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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg und das Außerkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Rundfunkanstalt "Sender Freies Berlin" Vom 30. Mai 2003

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages
über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt
der Länder Berlin und Brandenburg
und das Außerkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung
einer Rundfunkanstalt "Sender Freies Berlin"
Vom 30. Mai 2003
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg und das Außerkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Rundfunkanstalt "Sender Freies Berlin" vom 30. Mai 200311.06.2003
Eingangsformel11.06.2003
1.
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
vom 25. Juni 2002 (GVBl. S. 331) wird bekannt gegeben, dass der
Staatsvertrag vom 25. Juni 2002 nach seinem § 41 am 1. Dezember 2002 in Kraft getreten ist.
2.
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag
wird bekannt gegeben, dass das Gesetz über die Errichtung einer Rundfunkanstalt "Sender Freies Berlin" in der Fassung vom 5. Oktober 1974 (GVBl. 1975 S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2002 (GVBl. S. 331), am 1. Mai 2003 außer Kraft getreten ist.
Berlin, den 30. Mai 2003
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Klaus Wowereit
Version: 10.06.2003
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg und das Außerkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Rundfunkanstalt "Sender Freies Berlin" Vom 30. Mai 2003

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages
über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt
der Länder Berlin und Brandenburg
und das Außerkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung
einer Rundfunkanstalt "Sender Freies Berlin"
Vom 30. Mai 2003
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg und das Außerkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Rundfunkanstalt "Sender Freies Berlin" vom 30. Mai 200311.06.2003
Eingangsformel11.06.2003
1.
Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
vom 25. Juni 2002 (GVBl. S. 331) wird bekannt gegeben, dass der
Staatsvertrag vom 25. Juni 2002 nach seinem § 41 am 1. Dezember 2002 in Kraft getreten ist.
2.
Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag
wird bekannt gegeben, dass das Gesetz über die Errichtung einer Rundfunkanstalt "Sender Freies Berlin" in der Fassung vom 5. Oktober 1974 (GVBl. 1975 S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2002 (GVBl. S. 331), am 1. Mai 2003 außer Kraft getreten ist.
Berlin, den 30. Mai 2003
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Klaus Wowereit
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