In die in Satz 2 genannten Fahrwasserengen darf er nur einfahren, wenn er vorher zur Kontrolle des ordnungsgemäßen Funkbetriebs im Bereich dieser Fahrwasserengen auf Kanal 10 zwei tiefe Töne von je einer Sekunde Dauer empfangen hat. | ||||
3. | Ein Talfahrer muss bei Annäherung an eine Fahrwasserenge auf Kanal 10 mehrmals Art, Namen, Standort und Fahrtrichtung seines Fahrzeugs ansagen. Dieselben Angaben muss er machen, wenn er von einem Bergfahrer angesprochen wird. | |||
4. | Die Nummern 2 und 3 gelten nicht für ein Kleinfahrzeug. |
§ 20.07 Überholen
(keine besonderen Vorschriften)
§ 20.08 Wenden
Ein Fahrzeug darf nur wenden, wenn das Manöver ohne Berührung der Ufer und der Bauwerke ausgeführt werden kann. Für ein Fahrzeug bis 110,00 m Länge stehen Wendestellen bei Ensdorf (km 65,34), bei Völklingen (km 77,52) und bei Saarbrücken (km 86,42) zur Verfügung.
§ 20.09 Ankern
Das Ankern ist verboten.
§ 20.10 Stillliegen
Das Stillliegen ist nur an den dafür ausgewiesenen Liegestellen zugelassen.
§ 20.11 Schifffahrt bei Hochwasser
1. | Erreicht oder überschreitet der Wasserstand den Höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) – Hochwassermarke – an dem Richtpegel für den unter Nummer 2 jeweils aufgeführten Streckenabschnitt, ist die Schifffahrt innerhalb des jeweiligen Streckenabschnitts verboten. | |||
2. | Die in Nummer 1 genannte Hochwassermarke wird durch folgende Wasserstände bestimmt, und die Richtpegel gelten für den nachstehend aufgeführten Streckenabschnitt: | |||
Strecke | Richtpegel | Hochwassermarke | ||
Saarmündung (km 0,00) bis zum Unterwasser der | ||||
Schleuse Kanzem (km 5,10) | Grevenmacher | 520 cm | ||
(Mosel-km 212,50) | ||||
Schleuse Kanzem (km 5,10) bis zum Unterwasser der Schleuse Lisdorf (km 66,10) einschließlich Wiltinger Bogen | Fremersdorf | 390 cm | ||
Schleuse Lisdorf (km 66,10) bis zum Unterwasser der Schleuse Saarbrücken (km 82,50) | Saarbrücken-St. Arnual | 290 cm | ||
Schleuse Saarbrücken (km 82,50) bis zum Unter- wasser der Schleuse Güdingen (km 92,90) | Saarbrücken-St. Arnual | 230 cm. | ||