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    DE - Deutsches Bundesrecht
     In die in Satz 2 genannten Fahrwasserengen darf er nur einfahren, wenn er vorher zur Kontrolle des ordnungsgemäßen Funkbetriebs im Bereich dieser Fahrwasserengen auf Kanal 10 zwei tiefe Töne von je einer Sekunde Dauer empfangen hat.
      
    3.Ein Talfahrer muss bei Annäherung an eine Fahrwasserenge auf Kanal 10 mehrmals Art, Namen, Standort und Fahrtrichtung seines Fahrzeugs ansagen. Dieselben Angaben muss er machen, wenn er von einem Bergfahrer angesprochen wird.
      
    4.Die Nummern 2 und 3 gelten nicht für ein Kleinfahrzeug.

    § 20.07 Überholen

    (keine besonderen Vorschriften)

    § 20.08 Wenden

    Ein Fahrzeug darf nur wenden, wenn das Manöver ohne Berührung der Ufer und der Bauwerke ausgeführt werden kann. Für ein Fahrzeug bis 110,00 m Länge stehen Wendestellen bei Ensdorf (km 65,34), bei Völklingen (km 77,52) und bei Saarbrücken (km 86,42) zur Verfügung.

    § 20.09 Ankern

    Das Ankern ist verboten.

    § 20.10 Stillliegen

    Das Stillliegen ist nur an den dafür ausgewiesenen Liegestellen zugelassen.

    § 20.11 Schifffahrt bei Hochwasser

    1.Erreicht oder überschreitet der Wasserstand den Höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) – Hochwassermarke – an dem Richtpegel für den unter Nummer 2 jeweils aufgeführten Streckenabschnitt, ist die Schifffahrt innerhalb des jeweiligen Streckenabschnitts verboten.
        
    2.Die in Nummer 1 genannte Hochwassermarke wird durch folgende Wasserstände bestimmt, und die Richtpegel gelten für den nachstehend aufgeführten Streckenabschnitt:
         
     StreckeRichtpegelHochwassermarke 
     Saarmündung (km 0,00) bis zum Unterwasser der   
     Schleuse Kanzem (km 5,10)Grevenmacher520 cm 
      (Mosel-km 212,50)  
         
     Schleuse Kanzem (km 5,10) bis zum Unterwasser
    der Schleuse Lisdorf (km 66,10) einschließlich
    Wiltinger Bogen
    Fremersdorf390 cm 
         
     Schleuse Lisdorf (km 66,10) bis zum Unterwasser
    der Schleuse Saarbrücken (km 82,50)
    Saarbrücken-St. Arnual290 cm 
         
     Schleuse Saarbrücken (km 82,50) bis zum Unter-
    wasser der Schleuse Güdingen (km 92,90)
    Saarbrücken-St. Arnual230 cm. 
        
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