynamisch. Die Bevölkerungszahl und die Mobilität wachsen – und damit auch die gesellschaftliche Heterogenität. Nachdem die jährlichen Bauinvestitionen jahrelang finanziellen und personellen Ressourcen noch gewährleistet werden. Trotz des allgemeinen gesell- schaftlichen Trends zur Schnelllebigkeit und der Themenkonkurrenz ist nach wie vor ein grosses Interesse der Bevölkerung an archäologischen Themen festzustellen. Die lokale Präsenz der Kantons archäologie im ganzen Kanton bietet die Chance, die Bevölkerung für das archäologische Erbe in ihrem direkten Umfeld zu sensibilisieren, sie aktiv daran teilhaben zu lassen und damit das Kultur - erbe als identitätsstiftende Ressource zu stärken. Der allgemeine digitale Wandel bietet in Bezug auf die Arbeitsprozesse und -instrumente in der Kantonsarchäologie sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Hier gilt es, die betrieblichen Entwicklungen proaktiv zu gestalten und zu steuern. Das Thema Nachhaltigkeit im umfassenden Sinn (wirtschaftlich, sozial, ökologisch) hat aktuell und in Zukunft eine hohe gesamtgesellschaftliche Relevanz. Auch die Kantonsarchäologie kann hier in Bezug auf ihre betriebliche Ausrichtung und Entwicklung und in Bezug auf ihre Themensetzung wichtige Beiträge leisten. Um die strategischen Ziele zu erreichen, wurden die sechs Handlungsfelder A−F definiert. Sie dienen als Orientierungslinien für die Aktivitäten und Ent - wicklungsmassnahmen in der Kantonsarchäologie. Innerhalb der sechs Handlungsfelder werden acht
u Kriterien bewusst Schwerpunkte und machen in anderen Bereichen Abstriche.
3. Handlungsfeld C: Kooperation und Vernetzung
Wir pflegen die Zusammenarbeit mit unseren Partnern und zugewandten Interessensgruppen und nutzen Synergien optimal.
4. Handlungsfeld D: Vermittlung und Teilhabe
Durch eine kompetente, zielgruppenorientierte Vermittlung vor Ort und am Objekt und die Förde- rung von Teilhabe steigern wir das Bewusstsein und das Verständnis für das archäologische Kultur - erbe und dessen Nutzen als Ressource für die Gesellschaft.
5. Handlungsfeld E: Digitalisierung
Wir fördern die Entwicklung und Integration bestehender und neuer digitaler Werkzeuge in allen Arbeitsbereichen und nutzen damit gezielt die Chancen der Digitalisierung.
6. Handlungsfeld F: Nachhaltigkeit
Wir machen Nachhaltigkeit zum Thema, indem wir in der Forschung und Vermittlung ein Augenmerk auf entsprechende Themen legen und unsere Kom- petenzen, Abläufe und Aktivitäten im umfassenden Sinn nachhaltig weiterentwickeln.
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4 STANDORTKRITERIEN
4.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen das Nutzerdepartement dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest, in dem die Standort - evaluation durchzuführen ist. Die zentrale Lage des heutigen Standortes der Kan- tonsarchäologie in Brugg ist aus Sicht der Fachstelle beizubehalten, da von Brugg aus alle Grabungsstellen und wichtigen Orte gut und zeitnah zu erreichen sind, insbesondere das ehemalige Legionslager Vindonissa und das Vindonissa-Museum. Zudem befindet sich das Funddepot im ehemaligen Armee- zeughaus an der Mülligerstrasse in Windisch. Es wurde von 2018–2020 mit baulichen Massnahmen an seinen neuen Verwendungszweck angepasst und weist Raumreserven für einen mittel- bis langfristigen Horizont auf. Aufgrund der guten ÖV-Anbindung in Brugg sind zudem die meisten Reisen auf nach- haltigem Weg möglich.
4.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATION Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können
4.3 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: · Lage- und Betriebsqualität · Realisierbarkeit · Potenzial · Kostentreiber Im Dokument «Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse); Kanton Aargau» sind die Erläuterungen zu den allgemein gültigen Zielkriterien aufgeführt. (Annex 7.10)
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5 RAUMSTANDARDS/RAUMANFORDERUNGEN
5.1 GRUNDLAGEN
Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die Normen und Bestimmun- gen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen, sind den Standards übergeordnet.
5.2 FLÄCHENSTANDARDS
Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der Raumprogramme definiert. Die Flächen sind nicht für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern für definierte Bereiche und lassen innerhalb dieser im Einzelfall unterschiedliche Raumeinteilungen zu. Dies ist sinnvoll für die effiziente Nutzung des Bestandes und wird auch bei Neubauten als zweckmässig zur Realisierung verschiedener Nutzungskonzepte betrachtet. Die Festlegung des konkreten Raumprogramms für ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzenden, deren Einbeziehung vor der Objektplanung auch als wichtig für die spätere Akzeptanz erachtet wird. Die Flächenstandards gelten unmittelbar für Neu- bauten. Sie sind ebenso Zielwerte für Umnutzungen in vorhandenen Gebäuden, soweit es die Gebäude- struktur zulässt. Hierbei müssen ggf. die Zusam- menfassung von mehreren Objektflächen zu einem grösseren Bereich (Herausnahme von Trennwänden) Zudem geht es um ideale Arbeitsverhältnisse, darum, in den einzelnen Bereichen trotz der vielfältigen Tätigkeiten und offenen Räume Nebengeräusche auszublenden und darum, eine Atmosphäre zu schaffen, die sowohl fokussiertes Arbeiten als auch einen Austausch zulässt. Eine Besonderheit der archäologischen Fachstelle ist, dass aufgrund der Feldarbeit und der damit einher - gehenden Verschmutzung der Kleidung und der Funde die Räumlichkeiten in verschiedene Sauber - keitszonen unterteilt werden müssen, sodass durch den Prozess ein sicherer Umgang mit sensiblen Funden und Archivalien gewährleistet ist. Spezifische Nutzeranforderungen sind in Kapitel 6 aufgeführt. Zusammengefasst sind folgende Anforderungen zu beachten: · Gut erschlossene Depoträume mit Klimatisierung · Publikumsgerechte Benutzungsräume · Einladender, offener Empfangs- und Bibliotheks- · Fachgerecht ausgerüstete Labor- und Spezial- arbeitsplätze sowie Werkstätten · Sachgerechte Arbeitsplätze für die Arbeit mit Funden (Auswertung/Forschung) · Büros der Fachbereiche und Verwaltung mit Rückzugsmöglichkeiten für Telefonate, Konferen- zen und Zusammenarbeit (Kollaboration und Konzentration)
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5.4 RAUMSTRUKTUR
Die Raumstruktur der Kantonsarchäologie Aargau soll anhand eines 3-Zonenmodells und eines
4-Zonenmodells definiert werden. Die beiden Zonen- modelle werden teilweise überlappend sein. I Öffentliche Zone II Gesicherte Zone III Sicherheitszone IV Sicherheitszone PLUS Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone», «Gesicherte Zone», «Sicherheitszone» sowie «Sicher - heitszone PLUS» wird beim 4-Zonenmodell den erhöhten Anforderungen an den Datenschutz, an die Sicherheit der Mitarbeitenden und an den Kulturgüterschutz (Annex 7.9) mit einer gestaffelten Zugänglichkeit bestmöglich Rechnung getragen. Das 3-Zonenmodell teilt die Bereiche in verschiedene «Sauberkeitszonen» ein. Aufgrund der sehr unter - Verhältnismässigkeit Kosten/Nutzen) kann es gerade bei der Raumzuteilung im Bereich der Depots und der dazugehörigen Werkstätten und Arbeitsplätzen zu Aufteilungen in zwei Gebäude(-trakte) kommen.
5.4.1 «Öffentliche Zone» (I)
In der «Öffentlichen Zone» haben alle Zutritt. In dieser Zone befinden sich der Empfangsbereich und der Empfang des Sekretariats, welches in seiner Funktion bereits in der «Gesicherten Zone» liegt. Der Empfang mit Schalter ist mit Sicherheits- glas zum Kunden ausgestaltet.
5.4.2 «Gesicherte Zone» (II)
Zur «Gesicherten Zone» haben nur die Besuchenden Zutritt, welche sich an der Empfangstheke, die Teil des Sekretariats sein sollte, angemeldet haben. Die Anmeldung erfolgt meist im Vorfeld, um die Bibliothek zu nutzen oder einen Termin mit einem Mitarbeitenden wahrzunehmen. Die Bibliothek sollte daher in unmittelbarer Nähe zum Sekretariat sein. Zu dieser Zone gehören der Eingangsbereich, die Bibliothek sowie die Sitzungszimmer. Die Zone ist vom Eingang her erschlossen und wird durch Mitar - beitende des Sekretariats «bewacht». Unterstützt wird – je nach Örtlichkeit – die Eingangsüberwachung durch vereinzelte Kameras. Aussentüren sowie Türen zu Fluchtwegen müssen alarmgesichert sein. Mitarbeitende haben mit einem Badge eigenstän- digen Zutritt.
u dieser Zone angesiedelt. Die «Sicherheitszone PLUS» muss von den anderen Zonen her erschlossen sein, ist aber nur einem ausgewählten Mitarbeitenden- kreis zugänglich. Schmutzzone (C) Mischzone (B) Sauberkeitszone (A)
5.4.5 Schmutzzone (C)
In der Schmutzzone liegen die Räumlichkeiten, die von Personen genutzt werden, die zwischen Feld- arbeit und dem Gebäude der Kantonsarchäologie wechseln. Auf die damit einhergehende Verschmut - zung der Kleidung und der Funde ist bis zu deren Reinigung innerhalb von zusammenhängenden Räumen, wie z. B. der Anlieferung, dem Eingangs- lager und dem Waschraum, zu achten.
5.4.6 Mischzone (B)
In der Mischzone befinden sich die meisten Räum- lichkeiten der Kantonsarchäologie wie z. B. der Empfang und die Büroräumlichkeiten. Mitarbeitende und Besuchende nutzen diese Räumlichkeiten. Es wird mit Funden gearbeitet, die von den gröbsten
5.5 RAUMGRUPPEN
Generell umfasst die Institution drei Bereiche mit jeweils sehr unterschiedlichen Funktionen: · Transparent und offen präsentiert sich der Bereich der gesicherten Zone, in der alle Mitarbeitenden, Kunden, Forschenden und Besuchenden aufein- andertreffen und sich im Sitzungsraum und der Bibliothek treffen. Kollaboration und Kommunika- tion stehen hier im Fokus. · Im Bereich der Verwaltung, der Auswertung und der Inventarisierung steht die Projektarbeit und die Administration im Vordergrund. Büroflächen mit Rückzugsmöglichkeiten und angemessenem Stauraum in einem klimatisch an die Jahreszeiten angepassten Umfeld unterstützen die unterschied- lichen Tätigkeitsfelder. · Auf Effizienz und Sicherheit ausgerichtet sind Depots, Archive, Labore und Restaurierungs- räume, um bei Kleinst- wie Grossfunden dieselbe qualitative Handhabung zu gewährleisten. Aussenbereich (0) Die Kantonsarchäologie benötigt durch ihre Aussen- arbeit Stellplätze für die Zwischenlagerung von Containern und Pferdeanhängern, wenn diese nicht auf Grabungen eingesetzt werden. Aufgrund der hohen Anlieferungsdichte und vor allem der schweren Lasten ist eine Rampe vorzusehen und eine damit verbundene Rangier- und Kurzzeitpark- fläche. Benötigt werden zudem Parkplätze für die
u Bibliothek (2) Im Anschluss an den Eingangsbereich liegt die Bibliothek, die auch der interessierten Öffentlichkeit auf Anmeldung zur Verfügung steht. Um die Bücher und Materialien vor Ort zu sichten, sind Arbeitsplätze und Leseplätze neben der Freihandbibliothek an zu- ordnen. Eine kleine Infrastrukturinsel mit Scanner, Drucker und Kopierer ist ebenfalls hier anzusiedeln. Der Lesebereich muss, auch wenn räumlich oder akustisch abgetrennt, idealerweise vom Sekretariat aus kontrollierbar sein. Inventarisierung (3) Die geborgenen Ausgrabungsfunde müssen inven- tarisiert werden. Die Räume, die sich alle in der «Sicherheitszone» befinden, benötigen daher grosse Auslegeflächen und grosse, schwellenlose Türen, um die Funde behutsam und gegebenenfalls auf Palettrollis von Raum zu Raum zu bringen. Die Nähe zu spezifischen Räumen, insbesondere dem Scherbendruckerraum, dem Waschraum sowie dem Labor, ist unerlässlich für die einzelnen, in sich greifenden Arbeitsschritte. Fotografie (4) In der «Sicherheitszone PLUS» liegen neben den Laboren und den Depots die Räumlichkeiten der Fotografie. Die meisten Fundstücke werden im Labor ebenfalls fotografisch inventarisiert (Tendenz steigend). Von besonderen Funden werden hoch- senen Arbeitsplätzen ist daher unabdingbar. Um den Schutz der Funde zu gewährleisten sind neben den klimatischen Bedingungen auch die Sicherheitsbedingungen gemäss Kulturgüterschutz sowie der Schutz vor Diebstahl unerlässlich. Daher liegen diese Räumlichkeiten auch in der «Sicherheitszone PLUS», zu der nur ausgewählte Mitarbeitende Zugang haben. Weiter ist das Dokumentationsarchiv in dieser Raumgruppe angesiedelt, in dem Akten, Pläne und Dias von durchgeführten Ausgrabungen liegen. Labore und Werkstätten (6) Diese Raumgruppe dient einerseits der Restaurie- rung der Funde. Insbesondere Kleinfunde aus Metall müssen direkt und sorgsam konserviert werden, um nicht zu korrodieren. Die Labore müssen für die filigranen Funden ausgestattet sein. Die Funde und die Mitarbeitenden befinden sich je nach Arbeits- gang in unterschiedlichen Räumen, daher sind kurze Wege für die Arbeiten wichtig. Die Verbindung zu den restlichen Raumgruppen, insbesondere zur (Labor-)Fotografie und zu bestimmten Depots ist durch eine gute Erschliessung mit breiten und schwellenlosen Wegen zu gewährleisten. Anderer - seits ist auch die Werkstatt der Grabungstechnik in dieser Raumgruppe angesiedelt. Räumlich ist diese jedoch in der Nähe des Lagers Grabungstechnik und des An- bzw. Ablieferungsbereichs zu verorten.
u Für eine konzentrierte Kommunikation sind die Mitarbeitenden von einzelnen Ressorts oder Berei- chen zusammen gruppiert. Es soll mehrere Begeg- nungszonen geben: Eine Zone im Aussenbereich für die Mitarbeitenden und eine Kaffeeküche bzw. einen Pausenraum. Der Kopierraum und die Postfächer sollten zentral angeordnet werden. Besprechungs- räume, ein Gruppenarbeitsraum sowie Bereiche für konzentriertes Arbeiten – einzeln oder in kleinen Gruppen – und Telefonieren müssen gut erreichbar innerhalb dieser Raumgruppe und nahe der Raum- gruppe «1 Eingangsbereich» liegen. Eine Besonderheit der Kantonsarchäologie ist die wissenschaftliche Arbeit mit (den bereits inventari- sierten) Funden in der «Auswertung» genannten abschliessenden Phase einer Ausgrabung. Für diese Arbeit sind neben dem Zugriff auf die IT-Infrastruktur mehrere Auslegetische nötig, d. h. es besteht ein grösserer Flächenbedarf als es die Immobilien- standards für Verwaltungs- und Büroarbeitsplätze vorsehen. Sehr oft wird die Auswertung von Exter - nen geleistet, die bei grossen Projekten in Teams arbeiten. Für sie sind Arbeitsplätze in genügender Anzahl und im Idealfall Räume verschiedener – oder von flexibler – Grösse vorzusehen (siehe dazu auch die Vereinbarung mit der Universität Basel zur Vindonissa-Professur, worin den Mitarbeitenden Arbeitsplätze in der KAAG zugesichert werden). Die Flächen hierfür sind im Raumprogramm (Annex
7.5) berücksichtigt.
Infrastruktur und Betriebsräume (8) In dieser Raumgruppe befinden sich Lagerräumlich- keiten, das Büro des Hauswarts und Räume, die dem Gebäudeunterhalt und der Waren- bzw. Fund- anlieferung dienen. Die Lagerräume für die Labore, das Lager für IT, das Lager für die Vermittlung und ein Lager für die eigenen Publikationen und Büromaterialien sowie der Putzraum inkl. Lager für Putzutensilien, befinden sich hier. Ebenfalls in dieser Raumgruppe, aber in der «Sicherheitszone PLUS» angesiedelt, befindet sich neben der An- und Ablieferung das sogenannte «Fundeingangslager» (Raumgruppe 5). Es ist in den meisten Fällen der erste Ablageort für Funde, wenn diese von der Ausgrabungsstelle in die Kantons archäologie zur Inventarisierung und weiteren Bearbeitung kommen.
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6 ANFORDERUNGEN KANTONSARCHÄOLOGIE
6.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM
PROGNOSE 2030 Zur Herleitung der benötigten Flächen wurden zusammen mit den Nutzenden Mengengerüste für die Zukunft erarbeitet. Betrachtet wurden dabei die Anzahl Mitarbeitende und dazugehörige Arbeitsplätze. Weiter wurden Prognosen zur Entwicklung der Fundbestände erarbeitet. Aus den Mengengerüsten ist mithilfe verschiedener Flächenkennzahlen der Flächenbedarf ermittelt worden. Dabei sind für den Bürobereich vor allem die Vorgaben der «Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau» (Stand: Oktober 2015) berücksich- tigt worden. Für die Bereiche Depots und Archive wurden die Vorgaben der DIN 67700 «Bau von Bibliotheken und Archiven – Anforderungen und Empfehlungen für die Planung» (Stand: Mai 2017) herangezogen. Die Flächen aller anderen Bereiche wurden mittels weiterer Standards oder Erfahrungs- werten ermittelt. Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm für die Kantonsarchäologie aufgeführt. Ein detailliertes Raumprogramm ist im Annex unter Kapitel 7.5 zu finden. Nr. Nutzung Nutzfläche in m ²
0 Aussenbereich 395
1 Eingangsbereich 55
2 Bibliothek 65
3 Inventarisierung 100
4 Fotografie 100
5 Depots/Fundlager/Archive 2’590
6 Labore und Werkstätten 200
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6.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS
Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Bibliothek Sitzungszimmer Sanitätsraum Fokusraum Pausenraum inkl. Aussenbereich Waschraum Projektraum Verwaltungsarchiv Scherbendruckerraum Inventarisierung Verwaltung Empfangszone/Sekretariat Konzentration Kollaboration Kunden/Mitarbeitende/Waren
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6.3 SPEZIFISCHE
NUTZERANFORDERUNGEN Oberstes Ziel ist die Minimierung der klimatischen Schwankungen in den Depots und im Archiv und der systematische Einsatz von Schleusen/Über - gangszonen zwischen den unterschiedlichen Klimazonen. In den Depots ist ein täglicher Luft - austausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend. Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige Umwälzung der Luft zu sorgen. Die Depots und das Archiv sollten so ausgebildet sein, dass für ein stabiles und gleichmässiges Klima technische Massnahmen in möglichst geringem Umfang erforderlich sind. Die tägliche Schwankung der Temperatur sollte den Wert von +/– 1 °C, die tägliche Schwankung der relativen Luftfeuchte den Wert von +/– 3 % nicht überschreiten. Beim Dokumentationsarchiv gilt es zu beachten, dass die in Tabelle 2 aufgeführten Werte für Temperatur und Luftfeuchtigkeit nicht für alle dort archivierten Materialien genügen. Es müssen zusätzlich Klimaboxen (mit jeweils geringem Flächenbedarf) für folgende Materialien und mit den jeweiligen Anforderungen vorgesehen werden: · Dias –10 °C // 20–50 % rel. F. · SW- und Farbnegative 18–22 °C // 30–40 % rel. F. · Mikrofiche 21 °C // 20–50 % rel. F. Die Ermittlung der genauen Klimawerte für verschiedene Materialien sollte nach ISO/TR
19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur Auf - bewahrung von Medien sind DIN ISO 11799 zu entnehmen. Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei unterstützend wirken. Depot-/Archiv Typ Sicherheitszone Sauberkeits- zone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit (F) inkl. Schwankungen pro Tag Depot für Bunt- und Edelmetall IV A 18-22°C // max. 35 % rel. F. Depot für Eisen IV A 18-22°C // max. 10 % rel. F. Depot für Glas/Organik IV A 18-22°C // 45-55 % rel. F.
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7.1 Herleitung Laufmeter Funde, inkl. Mengengerüste 21
7.2 Herleitung Laufmeter Akten und Unterlagen, inkl. Mengengerüste 23
7.3 Herleitung Laufmeter Vermittlung, inkl. Mengengerüste 25
7.4 Herleitung Laufmeter Grabungsmaterial, inkl. Mengengerüste 26
7.5 Raumprogramm Kantonsarchäologie 28
7.6 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277)
> zu finden auf: www.ag.ch
7.7 Nachhaltigkeit (Richtlinie «Nachhaltiges Bauen»)
> zu finden auf: www.ag.ch
7.8 Schallschutzanforderungen (SIA 181)
7.9 Kulturgüterschutz:
· Internationale Rechtsgrundlagen (u.a. UNESCO-Übereinkommen) · Nationale Rechtsgrundlagen · Verordnungen · Querverweise zu anderen Bundesgesetzen > zu finden auf: www.babs.admin.ch
7.10 Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse)
> Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau.
7 ANNEX
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1 x
1 pro n M t R [m] b R [m] n
1 n M n
2 n
3 N R A R [m ² ] Bemerkung Bunt- und Edelmetall 18-22°C // max. 35% rel. F. 43.00 Schubladenschrank 36.00 Plexidosen -> Schubladen 2’737 8 0.60 1.15 1 342 10 2 1.4 29.00 Schubladen 75 1 0.60 1.15 1 75 10 2 1.4 7.00 Unverpackt 7 7.00 Annahme Lagerung auf Europaletten Eisen 18-22° // max. 10% rel. F. 70.00 Schubladenschrank 36.00 Plexidosen -> Schubladen 2’599 8 0.6 1.15 1 325 10 2 1.4 27.00 Schubladen 108 1 0.6 1.15 1 108 10 2 1.4 9.00 Fachbodenregal 34.00 Rakokisten 220 1 0.4 0.95 1 220 6 1.6 1.4 29.00 Holzkiste, ESCAL-Beutel 23 1 0.4 0.95 1 23 6 1 1.4 5.00 Glas/Organik 18-22° // max. 45-55% rel. F. 101.00 Fachbodenregal 2.00 Rakokisten 6 1 0.4 0.95 1 6 6 1.6 1.4 1.00 Rakokisten 2 1 0.6 1.15 1 2 6 1 1.4 1.00 Schubladenschrank 40.00 Plexidosen -> Schubladen 1’235 8 0.6 1.15 1 154 10 2 1.4 13.00 Archivkarton -> Schubladen 40 2 0.6 1.15 1 20 10 2 1.4 2.00 Schubladen 48 1 0.6 1.15 1 48 10 2 1.4 4.00 Schubladen 93 1 0.7 1.25 1 93 10 1 1.4 18.00 Schubladen 15 1 0.6 1.15 1 15 5 2 1.4 3.00 Bodenlagerung 59.00 Palette 11 1 2.35 2.9 1 11 1 1 1.4 59.00 Weniger empfindliche Materialien 18-22° // max. 35-65% rel. F. 9.00 Schubladenschrank 9.00 Schubladen 100 1 0.6 1.15 1 100 10 2 1.4 9.00
7.1 HERLEITUNG LAUFMETER FUNDE
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1 x
1 pro n M t R [m] b R [m] n
1 n M n
2 n
3 N R A R [m ² ] Bemerkung Aussenklima nicht unter 0°C 2’174.00 Hochregal 368.00 Palette 629 1 1.2 2.6 1 629 6 1.25 1.4 294.00 Bediengangbreite gemäss IST-Zustand Gitterkiste 124 1 1.2 2.6 1 124 6 1.25 1.4 58.00 Bediengangbreite gemäss IST-Zustand Rakokiste -> Gitterkiste 100 3 1.2 2.6 1 34 6 1.25 1.4 16.00 Bediengangbreite gemäss IST-Zustand Fachbodenregal 1’562.00 Rakokiste 13’389 1 0.6 1.15 1 13’389 6 2.5 1.4 1’469.00 Rakokiste 1’360 1 0.3 0.85 1 1’360 6 2.5 1.4 93.00 Metallschrank 96.00 unverpackt 700 1 0.6 1.15 1 700 6 2 1.4 96.00 Medien pro Meter geschätzt Bodenlagerung 148.00 Palette 19 1 1.2 2.6 1 19 1 1.25 1.4 54.00 Bediengangbreite gemäss IST-Zustand Holzkisten/unverpackt 30 1 1.2 1.75 1 30 1 1.25 1.4 70.00 Holzkisten/unverpackt 4 11.00 4 Kisten mit je 2.7m ² unverpackt 1 3.00 Modell Hallwyl Paletten (Leergut) 48 1 1.2 2.6 1 48 10 1.25 1.0 10.00 TOTAL 2’397.00 t R [m] die Fachtiefe, in m (siehe 7.4.2.); b R [m] die Bediengangbreite der Regale, in m (siehe 7.4.3.1); n
1 die Anzahl der einem Bediengang zugeordneten Doppelregalreihen bei Rollregalanlagen (siehe 7.4.3.2); n M die Anzahl der unterzubringenden Medien; n
2 die Anzahl Fächer je Regalfeld (siehe 7.4.6); n
3 die Anzahl der Medien/Schachteln/Ablagestapel je 1 m Fachlänge, in 1/m (siehe 7.4.7); N R der Faktor für Erschließungsfläche der Regale (siehe 7.4.8).
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1 x
1 pro n M t R [m] b R [m] n
1 n M n
2 n
3 N R A R [m ² ] Bemerkung Archiv 18°C // 35-50 % rel. F. 47.00 Dokumentationsarchiv 45.00 Standregal 203.25 1 0.4 0.95 6 203 10 1 1.4 14.00 x1 in Lfm Planschrank 3 1.15 1.70 1.4 8.00 Planschrank 11.2 0.7 1.25 1.4 20.00 Hochschrank 1.1 1.35 1.90 1.4 3.00 Gemeindearchiv 2.00 Hängeregister 7 7 2.00 Archiv -10°C // 20-50 % rel. F. 5.00 Archiv Dias 5.00 Standregal 34.2 1 0.4 0.95 1 34 10 1 1.4 5.00 x1 in Lfm Archiv 18-20°C // 30-40 % rel. F. 1.00 Archiv SW- und Farb-Negative 1.00 Standregal 5.3 1 0.4 0.95 1 5 10 1 1.4 1.00 x1 in Lfm Archiv 21°C // 20-50 % rel. F. 1.00 Archiv Mikrofiche 1.00 Standregal 3.2 1 0.4 0.95 1 3 10 1 1.4 1.00 x1 in Lfm Standard 20-30°C // 30-60 % rel. F. 131.00 Bibliothek 52.00 Compactus 324 1 0.35 1.30 6 324 6 1 1.5 36.00 x1 in Lfm Standregale 67.5 1 0.4 1.05 1 68 6 1 1.5 16.00 x1 in Lfm Akten SEF 3.00 Standregal 15 1 0.30 0.95 1 15 6 1 1.4 3.00 x1 in Lfm Geschäfts- / Verwaltungsakten 16.00 Standregal 85 1 0.30 0.95 1 85 6 1 1.4 16.00 x1 in Lfm Bücherlager 47.00 Standregal 210 1 0.4 1.05 1 210 6 1 1.5 47.00
7.2 HERLEITUNG LAUFMETER AKTEN UND UNTERLAGEN
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1 x
1 pro n M t R [m] b R [m] n
1 n M n
2 n
3 N R A R [m ² ] Bemerkung Sekretariat 13.00 Standregal 59 1 0.4 1.05 1 59 6 1 1.4 13.00 Grabungscomputer, Kabel etc. 3.00 Standregal 6 1 0.6 1.25 1 6 6 1 1.4 2.00 Standregal 2 1 0.4 1.05 1 2 6 1 1.4 1.00 TOTAL 185.00 t R [m] die Fachtiefe, in m (siehe 7.4.2.); b R [m] die Bediengangbreite der Regale, in m (siehe 7.4.3.1); n
1 die Anzahl der einem Bediengang zugeordneten Doppelregalreihen bei Rollregalanlagen (siehe 7.4.3.2); n M die Anzahl der unterzubringenden Medien; n
2 die Anzahl Fächer je Regalfeld (siehe 7.4.6); n
3 die Anzahl der Medien/Schachteln/Ablagestapel je 1 m Fachlänge, in 1/m (siehe 7.4.7); N R der Faktor für Erschließungsfläche der Regale (siehe 7.4.8).
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1 x
1 pro n M t R [m] b R [m] n
1 n M n
2 n
3 N R A R [m ² ] Bemerkung Innenlagerung 24.00 Industriestrasse 5.00 Regal 0.4 7 1.1 4.00 Hängeregister 0.3 1 1.1 1.00 Zeughaus 19.00 Palette 5 1 1.2 1.75 1 5 1 1.25 1.1 10.00 Auslegetisch 1 1 2 2.55 1 1 1 1 1.1 4.00 Infoblachen 4 1 0.80 1.35 1 4 6 1 1.1 3.00 Regal (Rakobehälter) 15 1 0.40 0.95 1 15 6 2 1.1 2.00 TOTAL 24.00
7.3 HERLEITUNG LAUFMETER VERMITTLUNG
t R [m] die Fachtiefe, in m (siehe 7.4.2.); b R [m] die Bediengangbreite der Regale, in m (siehe 7.4.3.1); n
1 die Anzahl der einem Bediengang zugeordneten Doppelregalreihen bei Rollregalanlagen (siehe 7.4.3.2); n M die Anzahl der unterzubringenden Medien; n
2 die Anzahl Fächer je Regalfeld (siehe 7.4.6); n
3 die Anzahl der Medien/Schachteln/Ablagestapel je 1 m Fachlänge, in 1/m (siehe 7.4.7); N R der Faktor für Erschließungsfläche der Regale (siehe 7.4.8).
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1 x
1 pro n M t R [m] b R [m] n
1 n M n
2 n
3 N R A R [m ² ] Bemerkung Aussenaufbewahrung 302.00 Fahrzeuge und Zubehör 105.00 Stellplatz (Fahrzeuge) 10.26 5 1.1 57.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, x1 pro nM ist Anzahl Stellplatz (Anhänger) 14.4 3 1.1 48.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, x1 pro nM ist Anzahl Container 96.00 Stellplatz (Büro) 15 4 1.1 65.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, x1 pro nM ist Anzahl Stellplatz (Lager) 7 1 1.1 9.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, x1 pro nM ist Anzahl Stellplatz (Werkzeug) 7 3 1.1 22.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, x1 pro nM ist Anzahl Zelte 20.00 Grosszelt 7 2 1.1 16.00 Gestänge 4 7 7 1.1 4.00 gestapelt Bauholz, Sicherung 54.00 Lagerplatz gestapelt 5 8 1.1 44.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, x1 pro nM ist Anzahl Stellplatz (Bautreppe) 1 1 1.1 2.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, x1 pro nM ist Anzahl Stellplatz (Gerüsttreppe) 1 12 1.1 8.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, x1 pro nM ist Anzahl Besonderes 27.00 Schrank (Brennstoff) 1 3 1.1 5.00 Maschine (Blachentrocknung) 18 1 1.1 20.00 Paletten (Reserve) 1 1 1.1 2.00 Innenlagerung 146.00 Fahrzeuge und Zubehör 3.00 Palettiert (Autozubehör) 4 1 1.2 2.60 1 4 4 1 1.4 3.00 Zelte 21.00 Palettiert (Blachen und Zubehör) 44 1 1.20 2.60 1 44 6 1 1.4 21.00 Bauholz, Sicherung 22.00 Stellplatz (Schaltafeln) 3 1 1.4 5.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, x1 pro nM ist Anzahl
7.4 HERLEITUNG LAUFMETER GRABUNGSMATERIAL
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1 x
1 pro n M t R [m] b R [m] n
1 n M n
2 n
3 N R A R [m ² ] Bemerkung Palettiert (Garbungssicherung) 6 1 1.20 2.60 1 6 1 1 1.4 17.00 Elektromaterial 32.00 Bobine 1 1 1.4 2.00 Palette 26 1 1.20 2.60 1 26 6 1 1.4 13.00 Regal 4 1 0.4 0.95 1 4 2 1 1.4 3.00 Stellplatz (Förderbänder) 2.45 4 1.4 14.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, x1 pro nM ist Anzahl Werkzeuge 30.00 Sammelbehälter 12 1 0.6 1.15 1 12 2 2.5 1.4 4.00 Palette 4 1 1.2 2.60 1 4 2 1.25 1.4 6.00 Schubkarren 1.04 12 1.4 18.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, x1 pro nM ist Anzahl Regal (Kleinwerkzeug) 6 1 1.40 1.95 1 6 6 3 1.4 2.00 Abdeckmaterial 4.00 liegend 12 1 2 2.55 1 12 6 2.5 1.4 4.00 Fundbergung 34.00 Palette 42 1 1.2 2.60 1 42 4 1.25 1.4 30.00 Schrank 2 1 1.6 2.15 1 2 1 2 1.4 4.00 TOTAL 0.00 t R [m] die Fachtiefe, in m (siehe 7.4.2.); b R [m] die Bediengangbreite der Regale, in m (siehe 7.4.3.1); n
1 die Anzahl der einem Bediengang zugeordneten Doppelregalreihen bei Rollregalanlagen (siehe 7.4.3.2); n M die Anzahl der unterzubringenden Medien; n
2 die Anzahl Fächer je Regalfeld (siehe 7.4.6); n
3 die Anzahl der Medien/Schachteln/Ablagestapel je 1 m Fachlänge, in 1/m (siehe 7.4.7); N R der Faktor für Erschließungsfläche der Regale (siehe 7.4.8).
u
7.5 RAUMPROGRAMM KANTONSARCHÄOLOGIE
RAUMPROGRAMM KANTONSARCHÄOLOGIE Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Lichte Höhe (m) mind. Klima (wenn nicht Standard*) Sicherheitszone Sauberkeitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen TOTAL 4’655 54
0 Aussenbereich* 395 0 *Summe exkl. Parkplätze
0.1 Parkplätze und
Veloabstellplätze für Mitarbeitende -1 NNF
7.4/
AGF Anzahl gemäss Parkplatz- konzept, VSS Normen und kommunale Vorschriften sind einzuhalten.
0.2 Parkplätze und
Veloabstellplätze für Besuchende -1 NNF
7.4/
AGF Anzahl ist nach Betriebs- führungskonzept zu definieren, VSS Normen und kommunale Vorschrif- ten sind einzuhalten.
0.3 Stellplätze für
Fahrzeuge
90 1 AGF Stellplätze für 5 Fahrzeuge à 7m L x 2.50 B
0.4 Stellplätze für
Container und Anhänger
145 0.6 AGF Container werden mit Kranwagen verladen, es darf kein Dach in unmittelbarer Nähe sein. Stellplätze für 4 Büro-,
1 Lager- und 3 Werkzeug- container und 3 Anhänger.
0.5 Lagerfläche für
Grabungsmaterial
100 ANGF Lagerfläche für Zelte, Bauholz und Sicherungen, Brennstoff, Blachentrocknungsgerät und Reservepaletten Sollte zum Teil überdacht sein.
0.6 Rampe/Gedeckter
Abstellplatz für LKW
40 8.10,
8.11,
5.5,
5.6,
0.4,
8.4
ANGF Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
0.7 Aussensitzplätze für
Mitarbeitende
20 8.1 ANGF Zugang nur über den Pausen- raum, nicht direkt von aussen (Sicherheitsaspekt) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
u RAUMPROGRAMM KANTONSARCHÄOLOGIE Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Lichte Höhe (m) mind. Klima (wenn nicht Standard*) Sicherheitszone Sauberkeitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen
1 Eingangsbereich 55 2
1.1 Sekretariat 30 2 III B TL 7.1,
2.1,
1.2
HNF
2.5
2 AP mit je 9m ² /AP + zu- sätzlicher Stauraum (13 m ² ) gemäss Angaben aus dem Mengengerüst. Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.2 Warteraum/
Kundenzone
10 II B TL 1.1 HNF
1.4
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.3 Sanitätsraum 10 II A HNF
6.1
Sanitätsraum kann auch als Still- oder Gebetsraum genutzt werden. Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.4 Kunden WC 5 II B NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
2 Bibliothek 65 0
2.1 Bibliothek 55 20-30°C
30-60% rel. F II A KL 1.1 HNF
5.4
Lagerung in Compactus- anlage und Standregalen. Bibliothek sollte zentral im Gebäude angeordnet sein. Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap.
7.4.9) und den Angaben im
Mengengerüst Bibliothek sollte zentral im Gebäude angeordnet sein. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akutstisch dämpfend Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: nicht notwendig Stark-/Schwachstrom: Steckdosen
2.2 Arbeitsplätze Bibliothek 10 II A TL 1.1 HNF
5.4
2 temporäre Arbeitsplätze (1 mal inkl. Spezialscanner/ Kopierer). Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Tabelle
8 und 13) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akutstisch dämpfend Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse
3 Inventarisierung 100 2
3.1 Inventarisierung 50 2 III B TL 5.5,
5.6,
3.2,
(7.10) HNF
3.3
2 AP mit je 15.5 m ² (vgl. DIN 67700 Tabelle 43) plus zusätzliche Fläche zur Zwischenlagerung Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse
3.2 Raum für
Scherbendrucker
10 III B 3.1 HNF
3.2
Ein spezieller «Scherben- drucker» beschriftet Knochen und Keramikfragmente direkt mit einer Inventarnummer. Aufgrund der Emissionen (Lärm und Gerüche) muss der Scherbendrucker in einem abgetrennten Raum sein.
1 temporärer PC-Arbeits- platz inkl. Platz für den Scherbendrucker und Ablagefläche. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: UKV-Anschluss Sonstiges: Es braucht eine Lüftungs-/Abzugsanlage
u RAUMPROGRAMM KANTONSARCHÄOLOGIE Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Lichte Höhe (m) mind. Klima (wenn nicht Standard*) Sicherheitszone Sauberkeitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen
3.3 Waschraum/
Schlämmarbeitsplätze
40 III C TL HNF
3.2
Lage im Erdgeschoss von Vorteil
2 Fundwaschplätze und
2 Schlämm-Arbeitsplätze. Grösse und Ausstattung gemäss IST-Zustand. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: Fliesen, oder wasserabweisendes Material Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom Sonstiges: Kalt- und Warmwasseranschluss, Edelstahlbecken mit Schlammfang, Raum ist als Nasszelle auszuführen
4 Fotografie 100 1
4.1 Fotostudio 45 IV A HNF
5.7
Gemäss IST-Zustand Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom, UKV-Anschluss Sonstiges: Muss ein freier Raum sein, keine Säulen/Stützen im Raum
4.2 Bildbearbeitung 20 1 IV A TL HNF
2.1
1 AP mit 9 m ² plus zusätz- licher Arbeitsfläche (11 m ² vgl. DIN 67700 Tab. 43) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
4.3 Fotostudio
Restaurierung
35 IV A 6.1 HNF
3.3
3 Arbeitsstationen mit je 10.6 m ² (vgl. DIN 67700 Tab. 43) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch sowie innenliegender Sonnenschutz manuell Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom, UKV-Anschluss
5 Depot/Fundlager/ Archiv
2’590 0
5.1 Depot für Bunt-
und Edelmetall
45 18-22°C max. 35 % rel. F. IV A KL 5.9 HNF
4.2
Lagerung der Funde in Schubladenschrank und freistehend im Raum Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap.
7.4.9) und den Angaben im
Mengengerüst Kulturgüterschutzraum Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar und alarmgesichert, keine Fenster Sonnenschutz: k.A.
5.2 Depot für Eisen 70 18-22°C
max.
10% rel. F. IV A KL 5.9 HNF
4.2
Lagerung der Funde in Schubladenschrank und Fachbodenregal Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap.
7.4.9) und den Angaben im
Mengengerüst Kulturgüterschutzraum widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar und alarmgesichert, keine Fenster Sonnenschutz: k.A.
u RAUMPROGRAMM KANTONSARCHÄOLOGIE Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Lichte Höhe (m) mind. Klima (wenn nicht Standard*) Sicherheitszone Sauberkeitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen
5.3 Depot für Glas/Organik 100 18-22°C
max.
45-55% rel. F IV A KL 5.9 HNF
4.2
Lagerung der Funde in Schubladenschrank, Fach- bodenregal und Paletten auf dem Boden Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap.
7.4.9) und den Angaben im
Mengengerüst Kulturgüterschutzraum Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar und alarmgesichert, keine Fenster Sonnenschutz: k.A.
5.4 Depot für weniger
empfindliche Materialien
2’185 4.80 18-22°C max.
35-65% rel. F. IV A KL 5.9,
6.2
HNF
4.2
Lagerung der Funde in Schubladenschrank, Fach- bodenregal, Metallschrank, Hochregallager und Paletten auf dem Boden Hinweis: Bei Anpassung der lichten Höhe muss die Nutz- fläche neu berechnet werden. Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap.
7.4.9) und den Angaben im
Mengengerüst Kulturgüterschutzraum Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, mind. Nuzlast gemäss IST-Zustand (Zeughaus) Wände: k.A Türen/Fenster: keine Fenster Sonnenschutz: k.A.
5.5 Fund-Eingangslager 60 18-22°C
max.
35-65% rel. F. IV B 3.1,
0.6
HNF
4.2
Lagerung der Funde in Kisten. Diese werden wieder - um auf Paletten gestapelt. Nutzfläche für 40 Paletten inkl. ausreichend Rangier - fläche mit dem Palettrolli. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar und alarmgesichert Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch
5.6 Fund-Zwischenlager 40 18-22°C
max.
35-65% rel. F. IV B 3.1,
0.6
HNF
4.2
Lagerung der Funde in Kisten auf Paletten. Auch Zwischen- lagerung von Auswertungs- projekten auf Tablettwagen Nutzfläche für 20 Paletten und 5 Tablettwagen inkl. ausreichend Rangierfläche. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar und alarmgesichert Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch
5.7 Dokumentationsarchiv 50 18°C
35-50% rel. F. IV A KL HNF
4.2
inkl. Gemeindearchiv Lagerung in Compactus- anlage, Planschrank und Hängeregister (Gemeindearchiv) Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap.
7.4.9) und den Angaben im
Mengengerüst Kulturgüterschutzraum Klima: neben dem in der Spalte Klima angegeben Werten werden verschiedene Klimaboxen für unterschiedliche Anforderungen benötigt: - Dias: -10°C // 20-50 % rel. F. (5 m ² ) - SW- und Farbnegative: 18-20°C // 30-40 % rel. F. (1 m ² ) - Mikrofiche: 21°C // 20-50 % rel. F. (1 m ² ) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar und alarmgesichert, keine Fenster Sonnenschutz: k.A.
5.8 Verwaltungsarchiv 20 20-30°C
30-60% rel .F III B KL HNF
4.2
Lagerung in Standregalen Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap.
7.4.9) und den Angaben im
Mengengerüst Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar und alarmgesichert, keine Fenster Sonnenschutz: k.A.
u RAUMPROGRAMM KANTONSARCHÄOLOGIE Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Lichte Höhe (m) mind. Klima (wenn nicht Standard*) Sicherheitszone Sauberkeitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen
5.9 Fundmonitoring 20 IV A 5.1,
5.2,
5.3,
5.4
HNF
3.3
Temporär genutzte Arbeits- plätze für das Arbeiten mit den Funden direkt im Depot.
2 temporäre AP mit je
10.3 m ² (vgl. DIN 67700
Tabelle 43) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar und alarmgesichert, keine Fenster Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Schwachstrom, UKV-Anschluss
6 Labore und Werkstätten
200 4
6.1 Technisches Labor 100 4 IV A TL 4.3 HNF
3.3
Restaurierungs-AP sind ausgerüstet mit Mikroskop, Arbeitslampe, mobiler Filteranlage. Die zwei Labor - kapellen sind mit einem Druckluftanschluss zu planen. Weitere Geräte: Airbrush- Gerät, Feinstrahlgerät, Trock- nungsanlage (weitere Geräte gemäss Angaben Nutzer) Nähe zu Fundeingang und Fundbearbeitung wichtig. Ebenso räumlich nahe dem Fotostudio/Restaurierung.
4 Restaurierungs-AP (10.3 m ² je AP, vgl. DIN
67700 Tab. 43),1 zusätz- licher Computer-AP (9 m ² , Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau),
2 Laborkapellen (5.25 m ² , Erfahrungswert Plan- consult), zusätzliche Ablage- sowie Arbeits- fläche und ausreichend Rangierfläche (auch für Palettübergrösse). Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar und breiter als Palettengrösse Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom, UKV-Anschluss Sonstiges: Kalt- und Warmwasseranschluss, Druckluftanschluss, Lüftungs- und Abluftanlage
6.2 Restaurationsraum 40 4.80 IV C TL 5.4 HNF
3.3
Restaurierungswerkstatt-AP mit zusätzlicher mobiler Trocknungsstelle und mobilem Hebekran.
2 Restaurierungs- werkstatt-AP Nutzfläche gemäss IST-Zustand im Zeughaus (exkl. der Fläche für die Schlämmarbeitsplätze) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, mind. Nuzlast gemäss IST-Zustand (Zeughaus) Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar und breiter als Palettengrösse Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom, UKV-Anschluss
6.3 Werkstatt
Grabungstechnik
60 III C 8.4 HNF
3.2
Mehrere Werkbänke als Arbeitsfläche sowie Regale als Lagerfläche Fläche gemäss Angaben Mengengerüst und IST-Zustand Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: hohe Traglast zur sicheren Lagerung von Werkzeugen Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom, UKV-Anschluss
7 Fachbereiche inkl. Verwaltung*
700 45 *Hinweis: Total Fläche ist gerundet
7.1 Büro Sektionsleitung 18 1 III B TL 1.1 HNF
2.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau (1 AP plus Besprechungs- tisch für 2-4 Personen) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
u RAUMPROGRAMM KANTONSARCHÄOLOGIE Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Lichte Höhe (m) mind. Klima (wenn nicht Standard*) Sicherheitszone Sauberkeitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen
7.2 Mehrpersonenbüro 235 26 III A TL HNF
2.2
Lager Vermittlung sollte in der Nähe sein. Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau (plus 1 zusätzlicher Tisch mit 2 m ² ) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.3 Mehrpersonenbüro 172 18 III B TL HNF
2.2
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau plus (5 zusätzliche Tische mit je 2 m ² ) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.4 Fokusraum 27 III A TL HNF
2.2
3 Räume für je 2-4 Personen für Besprechungen oder Arbeit mit Funden. Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau (1 Raum mit 9 m ² je 15 AP) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.5 Ruhiges Arbeiten 18 III B TL HNF
2.2
3 Räume für je 1 Person für ruhiges Arbeiten bzw. Telefongespräche, Vi- deokonferenzen. Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau (1 Raum mit 6 m ² je 20 AP) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.6 Besprechungszimmer
für 6 Personen
12 II B TL 1.1 HNF
2.3
Sollte im Eingangsbereich sein, damit man mit Kunden/ Besuchenden nicht in die Sicherheitszone muss. Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.7 Sitzungszimmer
für 10 Personen
25 II B TL 1.1 HNF
2.3
Sollte im Eingangsbereich sein, damit man mit Kunden/ Besuchenden nicht in die Sicherheitszone muss. Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.8 Gruppenarbeitsraum 24 III B TL HNF
2.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.9 Infrastrukturzone 45 III B HNF
2.8
Nähe zu Mehrpersonenbüros und ein Raum in direkter Nähe zum Sekretariat (1.1). Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau (3 Räume mit je 15 m ² ) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.10 Auswertungs-/
Projektarbeitsplätze
120 III B TL HNF
2.2
Fläche sollte temporär in
2-3 Räume aufgeteilt werden können, um flexibel für unter - schiedlich grosse Projekte genutzt werden zu können.
6 temporäre AP mit je
15.5 m ² (vgl. DIN 67700
Tabelle 43) plus zusätzliche Fläche zur Zwischenlage- rung der Funde Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Boden: palettrollibefahrbar
8 Infrastruktur und Betriebsräume
450 0
8.1 Pausenraum inkl.
Teeküche
55 III B TL 0.7 HNF
1.3
25 Plätze für 53 Mitarbeitende und inkl. Küche Pro Sitzplatz 2.25 m ² (Erfahrungswert Planconsult) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
u RAUMPROGRAMM KANTONSARCHÄOLOGIE Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Lichte Höhe (m) mind. Klima (wenn nicht Standard*) Sicherheitszone Sauberkeitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen
8.2 Duschraum/Umkleide
(Damen und Herren)
30 III B NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau (3 Garderoben mit je 10 m ² ) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
8.3 WC Mitarbeitende
(Damen und Herren)
35 III B NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau (Wegleitung zur Verord- nung 3 zum Arbeitsgesetz (seco 2015) Damen: 5 WC/
4-5 Waschtische Herren: 4 WC/4 Urinale/
3-4 Waschtische Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
8.4 Lager Grabungstechnik 145 4.80 III C 6.3,
0.6
HNF
4.1
Lagerung auf Paletten, in Hochregalen und Regalen, auf Bobine oder direkt auf dem Boden. Zeltplanen Wasch- und Trocknungsanlage Hinweis: Bei Anpassung der lichten Höhe muss die Nutz- fläche neu berechnet werden. Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap.
7.4.9) und den Angaben im
Mengengerüst Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, mind. Nuzlast 1‘200 kg/m ² (gem. IST-Zustand Zeughaus) Wände: hohe Traglast Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom
8.5 Lager Geräte
Grabungstechnik
5 III C 8.4 HNF
4.1
Kann als abschliessbare Fläche in der Fläche Lager Grabungstechnik liegen. Lagerung von Tachymeter, GPS etc. in Standregalen (wenn nicht als abschliess- bare Fläche ausgeführt, dann müssen die Materialien in abschliessbaren Schränken gelagert werden) Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap.
7.4.9) und den Angaben im
Mengengerüst Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: hohe Traglast Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch
8.6 Lager Vermittlung 25 III A HNF
4.1
Lagerung der Materialien in Regalen und Hängeregister (nähe zu Büro Vermittlung von Vorteil) oder auf Paletten (muss nicht in direkter Büronähe sein) Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap.
7.4.9) und den Angaben im
Mengengerüst Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: k.A
8.7 Lager Büromaterial/
Bücher
50 III A HNF
4.1
Lagerung in Standregalen Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap.
7.4.9) und den Angaben im
Mengengerüst Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: k.A
u RAUMPROGRAMM KANTONSARCHÄOLOGIE Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Lichte Höhe (m) mind. Klima (wenn nicht Standard*) Sicherheitszone Sauberkeitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen
8.8 Lager EDV 5 III A HNF
4.1
Lagerung von Computern, Hardware für die Grabungen in Standregalen Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap. 7.4.9) und den Angaben im Mengengerüst Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: k.A Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Schwachstrom, UKV-Anschluss
8.9 Serverraum
(Informatik/Technik)
5 III A HNF
2.8
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
8.10 Anlieferung 40 II C 0.6,
8.11
HNF
4.4
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
8.11 Entsorgung 30 II C 0.6,
8.10
HNF
4.4
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
8.12 Büro Hauswart 15 III B NNF
7.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
8.13 Putzraum 10 III B NNF
7.1
Anzahl Räume ist nach Betriebsführungskonzept zu definieren. Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Bemerkung zum Klima Für den Standard gelten die Vorgaben der Immobilien Standards Verwaltung Kanton Aargau: Das Raumklima entspricht einer Bürozone mit Tageslicht: - i.d.R. natürlich belüftete Räume - bei Neubauten gemäss Minergie Standard Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen) I Öffentliche Zone: Besucher II Gesicherte Zone: Besucher (bewacht) III Sicherheitszone: Mitarbeitende IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung Belichtung zwingend TL Tageslicht KL Kunstlicht Sauberkeitszone A Sauberkeitszone B Mischzone C Schmutzzone
IMMOBILIEN-STANDARDS Juni 2021 – Version 1.0 KANTONSBIBLIOTHEK UND STAATSARCHIV IMMOBILIEN KULTUR STANDARDS
u
1 VORWORT 5
2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 6
2.1 Geltungsbereich 6
2.2 Zweck und Ziele 6
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 7
3.1 Staatsauftrag Kantonsbibliothek 7
3.2 Staatsauftrag Staatsarchiv 7
3.3 Aufgaben, Organisation und Umfeldentwicklung 7
3.4 Reorganisation und strategische Ziele ab 2016 9
4 STANDORTKRITERIEN 10
4.1 Standortperimeter 10
4.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 10
4.3 Zielkriterienkatalog 10
4.4 Zusammenführung von Staats archiv und Kantonsbibliothek 10
5 RAUM- UND FLÄCHENANFORDERUNGEN /-STANDARDS 11
5.2 Flächenstandards 11
5.3 Raumqualität / Qualitätsanforderungen 11
5.4 Raumstruktur 11
5.5 Raumgruppen 12
6 ANFORDERUNGEN KANTONSBIBLIOTHEK 15
6.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 15
6.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss Kantonsbibliothek 16
6.3 Spezifische Nutzeranforderungen 17
7 ANFORDERUNGEN STAATSARCHIV 18 INHALT
u
1 VORWORT Die Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv sind die ersten kantonalen Kulturinstitutionen, die mit der Kantonsgründung ihre Tätigkeit aufnahmen und bis heute als zentrale Gedächtnisinstitutionen und Informationsdienstleister wirken. Während das Staatsarchiv die Entscheide der Legislative, Exeku- tive und Judikative der kantonalen Staatsebene seit
1803 dokumentiert, bildete der Kauf der Zurlauben- bibliothek 1807 den Grundstock für die Kantons- bibliothek. Die Kantonsbibliothek dokumentiert mit ihrem Sammelauftrag der aargauischen Publikatio- nen und insbesondere der Presseerzeugnisse die vierte Gewalt im Kantonsgebiet. Die beiden Institu- tionen sichern auch die Vorgeschichte des Kantons mit den umfangreichen Buch- und Aktenbeständen der aufgehobenen Klöster und der Landvogteien. Zusätzlich zur staatlichen Sphäre dokumentiert die Kantonsbibliothek mit ihrem Bestandsaufbau (Sach- bücher, Literatur, graue Literatur und historische Buchbestände) die Entwicklung der Wissensgesell- schaft. Beide Institutionen repräsentieren mit Nach- lässen von Personen und Organisationen einen Teil der Zivilgesellschaft an der Schnittstelle von öffent - lichen und privaten Aufgaben wie beispielsweise Bildung und Fürsorge. Gleichzeitig dienen beide Institutionen der Öffentlichkeit und der Wissenschaft mit der Bereitstellung von Medien und der Vermitt - lung von Informations- und Medienkompetenz. Der Sitz von Kantonsbibliothek und Staatsarchiv war von Anfang an im Regierungsviertel in Aarau strasse 22 das Staatsarchiv ausquartiert. Die Unterstellung und innere Organisation der beiden Institutionen hat in den über 200 Jahren einige Wechsel erfahren. Heute vereint Bibliothek und Archiv Aargau die kantonalen Dienstleistungen des Staatsarchivs, der Kantonsbibliothek und der Bibliotheksförderung. Bibliothek und Archiv Aargau versteht sich als zentrale Gedächtnisinstitution und Koordinations- stelle für die Weiterentwicklung der Bibliotheks- und Archivlandschaft des Kantons. Wichtig ist deshalb ein zentraler Standort der beiden vereinten Institutionen und ein Gebäude, das eine sichere Aufbewahrung der umfangreichen Sammlungen und Bestände gewährleistet und gleichzeitig als offenes Haus wirkt, das der Öffentlichkeit als Wissens-, Forschungs-, Lern- und Begegnungsort für den Austausch dient.
1. Oktober 2020
Andrea Völlmin Leiterin Bibliothek und Archiv Aargau
u
2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE Bibliothek und Archiv Aargau (BAAG) vereint die kantonalen Dienstleistungen der Kantonsbibliothek, des Staatsarchivs und der Bibliotheksförderung. Es ist eine zentrale Gedächtnisinstitution und die Koordinationsstelle für die Weiterentwicklung der Bibliotheks- und Archivlandschaft des Kantons.
2.1 GELTUNGSBEREICH
Diese Immobilien-Standards dienen als Leitfaden für die Planung und Realisierung von einem Neubau oder Umbau im Kanton Aargau und sind als Vorgabe Bestandteil des Planungs- und Ausführungsauftrags. Durch diese Immobilien-Standards kann eine gezielte, ressourcenschonende und vor allem nutzergerechte Flächenevaluation, Projekt planung und -realisierung durch Immobilien Aargau stattfinden. Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur Führung des Immobilienbestandes des Kantons Aargau nehmen Bezug auf die IST- und SOLL- Flächenanalyse von 2020. Die provisorischen Immobilien-Standards Kantons bibliothek und Staatsarchiv wurden vom Regierungsrat am 1. September 2021 mit dem RRB Nr. 2021-001040 zur Kenntnis genommen.
2.2 ZWECK UND ZIELE
Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards. Das Dokument ist inskünftig als verbindliche Planungs- grundlage für die Kantonsbibliothek und das Staats- archiv im Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden. Die Raumstandards sind für Planende und Behörden bestimmt. Sie ergänzen die Richtlinien des Kantons und gelten als Vorgaben für die Planung – von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an die Benutzenden.
u
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG Bibliothek und Archiv Aargau vereint die kantonalen Dienstleistungen der Kantonsbibliothek, des Staats- archivs und der Bibliotheksförderung. Bibliothek und Archiv Aargau ist eine zentrale Gedächtnisinstitution und Koordinationsstelle für die Weiterentwicklung der Bibliotheks- und Archivlandschaft des Kantons.
3.1 STAATSAUFTRAG KANTONSBIBLIOTHEK
Die Aargauer Kantonsbibliothek ist eine öffentliche Bibliothek mit wissenschaftlicher Ausrichtung und kantonalem Sammelauftrag. Die Kantonsbibliothek sammelt, erschliesst, bewahrt und vermittelt gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen. Sie koordiniert die Bibliotheken der kantonalen Verwaltung und Schulen. Die Kantonsbibliothek erfüllt ihre Aufgabe insbesondere durch: · langfristiges Erhalten von veröffentlichten Infor - mationen über den und aus dem Kanton Aargau, · Bereitstellen von Dokumentensammlungen und anderen Informationsquellen, · Zugänglichmachen von Wissen und Informatio- - leistungen, · Präsentation und Vermittlung der Sammlung 1 .
3.2 STAATSAUFTRAG STAATSARCHIV
3.3 AUFGABEN, ORGANISATION UND
UMFELDENTWICKLUNG
3.3.1 Aufgaben
Die Aargauer Kantonsbibliothek erwirbt, sammelt, erschliesst und erhält gedruckte und digitale Informationen mit Bezug zum Kanton Aargau. Als wissenschaftlich-öffentliche Bibliothek richtet sie ihr weiteres Angebot nach ihrem Erwerbungsprofil und den neuesten technologischen Entwicklungen aus. Ihr Angebot an Informationsdienstleistungen ist öffentlich zugänglich. Sie leitet und koordiniert das aargauische Bibliotheksnetz, zu dem die Biblio- theken der kantonalen Verwaltung und der kanto- nalen Schulen gehören. Das Staatsarchiv des Kantons Aargau ist das zentrale Archiv des Kantons und seiner Rechtsvorgänger. Zu seinen Aufgaben gehören die Übernahme, Bewer - tung, Erschliessung und Aufbewahrung von amt - lichem Archivgut sowie die fachliche Beratung der öffentlichen Organe in Archivfragen. Für die öffent - lichen Organe des Kantons besteht eine Anbiete- pflicht. Das Staatsarchiv legt mit diesen fest, welche Dokumente archivwürdig sind und übergeben wer - den. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Informations- und Rechtssicherheit für Behörden und Öffentlichkeit. Ausserdem verfügt es über Samm- lungen und Nachlässe von Personen, kantonalen Organisationen sowie Unternehmen, welche für die Geschichte des Kantons Aargau von Bedeutung sind.
u Die Bibliotheksförderung unterstützt die öffentlichen Gemeindebibliotheken und kombinierten Gemeinde- und Schulbibliotheken in ihrer Weiterentwicklung durch Aus- und Weiterbildungskurse für die Biblio- theksmitarbeitenden sowie durch Beratung und finanzielle Beiträge für Projekte und Programme.
3.3.2 Organisation
Die Aargauer Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv sind unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalten. Sie werden gemeinsam unter der Dachorganisation «Bibliothek und Archiv Aargau» (BAAG) geführt und hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung koordiniert. Die Bibliotheksförderung ist organisatorisch in BAAG eingegliedert. BAAG ist Teil der Abteilung Kultur im Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) Sowohl das Staatsarchiv wie auch die Bibliotheks- förderung werden von einer Fachkommission unter - stützt. Ihre Mitglieder werden durch den Regierungs- rat gewählt. Die Archivkommission unterstützt und berät den Regierungsrat bei der Förderung und Koordination des Archivwesens im Kanton. Die Bibliothekskommission unterstützt das Departement BKS bei der Förderung und Koordination des allge- meinen öffentlichen Bibliothekswesens im Kanton.
3.3.3 Umfeldentwicklung und Massnahmen
Aufgrund der rasch voranschreitenden Digitalisie- rung und mit vergleichbaren Fragestellungen von Archivierung und Kundendienstleistungen konfron- tiert, verfolgen Kantonsbibliothek, Staatsarchiv und zum Lernen und zum Austausch sind ebenso Grund- lage einer modernen Bibliothek wie vermehrte digitale Angebote und ihre Vermittlung. Durch die stets wachsende und sich verändernde Informationswelt hat die heutige Gesellschaft einen erhöhten Bedarf am Erwerb von Informations- und Medienkompetenzen. Das Staatsarchiv, die Kantons- bibliothek und die Bibliotheksförderung unterstützen Interessierte dabei und beraten ihre Kundschaft individuell. In der Kantonsbibliothek richtet sich die Erwerbung der Medien auf definierte Zielgruppen aus. Die digitalen Angebote werden gemäss Markt - angebot erweitert und die Zugänge dazu vereinfacht. Der Sammelauftrag der Kantonsbibliothek liegt von Gesetzes wegen schwerpunktmässig bei Publika- tionen von und über den Aargau. Der bestehende und künftige Bücher- und Zeitschriftenbestand soll diesbezüglich bereinigt werden. Ein Aussonderungs- konzept für die bisher gesammelten Buchbestände der Kantonsbibliothek, exklusive der historischen Buchbestände und Nachlässe, ist in Arbeit. Die fortschreitende Digitalisierung der Kantonsver - waltung und der Medienlandschaft stellt Bibliothek und Archiv Aargau mit ihrem Sammelauftrag vor die Herausforderung, digitale Dokumente und Publi- kationen zu übernehmen und langfristig zu sichern. Die Aufgaben von Bibliothek und Archiv Aargau beginnen bereits bei der Erstellung von digitalen
u zu bereits archivierten analogen Beständen wird systematisch vorangetrieben. Nach wie vor besteht eine grösser werdende Erschliessungslücke, welche in definierten Projekten aufgearbeitet wird.
3.3.4 Digitalisierung
Die kantonale Richtlinie Aktenführung und Archi- vierung stellt es den Verwaltungsorganen bisher frei, ob sie für ihre Geschäftsbearbeitung papier - bezogene und/oder elektronische Systeme einsetzen. Entsprechend bestimmen in der Hauptsache sie die massgebende Form, in der sie – analog, digital oder hybrid – ihre archivwürdigen Dokumente ans Staatsarchiv übergeben. Da Dokumente frühestens zehn Jahre nach Abschluss eines Geschäftsvorgangs ans Staatsarchiv übergeben werden, ist auch weiterhin mit mehr - heitlich papierbezogenen Ablieferungen zu rechnen. Zudem liegen noch Altbestände in der Verwaltung, welche bisher nicht übernommen werden konnten. Bis zur Festlegung der digitalen Aktenführung als massgeblicher Standard in der kantonalen Verwal- tung und ihrer flächendeckenden Umsetzung wird das Staatsarchiv weiterhin papierbezogene Dokumente – vermehrt aber auch elektronische und andere Informationsträger – im Umfang des jährlichen Mittelwerts übernehmen. Die Einführung des digitalen Primats in der Verwaltung wird sich also frühestens nach zehn Jahren auf den Umfang der Übernahme von Papierakten auswirken und zu nung GBV), dem Staatsarchiv übergeben. Inwiefern digitale Medien in den nächsten Jahren in der Kan- tonsbibliothek eine grössere Bedeutung erlangen, hängt vom Angebot, den Organisationsformen und vom Preis ab. Schon jetzt fliessen Steigerungen im Medienbudget in den Erwerb von digitalen Angeboten, sofern dem Profil der Kantonsbibliothek entsprechende Medien erhältlich sind.
3.4 REORGANISATION UND
STRATEGISCHE ZIELE AB 2016 Das übergeordnete Ziel der Reorganisation von Kantonsbibliothek und Staatsarchiv ist es, die gemeinsamen Aufgaben und Kompetenzen des Staatsarchivs und der Kantonsbibliothek zu bündeln, Synergien zu nutzen und insbesondere die Leistun- gen der Kantonsbibliothek vor dem Hintergrund der Entwicklung der Kommunikations- und Informations- technologien auf den Kernauftrag zu fokussieren. BAAG ist in vier Ressorts aufgeteilt: Sammlungen und Bestände, Kundendienst und Vermittlung, Koor - dination Bibliotheken/Archive sowie Digitale Dienste. Die Ressortleitenden bilden zusammen mit der Leitung Bibliothek und Archiv Aargau die Geschäfts- leitung von BAAG.
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4 STANDORTKRITERIEN
4.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen das Nutzerdepartement dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest, in dem die Standort - evaluation durchzuführen ist.
4.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATION Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für die Verwaltung Aargau einander systematisch und transparent gegenüber - gestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschlies- send den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt.
4.3 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen:
4.4 ZUSAMMENFÜHRUNG VON STAATS-
ARCHIV UND KANTONSBIBLIOTHEK Organisatorisch werden die Aargauer Kantonsbib- liothek und das Staatsarchiv als unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalten seit 2016 gemeinsam unter der Dachorganisation «Bibliothek und Archiv Aargau» (BAAG) geführt und hinsichtlich ihrer Auf- gabenerfüllung koordiniert. Die mehrfache Trennung und Zusammenführung der beiden Institutionen im Laufe der mehr als 200-jährigen Geschichte des Kantons hat die Wahrnehmung ihrer zentralen Funktionen für den Kanton nicht gestärkt. Ein räum licher Zusammenschluss mit einer eindeutigen «Adresse» für die Kundschaft und einem «Auftritt» als einladendes, öffentliches Gebäude würde der Bedeutung von Bibliothek und Archiv Aargau als zeitgemässer Informationsdienstleister und öffent - licher Begegnungsort entsprechen. Ein räumlicher Zusammenschluss in einem Neubau bzw. in einem speziell auf die Bedürfnisse zuge- schnittenen Gebäude wäre sinnvoll. Siehe hierzu auch das Kapitel 8 «Synergieeffekte bei Zusammen- legung beider Institutionen».
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5 RAUM- UND FLÄCHENANFORDERUNGEN/-STANDARDS
5.1 GRUNDLAGEN
Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die Normen und Bestimmun- gen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen, sind den Standards übergeordnet.
5.2 FLÄCHENSTANDARDS
Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der Raumprogramme definiert. Die Flächen sind nicht für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern für definierte Bereiche und lassen innerhalb dieser im Einzelfall unterschiedliche Raumeinteilungen zu. Dies ist sinnvoll für die effiziente Nutzung des Bestandes und wird auch bei Neubauten als zweck- mässig zur Realisierung verschiedener Nutzungs- konzepte betrachtet. Die Festlegung des konkreten Raumprogramms für ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzen- den, deren Einbeziehung vor der Objektplanung wichtig für die spätere Akzeptanz ist. Die Flächen- standards gelten unmittelbar für Neubauten. Sie sind ebenso Zielwerte für Umnutzungen in vorhandenen Gebäuden, soweit es die Gebäudestruktur zulässt. Hierbei müssen ggf. die Zusammenfassung von mehreren Objektflächen zu einem grösseren Bereich (Herausnahme von Trennwänden) oder die Unter - auch die unten definierten Magazinbedingungen. Auch in der Kantonsbibliothek spielt die Sicherheit der historischen und aargauischen Buchbestände eine wichtige Rolle. Die Lagerkonditionen sind hier ebenfalls einzuhalten. Zudem geht es um ideale akustische Verhältnisse, um trotz offener Räume Nebengeräusche auszu- blenden und so eine ruhige Lern- und Studienatmo- sphäre zu schaffen. Nebenräume wie Gruppenräume sind so anzuordnen, dass diese keine akustischen Störungen hervorrufen. Spezifische Nutzeranforde- rungen sind in Kapitel 6 und 7 aufgeführt. Zusammengefasst sind folgende Anforderungen zu beachten: · Gut erschlossene Magazingeschosse mit Klimatisierung · Publikumsgerechte Benutzungsräume · Einladender, offener Bibliotheks-/Informations- bereich · Sachgerechte Werkstätten und Verwaltungsräume im Hintergrund
5.4 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung des Staatsarchivs und der Kantonsbibliothek Aargau soll nach dem 4-Zonen- modell strukturiert werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone», «Gesicherte Zone»,
u «Eingangszone» und dem «Nutzerbereich mit Zugangskontrolle» zu abweichenden Raum auf- teilungen kommen. I Öffentliche Zone II Gesicherte Zone III Sicherheitszone IV Sicherheitszone PLUS
5.4.1 «Öffentliche Zone» (I)
In der «Öffentlichen Zone» haben alle Zutritt. In dieser Zone befinden sich der Empfangsbereich, die Cafeteria, ein Veranstaltungsraum, WC-Anlagen und ein Sanitätsraum. Im Staatsarchiv gehört zusätzlich ein sog. «Archivfenster» in diese Zone. Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung zwischen der «Öffentlichen Zone» und der «Gesicherten Zone». Der Empfang mit Schalter ist mit Sicherheitsglas zum Kunden ausgestaltet.
5.4.2 «Gesicherte Zone» (II)
5.4.4 «Sicherheitszone PLUS» (IV)
Zur «Sicherheitszone PLUS» haben nur bestimmte Mitarbeitende des Staatsarchives und der Kantons- bibliothek Zutritt. Hier befinden sich Archive und Magazine mit sensiblen Inhalten. Die «Sicherheits- zone PLUS» soll von der «Sicherheitszone» her erschlossen sein.
5.5 RAUMGRUPPEN
Generell umfassen die beiden Institutionen zwei Bereiche: Einen Bereich für die Besuchenden und Benutzenden (Raumgruppen 1–4) und einen Bereich für die Mitarbeitenden (Raumgruppen 5–8). Die zwei Bereiche haben jeweils sehr unterschiedliche Funktionen: · Transparent und offen präsentiert sich der Ein- gangsbereich und der gesamte Benutzungsbereich mit den Veranstaltungsräumen und dem Lesesaal- bereich. · Auf Effizienz und Sicherheit ausgerichtet sind die Magazine, Werkstätten und die Fachbereiche mit Verwaltung. Diese sind für das Publikum weder zugänglich noch einsehbar. Nachfolgend werden die wichtigsten Anforderungen der einzelnen Raumgruppen (nummeriert gemäss Raumprogramm) bzw. deren Verhältnis zueinander beschrieben.
u Passanten, Besuchende, Mitarbeitende und die Quartierbevölkerung dient. Das Archivfenster / die Vitrinen liegen innerhalb des Eingangsbereiches und sollten Schaufenstercharakter haben, um auch ausserhalb der Öffnungszeiten auf die Inhalte auf- merksam zu machen. Toiletten und ein Sanitätsraum sind hier ebenfalls untergebracht. Publikumsbereich (2) Der Publikumsbereich liegt ebenfalls in der «Öffent - lichen Zone». Es wurden im Raumprogramm für beide Institutionen bestimmte Räume vorgesehen, die sich zur Eingangszone hin orientieren und auch externen Nutzenden zur Verfügung stehen (z. B. bei Vermietung). Diese extern nutzbaren Räume sind für beide Institutionen folgende: · Veranstaltungsraum · Café/Cafeteria · Infrastruktur (Toiletten, Sanitätsraum) Diese Räume müssen auch unabhängig von den Öffnungszeiten der jeweiligen Institutionen zugäng- lich sein. Das Café / die Cafeteria sollte auch von und die innenräumlichen Abhängigkeiten sind dabei zwingend einzuhalten. Die Anlieferung und Lager - zugänglichkeit für die Gastronomie müssen ausser - halb der Sichtbarkeit für die Besuchenden gewähr - leistet sein. Im stärker kontrollierten Bereich können bestelltes analoges Archivgut, wertvolle Medien (Handschrif- ten, alte Drucke etc.) sowie nicht frei zugängliches digitales Archivgut eingesehen werden. Während man sich im frei begehbaren Bereich der schnellen Recherchen widmet, finden Benutzende hier Raum für stille, konzentrierte Einsichtnahme und For - schung. Die Lesesaalbereiche und der Akklimati- sierungsraum für auszuleihende Archivalien und Medien müssen sich in unmittelbarer Nähe zu der Raumgruppe Sammlung und Ausleihbibliothek befinden. Die Bestellung, Ausgabe und Rücknahme von Archivgut und Medien verlaufen zentral über den Kundendienst im Lesesaalbereich. Von hier aus werden die Benutzenden auch bei ihrer Arbeit mit dem Archivgut oder Medien beaufsichtigt und beraten. Alle Lesesaalbereiche müssen, auch wenn räumlich oder akustisch voneinander getrennt, idealerweise von einem einzigen Desk / einer einzi- gen Theke aus bedienbar und mit unterschiedlicher Intensität kontrollierbar sein. Sammlung und Freihandbereich, Freihandmagazin (4) Das bisherige Konzept der reinen Magazinbibliothek mit einem Freihandbereich, in dem nur die Neu- erwerbungen des laufenden Jahres ausgestellt werden können, entspricht nicht mehr den heutigen Kundenbedürfnissen. Im Freihandbereich können
u Mitarbeitende (zum Teil nur mit Berechtigung) Zutritt. Hier werden die umfangreiche Sammlung, das Ringier Bildarchiv sowie das Verwaltungsarchiv gesichert. In den Magazinen befinden sich Akten und Protokollbände, Bücher und Zeitschriften, aber auch verschiedenste Medienträger sowie Pläne. Für eine langfristige Konservierung sind hier spezi- fische Magazinbedingungen erforderlich. Alle Archivräume sind künstlich belichtet und für hohe Nutzlasten ausgelegt. Frequentiert werden die Archive durch die Mitarbeitenden zum Beispiel im Rahmen des Kundendiensts oder für Recherchen zu bestimmten Themen oder für die allg. Magazin- bewirtschaftung. Sämtliche Magazine werden nach der Maxime grösstmöglicher Sicherheit geführt. Diese nicht öffentlich zugängliche Raumgruppe muss stabile und materialgerechte Magazinbedingungen garantieren, die einen umfassenden Schutz vor Brand, Diebstahl, Wasser, Feuchtigkeit, Erdbeben und weiteren schäd- lichen Umwelteinflüssen wie Tageslicht bieten. Den unterschiedlichen Trägermaterialien vom Urkun- denpergament bis hin zum DVD-Kunststoffverbund und allen Risiken wird mit jeweils spezifischen Klima- und Brandabschnitten Rechnung getragen. In der Raumgruppe Magazine und Archive befinden sich keine Arbeitsplätze. Lediglich autorisierte Mit - arbeitende des Archivs haben Zugang, um bestellte Archivalien zur Benutzung abzuholen und nach zu den restlichen Raumgruppen, insbesondere den Magazinen und Archiven sowie den Lesesälen, ist durch eine gute Erschliessung mit breiten und schwellenlosen Wegen zu gewährleisten. Zu den Werkstätten zählen unter anderem folgende Räume: · Erschliessung · Restaurierung und Fotorestaurierung · Reinigung (von Archivalien) · Akzession · Digitalisierung · Akklimatisierung (für Aktenreservation) Fachbereiche und Verwaltung (7) Die Büros und Meetingräume sind in der «Sicher - heitszone» untergebracht und nur mit einem Badge zugänglich. Hier arbeiten die Gesamtleitung, die Ressortleitenden und generell all jene Mitarbeitende, deren Tätigkeit nicht den ständigen, direkten Kontakt mit der Kundschaft oder dem Archivgut voraussetzt. Zur Förderung des internen Austauschs und einer optimalen Kommunikation befinden sich die meisten Arbeitsplätze in Gruppenbüros. Für eine konzentrierte Kommunikation sind die einzelnen Teams gruppiert. Es soll mehrere Begeg- nungszonen geben: Eine Zone im Aufenthaltsraum für die Mitarbeitenden und eine Kaffeeküche. Der Kopierraum und die Postfächer sollten zentral angeordnet werden. Die Sitzungszimmer müssen
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6 ANFORDERUNGEN KANTONSBIBLIOTHEK
6.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM
PROGNOSE 2030 Zur Herleitung der benötigten Flächen wurden zusammen mit den Nutzenden Mengengerüste für die Zukunft erarbeitet. Betrachtet wurden dabei die Anzahl Mitarbeitende und dazugehörige Arbeitsplätze sowie auch die Anzahl Besuchende, Schulungs- und Veranstaltungsteilnehmende. Für die Kantonsbibliothek spielt auch die Belegung der Publikumsarbeitsplätze eine grosse Rolle. Weiter wurden Prognosen zur Entwicklung der Medien- bestände erarbeitet. Aus den Mengengerüsten ist mithilfe verschiedener Flächenkennzahlen der Flächenbedarf ermittelt worden. Dabei sind für den Bürobereich vor allem die Vorgaben der «Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau» (Stand: Oktober 2015) berücksich- tigt worden. Für die Bereiche Lesesaal, Sammlung und Freihandbereich, Magazine und Archive sowie Werkstätten wurden die Vorgaben der DIN 67700 «Bau von Bibliotheken und Archiven – Anforderun- gen und Empfehlungen für die Planung» (Stand: Mai 2017) herangezogen. Die Flächen aller anderen Bereiche wurden mittels weiterer Standards oder Erfahrungswerten ermittelt. Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm für die Kantonsbibliothek aufgeführt. Ein detailliertes Raumprogramm ist im Annex unter Kapitel 9.2 zu finden. Nr. Nutzung Nutzfläche in m ²
1 Eingangsbereich 125
2 Publikumsbereich 235
3 Lesesaalbereich 855
4 Sammlung und Freihandbereich 770
5 Magazine und Archive 1 1’845
6 Werkstätten 135
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6.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS KANTONSBIBLIOTHEK
Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Bistro Archivfenster Veranstaltungsraum Schulungs- und Gruppenräume Betriebliche Lager Lesesaalbereiche Akklimatisierungsraum und Aktenreservation Freihandbereich Freihandmagazin Bestandserhaltung Empfangszone überwacht öffentlich Kunden
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6.3 SPEZIFISCHE
NUTZERANFORDERUNGEN Oberstes Ziel ist die Minimierung der klimatischen Schwankungen in Magazin- und Benutzungsräumen und der systematische Einsatz von Schleusen/Über - gangszonen zwischen den unterschiedlichen Klima- zonen. In den Magazinen ist ein täglicher Luftaus- tausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend. Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige Umwälzung der Luft zu sorgen. Magazine sollten so ausgebildet sein, dass für ein stabiles und gleichmässiges Klima technische Massnahmen in möglichst geringem Umfang erfor - derlich sind. Die tägliche Schwankung der Tem- peratur sollte den Wert von +/– 1 °C, die tägliche Schwankung der relativen Luftfeuchte den Wert von +/– 3 % nicht überschreiten. Die Ermittlung der genauen Klimawerte für verschiedene Materialien sollte nach ISO/TR
19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur Aufbewahrung von Medien sind DIN ISO 11799 zu entnehmen. Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei unterstützend wirken. Magazintyp Sicherheitszone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit inkl. Schwankungen pro Tag Handschriften lV 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Zeitschriften und Bücher III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Kartenmagazin III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Freihandmagazin III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3%
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7 ANFORDERUNGEN STAATSARCHIV
7.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM
PROGNOSE 2030 Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm für das Staatsarchiv aufgeführt. Ein detailliertes Raum- programm ist im Annex unter Kapitel 9.3 zu finden. Nr. Nutzung Nutzfläche in m ²
1 Eingangsbereich 70
2 Publikumsbereich 245
3 Lesesaalbereich 260
4 Sammlung und Präsenzbibliothek 160
5 Magazine und Archive 1 4’330
6 Werkstätten 500
7 Fachbereiche und Verwaltung 315
8 Infrastruktur und Betriebsräume 565 Total 6’445
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7.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS STAATSARCHIV
Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Cafeteria Archivfenster Veranstaltungsraum Schulungs- und Gruppenräume Betriebliche Lager Lesesaalbereiche Akklimatisierungsraum und Aktenreservation Präsenzbibliothek Bestandserhaltung Empfangszone überwacht öffentlich Kunden
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7.3 SPEZIFISCHE
NUTZERANFORDERUNGEN Oberstes Ziel ist die Minimierung der klimatischen Schwankungen in Magazin- und Benutzungsräumen und der systematische Einsatz von Schleusen/Über - gangszonen zwischen den unterschiedlichen Klima- zonen. In den Magazinen ist ein täglicher Luftaus- tausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend. Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige Umwäl- zung der Luft zu sorgen. Magazine sollten so ausgebildet sein, dass für ein stabiles und gleichmässiges Klima technische Mass- nahmen in möglichst geringem Umfang erforderlich sind. Die tägliche Schwankung der Temperatur sollte den Wert von +/– 1 °C, die tägliche Schwankung der relativen Luftfeuchte den Wert von +/– 3 % nicht überschreiten. Für das Digitale Archiv und den Magazinraum mit Acetatfilmen mit Essigsyndrom gelten spezielle Bedingungen. Die Ermittlung der genauen Klimawerte für verschiedene Materialien sollte nach ISO/TR
19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur Auf- bewahrung von Medien sind DIN ISO 11799 zu entnehmen. Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei unterstützend wirken. Magazintyp Sicherheitszone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit inkl. Schwankungen pro Tag Akten III + lV 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Planarchiv III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% AV-Medien (Bildarchiv) III 12°C +/- 1°C 30% +/- 3% Archivbibliothek III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Zwischenmagazin 1 III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Zwischenmagazin 2 lV 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3%
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8 SYNERGIEEFFEKTE BEI ZUSAMMENLEGUNG BEIDER INSTITUTIONEN Die Zusammenlegung der Kantonsbibliothek und des Staatsarchivs ist eine Option, die bereits in der Vergangenheit umgesetzt wurde und heute in der Führung der beiden Institutionen durch eine Person strukturell bereits gelebt wird.
8.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM PROGNOSE 2030
Nr. Nutzung Nutzfläche in m ²
2 Gebäude Nutzfläche in m ² Synergie Einsparung in %
1 Eingangsbereich 195 125
2 Publikumsbereich 480 305
3 Lesesaalbereich 1’115 855
4 Sammlung und Ausleihbibliothek 930 925
5 Magazine und Archive 6’175 6’175
6 Werkstätten 635 550
7 Fachbereiche und Verwaltung 650 635
8 Infrastruktur und Betriebsräume 845 705 Total NF 11’025 10’275 6,8% Total GF 1 17’640 15’415 12,6%
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8.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS BAAG SYNERGIEN
Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Cafeteria bzw. Bistro Archivfenster Veranstaltungsraum Schulungs- und Gruppenräume Betriebliche Lager Lesesaalbereiche Akklimatisierungsraum und Aktenreservation Freihandbereich Freihandmagazin Präsenzbibliothek Bestandserhaltung Empfangszone überwacht öffentlich Kunden
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8.3 FAZIT
Die Synergieeffekte liegen weniger in der Nutz- flächen optimierung, da sich die grössten Flächen der Institutionen in den Magazinen, der Sammlung und dem erweiterten Freihandbereich/-magazin befinden. Einzig bei den Bereichen des Eingangs mit seinen öffentlichen Räumen und in der Infra- struktur findet sich Potenzial. Anders sieht es aus, wenn die Gesamtflächen ange- schaut werden und nicht nur die Nutzflächen. Hier ist von einer Flächenoptimierung, je nach Architektur auszugehen. Nicht zu vernachlässigen sind jedoch die niedrigeren Betriebskosten eines Gebäudes, insbesondere in Bezug auf die Haustechnik. und Nutzerfreundlichkeit Synergiepotenziale auf: Hier kann von einer höheren Effizienz und Effektivität ausgegangen werden, da die informelle Kommuni- kation vereinfacht und die Wege verkürzt werden. Die Kunden finden sich und ihre Bedürfnisse an einem Ort wieder.
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9.1 Herleitung Laufmeter Magazine und Archive 26
9.2 Raumprogramm Kantonsbibliothek
inkl. Ausstattungsstandard und klimatische Anforderungen 27
9.3 Raumprogramm Staatsarchiv
inkl. Ausstattungsstandard und klimatische Anforderungen 34
9.4 Raumprogramm Synergien 45
9.5 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277)
> zu finden auf: www.ag.ch
9.6 Nachhaltigkeit (Richtlinie «Nachhaltiges Bauen»)
> zu finden auf: www.ag.ch
9.7 Sicherheitskonzept BAAG
> zu finden auf: www.bafu.admin.ch
9.8 Kulturgüterschutz:
· Internationale Rechtsgrundlagen (u.a. UNESCO-Übereinkommen) · Nationale Rechtsgrundlagen · Verordnungen · Querverweise zu anderen Bundesgesetzen > zu finden auf: www.babs.admin.ch
9.9 Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse)
> Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau.
9 ANNEX
u Magazin Typ Tablartiefe Laufmeter Bediengangbreite Anzahl Tablare Nutzfläche Akten 0.35 7’800 0.90 5.5 644.21 Akten 0.40 4’940 0.95 5.5 462.23 Akten 0.50 130 5.5 15.02 Akten 0.80 130 1.35 5.5 23.58 Handschriften Zeitschriften Bücher 0.30 5’400 0.85 4.5 472.65 Bücher 0.45 2’700 1.00 4.5 345.00 Bücher 0.50 900 1.05 4.5 127.08 DVD, CD Freihandbestand
9.1 HERLEITUNG LAUFMETER MAGAZINE UND ARCHIVE
u RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau TOTAL 4’580 43
1 Eingangsbereich 125 3
1.1 Empfang/Theke 40 3 I TL 4.1 HNF
2.5
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Kantonsbibliothek und die DIN 67700 (Tabelle 11, 12 und
13) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Sicherheitstür, barrierefrei, automatische Türe, Sicherungsgate für Medien (wegen automatischer Verbuchung), automatisches Buchrückgabesystem Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anlagen, KIKA-Richtlinien
1.2 Garderobe Benutzer 40 50 I NNF
7.2
Ausgelegt für 150 Personen Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A. Sonstiges : Schliessfächer
1.3 Sanitätsraum 10 I HNF
6.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschluss
1.4 WC Besucher
(Damen und Herren)
30 I NNF
7.1
Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Damen: 2 WC / 2 Waschtische Herren: 1-2 WC / 2 Urinale / 1-2 Waschtische Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.5 IV-WC Besucher 5 I NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
2 Publikumsbereich 235 0
2.1 Bistro 160 I TL HNF
1.5
IST Bestand Buchenhof Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: nötig Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse
9.2 RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK INKL. AUSSTATTUNGSSTANDARD UND KLIMATISCHE ANFORDERUNGEN
u RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
2.2 Veranstaltungsraum 75 50 I TL HNF
5.6
Grundlage für die Berechnung:
1.5 m ² /Gast (Kantonsbibliothek
St. Gallen) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: eine Wand sollte ggf. als Projektionsfläche für den Beamer dienen Türen/Fenster: grossflächige Fenster Sonnenschutz: Sonnenschutz aussen Stark-/Schwachstrom: Steckdosen und UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien, Veranstaltungstechnik
3 Lesesaalbereich 855 1
3.1 Chatroom/
Gruppenraum
80 II TL HNF
5.2
Standards Mittelschulen Kt. Aargau
27 m ² je Einheit, mind. 3 Gruppenräume (Vergleich Immobilien-Standards Kanton Aargau: 12 m ² für Bespre- chungsraum bis 6 Personen) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: nötig Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse, fixe AV-Medienausstattung
3.2 Schulungsraum 70 II TL HNF
5.2
Standards Mittelschulen Kt. Aargau (Vergleich Immobilien Standards Verwaltung Kanton Aargau: 42m ² für Sitzungsraum bis 20 Personen) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: nötig, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse, fixe AV-Medienausstattung
3.3 Lesesaal 585 II TL HNF
5.4
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Kantonsbibliothek und die DIN 67700 (Tabelle 8: Variante
3 für konzentrierte Einzelarbeit)
172 Publikumsarbeitsplätze Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: automatische Verdunkelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse und Beleuchtung an jedem Tisch Schallschutz: hohe Anforderungen
3.3.1 Lesesaalaufsicht 10 1 II TL 3.3 HNF
2.5
Kann zusammen mit Empfang sein Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Kantonsbibliothek und die DIN 67700 (Tabelle 11) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien
3.4 Sonderlesesaal –
Audiovisuelle Medien
10 II KL HNF
5.4
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Kantonsbibliothek und die DIN 67700 (Tabelle 8) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: nötig, manuell Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse Schallschutz: hohe Anforderungen
u RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
3.5 Sonderlesesaal –
Digitaler Zugang
10 II TL HNF
5.4
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Kantonsbibliothek und die DIN 67700 (Tabelle 8) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: nötig, manuel Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse, fixe AV-Medienausstattung
3.6 Selbstdigitalisierungs-/
Reproraum
10 II HNF
5.4
DIN 67700 – Tabelle 43 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss
3.7 Kopier- und Druckbe-
reich für Nutzer
15 II HNF
5.4
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau – Tabelle 5.5.2 (Infrastrukturzone) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss
3.8 Sonderlesesaal –
Historische Bestände
10 II TL HNF
5.4
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Kantonsbibliothek und die DIN 67700 (Tabelle 8) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Türen abschliessbar, Einlasssystem (Klingel o.ä.) Sonnenschutz: nötig, manuell Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse Sonstiges: klimatisiert, videoüberwacht
3.9 Leseplätze 55 II TL HNF
5.4
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Kantonsbibliothek und die DIN 67700 (Tabelle 9) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, ggf. Teppich Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: automatische Verdunkelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse und Beleuchtung an jedem Arbeitsplatz
4 Sammlung und Freihandbereich
770 0
4.1 Freihandbereich (inkl.
Fläche für DVD/CD, Neuerwerbungen und Bestellungen)
755 II TL 1.1,
4.2
HNF
5.4
Berechnung Nutzfläche nach DIN 67700 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akutstisch dämpfend Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: automatische Verdunkelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse Sonstiges: klimatisierte Vitrine für Austellung wertvoller Bücher Standregale
u RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
4.2 Katalogrecherche/
Findmittel
15 II TL 4.1 HNF
5.4
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Kantonsbibliothek und die DIN 67700 (Tabelle 8) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: automatische Verdunkelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse
5 Magazine und Archive
1’845 0
5.1 Handschriften 200 2.4 16-19°C
45-55 % +/- 3% IV KL HNF
4.2
Berechnung Nutzfläche nach DIN 67700 Kulturgüterschutzraum Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Rollregale aus Metall
5.2 Zeitschriften und
Bücher
450 2.4 16-19°C
45-55 % +/- 3% III KL HNF
4.2
Berechnung Nutzfläche nach DIN 67700 Kulturgüterschutzraum Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Rollregale aus Metall
5.3 Kartenmagazin 45 2.4 16-19°C
45-55 % +/- 3% III KL HNF
4.2
Berechnung Nutzfläche nach DIN 67700 Kulturgüterschutzraum Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlun Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Planschränke und Stehregale
5.4 Freihandmagazin 1’120 2.4 16-19°C
45-55 % +/- 3% II KL HNF
5.4
Standregale vgl. Raumprogramm St. Gallen, Nr. 46 Berechnung Nutzfläche nach DIN
67700 (Flächenbedarf für Kompakt - anlage gerechnet, für Standregale würde der Flächenbedarf 1’215 m ² betragen) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Rollregale aus Metall
5.6 Akklimatisierungsraum 30 2.4 ? III KL 5.1 HNF
4.2
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stehregale
u RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
6 Werkstätten 135 8
6.1 Restaurierungsatelier
und Buchbinderei
60 3 III HNF
3.2
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Kantonsbibliothek und die DIN 67700 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse für die Maschinen
6.2 Erschliessungsraum
historische Bestände/ Sammlungen
65 4 III HNF
3.2
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Kantonsbibliothek und die DIN 67700 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse für die Maschinen
6.3 Sortierung 10 1 III HNF
3.2
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Kantonsbibliothek und die DIN 67700 (Tabelle 39) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse für die Maschinen
7 Fachbereiche inkl. Verwaltung
335 30
7.1 Büros 270 30 III TL HNF
2.1/2.2
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.2 Besprechung
(bis 6 Personen)
25 III TL 7.2 HNF
2.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau 1 Raum pro 20 MA (12 m ² ) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.3 Pausenraum mit
Teeküche
15 III TL HNF
1.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau 1 Raum pro 60 MA (12 m ² ) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.4 Personalgarderobe 10 III NNF
7.1
Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.5 Kopierzone 15 III HNF
2.8
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
u RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
8 Infrastruktur und Betriebsräume
280 1
8.1 Werkstatt Hauswart 15 1 III NNF
7.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse
8.2 Putzraum inkl. Lager
Reinigungsmaterial
10 III NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau: Anzahl Räume gemäss Betriebskonzept Boden: Fliesen Wände: Fliesen Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen
8.3 WC Personal
(Damen und Herren)
35 III NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Damen: 5 WC / 4-5 Waschtische Herren: 4 WC / 4 Urinale /
3-4 Waschtische Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
8.4 Anlieferung 40 III HNF
4.4
Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A
8.5 Entsorgung 30 III HNF
4.4
Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A
8.6 Post, Kurierdienst 10 III NNF
7.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen
8.7 Abstellraum
(Mobiliarlager)
50 III NNF
7.3
Mobiliarlager, Bücherwagen Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen
u RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
8.8 Küche (zu Bistro) 60 III 2.1 HNF
3.8
IST Bestand Buchenhof Boden: Fliesen Wände: Fliesen Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse
8.9 Lager Küche 10 III 2.1 HNF
3.8
IST Bestand Buchenhof Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen
8.10 Garderobe Küche
(Damen und Herren)
10 III 2.1 NNF
7.2
IST Bestand Buchenhof Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen
8.11 Dusche Küche
(Damen und Herren)
10 III 2.1 NNF
7.1
IST Bestand Buchenhof Boden: Fliesen Wände: Fliesen Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A. Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen) I Öffentliche Zone: Besucher II Gesicherte Zone: Besucher nach Registrierung III Sicherheitszone: Mitarbeitende IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung Belichtung zwingend TL Tageslicht KL Kunstlicht
u RAUMPROGRAMM STAATSAARCHIV Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau TOTAL 6’445 52
1 Eingangsbereich 70 2
1.1 Empfang/Kanzlei 10 2 I TL HNF
2.5
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau – Kapitel 5.5.1 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: UV-Schutz, Sicherheitstür, barrierefrei, automatische Türe Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anlagen, KIKA-Richtlinien
1.2 Garderobe Benutzer 15 20 I NNF
7.2
Ausgelegt für 50 Personen Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: UV-Schutz,Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: k.A. Sonstiges: Schliessfächer verschiedener Grösse, Garderobenaufhängung, Schirmständer
1.3 Sanitätsraum 10 I HNF
6.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau – Kapitel 5.5.2 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: UV-Schutz,Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschluss Wasseranschluss: nötig Sonstiges: Liege, Erstehilfeschrank
1.4 WC Besucher
(Damen, Herren)
30 I NNF
7.1
Damen: 2 WC / 2 Waschtische Herren: 1-2 WC / 2 Urinale /
1-2 Waschtische Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.5 IV-WC Besucher 5 I NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau – Kapitel 5.5.1 Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
9.3 RAUMPROGRAMM STAATSARCHIV INKL. AUSSTATTUNGSSTANDARD UND KLIMATISCHE ANFORDERUNGEN
u RAUMPROGRAMM STAATSAARCHIV Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
2 Publikumsbereich 245 2
2.1 Cafeteria 100 I TL HNF
1.5
Kleines Café ohne eigene Herstellung von Speisen Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: abwaschbar Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar Sonnenschutz: nötig Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse Wasseranschluss: nötig
2.2 Veranstaltungsraum
(multifunktional)
75 50 I TL HNF
5.6
Grundlage für Berechnung:
1.5 m ² /Gast
(Kantonsbibliothek St. Gallen) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: eine Wand sollte ggf. als Projektionsfläche für den Beamer dienen, Schiebewände als Raumtrenner Türen/Fenster: UV-Schutz, grossflächige Fenster Sonnenschutz: Sonnenschutz aussen Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen und UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien, Veranstaltungstechnik
2.3 Schauarchiv/
Archivschaufenster
40 I TL HNF
5.8
Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar Sonnenschutz: nötig Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse Sonstiges: Ausstellungstechnik, klimatisierte Vitrinen
2.4 Kundendienst/
Beratungsbereich
30 2 I TL HNF
2.5
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Staatsarchiv sowie die DIN 67700 (Tabelle 11 und 12) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: UV-Schutz, Sicherheitstür, barrierefrei Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anlagen, KIKA-Richtlinien Sonstiges: Desk (Theke), Raumtrennung von Lesesälen mit Sichtkontakt
3 Lesesaalbereich 260 1
3.1 Gruppenraum
für 4-6 Personen
30 II TL HNF
5.2
Standards Mittelschulen Kanton Aargau Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: UV-Schutz, Türen abschliessbar Sonnenschutz: nötig Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse Sonstiges: Sitzungstechnik, Raumtrenner
u RAUMPROGRAMM STAATSAARCHIV Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
3.2 Schulungsraum
(intern/extern) für bis zu 25 Personen
70 II TL HNF
5.2
Standards Mittelschulen Kanton Aargau Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: nötig, automatisch Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse Sonstiges: Veranstaltungstechnik, Raumtrenner
3.3 Lesesaal 60 >2.40 II TL HNF
5.4
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Staatsarchiv sowie die DIN 67700 (Tabelle 8) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: UV-Schutz Sonnenschutz: automatische Verdunkelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse und Beleuchtung an jedem Tisch Klima: Klimaregelung Schallschutz: hohe Anforderungen Sonstiges: überwachter Bereich
3.3.1 Lesesaalaufsicht 5 1 II TL 3.3 HNF
2.5
Kann zusammen mit Empfang sein Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Staatsarchiv sowie die DIN 67700 (Tabelle 11) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Möglichkeit der Verdunklung, UV-Schutz Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien Klima: Klimaregelung Sonstiges: Überwachungstechnik, abgetrennt mit Sichtkontakt
3.4 Sonderlesesaal –
Audivisuelle Medien
60 II KL HNF
5.4
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Staatsarchiv sowie die DIN 67700 (Tabelle 8) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Klima: Klimaregelung Türen/Fenster: UV-Schutz, Türen abschliessbar Sonnenschutz: nötig, manuell Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse Schallschutz: hohe Anforderungen Sonstiges: überwachter Bereich
3.5 Sonderlesesaal –
Digitaler Zugang
10 II KL HNF
5.4
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Staatsarchiv sowie die DIN 67700 (Tabelle 8) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: UV-Schutz, Türen abschliessbar Sonnenschutz: nötig, manuell Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse Sonstiges: überwachter Bereich
u RAUMPROGRAMM STAATSAARCHIV Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
3.6 Selbstdigitalisierungs-/
Reproraum
10 II KL HNF
5.4
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Staatsarchiv sowie die DIN 67700 (Tabelle 43) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: UV-Schutz Sonnenschutz: k.A. Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss Sonstiges: überwachter Bereich, abgetrennt vom Lesesaal
3.7 Kopier- und Druckbe-
reich für Benutzer
15 II 4.1,
4.2
HNF
5.4
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau – Tabelle 5.5.2 (Infrastrukturzone) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss Sonstiges: überwachter Bereich, ausserhalb des Lesesaals
4 Sammlung und Ausleihbibliothek
160 0
4.1 Freihandbibliothek 150 II TL HNF
5.4
Prognose Wachstum Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Staatsarchiv sowie die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: UV-Schutz Sonnenschutz: automatische Verdunkelung Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse
4.2 Katalogrecherche/
Findmittel
10 II TL HNF
5.4
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Staatsarchiv sowie die DIN 67700 (Tabelle 8) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: UV-Schutz Sonnenschutz: automatische Verdunkelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse
5 Magazine und Archive
4’330 0
5.1 Akten 2’700 2.4 16-19°C
+/- 1°C
45-55% +/- 3% III+lV KL HNF
4.2
Grundlage für die Berechnung bildet das Mengengerüst Staatsarchiv sowie die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9) Kulturgüterschutz Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: abwaschbar Klima: automatische Klimaregelung Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Sonstiges: Abschnitt mit Sicherheitszone PLUS Rollregale aus Metall
u RAUMPROGRAMM STAATSAARCHIV Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
5.2 Planarchiv 400 2.4 16-19°C
+/- 1°C
45-55% +/- 3% III KL HNF
4.2
Grundlage für die Berechnung bildet das Mengengerüst Staatsarchiv sowie die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9) Kulturgüterschutz Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Klima: automatische Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Rollregale aus Metall Planschränke und Stehregale
5.3 AV-Medien (Bildarchiv) 450 2.4 12°C +/-
1°C
30% +/-
3% III KL HNF
4.2
Grundlage für die Berechnung bildet das Mengengerüst Staatsarchiv sowie die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9) Kulturgüterschutz Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Klima: automatische Klimaregelung, Spezialklima für AV-Medien Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Hängeregister, Rollregale aus Metall Stehregale
5.4 Archivbibliothek 80 2.4 16-19°C
+/- 1°C
45-55% +/- 3% III KL HNF
4.2
Grundlage für die Berechnung bildet das Mengengerüst Staatsarchiv sowie die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9) Kulturgüterschutz Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Klima: automatische Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Rollregale aus Metall Stehregale
5.5 Zwischenmagazin 1 300 16-19°C
+/- 1°C
45-55% +/- 3% III KL 6.3,
6.4,
6.5,
6.6,
8.4,
8.6
HNF
4.2
Doppelt so gross wie im Staatsarchiv Basel-Stadt inkl. Reserven für nach
2030 Kulturgüterschutz Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Klima: automatische Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Rollregale aus Metall, Stehregale und Plan-schränke
5.6 Zwischenmagazin 2 300 16-19°C
+/- 1°C
45-55% +/- 3% lV KL 6.3,
6.4,
6.5,
6.6,
8.4,
8.6
HNF
4.2
Doppelt so gross wie im Staatsarchiv Basel-Stadt inkl. Reserven für nach 2030, Sicherzeitszone PLUS Kulturgüterschutz Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: abwaschbar Türen: Möglichkeit der Zugangsbeschränkung, abschliessbar, Sicherheitstechnik Klima: automatische Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Rollregale aus Metall, Stehregale, Planschränke, abschliessbare Bereiche und Schränke
u RAUMPROGRAMM STAATSAARCHIV Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
5.7 Akklimatisierungsraum 60 2.4 Spezial-
klima III KL 3.3,
5.1,
5.2,
5.3,
5.8
HNF
4.2
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Sonnenschutz: nicht nötig Klima: vgl. Bemerkungen Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Hängeregister, Rollregale aus Metall Stehregale Sonstiges: Verschiedene Klimaboxen und -Bereiche mit Spezialklima für optimale Akklimatisierung, z. B. für AV-Medien und Bildbestände
5.8 Aktenreservation 40 2.4 16-19°C
+/- 1°C
45-55% +/- 3% III KL 3.3,
5.1,
5.2,
5.3,
5.7
HNF
4.2
Referenz Staatsarchiv Basel-Stadt Kulturgüterschutz Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: abwaschbar Klima: automatische Klimaregelung Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Sonstiges: Je nach Medienart Spezialeinrichtungen Rollregale aus Metall, Stehregale
6 Werkstätten 500 18
6.1 Restaurierungsatelier 50 2 III TL HNF
3.2
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Staatsarchiv, die Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau und die DIN 67700 (Kapitel 7.7) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Klima: Klimaregelung mit Filter und Lüftung Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse für die Maschinen Wasseranschluss Sonstiges: spezif. Einrichtungen für Laborbereich, Nassbereich, De- sinfektion und Entkeimung, Gestelle und Planschränke und grosszügige Arbeitsflächen, Gefahrenstoffarbeitsplatz, Aufbewahrungsschränke
6.2 Erschliessungsraum
Archivare
155 10 III TL 5.1 -
5.6,
6.1,
8.6,
8.9
HNF
3.2
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Staatsarchiv, die Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau und die DIN 67700 (Kapitel 7.7) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: abwaschbar Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar, Sicherheitstechnik Klima: Klimaregelung Strom: Steckdosen Sonstiges: Pro Arbeitsplatz, grosszügige Ablageflächen, Regale für die Arbeitsplätze
u RAUMPROGRAMM STAATSAARCHIV Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
6.3 Reinigungsraum
Archivalien
30 3 III KL HNF
3.2
Grundlage für die Berechnung bilden das Mengengerüst Staatsarchiv und die DIN 67700 (Kapitel 7.7) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Klima: Klimaregelung mit Filter und Lüftung Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse für die Maschinen Wasseranschluss Sonstiges: Umluftentkeimer, Unterdruckerzeugung, Gestelle, grosszügige Arbeitsflächen
6.4 Anlieferungszone
Archiv
100 16-19°C +/- 1°C
45-55% +/- 3% III 5.1 -
5.6,
6.1,
6.5,
6.6,
8.4,
8.6,
8.9
HNF
4.4
Aufbewahrung und erste Sichtung/Triage der Archivalien Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Klima: automatische Klimaregelung Türen: abschliessbar
6.5 Akzessionsraum 60 16-19°C
+/- 1°C
45-55% +/- 3% III KL 5.1 -
5.6,
6.1,
6.5,
6.6,
8.6,
8.9
HNF
3.2
Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Klima: automatische Klimaregelung Türen: abschliessbar Sonstiges: Gestelle
6.6 Quarantäneraum 30 2.4 16-19°C
+/- 1°C
45-55% +/- 3% III KL 5.1 -
5.6,
6.1,
6.5,
6.6,
8.6,
8.9
HNF
4.2
Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Klima: automatische Klimaregelung Türen: abschliessbar Sonstiges: Gestelle
6.7 Digitalisierungs-/
Reproraum
40 1 III KL 5.1 -
5.6,
6.1
HNF
3.3
DIN 67700 – Tabelle 43 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen: abschliessbar Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss Sonstiges: Gestelle, Einrichtungen für verschiedene Reproduktionsmedien, grosszügige Arbeitsflächen
u RAUMPROGRAMM STAATSAARCHIV Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
6.9 Atelier für die
Fotorestaurierung
30 2 III TL 5.3,
6.1,
6.2,
6.3,
8.13
HNF
3.3
DIN 67700 – Tabelle 43 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Klima: Klimaregelung mit Filter und Lüftung Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse für die Maschinen Wasseranschluss Sonstiges: spezif. Einrichtungen für Fotorestaurierung, Nassbereich, Desinfektion und Entkeimung, grosszügige Arbeitsflächen, Gestell und Ablagefläche
6.10 Personalgarderobe 5 III NNF
7.2
Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: abwaschbar Türen/Fenster: UV-Schutz,Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Klima: Klimaregelung Stark-/Schwachstrom: k.A. Sonstiges: Schliessfächer für Personal und Garderobe für Arbeitsbekleidung, Garderobenaufhängung
7 Fachbereiche inkl. Verwaltung
315 28
7.1 Büros 255 28 III TL HNF
2.1/2.2
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Kapitel 5.4: 9 m ² pro AP Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.2 Besprechung
(bis 6 Personen)
25 III TL HNF
2.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Kapitel 5.5.2:
1 Raum pro 20 MA (12m ² ) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.3 Pausenraum mit
Teeküche
15 III HNF
1.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Kapitel 5.5.2:
1 Raum pro 60 MA Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.4 Personalgarderobe 5 III NNF
7.2
Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.5 Kopierzone 15 III HNF
2.8
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Kapitel 5.5.2: 15 m ² Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
u RAUMPROGRAMM STAATSAARCHIV Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
8 Infrastruktur und Betriebsräume
565 1
8.1 Werktstatt (Büro)
Hauswart
15 1 III NNF
7.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse Wasseranschluss
8.2 Putzraum inkl. Lager
Reinigunsmaterialien
10 III NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Anzahl Räume gemäss Betriebskonzept Boden: Fliessen Wände: Fliessen Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Stark-/Schwachstrom: Steckdose Sonstiges: Schränke und Gestelle für Reinigungsmaterialien
8.3 WC Personal 30 III NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Damen: 4 WC / 4 Waschtische Herren: 3 WC / 3 Urinale / 3 Waschtische Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
8.4 Anlieferung 90 III 6.4 HNF
4.4
IST Bestand Buchenhof Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Stark-/Schwachstrom: k.A
8.5 Entsorgung/Abfall 90 III HNF
4.4
IST Bestand Buchenhof Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A
8.6 Entsorgung/Kassation 20 III HNF
4.2
Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A
8.7 Mobiliarlager 50 III HNF
4.1
Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A.
u RAUMPROGRAMM STAATSAARCHIV Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
8.8 Lager IT 20 III HNF
4.1
IST Bestand Buchenhof Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
8.9 Lager
Verpackungsmaterial
25 III HNF
4.1
Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A Sonstiges: Gestelle und Schränke
8.10 Materiallager
Werkstätten
20 III 6.1/6.2 HNF
4.1
In unmittelbarer Nähe zu den Werkstätten Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A Sonstiges: Gestelle und Schränke
8.11 Materialraum
Vermittlung
15 III 1.1/2.4 HNF
4.1
Nähe öffentlicher Bereich Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A Sonstiges: Gestelle und Schränke
8.12 Materialraum
Verwaltung
15 III 7.1 HNF
4.1
Nähe Verwaltung Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A Sonstiges: Gestelle und Schränke
8.13 Lager
Restaurierungsmaterial
15 III 6.2 HNF
4.1
Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A Sonstiges: Aufbewahrungsschränke, Regale und Spezialschränke (u.a. für Chemikalien) und Kühlschrank
u RAUMPROGRAMM STAATSAARCHIV Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
8.14 Lager
Konservierungsmaterial
90 III 6.1,
6.2
HNF
4.1
Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A
8.15 Lager
Transportmaterial
30 III 8.4 HNF
4.1
Schätzung PLC auf Basis Raumprogramm Staatsarchiv Basel-Stadt Platz für ca. 120 Transportboxen Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: k.A Sonstiges: Platz zum Rangieren wichtig, ist immer etwas schmutzig
8.16 Küche (zu Café) 15 III 2.1 HNF
3.8
Spülmaschine, Spüle, Kühlschränke, Arbeitsfläche, Mikrowelle, etc. Boden: Fliesen Wände: Fliesen Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse
8.17 Lager Cafeteria 10 III 2.1 HNF
3.8
Kühlwaren, Getränke, etc. Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen
8.18 Garderobe Cafeteria
(Damen und Herren)
5 III 2.1 NNF
7.2
Spind, Waschbecken, Toilette Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen) I Öffentliche Zone: Besucher II Gesicherte Zone: Besucher nach Registrierung III Sicherheitszone: Mitarbeitende IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung Belichtung zwingend TL Tageslicht KL Kunstlicht
u STAATSARCHIV KANTONSBIBLIOTHEK OHNE SYNERGIEN SYNERGIEEFFEKT Nr. Nutzung NF (m ² ) Nr. Nutzung NF (m ² ) NF (m ² ) NF (m ² ) Erläuterung TOTAL 6’445 TOTAL 4’580 11’025 10’275
1 Eingangsbereich 70 1 Eingangsbereich 125 195 125
1.1 Empfang/Kanzlei 10 1.1 Empfang/Theke 40
40
1.2 Garderobe Benutzer 15 1.2 Garderobe Benutzer 40 40
1.3 Sanitätsraum 10 1.3 Sanitätsraum 10
10
1.4 WC Besucher (Damen, Herren) 30 1.4 WC Besucher (Damen und Herren) 30
30
1.5 IV-WC Besucher 5 1.5 IV-WC Besucher 5 5
2 Publikumsbereich 245 2 Publikumsbereich 235 480 305
2.1 Cafeteria 100 2.1 Cafeteria/Pausenraum 160 160
2.2 Veranstaltungsraum (multifunktional) 75 2.2 Veranstaltungsraum 75
75
2.3 Schauarchiv/Archivschaufenster 40 40
2.4 Kundendienst/Beratungsbereich 30
30
3 Lesesaalbereich 260 3 Lesesaalbereich 855 1’115 855
3.1 Gruppenraum (4-6 Personen) 30 3.1 Chatroom/Gruppenraum 80
80 3 Gruppenräume ausreichend
3.2 Schulungsraum (intern/extern) (25 Personen) 70 3.2 Schulungsraum 70
70 1 Schulungsraum ausreichend
3.3 Lesesaal 60 3.3 Lesesaal 585
585
3.3.1 Lesesaalaufsicht 5 3.3.1 Lesesaalaufsicht 10
10
3.4 Sonderlesesaal – Audivisuelle Medien 60 3.4 Sonderlesesaal – Audiovisuelle Medien 10 10 11 von 13 AP ausreichend, da nicht
dauerhaft belegt
3.5 Sonderlesesaal – Digitaler Zugang 10 3.5 Sonderlesesaal – Digitaler Zugang 10 10 1/3 mehr NF
3.6 Selbstdigitalisierungs-/Reproraum 10 3.6 Selbst-Digitalisierungs-/Reproraum 10
10 eine Station ausreichend
3.7 Kopier- und Druckbereich für Benutzer 15 3.7 Kopier- und Druckbereich für Nutzer 15
15 eine Station ausreichend
3.8 Sonderlesesaal – Historische Bestände 10
10
3.9 Leseplätze 55
55
4 Sammlung und Ausleihbibliothek 160 4 Sammlung und Ausleihbibliothek 770 930 925
4.1 Freihandbibliothek 150 4.1 Ausleihbibliothek/Medienbestände 755
905
4.2 Katalogrecherche/Findmittel 10 4.2 Katalogrecherche/Findmittel 15 20 4 AP statt 5 AP
9.4 RAUMPROGRAMM SYNERGIEN
u STAATSARCHIV KANTONSBIBLIOTHEK OHNE SYNERGIEN SYNERGIEEFFEKT Nr. Nutzung NF (m ² ) Nr. Nutzung NF (m ² ) NF (m ² ) NF (m ² ) Erläuterung
5 Magazine und Archive 4’330 5 Magazine und Archive 1’845 6’175 6’175
5.1 Akten 2’700 2’700
5.2 Planarchiv 400
400
5.3 AV-Medien (Bildarchiv) 450 450
5.5 Archivbibliothek 80
80
5.6 Zwischenmagazin 1 300 300
5.7 Zwischenmagazin 2 300
300
5.8 Akklimatisierungsraum 60
60
5.9 Aktenreservation 40 40
5.1 Handschriften 200
200
5.2 Zeitschriften und Bücher 450 450
5.3 Kartenmagazin 45
45
5.4 Freihandmagazin 1’120 1’120
5.6 Akklimatisierungsraum 30
30
6 Werkstätten 500 6 Werkstätten 135 635 550
6.1 Erschliessungsraum Archivare 50 6.2 Erschliessungsarbeit Archivare 60
180
6.2 Restaurierungsatelier 155 6.1 Restaurierungsatelier 65 65
6.3 Reinigungsraum Archivalien 30
30
6.4 Anlieferungszone Archiv 100
100
6.5 Akzessionsraum 60 60
6.6 Quarantäneraum 30
30
6.7 Digitalisierungs-/Reproraum 40 40
6.9 Atelier für die Fotorestaurierung 30
30
6.10 Personalgarderobe 5 5
6.3 Sortierung 10
10
7 Verwaltung 315 7 Verwaltung 335 650 635
7.1 Büros 255 7.1 Büros 270
525
7.2 Besprechung (bis 6 Personen) 25 7.2 Besprechung (bis 6 Personen) 25
50
7.3 Pausenraum mit Teeküche 15 7.3 Pausenraum mit Teeküche 15 30
7.4 Personalgarderobe 5 7.4 Personalgarderobe 10
15
7.5 Kopierzone 15 7.5 Kopierzone 15 15
u STAATSARCHIV KANTONSBIBLIOTHEK OHNE SYNERGIEN SYNERGIEEFFEKT Nr. Nutzung NF (m ² ) Nr. Nutzung NF (m ² ) NF (m ² ) NF (m ² ) Erläuterung
8 Infrastruktur und Betriebsräume 565 8 Infrastruktur und Betriebsräume 280 845 705
8.1 Werktstatt (Büro) Hauswart 15 8.1 Werkstatt Hauswart 15 15
8.2 Putzraum inkl. Lager Reinigunsmaterialien 10 8.2 Putzraum inkl. Lager Reinigungsmaterial 10
10
8.3 WC Personal 30 8.3 WC Personal (Damen und Herren) 35 50
8.4 Anlieferung 90 8.4 Anlieferung 40
90
8.5 Entsorgung/Abfall 90 8.5 Entsorgung 30 90
8.6 Entsorgung/Kassation 20
20
8.7 Mobiliarlager 50
50
8.8 Lager IT 20 20
8.9 Lager Verpackungsmaterial 25
25
8.10 Materiallager Werkstätten 20 20
8.11 Materialraum 15
15
8.12 Abstellraum 15 15
8.13 Lager Restaurierungsmaterial 15
15
8.14 Lager Konservierungsmaterial 90 90
8.15 Lager Transportmaterial 30
30
8.16 Küche (zu Cafeteria) 15 8.8 Küche (zu Cafeteria) 60
60
8.17 Lager Küche 10 8.9 Lager Küche 10
10
8.18 Garderobe Küche (Damen und Herren) 5 8.10 Garderobe Küche (Damen und Herren) 10
10
8.19 Dusche Küche (Damen und Herren) 0 8.11 Dusche Küche (Damen und Herren) 10 10
8.6 Post, Kurierdienst 10
10
8.7 Abstellraum (Mobiliarlager) 50 50
u
IMMOBILIEN-STANDARDS August 2021 – Version 1 MITTELSCHULEN
1 ALLGEMEINES 5
1.1 Geltungsbereich 5
1.2 Zweck und Ziele 5
1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen 5
1.4 Design der Prozesse 5
1.5 Anwendung der Raumtabellen 6
1.6 Anforderungen an die Bauweise 6
2 ORGANISATION DER MITTELSCHULEN AARGAU 9
2.1 Aufgaben der Mittelschulen 9
2.2 Bildungsgänge der Mittelschulen 9
2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven 12
3 PÄDAGOGISCH-DIDAKTISCHE UND SCHULORGANISATORISCHE AUSRICHTUNG UND NUTZUNGSKONZEPT 15
3.1 Anforderungen an die Gesamtanlage der Mittelschulen 15
3.2 Räumlich-pädagogisches Konzept 15
3.3 Nutzungskonzept der Aargauer Mittelschulen 16
4 STANDORTKRITERIEN 19
4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 19
4.2 Zielkriterienkatalog 19
5 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS 21
5.1 Strukturierungssysteme 21
5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich 22
5.3 Bedarfsermittlung 30
ANHANG 33 I Abkürzungsverzeichnis 34 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen INHALT
1 ALLGEMEINES
1.1 GELTUNGSBEREICH
Die Immobilienstandards Mittelschulen dienen als Leitfaden für die Konzeption, Planung und Realisie- rung eines Neubaus, eines Umbaus oder eines Er - weiterungsbaus an den Mittelschulen des Kantons Aargau. Sie ermöglichen eine ressourcenschonende und nutzergerechte Flächenevaluation, Projektpla- nung und -realisierung der Bauprojekte. Sie sind eine der Vorgaben des Planungs- und Ausführungs- auftrags. Die Immobilienstandards Mittelschulen wurde am
18.08.2021 vom Regierungsrat beschlossen (RRB
Nr. 2021-000973).
1.2 ZWECK UND ZIELE
Die Immobilienstandards Mittelschulen unterstüt - zen die Nutzer bei der Bedürfnisformulierung, leis- ten einen Beitrag zur Stärkung des politischen Ver - ständnisses für die Anliegen der Schulen und erleichtern den Dialog zwischen den Disziplinen Pä- dagogik und Architektur. Die Immobilienstandards dienen der Implementierung der neun strategischen Leitsätze, die mit dem Planungsbericht "Aargauer Mittelschulen: Entwicklungsstrategie 2045" (GRB
2019-1398) vom Grossen Rat genehmigt worden sind. Die Immobilienstandards sind als verbindliche Pla- nungsgrundlage in Zusammenhang mit Raumbe- reitstellungen anzuwenden und für Planende und
1.3 BEZUG ZU GESETZLICHEN VORGABEN,
NORMEN UND BESTIMMUNGEN Die vorliegenden Immobilienstandards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards und zu Spezialnutzungen. Gesetzliche Vorgaben und si- cherheitsspezifische Anforderungen sowie die rele - vanten Normen und Bestimmungen, die von Äm- tern publiziert werden, sind den Standards überge- ordnet. Sie sind in der jeweils aktuell gültigen Version beizuziehen.
1.4 DESIGN DER PROZESSE
Die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts liegt in der Verantwortung des Departements BKS gemein- sam mit der betroffenen Schule. Auf der Basis der pädagogischen und architektonischen Bestandes- aufnahmen werden räumliche Organisationsmodel- le für verschiedene Nutzungsarten im Dialog entwi- ckelt. Die Methodenwahl der Mitwirkung wird auf Der Planungs-, Bau- und Bewilligungsprozess er - folgt nach dem jeweils aktuellen Generalablaufplan (GAP).
1.5 ANWENDUNG DER RAUMTABELLEN
Eine Standardisierung der Mittelschulnutzungen im- pliziert eine Harmonisierung des Raumbedarfs aller kantonalen Mittelschulen. Diese sind jedoch in sehr unterschiedlichen Schulanlagen angesiedelt, die entweder von Anfang an für Schulnutzungen konzi- piert (z.B. Kantonsschule Baden) oder für diese um- funktioniert wurden (z.B. Kantonsschule Wettin- gen). Die Schulbauten stammen aus unterschiedlichen Epochen, deren damalige päda- gogischen Werte die Architektur prägen. Für die Aufnahme des Schülerwachstums werden neue Standorte benötigt, die in den nächsten Jahren ge- plant und gebaut werden. Immobilienstandards im Mittelschulbereich können darum nicht den An- spruch erheben, den Raumbedarf über alle Standor - te einheitlich zu gewährleisten. Dort wo es aus denkmalpflegerischen oder bautechnischen Grün - den Raumstrukturen zu erhalten gilt, sind Abwei- chungen von diesen Standards zu erwarten. Der Raumbedarf wurde pro Standortgrösse defi - niert, was die Vergleichbarkeit verbessert. Die Standortgrössen beruhen auf der Festlegung, dass pro 11 Abteilungen bei 3 Wochenlektionen Sport eine Sporthalle benötigt wird. In den Immobilien- standards wird daher der Flächenbedarf für die Standortgrössen von 22 bis 66 Abteilungen angege- ben. reich sind nur bei Neubauten in der entsprechenden
1.6 ANFORDERUNGEN AN DIE BAUWEISE
In einer Gesellschaft, die sich immer schneller ent - wickelt, ändern sich die Anforderungen an Bauten und somit auch an Schulbauten stetig. Änderungen von ökologischen Anforderungen, der Unterrichts- form, von politischen, rechtlichen und finanziellen Vorgaben sowie der technische Fortschritt erfor - dern eine gewisse Flexibilität der Bauweise. Eine Anpassung der Räume und der Technik muss ohne Eingriffe in die Grundstruktur möglich sein.
2.1 AUFGABEN DER MITTELSCHULEN
Die Mittelschulen schliessen an die Volksschule an. Sie führen vollzeitliche Bildungsgänge auf Sekun- darstufe II, die zum Studium an den akademischen und Fachhochschulen führen und werden von Ju- gendlichen der Altersstufe von 16 bis 20 Jahren be- sucht. Mittelschulen werden vollzeitlich besucht, das heisst, dass sich während des ganzen Tages Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und die Mitarbeitenden der Schulverwaltung und der Diens- te in der Schule aufhalten. Eine Sonderstellung nimmt die Aargauische Maturitätsschule (AME) für Erwachsene ein: Sie führt Bildungsgänge für Er - wachsene, die bereits eine Berufsausbildung haben, und die an einer akademischen oder Fachhoch- schule studieren wollen. Den Mittelschulen und der AME ist per Dekret und Verordnungen vorgegeben, welche Bildungsgänge sie führen und mit welcher Stundentafel, mit wel- cher Promotionsordnung, mit welchen Lehrplänen und mit welchen Ressourcen sie sie führen. Die Ta- gesorganisation, namentlich der Stundenplan, die Rhythmisierung der Fächer, und die Jahresorgani- sation, namentlich die Organisation der kulturellen, curricularen und sportlichen Anlässe während des Schuljahres werden von den Schulen festgelegt. Die räumlichen Begebenheiten haben diese Abläufe zu ermöglichen und zu unterstützen und begrenzen Räume in historischen Gebäuden. Welche Rolle die
2.2 BILDUNGSGÄNGE DER
MITTELSCHULEN Gymnasium Das Gymnasium dauert vier Jahre, vermittelt eine breite Allgemeinbildung und führt zur gymnasialen Maturität, die zum Studium an den akademischen Hochschulen im In- und Ausland (Universitäten, ETH) und an den Fachhochschulen berechtigt. Fachmittelschule (FMS) Die Fachmittelschule vermittelt eine breite Allge- meinbildung sowie eine Vorbildung in den Berufs- feldern Pädagogik, Gestaltung, Gesundheit, Kom- munikation und Soziale Arbeit, die zum Studium an einer Höheren Fachschule berechtigt. Im Anschluss an die dreijährige Fachmittelschule kann in einer einjährigen Ausbildung eine Fachmaturität absol- viert werden, die den Zugang zur Fachhochschule im jeweiligen Bereich öffnet. Inhaberinnen und In- haber einer Fachmaturität können an der AME den Passerellenlehrgang absolvieren, um an einer aka- demischen Hochschule studieren zu können. Handelsmittelschule (WMS) Die Handelsmittelschule, im Aargau bekannt als Wirtschaftsmittelschule, kombiniert die vollschuli- sche kaufmännische Berufsbildung mit einer brei- ten Allgemeinbildung und führt zu einer Berufsma- turität Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft. Die ersten drei Jahre werden an der
2 ORGANISATION DER MITTELSCHULEN AARGAU
Informatikmittelschule (IMS) Die Informatikmittelschule kombiniert Allgemeinbil- dung, Informatikausbildung und kaufmännische Be- rufsbildung. Der vierjährige Ausbildungsgang be- rechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in Fachhochschulen. Die Informatikmittelschule um- fasst eine dreijährige schulische Ausbildung sowie ein Praxisjahr in einem Wirtschaftsbetrieb und führt zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Informati- ker / Informatikerin der Richtung Applikationsent - wicklung sowie zu einer Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft . Der vierjähri- ge Ausbildungsgang berechtigt zum prüfungsfreien Übertritt an die Fachhochschulen. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität können an der AME den Passerellenlehrgang absolvieren, um an einer akademischen Hochschule studieren zu können. Tertiä rstufe Berufsbil dungsber eich Allgemeinbildun gsber eich Vorku rs Pädag ogik Höher e Fachschule HF Dipl. HF Fachhoch - schule FH Bac helor PH Bachelor PH Maste r Universität / ETH Bachelor Matur itäts- lehrgang Erwach sen e Fachhoch - schule FH Maste r Universität / ETH Maste r Universität / ETH Dr. Passer elle 2 Passer elle 1 Ber ufsmat uri tät BM II
Maturitätslehrgang für Erwachsene (Aargauer Maturitätsschule für Erwachsene (AME) Der Maturitätslehrgang ist ein dreieinhalbjähriger, berufsbegleitender Ausbildungsgang, der zur eidge- nössisch anerkannten Maturität führt und zum Stu- dium an den akademischen Hochschulen im In- und Ausland (Universitäten ETH) und an den Fachhoch- schulen berechtigt. Passerellenlehrgang (AME) Der Passerellenlehrgang ist ein einjähriger Lehr - gang, der Personen mit Berufsmaturität oder Fach- maturität auf die Ergänzungsprüfung Passerelle vor - bereitet. Die bestandene Ergänzungsprüfung berechtigt zusammen mit dem Berufs- oder Fach- maturitätsausweis zur Zulassung zu den Eidgenös- sischen Technischen Hochschulen (ETH), den kan- tonalen Universitäten und den Pädagogischen Hochschulen. Die Berechtigung gilt nicht für die Zulassung zu ausländischen Universitäten. Vorkurs Pädagogik I (AME) Der Vorkurs Pädagogik ist ein knapp einjähriger Lehrgang, der auf die Ergänzungsprüfung vorberei- tet, die für die Aufnahme zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe und Primarstufe an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz oder einer anderen Schweizer PH berechtigt.
2.3 PÄDAGOGISCHE UND DIDAKTISCHE
ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN Die Bildungsgänge der Mittelschulen dürften sich im Planungshorizont von 25 Jahren nicht grundle- gend verändern. Jedoch dürften sich die infolge der pädagogischen, didaktischen und digitalen Ent - wicklung ergebenden Anforderungen an den Schul- raum ändern. Das selbständige Arbeiten der Schü- lerinnen und Schüler in Gruppen und alleine wird gegenüber den im Frontalunterricht organisierten Inputsequenzen durch Lehrpersonen an Bedeutung gewinnen, ebenso wie die Arbeit mit digitalen Platt - formen und Lehrmitteln. Grundlegende Züge des Schulalltags werden bestehen bleiben, so die Orga- nisation der Schülerinnen und Schüler in Abteilun- gen und Kursgruppen und die Organisation der Lehrinhalte in Fächer. Dies hat weitreichende Kon- sequenzen auf die räumliche Organisation der Mit - telschulen. Der zusätzliche Schulraum, der infolge des Schüler - zahlenwachstums zur Verfügung gestellt werden muss, soll sich deshalb nach dem pädagogisch- räumlichen Konzept für die Aargauer Mittelschulen ausrichten.
KSBA KSWE KSWO KSZO AKSA NKSA GYM IMS GYM FMS GYM FMS WMS GYM GYM IMS AME GYM FMS WMS KSMI KSFR Schulstandorte AKSA Alte Kantonsschule Aarau NKSA Neue Kantonsschule Aarau
3 PÄDAGOGISCH-DIDAKTISCHE UND SCHULORGANISATORISCHE AUSRICHTUNG UND NUTZUNGSKONZEPT
3.1 ANFORDERUNGEN AN DIE
GESAMTANLAGE DER MITTELSCHULEN Jede neue, erweiterte oder sanierte Mittelschule soll die gleiche Ausdruckskraft und Ausstrahlung entwickeln wie die sechs bereits bestehenden Mit - telschulen des Kantons Aargau. Die Gebäude und Aussenräume der Mittelschulen ergänzen sich gegenseitig, zeichnen sich in mög- lichst vielen Bereichen durch eine hohe Multifunkti- onalität aus und weisen ein sehr differenziertes Raumangebot auf. Die Gestalt der Schule wird ihrer Ausstrahlung in der Bildungslandschaft gerecht und gibt zugleich eine Antwort auf die Lage im Ort und die nähere Umgebung. Das Schulareal ist grundsätzlich öffent - lich zugänglich. Mit Bereichen wie Sporthallen, Mensa/Cafeteria, Mediothek, Aula oder Ausstel- lungsflächen werden der Austausch mit der Aus - senwelt gefördert und ein Mehrwert auch für die Bevölkerung vor Ort geschaffen. Neue Mittelschu- len betten sich sowohl in ihrer Bedeutung für ihren Standort als auch in Hinblick auf die angebotenen Bildungsgänge in die bereits bestehende Schulland- schaft ein.
3.2 RÄUMLICH-PÄDAGOGISCHES KONZEPT
Das räumlich-pädagogische Konzept zeigt in 17 Leitsätzen auf, welche pädagogisch-didaktischen und schulorganisatorischen Ausrichtungen zukünf- tig an den Aargauer Mittelschulen handlungsleitend sein werden und wie sich diese in den Raumanfor - derungen niederschlagen sollten. Standort und Um- gebung sowie der gesellschaftspolitische Kontext haben Auswirkungen auf die Mittelschulen; diese reflektieren bildungs- und gesellschaftspolitische Entwicklungen. Das räumlich-pädagogische Kon- zept äussert sich auch dazu. Die Leitsätze sind mit - einander vernetzt. Das räumlich-pädagogische Konzept gilt für alle an den Aargauer Mittelschulen unterrichteten Bil- dungsgänge, für Neubauten wie auch für Erweite- rungsbauten und Sanierungen gleichermassen. Bei der Anwendung sind die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort, wie beispielsweise bestehende räumliche Strukturen, Schulkultur, spezifische Bedürfnisse der Lehrgänge einzubeziehen. Das räumlich-pädagogi- sche Konzept ist ein internes Arbeitsinstrument für die an den Bauprojekten beteiligten Fachpersonen der Mittelschulen und der Verwaltung, für Planer und Architekten. Es ist eine Grundlage der Immobi- lienstandards.
Pädagogische Leitsätze · P1 Im Zentrum der Mittelschule steht die Bildung der Schülerinnen und Schüler, in deren Entwick- lungsprozess die Lehrpersonen eine massgebli- che Rolle einnehmen. · P2 Der Unterricht fördert das fachbezogene sowie das fachübergreifende vernetzte Denken und Ler - nen und ist didaktisch und methodisch vielfältig. · P3 Der Lernprozess wird möglichst individuell ge- staltet, was durch die Digitalisierung gefördert wird. · P4 Die Schule ist ein wichtiger Ort der sozialen Kontakte und fördert die Persönlichkeitsentwick- lung der Schülerinnen und Schüler. Leitsätze zur Schulorganisation und zum Schul- betrieb · S1 Die Schulorganisation fördert den Austausch zwischen den Fachschaften. · S2 Die Schülerinnen und Schüler sind in Abteilun- gen und in Kursgruppen organisiert. · S3 Die Schule ist prinzipiell auch ausserhalb der Unterrichtszeiten zugänglich. · S4 Die Unterrichtsräume sind für alle nutzbar. Ausnahme bilden die Spezialräume. Leitsätze zur Raumgestaltung · R1 Die Schule ist ein attraktiver Lern-, Arbeits- und Lebensraum für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie Schulverwaltungspersonal. · R2 Das vielfältige Raumangebot ermöglicht einen Bezug zum Standort und zur Umgebung · U1 Bei der Planung von Bauprojekten an den Aar - gauer Mittelschulen wird auf die Umgebung und die Eigenheiten der Standortgemeinde eingegan- gen. · U2 Der Aussenraum der Schule ist Aufenthalts- und Erholungsraum sowie Lehr- und Lernort. Gesellschaftspolitische Ausrichtung und Nach- haltigkeit · G1 An den Aargauer Mittelschulen werden Hete- rogenität und Inklusion gelebt. · G2 Bei der Erstellung von neuen Mittelschulen sowie bei Bauprojekten an bestehenden Mittel- schulen wird auf eine langfristig effektive und ef- fiziente Verwendung der öffentlichen Mittel ge - achtet.
3.3 NUTZUNGSKONZEPT DER AARGAUER
MITTELSCHULEN Grundlagen des Nutzungskonzepts gründet auf dem räumlich-pädagogischen Konzept und den Dimensionierungen an den bestehenden Mittelschulen. Es beschreibt in schematischer Form, welche Nutzungen, basierend auf spezifi - schen konzeptionellen Ausrichtungen, in welcher Dimensionierung für den Betrieb einer Mittelschule im Kanton Aargau vorzusehen sind. Das Nutzungskonzept dient als Grundlage für Archi-
4.1 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATIONEN Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für Mittelschulen im Kanton Aargau systematisch und transparent einander ge- genübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse ba- siert auf einem Zielkriterienkatalog, bei dem die Nachhaltigkeitsdimensionen (Gesellschaft, Wirt - schaft, Umwelt) und die Anspruchsgruppen ange- messen berücksichtigt werden. Die Basis zur Nutz- wertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren. Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird an- schliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekos- ten) gegenübergestellt.
4.2 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: · Lage- und Betriebsqualität · Potenzial (Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungs- kraft) · Realisierbarkeit · Ressourcenverbrauch Die Zielkriterien sind im Anhang II dokumentiert. Je nach Aufgabestellung sind einzelne Kriterien mehr oder weniger relevant, und es können einzelne Kri- terien weggelassen oder zusätzliche Kriterien be- rücksichtigt werden. Die Gewichtung der Zielkriteri- en erfolgt ebenfalls aufgabenspezifisch.
4 STANDORTKRITERIEN
5.1 STRUKTURIERUNGSSYSTEME
Norm SIA 416 Die Norm SIA 416 definiert Flächen von Grundstü - cken und Gebäuden sowie der aus ihnen abgeleite- ten Volumen. Zu den Anwendungsbereichen dieser Flächensystematik gehören Flächen- und Volumen- nachweise als Grundlage von Variantenvergleichen, Kostenermittlungen, Wirtschaftlichkeitsüberlegun- gen usw. In den vorliegenden Flächenstandards Mittelschu- len Kanton Aargau werden vorwiegend Hauptnutz- flächen (HNF) und bearbeitete Umgebungsflächen (BUF) definiert. Aus diesen beiden Flächenarten las - sen sich entsprechende Kennwerte ableiten. Die Flächensystematik gemäss Norm SIA 416 ist im An- hang VII dokumentiert. Die Zuweisung Raum zu Flächenart ist in den Tabellen in Kapitel 5.2 ersicht - lich. Nutzungsbereiche Die Nutzungsbereiche definieren Gruppen von funk - tional und räumlich zusammengehörenden Räu- men. Sie geben in der Projektierung Hinweise für die räumliche Anordnung von Raumgruppen (Clus- ter) und deren Beziehungen untereinander. Folgen- de Nutzungsbereiche werden definiert (Detailbe - schrieb siehe Anhang III Nutzungskonzept):
100 Forum
200 Allgemeines Lernen & Lehren Raumtypen Die Raumtypen definieren Gruppen von Räumen, die dieselben Raum- und Ausstattungsstandards aufweisen. Folgende Raumtypen werden definiert (die Zuweisung Raum zu Raumtypen ist in den Ta- bellen in Kapitel 5.2 ersichtlich):
5 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS C1 Unterrichtsräume Allgemein C4 Grossräume Fachunterrichtsräume Naturwissenschaften Fachunterrichtsräume musisch C3 Büros C2 Sammlungen / Mediotheken C11 kooperative Arbeitszone C12 Inputzimmer C13 Unterricht / Praktika NWS C14 Fachlabore C15 Atelier BIG C16 Atelier Musik C17 Instrumentalräume C18 Maschinen C41 Veranstaltungsräume C42 Aufenthaltsräume Allgemeine Gesetze und Normen Allgemeine Standards/Anforderungen Nutzungsspezifische Anforderungen A B C
5.2 FLÄCHENSTANDARDS NACH NUTZUNGSBEREICH
Die in den nachfolgenden Tabellen definierten Flächenstandards gliedern sich nach den unter Kapitel 5.1 beschriebenen Nutzungsbereichen. Die m ² -Angaben pro Nutzungsbereich sind Flächenbudgets. Die ein- zelnen Raumpositionen sind Orientierungsgrössen und können projektspezifisch variieren. Flächenbedarf pro Raumtyp Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m2/Einheit
100 Forum
101 Arbeitsplätze offen HNF 5.2 C9 1 pro 1 Abt 19 m ²
Flächenbedarf pro Standortgrösse
22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m ² Anz. m ² Anz. m ² Anz. m ² Anz. m ²
100 Forum 420 630 840 1050 1260
101 Arbeitsplätze offen 22 420 33 630 44 840 55 1050 66 1260
Flächenbedarf pro Raumtyp (Fortsetzung) Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m2/Einheit
300 Naturwissenschaftliches Lernen & Lehren
301 Fachlabore Chemie/Biologie HNF 5.3 C14 1 pro 11 Abt 120 m ²
302 Fachlabor/Werkstatt Physik HNF 5.3 C14 1 pro 44 Abt 120 m ²
303 Unterrichtsräume Naturwissenschaften HNF 5.3 C13 1 pro 4.5 Abt 100 m ²
304 Vorbereitung / Sammlung Naturwissensch. HNF 2.2 C2 1 pro 1 Lab 17 m ²
400 Musisches Lernen & Lehren
401 Ateliers Bildnerisches Gestalten HNF 5.3 C15 1 pro 15 Abt 100 m ²
402 Maschinenraum Holz/Metall HNF 3.2 C18 1 pro 1 Anl 100 m ²
403 Materialraum BIG/Werken HNF 4.2 C8 1 pro 1 Anl 80 m ²
404 Atelier Musik HNF 5.3 C16 1 pro 22 Abt 140 m ²
405 Materialraum Musik HNF 4.2 C8 1 pro 11 Abt 10 m ²
406 Instrumentalräume Musik HNF 5.3 C17 1 pro 2.8 Abt 15 m ²
Flächenbedarf pro Standortgrösse (Fortsetzung)
22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m ² Anz. m ² Anz. m ² Anz. m ² Anz. m ²
300 Naturwissenschaftliches Ler - nen & Lehren
1000 1490 1860 2490 2860
301 Fachlabore Chemie/Biologie 2 240 3 360 4 480 5 600 6 720
302 Fachlabor/Werkstatt Physik 1 120 1 120 1 120 2 240 2 240
303 Unterrichtsräume Naturwissen- schaften
5 500 8 800 10 1000 13 1300 15 1500
304 Vorbereitung / Sammlung Natur - wissensch.
8 140 12 210 15 260 20 350 23 400
400 Musisches Lernen & Lehren 740 1080 1190 1540 1750
401 Ateliers Bildnerisches Gestalten 2 200 3 300 3 300 4 400 5 500
402 Maschinenraum Holz/Metall 1 100 1 100 1 100 1 100 1 100
403 Materialraum BIG/Werken 1 80 1 80 1 80 1 80 1 80
404 Atelier Musik 1 140 2 280 2 280 3 420 3 420
405 Materialraum Musik 2 20 3 30 4 40 5 50 6 60
406 Instrumentalräume Musik 8 120 12 180 16 240 20 300 24 360
Flächenbedarf pro Raumtyp(Fortsetzung) Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m2/Einheit
600 Zentrale Nutzungen
601 Mensa / Cafeteria HNF 1.5 C42 1 pro 1 SPM 1.8 m ²
602 Freeflow / Ausgabe HNF 3.8 C42 1 pro 1 SPM 0.3 m ²
603 Mediothek HNF 5.4 C2 1 pro 1 SuS 0.7 m ²
604 Nebenraum Mediothek HNF 2.2 C3 1 pro 1 Anl 20 m ²
605 Aula / Mehrzweckraum (inkl. NR) HNF 5.6 C41 1 pro 1 SuS 0.4 m ²
606 Arbeitszone Schulleitung/Sekretariat HNF 2.2 C3 1 pro 1 AP 15 m ²
607 Sitzungszimmer gross HNF 2.3 C12 1 pro 1 Anl 40 m ²
608 Sitzungszimmer klein HNF 2.3 C11 1 pro 22 Abt 20 m ²
700 Nebennutzungen
701 Küche Mensa HNF 3.8 C6 1 pro 1 Anl 70 m ²
702 Nebenraum Küche HNF 4.1 C8 1 pro 1 Anl 70 m ²
703 Garderobe Personal Mensa HNF 5.5 C7 1 pro 1 Anl 35 m ²
Flächenbedarf pro Standortgrösse (Fortsetzung)
22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m ² Anz. m ² Anz. m ² Anz. m ² Anz. m ²
600 Zentrale Nutzungen 1070 1565 2050 2490 2945
601 Mensa / Cafeteria 160 290 240 430 320 580 400 720 480 860
602 Freeflow / Ausgabe 160 50 240 70 320 100 400 120 480 140
603 Mediothek 484 340 726 510 968 680 1210 850 1452 1020
604 Nebenraum Mediothek 1 20 1 20 1 20 1 20 1 20
605 Aula / Mehrzweckraum (inkl. NR) 484 190 726 290 968 390 1210 480 1452 580
606 Arbeitszone Schulleitung/Sekreta- riat
8 120 11 165 13 200 13 200 15 225
607 Sitzungszimmer gross 1 40 1 40 1 40 1 40 1 40
608 Sitzungszimmer klein 1 20 2 40 2 40 3 60 3 60
700 Nebennutzungen 210 210 210 210 210
701 Küche Mensa 1 70 1 70 1 70 1 70 1 70
702 Nebenraum Küche 1 70 1 70 1 70 1 70 1 70
703 Garderobe Personal Mensa 1 35 1 35 1 35 1 35 1 35
Flächenbedarf pro Raumtyp (Fortsetzung) Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m2/Einheit
800 Aussenraum
801 Hartbereich BUF 20 1 pro 1 SuS 7 m ²
802 Grünbereich BUF 20 1 pro 1 SuS 7 m ²
803 Infrastruktur BUF 20 1 pro 1 SuS 0.5 m ²
804 Parkierung BUF 20 1 pro 11 Abt Projektspezifisch
805 Sportbereich Spielwiese BUF 20 1 pro 1 Anl 7’420 m ²
806 Sportbereich Allwetterplatz BUF 20 1 pro 1 Anl 1’290 m ²
807 Sportbereich Laufbahn+Weitsprung BUF 20 1 pro 1 Anl 800 m ²
808 Sportbereich Beachvolleyball BUF 20 1 pro 1 Anl 360 m ²
Flächenbedarf pro Standortgrösse (Fortsetzung)
22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen Pos. Nr. Bezeichnung m ² Min. m ² Max. m ² Min. m ² Max. m ² Min. m ² Max. m ² Min. m ² Max. m ² Min. m ² Max.
800 Aussenraum 16900 20498 20400 25822 24300 31496 27700 36820 32550 43444
801 Hartbereich 3400 4840 5100 7260 6800 9680 8450 12100 10150 14520
802 Grünbereich 3400 4840 5100 7260 6800 9680 8450 12100 10150 14520
803 Infrastruktur 250 968 350 1452 500 1936 600 2420 750 2904
804 Parkierung
805 Sportbereich Spielwiese 7400 7400 7400 7400 7400
806 Sportbereich Allwetterplatz 1300 1300 1300 1300 2600
807 Sportbereich Laufbahn+Weitsprung
800 800 800 800 800
808 Sportbereich Beachvolleyball 350 350 700 700 700
5.3 BEDARFSERMITTLUNG
Hauptnutzflächen (HNF) Die Bedarfsermittlung für detaillierte Raumprogramme richtet sich nach den in Kapitel 5.2 definierten Flä - chenstandards nach Raum und Nutzungsart. Die Anzahl durch die Stundenplanung belegbarer Räume wird durch die erforderlichen Lektionen und die Belegbarkeit einzelner Raumtypen bestimmt (s. Anhang V). Die Tabellen in Kapitel 5.2 weisen die Raumanzahl in Abhängigkeit zur Standortgrösse aus. Für Räume, die nicht in direkter Abhängigkeit zur Stundentafel stehen, werden ausser der Anzahl Abteilun- gen noch andere Bezugsgrössen beigezogen (z.B. zur Berechnung Arbeitsplätze, Sanitäranlagen, Parkplät - ze, Mensa etc.). Bei der Dimensionierung von Arbeitsplätzen für Lehrpersonen und Verwaltungspersonal wird pro Vollzeitäquivalent, resp. einem Vollzeitpensum mit einem Arbeitsplatz gerechnet. In den Faktoren Anzahl Beschäftigte zu Vollzeitäquivalenten ist ein Desksharing-Ratio von 0.6 mitberücksichtigt. Die wich- tigsten Planungswerte (Durchschnitt) stellen sich wie folgt dar: Unterrichtszimmer maximales Auslastungspotenzial von 36 Lektionen pro Woche Fachunterrichtszimmer maximales Auslastungspotenzial von 25-27 Lektionen pro Woche Sporthallen maximales Auslastungspotenzial von 40 Lektionen pro Woche Abteilungsgrössen (Zielwert) 22 SuS/Abt Personal Lehrpersonen 3.3 Lehrpersonen/Abt 2.0 Vollzeitstellen Personal Verwaltung 0.6 Angestellte/Abt 0.4 Vollzeitstellen Personal total 3.9 Angestellte/Abt 2.4 Vollzeitstellen Arbeitsplätze Fachschaften 2 Arbeitsplätze/Abt à 5 m2 (2 Vollzeitstellen/Abt) Sitzplätze Mensa 7.7 Sitzplätze/Abt (1/3 SuS + 1/3 Personal) Sitzplätze Aula 0.375 Plätze/SuS (1/4 SuS, resp. 1 Jahrgang) Da die Planungswerte standortspezifisch variieren können (z.B. Personalstruktur, Arbeitsplatzkonzept, Ver -
Geschossflächen (GF) Geschossflächen ergeben sich projektspezifisch. Sie setzen sich aus den Hauptnutzflächen (HNF), den Nebennutzflächen (NNF), den Verkehrsflächen (VF), den Funktionsflächen (FF) und den Konstruktions - flächen (KF) zusammen (vergleiche auch Anhang VII). Da in einem frühen Projektstadium noch kein architektonisches Konzept vorliegt, wird insbeson- dere für die Ermittlung des Arealbedarfs und der Grobkosten das HNF-Raumprogramm mit einem Faktor hochgerechnet. Für diese Berechnungen wird ein Faktor 1.8 Geschossfläche zu Hauptnutzflä - che (GF/HNF) angenommen oder ein Faktor 0.56 Hauptnutzfläche zu Geschossfläche (HNF/GF). Die - se Werte resultieren aus verschiedenen Bench- marks im Mittelschulbereich (Durchschnittswert verschiedener Referenzprojekte). In der konkreten Umsetzung können diese Werte je nach Rahmenbe- dingungen stark variieren. Gebäudegrundfläche (GGF) Die ermittelte Geschossfläche lässt Rückschlüsse auf die Gebäudegrundfläche zu. Dazu ist die Ge - schossigkeit im entsprechenden Kontext zu bestim- men (GF/Anzahl Geschosse = GGF). Neben der qua- litativen Beurteilung von städtebaulichen Gesichtspunkten sind auch funktionale Kriterien zu beachten. In der Regel sollten Bauten im Mittel- schulbereich nicht mehr als vier Vollgeschosse Damit werden kurze Wege und eine effiziente Ent - Bearbeitete Umgebungsflächen (BUF) Die bearbeitete Umgebungsfläche beinhaltet alle Nutzungsarten gemäss Kapitel 4.4, 10 Aussenraum. Dabei gilt es zu differenzieren, ob flächenintensive Aussensportanlagen am Standort vollständig, teil- weise oder gar nicht angeboten werden (z.B. Ausla- gerung in benachbarte Areale). Eine Bedarfserhe- bung für den Aussenraum muss insbesondere dieser Gegebenheit Rechnung tragen. Grundstücksfläche (GSF) Die Grundstücksfläche setzt sich zusammen aus der Gebäudegrundfläche (GGF) und der Umgebungs - fläche (UF = BUF). Die aus den Flächenstandards abgeleitete Grundstücksfläche stellt gleichzeitig den Arealbedarf für Erweiterungen oder Neubauten in Abhängigkeit zur Standortgrösse dar.
I Abkürzungsverzeichnis 34 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 35 III Nutzungskonzept 36 IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 42 V Bedarfskennzahlen 50 VI Schallschutzanforderungen 54 VII Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 56 ANHANG
I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AKSA Alte Kantonsschule Aarau AME Aaargauer Maturitätslehrgang für Erwachsene BASPO Bundesamt für Sport BKS Departement Bildung, Kultur und Sport (Kanton Aargau) BM Berufsmaturität BUF Bearbeitete Umgebungsfläche DFR Departement Finanzen und Ressourcen (Kanton Aargau) EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis ETH Eidgenössische Technische Hochschule FMS Fachmittelschule GF Geschossfläche GYM Gymnasium HNF Hauptnutzfläche IMS Informatikmittelschule IT Informationstechnik KIKA Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau KSBA Kantonsschule Baden KSFR Kantonsschule im Fricktal KSMI Kantonsschule im Mittelland KSWE Kantonsschule Wettingen KSWO Kantonsschule Wohlen KSZO Kantonsschule Zofingen LAP Lehrerarbeitsplätze
OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN DER ZIELKRITERIEN KANTON EINZUGSGEBIET AREAL
1 Optimale Lage- / Betriebsqualität
11 Genügende Abdeckung des Flä- chenbedarfs: Innenflächen Beispielsweise optimale verfügbare Fläche gemäss Raumpro- gramm • • •
12 Genügende Abdeckung des Flä- chenbedarfs: Aussenflächen Beispielsweise optimale verfügbare Fläche gemäss Raumpro- gramm • • •
13 Hohe Nutzungsflexibilität für inter - ne Betriebsabläufe Beispielsweise flexible Raumnutzung nach Raumtypen, flexible Binnenstrukturierung des vorhandenen Raums mit Gestaltungs- freiheiten für verschiedene Unterrichtsformen und Arbeitsstruk- turen, Weglängen zwischen Raumtypen / Clustern (•) •
14 Hohe Aufenthaltsqualität Beispielsweise Wohlbefinden und Möglichkeit zu verschiedenen Lernsituationen, Ruhephasen und sozialem Austausch aufgrund Exposition Grundstück, Einrichtungen im Umfeld, Lärm- und Luftimmissionen • • •
15 Gute Erreichbarkeit Beispielsweise Lage des Schulstandortes im Verhältnis zu Wohnorten der Schülerinnen und Schüler, ÖV-Güteklasse, Dis- tanz zum nächsten Bahnhalt, Potenzial Fuss- und Veloverkehr • •
2 Hohes Potenzial
21 Ausreichendes Erweiterungspoten- zial Beispielsweise Flächen- und Volumenreserven (potenzielle HNF) • • •
22 Hohe Ausstrahlungskraft Beispielsweise Setzen neuer Akzente, Katalysatorwirkung, Chancen für weitere gesellschaftliche und kulturelle Belebung, Erhöhung Standortgunst • •
23 Schülerpotenzial Grösse des potenziellen Einzugsgebiets II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE)
III NUTZUNGSKONZEPT NUTZUNGSBEREICHE
100 Forum Das Forum eröffnet den durch den Haupteingang Eintretenden das Gebäude von innen und heisst sie willkommen. Es ist als zentraler Ankunfts-, und Be- gegnungsort belebt. Es verbindet die verschiedenen Nutzungsbereiche und dient der horizontalen und vertikalen Erschliessung. Das Forum macht mit seinem Tageslicht die Verbin- dung von Innen- und Aussenwelt sichtbar, und es verleiht den Eintretenden Orientierung in die innere Struktur der Schule. Es steht sinnbildlich für den of- fenen, evolutiven Charakter der Mittelschule. Daher sind Lichtst-immungen und akustische Stimmun- gen besonders wichtig. Zentrale Nutzungen, wie zum Beispiel Mediothek, Mensa, Aula, Schulverwaltung, sind an das Forum angeschlossen beziehungsweise via Forum mit kur - zen Gehdistanzen erreichbar, so dass eine öffentli- che Nutzung dieser Räume möglich ist. Das Forum kann zum Veranstaltungsort für grösse- re Anlässe werden und bietet dadurch eine Ergän- zung zur Aula. Die Treppen sind so gestaltet, dass sie in die Nutzung als Veranstaltungsort einbezogen werden können. Ausserhalb der Unterrichtszeiten sind via Forum einzelne, auch der Öffentlichkeit zugängliche Berei- che erreichbar (Mensa, Aula, Mediothek). ein wandelbarer Raum.
200 Allgemeines Lernen & Lehren Im Zentrum der Mittelschule steht die Bildung der Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht fördert das fachbezogene sowie das fachübergreifende, vernetzte Denken und Lernen und ist didaktisch und methodisch vielfältig. Lernsituationen sind mit physischen Rahmenbedingungen verknüpft, zum Beispiel nach dem Konzept von Thornburg (Campfi - re, Watering-hole, Cave, Life, Mountaintop). Der Lernprozess wird möglichst individuell gestal- tet, wozu auch die Digitalisierung beiträgt. Die Schule vermittelt eine inspirierende, den fachüber - greifenden Dialog fördernde Atmosphäre. Im Unterricht wechseln sich Sequenzen im Plenum und in Gruppen mit individuell gestalteten Lern- und Arbeitsformen ab. Diese Vielfalt an Lernformen und Lehrformen zeigt sich in der Vielfalt der anre- genden Unterrichtsräume und kooperativen Lernzo- nen, die in fächerübergreifenden Clusters organi- siert sind. Für alle Lernformen bietet die Mittelschule den fle - xibel nutzbaren Raum: für Inputlektionen, selbstän- diges Arbeiten in der Gruppe oder individuell; Pro- jektunterricht, Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung. Grundsätzlich sind drei unterschiedliche Konzepte der Strukturierung der Unterrichtszonen denkbar: geschlossene Unterrichtseinheiten, halboffene Lernlandschaften und offene Lernlandschaften (s. Schemata). Der Unterricht mit Inputsequenzen findet in der Re -
sind so angelegt, dass sie Begegnungen und den Austausch zwischen den Lehrpersonen über die Fä- cher und Fachbereiche hinweg fördern. Die Arbeitszone für Lehrpersonen befindet sich in einem oder mehreren, möglichst aneinander an- grenzenden Räumen. Diese sind keinem spezifi - schen Fach oder Fachbereich zugeordnet. Die Ar - beitszone bietet Bereiche für konzentriertes und kooperatives Arbeiten. Besprechungsnischen und Begegnungszonen mit Teeküchen sind in die Ar - beitszone integriert. Akustisch abgetrennte Büro- technikräume ergänzen die Arbeitszone. Zusätzlich können Lehrpersonen, wie die Schülerin- nen und Schüler, überall arbeiten, wo sich eine freie Sitzgelegenheit anbietet. Nicht belegte Unterrichtsräume sind offenstehende Arbeitsräume und auch ausserhalb der Unterrichts- zeiten für Schülerinnen und Schüler zugänglich.
300 Naturwissenschaftliches Lernen & Lehren Alle Instruktionsräume in den Naturwissenschaften (Physik, Biologie, Chemie) sind auch für praktische Übungen ausgestattet und dadurch multifunktional nutzbar, was die Rhythmisierung des Unterrichts im selben Raum ermöglicht. Daher sind sie flächen - mässig grösser als die Unterrichtsräume allgemei- nes Lernen und Lehren. Neben den Instruktionsräu- men Naturwissenschaften gibt es fachspezifische Labore, in denen grössere, auch mehrstündige Die Chemie- und die Biologieräume sollen zusam- und Laboranten in der Vorbereitung sowie allenfalls in der Sammlung werden fachübergreifend genutzt und fördern den interdisziplinären Austausch. Sie sind abschliessbar.
400 Musisches Lernen & Lehren In den musischen Fächern benötigen die Unter - richtsformen sowie fachübergreifende Projekte ten- denziell und allgemein mehr Fläche als in den allge- meinen Fachbereichen. Offene Ateliers, die nicht ausschliesslich einem einzelnen Fach zugeordnet sind, fördern die fachübergreifende Arbeit. Neben den Ateliers für Bildnerisches (BiG) Gestal- ten/Technisches Gestalten sind eine Werkstatt für Holz-/ Metallproduktion (inkl. Maschinenraum) so- wie Materialräume vorzusehen. Werkstatt und Ma- terialräume können mit geeigneten Trennvorrichtun- gen in die Ateliers integriert, aber auch separat, etwa im Untergeschoss angesiedelt werden. Musik wird ebenfalls in Ateliers unterrichtet, in de- nen Instrumente (mindestens ein Klavier) Platz fin - den müssen. Eine der Ateliereinheiten ist so dimen- sioniert, dass sie als Veranstaltungsort mit Flügel und Raum für Chorproben, für das Orchester etc. genutzt werden kann. Dieses Atelier ist direkt beim Forum angeordnet, damit es für Veranstaltungen geöffnet werden kann. Der Instrumentalunterricht findet in kleinen Instruk - tionsräumen statt. Diese sind eher peripher ange- ordnet und schalltechnisch abgesondert. Die Arbeitsplätze der Lehrpersonen werden fach-
tenz, indem sich die Schülerinnen und Schüler in Sport- oder Spielteams integrieren und sich fair ver - halten. Bewegung, Sport und Spiel wird als Teil des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens wahrge- nommen. Die Sporthallen sowie die Aussenanlagen können prinzipiell losgelöst vom Schulkomplex stehen. Sie sollen nicht ausschliesslich durch das Schulgebäu- de erreicht werden können, sondern weisen unab- hängige Eingänge aus, damit die Anlagen auch von Vereinen genutzt werden können. Sporthallen: Es sind vier Sporthallen vorgesehen. Eine Dreifachsporthalle deckt sämtliche Normen gemäss BASPO ab. Sie ist zumindest teilweise bar - rierefrei, so dass auch Vereine für Behindertensport vor Ort trainieren können. Zu den Sporthallen kom- men Krafträume, Geräteräume für den Innen- und Aussenbereich, Duschen/Garderoben etc. Eine Einzelsporthalle ist polyvalent nutzbar zum Bei- spiel für Versammlungen und Veranstaltungen, Tanz, Chorproben, Prüfungen in grösseren Einhei- ten sowie den Theorieunterricht im Sport. Diese Einzelhalle ist idealerweise dem Forum angeschlos- sen und durch dieses erreichbar.
600 Zentrale Nutzungen Der Zugang zur Schule und das Schulgebäude selbst sind barrierefrei. Alle Räume mit Ausnahme derer, die einem Fach gewidmet sind und nur unter können, sind multifunktional und prinzipiell immer vorhanden. Die Mensa ist während den Unterrichts- zeiten, nicht aber über Mittag, auch für auswärtige Gäste offen. Aula: Die Aula bietet Raum für zahlreiche schuli- sche und öffentliche Veranstaltungen. Eine Bühne bietet die Möglichkeit für Konzerte und Theater, aber auch für Referate und andere Veranstaltungen. Die Aula ist multifunktional ausgestattet, kann auf unterschiedliche Weise möbliert und auf mindes- tens eine Seite zum Forum hin geöffnet werden. Kurze Wege zur Mensaküche gewährleisten Verpfle - gungsmöglichkeiten vor und nach Veranstaltungen. Die Aula mit ihrer charakteristischen Ausstrahlung ist für die Öffentlichkeit zugänglich und eignet sich für die Vermietung an Dritte. Mediothek: Die Mediothek ist ein bedeutender Lernort und vom Forum gut erreichbar. Die Medio- thek ist ein Informations- und Dienstleistungszent - rum für die ganze Schule und für alle Fachbereiche. Sie beherbergt Medien für den Unterricht, für das fachliche und fachübergreifende Interesse der Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen sowie die Fachschaftsmediotheken (mit Ausnahme der von den Lehrpersonen unmittelbar genutzten Medien). Sie weist neben den Gestellen mit den Medien eine Vielzahl von Tischen auf, an denen al- lein oder in der Gruppe gearbeitet werden kann. Die Mediothek soll einladend wirken und auch zur Erho- lung genutzt werden können, zum Beispiel durch bequeme Sitzgelegenheiten. Schulleitung und Administration / Leitung Diens-
700 Nebennutzungen Der Bereich Nebennutzungen umfasst Sanitärräume Toilettenanlagen, Putzräume, Zentrallager für den Hausdienst, Archivräume für die Schule und die für den Betrieb notwendigen Technikräume. Je nach Gebäudekonzept werden Toilettenanlagen ge- schossweise oder bereichsbezogen im Gebäude verteilt. Grössere Toilettenanlagen im Pausen- und Aulabereich sollten auch für die ausserschulische Nutzung zur Verfügung stehen. Zusätzlich sollten kleinere Toilettenanlagen möglichst in der Nähe der Unterrichtsräume liegen. Auf jedem Geschoss soll mindestens ein barrierefreies WC eingeplant wer - den.
800 Aussenraum Erschliessung und Plätze: Bereiche mit Hartbelag oder Kies dienen der Erschliessung, als Aufenthalts- und Verpflegungsbereich, als Treffpunkt oder als multifunktionale Plätze. Gedeckte Bereiche bieten Schutz vor Wind, Regen und Sonne. Sie sind mit den Schulgebäuden verbunden und ermöglichen bestenfalls einen geschützten Wechsel zwischen den verschiedenen Schulgebäuden. Sitzbereiche / Unterrichtsflächen Aussen: Attrakti- ve Aufenthaltsmöglichkeiten mit Sitzgelegenheiten sind in Hart- und Grünbereichen anzuordnen. Der Aussenraum kann als Erweiterungsraum für die Produktionen der musischen Fächer (Aufführungen kann der Aussenraum als Bühne oder Zuschauer - Restflächen ist eine möglichst hohe Biodiversität anzustreben. Auch diese Bereiche (Garten, Ver - suchsbeete, Ruderalflächen, Biotop etc.) können als Lernbereiche für praktische Arbeiten und Versuche im Freien, insbesondere für den naturwissenschaft - lichen Unterricht dienen. Auto- und Veloabstellplätze, Logistikflächen: Zu- fahrt und Parkierungsfläche sind an einer für den Schulbetrieb störungsfreien Lage vorzusehen. Grundsätzlich sollen die Parkierungsflächen von den Aufenthaltsflächen getrennt angeordnet werden. Die Veloabstellplätze berücksichtigen die Hauptrich- tungen der Schülerströme und sind nötigenfalls aufzuteilen. Die Hälfte der Stellplätze soll überdacht sein. Bereiche für die Ver- und Entsorgung sowie die Ge- räte für die Umgebungsarbeiten sind separat oder als integraler Bestandteil der Schulgebäude zu er - stellen. Die Zufahrt zur Mensa/Cafeteria muss mit einem LKW möglich sein. Aussensportanlage Die Aussensportanlagen schliessen unmittelbar an die Sporthallen an. Die Zugänglichkeit des Aussen- geräteraums ist zu gewährleisten. Massgebend für die Ausgestaltung der Anlagen sind die entspre- chenden Grundlagen des Bundes. Die Dimensionie- rung der Spielwiese kann projektspezifisch von der Empfehlung des BASPO abweichen. Die Sportanla- ge kann ausserhalb der Schulzeiten auch von der Öffentlichkeit genutzt werden.
Spielwiese
100 x 64 m
100m Laufbahn 5 x 120 m
4 P ositionen Gesamtäche ca. 130 m x 77 m = 100 a Allw etterplatz
45 x 28 m Beachvol le y
24 x 15 m Weitsprung 4 x 50 m
5 P ositionen Spielwiese Weitsprung 4 x 50 m Allw etterplatz
45 x 28 m Gesamtäche ca. 150 m x 80 m = 120 a RAUMSTRUKTUR AUSSENRAUM: SPORTBEREICH Im Grundangebot einer Aussensportanlage sind 4 Nutzungspositionen vorzusehen: · 2 Spielfelder (Spielwiese unterteilbar in 2 Felder) · 1 Allwetterplatz · 1 Beachvolleyballfeld · Leichtathletikanlage (Laufbahn 100m, Weit - sprung) kombiniert mit Allwetterplatz und Beach- volleyballfeld · Optional Kugelstossen, Hochsprung Ab 44 Abteilungen sind 5 und ab 66 Abteilungen 6 Nutzungspositionen vorzusehen (zusätzlicher All- wetterplatz oder Beachvolleyballfeld). Aussengerä- teräume sind mit Vorteil in die Sporthallen zu integ- rieren. Für die Dimensionierung und Ausstattung der Aussensportanlagen ist die BASPO-Richtlinie "101 d Freianlagen" massgebend.
NUTZUNGSSCHEMA MITTELSCHULE Zentrale Nutzungen Allgemeines Lernen & Lehren Naturwissenschaftliches Lernen & Lehren Musisches Lernen & Lehren Sport Infrastruktur Vorbe- reitung Mensa / Cafeteria Aula Schul- verwaltung SitZi Küche Lager Archiv gedeckter Eingangsbereich Werk- flächen aussen Sport- flächen aussen Infrastrukturflächen aussen (Parkplätze, Container etc.) Sitzplätze aussen Lernflächen aussen F O R U M Ausstellungs- flächen musikalische Events Mediothek Versammlungen Arbeitszone Arbeitszone Foyer Schul- garten Geräteräume Dreifach-Halle Fitness Einfach-Halle Vorbereitung Vorbereit. Garderobe Masch. Ateliers Musik Ateliers BiG Arbeitszone Instrumentalräume Vorbereitung Assistenz Sammlung Arbeitszone Kooperative Lern- und Arbeitszone Unterrichtsräume Multifunktion Grünflächen aussen WC Garderoben Gebäude- technik andere Nebennutzungen Anlie- ferung Verkehrsflächen aussen Entflechtung Fahrzeug-/Personenströme Fachlabore Chemie Biologie Physik Unterrichtsräume NaWi (Instruktion, Praktika) Nutzungsschema wichtig. Zentrale Nutzungen, wie zum Beispiel Mediothek, Men- sa, Aula, Schulverwaltung sind an das Forum ange- schlossen beziehungsweise via Forum mit kurzen Geh- distanzen erreichbar, so dass eine öffentliche Nutzung dieser Räume möglich ist. Das Forum kann zum Veranstaltungsort für grössere Anlässe werden und bietet dadurch eine Ergänzung zur Aula. Die Treppen sind so gestaltet, dass sie in die Nut - zung als Veranstaltungsort einbezogen werden können. Ausserhalb der Unterrichtszeiten sind via Forum ein- zelne, auch der Öffentlichkeit zugängliche Bereiche er - reichbar (Mensa, Aula, Mediothek). Das Forum soll nicht fest möbliert werden. Es ist ein wandelbarer Raum. Watering-hole Learning from peers Life Learning from real world Charakterisierung der Lernorte 1 Das Forum als Versammlungs- und Begegnungsort Gymnasium Bochum, Hascher & Jehle Architekten Das Forum als Arbeits- und Aufenthaltsort ZHAW Winterthur, Pool Architekten
IV RAUMSTANDARD UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP A ALLGEMEINE GESETZE, NORMEN UND RICHTLINIEN allgemeine Gesetze, insbesondere Bauverordnung (BauV; SAR 713.121) und Baugesetz (BauG; SAR 713.100) des Kantons Aargau. Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG; SR 151.3) Dokumentationen Fachstelle hindernissfreie Architektur Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen. Kantonales Energiegesetz Normenwerk SIA Schweizer Normenwerk (SN EN) Normen und Empfehlungen BASPO Normen, Richtlinien und Empfehlungen bfu Richtlinen Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen, IMAG: https://www.ag.ch/de/dfr/immobilien/richtlinien_standards/richtlinien_standards.jsp
B ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN IM MITTELSCHULBEREICH Raumnutzungsdaten · gemäss SIA Norm 2024:2015 lichte Raumhöhe · min. 3 m, ansonsten abzustimmen auf Nutzung, Raumproportion und Deckenkonstruktion (z.B. Holzbau) Boden- und Wandbeläge · widerstandsfähig, unterhaltsarm Decken · schallabsorbierend gemäss speziellen Raumanforderungen Schallschutz · gemäss Norm SIA 181 Raumakustik · Nachhallzeit Tsoll: 0.5s - 0.8s (SIA 181) Sonnenschutz · Sonnenschutz aussenliegend, Antrieb elektrisch als Teil der Raumautomation Beleuchtung · Lichtsteuerungsautomatik als Teil der Raumautomation Elektro · Durchsage- und Gonganlage · ZUKO-Leser bei Zonenübergängen · Verteilanlagen sind auszulegen nach SWKI EC 102-01 i. V. m. Richlinien IMAG · zentrale Uhrenanlage mit Uhr in jedem Unterrichtszimmer. · Vollflächiges WLAN-Netz im ganzen Gebäude · Konzeptvorschlag Elektromobilität (Auto- und Zweiradabstellplätze) · Die Erstellung einer Photovoltaikanlagen (PVA) richtet sich grundsätzlich nach den energeti- schen Anforderungen an das Gebäude. In jedem Fall ist die Infrastruktur für eine vereinfach- te Erstellung vorzusehen (Nachrüstung PVA). · Safety-Anlagen (Brandmeldeanlage, etc.) gem. enschlägigen Vorschriften und Gebäudever - sicherung · Security-Anlagen (CCTV, etc.) sind nutzerspezifisch auszulegen Energie, Nachhaltigkeit · Das Gebäude soll so konzipiert werden, dass der sommerliche Wärmeschutz erfüllt werden kann Heizung · Wärmeabgabe im Raum mit bedarfsgerechter Regulierung · Bei Möglichkeit zur freien Kühlung ist eine Flächenheizung zu prüfen Kühlung · Grundsätzlich soll die Anforderung des sommerlichen Wärmeschutzes bereits durch das Gebäude erfüllt werden, sodass Kühlung nicht erforderlich wird. · Freie Kühlung (Grundwasser, Erdsonden o.ä.) soll jedoch geprüft werden Lüftung · Mechanische Lüftung ist anzustreben, nach Anforderung Energielabel. Regelung bedarfsge- recht. · Dennoch soll effiziente Fensteröffnung möglich sein.
C1 UNTERRICHTSRÄUME Bezeichnung Ty p Standard Raumfläche · variabel (Flächenbudget) Boden- und Wandbeläge C13 C14 · Säurebeständig, ableitfähig Erschliessung · Türen 100 cm Breite C14 · direkte Verbindung zu Sammlung-/Vorbereitung C18 · Türen zweiflüglig,150 cm Breite Schallschutz · Lärmempfindlichkeit mittel gemäss Norm SIA 181 Raumakustik C16 C17 · Elemente zur Differenzierung der Raumakustik (z.B. Vorhänge, Schiebeelemente, etc.) Sonnen- und Blendschutz C13 C14 · Äusserer Sonenschutz kann von Lehrperson übersteuert werden und dient somit als unter - rischtsspezifischer Sonnen- und Blendschutz Beleuchtung · Tageslicht zwingend · präsenzgesteuert · steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle und Lehrerpult aus · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro C12 C13 C14 · Feste Arbeitplätze (Lehrpersonal, etc.) sind gem. Richline IMAG zu erschliessen · Für die Erschliessung der Schülerpulte ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen. Da - bei ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler mobile Devices für den Unter - richt nutzen · Installationssysteme für die Kommunikations- und elektrische Erschliessung der AV-Technik AV-Technik · gemäss Ausstattungsstandards C18 · Erhöhte Installationsdichte gem. Spezialnutzung Lüftung C13 C14 · Spez. Anforderungen Abluft (Kapellen, Giftschränke, o.ä.) ev. Ex-Schutz C18 · Späneabsaugung mit Umluftfilter Sanitärtechnik C13 C14 C15 · Schulwandbrunnen, Warm- und Kaltwasser
C2 SAMMLUNGEN / MEDIOTHEKEN Bezeichnung Ty p Standard Raumfläche · variabel (Flächenbudget) Erschliessung · Türen 100 cm Breite Beleuchtung · Tageslicht in Bereich von Arbeitsplätzen zwingend -präsenzgesteuert · steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle aus -SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · Feste Arbeitplätze sind gem. Richline IMAG zu erschliessen · Für flexible Arbeitszonen ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen (mobile Devices, etc.) C3 BÜRO Bezeichnung Ty p Standard Raumfläche · variabel (Flächenbudget) Erschliessung · Türen 100 cm Breite Beleuchtung · Tageslicht zwingend · Stehleuchten gem. Vorgaben IMAG · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · Feste Arbeitplätze sind gem. Richline IMAG zu erschliessen Sanitärtechnik · Teeküchen mit KW und WW pro Nutzungscluster C4 GROSSRÄUME Bezeichnung Ty p Standard Raumfläche · variabel (Flächenbudget)
C5 SPORTHALLEN Bezeichnung Ty p Standard Raumfläche · variabel (Flächenbudget) lichte Raumhöhe · gemäss Sporthallennorm BASPO Bodenbeläge · Fugenlos (gem. BASPO "Sportanlage Norm 201 Sporthallen"), mit Bodenmarkierung. Die Bodenhülsen sind der entsprechenden Sportgeräteausrüstung anzupassen. Wandbeläge · Ballwurfsicher (inkl. verbundene Einrichtungen), glatte Wandbeläge Decken · Ballwurfsicher (inkl. verbundene Einrichtungen) Erschliessung · Türen 100 cm Breite Beleuchtung · Tageslicht erwünscht, indirekt oder Ausrichtung nach N, NO oder NW · Beleuchtungskörper wartungsarm und mit Ballschutz ausgerüstet · präsenzgesteuert · steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle aus · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · Elektroinstallationen im Hallenbereich werden mit Ballschutz realisiert · Jede Halleninheit wird mit einer Audioanlage ausgerüstet inkl. Verstärker, Regler und Schnittstelle für digitale Tonträger · Putzsteckdosen für Hallenreinigung · Oblicherter, Verschattungen, etc. werden zentral pro Halleneinheit bedient Ausstattung · Anzeigetafel in Dreifachsporthalle
C6 PRODUKTIONSKÜCHEN Bezeichnung Ty p Standard Raumfläche · variabel (Flächenbudget) Bodenbeläge · Rutschsicherheit (BFU - Fachdokumentation) Erschliessung · Türen 100 cm Breite Beleuchtung · Tageslicht zwingend · präsenzgesteuert · steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle aus · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · Licht- und Kraftinstallationen für die Kücheninfrastruktur · UKV-Anschlüsse für Kassen- und Informationssysteme · Gegensprechanlage für Anlieferung Kühlung · Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1 Lüftung · Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1 Sanitärtechnik · Ver- und Entsorgung Gastrokonzept, Fettabscheider prüfen · Produktionsküche mit Warm- und Kaltwasseranschlüssen C7 NASSZELLEN Bezeichnung Ty p Standard Raumfläche · variabel (Flächenbudget) Bodenbeläge · Rutschsicherheit (BFU - Fachdokumentation) Beleuchtung · präsenzgesteuert · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · Steckdosen für Haartrockner und Reinigungsgeräte Sanitärtechnik · Duschen: Warm- + Kaltwasser · Regenwassernutzung für WC-Spülung prüfen
C8 NEBENRÄUME Bezeichnung Ty p Standard Raumfläche · variabel (Flächenbudget) Erschliessung · Türen 100 cm Breite Beleuchtung · präsenzgesteuert · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · temporäre Arbeitplätze sind gem. Richline IMAG zu erschliessen · Putzsteckdosen · CEE-Steckdosen / Kleinverteiler für mobile Verbraucher Heizung · In der Regel unbeheizt Kühlung · Ev. Kühlung gem. spez. Anforderungen (z.B. IT-Räume) Lüftung · Minimale Grundlüftung, ansonsten gem. spez. Anforderungen Sanitärtechnik · Gem. spez. Anforderungen C9 VERKEHRSFLÄCHEN UND AUFENTHALTSZONEN Bezeichnung Ty p Standard Raumfläche · variabel (Flächenbudget) Erschliessung · Türen 100 cm Breite Beleuchtung · Tageslicht zwingend · Tageslicht- und präsenzgesteuert · steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle aus · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · Für Arbeitszonen ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen (mobile Devices, etc.) · Erschliessung automatische Schliessfächer · Putzsteckdosen
AUSSTATTUNGSSTANDARD Bezeichnung Raumtypen C1 Unterricht C11 Kooperative Arbeitszone C12 Unterrichtsraum C13 Fachunterricht NAWI C14 Fachlabore NAWI C15 Atelier BIG C16 Atelier Musik C17 Atelier Instrumentalräume C18 Maschine C2 Sammlung / Mediothek C3 Büros C4 Grossräume C41 Veranstaltungsräume C42 Aufenthaltsräume C5 Sporthallen C6 Produktionsküchen C7 Nasszellen C8 Nebenräume C9 Verkehrsflächen und Aufenthaltszonen Möbelierung Lehrertisch höhenverstellbar • • • • Schülertisch bei Bedarf höhen- verstellbar • • • • • Lehrerstuhl höhenverstellbar • • • • • • • • Schülerstuhl bei Bedasrf höhen- verstellbar • • • • • • • • Korpus Lehrer mit Schubladen, Materialauszug • • • • Flügelschrank 100x200x40 • • • • • • • • Archivgestell • Saalstuhl • • • Einbauten Wandtafel Säulentafel, höhenverstellbar • • • •
V BEDARFSKENNZAHLEN BELEGBARKEIT DER UNTERRICHTSZIMMER Für die Berechnung der Belegbarkeit der Raumtypen werden drei Raumkategorien unterschieden: nicht fachspezifischer Unterricht, Fachunterricht und Sport. Das maximale Auslastungspotenzial der Räume für nichtfachspezifischen Unterricht liegt bei 36 Lektionen pro Woche. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Stundenplanung an den Mittelschulen vielfältige innere Verknüpfungen zu berücksichti- gen hat. Dazu gehören beispielsweise die zwingende gleichzeitige Durchführung grosser Unterrichtsblö- cke wie das mit 6 Wochenlektionen dotierte gymnasiale Schwerpunktfach in der 3. und 4. Klasse und das mit 4 Wochenlektionen dotierte gymnasiale Ergänzungsfach in der 4. Klasse oder der Unterricht in halben Abteilungen, wie der Laborunterricht in den Naturwissenschaften. Das maximale Auslastungspotenzial der Fachunterrichtsräume für Naturwissenschaften liegt bei 25-27 Lektionen pro Woche. Diese Räume sind fachspezifisch mit Labor- und Versuchseinrichtungen ausgebaut. Dadurch sind sie nicht polyvalent nutzbar, sondern nur im Rahmen des jeweiligen Fachs. Die Räume müs- sen für die Lektionenblöcke der Schwerpunktfächer Biologie und Chemie sowie Physik und Anwendungen der Mathematik und der Ergänzungsfächer Chemie, Physik, Biologie eingeplant werden und ausserdem werden zwischen einzelnen Lektionenblöcken aufwändige Experimente auf- und abgebaut. Die Sporthallen werden als teuerste Raumressource möglichst optimal ausgelastet. Ihr maximales Auslas- tungspotenzial liegt bei 40 Wochenlektionen.
SANITÄRRÄUME Die Berechnung der erforderlichen Anzahl Toiletten erfolgt in Anlehnung an die Norm SN 521 614 (Modul- ordnung im Bauwesen - Reihensanitärräume) sowie die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheits- schutz) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die BASPO- Normen massgeblich. Für Frauen und Männer sind grundsätzlich getrennte WC-Anlagen vorzusehen. Sie sind in eine Vorzone mit Handwaschbecken und eine WC-Anlage zu unterteilen. Die Minimalanforderung an WC-Anlagen, welche primär Schüler/innen dienen, richtet sich nach der An- zahl Unterrichts- und Fachunterrichts-Räume (Kapazität pro Raum ca. 25 Schüler/innen). Folgende Zahlen dienen als Richtwerte:
2 Räume
4 Räume
6 Räume
8 Räume
10 Räume
12 Räume
16 Räume Frauen Toilette (Klosett) 3 4 5 6 7 8 9 10 Lavabo (Waschtisch) 3 4 5 6 7 8 9 10 Männer Toilette (Klosett) 2 3 3 4 4 5 5 6 Pissoir (Urinor) 2 3 3 4 4 5 5 6 Lavabo (Waschtisch) 2 3 3 4 4 5 5 6 Total Anzahl Toiletten + Pissoir 7 10 11 14 15 18 19 22 Die Dimensionierung und Anzahl der WC-Anlagen hängt massgeblich von der räumlichen Situation ab. Folgende weitere Grundsätze sind dabei zu berücksichtigen: · Pro Geschoss je 1 WC-Anlage Frauen / Männer · Pro Geschoss 1 barrierefreies WC (unisex; dient auch als LehrerInnen-WC) · Spezialnutzungen mit Publikumsverkehr (Aula, Bibliothek etc.) erfordern zusätzliche Kapazitäten. Die Di- mensionierung richtet sich nach der Grösse der Spezialnutzungen. · Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die entsprechenden BASPO-Normen massgeblich.
AUTOABSTELLPLÄTZE Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Berechnung der Auto- und Zweiradabstellplätze das Parkplatz- und Zonenreglement der jeweiligen Gemeinde massgebend ist. Die nachfolgende Vergleichsberechnung für Autoabstellplätze beruht auf der Norm VSS SN 640 281. Die- se sieht pro Schulstufe Richtwerte vor. Das erforderliche Angebot reduziert sich bei besserer Erreichbar - keit mit dem Öffentlichen Verkehr (ÖV-Güteklasse). Für die Sekundarstufe II ist folgende Berechnung massgeblich: Anzahl Mitarbeitende + (Anzahl Schüler/in- nen über 18 Jahre) / 10 = Anzahl erforderliche Abstellplätze ohne Reduktion. Reduktion ÖV-Güteklasse A: 60 - 80 % Reduktion ÖV-Güteklasse B: 40 - 60 % Reduktion ÖV-Güteklasse C: 20 - 50 % Reduktion ÖV-Güteklasse D: 10 - 30 % Für die untenstehenden Angaben wird angenommen, dass ca. die Hälfte der Schüler/innen über 18 Jahre alt ist.
22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen ÖV-Güteklasse PP Min. PP Max. PP Min. PP Max. PP Min. PP Max. PP Min. PP Max. PP Min. PP Max. A 16 31 23 46 31 62 39 77 46 92 B 31 46 69 62 93 77 116 92 139 C 39 62 58 92 77 124 96 154 116 185 D 54 70 81 104 108 139 135 173 162 208 Für einen Autoabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 25 m 2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E- Autos vorzusehen.
ZWEIRADABSTELLPLÄTZE Die nachfolgende Vergleichsberechnung für Zweiradabstellplätze beruht auf der Norm VSS SN 640 065. Diese sieht pro Schulstufe Richtwerte vor. Das erforderliche Angebot ist von der Lage und dem Einzugsge- biet abhängig. Für Mittelschulen (Norm: Gymnasien) ist folgende Berechnung massgeblich: (Anzahl Mitarbeitende x 0.2) + (Anzahl Schüler/innen x 0.3) = Minimum Anzahl erforderliche Abstellplätze (Maximum = Anzahl Schüler/innen x 0.5)
22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen PP Min. PP Max. PP Min. PP Max. PP Min. PP Max. PP Min. PP Max. PP Min. PP Max. Zweiradabstellplätze 158 256 235 381 312 506 389 631 470 762 Für einen Zweiradabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 2 m 2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E- Velos vorzusehen.
VI SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN Die Grundlage für Bau- und Raumakustik (Schallschutz) stellt die SIA Norm 181 "Schallschutz im Hoch- bau" dar. Die Norm behandelt die Anforderung zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten und gibt Empfehlungen für den Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten. In den allen Projekten sind die ge- setzlichen Anforderungen wie auch die entsprechenden Empfehlungen an den Schallschutz innerhalb der Nutzungseinheiten gemäss SIA 181, Anhang G, Tab. 15, 16, Stufe 1 (s. Abbildungen unten) einzuhalten. Luft- und Trittschallschutz Raumkombinationen, welche nicht enthalten sind, sind entsprechend einzuteilen. Empfehlungen gemäss SIA 181(Ausgabe 2006) an Trennbauteile innerhalb der gleichen Nutzungseinheit Di bzw. L' in dB: Nutzung Raum 1 Raum 2 Anforderung Luftschall Anforderung Trittschall Stufe 1 Stufe 2 Stufe 1 (L' in dB) Stufe 2 (L' in dB) Wand 1 (D i in dB) Türe 2 (R'w+C in dB) Wand 1 (D i in dB) Türe 2 (R'w+C in dB) Schule Klasse Klasse 45 38 40 60 55 Korridor Klasse 35 30 40 35 60 55 Musikzimmer Klasse 55 43 60 3 50 45 Musikzimmer Musikzimmer 55 43 60 3 50 45 Werken * Klasse 50 40 55 43 50 45 Werken * Werken * 45 38 50 40 50 45
1 Anforderung an Wand ohne Einfluss von Türen und offenen Treppen (Messung mit Vorsatzschalen).
2 gilt als Richtwert für Türflächen von ≤ 2.4 m2, bei grösseren Türenflächen sind die Anforderungen entsprechend zu erhöhen.
Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude Raumkombinationen, welche nicht enthalten sind, sind entsprechend einzuteilen. Empfehlungen gemäss SIA 181(Ausgabe 2006) an Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrich- tungen im Gebäude: Nutzung Dauergeräusche L H Empfehlung Stufe 1 Empfehlung Stufe 2 Wohnen, Büro, Arbeitszimmer, Altersheim, Spital, Hotel 1 35 30
1 Die Schulnutzung ist analog der oben angeführten Nutzung einzuordnen. Die Anforderungen an die Raumakustik für z.B. "Unterrichtsräume" sind zum einen in der SIA 181/2006 und weiterführend in der DIN 18041/2004 dargestellt. Die darin gestellt Anforderungen sind zwingend ein- zuhalten. In Abhängigkeit der Raumnutzung und dem Raumvolumen ergeben sich die jeweiligen Nachhall- zeiten Tsoll.
VII FLÄCHENBAUM IMAG BASIEREND AUF SIA 416 / DIN 277 nach DIN 277 und IMAG NF Nutzfläche HNF Hauptnutz- fläche HNF 1.0 Wohnen und Aufenthalt HNF 1.1 Wohnraum Wohnräume HNF 2.0 Büroarbeit HNF 4.0 Lagern, Ver - teilen und Ver kaufen HNF 5.0 Bildung, Unter richt und Kultur HNF 6.0 Heilen und Pflegen NNF 7.0 Sonstige Nutzungen NNF Nebennutz- fläche HNF 1.5 Speiseraum HNF 1.6 Haftraum Speiseräume Hafträume HNF 2.1 Büro Büroräume HNF 2.3 Besprechung Besprechungs- räume HNF 2.5 Schalterraum HNF 2.6 Bedienungsraum HNF 2.7 Aufsichtsraum HNF 2.8 Bürotechnik Bürotechnikräume Aufsichtsräume Bedienungsräume Schalterräume HNF 3.1 Werkhalle Werkhallen HNF 3.2 Werkstatt Werkstätten HNF 3.3 Techn. Labor HNF 3.4 Physik - / Elektrolabor Technologische Labors HNF 3.5 Chem. Labor HNF 3.6 Tierhal tung Räume für Tierhal- tung HNF 3.7 Pflan zenzucht Räume für Pflan- zenzucht HNF 3.8 Küche HNF 3.9 Sonderarbeits - raum Küchen HNF 4.1 Lagerraum HNF 4.2 Archiv Lagerräume Archive, Samm- lungsräume HNF 4.3 Kühlraum HNF 4.4 Annahme - / Ausgaberaum Annahme- und Ausgaberäume HNF 4.5 Verkaufsraum Verkaufsräume HNF 5.1 Hörsaal HNF 1.2 Gemeinschafts - raum HNF 1.3 Pausenraum HNF 1.4 Warteraum Warteräume Pausenräume Gemeinschafts- räume HNF 2.2 Grossraumb üro HNF 2.4 Konstruktion HNF 6.3 OP HNF 6.5 Strahlentherapie HNF 6.6 Physiotherapie HNF 6.8 Bettenraum (bes.) Grossraumbüros Konstruktions- räume Physikalische, physika - lischtechn. , elekt ro - techn. Labors Chemische, bakterio - logische , morpho - logische Labors Sonderarbeitsräu- me Unterrrichtsräume m it festem Gestühl Kühlräume Ausstellungs- räume HNF 5.2 Unterricht HNF 5.3 Spezialunterricht HNF 5.4 Bibliothek HNF 5.5 Sportraum HNF 5.6 Versammlungs - raum HNF 5.7 Bühne HNF 5.8 Schauraum HNF 5.9 Sakralraum Räume mit allgemeiner med. Ausstattung Räume mit besonderer med. Ausstattung Räu me für operative Eingriffe, Endoskopien und Entbindungen Räume für Strahlendiagnostik Räume für Strahlentherapie Bettenräume mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern [ ... ] Bettenräume mit bes. Ausstattung NNF 7.1 Sanitärraum NNF 7.2 Garderobe NNF 7.3 Abstellraum NNF 7.4 EHP NNF 7.5 Fahrgastfläche NNF 7.7 Schutzraum Allg emeine Unter - rrichts - und Übungs - räume ohne festes Gestühl Bibliotheksräume Sporträume Versammlungs- räume Bühnen-, Studioräume Schauräume Sakralräume Sanitärräume Garderoben Abstellräume Fahrzeugabstell- flächen Fahrgastflächen Räume für zentrale Technik Schutzräume A GF Aus s en - g eschoss - f läche A N GF Aussen netto - geschoss - fläche ANGF 0.0 Aussennetto - geschoss - fläche nach SIA 416 nach IMAG WE ( Wirtschaftseinheit ) AK F Aussen - k onstruktions - fläche GF Geschoss - Fläche (Brutto -Grundfläche ) Die Aussennettogeschossfläche wird nur in der ersten Tiefe (ANGF 0.0) erfasst. wird nicht erfasst. Sie wird aus der Differenz zwischen AGF und ANGF errechnet. Die Konstruktionsfläche wird nicht erfasst. Sie wird aus der Differenz der GF und NGF errechnet. KF Konstruktions - fläche Gebäude Räume für Physiotherapie und Rehabilitation Bes ondere Unter - richts - und Übungs - räume ohne festes Gestühl HNF 3 .0 Produktion, Hand - und Maschinen - arbeit , Experimente HNF 6.1 Allgemein med. Ausstattung HNF 6.2 Besondere med. Ausstattung HNF 4.6 Ausstellung HNF 6.7 Bettenraum (allg.) NNF 7.6 Zentr. Technik HNF 6.4 Strahlen - diagnostik NGF Netto - geschoss - fläche (Netto - Grundfläc he) Lufträume ab 0,25 m 2 und nicht zugängliche Hohlräume werden von der Geschossfläche ausgenommen. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 (0001) (0003 ) (0004 ) (0030 ) (0033 ) (0032 ) (0010 ) (0011 ) (0042 ) (0100 ) (0200 ) (0034 ) (1000 ) (1100 ) (1200 ) (1300 ) (1400 ) (1500 ) (1600 ) (2000 ) (2100 ) (2200 ) (2300 ) (2400 ) (2500 ) (2600 ) (2700 ) (2800 ) (3000 ) (3100 ) (3200 ) (3300 ) (3400 ) (3500 ) (3600 ) (3700 ) (3800 ) (3900 ) (4000 ) (4100 ) (4200 ) (4300 ) (4400 ) (4500 ) (4600 ) (5000 ) (5100 ) (5200 ) (6100 ) (5400 ) (5300 ) (5500 ) (5600 ) (5700 ) (6000 ) (6200 ) (6400 ) (6500 ) (6600 ) (6700 ) (6800 ) (5900 ) (7000 ) (7100 ) (7200 ) (7300 ) (7400 ) (7500 ) (7600 ) (7700 ) (0031 ) (0041 )
nach DIN 277 und IMAG HNF 1.0 Wohnen und Aufenthalt HNF 1.1 Wohnraum Wohnräume HNF 2.0 Büroarbeit HNF 4.0 Lagern, Ver - teilen und Ver kaufen HNF 5.0 Bildung, Unter richt und Kultur HNF 6.0 Heilen und Pflegen NNF 7.0 Sonstige Nutzungen HNF 1.5 Speiseraum HNF 1.6 Haftraum Speiseräume Hafträume HNF 2.1 Büro Büroräume HNF 2.3 Besprechung Besprechungs- räume HNF 2.5 Schalterraum HNF 2.6 Bedienungsraum HNF 2.7 Aufsichtsraum HNF 2.8 Bürotechnik Bürotechnikräume Aufsichtsräume Bedienungsräume Schalterräume HNF 3.1 Werkhalle Werkhallen HNF 3.2 Werkstatt Werkstätten HNF 3.3 Techn. Labor HNF 3.4 Physik - / Elektrolabor Technologische Labors HNF 3.5 Chem. Labor HNF 3.6 Tierhal tung Räume für Tierhal- tung HNF 3.7 Pflan zenzucht Räume für Pflan- zenzucht HNF 3.8 Küche HNF 3.9 Sonderarbeits - raum Küchen HNF 4.1 Lagerraum HNF 4.2 Archiv Lagerräume Archive, Samm- lungsräume HNF 4.3 Kühlraum HNF 4.4 Annahme - / Ausgaberaum Annahme- und Ausgaberäume HNF 4.5 Verkaufsraum Verkaufsräume HNF 5.1 Hörsaal HNF 1.2 Gemeinschafts - raum HNF 1.3 Pausenraum HNF 1.4 Warteraum Warteräume Pausenräume Gemeinschafts- räume HNF 2.2 Grossraumb üro HNF 2.4 Konstruktion HNF 6.3 OP HNF 6.5 Strahlentherapie HNF 6.6 Physiotherapie HNF 6.8 Bettenraum (bes.) Grossraumbüros Konstruktions- räume Physikalische, physika - lischtechn. , elekt ro - techn. Labors Chemische, bakterio - logische , morpho - logische Labors Sonderarbeitsräu- me Unterrrichtsräume m it festem Gestühl Kühlräume Ausstellungs- räume HNF 5.2 Unterricht HNF 5.3 Spezialunterricht HNF 5.4 Bibliothek HNF 5.5 Sportraum HNF 5.6 Versammlungs - raum HNF 5.7 Bühne HNF 5.8 Schauraum HNF 5.9 Sakralraum Räume mit allgemeiner med. Ausstattung Räume mit besonderer med. Ausstattung Räu me für operative Eingriffe, Endoskopien und Entbindungen Räume für Strahlendiagnostik Räume für Strahlentherapie Bettenräume mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern [ ... ] Bettenräume mit bes. Ausstattung NNF 7.1 Sanitärraum NNF 7.2 Garderobe NNF 7.3 Abstellraum NNF 7.4 EHP NNF 7.5 Fahrgastfläche NNF 7.7 Schutzraum Allg emeine Unter - rrichts - und Übungs - räume ohne festes Gestühl Bibliotheksräume Sporträume Versammlungs- räume Bühnen-, Studioräume Schauräume Sakralräume Sanitärräume Garderoben Abstellräume Fahrzeugabstell- flächen Fahrgastflächen Räume für zentrale Technik Schutzräume ANGF 0.0 Aussennetto - geschoss - fläche Die Aussennettogeschossfläche wird nur in der ersten Tiefe (ANGF 0.0) erfasst. Räume für Physiotherapie und Rehabilitation Bes ondere Unter - richts - und Übungs - räume ohne festes Gestühl HNF 3 .0 Produktion, Hand - und Maschinen - arbeit , Experimente HNF 6.1 Allgemein med. Ausstattung HNF 6.2 Besondere med. Ausstattung HNF 4.6 Ausstellung HNF 6.7 Bettenraum (allg.) NNF 7.6 Zentr. Technik HNF 6.4 Strahlen - diagnostik
277 (0200 ) (0034 ) (1000 ) (1100 ) (1200 ) (1300 ) (1400 ) (1500 ) (1600 ) (2000 ) (2100 ) (2200 ) (2300 ) (2400 ) (2500 ) (2600 ) (2700 ) (2800 ) (3000 ) (3100 ) (3200 ) (3300 ) (3400 ) (3500 ) (3600 ) (3700 ) (3800 ) (3900 ) (4000 ) (4100 ) (4200 ) (4300 ) (4400 ) (4500 ) (4600 ) (5000 ) (5100 ) (5200 ) (6100 ) (5400 ) (5300 ) (5500 ) (5600 ) (5700 ) (5800 ) (6000 ) (6200 ) (6300 ) (6400 ) (6500 ) (6600 ) (6700 ) (6800 ) (5900 ) (7000 ) (7100 ) (7200 ) (7300 ) (7400 ) (7500 ) (7600 ) (7700 )
IMMOBILIEN-STANDARDS April 2021 POLIZEIGEBÄUDE
1 ALLGEMEINES 5
1.1 Ausgangslage 5
1.2 Ziel und Zweck 5
1.3 Begriffsdefinition 5
1.4 Arten von Standards 6
2 STANDORTKRITERIEN FÜR POLIZEIGEBÄUDE 7
2.1 Standortperimeter 7
2.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 7
2.3 Zielkriterienkatalog 7
3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR POLIZEIGEBÄUDE 8
3.1 Grundlagen 8
3.2 Bürokonzepte 8
3.3 Raumstruktur 8
3.3.1 «Öffentliche Zone» 8
3.3.2 «Mischzone» 8
3.3.3 «Sicherheitszone» 8
3.4 Raumtypen 9
3.5 Elektronische Sicherheitssysteme 9
3.6 Objektsicherung 10
3.7 Standortkategorien 10
3.8 Flächenstandards nach Nutzungsart und Objektgrösse 11
3.8.1 Räume in «Öffentliche Zone» 11
3.8.2 Räume in «Mischzone» 11
3.8.3 Räume in «Sicherheitszone» 12
3.9 Raum- und Ausstattungs standards je Raumtyp 14
3.10 Arbeitsplatzlayout 14
ANHANG 16 I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 17 INHALT
1 ALLGEMEINES
1.1 AUSGANGSLAGE
Rechtsgrundlage Die Immobilien-Standards Polizeigebäude wurden mit dem RRB 2021-000481 vom 28.04.2021 in Kraft gesetzt. Laut § 13 des aktuellen Polizeigesetzes richtet sich der Mindestbestand des Kantonspolizeikorps nach dem Verhältnis 1:700. Das heisst, pro 700 Einwoh- ner ist mindestens ein Polizist erforderlich. Die veränderte Strafprozessordnung , welche am
01.01.2011 in Kraft getreten ist, erfordert eine
An passung der betrieblichen Abläufe. Gleichzeitig werden erhöhte Sicherheitsanforderungen be- treffend Datenschutz, Personensicherheit und Diskretion erforderlich. Diese Faktoren und Entwicklungs tendenzen haben eine Veränderung der Raumstrukturen und somit des Raumbedarfs zur Folge.
1.2 ZIEL UND ZWECK
Die folgenden Standards sind Instrumente zur Konzeption und Planung von Polizeigebäuden der Kantonspolizei Aargau. Sie dienen der Harmoni- sierung der Ansprüche sowie der transparenten Herleitung der Raumbegehren. Auf diese Weise soll der wirtschaftliche Umgang mit den Raumres- einrichtungen der Sicherheitspolizei bedingen spe- zielle Anforderungen an Arbeitsplatz- und Raum- infrastruktur. Die Bedürfnisse sind gesondert und projektbezogen zu evaluieren. Falls die Kantonspolizei Aargau die Flächen mit Dritten teilt (Staatsanwaltschaft, REPOL, usw.), haben sich diese Partner den Immobilien-Standards Polizeigebäude nach Möglichkeit unterzuordnen. Eine entsprechende Einigung ist vor Planungs- beginn mit den Mitbenutzern anzustreben. Ebenso soll eine Synergienutzung (IT-Landschaft, Zutritts- und Sicherheitssysteme, etc.) in jedem Fall geprüft werden.
1.3 BEGRIFFSDEFINITION
Standard Ein Standard definiert eine Sollgrösse in Bezug auf eine Kennzahl, die innerhalb der Immobilien Aargau eine allgemeine Gültigkeit hat. Polizeigebäude Polizei-Kleinobjekt Objekte mit kleinerem Bestand an Mitarbeitenden und/oder unregelmässigen Standortpräsenzzeiten aufgrund der besonderen Organisationsform. Polizei-Stützpunkt
evaluiert. Die Raum- und Arbeitsplatzanforderungen unterscheiden sich von den standardisiert genutzten Polizeigebäuden hinsichtlich ihres Raumbedarfs, orientieren sich jedoch an den in diesen Standards definierten Flächen.
1.4 ARTEN VON STANDARDS
Folgende Standards werden definiert: Standortkriterien Die Standortkriterien definieren die Zielwerte im Rahmen einer Standortevaluation. Sie unterstützen eine transparente Bewertung potenzieller Standorte für Polizeigebäude. Raumstruktur Die Raumstruktur definiert die Anordnung der Raumtypen Ein Raumtyp fasst verschiedene Raumnutzung- sarten zusammen. Die Immobilien-Standards Polizeigebäude definieren deren neun. Flächenstandards Flächenstandards definieren die Grundanforde- rungen an Räume bezüglich der notwendigen m 2 -Zahl.
Bei der Evaluation von neuen Standorten ist die nachfolgend definierte Methodik anzuwenden.
2.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen das Nutzerdepartement dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest, in dem die Standortevaluation durchzuführen ist.
2.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATIONEN Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können potenzielle Standorte für ein Polizeigebäude sys- - gestellt werden. Die Nutzwertanalyse setzt sich aus einem Zielkriterienkatalog zusammen. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Die Zielkriterien sind dabei prozentual zu gewichten, wobei die Summe aller Zielkriterien 100 % ist. Die zur Auswahl stehenden Standorte werden anhand der definierten Zielkrite- rien mit den Noten 1 bis 5 bewertet. Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegen- übergestellt. Der beste Standort ist derjenige mit
2.3 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualita- tiven Oberziele mit der entsprechenden projekt - spezifischen Gewichtung in Absprache mit dem Nutzer zu berücksichtigen: · Lage- und Betriebsqualität · Realisierbarkeit · Potential · Kostenfaktoren In Anhang II sind die Zielkriterien und die Anforde- rungen an deren Erfüllung definiert.
2 STANDORTKRITERIEN FÜR POLIZEIGEBÄUDE
3.1 GRUNDLAGEN
Die gesetzlichen Vorgaben und die sicherheits- spezifischen Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen sind den Raum- und Flächen- standards übergeordnet.
3.2 BÜROKONZEPTE
Im Grundsatz soll in sämtlichen Polizeigebäuden eine variable Arbeitsplatzgestaltung gelten. Davon ausgenommen sind Einheiten mit spezifischen Organisationsformen und/oder individuellen Funk- tionen. Für Einzel- und Mehrpersonenarbeitsplätze gilt eine Desk-Sharing-Ratio von 0.8 bis 0.6 (8 beziehungsweise 6 Arbeitsplätze für 10 Mitarbei- tende). Der entsprechende umzusetzende Wert ist projektspezifisch und in Absprache mit der Nutzereinheit zu definieren.
3.3 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung eines Polizeigebäudes soll nach Möglichkeit nach dem 3-Zonenmodell strukturiert werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentlicher Zone», «Mischzone» und «Sicherheitszone» werden den erhöhten Anforderungen an Datenschutz, Perso- nensicherheit und Diskretion bestmöglich Rechnung getragen. Zusätzlich findet eine Optimierung be-
3.3.2 «Mischzone»
In die «Mischzone» hat nur ein selektiver Personen- kreis Zutritt. In dieser Zone befinden sich u.a. die Einstellzellen, die Aussackräume sowie die Einver - nahme- und Besprechungsräume. Beschuldigte und weitere Personen bewegen sich in dieser Zone nur in Begleitung eines Polizisten. Geprüfte und autori- sierte Personen bewegen sich in der «Mischzone» frei. Der Übergang von der «Öffentlichen Zone» zur «Mischzone» ist durch Einbruchschutz/Alarmanlage zu sichern und von der «Öffentlichen Zone» her durch eine Schleuse zugänglich.
3.3.3 «Sicherheitszone»
In die «Sicherheitszone» haben nur Mitarbeitende der Polizei sowie besonders bestimmte und sicher - heitsüberprüfte Personen Zutritt. In dieser Zone befinden sich Räumlichkeiten der Mannschaft. Die «Sicherheitszone» ist von der «Öffentlichen Zone» wie auch von der «Mischzone» her durch eine Sicherheitsschleuse erschlossen. Das 3-Zonenmodell ist gleichzeitig ein Sicherheits- konzept zum Schutz der Angestellten der Kantons- polizei Aargau. Eine strikte Einhaltung des Modells kann aufgrund des Immobilienangebots möglicher - weise erschwert werden und bedingt unter Umstän- den situationsbedingte Abweichungen. Grundsätz- lich ist bei der Belegungs- und Flächenplanung die Machbarkeit im Einklang mit dem Sicherheits- konzept der Raumaufteilung zu berücksichtigen.
3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR POLIZEIGEBÄUDE
Aus immobilienspezifischen Gründen (z. B. Grund- riss, Flächenangebot in m 2 , Verhältnismässigkeit Kosten/Nutzen) kann es sowohl bei der getrennten Erschliessung als auch in der Raumzuteilung im Bereich der «Mischzone» und der «Sicherheitszone» zu Abweichungen kommen. Grundsätzlich sollte ein barrierefreier Zugang gewährleistet sein.
3.4 RAUMTYPEN
Die Raum- und Flächenarten eines Polizeigebäudes können in neun Raumtypen zusammengefasst werden. Raumtyp 1: Warte- und Schalterraum/Empfang Warteraum für Kunden, Schalterraum/Empfang Raumtyp 2: Aufenthalts- und Ruheräume Aufenthalts- und Ruheräume wenn möglich inkl. Sanitärraum Raumtyp 3: Einstellzellen und Aussackräume Einstellzellen gross und klein, Aussackräume. Einsperrung nur kurzzeitig, ohne Übernachtung Raumtyp 4: Einvernahmeräume Einvernahmeräume gross und klein Raumtyp 5: Büro-, Besprechungs- und Rapporträume Raumtyp 9: Fahrzeugabstell- und Aussenflächen Gesicherte/ungesicherte Fahrzeugabstellflächen inkl. Fahrradabstellflächen, Hundezwinger Anforderungen an Räume, die ausschliesslich in Polizei-Grossgebäuden eingeplant werden (zum Beispiel Schiesskeller) oder einer spezialisierten Einheit dienen (zum Beispiel Labor Kriminaltechnik, IT Forensik), sind projektspezifisch zu definieren.
3.5 ELEKTRONISCHE SICHERHEITSSYSTEME
Die folgenden Instrumente der Objektsicherung stehen je nach Standort des Polizeigebäudes zur Verfügung und sind bezüglich Sinnhaftigkeit und Wirkungserfolg einzeln zu prüfen. Türschliess- und Öffnungssystem Angestrebt wird ein einheitliches System, welches auch in bestehenden Gebäuden mit geschütztem Funksignal betrieben sowie bedarfsgerecht erwei- tert werden kann. Übrige mechanische Türschlies- sungen sollen mechatronisch erfolgen (mechani- scher Schlüssel, elektronische Chip-Steuerung). Alle Bürotüren sind für Schlosszylinder vorbereitet. Mobile Kommunikationsnetze innerhalb von Gebäuden Kommunikation ist das zentrale Führungsinstru- ment der Kantonspolizei. Die informationelle
erhalten in Form von Piktogrammen Hinweise zum Sicherheitsstandard beim Eingang bzw. Empfang. Der Metalldetektor kann je nach Lage aktiviert werden. Ein-/Ausbruchsicherung Alarmanlage Die Gebäude sind mit einem adäquaten Alarmie- rungssystem für die gefährdeten Zonen (zum Bei- spiel Raumtyp 7) ausgestattet. Die Alarmauslösung wird in der Kantonalen Notrufzentrale registriert. Videoüberwachung Im Zentrum steht die Qualität des Bildes. Ein Live- Bild mit Aktivierungsmechanismus wird bei Be- wegungen in selektiven Überwachungs-Bereichen aufgezeichnet. Eine hohe Bildqualität mit entspre- chenden Auflösungswerten ist auf sensible und besonders gefährdete Zonen ausgerichtet. · Live-Bild mit Aktivierungsmechanismus: Zugangspforten (Badge-Stellen), Portrait-Kamera Anmeldung, Einfahrt Garage, Aussenfassade, Notausgänge. · Permanente Aufzeichnung (hohe Aufzeichnungs- qualität) bei den Polizei-Grossgebäuden mit Arealüberwachung und Gefangenschaft, Zufahrt Parkierung/Garage, gefährdete Ein-/Ausgänge, Gebäudeverbindungen, Empfang, Schiesskeller Zugang und bei Polizeistützpunkten wo sinnvoll entsprechend angemessene Überwachung. Netzersatzanlage (Notstrom) Bei grossen Standorten ist die Installation einer Netzersatzanlage zu prüfen. Als Alternative sind Anschlüsse für den Anschluss einer mobilen Anlage vorzusehen. Schockbeleuchtung Objektumgebung, Fassadennähe bei Polizei-Grossgebäuden: Das Polizei-Grossgebäude am Standort Telli ist mit einer vollflächigen Objektumgebungsbeleuchtung mit sabotagegeschützten Bewegungsmeldern ausgerüstet. Die Beleuchtung kann auch manuell gesteuert werden.
3.6 OBJEKTSICHERUNG
Umzäunung bei Polizei-Grossgebäuden: Das Gebäude ist mit einer wirksamen Abgrenzung (zum Beispiel Zaun) gesichert. Bauliche Gebäudesicherung bei Polizei- Grossgebäuden: Der Hauptzugang (Empfang) und weitere verletz- liche Gebäudeteile sind gegen Sabotageangriffe oder andere physische Einwirkungen von aussen geschützt.
3.7 STANDORTKATEGORIEN
Kategorie B: Polizei-Stützpunkt gross Stützpunkt mit mehr als 24 Mitarbeitende Kategorie C: Polizei-Grossgebäude Massgeblich in der Anwendung des Flächenstan- dards innerhalb dieser Kategorie sind die Aufgaben und Prozesse der konkreten Organisationseinheit.
3.8 FLÄCHENSTANDARDS NACH NUTZUNGSART UND OBJEKTGRÖSSE
3.8.1 Räume in «Öffentliche Zone»
Bezeichnung Flächen nach SIA 416/DIN 277 Raumtyp Kategorie A Stützpunkt -24 MA Kategorie B Stützpunkt >24 MA Kategorie C Polizei-Grossgebäude Warteraum/Kundenzone HNF 1.4 1 20 m 2 20 m 2 30 m 2 Schalterraum HNF 2.5 1 10 m 2 20 m 2 20 m 2 Fahrzeugabstellplatz (Einsatz- und Besucherfahrzeuge) FZ-PP 9 Je nach Standort zu bestimmen (20 m 2 /Parkplatz inkl. Erschliessung) Fahrzeugabstellplatz Mitarbeitende FZ-PP 9 0,6 Parkplatz pro Mitarbeitende Kunden-WC m/w (rollstuhlgängig) NNF 7.1 8 2 à 4 m 2 2 à 4 m 2 2 à 4 m 2
3.8.2 Räume in «Mischzone»
3.8.3 Räume in «Sicherheitszone»
Bezeichnung Flächen nach SIA 416/DIN 277 Raumtyp Kategorie A Stützpunkt -24 MA Kategorie B Stützpunkt >24 MA Kategorie C Polizei-Grossgebäude Büro-, Besprechungs- und Rapporträume Einzelbüro HNF 2.1 5 18 m 2 /AP 18 m 2 /AP 18 m 2 /AP Mehrpersonenbüro Kader HNF 2.2 5 13 m 2 /AP 13 m 2 /AP 13 m 2 /AP Mehrpersonenbüro Sachbearbeiter HNF 2.2 5 9 m 2 /AP 9 m 2 /AP 9 m 2 /AP Sachbearbeiter Empfang inkl. Schalterraum HNF 2.5 5 10-18 m 2 (für 1 bis 2 Personen)
10-18 m 2 (für 1 bis 2 Personen)
10-18 m 2 (für 1 bis 2 Personen) Sachbearbeiter mit Spezialfunktion HNF 2.2 5 13 m 2 /AP 13 m 2 /AP 13 m 2 /AP Einsatzzentrale HNF 2.6 5 10 m 2 10 m 2 x 1 Rapportraum HNF 2.3 5 1 à 24 m 2 (für 10 Personen)
1 à 50 m 2 x 1 Tagesarchiv HNF 4.2 5 15 m 2 (für 20 Personen)
15 m 2 x 1 Foto-PC-Raum HNF 2.8 5 6 m 2 6 m 2 x 1 Bürotechnik HNF 2.8 5 13 m 2 13 m 2 x 1 Allgemeine Lager- und Archivräume Lagerraum Administration HNF 4.1 6 15 m 2 (für 20 Personen)
25 m 2 x 1 Archivraum HNF 4.2 6 10 m 2 15 m 2 x 1
Bezeichnung Flächen nach SIA 416/DIN 277 Raumtyp Kategorie A Stützpunkt -24 MA Kategorie B Stützpunkt >24 MA Kategorie C Polizei-Grossgebäude Polizeispezifische Nebenräume Trockenraum HNF 3.9 8 12 m 2 (für 20 Personen)
18 m 2 x 1 Ruheraum HNF 1.1 2 13 m 2 (für 2 Personen)
26 m 2 (für 4 Personen) x 1 Aufenthaltsraum HNF 1.2 2 21 bis 30 m 2 31 bis 50 m 2 x 1 Garderobe/Duschraum Herren (inkl. WC sep. Erschliessung) NNF 7.2 8 24 m 2 (für 8 Personen)
60 m 2 (für 20 Personen) x 1 Garderobe/Duschraum Damen (inkl. WC sep. Erschliessung) NNF 7.2 8 12 m 2 (für 4 Personen)
18 m 2 (für 6 Personen) x 1 WC-Anlagen Herren NNF 7.1 8 Grösse gemäss Anzahl MA in Bezug auf Anhang V WC-Anlagen Damen NNF 7.1 8 Grösse gemäss Anzahl MA in Bezug auf Anhang V Reinigungsraum HNF 7.1 8 6 m 2 Anzahl ist nach Bewirtschaf- tungskonzept zu definieren IT-Raum/Netzwerkschrank NNF 7.6 8 8 m 2 Entsorgungsraum NNF 7.3 8 Anzahl ist nach Bewirtschaftungs-
3.9 RAUM- UND AUSSTATTUNGS-
STANDARDS JE RAUMTYP In Anhang IV sind die Raumstandards bezüglich Ausbau, elektrische Installationen und Haustechnik je Raumtyp definiert. Hierbei gelten die Regelun- gen der Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (KIKA). Ferner ist die Grundausstattung je Raum festgelegt. Die Gebäude werden nur bei Bedarf mit GSM-Verstärker ausgerüstet. In Anhang V sind die Bedarfskennzahlen für Sanitärräume definiert. In Anhang VI sind die Widerstandsklassen für Türen und Fenster definiert. In Anhang VII ist der Flächenbaum nach SIA 416/DIN 277 abgebildet. In Bezug auf die Raumstandards sind weiter insbesondere folgende Merkblätter und Richtlinien zu berücksichtigen: · Richtlinie Nachhaltiges Bauen der Immobilien Aargau · Richtlinien Gebäudetechnik der Immobilien Aargau
3.10 ARBEITSPLATZLAYOUT
In Anhang VIII sind mögliche Arbeitsplatzlayouts für Einzel- und Mehrpersonenbüros abgebildet.
I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 17 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 18 III 3-Zonenstruktur am Beispiel Stützpunkt (schematische Darstellung) 19 IV Raumstandards und Ausstattungsstandard je Raumtyp 20 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 31 VI Definition Widerstandsklasse (Resistance Class) 32 VII Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416/DIN 277 33 VIII Beispiel für Arbeitsplatzlayout 34 IX Beispiel für Einstellzelle/Aussackraum 35 ANHANG
I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND BEGRIFFSDEFINITIONEN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS KIKA-Richtlinien Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau HNF Hauptnutzfläche NNF Nebennutzfläche MFP Multifunktionsprinter SWKI Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren UKV-Anschlüsse Universelle Kommunikationsverkabelung RC Resistance Class (vorher WK = Widerstandsklasse) BEGRIFFSDEFINITIONEN Asservatenraum Raum für polizeilich sichergestellte Gegenstände, die zeitlich begrenzt gelagert werden. Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum Raum für persönliche Effekten und Korpsausrüstung für den Ordnungsdienst und andere Polizeieinsätze (Sondereinheit, Hundeführereinsätze). Aussackraum Raum zur körperlichen Durchsuchung von polizeilich angehaltenen Personen und deren Effekten. Einstellzelle Raum für Personen in polizeilicher Obhut, die für kurze Zeit (nur wenige Stunden) eingestellt werden. Einvernahmeraum Raum mit einem oder mehreren Arbeitsplätzen für die polizeiliche Einvernahme von Personen.
OBERZIEL ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN
1 Lage-/ Betriebsqualität
11 Abdeckung des Flächenbedarfs, optimale Betriebsorganisation Maximale Note: Ausreichend verfügbare Fläche, freie Gestaltung
12 Anbindung an Hauptverkehrs- achsen, Ausrückzeiten, Publikumsverkehr Maximale Note: Nahe zu Hauptverkehrsachsen – direkte Zu- und Wegfahrt ohne Staugefahr zu Hauptverkehrszeiten, periphere Lage zu Siedlungsgebieten (auch Industriequartier geeignet)
13 Standortqualität, logistische Anbindung ÖV Maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zu Dienstleistungs- angebot für den täglichen Bedarf
14 Ausreichende Parkflächen Maximale Note: Bedarfsgerechtes Angebot an gesicherten Parkflächen für Patrouillen- und Dienstfahrzeuge und Parkflächen für Mitarbeitende sowie Besucherparkplätze
2 Realisierbarkeit 21 Spezifische Hemmnisse Maximale Note: Keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse seitens Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine offensichtliche Einsprachegefahr
22 Rechtliche Voraussetzung Maximale Note: Keine Konflikte zur Drittnutzung, Bau auf eigenem baureifem Land
23 Zeitliche Verfügbarkeit Maximale Note: Sofort (innert Jahresfrist) verfügbar, resp. gem. Terminplan Projekt
3 Potential 31 Nutzungsangebot, Ausbau- potential Maximale Note: Potential einer Ausbaureserve von mehr als
10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage
32 Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe Maximale Note: Neubau mit flexibler Geschossgestaltung, gesamte Raumnachfrage im Erdgeschoss realisierbar
33 Sicherheit, Technik Maximale Note: Neubau, abseits von Treffpunkten/Gebäuden (die im Brennpunkt des öffentlichen Interesses stehen), Objektsicherheit: Schutz vor äusseren Einwirkungen infolge Lage, Architektur und Umgebung
4 Kostenfaktoren 41 Investitionskosten Maximale Note: Bestes Verhältnis zwischen Investitionskosten II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE)
III 3-ZONENSTRUKTUR AM BEISPIEL STÜTZPUNKT (SCHEMATISCHE DARSTELLUNG) Tagesarchiv Büro Chef Stützpunkt Sachbearbeiter, Empfang inkl. Schalter Schalterraum Warteraum/ Kundenzone Aussackräume Einstellzelle Besprechungs- raum Kunden WC Einvernahme- räume Kunden WC Foto-PC-Raum Teambüro Sachbearbeiter Infrastrukturzone Teambüro Spezialfunktionen Rapportraum Teambüro Kader Büroräume Mischzone Öffentliche Zone Einsatzzentrale, Funkraum Pausenraum WC Anlagen
RAUMTYP 1: WARTE- UND SCHALTERRAUM/EMPFANG RAUMSTANDARD Beschreibung Warteraum für Kunden, Schalterraum/Empfang Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum mit Tageslicht Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Widerstandsfähig, unterhaltsarm, kostengünstig, nachhaltig wie zum Beispiel Linoleum Wandbeläge Abrieb gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Gemäss SIA 181 normale Anforderungen Türen Widerstandsklasse RC 2, Fenster RC 2 (wo erforderlich, sonst RC 1) Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Gipskartonplatten, 2-schalig Abschluss Schalterbereich gegenüber «Mischzone»: Widerstandsklasse RC 4: Durchschusshemmende Verglasung BR4-NS (nicht splitternd), DIN EN 1522/DIN EN 1063 Schallschutzanforderungen gemäss SIA Elektrische Installationen Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Schwachstrom (ICT) Klingel beim Schalter, Gegensprechanlage, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Haustechnik Heizung Gemäss SIA 380/1 Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard Sanitärinstallationen Keine IV RAUMSTANDARDS UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP
RAUMTYP 2: AUFENTHALTS- UND RUHERÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Aufenthalts- und Ruheräume wenn möglich inkl. Sanitärraum Grundsatz des Standards Übliches Raumklima, Tageslicht Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Widerstandsfähig, unterhaltsarm, kostengünstig, nachhaltig wie zum Beispiel Linoleum oder Teppich (Nadel- oder Kugelgarn) Wandbeläge Abrieb gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Gemäss SIA 181 normale Anforderungen Türen Widerstandsklasse: Keine Klassifizierung Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Gipskartonplatten, 2-schalig Elektrische Installationen Beleuchtung Stehleuchten, 200 lx mit Präsenzmelder in Aufenthaltsraum Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Aufenthaltsraum: Mehrfachsteckdose im Bereich Teeküche/Getränkeautomaten Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien Haustechnik Heizung Nach SIA 380/1 Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard Sanitärinstallationen Aufenthaltsraum: Lavabo mit Warm- und Kaltwasser, Anschluss für Geschirrspüler
RAUMTYP 3: EINSTELLZELLEN UND AUSSACKRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Einstellzellen gross und klein, Aussackräume. Einsperrung nur kurzzeitig, ohne Übernachtung Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum In der Regel innenliegend, keine Fenster; Fenster/Sichtschutz ausbruchsicher Resistente Oberflächen (physisch und biologisch) Minimale technische Anschlüsse Beachtung der Vandalensicherheit, Zugänglichkeit an technische Systeme ausserhalb der Zelle anordnen Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Widerstandsfähig, abwaschbar wie z. B. Hartbeton/PU-Beschichtung homogen (keine einzelnen Doppelbodenplatten) Wandbeläge Widerstandsfähig, abwaschbar wie z. B. Hartbeton beschichtet, Glattputz abwaschbar gestrichen, Verputz abwaschbar gestrichen (ebenfalls möglich, ist aber rauer) Decken roh abwaschbar gestrichen Raumakustik Schallsicher: Schallschutz spezielle Anforderungen nach SIA 181 Türen Widerstandsklasse RC 3 Stahlzargentüre, Stahl-Stützenverstärkung in Leibung, Zarge an Stütze angeschweisst Durchgangslichtmass mindestens 80 x 200 cm Türspion zur Sichtkontrolle auf 1.60 m Höhe Zellentüre mit Essklappe (Scharnier unten), Schliesszylinder RC 3 geprüft Türknauf ohne Drücker Innenseite der Zellentüre ohne Knauf oder dergleichen Sicherheitskette, Kantenschutz über ganze Türblatthöhe gegen das verkratzen der Sicherheitskette am Türblatt Keine Alarmüberwachung notwendig Autonome Schliessanlage (Zylinder als komplett autonome Schliessung wählen) Sonnenschutz keine Anforderungen Trennwände Widerstandsklasse RC 3; keine Glasbauteile, Leichtbauwände möglich (Bsp. System Rigips, «HABITO»-Beplankung, beidseitig zweifach 12.5 mm beplankt, enger Ständerabstand beachten und Systemherstellervorgaben beachten)
Bezeichnung Standard Haustechnik Heizung Nach SIA 380/1 Keine Heizkörper im Raum (Vandalismus) Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard Lüftungsgitter mit Sicherheitsschrauben, bündig eingelassen Sanitärinstallationen WC und Lavabo ohne Spiegel vandalen- und suizidsicher (zum Beispiel Heavy-Duty Kombi-Unit mit Notaus-Schalter), Bodenablauf eingelassen und sicherheitsverschraubt, Wasser von ausserhalb der Zelle abstellbar, Handtrocknung durch Kleintuch (Waschlappen) und ein suizidhemmender Garderobenhaken Raummasse Bodenfläche Min. 7.0 m 2 Raumbreite Min. 2.0 m 2 Raumhöhe Min. 2.5 m 2 Suizid- und Brandschutz Suizidschutz Vorstehende Bauteile, Kanten und dergleichen, die ein Erhängen begünstigen könnten, sind zu vermeiden Brandschutz Brandabschnitte: Zellen werden seitens AGV als Brandabschnitt EI30 gefordert. Es wird empfohlen, den meist benötigten Aussackraum direkt vor der Zelle anzuordnen und diesen in den EI30-Brandab- schnitt zu integrieren (Erschliessung der Zellen über den Aussackraum). Dadurch kann eine standardmässige EI30-Abschnitttüre ohne Brandschutzanforderungen eingebaut werden: · Zellen mit vorgelagertem Aussackraum als einen Brandabschnitt EI30 ausbilden · Zellenerschliessung über Aussackraum · Standardmässige EI30-Abschlusstüre bei Aussackraum, Zellentüre dann ohne Brandschutzanforderungen möglich Brandmeldeanlage: Ob eine Brandmeldeanlage erforderlich ist, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept des Vorhabens (Auflagen AGV). Brandmelder sind der Decke vorstehend und daher aus Sicht Vandalensicherheit ungünstig, ein schützendes Gitter darf nicht vorgesetzt werden (Suizidschutz gegen Erhängen). RAUMTYP 3: EINSTELLZELLEN UND AUSSACKRÄUME (FORTSETZUNG)
RAUMTYP 4: EINVERNAHMERÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Einvernahmeräume gross und klein Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht/Sichtschutz Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Widerstandsfähig, unterhaltsarm, kostengünstig, nachhaltig wie zum Beispiel Linoleum oder Teppich (Nadel- oder Kugelgarn) Wandbeläge Abrieb gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Gemäss SIA 181 normale Anforderungen Türen Widerstandsklasse RC 2 Fenster verschlossen/verschraubt, Verbundsicherheitsglas VSG P4A (4 Folien), nach Möglichkeit kein Klarglas Schallschutzanforderungen Aussengitter oder Aussen-Schutzverglasung möglich. Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Einsichtschutz Passender Einsichtschutz von aussen. Trennwände Gipskartonplatten, 2-schalig Trennungsmöglichkeit zwischen Opfer/Täter Elektrische Installationen Beleuchtung 500 lx regulierbar Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose bei Besprechungstisch Schwachstrom (ICT) Alarmvorrichtung UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien Mindestens ein Raum mit ID-Scan Installation Haustechnik
RAUMTYP 5: BÜRO-, BESPRECHUNGS- UND RAPPORTRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Einzelbüro, Mehrpersonenbüro Sachbearbeiter, Mehrpersonenbüro Empfang/Schalter, Einsatzzentrale/Funkraum, Sitzungszimmer, Rapportraum, Foto-PC-Raum, Infrastrukturzone Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Widerstandsfähig, unterhaltsarm, kostengünstig, nachhaltig wie zum Beispiel Linoleum oder Teppich (Nadel- oder Kugelgarn) Wandbeläge Abrieb gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Gemäss SIA 181 normale Anforderungen, Einsatzzentrale erhöhte Anforderungen Türen Widerstandsklasse RC 2 Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Gipskartonplatten, 2-schalig Elektrische Installationen Beleuchtung Stehleuchten 500 lx, Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien Durchsageanlage als Alarmierungsinstrument Haustechnik Heizung Raumtemperatur gemäss SIA 380/1 Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard Im Kühlfall ist eine Raumtemperatur von ca. 23 °C anzustreben
AUSSTATTUNGSSTANDARD Bezeichnung Standard Bedarf pro AP Einzelbüro Sachbearbeiter (i. d. R. Mehrpersonenbüro) Mehrpersonenbüro: Empfang/Schalter Mehrpersonenbüro: Einsatzzentrale/Funkraum Tagesarchiv im Mehrpersonenbüro Sitzungszimmer Rapport- und Führungsraum Foto-PC-Raum Infrastrukturzone Möbel/Ausstattung Arbeitstisch/Stuhl 1 1 1 1 1 1 Pultkorpus 1 1 1 1 Besprechungstisch/ Stapel-Stühle x x (nur Kader - büro) x x Stauraum offen, geschlossen (120 cm, 3 Ordner hoch)
1 1 1 Stauraum offen, geschlossen (160 cm 3 Ordner hoch)
1 Aktenschrank 1 1 Magnetwand 1 1 1 1 Flipchart 1 1 Garderobe 1 1 1 1 1 1 Telekommunikation 1 1 1 1 1 Informatikgeräte RAUMTYP 5: BÜRO-, BESPRECHUNGS- UND RAPPORTRÄUME (FORTSETZUNG)
RAUMTYP 6: ALLGEMEINE LAGER- UND ARCHIVRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Lagerräume Administration, Archivräume, Lagerräume Fahrzeugzubehör Grundsatz des Standards Trockenes Raumklima, Tageslicht nicht zwingend erforderlich Technische Grundversorgung Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Hartbodenbelag, Zementüberzug gestrichen Wandbeläge Roh gestrichen Decken Roh gestrichen Raumakustik Keine Anforderungen Türen Widerstandsklasse RC 2 Keine Fenster erforderlich Sonnenschutz Keine Anforderungen Wenn Fenster vorhanden: Lamellenstoren, aussen liegend Trennwände Keine Anforderungen Elektrische Installationen Beleuchtung 100 lx mit Präsenzmelder Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Schwachstrom (ICT) Keine Haustechnik Heizung Gemäss SIA 380/1 Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard
RAUMTYP 7: POLIZEISPEZIFISCHE LAGER- UND ARCHIVRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Tresorraum für Waffen/Funkgeräte, Asservatenraum, Lagerraum Untersuchungsakten, Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum Grundsatz des Standards Trockenes Raumklima, Tageslicht nicht zwingend erforderlich Technische Grundversorgung Feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Hartbodenbelag, Zementüberzug gestrichen Wandbeläge Roh gestrichen Decken Roh gestrichen Raumakustik Keine Anforderungen Türen Tresorraum für Waffen/Funkgeräte: Widerstandsklasse RC 3 Übrige: Widerstandsklasse RC 2 Keine Fenster erforderlich Sonnenschutz Keine Anforderungen Wenn Fenster vorhanden: Lamellenstoren, aussen liegend Trennwände Keine Anforderungen Elektrische Installationen Beleuchtung 200 lx, Präsenzmelder Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum: 400 lx Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Tresorraum für Waffen/Funkgeräte: Mehrfachsteckdose bei Akku-Ladestation Ausrüstung-, Depot- und Retablierraum: Starkstromverteiler mit 400 V Schwachstrom (ICT) I. d. R. keine Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum: UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien Haustechnik Heizung Gemäss SIA 380/1
RAUMTYP 8: POLIZEISPEZIFISCHE NEBENRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Garderobe/Duschraum, Trockenraum, WC-Anlagen, Reinigungsraum, IT-Raum Grundsatz des Standards Technische Grundversorgung, Tageslicht nicht zwingend erforderlich Einfacher zweckmässiger Ausbau Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Garderoben/Duschen, WC-Anlagen: Keramische Platten, Bodenabfluss Trockenraum: Keramische Platten oder roh gestrichen, Bodenabfluss Reinigungsraum, IT-Raum: Roh gestrichen/Linoleum Wandbeläge Garderoben/Duschen, WC-Anlagen: Keramische Platten Trockenraum: Keramische Platten oder roh gestrichen Reinigungsraum, IT-Raum: Roh gestrichen Decken Roh gestrichen Raumakustik Keine Anforderungen Türen Türen in Reinigungsraum mind. 90 cm Je nach Lage IT-Raum, Sicherheitsanorderung RC 2 Sonnenschutz Keine Anforderungen Trennwände Keine Anforderungen Elektrische Installationen Beleuchtung 300 lx, Präsenzmelder Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose für Technikgeräte, 230 V (oder 400 V ) Schwachstrom (ICT) Technikraum: IT-Einrichtungen, Alarmeinrichtungen, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien Haustechnik Heizung Nach SIA 380/1 IT-Raum: 18 °C
RAUMTYP 9: FAHRZEUGABSTELL- UND AUSSENFLÄCHEN RAUMSTANDARD Beschreibung Gesicherte/ungesicherte Fahrzeugabstellflächen inkl. Fahrradabstellflächen, Hundezwinger Grundsatz des Standards I. d. R. im Freien Einstellhalle (wenn möglich zwei Ausrückachsen) Hundezwinger: Vorgaben des TSG (Tierschutzgesetzes) erfüllt Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Hartzement: Zweckmässige Ausführung Fahrzeugabstellfläche: Bodenmarkierung Wandbeläge Roh: zweckmässige Ausführung Hundezwinger: Gem. Tierschutzgesetz Decken Roh: zweckmässige Ausführung (mind. Raumhöhe: 2.5 m) Raumakustik Keine Anforderungen Türen Gesicherte Fahrzeugabstellfläche: Widerstandsklasse RC 2, resp. so weit wie möglich und wirtschaftlich sinnvoll RC 3 Sonnenschutz Keine Anforderungen Trennwände Keine Anforderungen Elektrische Installationen Beleuchtung Zweckmässige Grundbeleuchtung Starkstrom Autowaschplatz: Mehrfachsteckdose Schwachstrom (ICT) Keine Anforderungen Haustechnik Heizung Nicht vorhanden Lüftung/Klima Nicht vorhanden Sanitärinstallationen Nicht vorhanden
Quelle: Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz Anzahl Personen Standard Klosett Urinal Lavabo Dusche Herren Damen Herren Herren Damen Herren Damen
10 2 1-2 2 2 1-2 1 1
20 3 2 3 3 2 3 1
25 3-4 3 4 3-4 3 3 2
35 4 3 4 4 3 3 2
50 4-5 4 4-5 4-5 3-4 5 3 Bedarfszahlen beziehen sich auf eine Gebäudenutzung mit 75 % Männer und 25 % Frauen. V BEDARFSKENNZAHLEN FÜR SANITÄRRÄUME
Quelle: DIN V ENV 1627) Widerstandsklasse Erwarteter Tätertyp Widerstandszeit RC 1 Grundschutz gegen Auf- und Ausbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf (vorwiegend Vandalismus), geringer Schutz gegen den Einsatz von Hebelwerkzeugen. keine manuelle Prüfung RC 2 Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen wie Schraubendreher, Zange und Kelle, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
3 min RC 3 Der Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuss das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
5 min RC 4 Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meissel sowie eine Akku-Bohrmaschine ein.
10 min RC 5 Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer ein.
15 min RC 6 Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer ein.
20 min VI DEFINITION WIDERSTANDSKLASSE (RESISTANCE CLASS)
VII FLÄCHENBAUM IMAG BASIEREND AUF SIA 416/DIN 277 nach DIN 277 und IMAG NF Nutzfläche HNF Hauptnutz- fläche HNF 1.0 Wohnen und Aufenthalt HNF 1.1 Wohnraum Wohnräume HNF 2.0 Büroarbeit HNF 4.0 Lagern, Ver - teilen und Ver kaufen HNF 5.0 Bildung, Unter richt und Kultur HNF 6.0 Heilen und Pflegen NNF 7.0 Sonstige Nutzungen HNF 1.5 Speiseraum HNF 1.6 Haftraum Speiseräume Hafträume HNF 2.1 Büro Büroräume HNF 2.3 Besprechung Besprechungs- räume HNF 2.5 Schalterraum HNF 2.6 Bedienungsraum HNF 2.7 Aufsichtsraum HNF 2.8 Bürotechnik Bürotechnikräume Aufsichtsräume Bedienungsräume Schalterräume HNF 3.1 Werkhalle Werkhallen HNF 3.2 Werkstatt Werkstätten HNF 3.3 Techn. Labor HNF 3.4 Physik - / Elektrolabor Technologische Labors HNF 3.5 Chem. Labor HNF 3.6 Tierhal tung Räume für Tierhal- tung HNF 3.7 Pflan zenzucht Räume für Pflan- zenzucht HNF 3.8 Küche HNF 3.9 Sonderarbeits - raum Küchen HNF 4.1 Lagerraum HNF 4.2 Archiv Lagerräume Archive, Samm- lungsräume HNF 4.3 Kühlraum HNF 4.4 Annahme - / Ausgaberaum Annahme- und Ausgaberäume HNF 4.5 Verkaufsraum Verkaufsräume HNF 5.1 Hörsaal HNF 1.2 Gemeinschafts - raum HNF 1.3 Pausenraum HNF 1.4 Warteraum Warteräume Pausenräume Gemeinschafts- räume HNF 2.2 Grossraumb üro HNF 2.4 Konstruktion HNF 6.3 OP HNF 6.5 Strahlentherapie HNF 6.6 Physiotherapie HNF 6.8 Bettenraum (bes.) Grossraumbüros Konstruktions- räume Physikalische, physika - lischtechn. , elekt ro - techn. Labors Chemische, bakterio - logische , morpho - logische Labors Sonderarbeitsräu- me Unterrrichtsräume m it festem Gestühl Kühlräume Ausstellungs- räume HNF 5.2 Unterricht HNF 5.3 Spezialunterricht HNF 5.4 Bibliothek HNF 5.5 Sportraum HNF 5.6 Versammlungs - raum HNF 5.7 Bühne HNF 5.8 Schauraum HNF 5.9 Sakralraum Räume mit allgemeiner med. Ausstattung Räume mit besonderer med. Ausstattung Räu me für operative Eingriffe, Endoskopien und Entbindungen Räume für Strahlendiagnostik Räume für Strahlentherapie Bettenräume mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern [ ... ] Bettenräume mit bes. Ausstattung NNF 7.1 Sanitärraum NNF 7.2 Garderobe NNF 7.3 Abstellraum NNF 7.4 EHP NNF 7.5 Fahrgastfläche NNF 7.7 Schutzraum Allg emeine Unter - rrichts - und Übungs - räume ohne festes Bibliotheksräume Sporträume Versammlungs- räume Bühnen-, Studioräume Schauräume Sakralräume Sanitärräume Garderoben Abstellräume Fahrzeugabstell- flächen Fahrgastflächen Räume für zentrale Technik Schutzräume A GF Aus s en - g eschoss - f läche A N GF Aussen netto - geschoss - fläche ANGF 0.0 Aussennetto - geschoss - fläche nach SIA 416 nach IMAG WE ( Wirtschaftseinheit ) AK F Aussen - k onstruktions - fläche GF Geschoss - Fläche (Brutto -Grundfläche ) Die Aussennettogeschossfläche wird nur in der ersten Tiefe (ANGF 0.0) erfasst. Die Aussenkonstruktionsfläche wird nicht erfasst. Sie wird aus der Differenz zwischen AGF und ANGF errechnet. Die Konstruktionsfläche wird nicht erfasst. Sie wird aus der Differenz der GF und NGF errechnet. KF Konstruktions - fläche Gebäude Räume für Physiotherapie und Rehabilitation Bes ondere Unter - richts - und Übungs - räume ohne festes Gestühl HNF 3 .0 Produktion, Hand - und Maschinen - arbeit , Experimente HNF 6.1 Allgemein med. Ausstattung HNF 6.2 Besondere med. Ausstattung HNF 4.6 Ausstellung HNF 6.7 Bettenraum (allg.) NNF 7.6 Zentr. Technik HNF 6.4 Strahlen - diagnostik NGF Netto - geschoss - fläche (Netto - Grundfläc he) Lufträume ab 0,25 m 2 und nicht zugängliche Hohlräume werden von der Geschossfläche ausgenommen. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 (0001) (0003 ) (0004 ) (0030 ) (0033 ) (0032 ) (0010 ) (0011 ) (0042 ) (0100 ) (0200 ) (0034 ) (1000 ) (1100 ) (1200 ) (1300 ) (1400 ) (1500 ) (1600 ) (2000 ) (2100 ) (2200 ) (2300 ) (2400 ) (2500 ) (2700 ) (2800 ) (3000 ) (3100 ) (3200 ) (3300 ) (3400 ) (3500 ) (3600 ) (3700 ) (3800 ) (3900 ) (4000 ) (4100 ) (4200 ) (4300 ) (4400 ) (4500 ) (4600 ) (5000 ) (5100 ) (5200 ) (6100 ) (5400 ) (5300 ) (5500 ) (5600 ) (5700 ) (5800 ) (6000 ) (6200 ) (6300 ) (6400 ) (6500 ) (6600 ) (6700 ) (6800 ) (5900 ) (7000 ) (7100 ) (720 0) (7300 ) (7400 ) (7500 ) (7600 ) (7700 ) (0300 ) (0031 ) (0041 )
VIII BEISPIEL FÜR ARBEITSPLATZLAYOUT
180x90
120x40x1
10
120x40x1
10
100x40x200
200x10
0
120x40x1
10
120x40x1
10
80x40x75
180x90
120x40x1
10
120x40x1
10
100x40x200
180x90
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10
120x40x1
10
80x40x75
120x80
100x40x200
120x80
100x40x200
80-90 100-120
80-90 100-120
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10
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0
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10
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100x40x200
120x80
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10
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80-90 100-120
80-90 100-120
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10
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10
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0
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120x40x1
10
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10
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10
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120x40x1
10
120x40x1
10
80x40x75
120x80
10
120x40x1
10
100x40x200
120x80
10
120x40x1
10
100x40x200
180x90 180x90
80-90 100-120
80-90 100-120 Büro Abteilungschef (AC), Dienstchef (DC), Kat. C
1 Arbeitsplatz mit Korpus und 4 Ablagen
1 Garderobenschrank
1 Sideboard
1 Besprechungstisch für 4 Personen Büro Postenchef (PC), Kat. B und C
1 Arbeitsplatz mit Korpus und 4 Ablagen
1 Garderobenschrank
1 Sideboard
1 Besprechungstisch für 4 Personen Büro Postenchef (PC), Stv., Kat. A
2 Arbeitsplätze mit Korpus und 2 Ablagen
2 Garderobenschränke
1 Beistelltisch
1 Besprechungstisch für 2 Personen
IX BEISPIEL FÜR EINSTELLZELLE/AUSSACKRAUM komplette Wand EI
30 | RC
3
1.09 2.05
1.04
12
54 40
33
12
5
1.44
20
50
12
5
50
20
1.29
5
10
12 2.02 5 12 5
12 2.02 5 12 5
124
114
115
123
120
103 Fenstertyp 2b
140 Wartebereich mit Kameraüberwachung Badge Badge Mitarbeiter Steigzone Steigzone EI
30 EI
30 EI
30 EI
30 EI
30 RC
3 RC3 TS TS
1
2 Akustikdecken Türspion Türspion Fenstertyp 8 Akustikdecken Deckenabsatz 6cm für Drucker und Briefkasten Natel RC
3, Türspion & Essensöffnung Fenstertyp 6 - abschliessbar; - Folie P2A Fenstertyp 4 - abschliessbar; - Folie P2A Netzwerkanschluss Lüftungsgitter / Nottelefon bündig in Wand eingelassen Lüftungsgitter / Nottelefon bündig in Wand eingelassen Liege und Ablage Liege und Ablage Notaus H2O Fenstertyp 4 - abschliessbar ; - Folie P2 A RC3 , Türspion & Essensöffnung PVC -Gehäuse Türe Steuerung Deckenmontage über abgehängter Decke LxBxH / 340 *290 *125 PVC -Gehäuse Türe Steuerung Deckenmontage über Leiste MDF
75 x 25 mm Länge
2x 1.75 m
1 Fenstertyp 1 Fenstertyp 1 Fenstertyp 8 Fenstertyp
1
12
5
2.14
12
5
1.99
5
10
2.37
12
5
3.42
12
5
2.02
12
5
12
5
2.04
98
2.04
40
12
5
64
98
2.04
40
12
5
1.37
5
1.16
91
60
27
5
1.33
80
1.12
40
1.00
1.25
5
1.60
5
3.99 98
2.04
1.46 12
5 3.58 5
12 5 3.58 5
12 5 1.17 5 98
2.04
1.26
5 12 5 3.58 10 22
1.09 2.05
90
12
5
1.11
88
2.08
5
42
5
88
2.08
5
1.07
5
12
5
4.37
5
90
12
5
12 5 3.42 12 5 3.58 10
10
12
91
60
113 EI 30 EI 30 EI 30 EI 30 EI 30 EI
30 SZ SZ SZ SZ EI
30 Handtuch- haken Wandgerät Kühlung
119 x 21 inkl. Ausholzung
150 x 50 cm WC Kunden H BF: 11. 6 m 2 OG1 .100 B: Platten W: Abrieb D: abge . Decke WC Kunden D BF: 3.6 m 2 OG1 .102 B: Platten W: Abrieb D: abge. Decke Einstellzelle BF: 7.1 m 2 OG1 .106 B: Epoxidbeschichtung W:Abrieb, abwaschbar gestrichen D: Beton gestr . Einstellzelle BF: 7.7 m 2 OG1 .108 B: Epoxidbeschichtung W:Abrieb, abwaschbar gestrichen D: Beton gestr . Aussackraum BF :14.9 m 2 OG1 .110 B: Linoleum W:Abrieb D: Beton gestr . Korridor BF : 33.0 m 2 OG1 .132 B: Linoleum W: Abrieb Korridor BF: 15. 7 2 OG 1.140 .2 B: Linoleum W: Abrieb D: Beton gestr . Korridor BF : 12.1 m 2 OG1 .162 B: Linoleum Abstellraum BF: 4.1 m 2 OG1 .154 B: Platten 10x 10 W: Abrieb D: Beton gestr . Reinigung BF: 6.9 m 2 OG1 .156 B: Platten 10 x10 W: Abrieb D: Beton gestr . B: Linoleum W: Abrieb D: Beton gestr . WC H BF: 12.1 m 2 OG1 .160 B: Platten W: Abrieb D: abge. Decke WC IV / D BF: 3.0 m 2 OG1 .158 B: Platten W: Abrieb D: abge. Decke Warten / Eingang BF: 15.9 m 2 OG1 .164 B: Linoleum W: Abrieb D: Abgehängte Decke Metall Schalterraum BF: 13.8 m 2 OG1 .104 Korridor Infrastrukturzone BF : 14.2 m 2 OG1 .140 .1 B: Linoleum W: Abrieb D: Beton gestr . Offener Korridor BF: 23.4 m 2 OG1 .164 B: Linoleum W: Abrieb D: Abgehängte Decke Metall
IMMOBILIEN-STANDARDS Mai 2014 – Version 1.0 STAATSANWALTSCHAFT
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1 ALLGEMEINES 5
1.1 Ausgangslage 5
1.2 Ziel und Zweck 5
1.3 Begriffsdefinition / Organisation 6
1.4 Arten von Standards 6
1.5 Staatsanwaltschaft Aargau 7
2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE STAATSANWALTSCHAFT AARGAU 8
2.1 Standortperimeter 8
2.2 Zusammenführung von Verwaltungseinheiten 8
2.3 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 8
2.4 Zielkriterienkatalog 8
3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR DIE STAATSANWALTSCHAFT AARGAU 9
3.1 Grundlagen 9
3.2 Raumstruktur 9
3.2.1 «Öffentliche Zone» 9
3.2.2 «Gesicherte Zone» 9
3.2.3 «Sicherheitszone» 9
3.3 Raumtypen 10
3.4 Flächenstandards nach Nutzungsart und Kategorie 10
3.4.1 Räume in «Öffentliche Zone» 11
3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» 12
3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» 15
3.5 Raum- und Ausstattungs standards je Raumtyp 15
3.6 Arbeitsplatzlayout 15
ANHANG 17 I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 18 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 19 INHALT
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1 ALLGEMEINES
1.1 AUSGANGSLAGE
Die Immobilien-Standards Staatsanwaltschaft Aargau wurden mit dem RRB Nr. 2014-000567 vom 21. Mai 2014 in Kraft gesetzt. Bis anhin bestehen im Kanton Aargau keine immo- bilienspezifischen Standards für die Staatsanwalt - schaft. Die aktuellen Standorte der einzelnen Staats- anwaltschaften weisen daher und aufgrund der bestehenden baulichen Gegebenheiten unterschied- liche Raumgrössen und Infrastrukturangebote auf. Die Ansprüche an den Staat sind in den letzten Jahren gestiegen. Immer mehr Aufgaben führen zu einem steigenden Aufwand. Gepaart mit den immer noch spürbaren Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise ist der Kanton Aargau gefordert, den Verfassungsauftrag eines sparsamen, wirt - schaftlichen und konjunkturgerechten Finanzhaus- halts zu erfüllen. Das ist der Grund, warum der Regierungsrat im Rahmen der Leistungsanalyse im Jahr 2013 rund 200 Massnahmen beschlossen hat, die zu einer substanziellen Entlastung des Staatshaushalts führen sollen. Die Massnahme Nr.: 430-10, definiert neu die Weisung, dass die Büroflächen bei anstehenden Neubauten und Mieterausbauten langfristig um 15 % reduziert werden. Diese Faktoren und Entwicklungstendenzen haben Veränderungen der Raumstrukturen und somit des Raumbedarfs zur Folge.
1.2 ZIEL UND ZWECK
Die folgenden Standards sind Instrumente zur Konzeption und Planung der Rauminfrastruktur der Staatsanwaltschaft Aargau. Sie dienen der Harmonisierung der Ansprüche sowie der transparenten Herleitung der Raum- begehren. Auf diese Weise soll der wirtschaftliche Umgang mit den Raumressourcen des Kantons gestärkt werden. Diese Standards lösen keine Verpflichtung aus, dass bestehende Büros gemäss den nachfolgen- den Konzepten umgerüstet werden müssen. Die Standards kommen insbesondere bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist pro- jektspezifisch zu prüfen, welche Räume erforder - lich sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können. Betriebliche Änderungen und Umstrukturierungen haben zur Folge, dass be- stimmte Raumtypen pro Standort nicht mehr erforderlich sind. Die Standards definieren den möglichen, gemein- samen Auftritt der Staatsanwaltschaft. Aufgrund der unterschiedlichen Funktionen der verschiede- nen Staatsanwaltschaften kann es in der Ausfüh- rung zu Abweichungen vom Standard kommen.
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1.3 BEGRIFFSDEFINITION / ORGANISATION
Standard Ein Standard definiert eine Sollgrösse in Bezug auf eine Kennzahl, die innerhalb der Immobilien Aargau eine allgemeine Gültigkeit hat. Oberstaatsanwaltschaft Die Oberstaatsanwaltschaft beaufsichtigt die kan- tonale Staatsanwaltschaft und die Staatsanwalt - schaften für die Bezirke. Sie sorgt für die einheit - liche Gesetzesanwendung sowie die sachgerechte Aufgabenerfüllung der Staatsanwaltschaft. Im einzelnen Strafverfahren stehen der Oberstaats- anwaltschaft die gleichen Befugnisse wie den Staatsanwaltschaften für die Bezirke zu. Zudem kann sie jederzeit ein, bei einer Staatsanwaltschaft Aargau, hängiges Strafverfahren an sich ziehen oder einer anderen Staatsanwaltschaft zuteilen. Die Oberstaats anwaltschaft umfasst zurzeit rund
20 Arbeitsplätze. Kantonale Staatsanwaltschaft Die Kantonale Staatsanwaltschaft untersucht be- deutende Fälle von Wirtschaftskriminalität. Vor- wiegend handelt es sich dabei um Vermögensdelikte mit hohen Deliktsbeträgen und umfangreichen Akten, Urkundendelikte, Geldwäscherei, etc. Die Kantonale Staatsanwaltschaft umfasst zurzeit rund
25 Arbeitsplätze. teren Fällen), für die Anklageerhebung vor Jugend- gericht sowie für den Vollzug sämtlicher Urteile. Die Jugendanwaltschaft umfasst zurzeit rund
35 Arbeitsplätze. Allgemein In der vorliegenden Broschüre wird für alle Behörden der gemeinsame Begriff Staatsanwalt - schaft genutzt.
1.4 ARTEN VON STANDARDS
Folgende Standards werden definiert: Standortkriterien Die Standortkriterien definieren die Zielwerte im Rahmen einer Standortevaluation. Sie unterstützten eine transparente Bewertung von möglichen Staats- anwaltschaftsstandorten. Raumstruktur Die Raumstruktur definiert die «3-Zonenstruktur» innerhalb der Staatsanwaltschaft Aargau. Raumtypen Die verschieden Raumarten sind in 7 Raumtypen zusammengefasst. Flächenstandards Flächenstandards definieren die Grundanforderungen
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1.5 STAATSANWALTSCHAFT AARGAU
Reinfelden Laufenburg Baden Zurzach Brugg Bremgarten Lenzburg Kulm Muri Zofingen b b a a a a
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2.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen und Machbarkeitsstudien das Bedürfnisdepartement dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest in dem die Standortevaluation durchzuführen ist.
2.2 ZUSAMMENFÜHRUNG VON
VERWALTUNGSEINHEITEN Im Rahmen der Standortevaluation ist jeweils die Zusammenführung von verschiedenen Verwaltungs - einheiten zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft ver- folgt dabei das Ziel, analog dem Standort Zofingen, Kompetenzzentren mit anderen Einheiten zu bilden. Insbesondere ist die Zusammenlegung mit der Kantons- und der Regionalpolizei, den Bezirksgefäng - nissen sowie den Bezirksgerichten zu prüfen.
2.3 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATIONEN Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für die Staatsanwaltschaft Aargau systematisch und transparent einander gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt.
2.4 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: · Lage- und Betriebsqualität · Realisierbarkeit · Potential · Kostentreiber In Anhang II sind die Erläuterungen zu den Zielkriterien.
2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE STAATSANWALTSCHAFT AARGAU
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3.1 GRUNDLAGEN
Die gesetzlichen Vorgaben und die sicherheits- spezifischen Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreie Bauten sind den Raum- und Flächen- standards übergeordnet.
3.2 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung der Staatsanwaltschaft Aargau soll nach dem 3-Zonenmodell strukturiert werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone», «Gesicherte Zone» und «Sicherheitszone» werden den erhöhten Anforderungen an den Datenschutz, die Personensicherheit und die Diskretion bestmög- lich Rechnung getragen. Zusätzlich findet eine Optimierung betrieblicher Abläufe statt. Die nach- stehende Abbildung illustriert die «3-Zonenstruk- tur». Ferner ist in Anhang III die «3-Zonenstruktur» für die unterschiedlichen, organisatorischen Ein- heiten der Staatsanwaltschaf t mit der jeweiligen Raumzuteilung schematisch abgebildet.
3-Zonenstruktur Zugang: Jedermann Mitarbeitende Aus immobilienspezifischen Gründen (z.B. Grundriss, Flächenangebot in m ² , Verhältnismäs- sigkeit Kosten/Nutzen) kann es gerade in der Raumzuteilung im Bereich der «Gesicherten Zone» und der «Sicherheitszone» zu abweichenden Raumaufteilungen kommen.
3.2.1 «Öffentliche Zone»
In der «Öffentlichen Zone» hat jedermann Zutritt. In dieser Zone befindet sich der Empfang mit Schalter für Kunden. Je nach Immobilie sind WC Anlagen integriert sowie ein Wartebereich und eine Akteneinsicht, welche vom Empfang überwacht werden kann. Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung zwi- schen der «Öffentlichen Zone» und der «Gesicher - ten Zone». Der Empfang mit Schalter ist mit Sicher - heitsglas zum Kunden ausgestaltet.
3.2.2 «Gesicherte Zone»
In die «Gesicherte Zone» haben nur die Mitarbei- tenden eigenständig Zutritt. Besucher / Kunden haben nur in Begleitung Zutritt. Der Übergang von der «Öffentlichen Zone» zur «Gesicherten Zone» ist durch einen Einbruchschutz/Alarmanlage zu sichern. In dieser Zone befinden sich die Warte- räume der Parteien, die Einvernahmeräume, sowie die Büroräumlichkeiten der Mitarbeitenden. Die «Gesicherte Zone» ist von der «Öffentlichen Zone» her erschlossen.
3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR DIE STAATSANWALTSCHAFT AARGAU Öffentliche Zone Gesicherte Zone
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3.3 RAUMTYPEN
Die Raum- und Flächenarten der Staatsanwalt- schaft Aargau können in sieben Raumtypen zusammengefasst werden. Raumtyp 1: Warte- und Schalterraum Warteraum für Kunden, Schalterraum Raumtyp 2: Einvernahmeräume Einvernahmeräume, Warteraum zur Einvernahme Raumtyp 3: Büro-, Besprechungsräume und Aufenthaltsräume Einzel- und Mehrpersonenbüros, Bibliothek, Pausenraum / Teeküche, Infrastrukturzone, Verteilbereich Post intern, Handarchivraum, Besprechungsräume Raumtyp 4: Staatsanwaltschaft spezifische Räume Medienraum, Akteneinsicht Raumtyp 5: Lager- und Archivräume Archivraum, Sicherstellung, Entsorgungsraum, Lagerraum Raumtyp 6: Nebenräume WC-Anlagen, Duschen / Umkleide, Reinigungsraum, Serverraum
3.4 FLÄCHENSTANDARDS NACH
NUTZUNGSART UND KATEGORIE Die im nachfolgenden Kapitel definierten Flächen- standards orientieren sich nach vier unterschiedli- chen Organisationseinheiten der Staatsanwaltschaft die aufgrund ihrer verschiedenen Aufgaben vonein- ander abweichen können. Innerhalb der organisatorischen Einheiten kann die Anzahl der beschäftigten Personen stark differenzie- ren, daher muss im Einzelfall die Verhältnismässig- keit der notwendigen Räume überprüft werden. Die folgenden m ² -Angaben sind Richtgrössen.
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3.4.1 Räume in «Öffentliche Zone»
Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raum- typ Oberstaats- anwaltschaft Kantonale Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaf- ten für die Bezirke Jugend- anwaltschaft Empfang / Schalterraum HNF 2.5 1 10 m 2 10 m 2 10 m 2 10 m 2 Sicherheitsschleuse (vorbereiten) HNF 2.5 1 5 m 2 5 m 2 5 m 2 5 2 Warteraum HNF 1.4 1 10 m 2 10 m 2 2 separate Räume mit je 10 m ²
10 m 2 Akteneinsicht HNF 2.3 4 6 m 2 Integriert in Warteraum
6 m 2 Integriert in Warteraum Kunden WC (rollstuhlgängig) NNF 7.1 6 4 m 2 4 m 2 4 m 2 4 2 Fahrzeugabstellflächen, Nebenräume Entsorgung Akten/Papier (UG) NNF 7.3 5 Grösse je nach Standort zu definieren Anlieferung NNF 7.4 7 Grösse je nach Standort zu definieren Fahrzeugabstellplatz (Auto) Besucher NNF 7.4 7 Anzahl je nach Standort zu definieren Fahrzeugabstellplatz (Auto) Mitarbeitende NNF 7.4 7 Anzahl gemäss Parkplatzverordnung Tiefgarage oder Vorfahrt Gefangenentransport / Parkplatz NNF 7.4 7 Grösse je nach Standort zu definieren Veloparkierung AGF 7 Siehe Handbuch «Veloparkierung Empfehlung, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz
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3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone»
Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raum- typ Oberstaats- anwaltschaft Kantonale Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaf- ten für die Bezirke Jugend- anwaltschaft Einvernahmeräume / Nebenräume zur Einvernahme / Besprechungsräume (Doppelnutzung) Einvernahmeraum (bis ca.10 Pers.) HNF 2.3 2 25 m ² 25 m ² (2x) 25 m ² (2x) Besprechungsraum gross / mit Einver- nahmemöglichkeit (bis ca. 20 Pers.) HNF 2.3 3 40 m ² 40 m ² 40 m ² 40 m ² Besprechungsraum klein / mit Einvernahme- möglichkeit (4-6 Pers.) HNF 2.3 3 15 m ² 15 m ² 15 m ² 15 m ² Medienraum HNF 2.3 4 12 m ² Warteraum / Parteien- zimmer HNF 2.3 2 12 m ² 12 m ² 12 m ² 12 m ² Einzelbüros Leitender Oberstaatsanwalt HNF 2.1 3 24 m ² Stellvert. Leitender Oberstaatsanwalt HNF 2.1 3 18 m ² Oberstaatsanwalt HNF 2.1 3 18 m ² Leitender Staatsanwalt HNF 2.1 3 18 m ² 18 m ² Stellvert. Leitender Staatsanwalt HNF 2.1 3 18 m ² 18 m ² Staatsanwalt HNF 2.1 3 15 m ² 15 m ²
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3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» (Fortsetzung)
Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raum- typ Oberstaats- anwaltschaft Kantonale Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaf- ten für die Bezirke Jugend- anwaltschaft Rechtshilfe HNF 2.1 3 15 m ² Mediensprecher HNF 2.1 3 15 m ² Leiter Vostra HNF 2.1 3 15 m ² Leiter Kanzlei HNF 2.1 3 15 m ² 15 m ² 15 m ² 15 m ² Leiter Rechnungswesen HNF 2.1 3 15 m ² 15 m ² 15 m ² Leiter Finanzen + Controlling HNF 2.1 3 15 m ² Leiter Personal HNF 2.1 3 15 m ² 15 m ² Mehrpersonenbüros Sachbearbeiter HNF 2.1 3 9 m ² /AP 9 m ² /AP 9 m ² /AP 9 m ² /AP Rechtspraktikanten HNF 2.1 3 9 m ² /AP 9 m ² /AP 9 m ² /AP 9 m ² /AP Sozialpraktikant HNF 2.1 3 9 m ² /AP Auszubildende HNF 2.1 3 9 m ² /AP 9 m ² /AP 9 m ² /AP 9 m ² /AP
u Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raum- typ Oberstaats- anwaltschaft Kantonale Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaf- ten für die Bezirke Jugend- anwaltschaft Nebenräume Postraum HNF 7.3 3 10 m ² 10 m ² 10 m ² 10 m ² Infrastrukturzone HNF 2.8 3 15 m ² 15 m ² 15 m ² 15 m ² Handarchivraum HNF 4.2 3 10 m ² 10 m ² 10 m ² 10 m ² Sicherstellung HNF 4.2 5 10m ² 10 m ² Pausenraum / Teeküche HNF 1.3 3 20 m ² 20 m ² a) 25 m ² b) 40 m ²
25 m ² WC-Anlagen Damen NNF 7.1 6 Grösse gemäss Anzahl MA in Bezug auf Anhang V WC-Anlagen Herren NNF 7.1 6 Grösse gemäss Anzahl MA in Bezug auf Anhang V Reinigungsraum mit abgetrenntem Lager Putzmittel NNF 7.3 6 6 m ² 6 m ² 6 m ² 6 m ² Integriert in andere Räume / Flächen Bibliothek HNF 5.4 3 6 m ² 6 m ² 6 m ² 6 m ² Aktenablage Kanzlei HNF 4.2 3 10 m ² 10 m ² 10 m ² 10 m ²
3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» (Fortsetzung)
Kategorien
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3.4.3 Räume in «Sicherheitszone»
Bezeichnung Flächen nach SIA 416 / DIN 277 Raum- typ Oberstaats- anwaltschaft Kantonale Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaf- ten für die Bezirke Jugend- anwaltschaft Nebenräume (UG möglich) Duschraum / Umkleide Herren NNF 7.2 6 10 m ² 10 m ² 10 m ² 10 m ² Duschraum / Umkleide Damen NNF 7.2 6 10 m ² 10 m ² 10 m ² 10 m ² Sicherstellung HNF 4.2 5 10 m ² 20 m ² 20 m ² 10 m ² Archiv Annahme: m 2 / flm 0.12 HNF 4.2 5 25 m ² (100 lfm)
100 m 2 a) 100 m ² b) 140 m ²
120 m ² (500 lfm) Serverraum (Informatik/Technik) NNF 7.6 6 6 m ² 6 m ² 6 m ² 6 m ²
3.5 RAUM- UND AUSSTATTUNGS-
In Anhang V sind die Bedarfszahlen für Sanitär - Kategorien a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze b) umfasst über 30
u I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 18 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 19 III 3-Zonenstruktur (schematische Darstellung) 20 IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 24 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 32 VI Schallschutzanforderungen 33 VII Definition Widerstandsklassen 37 VIII Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 38 IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 40 ANHANG
u I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND BEGRIFFSDEFINITIONEN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AGF Aussengeschossfläche HNF Hauptnutzfläche KIKA-Richtlinien Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (WLAN Anschluss, UMT / LTS-Anschluss) lfm Laufmeter MFP Multifunktionsprinter NNF Nebennutzfläche RC Resistance Class SWKI Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik – Ingenieuren UKV-Anschlüsse universelle Kommunikationsverkabelung BEGRIFFSDEFINITIONEN Einvernahmeraum mit einem oder mehreren Arbeitsplätzen für die staatsanwaltschaftliche Einvernahme von Personen. Sicherstellung Raum für beschlagnahmte Gegenstände, welche verfahrensrelevant sind und zeitlich begrenzt gelagert werden.
u OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN DER ZIELKRITERIEN
1 Lage- / Betriebsqualität
11 Abdeckung des Flächenbedarfs maximale Note: ausreichend verfügbare Fläche und Parkplätze
12 optimale Betriebsorganisation maximale Note: Freie Gestaltung und reibungslose Betriebsorgani - sation, geeignete Umsetzung des 3-Zonenkonzepts, Möglichkeit einer getrennten Erschliessung für Opfer und Täter (2 Parteien)
13 Standortqualität, logistische Anbindung ÖV maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zu Dienstleistungs- angebot für den täglichen Bedarf
2 Realisierbarkeit 21 spezifische Hemmnisse maximale Note: keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse seitens Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine offensichtliche Einsprachegefahr
22 rechtliche Voraussetzung maximale Note: keine Konflikte zur Drittnutzung, Bau auf eigenem baureifem Land
23 zeitliche Verfügbarkeit maximale Note: sofort (innert Jahresfrist) verfügbar
3 Potential 31 Nutzungsangebot, Ausbaupotential maximale Note: Potenzial einer Ausbaureserve von mehr als
10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage
32 Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe maximale Note: Neubau mit flexibler Geschossgestaltung, gesamte Raumnachfrage auf einem Geschoss realisierbar
33 Sicherheit, Technik maximale Note: Neubau, abseits von Treffpunkten / Gebäuden (die im Brennpunkt des öffentlichen Interesses stehen), Objekt sicherheit: Schutz vor äusseren Einwirkungen in Folge Lage, Architektur und Umgebung, Personenschutz: getrennte und geschützte Gebäudezugänge für externe Parteien
4 Kostentreiber 42 Betriebs- und Gebäudebetriebs- kosten maximale Note: Neubau mit frei wählbarer Gebäudegeometrie / -struktur aufgrund der Grundstückeigenschaften II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE)
u OBERSTAATSANWALTSCHAFT Aktenablage Kanzlei Leiter Kanzlei Leitender Oberstaatsanwalt Stv. Leitender Oberstaatsanwalt Leiter Finanzen + Controlling Leiter Personal Schalter, Sachbearbeiter Sachbearbeitende Kanzlei Oberstaatsanwalt Sachbearbeitende Finanzen + Controlling Sachbearbeitende Personal Postraum Ein- und Ausgang Auszubildende Praktikanten Einvernahmeraum ca. 10 Pers Warteraum/ Parteienzimmer Besprechungsraum klein (ca. 4-6 Pers.), Einvernahme Besprechungsraum gross (ca. 20 Pers.), Einvernahme Infrastrukturzone Handarchiv Pausenraum/ Teeküche Bibliothek Warteraum, Kundenzone, Akteneinsicht Anlieferung, Parkplätze und Veloab- stellplätze für Besucher/ Mitarbeitende Tiefgarage, Vorfahrt Gefangenen- transport Kunden WC (rollstuhlgängig) Empfang/ Schalterraum Gesicherte Zone Öffentliche Zone Fahrzeugabstellfläche III 3-ZONENSTRUKTUR (SCHEMATISCHE DARSTELLUNG)
u KANTONALE STAATSANWALTSCHAFT Aktenablage Kanzlei Leiter Kanzlei Leitender Staatsanwalt Stv. Leitender Staatsanwalt Schalter, Sachbearbeiter Sachbearbeitende Kanzlei Staatsanwalt Assistenz Staatsanwalt Postraum Ein- und Ausgang Auszubildende Wirtschaftsprüfer Rechtshilfe Praktikanten Einvernahmeraum ca. 10 Pers Einvernahmeraum ca. 10 Pers Warteraum/ Parteienzimmer Besprechungsraum klein (ca. 4-6 Pers.), Einvernahme Besprechungsraum gross (ca. 20 Pers.), Einvernahme Infrastrukturzone Handarchiv Sicherstellung Warteraum, Kundenzone, Anlieferung, Parkplätze und Veloab- stellplätze für Besucher/ Mitarbeitende Kunden WC (rollstuhlgängig) Empfang/ Schalterraum Gesicherte Zone Öffentliche Zone Fahrzeugabstellfläche Tiefgarage, Vorfahrt Gefangenen- transport
u STAATSANWALTSCHAFTEN FÜR DIE BEZIRKE Aktenablage Kanzlei Leiter Kanzlei Leitender Staatsanwalt Stv. Leitender Staatsanwalt Leiter Rechnungswesen Schalter, Sachbearbeiter Sachbearbeitende Kanzlei Staatsanwalt Assistenz Staatsanwalt Sachbearbeitende Rechnungswesen Postraum Ein- und Ausgang Auszubildende Praktikanten Einvernahmeraum ca. 10 Pers Einvernahmeraum ca. 10 Pers Warteraum/ Parteienzimmer Besprechungsraum klein (ca. 4-6 Pers.), Einvernahme Besprechungsraum gross (ca. 20 Pers.), Einvernahme Infrastrukturzone Handarchiv Warteraum, Kundenzone, Akteneinsicht Anlieferung, Parkplätze und Veloab- stellplätze für Besucher/ Mitarbeitende Tiefgarage, Vorfahrt Gefangenen- transport Kunden WC (rollstuhlgängig) Empfang/ Schalterraum Gesicherte Zone Öffentliche Zone Fahrzeugabstellfläche
u JUGENDANWALTSCHAFT Aktenablage Kanzlei Leiter Kanzlei Leitender Jugendanwalt Stv. Leitender Jugendanwalt Leiter Rechnungswesen Schalter, Sachbearbeiter Sachbearbeitende Kanzlei Jugendanwalt Sozialarbeiter Sachbearbeitende Rechnungswesen Postraum Ein- und Ausgang Auszubildende Praktikanten Besprechungsraum klein (ca. 4-6 Pers.), Einvernahme Besprechungsraum gross (ca. 20 Pers.), Einvernahme Warteraum/ Parteienzimmer Infrastrukturzone Handarchiv Pausenraum/ Teeküche Bibliothek Warteraum, Kundenzone Anlieferung, Parkplätze und Veloab- stellplätze für Besucher/ Mitarbeitende Kunden WC (rollstuhlgängig) Empfang/ Schalterraum Gesicherte Zone Öffentliche Zone Fahrzeugabstellfläche
u RAUMTYP 1: WARTE- UND SCHALTERRAUM RAUMSTANDARD Beschreibung Warteraum für Kunden, Schalterraum Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum mit Tageslicht; technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Kunststein oder Linoleum Wandbeläge Putz gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Nachhallzeit T ° nach SIA 181 zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC4 Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Leichtbauwand Abschluss gegenüber «gesicherte Zone»: Widerstandsklasse, RC4 schusssicheres Glas (DIN EN 1522/DIN EN 1063), Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, Tageslicht abhängig Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Schwachstrom (ICT) Klingel beim Schalter, Handalarmtaster beim Empfang, Gegensprechanlage UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Vorbereitung Installation eines Sicherheitsbogen vorbereiten Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024 : 3,1 Einzelbüro Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume IV RAUMSTANDARD UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP
u RAUMTYP 2: EINVERNAHMERÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Einvernahmeraum, Warteraum zur Einvernahme Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht / Sichtschutz Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden, feuerpolizeiliche Vorschriften, ausbruch- sicher und geschützt von äusseren Einwirkungen / Anordnung der Einvernahmeräume, dass verschiedene Parteien, wenn möglich, ohne Kontakt zugeführt werden können. Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Linoleum Wandbeläge Putz gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Nachhallzeit T ° nach SIA 181, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine speziellen Anforderungen, Fenster verschlossen/verschraubt Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Leichtbauwand, Trennungsmöglichkeit zwischen Opfer / Täter Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Beleuchtung 500 lx, regulierbar Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang, Mehrfachsteckdose bei Besprechungstisch Schwachstrom (ICT) Alarmvorrichtung mit Taster im Einvernahmeraum, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Mindestens ein Raum mit ID-Scan Installation Videoübertragung Audio- + Videoübertragung zwischen allen drei Einvernahmeräumen Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024 : 3,1 Einzelbüro
u RAUMTYP 3: BÜRO-, BESPRECHUNGSRÄUME UND AUFENTHALTSRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Einzel- und Mehrpersonenbüros, Bibliothek, Pausenraum / Teeküche, Infrastrukturzone, Verteilbereich Post intern, Handarchivraum, Besprechungsräume Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Linoleum oder Teppich Wandbeläge Putz gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Nachschallzeit T ° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifischen Anforderungen Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Leichtbauwand Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Beleuchtung 500 lx mit Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024:3.1 Einzel- / Gruppenbüro Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume
u AUSSTATTUNGSSTANDARD Bezeichnung Standard
1er Büro, 24m2 1er Büro, 15-18m2 Mehrpersonenbüro Bedarf pro AP Sitzungszimmer Handarchivraum Bibliothek Akteneinsicht Aussenstehende Infrastrukturzone Kopierer, Material Verteilbereich Post intern Pausenbereich / Tee küche Möbel / Ausstattung Arbeitstisch / Stuhl • • • • • • • Druckermöbel • • • Pultkorpus • • • Besprechungstisch / Stühle 4 – 6er 2 – 4er • • • • Stauraum offen / geschlossen (120 cm / 3 Ordner hoch) • • • • • Stauraum abschliessbar, geschlossen (120 cm / 3 Ordner hoch) • • • Regal / Zeitschriftenauslage • lfm Aktenschrank • • • • Regalsystem, z.B. Compactus- anlage mit Sicherheitsanforde- rungen • Magnetwand • • • Flip-Chart • • • Garderobe • • • • • • • Telekommunikation • • • • • • •
u RAUMTYP 4: STAATSANWALTSCHAFT SPEZIFISCHE RÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Medienraum, Akteneinsicht Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Linoleum oder Teppich Wandbeläge Putz gestrichen Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Raumakustik Nachschallzeit T ° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifischen Anforderungen Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Leichtbauwand Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, Tageslicht abhängig Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024:3.1 Einzel- / Gruppenbüro Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume Sanitärinstallationen keine
u RAUMTYP 5: LAGER- UND ARCHIVRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung Archivraum, Sicherstellung, Entsorgungsraum, Lagerraum Grundsatz des Standards Trockenes Raumklima, Lüftungsanlage, Tageslicht nicht zwingend erforderlich Technische Grundversorgung, Feuerpolizeiliche Vorschiften erfüllt Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Hartbodenbelag, Zementüberzug gestrichen Wandbeläge roh gestrichen Decken roh gestrichen Raumakustik Keine Anforderungen Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifischen Anforderungen Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz Keine Anforderungen Wenn Fenster vorhanden: Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Elektrische Installationen Beleuchtung 100 lx mit Präsenzmelder Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Schwachstrom (ICT) keine Haustechnik Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024, 12.2 Nebenräume Lüftung / Klima Zu- und Abluft, max. Raumfeuchte 50 % rel.F. Sanitärinstallationen i.d.R. keine
u RAUMTYP 6: NEBENRÄUME RAUMSTANDARD Beschreibung WC-Anlagen, Dusche / Umkleide, Reinigungsraum, Serverraum Grundsatz des Standards Technische Grundversorgung, Tageslicht nicht zwingend erforderlich Bei Reinigungsräumen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen: · EKAS Richtlinie, «Brennbare Flüssigkeiten, Lagerung und Umgang» · SUVA pro Checkliste, «Lagern von leichtbrennbaren Flüssigkeiten» Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge WC-Anlage, Dusche / Umkleide: keramische Platten Reinigungsraum: roh gestrichen / Linoleum Wandbeläge WC-Anlage, Dusche / Umkleide: keramische Platten / Putz gestrichen Reinigungsraum: roh gestrichen / Linoleum Decken Beton gestrichen oder Abrieb gestrichen Reinigungsraum: roh gestrichen Raumakustik Keine Anforderungen Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifische Anforderungen Türe in Reinigungsraum min. 90 cm und nach aussen öffnend Schallschutzanforderungen siehe Anhang VII Sonnenschutz Keine Anforderungen Trennwände Leichtbauwand Schallschutzanforderungen siehe Anhang VII Elektrische Installationen Beleuchtung 200 lx, Präsenzmelder Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose 230V Schwachstrom (ICT) Technikraum: Servereinrichtungen, Alarmeinrichtugen, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*, Gegensprechanlage Haustechnik
u RAUMTYP 7: FAHRZEUGABSTELL- UND AUSSENFLÄCHEN RAUMSTANDARD Beschreibung Fahrzeugabstellfläche, Vorfahrt und Parkplatz Gefangenentransport, Anlieferung, Veloparkplätze. Bei Veloparkplätzen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen: Velokonferenz Schweiz, Handbuch «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Grundsatz des Standards im Freien, Einstellhalle Bezeichnung Standard Ausbau Bodenbeläge Keine spezifischen Anforderungen Wandbeläge Roh: zweckmässige Ausführung Decken Roh: zweckmässige Ausführung Raumakustik Keine Anforderungen Türen / Fenster Keine Anforderungen Sonnenschutz Keine Anforderungen Trennwände Keine Anforderungen Elektrische Installationen Beleuchtung Zweckmässige Grundbeleuchtung Starkstrom Autowaschplatz: Mehrfachsteckdose Haustechnik Heizung keine Lüftung / Klima keine Sanitärinstallationen keine
u Quelle: Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (seco 2006) Anzahl Personen Standard Klosett Urinor Waschtisch Dusche Herren Damen Herren Herren Damen Damen / Herren
10 1–2 1–2 1–2 1–2 1–2 –
20 2 2–3 2–3 2 2 1
25 2–3 3–4 3 2–3 3–4 1
35 3 4 3 3 4 2
50 4 5 4 3–4 4–5 2 V BEDARFSKENNZAHLEN FÜR SANITÄRRÄUME
u VI SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN
1. GRUNDSÄTZE DER SIA 181 (2006)
«SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU» (Auszug aus der Norm) Allgemeines In der SIA Norm 181 (2006) werden Anforderungen für den Schallschutz gegen lnnenlärm zwischen Nutzungseinheiten (Luftschall, Trittschall, Körper - schall, Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude) festgelegt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich insbeson- dere auf den Luftschall und den Trittschall. Für die Handhabung von Innenlärm innerhalb der gleichen Nutzungseinheit sind Empfehlungen in Anhang G mit niedrigeren (Stufe 1) und höheren An- forderungen (Stufe 2) angegeben. Es ist jeweils pro- jektspezifisch zu entscheiden, welche Stufe umge- setzt werden soll. Die definierten Werte sind als Planungsgrundlage und Empfehlungen zu verstehen. Grundsätzlich sind die Empfehlungen gemäss SIA Norm 181 Tabelle 15 als Planungsgrundlage zu verwenden. Für Räume mit erhöhten Anforderun- gen an Vertraulichkeit, werden die entsprechenden Empfehlungen separat ausgewiesen. Keine Anforderungen gelten für den Schallschutz von Räumen, die planmässig nur kurzfristig durch Personen genutzt werden, wie Abstellräume, Treppenhäuser, Laubengänge, Einstellgaragen, Heizungs-, Haustechnik usw. Legende LS Luftschall TS Trittschall D i Anforderungswert für Luftschall interner Quellen in dB L’ Anforderungswert für Trittschall in dB
u
2. SUBJEKTIVE EMPFINDUNG DES SCHALLSCHUTZES IN ABHÄNGIGKEIT
VOM GRUNDGERÄUSCH Luftschallschutz (SIA Norm 181, Tab. 17) Spektral- und volumenkorrigierte bewertete Standard-Schallpegeldifferenz Di'tot in [dB] Grundgeräusch liegt bei 30dB(A)
30 gut zu verstehen
40 teilweise zu verstehen
45 hörbar, jedoch nicht zu verstehen
55 kaum hörbar Grundgeräusch:
20 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel in Wohnungen zur Abendzeit
30 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel bei Einzelbüronutzung Aufgrund der vorliegenden Nutzung wird von einem Grundgeräuschpegel von ca. 30 dB(A) ausgegangen. Dies entspricht den Angaben der VDI Richtlinie Nr. 2569 «Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro».
3. VERGLEICH DER ANFORDERUNGSSTUFEN
Die Norm SIA 181 regelt den Schallschutz zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten. Als Hilfe für die Planer und als Grundlage für entsprechende vertragliche Vereinbarungen enthält die nachfolgende Tabelle, der SIA 181 Anhang G, Empfehlungen für den Schallschutz zwischen Räumen innerhalb einer Nutzungseinheit. In der Tabelle 15 erfolgt die Zuordnung der Anforderungen zur Raumnutzung zu den Schallarten und den Komfortstufen (Stufe 1 mit niedrigeren und Stufe 2 mit höheren Anforderungen). Empfehlungen für Trennbauteile innerhalb einer Nutzungseinheit Di bzw. L’ in dB (SIA Norm 181, Tab. 15, Auszug Nutzung Büro) Nutzung Raum 1 1 Raum 2 1 Empfehlung Luftschall Empfehlung Trittschall Stufe 1 Stufe 2 Stufe 1 Stufe 2
u
4. ANGABEN FÜR DIE RÄUMLICHKEITEN DER STAATSANWALTSCHAFT
Anforderungen Luftschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz Angaben gemäss Tabelle 15 der SIA 181, Stufe 1, mit Ergänzungen der Schalldämmanforderungen der einzelnen Bauteile. Raum 1 Raum 2 Anforderung gesamt Di [dB] Anforderung Wand R’W [dB] Anforderung Türen R’W [dB] Schall-Längs- leitung Fassade Büro Büro 35 37 32 42 Büro Sitzung 40 42 37 47 Büro Direktion 45 47 37 47 Korridor Büro 30 32 27 37 Sitzung Direktion 45 47 37 52 Korridor Direktion 35 37 32 42 Sitzung Sitzung 40 42 37 47 Korridor Sitzung 35* 37 32 42 * Von der Norm abweichender Empfehlungswert Anforderungen Trittschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz Für Räumlichkeiten mit normalen Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe
1 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 60 dB empfohlen.
u Anforderungen Luftschall Räume mit erhöhten Anforderungen an die Vertraulichkeit Räume mit Anspruch an Vertraulichkeit müssen immer gesamtheitlich betrachtet werden. In der nachfolgenden Tabelle wurden Anforderungen an Räume mit Vertraulichkeit in Anlehnung an die VDI 2569 zusammengestellt. Raum 1 Raum 2 Anforderung gesamt Di [dB] Anforderung Wand R’W [dB] Anforderung Türen R’W [dB] Schall-Längs leitung Fassade Einzelbüro und Besprechungsräume Büro- und Besprechungsräume
50 52 Doppeltüre 57 Einzelbüro und Besprechungsräume Nebenräume 1 allgemein zugänglich
50 52 Doppeltüre 57 Einzelbüro und Besprechungsräume Korridore 45 48 37 52 Einzelbüro und Besprechungsräume Nebenräume 2 nicht allgemein zugänglich
35 38 32 42 Einvernahmeräume Einvernahmeräume 50 52 Doppeltüre 57 Einvernahmeräume Büro- und Besprechungsräume
50 52 Doppeltüre 57 Einvernahmeräume Staatsanwaltschaft spez. Räume
50 52 Doppeltüre 57 Einvernahmeräume Nebenräume 1 allgemein zugänglich
50 52 Doppeltüre 57 Einvernahmeräume Korridore 45 48 37 52 Einvernahmeräume Nebenräume 2 nicht allgemein zugänglich
35 38 32 42
1 Allgemein zugängliche Räume wie z.B. Kaffeeräume, Kopier- und Vorräume
2 Nicht allgemein zugängliche Räume wie z.B. Lager- und Archivräume Anforderungen Trittschall für Räume mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz Für Räumlichkeiten mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe
2 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 55 dB empfohlen.
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1. DEFINITION
Quelle: DIN EN 1627 Widerstandsklasse Widerstandszeit Tätertyp / Vorgehensweise (Modus operandi) RC 1 N (neu) 3 Minuten Es wird ein zerstörungsfreier Manipulationstest mit Kleinwerkzeugen durchgeführt. Bauteile der Widerstandsklasse weisen einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und Herausreissen (vorwiegend Vandalismus) auf. Die Klasse wird lediglich mit Standard- fensterglas ausgeführt. RC 2 N (neu) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schrauben- dreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Ein direkter Angriff auf die eingesetzte Verglasung ist nicht zu erwarten. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas (d.h. ohne Sicherheitsverglasung) ausgeführt. RC 2 (alt WK 2) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schrauben- dreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Eine Verglasung gemäss EN 356 ist ab der Klasse RC 2 vorgeschrieben. RC 3 (alt WK 3) 5 Minuten Der gewohnt vorgehende Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuss, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. RC 4 (alt WK 4) 10 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge, wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meissel, sowie eine Akku-Bohrmaschine ein. RC 5 (alt WK 5) 15 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 125 mm ein. RC 6 (alt WK 6) 20 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohr - maschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurch- messer von 250 mm ein. VII WIDERSTANDSKLASSEN
2. EMPFEHLUNG DER POLIZEILICHEN
BERATUNGSSTELLE Die polizeiliche Beratungsstelle hat in einer Emp- fehlung (März 2014) die Minimalstandards der Verwaltungssicherheit festgelegt. Davon abwei- chende Werte behalten ihr Gültigkeit, sind jedoch Die Empfehlung bezieht sich insbesondere auf die geforderten Widerstandsklassen bei der Tren- nung zwischen öffentlicher Zone und gesicherter Zone oder Sicherheitszone sowie Einstellzellen und Einvernahmeräumen. Zudem wird das Thema Einbruchhemmung behandelt, welches sich auf die Widerstandsklassen der Türen und Fenster der
u VIII FLÄCHENBAUM SIA 416 / DIN 277 Quelle: SIA Dokumentation d 0165 AGF * Aussengeschoss- fläche GF Geschossfläche (Brutto-Grundfläche BGF) ** GGF Gebäudegrundfläche NGF Nettogeschoss- fläche (Netto- Grundfläche) KF Konstruktionsfläche (Konstruktions- Grund fläche KGF) NF Nutzfläche HNF Hauptnutzfläche NNF Nebennutzfläche HNF 1 Wohnen und Aufenthalt HNF 2 Büroarbeit HNF 3 Produktion, Hand- und Maschinen- arbeit, Experimente HNF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen HNF 5 Bildung, Unterricht und Kultur HNF 6 Heilen und Pflegen NNF 7 Sonstige Nutzungen
1.1
Wohnräume
2.1
Büroräume
3.1
Werkhallen
4.1
Lagerräume
5.1
Unterrichtsräume mit festem Gestühl
6.1
Räume mit allgemeiner med. Ausstattung
7.1
Sanitärräume
u
1.2
Gemeinschafts- räume
2.2
Grossraumbüros
3.2
Werkstätten
4.2
Archive, Sammlungsräume
5.2
Allgemeine Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl
6.2
Räume mit besonderer med. Ausstattung
7.2
Garderoben
1.3
Pausenräume
2.3
Besprechungsräume
3.3
Technologische Labors
4.3
Kühlräume
5.3
Besondere Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl
6.3
Räume für operative Eingriffe, Endos- kopien und
7.3
Abstellräume
1.4
Warteräume
2.4
Konstruktionsräume
3.4
Physikalische, Physikalischtech- nische, elektrotech- nische Labors
4.4
Annahme und Ausgaberäume
5.4
Bibliotheksräume
6.4
Räume für Strahlendiagnostik
7.4
Fahrzeugabstell- flächen
1.5
Speiseräume
2.5
Schalterräume
3.5
Chemische, bakteriologische, morphologische Labors
4.5
Verkaufsräume
5.5
Sporträume
6.5
Räume für Strahlentherapie
7.5
Fahrgastflächen
1.6
Hafträume
2.6
Bedienungsräume
3.6
Räume für Tierhaltung
4.6
Ausstellungsräume
5.6
Versammlungs- räume
6.6
Räume für Physiotherapie und Rehabilitation
7.6
Räume für zentrale Technik
2.7
Aufsichtsräume
3.7
Räume für Pflanzenzucht
5.7
Bühnen-, Studioräume
6.7
Bettenräume mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Heil- und Pflegeanstalten
7.7
Schutzräume
2.8
Bürotechnikräume
3.8
Küchen
5.8
Schauräume
6.8
Bettenräume mit bes. Ausstattung
3.9
Sonderarbeitsräume
5.9
Sakralräume
u IX BEISPIEL FÜR ARBEITSPLATZLAYOUT Büro 24m ² Arbeitsplatz mit Ablage Besprechungstisch bis 6 Personen Büro 15-18m ² Arbeitsplatz mit Ablage Besprechungstisch bis 4 Personen AM SCHANZENGRABEN 15, 8002 ZÜRICH T +41 43 268 59 59 F +41 43 268 59 61 WWW.BUERONAUTEN.CH PROJEKTVERFASSER
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IMMOBILIEN-STANDARDS Juni 2021 – Version 1.0 AARGAUER KUNSTHAUS IMMOBILIEN KULTUR STANDARDS
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1 VORWORT 5
2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 6
2.1 Geltungsbereich 6
2.2 Zweck und Ziele 6
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 7
3.1 Staatsauftrag 7
3.2 Aufgaben, Organisation und Umfeldentwicklung 7
4 STANDORTKRITERIEN 10
4.1 Standortperimeter 10
4.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 10
4.3 Zielkriterienkatalog 10
4.4 Standort Aargauer Kunsthaus 10
5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN 11
5.1 Grundlagen 11
5.2 Flächenstandards 11
5.4 Raumstruktur 11
5.5 Raumgruppen 12
6 ANFORDERUNGEN AARGAUER KUNSTHAUS 14
6.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 14
6.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss 15
6.3 Spezifische Nutzeranforderungen 16
7 ANNEX 18 INHALT
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1 VORWORT Das Aargauer Kunsthaus ist ein national und inter - national ausstrahlendes Kompetenzzentrum für Schweizer Kunst und das möchten wir weiter aus- bauen – auf wissenschaftlicher Ebene ebenso wie im Sinn einer breiten Teilhabe. Das Haus bemüht sich dezidiert um das Kunstschaffen in diesem Land – in Form anspruchsvoller Ausstellungen zu Prota- gonistinnen und Protagonisten sowie Themen der Schweizer Kunst und insbesondere durch die Auf ar - beitung und die häufigen Neupräsentationen der Sammlung. Die Sammlung mit rund 20’000 Werken ist eine der bedeutendsten und umfassendsten öffent - lichen Sammlungen von Schweizer Kunst vom aus- gehenden 18. Jahrhundert bis heute und somit natio - nales Kulturgut, das für möglichst viele Bevölkerungs - segmente optimal zugänglich gemacht werden soll. Die Sammlungspflege und -erweiterung steht ebenso im Fokus wie ihre innovative Vermittlung. Im Bereich der Ausstellungstätigkeit greifen wir gesellschaftsrelevante Themen unserer Zeit auf, um eine offene Plattform zu sein, auf der wir auf Augenhöhe und im Austausch mit den Besuchenden sind und Raum für intellektuelle und emotionale Berührung bieten. Unser Ziel ist auch in Zukunft, die Kunst in der Schweiz immer wieder auf über - raschende und dialogische Art erlebbar zu machen und dadurch zum Magneten für Kunstschaffende und ein noch diverseres Publikum zu werden. Um diese Position und diese Ziele auch weiterhin struktur. Das reicht vom Angebot des Museums- cafés (heute aus Platzgründen eingeschränkt) bis zur besseren Zugänglichkeit zu Toiletten und Garde- roben. In der Absicht, noch stärker ein Ort für viele Menschen und möglichst diverse Gruppen zu werden, sind wir eine Partnerschaft mit Pro Infirmis unter dem Label «Kultur Inklusiv» eingegangen. Dabei geht es um barrierefreie Zugänge ebenso wie um neue Angebote im Bereich der Kunstvermittlung. Die Vermittlung generell hat in der Museumsland- schaft stark an Bedeutung gewonnen. Das Aargauer Kunsthaus hat dabei in der Schweiz bereits eine Pionierrolle gespielt und wird heute als sehr aktiv und innovativ wahrgenommen. Die Besuchenden werden zunehmend über Anlässe (Sonderveranstal- tungen, Rundgänge, Workshops etc.) erlebnisorien- tiert angesprochen. Die im kantonalen Kulturkonzept formulierte Stärkung der kulturellen Teilhabe, auf die sich unsere Arbeit ausrichtet, benötigt physischen Raum, wie multifunktionale Veranstaltungsräume und Ateliers. Das Team des Aargauer Kunsthauses ist in den letzten zehn Jahren inkl. Projektmitarbeitende und Praktikantinnen, um dreissig Personen gewachsen. Aus betrieblicher Sicht fehlen derzeit genügend grosse Pausenräume für das Personal. Obwohl Arbeitsplätze jetzt schon durch Teilzeitangestellte und befristet Angestellte flexibel geteilt werden, besteht ein Bedarf von acht Arbeitsplätzen. Die
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2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE
2.1 GELTUNGSBEREICH
Diese Immobilien-Standards dienen als Leitfaden für die Planung und Realisierung von einem Neubau oder Umbau im Kanton Aargau und sind als Vor - gabe Bestandteil des Planungs- und Ausführungs- auftrags. Durch diese Immobilien-Standards kann eine gezielte, ressourcenschonende und vor allem nutzergerechte Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung durch die Immobilien Aargau stattfinden. Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur Führung des Immobilienbestandes des Kantons Aargau nehmen Bezug auf die IST- und SOLL-Flächenanalyse von 2020. Die provisorischen Immobilien-Standards Aargauer Kunsthaus wurden vom Regierungsrat am
1. September 2021 mit dem RRB Nr. 2021-001040
zur Kenntnis genommen.
2.2 ZWECK UND ZIELE
Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards. Das Dokument ist inskünftig als verbindliche Planungs- grundlage für das Aargauer Kunsthaus im Zusam- menhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden. Die Raumstandards sind für Planende und Behörden bestimmt. Sie ergänzen die Richtlinien des Kantons und gelten als Vorgaben für die Planung – von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an die Benutzenden.
u
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG Das Aargauer Kunsthaus besteht seit 1959 und ist eines der wichtigsten Kunstmuseen der Schweiz. Seine Ausstrahlung beruht insbesondere auf dem vor allem der Gegenwartskunst verpflichteten Ausstellungsprogramm und der herausragenden Sammlung. Diese stellt die wichtigste öffentliche Kollektion an Schweizer Kunst vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart dar.
3.1 STAATSAUFTRAG
Das Aargauer Kunsthaus ist eine öffentliche Institution mit kantonalem Sammelauftrag. Das Aargauer Kunsthaus stellt aus, sammelt, bewahrt und vermittelt physische und digitale Kunst. Kulturgesetz 1
§ 18 Aargauer Kunsthaus
· unterhält eine Kunstsammlung mit Schwerpunkt Schweizer Kunst, · erschliesst und erforscht die Sammlungsobjekte, · vermittelt der Bevölkerung die Sammlung durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen, · kann weitere Aktivitäten wie Wechselausstellun- gen durchführen.
3.2 AUFGABEN, ORGANISATION UND
UMFELDENTWICKLUNG Durch ein innovatives, breit gefächertes Vermitt - lungsangebot werden die Ausstellungen und die – immer wieder neu präsentierte – Sammlung der Öffentlichkeit, diversen und insbesondere jungen Publikumsschichten nähergebracht. Damit fördert das Aargauer Kunsthaus den Zugang zur bildenden Kunst und bietet Raum für eine differenzierte und überraschende Auseinandersetzung.
3.2.2 Organisation
Das Aargauer Kunsthaus ist eine Sektion der Abtei- lung Kultur des Departementes Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau. Als solche bildet sie ihre Ziele und Leistungen im Aufgaben- und Finanzplan ab. Dabei orientiert sie sich am regierungsrätlichen Entwicklungsleitbild, am Leitbild des Departements BKS sowie an den im Kulturkonzept des Kantons Aargau formulierten kulturpolitischen Zielen. Das Aargauer Kunsthaus ist eine Public-private- Partnership zwischen dem Kanton Aargau und dem Aargauischen Kunstverein. Die Leitlinien zu den Aufgaben und zur Lastenverteilung sind in einem Vertrag geregelt zwischen dem Kanton Aargau und dem Aargauischen Kunstverein, die die Kunsthauspolitik gegenseitig abstimmen. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: · Der Kanton betreibt und unterhält das Aargauer Kunsthaus und stellt die Infrastruktur bereit. Der Kunstverein nutzt diese Infrastruktur und
u · Die Einnahmen aus den Museums- und Wechsel- ausstellungen werden zwischen Kanton und Kunstverein prinzipiell hälftig geteilt.
3.2.3 Umfeldentwicklung und Massnahmen
Der Kanton Aargau soll als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort weiterentwickelt werden. Dabei spielen das kulturelle Angebot und das Aargauer Kunsthaus als einer der kulturellen Leuchttürme eine wichtige Rolle. Das Aargauer Kunsthaus strahlt mit seinen Aktivitäten weit über den Kanton und immer wieder über die Landesgrenzen hinaus. Die 20’000 Werke umfassende Sammlung des Aargauer Kunsthauses gilt als eine der wichtigsten Sammlungen der Schweizer Kunst und bildet die Basis des Museums. Sie besteht aus der Sammlung des Aargauischen Staates (Kanton Aargau) und der Sammlung des Aargauischen Kunstvereins sowie aus wichtigen Dauerleihgaben. Das bestehende Sammlungskonzept beruht auf einer Tradition, die der Aargauische Kunstverein im 19. Jahrhundert begründet hat: Es wird gesammelt in der Zeit. Was den Ruf und die Identität des Aargauer Kunst - heute die Strategie vieler Schweizer Museen. Immer weniger Institutionen können es sich leisten, rück- wirkend kunsthistorische Lücken über kostspielige Ankäufe zu schliessen und erwerben deshalb Gegen- wartskunst. Und nur wenige Häuser können sich Aargauer Kunsthaus auf die Zeichen der Zeit in Wissenschaft und Vermittlung. Auch hier steht über die aktive Auseinandersetzung und Partizipation die kulturelle Teilhabe als kulturpolitisches Ziel im Zentrum. So wurde etwa das Projekt «Sammlung Aargauer Kunsthaus – DIY!» als Best-Practice-Beispiel für die Publikation «Teilhabe am Kulturerbe» von NIKE (Nationale Informationsstelle zum Kultur erbe) ausgewählt. Es ist gesamtschweizerisch das einzige Teilhabeprojekt eines Kunstmuseums in diesem Kontext. Neben der fokussierten und sogfältigen Auseinan- dersetzung mit Schweizer Kunst als Spezialisierung des Hauses stellen wir die aktuellen gesellschaft - lichen Fragen unserer Zeit durch thematische Ausstellungen und Sonderveranstaltungen, die im Vergleich zu den grossen Kunstmuseen der Schweiz offener und experimenteller angelegt sein können.
3.2.4 Digitalisierung
Die Digitalisierung ist für das Aargauer Kunsthaus in drei Bereichen besonders relevant: Erschliessung der Sammlung, Kunstvermittlung und Kommunikation. Abgesehen von den enormen Vorteilen der Digitali- sierung in zahlreichen Bereichen der täglichen Arbeit bleibt diese dennoch für die Mitarbeitenden des Aargauer Kunsthauses in den meisten Fällen an das physische Objekt und den realen Raum gebunden. Die datenbankbasierte Sammlung Online stellt im
u Die digitale Vermittlung spielt eine wichtige Rolle innerhalb des gesamten Vermittlungsangebots des Aargauer Kunsthauses, das im nationalen Kontext als innovativ wahrgenommen wird. Dazu gehören dialogische Führungen, interaktive Online- Workshops, Augmented-Reality-Rundgänge (eigene App) oder die viel beachtete «Sammlung Aargauer Kunsthaus – DIY!», bei der die Besuchenden mit der eigens dafür entwickelten App mit dem digitalen Bildarchiv der Sammlung Online des Aargauer Kunst - hauses im Museumsraum selber Kuratierungen vornehmen können. Die digitale Vermittlung löst keinesfalls die physische Begegnung mit dem Original ab, sondern wird als komplementäre Mög- lichkeit zu analogen Formaten genutzt. Im Bereich der Kommunikation spielen neben den Informationen auf der Webseite die sozialen Medien eine grosse Rolle, um Personen anzusprechen, die nicht physisch vor Ort sind. Über Facebook und Instagram bieten wir Hintergrundinformationen ebenso wie spielerischen Zugang zu Haus, Samm- lung und Ausstellungen mit dem Ziel, möglichst viele, auch jüngere Personen anzusprechen und verschiedene Anreize für einen Besuch im Aargauer Kunsthaus zu schaffen.
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4 STANDORTKRITERIEN
4.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen das Nutzerdepartement dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest, in dem die Standort - evaluation durchzuführen ist.
4.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATION Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für die Verwaltung Aargau einander systematisch und transparent gegenüber - gestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschlies- send den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt.
4.3 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: · Lage- und Betriebsqualität · Realisierbarkeit · Potenzial · Kostentreiber Im Annex 7.6 sind die Erläuterungen zu den allge- mein gültigen Zielkriterien aufgeführt.
4.4 STANDORT AARGAUER KUNSTHAUS
Das Aargauer Kunsthaus ist am Aargauerplatz ver - ankert. Eine Veränderung des Standortes ist nicht erstrebenswert, da der zentrale Standort für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist und das Stadtbild massgeblich prägt.
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5 RAUMSTANDARDS/ RAUMANFORDERUNGEN
5.1 GRUNDLAGEN
Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die Normen und Bestimmun- gen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen, sind den Standards übergeordnet.
5.2 FLÄCHENSTANDARDS
Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der Raum- programme definiert. Die Flächen sind nicht für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern für definierte Bereiche und lassen innerhalb dieser im Einzelfall unterschiedliche Raumeinteilungen zu. Dies ist sinn - voll für die effiziente Nutzung des Bestandes und wird auch bei Neubauten als zweckmässig zur Realisierung verschiedener Nutzungs konzepte betrachtet. Die Festlegung des konkreten Raumprogramms für ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzenden, deren Einbeziehung vor der Objektplanung auch als wichtig für die spätere Akzeptanz erachtet wird. Die Flächenstandards gelten unmittelbar für Neubauten. Sie sind ebenso Zielwerte für Umnutzungen in vor - handenen Gebäuden, soweit es die Gebäudestruktur zulässt. Hierbei müssen ggf. die Zusammenfassung von mehreren Objektflächen zu einem grösseren Bereich (Herausnahme von Trennwänden) oder die Unterteilung von grösseren Objektflächen in mehrere die unten definierten Depotbedingungen. Auch in den Ausstellungsräumen spielt die Sicherheit der Werke eine wichtige Rolle. Die Lagerkonditionen sind hier ebenfalls einzuhalten. Zudem geht es um ideale akustische Verhältnisse, um trotz offener Räume Nebengeräusche auszu- blenden und so eine auf das Werk fokussierte Atmo- sphäre zu schaffen. Nebenräume wie ein Veranstal- tungsraum und der Vermittlungsraum (Atelier) sind so anzuordnen, dass diese keine akustischen Störun- gen hervorrufen. Spezifische Nutzeranforderungen sind in Kapitel 6 aufgeführt. Zusammengefasst sind folgende Anforderungen zu beachten: · Gut erschlossene Depots mit Klimatisierung unter Kulturgüterschutzbedingungen · Publikumsgerechte Benutzungsräume (Ausstellungsräume und Vermittlungsräume) · Einladender offener Empfangs- und Veranstal- tungsbereich · Sachgerechte Werkstätten und Verwaltungsräume im Hintergrund
5.4 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung des Aargauer Kunsthauses soll nach dem 4-Zonenmodell strukturiert werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone»,
u der Raumzuteilung im Bereich der «Eingangszone» und dem «Nutzerbereich mit Zugangskontrolle» zu abweichenden Raumaufteilungen kommen.
5.4.1 «Öffentliche Zone» (I)
In der «Öffentlichen Zone» haben alle Zutritt. In dieser Zone befinden sich neben dem Eingangsbe- reich auch ein Shop und ein Bistro sowie die Biblio- thek und ein Veranstaltungsraum. Hinzu kommen Garderoben und Toiletten für Besuchende sowie ein Sanitätsraum. Die Empfangstheke, welche im Ein- gangsbereich liegt, bildet die Trennung zwischen der «Öffentlichen Zone» und der «Gesicherten Zone».
5.4.2 «Gesicherte Zone» (II)
Zur «Gesicherten Zone» haben nur die Besuchenden Zutritt, welche sich an der Empfangstheke ein Ticket
5.4.4 «Sicherheitszone PLUS» (IV)
Zur «Sicherheitszone PLUS» haben nur bestimmte Mitarbeitende des Aargauer Kunsthauses Zutritt. Hier befinden sich die Depots und die Restaurie- rungswerkstatt. Die «Sicherheitszone PLUS» soll von der «Sicherheitszone» her erschlossen sein.
5.5 RAUMGRUPPEN
Generell umfasst die Institution zwei Bereiche mit jeweils sehr unterschiedlichen Funktionen: · Transparent und offen präsentiert sich der öffent - liche Bereich und der gesamte Nutzungsbereich mit den Ausstellungsflächen und dem Atelier. · Auf Effizienz und Sicherheit ausgerichtet sind die Depots, Werkstätten und die Fachbereiche mit Verwaltung. Diese sind für das Publikum weder zugänglich noch einsehbar. Eingangsbereich (1) Der Eingangsbereich liegt in der «Öffentlichen Zone» und bildet eine publikumsaktive Übergangszone zwischen dem Aussenraum und dem Innenbereich der Institution. Ziel ist es, einen Empfangsbereich zu gestalten, der auch als öffentlicher Aufenthalts- und Begegnungsort für Passanten, Besuchende, Mitarbeitende und die Quartierbevölkerung dient. Garderoben und Toiletten für Besuchende sowie ein Sanitätsraum sind hier ebenfalls untergebracht. I Öffentliche Zone II Gesicherte Zone III Sicherheitszone IV Sicherheitszone PLUS
u Diese Räume sollen auch unabhängig von den Öffnungszeiten des Aargauer Kunsthauses zugäng- lich sein. Das Bistro sollte auch von aussen zugäng- lich sein. Die betrieblichen Abläufe und die innen- räumlichen Abhängigkeiten sind dabei zwingend einzuhalten. Die Anlieferung und Lagerzugänglich- keit für die Gastronomie müssen ausserhalb der Sichtbarkeit für die Besuchenden gewährleistet sein. Ausstellungsbereich (3) Der Ausstellungsbereich befindet sich in der «Gesicherten Zone». Er ist eine räumlich fliessende, offene Zone mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Raumtrennung, um den jeweiligen Ausstellungs- formaten gerecht zu werden. Die Trockenbausysteme sollten wie bisher aus dem «Wolfsburgersystem» bestehen. Diverse Möglichkeiten für EDV und Elektro - anschlüsse müssen gegeben sein, sodass eine möglichst grosse Flexibilität für die Präsentation der Werke gegeben ist. Wichtig sind die statischen Auslegungen der Böden, die je nach Stockwerk mit
1,5–2,5 t/m 2 Nutzlast ausgelegt sein sollten. Die Ausstellungsfläche muss sowohl klimatisch wie auch sicherheitstechnisch überwachbar sein. Die Personenflüsse sollten vom Eingangsbereich her gut kontrollierbar sein, sodass die Anwesenheit von Besuchenden per Videoüberwachung und physisch gewährleistet werden kann. Depot (4) · Wareneingang · Werkstatt Museumstechnik · Zwischenlager · Quarantäneraum · Restaurierungsatelier Fachbereiche inkl. Verwaltung (6) Die Büros und Meetingräume sind in der «Sicher - heitszone» untergebracht und nur mit einem Badge zugänglich. Hier arbeiten die Verwaltung und die jeweiligen Fachbereiche, die Abteilungsleitenden und generell all jene Mitarbeitende, deren Tätigkeit nicht den ständigen, direkten Kontakt mit der Kund- schaft oder den Werken voraussetzt. Zur Förderung des internen Austauschs und einer optimalen Kom- munikation befinden sich die meisten Arbeitsplätze in Gruppenbüros. Die Büros der Technik befinden sich räumlich zwischen denen der Verwaltung und der Werkstätten, sodass die wichtigsten Räume in unmittelbarer Nachbarschaft liegen. Für eine optimale Kommunikation sind die einzelnen Abteilungen gruppiert. Es soll mehrere Begegnungs- zonen geben: Eine Zone im Aufenthaltsraum für alle Mitarbeitenden und eine Kaffeeküche. Der Kopierraum und die Postfächer sollten zentral an ge- ordnet werden. Die Sitzungszimmer müssen gut erreichbar innerhalb dieser Raumgruppe liegen. Die für die Raumgruppe Ausstellungsbereich und Publikumsbereich zuständigen Mitarbeitenden
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6 ANFORDERUNGEN AARGAUER KUNSTHAUS
6.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM
PROGNOSE 2030 Zur Herleitung der benötigten Flächen wurden zusammen mit den Nutzenden Mengengerüste für die Zukunft erarbeitet. Betrachtet wurden dabei die Anzahl Mitarbeitende und dazugehörige Arbeits- plätze sowie auch die Anzahl Besuchende und Ver - anstaltungsteilnehmer. Weiter wurden Prognosen zur Entwicklung der Sammlung erarbeitet. Aus den Mengengerüsten ist mithilfe verschiedener Flächenkennzahlen der Flächenbedarf ermittelt worden. Dabei sind für den Bürobereich vor allem die Vorgaben der «Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau» (Stand: Oktober 2015) berücksich- tigt worden. Für die Bereiche der Depots wurde eine Prognose vom Aargauer Kunsthaus in Bezug auf die Sammlungsstrategie zugrunde gelegt. Die Flächen aller anderen Bereiche wurden mittels weiterer Standards oder Erfahrungswerten ermittelt. Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm für das Aargauer Kunsthaus aufgeführt. Ein detailliertes Raumprogramm ist im Annex unter Kapitel 7.2 zu finden. Nr. Nutzung Nutzfläche in m ²
1 Eingangsbereich 325
2 Publikumsbereich 690
3 Ausstellungsbereich 2’875
4 Depots 2’785
5 Werkstätten 185
6 Fachbereiche und Verwaltung 535
7 Infrastruktur und Betriebsräume 1’405
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6.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS
Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Bibliothek Atelier Bistro Ein-/Ausgang Personal und Waren Shop Veranstaltungsraum Büros Fachbereiche inkl. Verwaltung Ausstellungsfläche Werkstatt Museumstechnik Empfangsbereich Kunden Mitarbeitende Waren
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6.3 SPEZIFISCHE
NUTZERANFORDERUNGEN Für die Ausstellungsflächen, die Depots und das Archiv gelten als oberstes Ziel die Minimierung der klimatischen Schwankungen. Die Räumlichkeiten sollten so ausgebildet sein, dass für ein stabiles und gleichmässiges Klima technische Massnahmen in möglichst geringem Umfang erforderlich sind. Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei unterstützend wirken. In den Depots und im Archiv ist ein täglicher Luft - austausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend. Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige Umwälzung der Luft zu sorgen. Die Ermittlung der genauen Klimawerte für verschiedene Kunstobjekte sollte nach ISO/TR 19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur Aufbewahrung von Medien sind DIN ISO 11799 zu entnehmen. Die Depots und das Archiv sind möglichst fensterlos zu planen. Im Ausstellungsbereich ist dem Thema Lichtschutz eine grosse Bedeutung zuzumessen. Insbesondere in Räumen mit Tageslicht sind geeignete Schutzmass- nahmen vorzusehen, um empfindliche Materialien vor der UV-Strahlung und dem kurzwelligen Licht zu schützen. Aber auch die Auswahl des künstlichen Lichts muss entsprechend den Exponaten ausge- wählt werden. Die jeweiligen Vorgaben finden sich unter anderem in der DIN EN 16893:2018. In nachfolgender Tabelle sind die Anforderungen an die Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit für die drei erwähnten Raumtypen dargestellt. Raumtyp Sicherheitszone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit (F) inkl. Schwankungen pro Tag Depot IV 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2% Archiv IV 16-19°C 45-55 % r.L.+/- 3% Ausstellungsfläche II 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2%
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7.1 Konzept Depotstruktur, Aargauer Kunsthaus; Juni 2021 19
7.2 Raumprogramm Aargauer Kunsthaus 23
inkl. Ausstattungsstandard und klimatischen Anforderungen
7.3 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277)
> zu finden auf: www.ag.ch
7.4 Nachhaltigkeit (Richtlinie «Nachhaltiges Bauen»)
> zu finden auf: www.ag.ch
7.5 Kulturgüterschutz:
· Internationale Rechtsgrundlagen (u.a. UNESCO-Übereinkommen) · Nationale Rechtsgrundlagen · Verordnungen · Querverweise zu anderen Bundesgesetzen > zu finden auf: www.babs.admin.ch
7.6 Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse)
> Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau.
7 ANNEX
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7.1 KONZEPT ZUR DEPOTSTRUKTUR DES AARGAUER KUNSTHAUSES
Das Aargauer Kunsthaus bewirtschaftet aktuell drei Depotstandorte. In den jeweiligen Depots lagern die Sammlungswerke sowie Kataloge, welche vom Aargauischen Kunstverein herausgegeben worden sind. Zudem lagern wir technisches Material für die Umsetzung von Ausstellungen als auch Verpackun- gen diverser Kunstobjekte. Die Depots sind auf drei verschiedenen Standorte verteilt, was besonders im Bereich der Kunstdepots sinnvoll ist, da so die Risiken, die durch äussere Einflüsse entstehen könn- ten, gemindert werden können. Die Aufgliederung der Depots sieht wie folgt aus: DEPOT AARGAUER KUNSTHAUS Das Depot im Aargauer Kunsthaus wird in drei separate Räume aufgeteilt. Wir unterscheiden zwischen Depot 1, 2 und 3. Zusätzlich ist hier der Schutzraum angegliedert. Das Depot 1 im Aargauer Kunsthaus ist mit Gitter - wänden ausgerüstet. An diesen Gitterwänden hängen die wichtigsten Gemälde unserer Sammlung sowie sehr heikle Werke, die möglichst nicht trans- portiert werden sollten. Dies natürlich soweit es die Grösse der einzelnen Werke erlaubt. Im Depot 2 werden hauptsächlich Grafiken und andere Papierarbeiten gelagert. Diese werden in speziellen Mappen in den diversen Planschränken aufbewahrt. Bereits gerahmte Papierarbeiten wer - den ebenfalls dort gelagert. Die Papierarbeiten sind besonders lichtempfindlich und müssen dadurch mehrheitlich im Dunkeln untergebracht werden. Das Depot 3 im Aargauer Kunsthaus ist mit einem Stangenregal sowie mit einem Rollenregal ausge- rüstet. Im Stangenregal werden die grossformatigen Kunstwerke gelagert, welche an den Gitterwänden des Depot 1 keinen Platz finden. Im Rollenregal werden grosse Papierwerke oder abgespannte Leinwände auf Rollen aufbewahrt, welche aufgrund ihrer Grösse nur aufgerollt gelagert werden können. Im Depot 3 befinden sich neben den beiden Regalen mehrere Gestelle für Skulpturen und kleinere Installa tionen. Des Weiteren gibt es noch die so ge- nannte Zone. In der Zone werden Kunstwerke frei im Raum gelagert. Im Schutzraum lagern hauptsächlich unsere Wechsel - rahmen sowie Kunstwerke, die aus diversen Grün- den separat gelagert werden müssen. Beispielweise solche, die noch nicht inventarisiert sind oder sich in Abklärung betreffend ihren Zustand befinden. Kennzahlen zum Depot im Aargauer Kunsthaus Fläche Depot 1 155 m 2
u DEPOT SCHÖNENWERD Das Depot in Schönenwerd hat die Besonderheit, dass es nicht auf Aargauer Boden steht. Das Depot ist in 5 Räume aufgeteilt. Wir unterscheiden folgen- dermassen: Der erste Raum ist das Universallager. Hier werden hauptsächlich mittelgrosse Skulpturen und mittlere Installationen gelagert. Zudem wird freier Platz mit technischem Material gefüllt. Das Universallager ist mit Palettenregalen ausgerüstet. Der zweite Raum ist das ehemalige Schaulager. Die ser Raum ist ebenfalls mit Palettenregalen ausge- rüstet. Hier befindet sich ein Teil der ca. 100 Paletten mit Katalogen vom Kunstverein. Zusätzlich sind an zwei Wänden Gitter angebracht, an welchen ein Teil des Schaulagers hängt. Dazu gehören die Bilder, die in die Bürobilderausleihe gehen. Der dritte Raum, das Hauptlager, ist der Raum, der fast ohne zusätzliche Infrastruktur auskommt. Ausser einer Zeile mit Palettenregalen, auf denen der Rest der Kataloge lagert, sind keine Gestelle verbaut. Grosse Installationen und Skulpturen sowie gross- formatige Bilder nehmen den Rest des Raumes ein. Angrenzend zum dritten Raum befindet sich der Technikraum. Hier steht der Monoblock der Lüf- tungs- und Klimaanlage. Der restliche Platz in diesem Raum ist mit technischem Aufbaumaterial für die Ausstellungen gefüllt, wie beispielsweise Sockel, Vitrinen, Teppiche etc. Der fünfte Raum ist das Speziallager. Hier wurden
2018 neue Gestelle eingebaut. Der Grossteil der Bürobilderausleihe wird hier aufbewahrt, ebenfalls befindet sich hier das Skulpturenlager. Aufgrund der neuen Gestelle konnte so verdichtet werden, dass auch die Sammlung Bally, die wir als Dauerleihgabe beherbergen, darin Platz fand. Kennzahlen zum Depot Schönenwerd Fläche Universallager 274,4 m 2 Palettengestelle Universallager lm 172,4 lm Fläche Schaulager 138,7 m 2
u DEPOT UNTERENTFELDEN Das Depot Unterentfelden ist ein modernes Depot und konnte 2016 durch das Aargauer Kunsthaus bezogen werden. Dieses Depot ist in zwei Räume aufgeteilt. Im ersten Raum, in dem sich zurzeit auch das Ringier Bildarchiv befindet, lagern auf einem Palettengestell einige Skulpturen, welche beim Umzug in Schönen- werd keinen Platz hatten. Zudem ist ein grosses Stangenregal für grossformatige Werke eingebaut. Aufgrund von Platzmangel, müssen gewisse Werke verpackt gelagert werden und befinden sich in diversen Verpackungen im Stangenregal. Im ersten Raum befindet sich auch der Monoblock für die Lüftungs- und Klimaanlage. Im zweiten Raum, der durch eine weitere Alarmtüre vom ersten getrennt ist, befindet sich das Haupt - depot. Auch hier sind Gitterwände eingebaut. Zudem gibt es hier noch Planschränke für Papierarbeiten. Die grösste Lagerfläche bieten die Regale. In diesen Fachbodenregalen finden kleinere und mittelgrosse Werke wie beispielsweise gerahmte Papierwerke, Ölgemälde und Fotografien bis hin zu kleineren Objekten Platz. Kennzahlen zum Depot Unterentfelden Fläche Erster Raum 438 m 2 Davon Ringier Bildarchiv 203 m 2 Fläche Zweiter Raum 563 m 2 Total Fläche 1’001 m 2 Anzahl Gitterwände 64 Seiten Grösse Gitterwände 7,85 x 2,8 m Fläche Gitterwand 21,98 m 2 Fläche Total Gitterwände 1406,72 m 2
u LAGER UNTERENTFELDEN Zusätzlich zu den beschriebenen Depots werden wir, voraussichtlich ab Frühjahr 2021, ein weiteres Lager im selben Gebäude in Unterentfelden bewirtschaf- ten. Dieses Lager befindet sich im UG und ist weder klimatisiert noch alarmgesichert. Es ist teilweise mit Palettenregalen ausgerüstet und wird sämtliche Kataloge sowie technisches Material, welche wir für die Ausstellungsaufbauten brauchen, beherbergen. Dazu gehören Teppiche, Akkustikpaneele, Sockel, Plexiglashauben und diverse Verpackungen. Im April 2021 konnte man das neue Lager in Unter - entfelden im Untergeschoss beziehen. Dies ent - enorm. Einerseits wird dadurch nichtunnötig teurer Lagerplatz für Kataloge, Sockel, Teppiche etc. besetzt und andererseits können wir bei der Ausstellungs- planung und den Umbauten ökonomisch und ökolo- gisch sinnvoll agieren und somit viele Ressourcen einsparen. Da sich das Lager und Depot am selben Standort befinden, ist die Logistik einfach und arbeitssparend. Zusätzlich kann damit die Brandlast in den Kunstdepots minimiert werden. Neben Kata- logen und dem technischen Material können endlich auch Transportrahmen, Klimakisten und sonstige Kunstverpackungen gut gelagert werden und neh- men damit der Kunstsammlung keinen Platz mehr weg. Künftig wird das Aargauer Kunsthaus auch Kunstverpackungen von Wechselausstellungen bei sich beherbergen und muss diese nicht teuer extern zwischenlagern. Kennzahlen Lager Unterentfelden Grösse Lager kann erst im Herbst 2021 genau definiert werden Fläche Lager 650 m 2 Nutzbare Fläche Palettenregale kann erst im Herbst 2021 genau definiert werden
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau TOTAL 8’800 46
1 Eingangsbereich 325 1
1.1 Foyer 200 I TL HNF
5.6
Soll auch für Veranstal- tungen genutzt werden können. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: Sicherheitstüre zum Ausgang, barrierefrei, Automatiktür Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch
1.2 Empfangstheke 25 1 I TL HNF
2.5
Empfang und Ticketverkauf Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Anschluss für Kassenanlage Sonstiges: aussreichend Ablagefläche für Infomaterial, Kopfhörer für Führungen, etc.
1.3 Garderobe Besucher 40 I NNF
7.2
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Sonstiges: Schliessfächer in verschiedenen Grössen und Formen
1.4 Kinderwagenraum 10 I NNF
7.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.5 Sanitätsraum 10 I HNF
6.1
Grösse gemäss Immobilien Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.6 WC Besucher
(Damen und Herren)
35 I NNF
7.1
Damen: 5 WC / 3 Waschtische Herren: 3 WC / 3 Urinale /
2 Waschtische Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
1.7 IV-WC Besucher 5 I NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.2 RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS INKL. AUSSTATTUNGSSTANDARD UND KLIMATISCHE ANFORDERUNGEN
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
2 Publikumsbereich 690 0
2.1 Bistro 100 I TL 8.11/
8.12
HNF
1.5
Soll auch ausserhalb der Öffnungszeiten Kunsthaus genutzt werden können. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Sonstiges: Gastrotheke inkl. aller benötigen Anschlüsse für Geräte etc., Sitzmöglichkeiten für Gäste
2.2 Shop 40 I TL 6.3 HNF
4.5
in Anlehnung an den IST-Bestand Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Sonstiges: Ausstellregale und -sockel
2.3 Bibliothek 150 I TL HNF
5.4
in Anlehnung an den IST-Bestand Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Sonstiges: Standregale bzw. Regale an den Wänden
2.4 Atelier/
Vermittlungsraum
100 II TL 8.6 HNF
5.3
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: abwaschbar Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: aussenliegend, manuell steuerbar Sonstiges: flexible Möblierung für unterschiedliche Veranstaltungen, mind. 5 Waschbecken für die Teilnehmenden
2.5 Veranstaltungsraum 300 200 I TL 8.7 HNF
5.6
Soll auch ausserhalb der Öffnungszeiten Kunsthaus genutzt werden können. Grundlage für die Berechnung:
1.5 m ² /Gast (Kantonsbibliothek
St.Gallen) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Wände: eine Wand sollte ggf. als Projektionsfläche für den Beamer dienen Türen/Fenster: grossflächige Fenster Sonnenschutz: aussenliegend Stark-/Schwachstrom: Veranstaltungstechnik Sonstiges: flexible Möblierung für unterschiedliche Veranstaltungen
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
3 Ausstellungs- bereich
2’875 0
3.1 Ausstellungsfläche
(innen)
2’875 4.5 21°C +/- 2°C
50% r.L. +/- 2% II HNF
5.8
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akustisch dämpfend Wände: höhere Nutzlasten Türen/Fenster: Aussentüren bzw. Türen zu Fluchtwegen alarmgesichert, Fenster mit UV-Schutz und nicht öffenbar Sonnenschutz: innenliegend, flexibel steuerbar Stark-/Schwachstrom: flexibles Beleuchtungssystem, mehrere Starkstromsteckdosen Nutzlasten: mind. 1’000 kg/m ²
4 Depot 2’785 1
4.1 Depot 2’600 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L. +/- 2% IV KL HNF
4.2
Die Fläche ergibt sich aus der Summe aller IST-Flächen (1’911 m ² ) plus der geschätzten Zunahme der Werke bis
2030 (+6’900 Werke) in Verbindung mit dem groben IST-Kennwert
10.5 Werke pro m ² .
Kulturgüterschutzraum Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar und alarmgesichert, keine Fenster Sonnenschutz: k.A.
4.2 Arbeitsplatz
Depotverwaltung
15 1 IV HNF
4.2
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
4.3 Archiv 70 4.5 16-19°C
45-55 % +/- 3% IV KL HNF
4.2
Standregal Kulturgüterschutzraum Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A Türen/Fenster: Türen abschliessbar, keine Fenster Sonnenschutz: k.A.
4.4 Zwischenlager 100 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L. +/- 2% IV KL HNF
4.2
Zwischenlagerung der Kunstwerke bei An-/Ab- transport in Gestellen oder Palettenregalen Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: abwaschbar Türen: Möglichkeit der Zugangsbeschränkung, abschliessbar, Sicherheitstechnik
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
5 Werkstätten 185 0
5.1 Werkstatt
Museumstechnik
125 III TL HNF
3.2
Ausreichend Arbeits- und Lagerfläche (auch für mobile Werkbänke) nötig sowie Platz für die verschiedenen Maschinen für die Bearbeitung der Baumaterialien: - Bohrmaschine - Sägen - Schleifmaschinen - etc. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: Türen abschliessbar Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen (Stark- und Schwachstrom) Sonstiges: Druckluftversorgung und (Kalt-) Wasserversorgung nötig
5.2 Restaurierungsatelier
(inkl. Fotoecke)
40 4.5 21°C +/- 2°C
50% r.L. +/- 2% Zu- und Abluft IV KL HNF
3.3
Ausreichend Arbeits- und Lagerfläche nötig (vor allem für gross- formatige Kunstwerke) mit flexibler Möblierung widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A. Stark-/Schwachstrom: Starkstromanschlüsse für die Maschinen
5.3 Quarantäneraum 20 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L. +/- 2% sep. Lüftung nötig IV KL HNF
4.2
Arbeitstische, Regale und autonome Lüftung Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar, alarmgesichert Sonstiges: Gestelle
6 Fachbereiche inkl. Verwaltung
535 43
6.1 Büroarbeitsplätze
Fachbereiche und Leitung (inkl. Fokusraum)
350 37 III TL HNF
2.1 /
2.2
Überwiegend Mehr - personenbüros, nur einzelne Einzelbüros Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.2 Büroarbeitsplätze
Technik
45 5 III TL HNF
2.2
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
6.3 Backoffice Store 10 1 III TL HNF
2.1
inkl. Lagerfläche Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.4 Besprechung 70 III TL HNF
2.3
2 Räume für 6 Personen
1 Raum für 20 Personen Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.5 Fachbibliothek 20 6.1 HNF
5.4
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.6 Infrastrukturzone 30 III HNF
2.8
2 Räume: Nähe Büro- arbeitsplätze Fach- bereiche und Arbeits- plätze Technik Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
6.7 Postraum 10 III HNF
4.4
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7 Infrastruktur und Betriebsräume
1’405 1
7.1 Werkstatt/Lager
Hauswart
15 1 III NNF
7.3
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Wasseranschluss
7.2 Putzraum inkl. Lager
Reinigungsmaterial
10 III NNF
7.1
Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau: Anzahl Räume gemäss Betriebskonzept Boden: Fliesen Wände: Fliesen Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Schränke und Gestelle für Reinigungsmaterialien
7.3 Lager Printmaterial 50 III HNF
4.1
Lager für Flyer, Post - karten, Ausstellungs- broschüren, Jahres- berichte, Kataloge etc. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Gestelle
7.4 Lager
Ausstellungsmaterial
750 III HNF
4.1
Materiallager für Ausstellungen: Sockel, Hauben, Vitrinen, Teppiche, etc. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A.
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
7.5 Lager Baumaterial 150 III HNF
4.1
Lager für techn. Aufbau- material wie Wand- elemente «Wolfsburger System» Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Gestelle
7.6 Materialraum Atelier 40 III 2.4 HNF
4.1
Lager für Gebrauchs- gegenstände im Atelier Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Gestelle
7.7 Lager Veranstaltungs-
mobiliar
20 III 2.5 HNF
4.1
Lager für Veranstal- tungsrack, Stühle, Tische, Flügel, etc. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: abschliessbar Sonnenschutz: k.A.
7.8 Pausenraum mit
Teeküche
90 III TL HNF
1.3
Für zusätzliche Mitar - beitende während BfdK braucht es temporäre Pausenräumlichkeiten.
40 Sitzplätze für 78 Mitarbeitende, pro Sitzplatz 2.25 m ² (Erfahrungs- wert Planconsult) Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.9 WC Personal
(Damen und Herren)
35 III NNF
7.1
Für zusätzliche Mitar - beitende während BfdK braucht es temporäre WC-Anlagen. Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau (Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz) Damen: 5 WC / 4-5 Waschtische Herren: 4 WC / 4 Urinale / 3-4 Waschtische Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
7.10 Personalgarderobe
inkl. Duschen
50 III NNF
7.2
Für zusätzliche Mitar - beitende während BfdK braucht es temporär Garderoben.
2 Duschen für Herren, 1 Dusche für Damen Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau Sonstiges: Abschliessbare Schliessfächer
7.11 An-/Ablieferung
(Kunst- und Ausstel- lungsmaterial)
80 III HNF
4.4
Anlieferung mit LKW (Sicherheitsschleuse) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar, Bodenrinne Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Videoüberwachung, Nutzlast 20 kN/m ²
u RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS Nr. Nutzung NF (m ² ) Anzahl ständige Arbeitsplätze Max. Personenbelegung Lichte Höhe (m) mind. Klimazone (wenn nicht Standard) Sicherheitszone Belichtungsart zwingend Raumverbindungen zwingend Zuordnung zu SIA 416/DIN 277 Bemerkungen Quantitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Normen und Standards (in der jeweils aktuell gültigen Fassung) Qualitative Anforderungen mit Verweisen auf geltende Standards k.A. – keine Anforderungen KIKA – Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
7.12 An-/Ablieferung
(Waren Bistro, Veran- staltungen, Shop)
15 III HNF
4.4
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar, Bodenrinne Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Sonstiges: Videoüberwachung
7.13. Entsorgung 30 III HNF
4.4
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, abwaschbar Wände: abwaschbar Türen: abschliessbar Sonnenschutz: k.A.
7.14 Küche (zu Bistro) 60 III 2.1 HNF
3.8
Boden: Fliesen Wände: Fliesen Türen/Fenster: k.A. Sonnenschutz: k.A.
7.15 Lager Küche 10 III 2.1 HNF
4.1
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Wände: k.A. Türen/Fenster: Türe abschliessbar Sonnenschutz: k.A. Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen) I Öffentliche Zone: Besucher II Gesicherte Zone: Besucher (bewacht) III Sicherheitszone: Mitarbeitende IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung Belichtung zwingend TL Tageslicht KL Kunstlicht
Höhere F achschule Gesundheit und Soziales Kanton Aargau H FGS Immobilien - Standard P lanconsult W+B AG, Basel Bereich Strategische Planungen
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines ............................................................................................................................... 4
1.1 Geltungsbereich ............................................................................................................... 4
1.2 Zweck und Ziele ............................................................................................................... 4
1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen ....................................... 4
1.4 Design der Prozesse ........................................................................................................ 4
1.5 Anwendung der Raumtabellen ......................................................................................... 5
1.6 Anforderungen an die Bauweise ...................................................................................... 5
2 Organisation der HFGS ............................................................................................................ 6
2.1 Umfeldentwicklung Gesundheits - und Sozialschulen ....................................................... 6
2.2 Bildungsgänge der HFGS ................................................................................................ 6
2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven ............................................... 7
3 Pädagogisch- didaktische und schulorganisatorische Ausrichtung und Nutzungskonzept
8
3.1 Räumlich -pädagogisches Konzept ................................................................................... 8
3.1.1 Pädagogische Leitsätze ....................................................................................... 8
3.1.2 Leitsätze zur Schulorganisation und Schulbetrieb ................................................ 8
3.1.3 Leitsätze zur Raumgestaltung .............................................................................. 9
3.1.4 Leitsätze zum Bezug zum Standort und zur Umgebung ....................................... 9
3.1.5 Leitsätze zur gesellschaftspolitischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit ................. 9
3.2 Nutzungskonzept HFGS ................................................................................................ 10
3.2.1 Gesamtanlage .................................................................................................... 10
3.2.2 Forum ................................................................................................................ 11
3.2.3 Lernwelt ............................................................................................................. 12
3.2.4 TT Pflege ........................................................................................................... 13
3.2.5 TT Operationstechnik ......................................................................................... 13
3.2.6 Betriebswelt ....................................................................................................... 14
3.2.7 Aussenbereich ................................................................................................... 14
5.3.4 Bearbeitete Umgebungsflächen (BUF) ............................................................... 28
5.3.5 Grundstückfläche (GSF) .................................................................................... 28
5.3.6 Bedarf weiterer Partner ...................................................................................... 28
Anhang ......................................................................................................................................... 29 I. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................. 29 II. Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen ................................................... 30 III. Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp .................................................. 32 IV. Bedarfskennzahlen ........................................................................................................ 48 V. Schallschutzanforderungen ............................................................................................ 50 VI. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 ................................................... 51
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die Immobilien -Standards für die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales ( HFGS) dienen als Leitfaden für die Konzeption, Planung und Realisierung eines Neubaus, eines Umbaus oder eines Erweiterungsbaus an der H FGS . Sie ermöglichen eine ressourcenschonende und nutzungsgerechte Flächenevaluation, Projektplanung und - realisierung der Bauprojekte. Sie sind eine der Vorgaben des Planungs - und Ausführungsauftrags. Die Immobilien -Standards HFGS wurden am xx. xx.xxxx vom Regierungsrat beschlossen (RRB Nr. xxx).
1.2 Z weck und Ziele
Die Immobilien -Standards der HFGS unterstützen die Nutzer bei der Bedürfnisformulierung, leisten einen Beitrag zur Stärkung des politischen Verständnisses für die Anliegen der Schulen und erleich- tern den Dialog zwischen den Disziplinen Pädagogik und Architektur. Die Immobilien -Standards die- nen der Implementierung des neuen strategischen und pädagogisch- didaktischen Konzept der HFGS. Die Immobilien -Standards sind als verbindliche Planungsgrundlage in Zusammenhang mit Raum- bereitstellungen anzuwenden und für Planende und Behörden bestimmt. Sie gelten als Vorgaben für die Planung von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an den N utzer. Sie definieren und erklären architektonische und pädagogische Begriffe im Kontext eines kooperativen Planungsprozesses. Ausserdem beschreiben sie Prozesse und Methoden zur Bedarfsermittlung der Infrastruktur und definieren räumliche Zielgrössen und Kennzahlen. Sie gewährleisten somit eine transparente Her- leitung der Raumansprüche.
1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen
Nutzungsbereiche und die benötigten Raumtypen (Typisierung und Standardisierung der Räume sowie die räumlichen Anforderungen) abgeleitet aus den schulischen Abläufen im Dialog entwickelt. Der Planungs -, Bau - und Bewilligungsprozess erfolgt nach dem jeweils aktuellen Generalablaufplan (GAP).
1.5 Anwendung der Raumtabellen
Eine Standardisierung der Schulnutzung der HFGS impliziert eine Harmonisierung des Raumbe- darfs des zukünftigen Standort s der HFGS. Für die Aufnahme des Wachstums der Studierenden wird ein neue r Standort benötigt, der in den kommenden Jahren geplant, gebaut und/oder bezogen wird . Stand heute ist jedoch die zukünftige Situation zu einem gewissen Teil noch ungewiss. Dort wo es aus denkmalpflegerischen oder bautechnischen Gründen Raumstrukturen zu erhalten gilt, sind Abweichungen von diesen Standards zu erwarten. Die Immobilien -Standards der H FGS kom- men daher insbesondere bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume wo erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstruk- turen bestmöglich umgesetzt werden können. muliert und skaliert werden. Grundsätzlich werden die Standortgrössen im Basismodell nach Anzahl skaliert .
1.6 Anforderungen an die Bauweise
In einer Gesellschaft, die sich immer schneller entwickelt , ändern sich die Anforderungen an Bauten, und somit auch an Schulbauten stetig. Änderungen von ökologischen Anforderungen, der Unter- richts form, von politischen, rechtlichen und finanziellen Vorgaben sowie der technische Fortschritt erfordern eine gewisse Flexibilität der Bauweise. Eine Anpassung der Räume und der Technik muss ohne Eingriffe in die Grundstruktur möglich sein.
2 Organisation der HFGS
2.1 Umfeldentwicklung Gesundheits - und Sozialschulen
Die Berufsausbildung im Bereich Gesundheit und Soziales ist von grossem öffentlichem Interesse . Aufgrund der demografischen Entwicklung wie dem allgemeinen Bevölkerungswachstum und der Alterung der Bevölkerung, dem medizinisch- technischen Fortschritt sowie der Einkommensentwick- lung entsteht ein Zusatzbedarf der zukünftigen Fachkräfte. Hinzu kommt d er Ersatzbedarf der Fach- kräfte aufgrund von Pensionierungen und Berufsaustritten. Auf Bundesebene ergab sich mit der Annahme der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflege- initiative) durch die Stimmbevölkerung am 28. November 2021 unter anderem eine Verpflichtung der Kantone, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfüg ung stehen. Nebst finanzi- ellen Auswirkungen für den Kanton Aargau liegt die weitere Umsetzung der Ausbildungsoffensive in der Verantwortung des Kantons, welcher zum Ziel hat, die Anzahl Ausbildungsabschlüsse in der Pflege zu erhöhen.
2.2 Bildungsgänge der HFGS
Pflege Die Vollzeitausbildung des Bildungsgangs Pflege dauert drei Jahre. Mit einer Vorbildung als Fach- frau/Fachmann Gesundheit dauert die Ausbildung in der Regel nur zwei Jahre. Die Ausbildung hat jährlich zwei Starttermine: Im März und im September. Pro Startzeitpunkt gibt es aktuell je fünf Stu- diengänge (z.B. Frühling 2023, Herbst 2023). Der Studienbetrieb läuft während 48 Wochen pro Jahr à fünf Unterrichtstagen pro Woche. Die Anzahl Studierender kann pro Studiengang stark variieren, wobei die Studiengänge situativ unterschiedlich aufgeteilt werden (z.B. Vorlesung für gesamten Stu- diengang, Arbeit in Grossgruppen, Arbeit in Kleingruppen, etc.). Ebenfalls beinhaltet diese Ausbil- dung eine Berufs - bzw. Praktikumstätigkeit. Daher sieht die Ausbildung vor, dass zwischen Theorie- semester an der HFGS und Praxissemester in Praxisbetrieben abgewechselt wird.
startet. Die Studiengänge starten jeweils jährlich im September mit 39 Wochen Studienbetrieb pro Jahr. Durch den dualen Charakter des Studienbetriebs sind es in der Regel zwei Unterrichtstage pro Woche. Parallel zu den Unterrichtstagen findet eine einschlägige Berufstätigkeit mit einem Beschäf- tigungsgrad von mindestens 50% sowie eine begleitete Praxis statt. Fachmaturität Studierende mit einem Fachmittelschulabschluss können während dem Studium an der HFGS ihren Fachmatur itätsabschluss erlangen.
Unterrichtssetting berücksichtigt die HFGS die Bedürfnisse der Studierenden nach Individualisie- rung und Flexibilisierung angemessen und weckt die Lust am Lernen.
3 Pädagogisch -didaktische und schulorganisatorische Aus- richtung und Nutzungskonzept
3.1 Räumlich -pädagogisches Konzept
Die Immobilien -Standards der HFGS basieren auf dem räumlich- pädagogischen Konzept, welches von der Schulleitung der HFGS im Rahmen der Erstellung des Nutzungskonzeptes HFGS erarbeitet worden sind . Das räumlich -pädagogische Konzept zeigt auf, welche pädagogisch- didaktischen und schulorganisatorischen Ausrichtungen an der HFGS handlungsleitend sind. Die folgenden zentralen Leitsätze definieren die Anforderungen an den Raum - und Flächenbedarf.
3.1.1 Pädagogische Leitsätze
• Die Lehr - und Lernarrangements der HFGS befähigen die Studierenden zu kompetentem Handeln in einer sich wandelnden Arbeitswelt (Persönlichkeitsentwicklung, soziale Fähigkei- ten, Allgemeinbildung, etc.) . • Die Lehrpersonen wenden in Präsenz - und Distanzformaten vielfältige, wirksame Lehr - und Lernformen an (u.a. Problem Based Learning (PBL), Fertigkeitsunterrichts (Skills Training), Fallbesprechungen, etc.) und fördern nachhaltige Lern- , vernetzte Denk - und aktive Erkennt- nisprozesse, Analyse- und Problemlösungsfähigkeiten sowie die Lust am Lernen. • Die Lehrpersonen entwickeln ihre berufsbezogenen und pädagogischen Kompetenzen sys- tematisch weiter und werden dabei von ihren Vorgesetzen unterstützt . dürfnisse von Studierenden nach Individualisierung und Flexibilisierung angemessen .
• Komplexitätsreduktion bei Studiengangplanung (Stunden- und Raumplanung) mit dem Ziel einer wiederkehrenden Raumnutzung • Die Schule ist in einem definierten Rahmen auch ausserhalb der Unterrichtszeiten zugäng- lich .
3.1.3 Leitsätze zur Raumgestaltung
• Die Schule ist ein attraktiver Lern- , Arbeits - und Lebensraum für Studierende und Mitarbei- tende. • Die Nutzungsbereiche und Räume der HFGS fördern sowohl den Austausch unter den Stu- dierenden als auch den Austausch zwischen der HFGS und der Praxis . • Verschiedene Raumtypen mit einer hohen Raum - und Nutzungsflexibilität ermöglichen einen zeitgemässen Unterricht mit unterschiedlichen attraktiven Lernsettings und grosser Metho- denvielfalt . • Die multifunktionale Nutzung möglichst vieler Räume erhöht deren Auslastung.
3.1.4 Leitsätze zum Bezug zum Standort und zur Umgebung
• Die HFGS ist nahe am Menschen und bietet Raum für den Austausch und Begegnungen zum Thema Gesundheit und Soziales . • Die HFGS steht im interkantonalen Wettbewerb. Daher ist die optimale Erreichbarkeit mit dem ÖV ein entscheidender Wettbewerbsfaktor . • Der Aussenraum der Schule ist Aufenthalts - und Erholungsraum .
3.1.5 Leitsätze zur gesellschaftspolitischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit
• Die HFGS leistet mit ihrer Bildungsarbeit einen systematischen Beitrag zur Entwicklung der ausgebildeten Professionen/Berufe . • Die HFGS wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und leistet damit einen wesentlichen Bei- trag zum Erfolg der Betriebe im Gesundheits - und Sozialwesen. • An der HFGS werden Heterogenität und Inklusion gelebt .
3.2 Nutzungskonzept HFGS
Das Nutzungskonzept der HFGS gründet auf dem räumlich- pädagogischen Konzept und den Di- mensionierungen an den bestehenden Schul standort en. Es beschreibt die quantitativen und quali- tativen Anforderungen des Nutzers sowie die wichtigsten, flächenrelevanten Anforderungen an die Bewirtschaftung und den Betrieb der Gebäude. Das Nutzungskonzept dient als Grundlage für die Architekturwettbewerbe für neue Schulgebäude . Ebenfalls dient es auch als Grundlage für eine allfällige Raumbestellung an einem bestehenden Schulgebäude, wobei jeweils die Bedingungen vor Ort zu projektspezifischen Anpassungen an den Vorgaben des Nutzungskonzepts führen können.
3.2.1 Gesamtanlage
Mit der Erbringung von Dienstleistungen für die zukünftigen Berufsleute und die Betriebe im Bereich Gesundheit und Soziales leistet die HFGS einen wesentlichen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft. Der zukünftige Standort der HFGS bringt die Berufe im Bereich Gesundheit und Soziales der Öf- fentlichkeit näher und schafft Begeisterung. Nebst der reinen Vermittlung von Fachwissen trägt die HFGS auch zur allgemeinen Entwicklung von Kompetenzen zur Befähigung und Bewältigung des Berufsalltages bei. Dazu gehört das Trainieren von Fertigkeiten genauso wie die Förderung von sozialen Fähigkeiten. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz bietet die HFGS eine Plattform zur Persön- lichkeitsentwicklung der Studierenden und fungiert somit sowohl als Ausbildungsort als auch als sozialer Treffpunkt. Zusätzlich führt die HFGS Weiterbildungen durch und bietet Tagungen im Be- reich Gesundheit und Soziales an. Dies bedingt, dass die Schule eine hohe Aufenthaltsqualität aufweist und den Austausch von Stu- dierenden und Lehrpersonen aller Bildungsgänge fördert. Die Ausgestaltung der Nutzungsbereiche der HFGS schafft einen attraktiven Lern- , Arbeits - und Begegnungsraum für Studierende und Mitar- beitende. Zudem fördert das Gebäude die Öffnung zur Aussenwelt, schafft Akzeptanz und reprä- sentiert den Bereich Gesundheit und Soziales adäquat in der Gesellschaft.
Abbildung 2: Funktionsschema Gesamtanlage
3.2.2 Forum
Anlässe mit einer Personenbelegung von bis zur Hälfte der anwesenden Personen (Studierende und Mitarbeitende ). Kurze Wege zur Verpflegungszone erlauben eine Bewirtung vor, während oder nach Anlässen. Der Bereich wird genutzt für Vorträge, Tagungen, Informationsveranstaltungen oder als Forum zwischen Praxis und Schule (z.B. Austauschgefäss mit Berufsbildner :innen aus den Be- trieben, usw.). Im schulischen Kontext können im Bereich mit Aulafunktion beispielsweise Vorlesun- gen oder Kollaborationen mehrerer Studiengänge stattfinden. Die Mediothek ist innerhalb der Schule die zentrale Anlaufstelle zur Informationsbeschaffung für Studierende und ein ebenso angenehmer Lernort. Zur Mediothek gehört ein Nebenraum bzw. ein Lager. Zusätzlich bietet das Forum offene Arbeitsplätze, an denen al lein oder in Gruppen gearbeitet werden kann. Mit einer Küche ausgestattet, bietet die Verpflegungszone Platz für rund einen Drittel der anwesen- den Personen (Studierende und Mitarbeitende ). Sie grenzt an den Bereich mit Aulafunktion und besitzt einen Zugang zum Aussenraum. Aufgrund dieser multifunktionalen Nutzung des Forums (Veranstaltungen, Treffpunkt, konzentriertes Arbeiten, usw.) stellen sich besondere Anforderungen an die Lüftung, das Licht und die Akustik.
3.2.3 Lernwelt
Im Zentrum der HFGS steht gemäss den pädagogisch- didaktischen Leitsätzen der HFGS (vgl. Ka- pitel 3) die Befähigung der Studierenden zur kompetenten Bewältigung des Berufsalltags in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Die Lehrpersonen wenden in Präsenz - und Distanzformaten vielfältige, wirksame Lehr - und Lernformen in unterschiedlichen Gruppengrössen an. Ziel dabei ist es, den Stu- dierenden einerseits das benötigte Fachwissen zu vermitteln. Weiter soll auch die Sozial - und Prob- lemlösungskompetenz entwickelt und gefördert werden. Mit diesem Unterrichtssetting berücksichtigt die HFGS die Bedürfnisse der Studierenden nach Individualisierung und Flexibilisierung angemes- sen und weckt die Lust am Lernen. In der Lernwelt findet der Unterricht für sämtliche Bildungsgänge der HFGS statt. Nebst dem kon- ventionellen Unterricht und den Vorlesungen wird dieser Nutzungsbereich für Übungen und Grup- penarbeiten, Simulationen im Bereich Sozialpädagogik (TT SozPäd), Prüfungsabnahmen sowie Ler- nen und Selbststudium der Studierenden genutzt. Zudem dient er dem Austausch unter den Studie- renden und als Begegnungszone von Studierenden und Lehrpersonen.
Standardisierte Gruppenräume ersetzen diverse unterschiedliche Raumtypen und müssen daher flexibel nutzbar sein (z.B. Virtual Reality Raum, Ruheraum, Studio/Filmraum etc.). Deshalb wird da- rin eine offene Fläche sowie flexibles Mobiliar benötigt. Die Unterr ichtssettings Training und Transfer Sozialpädagogik finden in den Gruppenräumen statt und benötigen mobile Videoinstallationen. Da- bei handelt es sich um audiovisuelle Installationen, welche die unkomplizierte Präsentation von mul- timedialen Inhalten (z.B. gefilmte Übungssequenzen als Feedback, visualisierte Lerninhalte etc.) ermöglichen. Für Unterrichtsformate mit Grossgruppen eignen sich die Hörsäle. Wünschenswert ist eine angren- zende Anordnung von den Hörsälen an die Unterrichtsräume.
3.2.4 TT Pflege
Im Nutzungsbereich Training und Transfer Pflege findet ein handlungsorientierter Unterricht statt, bei welchem Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem realitätsnahen Umfeld vermittelt und trainiert werden. Zusätzlich werden in diesem Nutzungsbereich auch interprofessionelle Trainings und Work- shops angeboten. Der Nutzungsbereich setzt sich aus dem Übungsraum TT Pflege, Materialraum, Umkleideraum, Stationszimmer und dem Ausgussraum zusammen. Der Übungsraum TT Pflege ist für 12 Studierende ausgelegt und beinhaltet vier Betten. Im Raum integriert ist ein Besprechungs - und Arbeitsbereich für Kleingruppen. Zur Durchführung der Perfor- manzprüfungen befinden sich angrenzend an die Übungsräume TT Pflege Beobachtungsschläuche, welche idealerweise zwischen zwei Übungsräumen TT Pflege liegen. Diese Beobachtungsschläu- che sind demnach beidseitig verglast. Nach Möglichkeit grenzt an die Übungsräume TT Pflege ein Gruppenraum (Nutzungsbereich Lernwelt). Eine w eitere Anforderung an den Übungsraum TT Pflege ist die Möglichkeit, diesen in einen Unterrichtsraum transformieren zu können. Dafür ist eine stan- dardisierte Grösse von 80 m 2 sowie flexibles Mobiliar erforderlich. Zu einem Cluster von acht Übungsräumen TT Pflege gehört je ein Materialraum, zwei Stationszim- mer sowie ein Ausgussraum. Das Stationszimmer beinhaltet einen Sterilgut -Verpackungstisch (4 m 2 ), acht Visitenwagen, Mobiliar für Material und zwei Sitzplätze als Notiz -Möglichkeit enthält. Das Stationszimmer muss unmittelbar an die Übungsräume TT Pflege angrenzen oder zwischen den Übungsräumen TT Pflege liegen. Der Ausgussraum weist eine Länge von sechs bis acht Metern sowie eine Breite von drei bis vier
Modelle, Bildwandler, Transportliegen etc. liegt in der idealen Raumanordnung zwischen den beiden OP -Sälen und grenzt an je einen Umkleideraum mit Schleusenfunktion. Der Umkleideraum ist ausgelegt für zehn Personen und beinhaltet eine Schleusenfunktion, um in den sterilen OP -Saal zu gelangen. Als Verbindung dient eine mit einem Sensor elektronisch auslös- bare Schiebetür. D ie beiden OP -Säle grenzen je mit der Schleusenfunktion an einen Umkleideraum. Ebenfalls denkbar ist ein Umkleideraum zwischen den beiden OP -Säle n mit entsprechenden Zu- gängen in beide OP -Säle . Die bauliche Ausgestaltung wird projektspezifisch beurteilt.
3.2.6 Betriebswelt
Die Betriebswelt dient dem Aufenthalt von Schulleitung und Mitarbeitenden. Hier findet sowohl ein Austausch von Verwaltung und Lehrpersonen als auch der persönliche Austausch mit Studierenden (z.B. Sprechstunde Fachstelle Gesundheit, Gespräche zwischen Schulleitung und Studierenden) statt. Sämtliche Aufenthalts - und Büroräumlichkeiten von Schulleitung, Administration und der Lehr- personen sind in der offenen Bürolandschaft untergebracht. Der modernen Ausrichtung der HFGS entsprechend haben die Schulleitungsm itglieder ihren Arbeitsplatz ebenfalls in der offenen Büro- landschaft. Auf Einzelbüros wird verzichtet. Eine Unterteilung der offenen Bürolandschaft in zwei Einheiten, in welchen je ca. 50 Mitarbeitende Platz finden, ist erwünscht . Diese zwei Einheiten sind idealerweise etwas voneinander separiert. In der Betriebswelt ersetzen standardisierte Gruppenräume respektive Sitzungszimmer diverse un- terschiedliche Raumtypen und müssen daher flexibel nutzbar sein (z.B. als Ruheraum, Aufenthalts- raum, Besprechung Lehrpersonen usw.). Für fokussiertes Arbeiten stehen Fokusräume zur Verfü- gung. Zusätzlich stehen Telefonboxen zur Verfügung. Diese sollen durch eine sinnvolle Akustiklö- sung zu verringerten Lärmemissionen in der Bürolandschaft beitragen.
3.2.7 Aussenbereich
Der Aussenbereich umfasst Grünflächen und Hartbereiche auf gedeckten und ungedeckten Flächen mit folgenden Nutzungen: Erschliessung / Auto - und Veloabstellplätze:
Lernfläche Mit der Bepflanzung werden abgetrennte Nischen und Sitzgelegenheiten geschaffen, welche für in- dividuelles Lernen genutzt werden können. Dazu können sich Rasenflächen wie auch ein Hartbe- reich eignen. Erholung Auf Rand und Restflächen ist eine möglichst hohe Biodiversität anzustreben. Dafür wird beispiels- weise mit offen gehaltenem Biotop, lockerer Heckenbepflanzung, Buntbrache oder Magerwiese Rechnung getragen.
4 Standortkriterien
4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen
Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für die HFGS systematisch und transparent gegenübergestellt werden . Die Nutzwertanalyse basiert auf einem Zielkriterienka- talog, bei dem die Nachhaltigkeits dimensionen (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt) und die An- spruchsgruppen angemessen berücksichtigt werden. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren. Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitati- ven Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt .
4.2 Zielkriterienkatalog
Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: - Optimale Lage- und Betriebsqualität - Hohes Potenzial (Studierende, Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungskraft)
5 Raum -, Flächen - und Ausstattungsstandards
5.1 Strukturierung ssysteme
5.1.1 Norm SIA 416
Die Norm SIA 416 definiert Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie aus ihnen abgeleiteten Volumen. Zu den Anwendungsbereichen dieser Flächensystematik gehören Flächen- und Volumen- nachweise als Grundlage von Variantenvergleichen, Kostenermittlungen, Wirtschaftlichkeitsüberle- gungen usw. In den vorliegenden Flächenstandards HFGS werden vorwiegend Hauptnutzflächen (HNF) und be- arbeitete Umgebungsflächen (BUF) definiert. Aus diesen beiden Flächenarten lassen sich entspre- chende Kennwerte ableiten. Die Flächensystematik gemäss Norm SIA 416 ist im Anhang VI doku- mentiert. Die Zuweisung Raum zu Flächenart ist in den Tabellen in Kapitel 5.2 ersichtlich.
5.1.2 Nutzungsbereiche
Die Nutzungsbereiche definieren Gruppen von funktional und räumlich zusammengehörenden Räu- men. Sie geben in der Projektierung Hinweise für die räumliche Anordnung von Raumgruppen (Clus- ter) und deren Beziehungen untereinander. Folgende Nutzungsbereiche werden definiert: - 100 Forum - 200 Lernwelt - 300 TT Pflege - 400 TT Operationstechnik - 500 Betriebswelt - 600 Infrastruktur - 700 Aussenraum
A Allgemeine Gesetze und Normen B Allgemeine Standards / Anforderungen C Nutzungsspezifische Anforderungen C1 Unterrichtsräume Allgemein C11 Unterrichtsraum C12 Hörsaal C13 Gruppenraum / Sitzungszimmer C14 Offene Lernlandschaft C15 Filmraum C16 VR - Raum C2 TT Pflege C21 Übungsraum TT Pflege C22 Stationszimmer C23 Ausgussraum C3 TT OT C31 Übungsraum TT OT C4 Mediotheken C41 Mediotheken C5 Büros
C8 Nasszellen C9 Nebenräume C91 Materialraum / Lager C92 Umkleideraum C93 Werkstatt C10 Verkehrsflächen und Aufenthaltszonen C101 Verpflegungszone C102 Freeflow / Ausgabe Übergeordnete Gesetze und Standards Basis - Standard Erweiterter Standard
5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich
Die in den nachfolgenden Tabellen definierten Flächenstandards gliedern sich nach den unter Ka- pitel 5.1. beschriebenen Nutzungsbereichen. Die m 2 -Angaben pro Nutzungsbereich sind Flächen- budgets. Die einzelnen Raumpositionen sind Orientierungsgrössen und können projektspezifisch variieren. Die Bedarfsermittlung für detaillierte Raumprogramme richtet sich nach den nachfolgend definierten Flächenstandards nach Raum und Nutzungsart. Die Anzahl durch die Stundenplanung belegbarer Räume wird durch die Anzahl Gruppen und die Belegbarkeit einzelner Raumtypen bestimmt (s. An- hang IV). In den nachfolgenden Tabellen w ird die Raumanzahl für die Standortgrösse aus gewiesen, welche für 71 Gruppen ausgelegt ist. Für Räume, die nicht in direkter Abhängigkeit zur Studententafel stehen, werden ausser der Anzahl Gruppen noch andere Bezugsgrössen beigezogen (z.B. zur Berechnung Arbeitsplätze, Mensa etc.). Bei der Dimensionierung von Arbeitsplätzen für Lehrpersonen und Verwaltungspersonal wird pro Vollzeitäquivalent, resp. einem Vollzeitpensum mit einem Arbeitsplatz gerechnet. Die wichtigsten Planungswerte (Durchschnitt) stellen sich wie folgt dar: Anzahl Gruppen 71 Anzahl Gruppen pro Tag 3 7 Gruppen grösse Pflege (Ziel wert ) 25 Gruppen grösse OT (Ziel wert ) 25 Gruppen grösse SozPäd (Ziel wert ) 22 Anzahl MA Schulleitung , Admin istration, ICT, Hausdienst (VZÄ)
0. 4 MA Admin /Gruppe
Lehrpersonen pro Tag 2 Lehrpersonen (VZÄ) pro Gruppe pro Tag Arbeitsplätze L ehrpersonen 1 Arbeitspl a tz pro Lehrperson (VZÄ) pro Tag Sitzplätze Mensa 8 .7 Sitzplätze Mensa pro Gruppe pro Tag Sitzplätze Aula 0.6 Sitzplätze Aula pro Studierende pro Tag Tabelle 1: Berechnungsparameter Flächenstandards
Flächenbedarf Forum Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
100 Forum
10 1 Empfang HNF 2.2 C54 1 pro 1 Anlage 50
10 2 Bereich mit Aulafunktion HNF 5.6 C 61 1 pro 1 Sitzplatz Aula 0.4
10 3 Arbeitsplätze offen HNF 5.2 C55 1 pro
100 Anzahl SuS/Tag
10
10 4 Verpflegungszone HNF 1.5 C101 1 pro 1 Sitzplatz Mensa 1.8
10 5 Freeflow / Ausgabe HNF 3.8 C102 1 pro 1 Sitzplatz Mensa 0.3
10 6 Küche inkl. Nebenraum HNF 3.8 C7 1 pro 1 Anlage 140
10 7 Mediothek HNF 5.4 C 41 1 pro 1 Anlage 160
10 8 Nebenraum / Lager Mediothek HNF 2.2 C9 1 1 pro 1 Anlage 20 Tabelle 2: Flächenbedarf Forum Flächenbedarf Forum pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2
100 Forum
101 Empfang 1 50
102 Bereich mit Aulafunktion 52 0 208
103 Arbeitsplätze offen 9 90
104 Verpflegungszone 320 576
105 Freeflow / Ausgabe 320 96
Flächenbedarf Lernwelt Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
200 Lernwelt
20 1 Unterrichtsraum 1) HNF 5.2 C11 1 pro 1 .2 Anzahl Gruppen/Tag
80
20 2 Hörsaal HNF 5.2 C12 1 pro 5 Anzahl Gruppen/Tag
200
20 3 Gruppenraum HNF 5.2 C13 1 pro 1 Unterrichtsfläche (UR+HR)
40
20 4 Offene Lernlandschaft HNF 5.2 C14 1 pro 6 Unterrichtsräume 160 Tabelle 4: Flächenbedarf Lernwelt
1) In den Unterrichtsräumen sind die Raumtypen C15 Filmraum und C16 VR -Raum inkludiert . Dadurch ergibt sich ein Total von 31 Unterrichtsräumen ( 29 Unterrichtsräume plus je ein Film - und VR -Raum). Flächenbedarf Lernwelt pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2
200 Lernwelt
201 Unterrichtsraum 31 2’480
202 Hörsaal 8 1’600
203 Gruppenraum 30 1’200
204 Offene Lernlandschaft 6 960 Total 6’240 Tabelle 5: Flächenbedarf Lernwelt pro Standortgrösse
Flächenbedarf TT Pflege Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
300 TT Pflege
301 Übungsraum TT Pflege HNF 6.7 C21 1 pro 1.2 Gruppen Pflege/Tag
80
302 Materialraum HNF 4.1 C91 1 pro 8 Übungsraum TT Pflege
20
303 Stationszimmer HNF 2.2 C23 1 pro 4 Übungsraum TT Pflege
30
304 Ausgussraum HNF 6.1 C24 1 pro 8 Übungsraum TT Pflege
30 Tabelle 6: Flächenbedarf TT Pflege Flächenbedarf TT Pflege pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2
300 TT Pflege
301 Übungsraum TT Pflege 10 800
302 Materialraum 2 40
303 Stationszimmer 3 90
304 Ausgussraum 2 60 Total 990 Tabelle 7: Flächenbedarf TT Pflege pro Standortgrösse
Flächenbedarf TT OT Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
400 TT O T
401 Übungsraum TT OT (OP) HNF 6.3 C31 1 pro 3 Gruppen OT/Tag 80
402 Lager OP HNF 4.1 C91 1 pro 2 Übungsraum TT OT (OP)
80
403 Umkleideraum NNF 7.2 C92 1 pro 2 Übungsraum TT OT (OP)
15 Tabelle 8: Flächenbedarf TT OT Flächenbedarf TT OT pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2
400 TT O T
401 Übungsraum TT OT (OP) 2 160
402 Lager OP 1 80
403 Umkleideraum 1 15 Total 25 5 Tabelle 9: Flächenbedarf TT OT pro Standortgrösse
Flächenbedarf Betriebswelt Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
500 Betriebswelt
50 1 Gruppenraum / Sitzungszimmer HNF 2.3 C13 1 pro 40 LP und Ad- min/Tag
40
50 2 Fokusraum HNF 2.1 C51 1 pro 8 LP und Ad- min/Tag
8
50 3 Offene Bürolandschaft HNF 5.2 C53 1 pro 1 Arbeitsplatz LP und Admin
10
504 Telefonbox C52 1 pro 10 Arbeitsplätze LP und Admin
2 Tabelle 10: Flächenbedarf Betriebswelt Flächenbedarf Betriebswelt pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2
500 Betriebswelt
501 Gruppenraum / Sitzungszimmer 3 120
502 Fokusraum 13 104
503 Offene Bürolandschaft 100 1’000
504 Telefonbox 10 20 Total 1’244 Tabelle 11: Flächenbedarf Betriebswelt pro Standortgrösse
Flächenbedarf Infrastruktur Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
600 Infrastruktur
6 0 1 Büro Hauswartung HNF 2.1 C56 1 pro 1 Anlage 10
6 0 2 Werkstatt Hauswartung HNF 3.2 C9 3 1 pro 1 Anlage 15
6 0 3 Umkleideraum TT Pflege HNF 5.5 C 9 2 1 pro 1 Anlage 30
6 0 4 Garderobe Personal Mensa HNF 5.5 C9 2 1 pro 1 Anlage 35
6 05 Lager Pflege N NF 4.2 C9 1 1 pro 1 Anlage 250
6 05 Lager Soz ialp äd agogik N NF 4.2 C9 1 1 pro 1 Anlage 40
6 0 7 Lager Allgemein N NF 4.2 C9 1 1 pro 1 Anlage 80
6 0 8 Lager IT/FDE NNF 7.6 C9 1 1 pro 1 Anlage 10
6 0 9 Lager Archiv NNF 4.2 C9 1 1 pro 1 Anlage 40
610 Lager Möbel NNF 4.2 C9 1 1 pro 1 Anlage 200
611 Lager Bibliothek NNF 4.2 C9 1 1 pro 1 Anlage 15 Tabelle 12: Flächenbedarf Infrastruktur Flächenbedarf Infrastruktur pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2
600 Infrastruktur
601 Büro Hauswartung 1 10
602 Werkstatt Hauswartung 1 15
603 Umkleideraum TT Pflege 1 30
604 Garderobe Personal Mensa 1 35
Flächenbedarf Aussenraum Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
700 Aussenraum
701 Hartbereich BUF 1 pro 1 Studierende 7
702 Grünbereich BUF 1 pro 1 Studierende 7
703 Infrastruktur BUF 1 pro 1 Studierende 0.5
704 Parkierung BUF n.a. n.a. Tabelle 14: Flächenbedarf Aussenraum Flächenbedarf Aussenraum pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2
700 Aussenraum
701 Hartbereich BUF 6’034
702 Grünbereich BUF 6’034
703 Infrastruktur BUF 431
704 Parkierung BUF n.a . Total 12’499 Tabelle 15: Flächenbedarf Aussenraum pro Standortgrösse
5.3 Bedarfsermittlung
5.3.1 Hauptnutzfläche (HNF)
Da die Planungswerte standortspezifisch variieren können (z.B. Personalstruktur, Arbeitsplatzkon- zept, Verpflegungskonzept etc.), sind die Werte in den Flächenstandards als Richtgrössen pro Gruppe in Abhängigkeit zur Standortgrösse ableiten. Total Hauptnutzfläche m 2 m 2 HNF Total 10’ 284 m 2 HNF pro Gruppe pro Tag 2 7 8 Tabelle 16: Richtgrössen HNF pro Standort
5.3.2 Geschossfläche (GF)
Geschossflächen ergeben sich projektspezifisch. Sie setzen sich aus den Hauptnutzflächen (HNF), den Nebennutzflächen (NNF), den Verkehrsflächen (VF), den Funktionsflächen (FF) und den Kon- struktionsflächen (KF) zusammen (vergleiche auch Anhang VI). Da in einem frühen Projektstadium noch kein architektonisches Konzept vorliegt, wird insbesondere für die Ermittlung des Arealbedarfs und der Grobkosten das HNF- Raumprogramm mit einem Faktor hochgerechnet. Für diese Berech- nungen wird ein Faktor von 1.8 bis 2.0 Geschossfläche zu Hauptnutzfläche (GF / HNF) angenom- men oder ein Faktor von 0.5 bis 0.56 Hauptnutzfläche zu Geschossfläche (HNF / GF). Diese Werte resultieren aus verschiedenen Benchmarks im Bereich Höhere Fachschulen (Durchschnittswert ver- schiedener Referenzobjekte). Gegenüber den beiden Immobilien- Standards Mittelschulen und BFGS, welche jeweils Faktoren von 1.8 GF / HNF respektive 0.56 HNF / GF vorgeben, fehlen im Raumprogramm der HFGS die Sporthallen. Diese weisen üblicherweise ein sehr effizientes Verhält- nis von Hauptnutzfläche und Geschossfläche auf und ermöglichen so in den übrigen Nutzungsbe- reichen relativ zu den Hauptnutzflächen leicht höhere Geschossflächen. In der konkreten Umset- zung können diese Werte je nach Rahmenbedingung stark variieren.
Damit werden kurze Wege und eine effiziente Entfluchtung des Gebäudes gewährleistet. In dichten urbanen Situationen kann aber eine grössere Höh enentwicklung des Gebäudes nötig werden. In jedem Fall ist aber eine Überschreitung der Hochhausgrenze zu vermeiden. Ein Untergeschoss ist für Neben - und Technikräume, allenfalls aber auch für V ersa mmlungsräume ausreichend. Wird die Parkierung unterirdischen gelöst , werden gegebenenfalls weitere Untergeschosse nötig.
5.3.4 Bearbeitete Umgebungsflächen (BUF)
Die bearbeitete Umgebungsfläche beinhaltet alle Nutzungsarten des Aussenraumes. Die notwen- dige Fläche für den Aussenraum ist abhängig vom Angebot in der näheren Umgebung.
5.3.5 Grundstückfläche (GSF)
Die Grundstücks fläche setzt sich zusammen aus der Gebäudegrundfläche (GGF) und der Umge- bungsfläche (UF = BUF). Die aus den Flächenstandards abgeleitete Grundstücksfläche stellt gleich- zeitig den Arealbedarf für Erweiterungen oder Neubauten in Abhängigkeit zur Standortgrösse dar. Im Minimum sind die Gebäudegrundfläche sowie die absolut zwingenden Erschliessungsflächen notwendig. Für die HFGS ist eine Grundstücksfläche von mindestens 7'000 m 2 notwendig. Optimal sind ca. 17'000 m 2 .
5.3.6 Bedarf weiterer Partner
Die langfristige Entwicklungsstrategie für die kantonalen Gesundheits - und Sozialschulen sieht für die HFGS vor, dass sich nach Möglichkeit weitere Partner aus dem Bildungsbereich im Gesundheits - und Sozialwesen an einem gemeinsamen Standort niederlassen. Je nach Bedarf dieser Partner sind die Anforderungen an die vorstehend definierten Flächen entsprechend zu erhöhen.
Anhang I. Abkürzungsverzeichnis AP Arbeitsplatz BKS Department Bildung, Kultur und Sport (Kanton Aargau) BUF Bearbeitete Umgebungsfläche DFR Depart ement Finanzen und Ressourcen (Kanton Aargau) DIN Deutsches Institut für Normung VZÄ Vollzeitäquivalent GF Geschossfläche HF Höhere Fachschule HFGS Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales HNF Hauptnutzfläche LP Lehrpersonen NNF Nebennutzfläche OT Operationstechnik OP Operation SIA Schweizer ischer Ingenieur - und Architektenverein SN Schweizer Normenwerk SozPäd Sozialpädagogik SP A Sitzplatz Aula SP M Sitzplatz Mensa SuS Studentinnen und S tudenten VF Verkehrsfläche
II. Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen Oberziele ( Gewichtung ) Zielkriterien Erläuterungen der Ziel- kriterien
1 Optimale Lage - / Betriebsqualität
1 1 Gute Erreichbarkeit Beispielsweise Lage des Schulstandortes im Verhältnis zu Wohnorten der Studierenden, ÖV -Güteklasse, Distanz zum nächsten Bahn- halt, Potenzial Fuss - und Veloverkehr
12 Hohe Aufenthaltsqualität Beispielsweise Wohlbefinden und Möglichkeit zu verschiedenen Lernsituationen, Ruhepha- sen und sozialem Austausch aufgrund Exposi- tion Grundstück, Einrichtungen im Umfeld, Lärm - und Luftimmissionen
1 3 Hohe Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe Beispielsweise flexible Raumnutzung nach Raumtypen, flexible Binnenstrukturierung des vorhandenen Raums mit Gestaltungsfreiheiten für verschiedene Unterrichtsformen und Ar- beitsstrukturen, Weglängen zwischen Raumty- pen / Clustern
14 Genügende Abdeckung des Flächenbedarfs Aussenflächen Beispielsweise optimale verfügbare Fläche ge- mäss Raumprogramm unter Einbezug der stadträumlichen Gegebenheiten
2 Hohes Potenzial ( Studierende , Erweiterungspotenzial , Ausstrahlungskraft)
21 Studierendenpotenzial Grösse des potenziellen Einzugsgebiets
32 Passender Zeitrahmen Beispielsweise Zeitgerechtes Angebot an Un- terrichtsräumen
33 Geringe Projektrisiken Beispielsweise bauliche, finanzielle Risiken, Einsprachegefahr
4 Geringer Ressourcenverbrauch
41 Hohe Energieeffizienz Beispielsweise Kompaktheit, Energiever- brauch, minimale graue Energie
42 Optimales Ausschöpfen von Synergien Beispielsweise Abdeckung eines Teils des Raumprogramms durch bereits bestehende Inf- rastrukturen an anderen öffentlichen Einrichtun- gen, Möglichkeit zur Abdeckung von zusätzli- chem konkreten Raumbedarf durch andere öf- fentliche Einrichtungen.
III. Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp A All gemeine Gesetze, Normen und Richtlinien Allgemeine Gesetze, insbesondere Bauverordnung (BauV; SAR 713.121) und Baugesetz (BauG; SAR 713.100) des Kantons Aargau. Allgemeine Gesetze, insbesondere Bauverordnung (BauV; SAR 713.121) und Baugesetz (BauG; SAR 713.100) des Kantons Aargau. Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG; SR 151.3) Dokumentationen Fachstelle hindernisfreie Architektur Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen. Kantonales Energiegesetz Normenwerk SIA Schweizer Normenwerk (SN EN) Normen und Empfehlungen BASPO Normen, Richtlinien und Empfehlungen bfu Richtlin i en Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen, IMAG: https://www.ag.ch/de/dfr/immobilien/richtlinien_standards/richtlinien_standards.jsp B Allgemeine Anforderungen Tertiärstufe 3b Raumnutzungsdaten - gemäss SIA Norm 2024:2015 Lichte Raumhöhe - min. 3 m, ansonsten abzustimmen auf Nutzung, Raumproportion und Deckenkonstruktion (z.B. Holzbau) Boden - und Wandbeläge - widerstandsfähig, unterhaltsarm Decken - schallabsorbierend gemäss speziellen Raumanfor- derungen Schallschutz - gemäss Norm SIA 181 Raumakustik - Nachhallzeit Tsoll: 0.5s - 0.8s (SIA 181) Sonnenschutz - Sonnenschutz aussenliegend, Antrieb elektrisch Beleuchtung - Lichtsteuerungsautomatik als Teil der Raumauto- mation
- Security - Anlagen (CCTV, etc.) sind nutzerspezi- fisch Energie, Nachhaltigkeit - Das Gebäude soll so konzipiert werden, dass der sommerliche Wärmeschutz erfüllt werden kann Heizung - Wärmeabgabe im Raum mit bedarfsgerechter Re- gulierung - Bei Möglichkeit zur freien Kühlung ist eine Flä- chenheizung zu prüfen Kühlung - Grundsätzlich soll die Anforderung des sommerli- chen Wärmeschutzes bereits durch das Gebäude erfüllt werden, sodass Kühlung nicht erforderlich wird. - Freie Kühlung (Grundwasser, Erdsonden o.ä.) soll jedoch geprüft werden Lüftung - Mechanische Lüftung ist anzustreben, nach Anfor- derung Energielabel. Regelung bedarfsgerecht. - Dennoch soll effiziente Fensteröffnung möglich sein. - Reine Fensterlüftung nur mit Effizienznachweis (z.B. Strömungssimulation) - Lüftung mit Feuchtrückgewinnung, Platzreserve für Befeuchternachrüstung Sanitärtechnik - Schulzimmer und WC - Anlagen werden nur mit Kaltwasser ausgerüstet Gebäudeautomation - Gebäudeleitsystem (GLS) mit gesamtheitlicher Ge- bäudesicht: Integration der Raumautomation, der Messstellen, der Alarmierungen, etc. in das GLS. - Zentrale Befehle werden über das GLS abgesetzt (Anbindung an Stundenplan, etc.) - Fernzugriff gemäss kantonalen Richtlinien - Schnittstelle zu kantonalem Energiemonitoring Ausstattung - Die Schulraumtechnik (Wandtafel, Smart Board, Visualizer, Beamer, Monitor, ...) soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und wird zusam- men mit dem Nutzer erarbeitet
C1 Unterrichtsräume Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbe- reich Aufenthalt und Vorbereitung Lehr- personen Direkte Nachbarschaft zu Aussenraum Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend - befahrbar (mit Palettenrolli) Wand Projektionsfläche magnetisch a bwaschbar (v.a. um Lavabo) Akustik Lärmempfindlichkeit mittel / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend geschützt gemäss SIA 181 Türen 1 - flüglig Breite spezial: 1.2 x 2.1 m i.L. Drücker Bei den Verbindungstüren zu den Grup- penräumen und den Türen zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Schliessanlage elektronisches Schliesssystem (Badge online / offline) von innen verriegelbar (Amokschliessfu n ktion)
Legionellenschutz Elektro Wlan - Versorgung, UKV - Anschlüsse Spezielle Anschlüsse und Installationen Audio- / Videotechnik mit Hauptschalter (Beamer / Docking Station) Feste Arbeitsplätze (Lehrpersonal, etc.) sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen Für die Erschliessung der Schülerpulte ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler mobile Devices für den Unterricht nutzen Beleuchtung Tageslicht zwingend steuer - und dimmbar präsenzgesteuert Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C2 TT Pflege Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbe- reich Lernwelt Barrierefrei (Nutzungsbereich TT Pflege auf demselben Stock) Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal - Desinfektionsmittelbeständig
Drücker Breite spezial : 1.2 x 2.1 m i.L. Bettengängige Spitalzimmertür Bei den Verbindungstüren zu den Grup- penräumen und den Türen zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Schliessanlage elektronisches Schliesssystem (Badge online / offline) von innen verriegelbar (Amokschliessfu n ktion) Sonnen - und Blendschutz Lamellenstoren aussenliegend (Sonnen- schutz) Innenliegender Blendschutz ergänzende manuelle Steuerung Haustechnik Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) - Sommer opt. 24 / max. 26, Winter opt.
22 / min. 21 gemäss SIA 180 Lüftung - Keine spez. Anfor derungen Sanitär Kaltwasser und Warmwasser Waschbecken Plättlischild Legionellenschutz Elektro Wlan - Versorgung, UKV - Anschlüsse Spezielle Anschlüsse und Installationen Audio- / Videotechnik mit Hauptschalter (CAE -kompatibel ) C21 zu jedem Pflegebett zwei Dreifachsteck- dose zugeordnet C21 Medienleiste mit Sauerstoff, Druckluft und
C 3 TT OT Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude Keine Vorgabe Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - Desinfektionsmittelbeständig (Alkohol, Jod) - robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend - PVC / Vinyl - befahrbar (mit Palettenrolli) Wand Projektionsfläche a bwaschbar (v.a. um Lavabo) Akustik Erhöhte Anforderungen gemäss SIA 181 Türen Schiebetür (kontaktlos mit Sensor oder mit Push - Knopf) Breite spezial: 1.2 x 2.1 m i.L. Bettengängige Spital zimmer tür Bei den Verbindungstüren zu den Grup- penräumen und den Türen zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Schliessanlage elektronisches Schliesssystem (Badge online / offline) von innen verriegelbar (Amokschliessfu n ktion) Sonnen - und Blendschutz Falls Fenster vorhanden: Lamellenstoren aussenliegend (Sonnenschutz) Falls Fenster vorhanden: Innenliegender
Spezielle Anschlüsse und Installationen Audio- / Videotechnik mit Hauptschalter (CAE -kompatibel ) Beleuchtung Deckenleuchten steuer - und dimmbar manuell Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C4 Mediotheken Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude Keine Vorgabe Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend - befahrbar (mit Palettenrolli) Wand a bwaschbar (v.a. um Lavabo) Akustik Empfehlung Stufe 1 gemäss SIA 181 Türen 1 - flüglig Breite Standard : 1 m i.L. Drücker Bei den Verbindungstüren zu den Grup- penräumen und den Türen zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden
- Keine spez. Anfo r derungen Sanitär Keine Vorgaben Elektro Wlan - Versorgung, UKV - Anschlüsse Spezielle Anschlüsse und Installationen Audio- / Videotechnik mit Hauptschalter Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen Für flexible Arbeitszonen ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen (mobile Devices, etc.) Beleuchtung Tageslicht in Bereich von Arbeitsplätzen zwingend steuer - und dimmbar von zentraler Stelle aus Individuelle AP - Beleuchtung Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C5 Büros Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbe- reich Forum Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbe- reich Lernwelt Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht,
der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Schliessanlage elektronisches Schliesssystem (Badge online / offline) von innen verriegelbar (Amokschliessfu n ktion) Sonnen - und Blendschutz Lamellenstoren aussenliegend (Sonnenschutz) Innenliegender Blendschutz ergänzende manuelle Steuerung Haustechnik Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) - Sommer opt. 24 / max. 26, Winter opt.
22 / min. 21 gemäss SIA 180 Lüftung - Keine spez. Anforderungen Sanitär Kaltwasser Legionellenschutz Elektro Wlan - Versorgung Spezielle Anschlüsse und Installationen Audio- / Videotechnik mit Hauptschalter (Beamer / Docking Station) Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen EDV Installationen: - 1x UKV -Anschluss pro WLAN -Ac- cess- Point - 1X UKV- Anschluss pro Arbeitsplatz - UKV -Anschlüsse für Multifunktions- printer - Bedien- /Auslöseeinheit der Spracha- larmierungs - und Gonganlage Beleuchtung Deckenleuchten (LED)
C6 Grossräume Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude Eingangsbereich Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend - befahrbar (mit Palettenrolli) Wand l anglebig, robust, pflegeleicht a bwaschbar Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emis- sionen und Immissionen genügend ge- schützt gemäss SIA 181 bzw. DIN 18041 Türen Breite Standard : 1 m i.L. Schliessanlage elektronisches Schliesssystem (Badge online / offline) von innen verriegelbar (Amokschliessfu n ktion) Sonnen - und Blendschutz Lamellenstoren aussenliegend (Sonnenschutz) Innenliegender Blendschutz ergänzende manuelle Steuerung Haustechnik Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) - Sommer opt. 24 / max. 26, Winter opt.
22 / min. 21 gemäss SIA 180 Lüftung - Keine spez. Anforderungen
Individuelle AP - Beleuchtung SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG präsenzgesteuert manuell SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C7 Küche Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude Keine Vorgaben Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend - rutschsicher - befahrbar (mit Palettenrolli) - Plättli Wand Plättli a bwaschbar Akustik Erhöhte Anforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend geschützt gemäss SIA 181 bzw. DIN 18041
- Sommer opt. 24 / max. 26, Winter opt.
22 / min. 21 Lüftung - Gem. Richtlinie SWKI VA 102 -1 gemäss Richtlinie SWKI VA 102 -1 Kühlung - Gem. Richtlinie SWKI VA 102 -1 gemäss Richtlinie SWKI VA 102 -1 Sanitär Kaltwasser und Warmwasser Ver - und Entsorgung Gastrokonzept, Fett- abscheider prüfen Legionellenschutz Elektro Wlan - Versorgung, UKV - Anschlüsse Spezielle Elektroinstallationen (z.B. Steckdosen 400 V) Beleuchtung manuelle Licht - und Kraftinstallationen für die Kücheninfrastruktur dimmbar Tageslicht zwingend präsenzgesteuert Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C 8 Nasszellen Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude An den Kernen Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag
Drücker Schliessanlage Keine Schliessung WC - Trenntüren abschliessbar Sonnen - und Blendschutz Keine Vorgaben Haustechnik Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) - Keine spez. Anforderungen gemäss SIA 180 Lüftung - Keine spez. Anforderungen Gem. Richtlinie SWKI VA 102 -1 Sanitär Kaltwasser - und Warmwasser anschlüsse für Duschen Kaltwasser Legionellenschutz Elektro KW - Anschlüsse Beleuchtung präsenzgesteuert Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C9 Nebenräume Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude An den Kernen Raumhöhe Keine spez. Anforderungen Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht,
Schliessanlage Elektronisches Schliesssystem (Badge online/offline) WC - Trenntüren abschliessbar Sonnen - und Blendschutz Keine Vorgaben Haustechnik Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) - Keine spez. Anforderungen gemäss SIA 180 Lüftung - Keine spez. Anforderungen g em äss Richtlinie SWKI VA 102 -1 Kühlung - Gem. spez. Anforderungen (z.B. IT) Sanitär Keine spez. Anforderungen Elektro Wlan - Versorgung Beleuchtung CEE - Steckdosen / Kleinverteiler für mo- bile Verbraucher präsenzgesteuert Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C1 0 Verkehrsflächen und Aufenthaltszone Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude Haupteingang Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht,
Apparate mit Geräuschemissionen Vibrationen Türen Keine spez. Anforderungen Schliessanlage elektronisches Schliesssystem (Badge online / offline) Sonnen - und Blendschutz Keine spez. Anforderungen Haustechnik Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) - Sommer opt. 24 / max. 26, Winter opt.
22 / min. 21 gemäss SIA 180 Lüftung - Keine spez. Anforderungen Sanitär Bodenablauf Kaltwasser - Anschluss Elektro Wlan - Versorgung, UKV - Anschlüsse Beleuchtung Tageslicht zwingend Deckenleuchten Individ uelle AP - Beleuchtung steuer - und dimmbar präsenzgesteuert Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG
IV. Bedarfskennzahlen Belegbarkeit der Unterrichtszimmer Für die Berechnung der Belegbarkeit liegen die Anzahl Gruppen zugrunde. Aufgrund der Tatsache, dass sämtliche Ausbildungen Praktika mit unterschiedlicher Dauer beinhalten, wird auf die Wochen- lektionen als Berechnungsgrundlage verzichtet. Stattdessen stützt sich die Belegbarkeit auf die sich im Schulhaus befindenden Gruppen zu Spitzenzeiten ab. Die flexible n Nutzungsmöglichkeiten der Sch ulräume sorgen für eine optimale Auslastung. Sanitärräume Die Berechnung der erforderlichen Anzahl Toiletten erfolgt in Anlehnung an die Norm SN 521 614 (Modulordnung im Bauwesen – Reihensanitärräume) sowie die Verordnung 33 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsschutz) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Für die WC -Anlagen der Sportanla- gen sind die BASPO -Normen massgeblich. Für Frauen und Männer sind grundsätzlich getrennte WC -Anlagen vorzusehen. Sie sind in eine Vorzone mit Handwaschbecken und eine WC -Anlage zu unterteilen. Das barrierefreie WC ist ebenfalls als genderneutrales WC zu verstehen. Die Minimalanforderung an WC -Anlagen, welche primär den Studierenden dienen, richtet sich nach der Anzahl Unterrichtsräume. Zusätzlich wird projektspezifisch der Geschlechteranteil der Studie- rendenzahlen bei der Erstellung der WC -Anlagen miteinbezogen. Die Dimensionierung und Anzahl der WC -Anlagen hängt massgeblich von der räumlichen Situation ab. Folgende weitere Grundsätze sind dabei zu berücksichtigen: • Pro Geschoss mindestens 1 WC Anlage Frauen / Männer • Pro Geschoss mindestens 1 barrierefreies WC (genderneutral; dient auch WC für Lehrper- sonen) • Spezialnutzungen mit Publikumsverkehr (Aula, Bibliothek etc.) erfordern zusätzliche Kapazi-
Putzräume sind zu belüften, evt. Mit Fensterlüftung, für Putzmaschine sind Befüll - und Entleerungs- möglichkeiten sicherzustellen, Bodenablauf -Gitter min. 40 x 40 cm. Autoabstellplätze Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Berechnung der Auto - und Zweiradabstellplätze des Parkplatz - und Zonenreglement der jeweiligen Gem einde massgebend ist. Für einen Autoabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 25 m 2 zu rechnen. Es sind La destationen für E -Autos vorzusehen. Zweiradabstellplätze Die Berechnung für Zweiradabstellplätze beruht auf der Norm VSS SN 640 065. Diese sieht pro Schulstufe Richtwerte vor. Das erforderliche Angebot ist von der Lage und dem Einzugsgebiet ab- hängig. Für einen Zweiradabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 2 m 2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E -Velos vorzusehen.
V. Schallschutzanforderungen Die Grundlage für Bau - und Raumakustik (Schallschutz) stellt die SIA Norm 181 «Schallschutz im Hochbau» dar. Die Norm behandelt die Anforderung zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten und gibt Empfehlungen für den Schallschutz innerhalb von Nutzungsei nheiten. In allen Projekten sind die gesetzlichen Anforderungen wie auch die entsprechenden Empfehlungen an den Schall- schutz innerhalb der Nutzungseinheiten gemäss SIA 181, Anhang G, Tab. 15, 16, Stufe 1 einzuhal- ten.
VI. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277
Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Kanton Aargau BFGS Immobilien - Standard P lanconsult W+B AG, Basel Bereich Strategische Planungen
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines ............................................................................................................................... 4
1.1 Geltungsbereich ............................................................................................................... 4
1.2 Zweck und Ziele ............................................................................................................... 4
1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen ....................................... 4
1.4 Design der Prozesse ........................................................................................................ 5
1.5 Anwendung der Raumtabellen ......................................................................................... 5
1.6 Anforderungen an die Bauweise ...................................................................................... 5
2 Organisation der BFGS ............................................................................................................ 6
2.1 Umfeldentwicklung Gesundheits - und Sozialschulen ....................................................... 6
2.2 Bildungsgänge der BFGS ................................................................................................ 6
2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven ............................................... 8
3 Pädagogisch- didaktische und schulorganisatorische Ausrichtung und Nutzungskonzept
8
3.1 Räumlich -pädagogisches Konzept ................................................................................... 8
3.1.1 Pädagogische Leitsätze ....................................................................................... 8
3.1.2 Leitsätze zur Schulorganisation und Schulbetrieb ................................................ 9
3.1.3 Leitsätze zur Raumgestaltung .............................................................................. 9
3.1.4 Leitsätze zum Bezug zum Standort und zur Umgebung ....................................... 9
3.1.5 Leitsätze zur gesellschaftspolitischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit ................. 9
3.2 Nutzungskonzept BFGS ................................................................................................. 10
3.2.1 Gesamtanlage .................................................................................................... 10
3.2.2 Forum ................................................................................................................ 11
3.2.3 Unterricht ........................................................................................................... 12
3.2.4 Spezialunterricht Naturwissenschaften .............................................................. 13
3.2.5 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen ........................................................ 13
3.2.6 Administration und Schulleitung ......................................................................... 13
3.2.7 Sport .................................................................................................................. 14
3.2.8 Aussenbereich ................................................................................................... 14
5.3.4 Bearbeitete Umgebungsfläche BUF ................................................................... 30
5.3.5 Grundstücksfläche (GSF) ................................................................................... 30
Anhang ......................................................................................................................................... 31 I. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................. 31 II. Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen ................................................... 32 III. Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp .................................................. 34 IV. Bedarfskennzahlen ........................................................................................................ 49 V. Schallschutzanforderungen ............................................................................................ 51 VI. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 ................................................... 52
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die Immobilien -Standards für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) dienen als Leitfaden für die Konzeption, Planung und Realisierung eines Neubaus, eines Umbaus oder eines Erweiterungsbaus an der B FGS . Sie ermöglichen eine ressourcenschonende und nutzungsgerechte Flächenevaluation, Projektplanung und - realisierung der Bauprojekte. Sie sind eine der Vorgaben des Planungs - und Ausführungsauftrags. Die Immobilien -Standards BFGS wurden am xx. xx.xxxx vom Regierungsrat beschlossen ( RRB Nr. xxx).
1.2 Z weck und Ziele
Die Immobilien -Standards der BFGS unterstützen die Nutzer bei der Bedürfnisformulierung, leisten einen Beitrag zur Stärkung des politischen Verständnisses für die Anliegen der Schulen und erleich- tern den Dialog zwischen den Disziplinen Pädagogik und Architektur. Die Immobilien -Standards die- nen der Implementierung des neuen strategischen und pädagogisch- didaktischen Konzept der BFGS. Die Immobilien -Standards sind als verbindliche Planungsgrundlage in Zusammenhang mit Raum- bereitstellungen anzuwenden und für Planende und Behörden bestimmt. Sie gelten als Vorgaben für die Planung von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an den Benutzer. Sie definieren und er- klären architektonische und pädagogische Begriffe im Kontext eines kooperativen Planungsprozes- ses. Ausserdem beschreiben sie Prozesse und Methoden zur Bedarfsermittlung der Infrastruktur und definieren räumliche Zielgrössen und Kennzahlen. Sie gewährleisten somit eine transparente Herleitung der Raumansprüche.
1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen
1.4 Design der Prozesse
Das Departement BKS hat gemeinsam mit der BFGS ein Nutzungskonzept erarbeitet. Dieses fasst die quantitativen und qualitativen Anforderungen des Nutzers der Gebäude zusammen. Auf Basis der pädagogisch- didaktischen Leitsätze und architektonischen Bestandesaufnahmen werden die Nutzungsbereiche und die benötigten Raumtypen (Typisierung und Standardisierung der Räume sowie die räumlichen Anforderungen) abgeleitet aus den schulischen Abläufen im Dialog entwickelt. Der Planungs -, Bau - und Bewilligungsprozess erfolgt nach dem jeweils aktuellen Generalablaufplan (GAP).
1.5 Anwendung der Raumtabellen
Eine Standardisierung der Ber ufsfachschulnutzung impliziert eine Harmonisier ung des Raumbe- darfs der beiden zukünftigen Standorte der BFGS. Für die Aufnahme des Wachstums der Lernenden werden neue Standorte benötigt, die in den kommenden Jahren geplant, gebaut und/oder bezogen werden. Stand heute ist jedoch die zukünftige Situation zu einem gewissen Teil noch ungewiss. Die Immob ilien -Standards der BFGS können daher nicht den Anspruch erheben, den Raumbedarf über beide zukünftigen Standorte einheitlich zu gewährleisten. Dort wo es aus denkmalpflegerischen oder bautechnischen Gründen Raumstrukturen zu erhalten gi lt, sind Abweichungen von diesen Stan- dards zu erwarten. Die Immobilien -Standards der BFGS k ommen daher insbesondere bei Neu - und Umbauvor haben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume wo erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden kön- nen. Mit dem beiliegenden Raummodell können beliebige Standortgrössen durch manuelle Eingabe si- muliert und skaliert werden. Grundsätzlich werden die Standortgrössen im Basismodell nach Anzahl Sporthallen skaliert (drei bis fünf Sporthallen).
1.6 Anforderungen an die Bauweise
2 Organisation der BFGS
2.1 Umfeldentwicklung Gesundheits - und Sozial schulen
Die Berufsausbildung im Bereich Gesundheit und Soziales ist von grossem öffentlichem Interesse . Aufgrund der demografischen Entwicklung wie dem allgemeinen Bevölkerungswachstum und der Alterung der Bevölkerung, dem medizinisch- technischen Fortschritt sowie der Einkommensentwick- lung entsteht ein Zusatzbedarf der zukünftigen Fachkräfte. Hinzu kommt d er Ersatzbedarf der Fach- kräfte aufgrund Pensionierungen oder Berufsaustritten. Auf Bundesebene ergab sich mit der Annahme der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflege- initiative) durch die Stimmbevölkerung am 28. November 2021 unter anderem eine Verpflichtung der Kantone, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfüg ung stehen. Nebst finanzi- ellen Auswirkungen für den Kanton Aargau liegt die weitere Umsetzung der Ausbildungsoffensive in der Verantwortung des Kantons, welche zum Ziel hat, die Anzahl Ausbildungsabschlüsse in der Pflege zu erhöhen.
2.2 Bildungsgänge der BFGS
AGS Die Ausbildung zur Assistentin bzw. zum Assistenten Gesundheit und Soziales mit eidgenössischem Berufsattest (AGS EBA) startet einmal pro Jahr und dauert zwei Jahre. In beiden Ausbildungsjahren sin d neun Wochenlektionen vorgesehen. D ie Ausbildung ist gegliedert in die Lernbereiche Schule, Praxis und überbetriebliche Kurse. Im Lernbereich Schule wird unterschieden zwischen Berufskun- deunterricht, Allgemeinbildender Unterricht und Sportunterricht. FaB e An der BFGS werden bei der Ausbildung zur Fachperson Betreuung mit eidgenössischem Fähig- keitszeugnis (FaBe EFZ) die beiden Fachrichtungen Kinderbetreuung (FaBe K) und Menschen mit Beeinträchtigung (FaBe MmB) mit ein bis zwei Schultagen pro Woche (zwei Schultage im 1. und 2.
BM Die Berufsmaturität Gesundheit und Soziales kann lehrbegleitend in den Ausbildungen FaBe und FaGe erlangt werden (BM1) sowie auch nach der beruflichen Grundbildung in Teil - oder Vollzeit . Weitere Angebote Zusätzlich werden weitere Kurse angeboten wie beispielsweise Allgemeinbildender Unterricht für Erwachsene (ABUfE). Abbildung 1: Geltungsbereich der Immobilien- Standards BFGS
2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven
Die Lehr - und Lernarrangements der BFGS befähigen die Lernenden, selbstständig und selbstorga- nisiert vollständige Handlungen (im theoretischen Bereich) ausführen zu können. Nebst Fachwissen (Berufskundeunterricht, BKU) und Allgemeinwissen (ABU, Sport , Berufsmaturität ) werden Sozial -, Selbst -, Methoden- und Fachkompetenz im Kontext schulischer Bereich vermittelt. Hinzu kommen Weiterbildungen. Mit dem Konzept des transformativen Lernens befähigt die BFGS die Lernenden zur kritisch- reflek- tiven Auseinandersetzung mit Themen und Sachverhalten. Die Lehrpersonen unterstützen die Ler- nenden in der Rolle als Lerncoaches mit dem Fokus der Begleitung des Lernprozesses und der Vorgabe von Struktur, Lernzielen und Lernstrategien. Für die sich daraus ergebenden Unterrichts- formen wie Gruppenarbeiten und individualisierter Unterricht sind innerhalb der Unterrichtsblöcke Gruppenräume sowie Zonen mit offenen Arbeitsplätzen erforderlich. Trotz der zunehmenden Digitalisierung wird der Unterricht auch künftig grossmehrheitlich im Prä- senzformat an der Schule im Abteilungsverband stattfinden (pro anwesende Abteilung wird u.a. ein Unterrichtsraum benötigt). Jedoch ergeben sich aufgrund des zunehmend flexibilisierten und indivi- dualisierten Unterrichts und dessen Einfluss auf die Unterrichtsweise unterschiedliche Lehr - und Lernarrangements. Aus diesem Grund bedarf es verschiedener Raumtypen mit einer hohen Raum - und Nutzungsflexibilität, damit ein zeitgemässer Unterricht mit grosser Methodenvielfalt ermöglicht werden kann.
3 Pädagogisch -didaktische und schulorganisatorische Aus- richtung und Nutzungskonzept
3.1 Räumlich -pädagogisches Konzept
Die Immobilien -Standards der BFGS basieren auf dem räumlich- pädagogischen Konzept, welches von der Schulleitung der BFGS im Rahmen der Erstellung des Nutzungskonzeptes BFGS erarbeitet
3.1.2 Leitsätze zur Schulorganisation und Schulbetrieb
• Die BFGS ist organisiert in die drei Berufs - und Nachholbildungen AGS, FaBe, FaGe sowie in die Berufsmaturität und ABU fE. Diese Ausbildungen werden weiter in einzelne Klassen gegliedert, wobei der Unterricht vorwiegend in einem Unterrichtszimmer stattfindet. • Unterrichtung der Fächer Berufskenntnisse, Allgemeinbildung, Naturwissenschaften (BM) und Sport, wobei der grösste Teil der Lektionen auf das Fach Berufskenntnisse fällt. • Vermehrter Einsatz digitaler Lehr - und Lernmethoden, jedoch wird der schulische Unterricht grossmehrheitlich in Präsenz an der Schule und im Abteilungsverband erfolgen. • Unterschiedliche Klassengrössen aufgrund eines zunehmend flexibilisierten und individuali- sierten Unterrichts und einer veränderten Unterrichtsweise (Rolle Lehrperson als Lern- coach).
3.1.3 Leitsätze zur Raumgestaltung
• Die Schule ist ein attraktiver Lern- , Arbeits - und Lebensraum für Lernende und Mitarbeitende. • Für Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten und individualisierter Unterricht sind innerhalb der Unterrichtsblöcke Gruppenräume sowie Zonen mit offenen Arbeitsplätzen erforderlich. • Die multifunktionale Nutzung möglichst vieler Räume erhöht deren Auslastung. • Das vielfältige Raumangebot ermöglicht einen zeitgemässen Unterricht mit grosser Metho- denvielfalt.
3.1.4 Leitsätze zum Bezug zum Standort und zur Umgebung
• Die Lage der zwei Standorte der BFGS soll möglichst zentral im Kanton liegen, um eine optimale Erreichbarkeit zu garantieren (BFGS muss mit ÖV mindestens in ca. 90 Minuten innerhalb der Kantonsgrenzen erreichbar sein). • Der Aussenraum der Schule ist Aufenthalts - und Erholungsraum sowie Lehr - und Lernort.
3.1.5 Leitsätze zur gesellschaftspolitischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit
3.2 Nutzungskonzept BFGS
Das Nutzungskonzept der BFGS gründet auf dem räumlich- pädagogischen Konzept und den Di- mensionierungen an den bestehenden Schulen. Es beschreibt die quantitativen und qualitativen Anforderungen des Nutzers sowie die wichtigsten, flächenrelevanten Anforderungen an die Bewirt- schaftung und den Betrieb der Gebäude. Das Nutzungskonzept dient als Grundlage für die Architekturwettbewerbe für neue Schulgebäude. Ebenfalls dient es als Grundlage für eine allfällige Raumbestellung an einem bestehenden Schulge- bäude, wobei jeweils die Bedingungen vor Ort zu projektspezifischen Anpassungen an den Vorga- ben des Nutzungskonzepts führen können.
3.2.1 Gesamtanlage
Die langfristige Infrastrukturlösung sieht als Standortstrategie eine Konzentration des Schulbetrie- bes an zwei Standorten vor. Aufgrund der prognostizierten Grösse wird eine Aufteilung auf zwei gleichwertige Standorte mit identischem Bildungsangebot angest rebt, welche unterschiedliche Ein- zugsgebiete abdecken. Die beiden zukünftigen Standorte der BFGS schaffen Begeisterung für die Berufe im Gesundheitswesen und befähigen die Lernenden für den Berufsalltag im theoretischen und schulischen Bereich. Nebst den s chulischen Anforderungen trägt die BFGS auch zur Stärkung des sozialen Umfelds der Lernenden und Angestellten bei und bietet so eine Plattform zu Persön- lichkeitsentwicklung. Die Schule fungiert somit als Ausbildungsort und sozialer Treffpunkt. Daher sollen die Schulen eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen und grundsätzlich auch nach Unterrichts- schluss öffentlich zugänglich sein. Die Ausgestaltung der Nutzungsbereiche der BFGS schafft einen attraktiven Lern -, Arbeits - und Lebensraum für Lernende und Mitarbeitende. Zudem fördern die Ge- bäude die Öffnung zur Aussenwelt, schaffen Akzeptanz und repräsentieren den Bereich Gesundheit und Soziales adäquat in der Gesellschaft. Die Sportinfrastruktur soll auch von Vereinen genutzt werden können. Im Zuge der Digitalisierung wird der Effekt des transformativen Lernens verstärkt, was in einem vielfältigeren, individuelleren und effizienter gestalteten Schulalltag resultiert. So er- möglichen die beiden Gebäude flexible und zeitgemässe Unterrichtsformat e (Plenum, Grossgrup- pen, Kleingruppen) sowie flexibilisierte Angebote im Bereich Nachholbildung (modulartig) mit gros-
Abbildung 2: Funktionsschema Gesamtanlage
3.2.2 Forum
Durch die Möglichkeit der Abtrennung wird Flexibilität erzeugt und schafft bei Bedarf Raum für An- lässe mit einer Personenbelegung von bis zur Hälfte der anwesenden Lernenden. Kurze Wege zur Verpflegungszone erlauben eine Bewirtung vor, während oder nach Anlässen. Im schulischen Kon- text können im Bereich mit Aulafunktion beispielsweise diverse Aufführungen, Theater, spezifische Aufträge, Unterrichtssettings mit Bewegung oder Kollaborationen zweier Klassen stattfinden. Die Mediothek ist innerhalb der Schule die zentrale Anlaufstelle zur Informationsbeschaffung für Lernende und ein ebenso angenehmer Lernort. Nebst den Gestellen mit den Medien weist die Me- diothek auch eine Vielzahl von Tischen aus, an denen alleine oder in Gruppen gearbeitet werden kann. Zur Mediothek gehört ein Nebenraum bzw. ein Lager. Mit einer Küche ausgestattet, bietet die Verpflegungszone Platz für ca. ein Drittel der anwesenden Lernenden und Angestellten. Sie grenzt an den Bereich mit Aulafunktion und besitzt einen Zugang zum Aussenraum. Aufgrund dieser multifunktionalen Nutzung des Forums (Veranstaltungen, Treffpunkt, konzentriertes Arbeiten, usw.) stellen sich besondere Anforderungen an das Licht und die Akustik.
3.2.3 Unterricht
Gemäss den pädagogisch- didaktischen Leitsätzen der B FGS (vgl. Kapitel 3) werden die Lernenden der BFGS m it dem Konzept des transformativen Lernens zur kritisch- reflektiven Auseinanderset- zung mit Themen und Sachverhalten befähigt . Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden in der Rolle als Lerncoaches mit dem Fokus der Begleitung des Lernprozesses und der Vorgabe von Struk- tur, Lernzielen und Lernstrategien. Für die sich daraus ergebenden Unterrichtsformen wie Gruppen- arbeiten und individualisierter Unterrich t sind innerhalb der Unterrichtsblöcke Gruppenräume sowie Zonen mit offenen Arbeitsplätzen erforderlich. Trotz der zunehmenden Digitalisierung wird der Unterricht auch künftig grossmehrheitlich im Prä- senzformat an der Schule im Abteilungsverband stattfinden (pro anwesende Abteilung wird u.a. ein Unterrichtsraum benötigt). Jedoch ergeben sich aufgrund des zunehmend flexibilisierten und indivi- dualisierten Unterrichts und dessen Einfluss auf die Unterrichtsweise unterschiedliche Lehr - und Lernarrangements. Aus diesem Grund bedarf es verschiedener Raumtypen mit einer hohen Raum - und Nutzungsflexibilität, damit ein zeitgemässer Unterricht mit grosser Methodenvielfalt ermöglicht werden kann.
3.2.4 Spezialunterricht Naturwissenschaften
Der Spezialunterricht Naturwissenschaft umfasst im Wesentlichen drei Raumtypen: Naturwissen- schaftslabor, Unterrichtszimmer Naturwissenschaften sowie Vorbereitungszimmer/ Lager. Sämtli- che Räume im Nutzungsbereich Spezialunterricht Naturwissenschaft werden f ächerübergreifend (Physik, Biologie, Chemie) genutzt. Naturwissenschaftslabore haben zum Zweck, praktische Übun- gen und Versuche durchzuführen. Idealerwiese befinden sich die Labore im Erdgeschoss, damit Experimente bei Bedarf auch im Freien durchgeführt werden können. Die Unterrichtszimmer Natur- wissenschaften sind so auszustatten, dass Lehrpersonen Versuche an einem grossen Tisch im vor- deren Bereich vorführen und Lernende einfache Versuche am Arbeitsplatz durchführen können. Aufgrund dieser multifunktionalen Nutzung mit Versuchen sind die Räume flächenmässig grösser als die standardisierten Unterrichtsräume. Sowohl bei den Unterrichtszimmern als auch bei den La- boren sind die entsprechenden Anschlüsse (Sauerstoff, Gas, Strom usw.) sicherzustellen. Die Vor- bereitungszimmer/Lager sind räumlich von den Laboren zu trennen, sollen jedoch direkt an die La- bore angrenzen. Die Vorbereitungszimmer dienen den Lehrpersonen dazu, Versuche ohne Beisein von Lernenden vorzubereiten.
3.2.5 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen
Das Lehrerzimmer dient als Rückzugs - und Aufenthaltsort für das Lehrpersonal. Ziel des Raumes ist ein regelmässiger Austausch des gesamten Lehrpersonals der BFGS während längerer Pausen (z.B. Mittagspause, Zwischenstunden usw.). Eine gute Zugänglichkeit und Erreichbarkeit innerhalb des Gebäudes muss gegeben sein, sodass die Laufwege für das Lehrpersonal optimal auf den täg- lichen Schulbetrieb abgestimmt sind. Die Räumlichkeiten zur Vorbereitung der Lehrpersonen (40 m 2 ) befinden sich in unmittelbarer Nähe der Unterrichtszimmer. Sie dienen neben dem Vorbereiten des Unterrichts auch dem schnellen Aus- tausch der sich auf demselben Stockwerk befindenden Lehrpersonen in kurzen Pausen. Die Lehrpersonen- Mediothek als Informationsquelle für Lehrpersonen soll innerhalb des Gebäudes ebenfalls gut zugänglich sein. Alternativ zu einem separaten Raum ist eine Integration in das Leh- rerzimmer denkbar. Der Nutzungsbereich Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen s oll sich an- grenzend oder in der Nähe der Räumlichkeiten der Schulleitung befinden.
vorgesehen. Die ICT erhält nebst einem kleinen Büro auch eine Werkstatt (Nutzungsbereich Infra- struktur), welche gleichzeitig als Lager von diversem technischem Material dient und ebenfalls Platz für den Server hat.
3.2.7 Sport
Der Schulsport ist ein unverzichtbarer Bestandteil umfassender Bildung. Er soll die Freude an der Bewegung und am gemeinschaftlichen Sporttreiben wecken und die Einsicht vermitteln, dass sich kontinuierliches Sporttreiben positiv auf die körperliche, soziale, emotionale und geistige Entwick- lung auswirkt und als Ausgleich zum beruflichen sowie schulischen Alltag dient. Gleichzeitig soll Sport in der Schule Fähigkeiten wie Fairness, Toleranz, Teamgeist, Mitverantwortung und Leis- tungsbereitschaft fördern und festigen. Der Nutzungsbereich Sport beinhaltet Sporthallen mit dazugehörigen Vorbereitungsräumen für die Lehrpersonen, sowie Kraft - und Gymnastikräume. Im Aussenbereich sind Rasen- und Tartanplatz , Laufbahn, Weitsprunganlage und Beachvolleyballfeld vorgesehen. Zusätzlich zu diesen Flächen sind Geräteräume für Innen- und Aussenbereich sowie Garderoben für Lernende und Lehrpersonen einzuplanen. Die Sportinfrastruktur mit den Sporthallen und den Aussenanlagen können prinzipiell losgelöst vom Schulkomplex stehen. Sie sollen nicht ausschliesslich durch das Schulgebäude erreicht werden kön- nen, sondern weisen separate Eingänge aus. Dadurch werden Vereinen und anderen Nutzern aus- serhalb der BFGS die Anlagen ausserhalb der Unterrichtszeiten zugänglich gemacht.
3.2.8 Aussenbereich
Der Aussenbereich umfasst Grünflächen und Hartbereiche auf gedeckter sowie ungedeckter Fläche mit folgenden Nutzungen: Erschliessung / Auto - und Veloabstellplätze: Bereiche mit Hartbelag dienen der Erschliessung der Gebäude. Die Warenannahme und Entsor- gung sind sinnvoll und praktisch angeordnet. Die Sporthallen sowie Aussensportanlagen schliessen unmittelbar an das Schulgebäude an. Die Zufahrt zu diesen Bereichen ist hindernisfrei und die Zu-
Unterrichts - und Lernfläche Mit der Bepflanzung werden abgetrennte Nischen und Sitzgelegenheiten geschaffen, welche für ei- nen Unterricht im Freien oder für individuelles Lernen genutzt werden können. Dazu können sich Rasenflächen wie auch ein Hartbereich eigenen. Erholung Auf Rand und Restflächen ist eine möglichst hohe Biodiversität anzustreben. Dafür wird beispiels- weise mit offen gehaltenem Biotop, lockerer Heckenbepflanzung, Buntbrache oder Magerwiese Rechnung getragen.
4 Standortkriterien
4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen
Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für die B FGS systematisch und transparent gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse basiert auf einem Zielkriterienka- talog, bei dem die Nachhaltigkeitsdimensionen (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt) und die An- spruchsgruppen angemessen berücksichtigt werden. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren. Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitati- ven Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt .
4.2 Zielkriterienkatalog
Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: - Optimale Lage- und Betriebsqualität - Hohes Potenzial (Lernende, Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungskraft)
5 Raum -, Flächen - und Ausstattungsstandards
5.1 Strukturierung ssysteme
5.1.1 Norm SIA 416
Die Norm SIA 416 definiert Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie aus ihnen abgeleiteten Volumen. Zu den Anwendungsbereichen dieser Flächensystematik gehören Flächen- und Volumen- nachweise als Grundlage von Variantenvergleichen, Kostenermittlungen, Wir tschaftlichkeitsüberle- gungen usw. In den vorliegenden Flächenstandards BFGS werden vorwiegend Hauptnutzflächen (HNF) und be- arbeitete Umgebungsflächen (BUF) definiert. Aus diesen beiden Flächenarten lassen sich entspre- chende Kennwerte ableiten. Die Flächensystematik gemäss Norm SIA 416 ist im Anhang VI doku- mentiert. Die Zuweisung Raum zu Flächenart ist in den Tabellen in Kapitel 5.2 ersichtlich.
5.1.2 Nutzungsbereiche
Die Nutzungsbereiche definieren Gruppen von funktional und räumlich zusammengehörenden Räu- men. Sie geben in der Projektierung Hinweise für die räumliche Anordnung von Raumgruppen (Clus- ter) und deren Beziehungen untereinander. Folgende Nutzungsbereiche werden definiert: - 100 Forum - 200 Unterricht - 300 Spezialunterricht Naturwissenschaften - 400 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen - 500 Administration und Schulleitung - 600 Sport - 700 Infrastruktur - 800 Aussenraum
A Allgemeine Gesetze und Normen B Allgemeine Standards / Anforderungen C Nutzungsspezifische Anforderungen C1 Unterrichtsräume Allgemein Unterricht C11 Unterrichtsraum C12 Gruppenraum /offene Lernlandschaft C13 Fokusraum Spezialunterricht Naturwissenschaften C14 Naturwissenschaftslabor C15 Unterrichtszimmer NW C16 Vorbereitungszimmer C2 Mediotheken C3 Büros C31 Einzelbüro C32 Sekretariat / Empfang C33 Tagungsraum C34 Büro ICT C35 Lehrerzimmer C36 Vorbereitung Lehrpersonen C37 Büro Hauswartung C4 Grossräume
C82 Umkleideraum C83 Werkstatt C9 Verkehrsflächen und Aufenthaltszonen C91 Verpflegungszone C92 Freeflow / Ausgabe Übergeordnete Gesetze und Standards Basis - Standard Erweiterter Standard
5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich
Die in den nachfolgenden Tabellen definierten Flächenstandards gliedern sich nach den unter Ka- pitel 5.1. beschriebenen Nutzungsbereichen . Die m 2 -Angaben pro Nutzungsbereich sind Flächen- budgets. Die einzelnen Raumpositionen sind Orientierungsgrössen und können projektspezifisch variieren. Die Bedarfsermittlung für detaillierte Raumprogramme richtet sich nach den nachfolgend definierten Flächenstandards nach Raum und Nutzungsart. Die Anzahl durch die Stundenplanung belegbarer Räume wird durch die erforderlichen Lektionen und die Belegbarkeit einzelner Raumtypen bestimmt (s. Anhang IV). In den nachfolgenden Tabellen wird die Raumanzahl in Abhängigkeit der Standort- grösse aus gewiesen. Für Räume, die nicht in direkter Abhängigkeit zur Stundentafel stehen, werden ausser der Anzahl Abteilungen noch andere Bezugsgrössen beigezogen (z.B. zur Berechnung Arbeitsplätze, Mensa etc.). Bei der Dimensionierung von Arbeitsplätzen für Lehrpersonen und Verwaltungspersonal wird pro Vollzeitäquivalent, resp. einem Vollzeitpensum mit einem Arbeitsplatz gerechnet. Die wichtigs- ten Planungswerte (Durchschnitt) für den gesamten Raumbedarf der beiden zukünftigen Standorte stellen sich wie folgt dar: Anzahl Abteilungen 232 Anzahl Abteilungen pro Tag 82 Abteilungsgrössen (Zielwert) 23 Lernende pro Abteilung Abteilungsgrösse AGS (Ziel- wert)
14 Lernende pro Abteilung Anzahl MA Schulleitung, Admi- nistration (VZÄ)
0. 4 MA Admin/Abteilung pro Tag
Lehrpersonen pro Tag 2 Lehrpersonen (VZÄ) pro Abteilung pro Tag Arbeitsplätze Lehrpersonen 1 Arbeitspl a tz pro Lehrperson (VZÄ) pro Tag Arbeitsplätze Administration 1 Arbeitspl a tz pro VZÄ MA Admin Sitzplätze Mensa 7.7 Sitzplätze Mensa pro Abteilung pro Tag Sitzplätze Aula 0.5 Sitzplätze Aula pro Lernende pro Tag
Flächenbedarf Forum Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
100 Forum
10 1 Mediothek HNF 5.4 C2 1 pro 1 Anlage 200
10 2 Nebenraum / Lager Mediothek HNF 4.1 C 81 1 pro 1 Anlage 20
10 3 Bereich mit Aulafunktion HNF 5.6 C41 1 pro 1 Sitzplatz Aula 1
104 Verpflegungszone HNF 1.5 C91 1 pro 1 Sitzplatz Mensa 1. 8
105 Freeflow/Ausgabe HNF 3.8 C92 1 pro 1 Sitzplatz Mensa 0. 3
106 Küche inkl. Nebenraum HNF 3.8 C6 1 pro 1 Anlage 140 Tabelle 2: Flächenbedarf Forum Flächenbedarf Forum pro Standortgrösse
3 Spor t hallen 4 Sporthallen 5 Sporthallen Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2 Anz. m 2 Anz. m 2
100 Forum
101 Mediothek 1 200 1 200 1 200
102 Nebenraum / Lager Mediothek
1 20 1 20 1 20
103 Bereich mit Aula- funktion
370 370 490 490 570 570
104 Verpflegungszone 270 486 350 630 400 720
105 Freeflow / Ausgabe 270 81 350 105 400 120
Flächenbedarf Unterricht Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
2 00 Unterricht
201 Unterrichtsraum HNF 5.2 C11 1 pro 7.2 Lektionen 80
202 Gruppenraum / offene Lernlandschaft HNF 5.2 C12 1 pro 2 Abt/Tag 40
203 Fokusraum HNF 2.1 C13 1 pro 6 Abt/Tag 15 Tabelle 4: Flächenbedarf Unterricht Flächenbedarf Unterricht pro Standortgrösse
3 Spor t hallen 4 Sporthallen 5 Sporthallen Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2 Anz. m 2 Anz. m 2
2 00 Unterricht
201 Unterrichtsraum 36 2’880 46 3’680 53 4’240
202 Gruppenraum / offene Lernland- schaft
18 720 23 920 26 1’040
203 Fokusraum 6 90 8 120 9 135 Total 3’690 4’720 5’415 Tabelle 5: Flächenbedarf Unterricht pro Standortgrösse
Flächenbedarf Spezialunterricht Naturwissenschaften Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
300 Spezialunterricht Naturwissenschaften
301 Naturwissenschaftslabor HNF 5.3 C14 1 pro 1 Anlage 80
302 Unterrichtszimmer NW HNF 5.3 C15 1 pro 5.2 Lektionen 100
303 Vorbereitungszimmer / Lager HNF 4.1 C16 1 pro 1 N a turwissen- schaftslabor (Raum 301)
50 Tabelle 6: Flächenbedarf Spezialunterricht Naturwissenschaften Flächenbedarf Spezialunterricht Naturwissenschaften pro Standortgrösse
3 Spor t hallen 4 Sporthallen 5 Sporthallen Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2 Anz. m 2 Anz. m 2
3 00 Spezialunterricht Naturwissenschaften
301 Naturwissen- schaftslabor
1 80 1 80 1 80
302 Unterrichtszimmer NW
2 200 2 200 3 300
303 Vorbereitungszim- mer / Lager
1 50 1 50 1 50 Total 330 330 430 Tabelle 7: Flächenbedarf Spezialunterricht Naturwissenschaften pro Standortgrösse
Flächenbedarf Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
400 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen
401 Lehrerzimmer HNF 2.2 C35 1 pro 20 Lehrperso- nen/Tag
80
402 Mediothek LP HNF 5.4 C2 1 pro 1 Anlage 40
403 Vorbereitung Lehrperso- nen HNF 2.2 C36 1 pro 6 Unterrichtsräume 40 Tabelle 8: Flächenbedarf Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen Flächenbedarf Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen pro Standortgrösse
3 Spor t hallen 4 Sporthallen 5 Sporthallen Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2 Anz. m 2 Anz. m 2
4 00 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen
401 Lehrerzimmer 4 320 5 400 6 480
402 Mediothek LP 1 40 1 40 1 40
403 Vorbereitung Lehr- personen
6 240 8 320 9 360 Total 600 760 880 Tabelle 9: Flächenbedarf Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen pro Standortgrösse
Flächenbedarf Administration und Schulleitung Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
500 Administration und Schulleitung
501 Sekretariat / Em pf ang HNF 2.2 C32 1 pro 1 Anlage 50
502 Einzelbüro HNF 2.1 C31 1 pro 1 Schulleitungsmit- glied
15
503 Sitzungszimmer / Gruppenraum HNF 2.3 C 12 1 pro 8 AP Admin 40
504 Tagungsraum HNF 2.3 C33 1 pro 1 Anlage 80
505 Büro ICT HNF 2.1 C34 1 pro 1 Anlage 20
506 Werkstatt ICT HNF 3.2 C83 1 pro 1 Anlage 40
507 Büro Hauswart ung HNF 3.2 C37 1 pro 1 Anlage 20 Tabelle 10: Flächenbedarf Administration und Schulleitung Flächenbedarf Administration und Schulleitung pro Standortgrösse
3 Spor t hallen 4 Sporthallen 5 Sporthallen Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2 Anz. m 2 Anz. m 2
5 00 Administration und Schulleitung
501 Sekretariat / Empfang
1 50 1 50 1 50
502 Einzelbüro 4 60 4 60 4 60
503 Sitzungszimmer / Gruppenraum
2 80 3 120 3 120
504 Tagungsraum 1 80 1 80 1 80
Flächenbedarf Sport Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
600 Sport
6 01 Sporthalle (Doppelturnhalle) HNF 5.5 C5 1 Doppelhalle 910
6 02 Geräteraum (Doppelturnhalle) HNF 4.1 1 pro 1 Doppelhalle 1 80
6 03 Garderobe LP (Doppelturnhalle) HNF 5.5 C 82 1 pro 1 Doppelhalle 36
604 Umkleideraum mit Duschraum (Doppelturn- halle) HNF 5.5 C82 4 pro 1 Doppelhalle 45
601 Sporthalle (Dreifachturnhalle) HNF 5.5 C5 1 Dreifachhalle 1’3 72
602 Geräteraum (Dreifachturnhalle) HNF 4.1 1 pro 1 Dreifachhalle 270
603 Garderobe LP (Dreifachturnhalle) HNF 5.5 C82 1 pro 1 Dreifachhalle 36
604 Umkleideraum mit Duschraum (Dreifach- turnhalle) HNF 5.5 C82 6 pro 1 Dreifachhalle 45
605 Kraftraum / Gymnastikraum HNF 5.5 C5 1 pro 1 Anlage 1 40
606 Vorbereitung LP HNF 2.2 C36 1 pro 1 Anlage 40
60 7 Rasenplatz* BUF 1 pro 1 Anlage 7’420
60 8 Tartanplatz* BUF 1 pro 1 Anlage 1’260
60 9 Laufbahn + Weitsprung BUF 1 pro 1 Anlage 800
Flächenbedarf Sport pro Standortgrösse
3 Spor t hallen 4 Sporthallen 5 Sporthallen Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2 Anz. m 2 Anz. m 2
6 00 Sport
601 Sporthalle (Doppelturnhalle)
0 0 2 1’820 1 910
602 Geräteraum (Doppelturnhalle)
0 0 2 360 1 180
603 Garderobe LP (Doppelturnhalle)
0 0 2 72 1 36
604 Umkleideraum mit Duschraum (Dop- pelturnhalle)
0 0 8 3 6 0 4 180
601 Sporthalle (Dreifachturnhalle)
1 1’372 0 0 1 1’372
602 Geräteraum (Dreifachturnhalle)
1 270 0 0 1 270
603 Garderobe LP (Dreifachturnhalle)
1 36 0 0 1 36
604 Umkleideraum mit Duschraum (Drei- fachturnhalle)
6 270 0 0 6 270
605 Kraftraum / Gymnastikraum
1 140 1 140 1 140
606 Vorbereitung LP 1 40 1 40 1 40
60 7 Rasenplatz* 1 7’420 1 7’420 1 7’420
60 8 Tartanplatz* 1 1’260 1 1’260 1 1’260
Flächenbedarf Infrastruktur Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
700 Infrastruktur
7 01 Lager gross NNF 4. 2 C81 2 pro 1 Anlage 4 0
7 02 Lager klein NNF 4.2 C81 4 pro 1 Anlage 20
7 03 Werkstatt HNF 3.2 C83 1 pro 1 Anlage 35 Tabelle 14: Flächenbedarf Infrastruktur Flächenbedarf Infrastruktur pro Standortgrösse
3 Spor t hallen 4 Sporthallen 5 Sporthallen Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2 Anz. m 2 Anz. m 2
7 00 Infrastruktur
701 Lager gross 1 40 1 40 1 40
702 Lager klein 1 20 1 20 1 20
703 Werkstatt 1 35 1 35 1 35 Total 95 95 95 Tabelle 15: Flächenbedarf Infrastruktur pro Standortgrösse
Flächenbedarf Aussenraum Pos. Nr. Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m 2 / Einheit
800 Aussenraum
801 Hartbereich BUF 1 pro 1 Lernende 7
802 Grünbereich BUF 1 pro 1 Lernende 7
803 Infrastruktur BUF 1 pro 1 Lernende 0.5
804 Parkierung BUF n.a. n.a. Tabelle 16: Flächenbedarf Aussenraum Flächenbedarf Aussenraum pro Standortgrösse
3 Spor t hallen 4 Sporthallen 5 Sporthallen Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m 2 Anz. m 2 Anz. m 2
8 00 Aussenraum
801 Hartbereich BUF 5’117 6’880 7’945
802 Grünbereich BUF 5’117 6’880 7’945
803 Infrastruktur BUF 366 492 568
804 Parkierung BUF n.a. n.a. n.a. Total 10’600 14’252 16’458 Tabelle 17: Flächenbedarf Aussenraum pro Standortgrösse
5.3 Bedarfsermittlung
5.3.1 Hauptnutzfläche (HNF)
Da die Planungswerte standortspezifisch variieren können (z.B. Personalstruktur, Arbeitsplatz kon- zept, Verpflegungskonzept etc.) sind die Werte in den Flächenstandards als Richtgrössen zu ver- stehen. Aus dem Total aller HNF- Standortgrösse ableiten. Da einige Kernnutzungen unabhängig von den Standortgrössen zur Verfü- gung gestellt werden müssen, ist der Bedarf an Hauptnutzflächen mit zunehmender Standortgrösse kleiner:
3 Sporthallen 4 Sporthallen 5 Sporthallen Total Haupt nutzfläche m 2 HNF Total 8' 540 10’ 72 2 1 2 ’ 4 64 m 2 HNF Total ohne Sport 6’362 7’880 8’980 m 2 HNF pro Abteilung pro Tag (ohne Sport)
182 1 75 173 Tabelle 18: Richtgrössen HNF pro Standort
5.3.2 Geschossfläche (GF)
Geschossflächen ergeben sich projektspezifisch. Sie setzen sich aus den Hauptnutzflächen (HNF), den Nebennut zflächen (NNF), den Verkehrsflächen (VF), den Funktionsflächen (FF) und den Kon- struktionsflächen (KF) zusammen (vergleiche auch Anhang V ). Da in einem frühen Projektstadium noch kein architektonisches Konzept vorliegt, wird insbesondere für die Ermittlung des Arealbedarfs und der Grobkosten das HNF- Raumprogramm mit einem Faktor hochgerechnet . Für diese Berech- nungen wird ein Faktor 1.8 Geschossfläche z u Hauptnutzfläche (GF / HNF) angenommen oder ein Faktor 0.56 Hauptnutzfläche zu Geschossfläche (HNF / GF). Diese Werte resultieren aus verschie- denen Benchmarks im Berufsfachschulbereich (Durchschnittswert verschiedener Referenzobjekte).
5.3.3 Gebäudegrundfläche (GGF)
Die ermittelte Geschossfläche lässt Rückschlüsse auf die Gebäudegrundfläche zu. Dazu ist die Ge- schossigkeit im entsprechenden Kontext zu bestimmen (GF / Anzahl Geschosse = GGF). Neben der qualitativen Beurteilung von städtebaulichen Gesichtspunkten sind auch funktionale Kriterien zu beachten. In der Regel sollten Bauten im Berufsfach schulbereich nicht mehr als vier Vollgeschosse (oberirdisch) aufweisen. Dies würde für die drei Standortgrössen bedeuten, dass die Gebäudegrund- fläche mindestens rund 3'000 bis 4'000 m 2 beträgt, wenn die Sporthallen komplett unterirdisch er- stellt werden. Bei oberirdischer Erstellung erhöht sich die Gebäudegrundfläche auf mindestens knapp 5'000 bis 7'500 m 2 . Mit der Beschränkung auf vier Vollgeschosse werden kurze Wege und eine effiziente Entfluchtung des Gebäudes gewährleistet . In dichten urbanen Situationen kann aber eine grössere Höhenent- wicklung des Gebäudes nötig werden. In jedem Fall ist aber eine Überschreitung der Hochhaus- grenze zu vermeiden. Ein Untergeschoss ist für Neben- und Technikräume, allenfalls aber auch für Versammlungsräume ausreichend. Wird die Parkierung unterirdisch gelöst, werden gegebenenfalls weitere Untergeschosse nötig.
5.3.4 Bearbeitete Umgebungsfläche BUF
Die bearbeitete Umgebungsfläche beinhaltet alle Nutzungsarten des Aussenraum es. Dabei gilt es zu differenzieren, ob flächenintensive Aussensportanlagen am Standort vollständig, teilweise oder gar nicht angeboten werden (z.B. Auslagerung in benachbarte Areale). Eine Bedarfserhebung für den Aussenraum muss insbesondere dieser Gegebenheit Rechnung tragen. Die notwendige Fläche für den Aussenraum ohne Sport ist zudem abhängig vom Angebot in der näheren Umgebung.
5.3.5 Grundstücksfläche (GSF)
Die Grundstücksfläche setzt sich zusammen aus der Gebäudegrundfläche (GGF) und der Umge-
Anhang I. Abkürzungsverzeichnis Abt Abteilung ABU Allgemeinbildung ABUfE Allgemeinbildung für Erwachsene AGS Assistent/in Gesundheit und Soziales AP Arbeitsplatz BASPO Bundesamt für Sport BFGS Berufsfachschule Gesundheit und Soziales BKS Department Bildung, Kultur und Sport (Kanton Aargau) BM Berufsmatur ität BUF Bearbeitete Umgebungsfläche DFR Departement Finanzen und Ressourcen (Kanton Aargau) DIN Deutsches Institut für Normung EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis FaBe K Fachperson Betreuung Fachrichtung Kind FaBe MmB Fachperson Betreuung Fachrichtung Menschen mit Beeinträchti- gung FaGe Fachperson Gesundheit FTE Full time equivalent HNF Hauptnutzfläche LP Lehrpersonen NHB Nachholbildung NNF Nebennutzfläche
II. Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen Oberziele (Gewichtung) Zielkriterien Erläuterungen der Ziel- kriterien
1 Optimale Lage - / Betriebsqualität
11 Gute Erreichbarkeit Beispielsweise Lage des Schulstandortes im Verhältnis zu Wohnorten der Lernenden, ÖV - Güteklasse, Distanz zum nächsten Bahnhalt, Potenzial Fuss - und Veloverkehr
12 Hohe Nutzungsflexibilität für in - terne Betriebsabläufe Beispielsweise flexible Raumnutzung nach Raumtypen, flexible Binnenstrukturierung des vorhandenen Raums mit Gestaltungsfreiheiten für verschiedene Unterrichtsformen und Ar- beitsstrukturen, Weglängen zwischen Raumty- pen / Clustern
13 Hohe Aufenthaltsqualität Beispielsweise Wohlbefinden und Möglichkeit zu verschiedenen Lernsituationen, Ruhepha- sen und sozialem Austausch aufgrund Exposi- tion Grundstück, Einrichtungen im Umfeld, Lärm - und Luftimmissionen
1 4 Genügende Abdeckung des Flächenbedarfs Aussenflächen Beispielsweise optimale verfügbare Fläche ge- mäss Raumprogramm unter Einbezug der stadträumlichen Gegebenheiten
2 Hohes Potenzial ( Lernende, Erweiterungspotenzial , Ausstrahlungskraft )
2 1 Lernendenpotenzial Beispielsweise optimale Grösse des potenziel-
32 Passender Zeitrahmen Beispielsweise z eitgerechtes Angebot an Un- terrichtsräumen
33 Geringe Projektrisiken Beispielsweise bauliche, finanzielle Risiken, Einsprachegefahr
4 Geringer Ressourcenverbrauch
41 Hohe Energieeffizienz Beispielsweise Kompaktheit, Energiever- brauch, minimale graue Energie
42 Optimales Ausschöpfen von Synergien Beispielsweise Abdeckung eines Teils des Raumprogramms durch bereits bestehende Inf- rastrukturen an anderen öffentlichen Einrichtun- gen, Möglichkeit zur Abdeckung von zusätzli- chem konkreten Raumbedarf durch andere öf- fentliche Einrichtungen.
III. Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp A Allgemeine Gesetze, Normen und Richtlinien Allgemeine Gesetze, insbesondere Bauverordnung (BauV; SAR 713.121) und Baugesetz (BauG; SAR 713.100) des Kantons Aargau Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG; SR 151.3) Dokumentationen Fachstelle hindernisfreie Architektur Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen Kantonales Energiegesetz Normenwerk SIA Schweizer Normenwerk (SN EN) Normen und Empfehlungen BASPO Normen, Richtlinien und Empfehlungen bfu Richtlin i en Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen, IMAG: https://www.ag.ch/de/dfr/immobilien/richtlinien_standards/richtlinien_standards.jsp B Allgemeine Anforderungen Sekundarstufe II Berufsfachschu len Raumnutzungsdaten - gemäss SIA Norm 2024:2015 Lichte Raumhöhe - min. 3 m, ansonsten abzustimmen auf Nutzung, Raumproportion und Deckenkonstruktion (z.B. Holzbau) Boden - und Wandbeläge - widerstandsfähig, unterhaltsarm Decken - schallabsorbierend gemäss speziellen Raumanfor- derungen Schallschutz - gemäss Norm SIA 181 Raumakustik - Nachhallzeit Tsoll: 0.5s - 0.8s (SIA 181) Sonnenschutz - Sonnenschutz aussenliegend, Antrieb elektrisch Beleuchtung - Lichtsteuerungsautomatik als Teil der Raumauto- mation Elektro - Durchsage - und Gonganlage
- Security - Anlagen (CCTV, etc.) sind nutzerspezi- fisch Energie, Nachhaltigkeit - Das Gebäude soll so konzipiert werden, dass der sommerliche Wärmeschutz erfüllt werden kann Heizung - Wärmeabgabe im Raum mit bedarfsgerechter Re- gulierung - Bei Möglichkeit zur freien Kühlung ist eine Flä- chenheizung zu prüfen Kühlung - Grundsätzlich soll die Anforderung des sommerli- chen Wärmeschutzes bereits durch das Gebäude erfüllt werden, sodass Kühlung nicht er- forderlich wird. - Freie Kühlung (Grundwasser, Erdsonden o.ä.) soll jedoch geprüft werden Lüftung - Mechanische Lüftung ist anzustreben, nach Anfor- derung Energielabel. Regelung bedarfsgerecht. - Dennoch soll effiziente Fensteröffnung möglich sein. - Reine Fensterlüftung nur mit Effizienznachweis (z.B. Strömungssimulation) - Lüftung mit Feuchtrückgewinnung, Platzreserve für Befeuchternachrüstung Sanitärtechnik - Schulzimmer und WC - Anlagen werden nur mit Kaltwasser ausgerüstet Gebäudeautomation - Gebäudeleitsystem (GLS) mit gesamtheitlicher Ge- bäudesicht: Integration der Raumautomation, der Messstellen, der Alarmierungen, etc. in das GLS. - Zentrale Befehle werden über das GLS abgesetzt (Anbindung an Stundenplan, etc.) - Fernzugriff gemäss kantonalen Richtlinien - Schnittstelle zu kantonalem Energiemonitoring Ausstattung - Die Schulraumtechnik (Wandtafel, Smart Board, Visualizer, Beamer, Monitor, ...) soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und wird zusammen mit dem Nutzer erarbeitet
C1 Unterrichtsräume Bezeichnung Typ Standard Bauliches Lage im Gebäude C11/C12/C13 Direkte Nachbarschaft zu Nutzungs- bereich Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen C14/C15 Direkte Nachbarschaft zu Aussen- raum Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal C14/C15/C16 Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht, - befahrbar (mit Palettenrolli) - säure- und lösungsmittelbestän- dig, ableitfähig Wand Projektionsfläche Magnetschiene a bwaschbar (v.a. um Lavabo) C14/C15/C16 säurebeständig, ableitfähig Akustik Lärmempfindlichkeit mittel / Räume vor Emissionen und Immissionen ge- nügend geschützt Türen 1 - flüglig Breite Standard: 1 m i.L. Drücker Bei den Verbindungstüren zu den Gruppenräumen und den Türen zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geach- tet werden (analog Schalldämmwert Wände)
- Keine spez. Anforderungen Sanitär Kaltwasser C14/C15/C16 Kaltwasser und Warmwasser Legionellenschutz Elektro Wlan - Versorgung, UKV - Anschlüsse C15 12 V (Anschluss Tisch Lernende) C15 Transformator (Korpus LP) Spezielle Anschlüsse und Installatio- nen Audio- / Videotechnik mit Haupt- schalter (Beamer / Docking Station) Feste Arbeitsplätze (Lehrpersonal, etc.) sind gem. Richtlinie IMAG zu er- schliessen Für die Erschliessung der Schüler- pulte ist ein flexibles Erschliessungs- system zu wählen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler mobile Devices für den Unterricht nutzen . Beleuchtung Tageslicht zwingend steuer - und dimmbar (muss Inhous e steuerbar oder programmierbar sein) präsenzgesteuert Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C 2 Mediotheken Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude Keine Vorgabe
Bei den Verbindungstüren zu den Grup- penräumen und den Türen zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Schliessanlage elektronisches Schliesssystem (Badge online / offline) von innen verriegelbar (Amokschliessfunktion) Sonnen - und Blendschutz Lamellenstoren aussenliegend (Sonnenschutz) Innenliegender Blendschutz ergänzende manuelle Steuerung Haustechnik Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) - Sommer opt. 24 / max. 26, Winter opt.
22 / min. 21 gemäss SIA 180 Lüftung - Keine spez. Anforderungen Sanitär Keine Vorgaben Elektro Wlan - Versorgung, UKV - Anschlüsse Spezielle Anschlüsse und Installationen Audio- / Videotechnik mit Hauptschalter Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen Für flexible Arbeitszonen ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen (mobile Devices, etc.) Beleuchtung Tageslicht in Bereich von Arbeitsplätzen zwingend steuer - und dimmbar (muss Inhouse steu- erbar oder programmierbar sein) Individuelle AP - Beleuchtung Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. SN EN 12464 i.
- normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend - befahrbar (mit Palettenrolli) Wand l anglebig, robust, pflegeleicht a bwaschbar Akustik Erhöhte Anforderungen (Genügende Schalldämpfung) / Räume vor Emissio- nen und Immissionen genügend ge- schützt gemäss SIA 181 bzw. DIN 18041 Türen 1 - flüglig Breite S tandard: 1 m i.L. Drücker Bei den Verbindungstüren zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Schliessanlage elektronisches Schliesssystem (Badge online / offline) von innen verriegelbar (Amokschliessfu n ktion) Sonnen - und Blendschutz Lamellenstoren aussenliegend (Sonnenschutz) Innenliegender Blendschutz ergänzende manuelle Steuerung Haustechnik Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) - Sommer opt. 24 / max. 26, Winter opt. 22 / min. 21 gemäss SIA 180 Lüftung - Keine spez. Anforderungen
- Bedien - /Auslöseeinheit der Spracha- larmierungs - und Gonganlage Beleuchtung Deckenleuchten (LED) Stehleuchten gemäss Vorgaben IMAG Individuelle AP - Beleuchtung SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG präsenzgesteuert manuell SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C 4 Grossräume Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude Eingangsbereich Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend - befahrbar (mit Palettenrolli) Wand l anglebig, robust, pflegeleicht a bwaschbar Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emis- gemäss SIA 181
- Sommer opt. 24 / max. 26, Winter opt.
22 / min. 21 Lüftung - Keine spez. Anforderungen Sanitär Kaltwasser Legionellenschutz Elektro Wlan - Versorgung, UKV - Anschlüsse Spezielle Anschlüsse und Installationen Audio- / Videotechnik mit Hauptschalter Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen Allfällige Install a tionssysteme für die Kommunikations - und elektrische Er- schliessung der Bühnentechnik Beleuchtung Deckenleuchten (LED) steuer - und dimmbar (muss Inhouse steu- erbar oder programmierbar sein) Individuelle AP - Beleuchtung SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG präsenzgesteuert manuell SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C 5 Sporthallen Bezeichnung Typ Standard Norm
- robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend - befahrbar (mit Palettenrolli) Wand Projektionsfläche l anglebig, robust, pflegeleicht a bwaschbar Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emis- sionen und Immissionen genügend ge- schützt gemäss SIA 181 bzw. DIN 18041 Türen Breite Standard : 1 m i.L. Drücker Schliessanlage elektronisches Schliesssystem (Badge online / offline) externer Zugang sichergestellt von innen verriegelbar (Amokschliessfu n ktion) Sonnen - und Blendschutz Lamellenstoren aussenliegend (Sonnenschutz) Innenliegender Blendschutz ergänzende manuelle Steuerung Haustechnik Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) - Keine spez. Anforderungen gemäss SIA 180 Lüftung - Spez. Anforderungen an Lüftung auf- grund Wärmeentwicklung Sanitär K eine spez. Anforderungen Elektro Wlan - Versorgung, UKV - Anschlüsse Spezielle Anschlüsse und Installationen Audio- / Videotechnik mit Hauptschalter Beleuchtung Deckenleuchten (LED)
C 6 Küche Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude Keine Vorgaben Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend - rutschsicher - befahrbar (mit Palettenrolli) - Plättli Wand Plättli a bwaschbar Akustik Erhöhte Anforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend geschützt gemäss SIA 181 bzw. DIN 18041 Apparate mit Geräuschemissionen Vibrationen Türen Breite Standard: 1 m i.L. Schliessanlage elektronisches Schliesssystem (Badge online / offline) von innen verriegelbar (Amokschliessfu n ktion) Sonnen - und Blendschutz Lamellenstoren aussenliegend (Sonnenschutz) Innenliegender Blendschutz Verdunkelung ergänzende manuelle Steuerung Haustechnik
Spezielle Elektroinstallationen (z.B. Steckdosen 400 V) Beleuchtung manuelle Licht - und Kraftinstallationen für die Kücheninfrastruktur dimmbar Tageslicht zwingend präsenzgesteuert Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C 7 Nasszellen Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude An den Kernen Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend - rutschsicher - befahrbar (mit Palettenrolli) - Plättli, wenige Fugen Wand Plättli a bwaschbar Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emis- sionen und Immissionen genügend ge- schützt gemäss SIA 181 bzw. DIN 18041
Sanitär Kaltwasser - und Warmwasseranschlüsse für Duschen Kaltwasser Legionellenschutz Elektro KW - Anschlüsse Beleuchtung präsenzgesteuert Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C 8 Nebenräume Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude An den Kernen Raumhöhe Keine spez. Anforderungen Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend - säure- und lösungsmittelbeständig - rutschsicher - befahrbar (mit Palettenrolli) Wand a bwaschbar Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emis- sionen und Immissionen genügend ge- schützt gemäss SIA 181 bzw. DIN 18041 Apparate mit Geräuschemissionen Türen 1 - flüglig
- Gem. spez. Anforderungen (z.B. IT) Sanitär Keine spez. Anforderungen Elektro Wlan - Versorgung Beleuchtung CEE - Steckdosen / Kleinverteiler für mo- bile Verbraucher präsenzgesteuert Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V.
m. Richtlinien IMAG C 9 Verkehrsflächen und Aufenthaltszone Bezeichnung Typ Standard Norm Bauliches Lage im Gebäude Haupteingang Raumhöhe mind. 3 m Raumhöhe im Lichten Boden Bodentraglast - normal Bodenbelag - robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend - säure- und lösungsmittelbeständig - befahrbar (mit Palettenrolli) - Schmutzschleuse mit 3 Zonen für Grobschmutz, Feinstaub und die Auf- nahme von Restfeuchtigkeit Wand Robust, langlebig, pflegeleicht, schmutz- abweisend Akustik Erhöhte Anforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend gemäss SIA 181
- Keine spez. Anforderungen Sanitär Bodenablauf Kaltwasser - Anschluss Elektro Wlan - Versorgung, UKV - Anschlüsse Beleuchtung Tageslicht zwingend Deckenleuchten Individuelle AP - Beleuchtung steuer - und dimmbar präsenzgesteuert Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG
IV. Bedarfskennzahlen Belegbarkeit der Unterrichtszimmer Für die Berechnung der Belegbarkeit der Raumtypen sind vier Räume entscheidend: Unterrichts- raum, Unterrichtszimmer Naturwissenschaft (Biologie , Physik, Chemie) und die Sporthalle. Das ma- ximale Auslastungspotenzial der Unterrichtsräume liegt bei 36 Lektionen pro Woche. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Stundenplanung an der BFGS vielfältige innere Ver- knüpfungen zu berücksichtigen hat. In den Gruppenräumen findet eine Parallelnutzung statt. Das bedeutet, dass das Unterrichtsformat so ausgelegt ist, dass sich eine Abteilung in derselben Lektion für spezifische Arbeiten aus dem Unterrichtsraum in Gruppenräume verschiebt. Das maximale Auslastungspotenzial der Unterrichtszimmer Naturwissenschaften liegt bei 26 Lekti- onen pro Woche. Diese Räume sind mit Labor - und Versuchseinrichtungen ausgebaut. Dadurch sind sie nicht polyvalent nutzbar , sondern nur im Rahmen des Naturwissenschaftsunterrichts (Bio- logie, Physik und Chemie). Die Sporthallen werden als teuerste Raumressource möglichst optimal ausgelastet. Ihr maximales Auslastungspotenzial liegt bei 40 Lektionen pro Woche. Sanitärräume Die Berechnung der erforderlichen Anzahl Toiletten erfolgt in Anlehnung an die Norm SN 521 614 (Modulordnung im Bauwesen – Reihensanitärräume) sowie die Verordnung 33 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsschutz) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Für die WC -Anlagen der Sportanla- gen sind die BASPO -Normen massgeblich. Für Frauen und Männer sind grundsätzlich getrennte WC -Anlagen vorzusehen. Sie sind in eine Vorzone mit Handwaschbecken und eine WC -Anlage zu unterteilen. Das barrierefreie WC ist ebenfalls als genderneutrales WC zu verstehen. Die Minimalanforderung an WC -Anlagen, welche primär den Lernenden dienen, richtet sich nach
Putzräume Als Mindestanforderung ist pro Geschoss ein mindestens 5 m 2 grosser, abschliessbarer Putzraum vorzusehen. Putzräume sind grundsätzlich auch bei guter Verbindung mit Liften sowie in kompakten Gebäuden vorzusehen, jedoch kann das Ausmass reduziert werden. Zusätzlich zu den dezentral angeordneten Putzräumen ist mindestens ein zentrales, gute zugängli- ches Lager für den Hausdienst vorzusehen. Putzräume sind zu belüften, evt. Mit Fensterlüftung, für Putzmaschine sind Befüll - und Entleerungs- möglichkeiten sicherzustellen, Bodenablauf -Gitter min. 40 x 40 cm. Autoabstellplätze Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Berechnung der Auto - und Zweiradabstellplätze des Parkplatz - und Zonenreglement der jeweiligen Gemeinde massgebend ist. Für einen Autoabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 25 m 2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E -Autos vorzusehen. Zweiradabstellplätze Die Berechnung für Zweiradabstellplätze beruht auf der Norm VSS SN 640 065. Diese sieht pro Schulstufe Richtwerte vor. Das erforderliche Angebot ist von der Lage und dem Einzugsgebiet ab- hängig. Für einen Zweiradabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 2 m 2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E -Velos vorzusehen.
V. Schallschutzanforderungen Die Grundlage für Bau - und Raumakustik (Schallschutz) stellt die SIA Norm 181 «Schallschutz im Hochbau» dar. Die Norm behandelt die Anforderung zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten und gibt Empfehlungen für den Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten. In allen Projekten sind die gesetzlichen Anforderungen wie auch die entsprechenden Empfehlungen an den Schall- schutz innerhalb der Nutzungseinheiten gemäss SIA 181, Anhang G, Tab. 15, 16, Stufe 1 einzuhal- ten.
VI. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277
HANDBUCH PRODUKTKATALOG IMMOBILIEN IMMOBILIEN AARGAU
1 Einleitung .............................................................................................................................. 3
1.1 Ausgangslage .................................................................................................................... 3
1.2 Zweck des Dokuments ....................................................................................................... 3
1.3 Aufbau des Dokuments ...................................................................................................... 3
1.4 Abgrenzung........................................................................................................................ 3
1.5 Grundlagen ........................................................................................................................ 4
2 Grundlagen des Produktkatalogs ......................................................................................... 5
2.1 Struktur des Produktkatalogs .............................................................................................. 5
2.2 Anwendungszwecke des Produktkatalogs .......................................................................... 5
2.3 Aufbau des Produktkatalogs ............................................................................................... 5
3 Betriebsmodelle .................................................................................................................... 6
3.1 Einteilung und Übersicht der Betriebsmodelle ..................................................................... 6
3.2 Zuordnungskriterien Betriebsmodelle.................................................................................. 7
3.3 Übersicht Verantwortung / Kosten und Organisation ........................................................... 8
3.4 Zuständigkeiten .................................................................................................................. 9
3.5 Koordination / Schnittstellen ............................................................................................. 10
3.6 Kostenstruktur .................................................................................................................. 12
4 Produktgruppenbeschrieb .................................................................................................. 13
4.1 Portfolioprodukte .............................................................................................................. 13
4.2 Projekt- & Bauprodukte .................................................................................................... 20
4.3 Produkte zur Objektsteuerung .......................................................................................... 23
4.4 Betriebs- & Instandhaltungsprodukte ................................................................................ 29
4.5 Produkte der Nutzerservices ............................................................................................ 35
4.6 Interne Produkte ............................................................................................................... 41
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Alle Immobilien erfüllen ihren Zweck in einem vielschichtigen Umfeld mit diversen Anspruchsgruppen. Aus diesem Umstand erwächst eine Vielzahl von Anforderungen an alle beteiligten Rollen insbeson- dere, aber nicht nur an den Eigentümer und Betreiber. Das vorliegende "Handbuch Produktkatalog Immobilien" (in der Folge lediglich Produktkatalog ge- nannt) schärft Strukturen und schafft eine Klassifikation aller Aktivitäten rund um die Immobilie (Port- folio-, Projekt- und Facility-Management). Um die gewünschte Transparenz zu erreichen, sind alle re- levanten Immobiliendienstleistungen in Produktgruppen zusammengefasst. Damit bildet der Produktkatalog die Grundlage für die verschiedenen Tätigkeiten rund um die Planung, Entwicklung, Verwaltung und den Betrieb der kantonalen Immobilien. Das Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien Aargau) ist zentral mit diesen Aufgaben be- traut.
1.2 Zweck des Dokuments
Das Dokument dient dazu: • die Produkte und Produktgruppen zu veranschaulichen • die Verantwortlichkeiten zwischen dem DFR und den Nutzerdepartementen im Umfeld der kanto- nalen Immobilien zu regeln • das Gesamtverständnis zu schärfen in dem die verschiedenartigen Leistungen aufgezeigt sind
1.3 Aufbau des Dokuments
Dieses Dokument ist in die folgenden vier Kapitel unterteilt: I. Einleitung in die Grundlagen des Produktkatalogs (Ziele und Umfang) II. Anwendungszwecke und Aufbau des Produktkatalogs III. Erläuterungen zu den drei Betriebsmodellen mit Verantwortlichkeiten IV. Hauptteil mit Beschrieb der Produkte und Produktgruppen
1.4 Abgrenzung
1.5 Grundlagen
Der Aufgabenbereich 430 Immobilien basiert auf dem Konzept des Public Real Estate Management (PREM). Dieses ist definiert "als eine strategische Gesamtkonzeption für den öffentlichen Sektor, die den heterogenen Immobilienbestand auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene im Hinblick auf die geltenden Ziele optimieren soll". Entsprechend sind in dieser ganzheitlichen Betrachtung neben den politischen Zielen zusätzliche Einflussfaktoren wie Ökonomie, soziale Gesichtspunkte, Technik und Ökologie berücksichtigt. Das Departement Finanzen und Ressourcen nimmt gegenüber der Öffent- lichkeit und gegenüber den Departementen die Rolle des Immobilieneigentümers und Bauherren ein. Diese Vertretung beinhaltet vor allem die Verantwortung und Kompetenzen zur Umsetzung der in der Immobilienstrategie verankerten Teilziele. Das PREM-Konzept ist in der Immobilienverordnung verankert. Der Produktkatalog baut auf der Im- mobilienverordnung auf und schärft diese mit der Definition von Produkten und Betriebsmodellen rund um die Immobilie. Damit unterstützt er die Schärfung des gemeinsamen Immobilienverständnisses. Im Zentrum steht die gesamtheitliche Betrachtung der Immobilie und deren Nutzung entlang ihres Le- benszyklus. Die Aufgaben gemäss Abbildung 1 sind über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie zu erbringen:
2 Grundlagen des Produktkatalogs
2.1 Struktur des Produktkatalogs
Der Produktkatalog besteht aus dem vorliegenden Handbuch, einer Detailbeschreibung der Produkte (Produktbeschreibung) und einer Übersicht inkl. Kurzbeschreibungen über alle relevanten Aspekte (Übersicht Produktkatalog Immobilien). Zur Unterstützung seiner Anwendung wird der Produktkatalog durch Leistungsvereinbarungen ergänzt.
2.2 Anwendungszwecke des Produktkatalogs
Der Produktkatalog bildet die Basis, um den steigenden Anforderungen an die Immobilien und deren Nutzung professionell anzugehen. Zudem schafft er Transparenz bezüglich den zu erbringenden Pro- dukten, den zentralen Rollen sowie den Verantwortlichkeiten auf den verschiedenen relevanten Stu- fen. Hauptanwendungswecke des Produktkatalogs: • Werkzeug für die koordinierte und gezielte Führung der kantonalen Immobilien • Basis für Verantwortlichkeitsregelungen (IST-Situation und SOLL-Konzepte) zwischen den ver- schiedenen Beteiligten • Zuweisung der Verantwortungen und zugehörige Prozesse und Zusammenarbeit • Kommunikationsmittel zwischen DFR und Nutzerdepartementen • Harmonisierung und Vereinfachung von Ausschreibungen • Entwicklung und Gruppierung von Kennzahlen (Dashboards) • Aufbau und Strukturierung von Betriebskonzepten
2.3 Aufbau des Produktkatalogs
Im Produktkatalog werden fünf Produktbereiche für die immobilienorientierten Produkte und ein Produktbereich mit IMAG-internen Produkten (organisationsorientiert) beschrieben. Damit bildet der Produktkatalog das breite Spektrum der Immobilien-Produkte und deren Leistungen ab. Die fünf immobilienorientierten Produktbereiche sind dabei den unterschiedlichen Phasen im Le- benszyklus der Immobilien zuordenbar.
Jedes der einzelnen Produkte besteht wiederum aus Teilprodukten welche wiederum aus deren Tä- tigkeiten gebildet werden. Somit wird jeder Produktbereich durch vier Ebenen (Produktgruppe, Pro- dukt, Teilprodukt und Tätigkeit) ergänzt. Abbildung 3: Hierarchieebenen Produktkatalog
3 Betriebsmodelle
3.1 Einteilung und Übersicht der Betriebsmodelle
Grundsätzlich wird zwischen drei Betriebsmodellen unterschieden: dem "Betreibermodell", dem "Ver- waltungsmodell" und dem "Managementmodell" (vgl. Abbildung 4). Unterstützung der Kernprozesse zu Gunsten der Nutzerdepartemente und ein transparentes, sowie der Realität entsprechendes Bild über alle Immobilienaktivitäten des Kantons sind dabei die zentralen Ziele. Um diese zu erreichen, stellt das DFR eine entsprechende Organisation und aggregiert die Da- ten über alle Modelle hinweg. Die Betriebsmodelle unterscheiden sich in der Aufgabenteilung und der Zuständigkeiten zwischen dem wortlichkeiten (Orange: Nutzerdepartement, Blau: IMAG):
3.2 Zuordnungskriterien Betriebsmodelle
Damit die Zuordnung der Gebäude in ein Betriebsmodell erfolgen kann, ist das Portfolio nach Nut- zungsart der Gebäude gruppiert. Die Zuweisung der Gebäude zum jeweiligen Betriebsmodell erfolgt pro Nutzungsart einheitlich. Allgemeine Zuordnungskriterien: • Pro Gebäude gibt es ein Betriebsmodell • Eine unbebaute Parzelle gehört grundsätzlich in dasselbe Betriebsmodell wie das dazugehörige Gebäude • Die Betriebsmodellzuweisung ist unabhängig von der Art der Flächenanbindung (Eigentum oder Mieter) durch den Kanton, massgebend ist wiederum die Nutzungsart / der Nutzer Spezielle Zuordnungskriterien: I. Zuordnung zum Betreibermodell ist sinnvoll wo: - eine sehr spezifische Nutzungsart vorliegt - die Nutzerprozesse untrennbar mit der Immobilie verbunden sind - die Sicherheitsanforderungen und daraus die Anforderungen an die spezifische Technik sehr hoch sind II. Zuordnung zum Verwaltungsmodell ist sinnvoll wo: - eine sehr spezifische Nutzungsart einer Innenfläche / Teilfläche eines Areals / eines Gebäu- des vorliegt - respektive wo die Nutzerprozesse untrennbar mit der Teilfläche verbunden sind III. Zuordnung zum Managementmodell ist sinnvoll wo: - Es sich um ein Gebäude mit üblicher / gängiger Nutzung (gemessen an allen Gebäuden) handelt - Das Gebäude einfach verschiedenen Nutzungen zugeführt werden könnte (einfache Ent- kopplung Nutzerprozesse / Nutzung und Gebäude) Ergänzendes zum Thema "Wirtschaftseinheit"
3.3 Übersicht Verantwortung / Kosten und Organisation
Resultierend aus der Rolle des Eigentümervertreters obliegt die Verantwortung für die übergeordnete Steuerung der Immobilien (Portfolioprodukte, Projekt- und Bauprodukte sowie die steuernden Pro- dukte zur Objektsteuerung) dem DFR. Zur Wahrnehmung der Eigentümerverantwortung, Sicherstellung eines einheitlichen Leistungsniveaus und zum Management der immobilienbezogenen Risiken, definiert das DFR verbindliche Standards. Die Betriebsmodelle und die Verantwortungszuweisung bezüglich der Produkte Im Grundsatz sind alle relevanten Verantwortungsaspekte (u.A. Eigentümer, Betreiber, Vorortorgani- sation, Leistungserbringung, Budgetierung & Kosten) pro Betriebsmodell auf Stufe Produktgruppe, in einzelnen Dimensionen auf Stufe Produkt, zugewiesen. Die folgende Auflistung zeigt die grundlegenden Rollen sowie die Verantwortung für die Leistungser- bringung pro Betriebsmodell (Orange: Nutzerdepartement, Blau: IMAG): Betreibermodell Verwaltungsmodell Managementmodell Eigentümer Vertreter IMAG IMAG IMAG Betreiber Nutzer IMAG / Nutzer IMAG Koordinationspersonen Immobilien Nutzer Nutzer Nutzer Gebäude-/ Arealverantwortliche Nutzer Nutzer Nutzer Leistungserbringung pro Produktegruppe IMAG interne Produkte IMAG IMAG IMAG Portfolioprodukte IMAG IMAG IMAG Projekt-/ Bauprodukte IMAG IMAG IMAG Produkte zur Objektsteuerung IMAG / Nutzer IMAG IMAG Betriebs-/ und Instandhaltungspro- dukte Nutzer IMAG / Nutzer IMAG Produkte der Nutzerservices Nutzer IMAG / Nutzer IMAG / Nutzer Organisation der notwendigen Tä- tigkeiten zur Erbringung der Pro- duktegruppe Bei der verantwortlichen Organisationseinheit
Verantwortungszuweisung auf Anlagen- bzw. Raumebene Die genaue Verantwortungszuweisung pro Gebäude auf Anlagen- bzw. Raumebene erfolgt in einer Gebäude-Schnittstellenliste als Anhang zur Leistungsvereinbarung Immobilien (vgl. 3.4 Zuständigkei- ten).
3.4 Zuständigkeiten
Die Immobilienverordnung (ImmoV) regelt die Zuständigkeiten des DFR und der Nutzerdeparte- mente im Grundsatz. Zu ihrer Konkretisierung dienen der Produktkatalog sowie die Leistungsverein- barung Immobilien (LVImmo). Abbildung 6: Schematische Darstellung, Konkretisierung der ImmoV bis auf Gebäude-Ebene Leistungsvereinbarung Immobilien (LVImmo) Die LVImmo werden zwischen dem DFR und dem Nutzerdepartement je Betriebsmodell auf Stufe Generalsekretariat abgeschlossen: a) Leistungsvereinbarung Immobilien "Betreibermodell" b) Leistungsvereinbarung Immobilien "Verwaltungsmodell" c) Leistungsvereinbarung Immobilien "Managementmodell" Wobei jeweils pro Nutzerdepartement für die angewendeten Betriebsmodelle eine LVImmo gefertigt wird, das heisst im maximalen Fall drei.
Einheitlicher Durchführungsprozess und verbindliche Standards Das DFR trägt die Beschaffungsverantwortung über alle Produkte. Die Produktverantwortung startet bei der Phase "Ausführung" und gilt für die folgenden Phasen im Durchführungsprozess (Ausführung bis zur Kostenverrechnung, vgl. Abbildung 7). Abbildung 7: Durchführungsprozess Die definierten Standards sind für alle verbindlich umzusetzen, welche die Ausführungsverantwor- tung für im Produktkatalog definierte Produkte, Produktgruppen oder ganze Produktbereiche tragen. Nur mit durchgängigen Prozessen, welche auf einheitlichen Grundlagen basieren, kann die Verein- heitlichung der Leistungsqualität und die Wahrung der Betreiber- und Eigentümerverantwortung ge- wahrt werden.
3.5 Koordination / Schnittstellen
Die Nutzerdepartemente und ihre innerdepartementalen Verantwortlichkeiten zum Thema Immobilien sind unterschiedlich organisiert. Unter anderem werden folgende zentrale Tätigkeiten unterschiedlich umgesetzt: Definition und Koor- dination von Raumbegehren; Langfristplanung der Raumbedürfnisse der Nutzerdepartemente; An- sprechpartner bei Umsetzung von baulichen und nutzungsspezifischen Massnahmen. Für die zentrale Führung der Immobilien ist das DFR auf einheitliche Immobilienrollen in jedem Nut- zerdepartement auf strategischer, taktischer und operativer Ebene angewiesen.
Tabelle 2 zeigt die detaillierte Übersicht zu den jeweiligen Ebenen: Strategisch Taktisch Operativ Koordination oberste Führungsstufe mittlere Führungsstufe Stufe mit direkter Be- triebsverantwortung Periodizität einmal jährlich mehrmals jährlich laufend Teilnehmer Nutzer GS, Koordinationsperson Immobilien Koordinationsperson Im- mobilien Gebäude- / Arealverant- wortliche Teilnehmer IMAG AL, SL SL, FBL, Manager FBL, Manager Ziele - Mittel- bis langfristige Betrachtung mit Fo- kus auf die Lange- frist - Rückblick auf Umge- setztes / Vereinbar- tes - Abstimmung von übergeordneten As- pekten des Immobili- enbetriebs - Steuerung der lau- fenden strategischen Massnahem - Koordination von zu- künftigen Vorhaben - Überprüfung der langfristigen Planung - Mittel- bis kurzfristig Betrachtung mit Fo- kus auf Planung - Rückblick auf Umge- setztes / Vereinbar- tes - Abstimmung von zentralen Aspekten des Immobilienbe- triebs - Steuerung der lau- fenden taktischen Massnahmen - Koordination von zu- künftigen Projekten - Überprüfung der mit- telfristigen Planung - Kurzfrist Betrachtung mit Fokus auf die ak- tuell anstehenden Themen - Rückblick auf Umge- setztes / Vereinbar- tes - Abstimmung im ope- rativer Immobilienbe- trieb - Steuerung der lau- fenden operativen Massnahmen - Koordination von zu- künftigen Aktionen - Überprüfung der kurzfristigen Planung Tabelle 2: Schnittstellenübersicht Strategische Zusammenarbeit, Koordination auf oberster Führungsstufe Einmal jährlich finden Immobiliengespräche statt. Teilnehmer sind die Leitung der IMAG (Abteilungs- leiter, Sektionsleiter Portfoliomanagement und Immobilienmanagement) sowie Generalsekretär/in und Koordinationspersonen Immobilien des Nutzerdepartements. Taktische Zusammenarbeit, Koordinationspersonen Immobilien Die Koordinationspersonen Immobilien kennen die Abläufe und Prozesse im eigenen Departement. Zudem verfügen sie über das Netzwerk zu den entsprechenden Ansprechpartnern. Das bau- und im-
Operative Zusammenarbeit, Gebäude- / Arealverantwortliche Die Nutzerdepartemente müssen die Vertretung für die betrieblichen Immobilienbelange pro Gebäude an eine (vorzugsweise in Gebäudenähe befindliche) Stelle delegieren. Wenn mehrere Departemente ein Gebäude gemeinsam nutzen, dann erfolgt die Absprache und Benennung eines Vertreters (Ge- bäudeverantwortliche) durch diese Departemente. Der Gebäudeverantwortliche arbeitet eng mit den Nutzervertretern der raumnutzenden Departemente zusammen und koordiniert die Gebäudebelange. Wenn mehrere Gebäude zu einem Areal zusammengefasst sind, dann wird die Schnittstelle auf Areal- Ebene sichergestellt. Das heisst, die u.U. verschiedenen Gebäudeverantwortlichen benennen einen Arealverantwortlichen, welcher die Vertretung für betrieblichen Immobilienbelange des gesamten Are- als wahrnimmt. Diese Funktion erhält die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten um die liegenschaftsbezogenen Auf- gaben umsetzen zu können.
3.6 Kostenstruktur
Alle immobilienbezogenen Kosten werden gemäss Kontierungsanleitung (Anhang zur Weisung Hand- buch über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (HAF)) verbucht / rapportiert. Diese Struktur ermöglicht eine Zuweisung der Kosten zu den jeweiligen Produkten. Die daraus resul- tierende Transparenz ermöglicht die zentrale Führung der Immobilien.
4 Produktgruppenbeschrieb Die folgenden Beschreibungen umreissen den Inhalt der jeweiligen Gruppe. Die Informationen sind jeweils kompakt gefasst um einen Überblick der Produktgruppen zu vermitteln.
4.1 Portfolioprodukte
Portfolioprodukte Portfoliosteuerung Beschrieb Produktgruppe Gemäss übergeordneter kantonaler Ziele werden Strategien entwickelt und ein Rahmenwerk von Standards und Richtlinien geschaffen, welches es ermög- licht das Immobilienportfolio anhand unterschiedlicher Kriterien zu steuern. Die Steuerung erfolgt dabei mit der Hilfe von Monitoring, Benchmarks und Repor- ting von Gesamt- und Teilportfolios. Einen weiteren Aufgabenbereich bildet das strategische Flächenmanagement, welches mit Prognosen und Effizienz- vorgaben eine Grundlage für die Flächenplanung darstellt. Basierend auf der Planung wird die Ressourcenallokation in Neubau-, Sanierungs- oder Nut- zeranpassungsprojekten getätigt. Durch die Portfoliosteuerung wird sicherge- stellt, dass die Immobilien in den Gesamt- und Teilportfolios den Vorgaben entsprechend geplant und betrieben werden. Ergebnisse / Ziele - Umsetzen der kantonalen sowie immobilienspezifischen Vorgaben - Sicherstellung ökonomischer und ökologischer Ressourceneinsatz - Substanzwerterhalt - Abdeckung der Raumbedürfnisse zu Marktkonditionen und in Betracht der der demographischen Entwicklung - Wahrung Nachhaltigkeit und kulturelle Aspekte - Wirtschaftlicher Umgang mit den vorhandenen Ressourcen (Marktkondi- tionen) Produkte - Immobilienstrategie - Strategieentwicklung Teilportfolios - Portfoliostandards und Richtlinien - Portfoliobewertung
Portfolioprodukte Portfoliooptimierung Beschrieb Produktgruppe Abstimmung und Justierung der kantonalen Immobilien in Abhängigkeit von äusseren und inneren Einflüssen. Auf Basis von kontinuierlichen Beobachtun- gen des Umfelds werden Auswirkungen auf das Portfolio beurteilt und adä- quate Optimierungsvorschläge abgeleitet. Im Rahmen von kurz-, mittel- und langfristigen Planungen findet eine Massnahmenumsetzung statt. Im Fokus stehen bei diesen Aufgaben stets die Optimierung des Flächenbedarfs, die Optimierung der Flächenbedarfsdeckung und das Lebenszyklusmanagement des Portfolios. Zudem dienen die Daten und die abgeleiteten Erkenntnisse als Grundlage für die weiterführenden Aktivitäten im Rahmen der Portfoliopro- dukte. Ergebnisse / Ziele - Optimaler Flächenbedarf und Flächenbedarfsdeckung - Nachhaltige Wertsicherung der Immobilie - Zeitnahes Erkennen und Reagieren auf Änderungen im Umfeld - Standardisierung der Leistungserbringung - Datenbasierte Kontrollfunktion Produkte - Datenverarbeitungsgrundlagen - Markt- und Umfeldbeobachtung - Portfolioplanung - Portfolioanalysen - Portfoliooptimierung
Portfolioprodukte Portfoliorisikomanagement Beschrieb Produktgruppe Gezieltes erkennen von Risiken und Definition von Massnahmen für den Um- gang mit möglichen Auswirkungen. Dieser dynamische Prozess der Evalua- tion, Messung, Bewertung und Bearbeitung von Risiken findet auf Stufe Ge- samt- und Teilportfolio statt. Risiken werden systematisch identifiziert und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie die Auswirkungen abgeschätzt. Je nach Ausprägung werden anschliessend geeignete adäquate Risikostrategien definiert. Die Umsetzung und Kontrolle der Ergebnisse schliessen den Kreis- lauf ab und bilden den neuerlichen Ausgangspunkt für die Risikobetrachtung. Der Risikoprozess ist daher eine proaktive Handlung zur Erkennung und Um- gang mit Gefahren. Die Produktgruppe gewährleistet die Absicherung der Strategieziele durch pe- riodische Risikoanalysen und die Einleitung von Gegenmassnahmen. Ergebnisse / Ziele - Sensibilisierung für Risiken - Unterstützung Risikokultur - Erkennen relevanter Risiken - Vermeidung unbewusster Handlungen - Vermeiden / Minimieren von Risiken Produkte - Risikodefinition - Risikobeurteilung (Mehrjahresplanung & Jahreskoordination) - Massnahmendefinition - Portfolio-Risikomatrix
Portfolioprodukte Bedarfsmanagement Beschrieb Produktgruppe Die Produktgruppe «Bedarfsmanagement» wird eingesetzt zur Plausibilisie- rung wie auch Ermittlung, Formulierung und Koordination des Nutzerbedarfs. Der Prozess ist eng an die Bedürfnisse der Nutzer gebunden. Die Produkt- gruppe nimmt die Bedürfnisse entgegen und leistet Unterstützung in der For- mulierung und Ausarbeitung des Bedarfs. Dabei wird der Bedarf in der gefor- derten Art und Qualität definiert, geprüft und freigegeben. Zusätzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen werden abhängig vom Bedarf systema- tisch analysiert und Lösungen werden ermittelt. Lösungsskizzen bauen auf ei- ner Szenario-Bildung auf, wobei Nutzwerte und Kosten ausgearbeitet und ge- genübergestellt werden um Angebot und Nachfrage abzustimmen. Nach dem Umsetzungsentscheid erfolgt die Übergabe an das Projektmanagement. Ergebnisse / Ziele - Erkennen und verstehen der Bedarfe - Sachliche und fachliche Bedarfsbeschreibung (definitive Nutzerbestel- lung) - Verschiedene Lösungsszenarien - Umsetzungsreife Vorprojektdefinition Produkte - Bedarfsformulierung - Lösungsevaluation - Kosten-/Nutzenanalyse (Ermittlung Wirtschaftlichkeit)
Portfolioprodukte Immobiliensteuerung Beschrieb Produktgruppe Umsetzung von Massnahmen zur aktiven Analyse, Planung, Steuerung, Um- setzung und Kontrolle des Einzelobjekts unter Anwendung der übergeordne- ten Vorgaben. Durch gezieltes Handeln wird sichergestellt, dass die erwähn- ten Vorgaben objektspezifisch angewendet / umgesetzt werden. Mit der Wahrnehmung einer übergeordneten Kontrollfunktion kann die Qualität si- chergestellt und ein effektives Risikomanagement betrieben werden. Ergebnisse / Ziele - Optimale Nutzung der Liegenschaft aufgrund Objektstrategie - Den Vorgaben entsprechendes Halten / Betreiben der Immobilie - Bewusster Umgang mit immobilienbezogenen Risiken - Sicherstellung Werkseigentümer- und Betreiberhaftung Produkte - Vertretung Eigentümerinteressen - Objektkonzepte und Strategien - Objektbewertung - Objektcontrolling - Objektanalysen und Berichte - Objektoptimierungen - Objektqualitätsmanagement
Portfolioprodukte Dienstleistersteuerung Beschrieb Produktgruppe Steuerungsaufgaben für den zielgerichteten Einsatz von externen Dienstleis- tern. Durch die klare Organisation, eine bewusst definierte Aufgabenabgren- zung, Führung und Kostenkontrolle werden strategische, operative, rechtliche und vertragliche Risiken überwacht und minimiert. Dies wird vor allem durch aktives Management folgender Punkte erreicht: - Kunden/Dienstleisterbeziehung - Anforderungen - Risiken - Vorschriften - Projekten im Dienstleistungskontext - Serviceportfolios (in ihrer Gesamtheit) - Finanzen / Kosten - Servicelevel - Verträge - Auftrags- / Service-Ausführung - Leistungsmessung Ergebnisse / Ziele - Dienstleisterportfolio entspricht den Vorgaben - Dienstleister erfüllen die Erwartungen / vertraglichen Leistungen - Auftraggeber hält Vorschriften ein - Risiken aus Auftragsvergaben werden konsequent überwacht Produkte - Dienstleister-Vertragsmanagement - Leistungsmessung Dienstleister - Dienstleistungs-Risikomanagement - Management / Steuerung Dienstleisterprojekte - SLA-Definition - Ausführungskontrolle - Schnittstellenmanagement Dienstleister
Portfolioprodukte Dingliche Rechte Beschrieb Produktgruppe Ausführung der Prüfung und Analyse vor Immobilientransaktionen, Baubewil- ligungen sowie der Bau- und Nutzungsordnungen in der Rolle des Eigentü- mervertreters. Daneben werden für alle Immobilien die im Grundbuch vorge- merkten Rechte eingeräumt, beantragt, vollzogen und verwaltet. Die dinglichen Rechte regeln, nach Schweizer Recht, die unmittelbare Herrschaft über eine Sache. Sie erstrecken sich über bewegliche Sachen und Grundstü- cke und gelten als absolute Rechte gegenüber jedermann. Ergebnisse / Ziele - Rechtssicherheit des Eigentums - Unbeeinträchtigte Nutzung der Immobilien gemäss Objekt- resp. Immobi- lienstrategie - Nachhaltige Wertsicherung der Liegenschaften Produkte - Kauf und Verkaufsrechte - Dienstbarkeiten - Baubewilligungen Dritter - Bau- und Nutzungsordnung
4.2 Projekt- & Bauprodukte
Projekt-/Bauprodukte Nutzungsbedingte Projekte Beschrieb Produktgruppe Nutzungsanpassungen basierend auf dem Bedarf der Nutzerdepartemente und Mietern. Das jeweilige Nutzerdepartement ist daher für die Produkt- gruppe bestimmend, wonach die Eigenschaften einer Liegenschaft entspre- chend angepasst werden. Alle Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geplant und durchgeführt: - Phase 0: Initialisierung - Phase 1: Strategische Planung - Phase 2: Vorstudie - Phase 3: Projektierung - Phase 4: Ausschreibung - Phase 5: Realisierung Damit umfassen «Nutzungsbedingte Projekte» den Zyklus von Neu- und Umbauten gemäss den Bedürfnissen des Nutzerdepartements bis hin zu Reparaturen und Instandsetzungen von Gebäudebestandteilen. Dies bein- haltet ebenfalls die Dokumentation der Aktivitäten mittels Erfolgs- und Inves- titionsrechnungen als finanzielle Kontrolle der Projekte. Ergebnisse / Ziele - Bedarfsgerechte Flächennutzung - Betriebsgestaltung gemäss Anforderungen Nutzerdepartement - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis von Investitionen Produkte - Neubauten - Instandsetzungen- & Reparaturen Investitionsrechnung - Instandsetzungen & Reparaturen Erfolgsrechnung - Mieterausbauten
Projekt-/Bauprodukte Gebäudebedingte Projekte Beschrieb Produktgruppe Sanierungen, Neu- und Nutzungsanpassungen aufgrund des Bedarfs einer Wiederherstellung oder Instandsetzung einer Liegenschaft. Im Gegensatz zur Produktgruppe «Nutzungsbedingte Projekte» sind hier nicht die spezifi- schen Anforderungen der Nutzerdepartemente, sondern der Erhalt des Ge- bäudes im Vordergrund. Alle Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geplant und durchgeführt: - Phase 0: Initialisierung - Phase 1: Strategische Planung - Phase 2: Vorstudie - Phase 3: Projektierung - Phase 4: Ausschreibung - Phase 5: Realisierung Durch die Produktgruppe wird die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Immobilien langfristig gewährleistet. Die Wiederherstellung kann dabei ape- riodisch erfolgen und nimmt gegenüber regelmässigen und einfachen Mass- nahmen der Instandhaltung ein umfänglicheres Ausmass an. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung der Gebäude-Gebrauchstauglichkeit - Werterhalt der Immobilie - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis von Investitionen Produkte - Neubauten - Instandsetzung Grosszyklisch - Instandsetzungen & Reparaturen Investitionsrechnung - Instandsetzungen & Reparaturen Erfolgsrechnung
Projekt-/Bauprodukte Bauherrenmandate Beschrieb Produktgruppe Bauherrenberatung bei Sanierungs- und Instandsetzungsprojekten. Die Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geplant und für den Auftraggeber durchgeführt: - Phase 2: Vorstudie - Phase 3: Projektierung - Phase 4: Ausschreibung - Phase 5: Realisierung Die Produktgruppe begleitet damit alle Teilphasen in einem Bauvorhaben. Ergebnisse / Ziele - Fachliche Unterstützung bei Bauprojekten - Sicherstellung der Gebäudefunktion - Durchführung gemäss anerkannten Richtlinien Produkte - Bauherrenberatung
4.3 Produkte zur Objektsteuerung
Produkte zur Objektsteuerung Bewirtschaftung Beschrieb Produktgruppe Operative, kaufmännische und administrative Verwaltung von Immobilien im Interesse des Eigentümers. Dabei werden auf Basis von Vorgaben entspre- chende Aktivitäten durchgeführt. Die Bewirtschaftung übernimmt treuhände- risch die Eigentümerfunktion und ist Ansprechpartner für Nutzerdepartement und Mieter. Während des gesamten Nutzungszeitraums der Immobilie sorgt die Bewirtschaftung für ein optimales Verhältnis zwischen Nutzungsanforde- rungen und Nutzungsmöglichkeiten. Einen wichtigen Teil bildet dabei der Bau- werksunterhalt. Ebenfalls erstellt die Bewirtschaftung wo vereinbart die Neben- kostenabrechnung der Liegenschaft. Ergebnisse / Ziele - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Wirtschaftlichkeit - Ausnutzung Immobilienpotenzial - Bauwerkserhaltung - Nachhaltige Verwaltung - Strategiekonforme Massnahmenplanung pro Immobilie - Standardisierte mittelfristige Massnahmenplanung und -dokumentation Produkte - Vermietung - Drittverwaltungsmanagement - Anmietung - Verpachtung - Pachtung - Betreuung Nutzerdepartemente - Betreuung Mieter - Nebenkostenabrechnung - Parkplatzmanagement
Produkte zur Objektsteuerung Liegenschaftsfinanzen Beschrieb Produktgruppe Durch die gezielte Führung und Kontrolle der Zahlungsströme werden die fi- nanziellen Ressourcen optimal genutzt. Sowie das Budget ausgeglichen ge- staltet zur mittel- / langfristigen Planung der finanziellen Mittel zur Befriedigung der Nutzungsbedürfnisse / des Immobilienbedarfs. Regelmässiges erarbeiten von Auswertungen, als Grundlage für die Portfolio- und Immobiliensteuerung. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungserbringung - Standardisierung der Liegenschaftsfinanzen - Transparenz durch Finanzdokumentation - Finanzielle Planungssicherheit - Genauigkeit und Verlässlichkeit der Finanzplanung Produkte - Objektbuchhaltung - Abrechnungen - Objektbudgetierung - Abschreibungen, Gebühren und sonstige Abgaben
Produkte zur Objektsteuerung Operatives Flächenmanagement Beschrieb Produktgruppe Erfüllen der Anforderung, dass Fläche in der bestellten Qualität und zum ge- planten Zeitpunkt in der notwendigen Menge bereitgestellt wird. Dies mit dem Ziel, dass die Fläche die Leistungserbringung bestmöglich unterstützt. Die Strategie der Flächennutzung und des Flächenmix (Nutzung und Art der Nut- zungsanbindung z.B. Eigentum, Miete etc.) basiert auf den übergeordneten Vorgaben (Immobilienverordnung, Immobilienstrategie etc.) und berücksichtigt u.A. aktuelle und zukünftige Anforderungen der Nutzerdepartemente, gesamt- gesellschaftliche Entwicklung und Nachhaltigkeit. Wichtige Bestandteile sind die Prognose der Flächenentwicklung sowie die Definition von Anforderungen der Nutzerdepartemente und Raumkonzepten um Flächeneffizienz und Flä- chenkosten in der vorgegebenen Bandbreite bereitstellen zu können. Zur Überprüfung der Strategieumsetzung werden auch im Flächenmanagement regelmässig erhobene / aktualisierte Kennzahlen beigezogen. Durch die Flä- chenerfassung und Bedarfsanalyse (Trends) werden wichtige Grundlagen für weiterführende Produkte im Bereich Bewirtschaftung erstellt. Ergebnisse / Ziele - Optimierte und bedarfsgerechte Flächennutzung - Transparenz durch Flächendokumentation - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Leerstandmanagement - Flächenportfolio- und Trend-Analyse Produkte - Flächenplanung - Flächenerfassung - Flächenanalyse - Flächendarstellung
Produkte zur Objektsteuerung Liegenschaftsvermarktung Beschrieb Produktgruppe Eine der Haupttätigkeiten besteht darin die Immobilie auf die Bedürfnisse des Markts auszurichten. Dabei ist der Aufbau eines Beziehungsnetzwerks ein ge- nauso wichtiger Faktor wie die Abstimmung mit der Bewirtschaftung und der Betriebsführung. Die Sicherung der Marktgängigkeit liefert einen wichtigen Beitrag zum Gesamterfolg. Ergebnisse / Ziele - Effiziente Prozessgestaltung der Vermietung - Standardisierung der Leistungserbringung - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Leerstandmanagement - Marktgängige Immobilie - Vielschichtiges Beziehungsnetzwerk Produkte - Flächenvermarktung - Vermarktungsprozesse - Objektmarketing
Produkte zur Objektsteuerung Strategische Betriebsführung Beschrieb Produktgruppe Aktivitäten zur Erreichung der betrieblichen Eigentümerziele. Dabei werden entsprechende Informations-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben für einen reibungslosen Betrieb definiert und übernommen. Es gilt eine nut- zungsoptimale Bereitstellung von Flächen, Infrastruktur und Services zum vor- teilhaftesten Kosten-/Nutzenverhältnis und auf einem akzeptierten Risikoni- veau zu gewährleisten. Damit wird ein bedeutender Beitrag zum Gesamterfolg und zur langfristigen Nutzung einer Immobilie geleistet. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs - Qualitätssicherung des Betriebs - Zuweisung Betreiberverantwortung und Eigentümerhaftung - Vorgaben / Orientierungsrahmen für operative Betriebsführung Produkte - Umsetzung Objektstrategie - Sicherstellen Betreiberverantwortung - Sicherstellen Eigentümerhaftung - Betriebsvorbereitung - Führung Betriebsorganisation - Betriebscontrolling - Betriebliche Qualitätssicherung - Beschaffung Objektdienstleistungen - Betriebliches Vertragsmanagement - Energiemanagement
Produkte zur Objektsteuerung Digitale Datenbereitstellung Beschrieb Produktgruppe Systemsteuerung und -verwaltung sowie Qualitätsprüfung von Daten aus der gesamten Systemlandschaft. Als Qualitätssicherungsinstanz wird sicherge- stellt, dass alle relevanten Daten aktuell und vorhanden sind sowie regelmäs- sig gepflegt werden. Bestrebungen für eine digitale Vereinheitlichung werden kanalisiert mit dem Ziel die Effizienz der betrieblichen Prozesse zu erhöhen (vereinfachen und beschleunigen). Die Objektsysteme schaffen Transparenz, um eine effiziente Flächennutzung und Bewirtschaftung sicherzustellen. Zudem ist die Planung und die Überwachung der Transformation von "analo- gen" zu vollständig digitalisierten Prozessen eine weitere zentrale Leistung. Ergebnisse / Ziele - Effizientes Datenmanagement - Standardisierte Datengrundlage - Angemessene Qualitätssicherung Produkte - Stammdatenpflege - Objektinformation und -Navigation - Pflege IT-Systemlandschaft Abteilung - Datenmanagement Kern- und Umsysteme Abteilung
4.4 Betriebs- & Instandhaltungsprodukte
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Operative Betriebsführung Beschrieb Produktgruppe Umfasst die Inbetriebnahme, Abnahme und Übernahme von neuen techni- schen und infrastrukturellen Anlagen oder Gebäuden. Mit der Koordination und Steuerung des Betriebs wird sichergestellt, dass eine definierte Zurverfügung- stellung der Anlagen und Gebäude stattfindet. Die Aufgaben erfolgen unter anderem durch Rundgänge zur anlagen- und bauteilübergreifenden Inspektion und Mängelverfolgung. Die Anlagen und Prüfpunkte werden fristgerecht über- prüft und eine Betriebsdokumentation geführt. Die Nutzerdepartemente profi- tieren von den Informationen bezüglich Anlagen und Gebäude. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs - Transparenz durch Betriebsdokumentation - Information und Kommunikation an Nutzerdepartemente Produkte - Planung Regelbetrieb - Betriebsübernahme / -aufnahme - Objektbetrieb - Mängel und Gewährleistung - Auftragsmanagement - Betriebsdokumentation - Inventarmanagement
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Anlagenbetrieb Beschrieb Produktgruppe Sicherstellung des vorschriftsgemässen Betriebs und Unterhalt von Gebäude- anlagen. Der Prozess beginnt bei der Übernahme neuer Anlagen und setzt sich im Betrieb fort bis hin zur Störungsbehebung. Dies bedarf einer laufenden Planung bezüglich Ressourcen und Personal, wie Handwerker und Pikett- diensten, um den Betrieb ganzheitlich zu sichern. Die Produktgruppe beinhal- tet zudem das Anlagenreporting der Störungsbehebungen, um diese zu ana- lysieren und in Zukunft vermeiden oder vermindern zu können. Ziel ist die wirtschaftliche und sichere Betriebsoptimierung der vorhandenen Anlagen auf Basis der Betriebsdatenauswertung und den geforderten Verfügbarkeiten. Be- triebliche Anforderungen werden dabei an Bedürfnisse des Nutzerdeparte- ments angepasst, um die definierten Verfügbarkeiten der Anlagen zu gewähr- leisten. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellen der definierten Verfügbarkeiten der Anlagen / Flächen - Sicherstellung eines optimalen Betriebs der Anlagen - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Kontinuierliche Überwachung der Anlagen - Kostenmanagement durch ein transparentes Betriebsdatenmanagement Produkte - Planung Anlagenbetrieb - Übernahme - Betreiben - Störungsbehebung - Pikettdienst - Betriebsoptimierungen - Handwerkerdienste
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Instandhaltung (Erhaltung) Beschrieb Produktgruppe Technische und administrative Massnahmen zur Erhaltung der Funktionsfä- higkeit und Verfügbarkeit der technischen und infrastrukturellen Gebäudean- lagen und -bauteile. Das Ziel der Gebäudeinstandhaltung besteht darin, ein nach wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nutzbare und verwertbare Immobilie gemäss den Vorgaben der Eigentümerschaft zu erhalten. Dies beginnt bei der Definition einer Strategie zur Festsetzung der Regelmässigkeit der Überprüfungen und der Massnahmenplanung. Inspektio- nen und Wartungen dienen zur regelmässigen Erkennung von möglichen Ab- weichungen des Verschleisses und Funktionalität sowie der Instandstellung der Abweichungen. Durch eine gezielte Instandhaltung wird die Betriebsdauer von Anlagen und deren Anschaffungskosten an der definierten Objektstrategie ausgerichtet. Eine lückenlose Dokumentation der Inspektionen, Wartungen und allfälligen Instandsetzungen wird sichergestellt. Diese Transparenz macht eine Überprüfung der umgesetzten Massnahmen möglich. Die Nutzerdeparte- mente profitieren von der sicheren Benutzung und Einsatzbereitschaft im Rah- men der definierten Verfügbarkeiten der technischen und infrastrukturellen An- lagen. Ergebnisse / Ziele - Bewahrung der Gebrauchstauglichkeit von Anlagen - Gesetzeskonformität - Sicherstellung des optimalen Betriebs der Anlagen Produkte - Instandhaltungsstrategie - Instandhaltungsplanung - Inspektion (Überwachung) - Wartung (Instandhaltung) - Instandsetzung & Massnahmen - Verbesserung - Ersatz / Erneuerung - Neuanschaffung (Veränderung)
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Ver- und Entsorgung Beschrieb Produktgruppe Versorgung mit unterschiedlichen Medientypen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Kommunikation, etc.). Dies beinhaltet die Aushandlung von Kon- ditionen, das Überprüfen von Restbeständen und die zeitgerechte Nachbestel- lung nach klar definierten Regeln (z.B. Mindestbestände, Beschaffungshori- zonte etc.). Das Identifizieren und Ausnutzen von Optimierungspotenzial über alle Medien wird zielgerichtet und laufend vorgenommen. Der zweite Bestandteil umfasst die Entsorgung von Abfall und Wertstoffen aus dem Gebäudebetrieb. Grundlage bilden dabei objektspezifische Ver- und Ent- sorgungskonzepte sowie die Konzepte für die Sondertrennung, welche die ef- fiziente und umweltgerechte sowie gesetzteskonforme Entsorgung des Abfalls (alle Fraktionen) zum Ziel haben. Ergebnisse / Ziele - Bedarfsgerechte Medienversorgung - Kosten- und umweltgerechte Abfallentsorgung - Sicherung der Datenvernichtung Produkte - Medienversorgung - Telekommunikationsversorgung - Materialversorgung - Abfallentsorgung - Recycling-Abfälle - Dokumentenvernichtung - Datenträgerentsorgung
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Reinigung und Pflege Beschrieb Produktgruppe Gewährleisten der Reinigung und Pflege aller Immobilien im Innen- wie auch im Aussenbereich. Dafür werden übergeordnete Reinigungsstandards und ob- jektspezifische Reinigungsziele definiert. Sowie die entsprechende Organisa- tion und Ressourcen für die Ausführung bereitgestellt. Als Arbeits- und Kon- trollmittel werden Reinigungspläne erstellt und deren Ausführung kontrolliert. Ergebnisse / Ziele - Aufrechterhalten des Gebäudes - Einhaltung der Standards - Zufriedenheit Nutzerdepartement durch Pflege der Immobilie Produkte - Unterhaltsreinigung - Zwischen- und Grundreinigung - Reinigung Umgebung / Aussenflächen - Reinigung Baukörper / Fassade - Spezial- / Sonderreinigungen - Notreinigungen - Winterschutzmassnahmen - Schädlingsbekämpfung - Umgebungspflege, Gärtnerei- und Pflanzenarbeiten
Betriebs - und Instandhaltungsprodukte Sicherheit Beschrieb Produktgruppe Gewährleisten der Objekt-, Anlagen- und Personensicherheit. Dafür werden objektspezifische Schutzziele und -massnahmen zur Erreichung dieser Ziele definiert sowie die entsprechende Organisation inkl. Ressourcen bereitgestellt. Dafür werden Sicherheits- und Notfallpläne erstellt und deren Ablauf präventiv geübt. Die Produktgruppe definiert zudem den Einsatz eines Sicherheitsdiens- tes und entsprechende Schliessverwaltung zur Objektsicherung. Ergebnisse / Ziele - Gewährleistung Personenschutz - Einhaltung der regulatorischen Anforderungen - Sicherstellung eines sicheren Betriebs - Gewährleistung Sicherheit Nutzerdepartement Produkte - Baulicher Objektschutz - Betrieblicher Objektschutz - Interventionsdienst - Schliessmanagement - Personensicherheitsdienste - Eventsicherheit - Berechtigungen / Bewilligungen - Verkehrsmanagement - Eigentumsschutz - Notrufzentrale (besetzen, betreiben)
4.5 Produkte der Nutzerservices
Nutzerservices Arbeitsschutz & Gesundheit Beschrieb Produktgruppe Sicherstellung der Zielerreichung in den Themen sowie die dafür notwendige Organisation. Beim Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz steht die Sicherheit der Nutzerdepartemente bzw. Mieter sowie aller Besucher im Vor- dergrund. Sicherheitsrisiken für Nutzerdepartement und Mieter werden dabei identifiziert und Gegenmassnahmen frühzeitig ergriffen. Dies umfasst einer- seits gesundheitliche Aspekte und andererseits Notfallpläne. Die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Bedienungs- und Nutzungssicherheit von Anlagen und Gebäudeteilen stehen dabei im Vordergrund. Im Thema Umwelt wird ein um- weltgerechter Betrieb durch regelmässige Überprüfung entsprechender Kenn- zahlen sichergestellt. Ergebnisse / Ziele - Einhaltung der Arbeitssicherheit - Umweltgerechter Betrieb Produkte - Gesundheitsschutz & Arbeitssicherheit - Umweltschutzdienste
Nutzerservices Empfangs- und Conciergedienste Beschrieb Produktgruppe Beinhaltet u.A. die Anmeldung und Vermittlung von Besuchern und Lieferan- ten, Betreuen des Nutzerdepartements und Auskunftserteilung, Zutrittskontrol- len und Ausweiserstellung sowie zusätzlichen Conciergedienst wie z.B. Wä- schereiservice, Reservation von Hotels und Restaurants, Schneidereiservice etc. Die Nutzerdepartemente bekommen durch diese Produktgruppe ein zentrales Informations- und Zutrittsmanagement, speziell für externe Besucher. Die zu- sätzlichen Conciergedienste erhöhen den Komfort des Nutzerdepartements und sind zusätzliche Services für Mitarbeitende. Ergebnisse / Ziele - Besucherzufriedenheit - Sicherstellung Zutrittskontrolle - Erhöhung Mitarbeiterzufriedenheit Produkte - Empfangsservices - Sitzungszimmerservices - Wäschereiservices
Nutzerservices Logistik & Transport Beschrieb Produktgruppe Organisation und Verteilung von Gütern sowie Personen. Dies geschieht ge- bäudeintern durch die Bereitstellung von Postservices für den Brief- und Pa- ketumschlag. Die Bewirtschaftung des Mobiliars sowie Büromaterial und de- ren Lagerung gehört ebenso zur Produktgruppe, um Nutzerdepartementen die benötigte Ausstattung zu gewährleisten. Eine vorausschauende Planung und Dokumentation unterstützten zudem interne Arbeitsprozesse. Unter- schiedliche Reise- und Transportdienstleistungen garantieren den Waren- und Personentransport auch ausserhalb des Gebäudes. Diese Produkt- gruppe ermöglicht eine termingerechte und sichere Lieferung von unter- schiedlichen Gütern und übernimmt die Reisesteuerung für das Nutzerde- partement. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs - Gewährleistung der Gebäudeausstattung - Termingerechte und kosteneffiziente Verwaltung von Waren Produkte - Büromaterialservice - Postservices - Mobiliarmanagement - Umzüge - Lagermanagement - Fuhrparkmanagement - Reisedienstleistungen - Transportdienstleistungen
Nutzerservices Verpflegung Beschrieb Produktgruppe Leistungen zur Unterstützung von Veranstaltungen und Verpflegungen der Nutzerdepartemente. Bequeme Verpflegungsmöglichkeiten innerhalb des Ge- bäudes gemäss Bedürfnissen. Der Cateringservice übernimmt dabei unter- schiedliche Verpflegungsdienste gemäss dem gewünschten Service-Level. Der Verpflegungsservice wird des Weiteren auch zur Koordination bei Veran- staltungen im Objekt eingesetzt. Für Anlässe gibt es neben dem gastronomi- schen Service ebenfalls einen Veranstaltungsservice um Events des Nutzer- departements kostenbewusst durchzuführen. Dabei werden sämtliche Aufgaben und deren Koordination übernommen, um einen Event zu planen, durchzuführen und Nacharbeiten abzuschliessen. Ergebnisse / Ziele - Qualitätsgerechte Verpflegung der Nutzerdepartemente - Sicherstellung des Service-Levels - Wirtschaftliche Durchführung von Veranstaltungen Produkte - Catering und Gastronomie - Eventmanagement
Nutzerservices IT-Services Beschrieb Produktgruppe Pflege der Schnittstellen zu den IT-Organisationen der Nutzerdepartemente. Sicherstellen der Einbindung in Aktivitäten / Umbauten / Projekte wo mass- geblich. Basierend auf der Relevanz der IT-Infrastruktur ist Fach- und Bestel- ler-Kompetenz für IT-Anlagen sicherzustellen welche fest mit dem Gebäude verbunden sind und nicht zur Betriebseinrichtung (z.B. Beamer, Smart- screens etc.) gehören. Ergebnisse / Ziele - IT-Infrastruktur (ohne Betriebseinrichtung) nach Vorgaben - Effizientes Schnittstellenmanagement mit IT-Organisationen Produkte - Schnittstellenmanagement zu IT - Bestellungen IT-Services - Beratung IT-Ausrüstung AP - Beratung IT-Ausrüstung SiZi
Nutzerservices Bibliothek- und Dokumentenservices Beschrieb Produktgruppe Services zur Dokumentenverwaltung und deren Inventarisierung. Ziel ist eine effiziente Verwaltung und Bereitstellung von Dokumenten. Erfassung und Aufbewahrung der Unterlagen gemäss Datenschutz sowie Kopierservice um Unterlagen in unterschiedlicher Form verwenden und weiterleiten zu können, Bibliotheksservices zur Bereitstellung von verschiedenen Medien. Unterstüt- zend übernimmt eine Administrationsstelle die interne Koordination überge- ordneter Verzeichnis- und Adressverwaltung. Nutzerdepartemente haben durch diese Produktgruppe einen breiten Zugang zur Dokumentenaufberei- tung sowie Weiterverarbeitung. Dokumente werden so zentral verwaltet und deren Verfügbarkeit für das Nutzerdepartement ist sichergestellt. Ergebnisse / Ziele - Unterstützung des Betriebs gemäss Service-Level - Sichere und effiziente Dokumentenverwaltung - Zentrale Anlaufstelle für Administrationsdienste Produkte - Administrationsservices - Bibliotheksdienste - Büroservices - Dokumentenmanagement
4.6 Interne Produkte
Die internen Produkte werden lediglich in der vorliegenden internen Version des Handbuchs beschrie- ben. Interne Produkte Leitung Abteilung Beschrieb Produktgruppe Gesamtheit der Grundsätze der Unternehmensführung (ähnlich Corporate Governance). Ist der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung der Abteilung im Sinne aller relevanten Anspruchsgruppen. Der Ordnungsrahmen wird massgeblich durch rechtliche Vorgaben und über- geordnete Vorgaben des Departements bestimmt. Das Leitungssystem besteht aus allen relevanten Gesetzen, Richtlinien, Leit- bilder und Prozesse der Unternehmensleitung und –überwachung (Steue- rungs- und Regelungssystem) Ergebnisse / Ziele - Effektives Steuerungs- und Regelungssystem Produkte - Strategie und Ziele IMAG - Corporate Riskmanagement - Qualitätsmanagement - Prozess- und Managementmodell - Anspruchsgruppenmanagement - Begehrensmanagement
Interne Produkte Controlling IMAG Beschrieb Produktgruppe Finanzbuchhaltung und Controlling der IMAG auf übergeordneter Ebene. Da- mit ist die Produktgruppe weiterführender als die Durchführung des Rech- nungswesens und der Betriebsbuchhaltung. Zusätzlich werden Informationen zentral gesammelt und ausgewertet, um diese intern als Entscheidungsgrund- lage und Monitoring zu nutzen. Das Controlling liefert Grundlagen zur Steue- rung der IMAG und ermöglicht, mittels Reporting der definierten Kennzahlen und Benchmarks, eine Überprüfung des Zielerreichungsgrads der finanztech- nischen Vorgaben. Dadurch können Korrekturmassnahmen in Falle von Soll- Ist-Abweichungen ergriffen werden. Durch das Controlling erhalten Verant- wortliche umfassende und detaillierte Transparenz zur finanziellen Situation der IMAG und können darauf basiert Entscheidungen und die zukünftige Pla- nung festlegen. Ergebnisse / Ziele - Standardisierte Qualitätssicherung - Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungserbringung - Transparenz und Kontrolle der Zielerreichung Produkte - Finanzinformationen - Reporting IMAG - IKS IMAG - Reporting Sektionen - Jahresbericht - Aufgaben- und Finanzplanung - Finanzkennzahlen Immobilien - Monatsabschluss - Finanzielle Projekt- und Anlagedaten
Interne Produkte Corporate Finanzen Beschrieb Produktgruppe Steuerung von Finanzierungsquellen und -strukturen sowie Investitionsent- scheiden. Dabei werden insbesondere das Accounting und die Finanzplanung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Finanzen überwacht. Zum Leistungsum- fang zählen das Analysieren und Bestimmen der optimalen Finanzierungs- struktur für Projekte sowie das Beisteuern von Kapital für Kreditanträge bei Bauvorhaben. In diesem Zusammenhang stehen auch die Buchhaltung und Steuerung von Abschreibungen. Durch diese Produktgruppe wird eine Wertsi- cherung gewährleistet, da die Produkte transparente Entscheidungen und eine effiziente Ressourcenplanung ermöglichen. Ergebnisse / Ziele - Nachhaltige Wertsicherung der Immobilie - Optimierte Finanzierungsstruktur - Sicherstellen der Qualität Produkte - Überwachung Accounting - Finanzierungsstrukturen - Finanzielle Sicht in Kreditanträgen für Bauvorhaben - Anlagebuchhaltung
Interne Produkte Beschaffung Beschrieb Produktgruppe Definition von Vorgaben im Thema Beschaffung sowie Durchführung von stra- tegischen Beschaffungsmassnahmen. Strategische Beschaffung Während Beschaffungsmassnahmen für operative Zwecke in der Regel im Rahmen definierter Geschäftsprozesse bearbeitet werden, kann es in Fällen mit besonderer Bedeutung, zum Beispiel wenn sie strategisch wichtig sind, zweckmässig sein, die Beschaffung formal als Projekt abzuwickeln. Meilen- steine können u.A. sein: Beschaffungsplanung, Angebotsplanung, Angebots- einholung, Auswahl Lieferanten oder Dienstleister, Vertragsabwicklung und Vertragsbeendigung Operative Beschaffung Prozess von der Bedarfsklärung über Bedarfsdokumentation zur Bestellung und Lieferkontrolle Ergebnisse / Ziele - Standardisierte Leistungsnachfrage - Qualitätssicherung - Rechtssicherheit Produkte - Beschaffungsvorgaben - Rechtliche Vorgaben / Compliance - Beschaffungsevaluation - Beschaffungsprojekte
Interne Produkte Vertragsmanagement Beschrieb Produktgruppe Tätigkeiten rund um die Erstellung, Anwendung sowie Archivierung von Ver- trägen. Es werden standardisierte Vertragsvorlagen geschaffen, welche der vorliegenden Gesetzgebung entsprechen und Nutzerdepartementen Richtli- nien für den Vertragsumgang bieten. Die zentrale Verwaltung und Dokumen- tation der Verträge ermöglichen zudem eine Transparenz der Vertragserfül- lung durch Überprüfung der Vertragskennwerte. Die Produktgruppe ist somit mit den Produktgruppen «Zentrales Qualitätsmanagement» sowie «Corporate Riskmanagement» verknüpft, um die Umsetzung der Richtlinien zu gewähr- leisten und Risiken durch entsprechende Vertragsbedingungen zu minimieren. Ergebnisse / Ziele - Standardisierte und gesetzeskonforme Vertragsbedingungen - Risikomanagement durch Vertragscontrolling - Entscheidungsgrundlage für den Vertragsumgang Produkte - Vertragsverwaltung - Vertragsstandards
Interne Produkte Nachhaltigkeit Beschrieb Produktgruppe Strategien und Aktivitäten, um die internen sowie rechtlichen Nachhaltigkeits- richtlinien einzuhalten. Nachhaltigkeitsaspekte werden systematisch analysiert und Massnahmen eingeleitet, um die Ziele erreichen zu können. Die Vorgaben werden durch die Organisationsstrategie sowie durch Gesetze gegeben. Eine laufende Überprüfung der Aktivitäten ist nötig, um Gesetzesänderungen und Abweichungen vorausschauend adaptieren zu können. Die Produktgruppe for- dert daher nicht nur datenbasierte Analysen der Prozesse und Kenngrössen, sondern auch Schulungen, um Verhaltensweisen entsprechend anzupassen. Die Aktivitäten sichern den Nutzerdepartementen somit nachhaltige Liegen- schaften. Ergebnisse / Ziele - Berücksichtigung der Wirtschaftsdimensionen - Berücksichtigung der Gesellschaftsdimensionen - Berücksichtigung der Umweltdimensionen - Fachgruppe Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften (NBB) Produkte - Umweltstandards - Gesellschaftsstandards - Wirtschaftsstandards
Interne Produkte Wissensmanagement Beschrieb Produktgruppe Prozessorientierte Steuerung mit der Zielsetzung, den Wissenstransfer inner- halb der Organisation transparent und effizient zu gestalten. Dafür werden re- levante Inhalte gespeichert und dokumentiert, um diese der breiten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Produktgruppe verknüpft und interpretiert Infor- mationen, um diese zu einem strukturierten Wissen zusammenzufügen. Die Digitalisierung bietet hierbei Optimierungspotenzial, um die Verarbeitung so- wie Nutzung intelligent zu gestalten. Dies umfasst die Evaluation der relevan- ten Inhalte, den Aufbau und die Pflege von geeigneten Strukturen zum Trans- fer des Wissens sowie die Beauftragung und Schulung der Ressorts zur Pflege der Inhalte. Durch die Analyse des gesammelten Wissens lassen sich Pro- zesse optimieren und weiterentwickeln. Dies ermöglicht verbesserte Abläufe für Nutzerdepartemente sowie Zugang und Ausführungen zu betriebsrelevan- ten Themen. Ergebnisse / Ziele - Knowhow-Transfer - Innovative Prozessgestaltung - Sicherstellen der Wissenstransparenz Produkte - Grundlagen - Vorgaben - Wissenscontrolling
Interne Produkte Digitalisierung Beschrieb Produktgruppe Übergreifender Aufbau, Koordination und Steuerung von Datenstrukturen und IT-Systemen. Durch die zentrale Verwaltung und Bereitstellung von digitalen Daten und Informationen kann der Immobilienbetrieb langfristig optimiert und Prozesse effizienter gestaltet werden. Die Zusammenschliessung der verwen- deten IT-Systeme gewährleistet die Komptabilität und ermöglicht die Digitali- sierung von analogen Tätigkeiten und damit eine Produktivitätssteigerung. Die Produktgruppe stellt zudem den Datenschutz gemäss rechtlichen Vorgaben sicher und passt interne Richtlinien laufend an die Gesetzgebung an. Den Nut- zerdepartementen stehen dadurch einheitliche und verknüpfte Systeme zur Verfügung, welche den Umgang mit Daten sowie den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit erleichtern. Ergebnisse / Ziele - Bereitstellung von adressatengerechten Datensätzen - Optimierte und effiziente Betriebsprozesse - Transparenter Daten- und Informationsfluss - Gewährleistung des Datenschutzes Produkte - Datenstruktur IMAG - Systemlandschaft - CAD-Systemverwaltung - CAFM-Systemverwaltung - Datenoptimierung - Datenschutz - Digitalisierung der Leistungserbringung
Interne Produkte Administration Beschrieb Produktgruppe Administrations- und erweiterte Assistenzaufgaben um den operativen Betrieb sicherzustellen. Diese umfassen organisatorische und administrative Tätigkei- ten, welche das Kerngeschäft unterstützen. Insbesondere übernimmt die Produktgruppe die Supportleistungen in den Be- reichen Berichtswesen, IT-Koordination, Personalwesen, Wohnbauförderung der Kantone Aargau und Luzern und fungiert als Drehscheibe der Abteilung für interne und externe Kunden. Die Verwaltung kann dabei sach- oder perso- nenbezogen sein und wird zunehmend digital geführt. Ergebnisse / Ziele - Optimierte Betriebsprozesse - Standardisierung der Leistungserbringung - Fokus der Nutzerdepartement auf operativen Betrieb Produkte - Assistenz Abteilungsleitung - Allgemeine Abteilungsassistenz - Berichtswesen - IT-Koordination - Wohnbauförderung - Interne Leistungsabrechnung - Personaladministration
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