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    BBl 2024 1023
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    CH - Bundesblatt

    Verkürzung der Auszahlungsfirst

    In Bezug auf SIBs kann ein ausreichend ausgestatteter PLB den besseren Schutz vor einem Bankensturm bieten als die Einlagensicherung, da damit eine unterbruchsfreie Auszahlung der Einlagen sichergestellt werden kann. Auch mit einer deutlich verkürzten Auszahlungsfrist bei der Einlagensicherung wird keine vergleichbar beruhigende Wirkung auf die Einleger erzielt.

    Erhöhung der individuellen Limite

    Die individuelle Limite kann gewissen Einlegern den Anreiz geben, ihre gesamten Einlagen oder den über der Limite bestehenden Anteil im Krisenfall rasch abzuziehen. Wie der Vergleich mit den USA zeigt (vgl. Kap. 11.2.2), wird auch eine deutlich höhere individuelle Limite (USD 250 000) als nicht ausreichend erachtet, wodurch sich die Behörden gezwungen sehen, eine unlimitierte Sicherung auszusprechen, um die erwünschte beruhigende Wirkung zu erzielen. Zudem stellt sich die Frage, inwiefern eine solche Erhöhung zu unerwünschten Fehlanreizen ( Moral Hazard ) führt.

    Schaffung eines Ex-ante-Fonds

    Um der prozyklischen Wirkung der bestehenden Ex-post-Finanzierung entgegenzuwirken, kann wie in anderen Ländern auch in der Schweiz ein Ex-ante-Fonds eingerichtet werden. Diese Variante wurde im Rahmen früherer Revisionen der Einlagensicherung bereits mehrfach diskutiert und jeweils vom Gesetzgeber verworfen.

    Sicherung von Vorsorgegeldern

    Verschiedene Vorstösse 2⁰7 haben eine zusätzliche Sicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben zur Diskussion gestellt. Der Bundesrat hat dafür bereits im Dezember 2019 in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 17.3634 «Bessere Absicherung der Freizügigkeitsguthaben» verschiedene Lösungsansätze aufgezeigt. Für den Fall eines Bankenkonkurses ist an eine Ausweitung der Einlagensicherung oder an eine Anpassung des bankenrechtlichen Konkursprivilegs zu denken.
    Durch einen Einbezug der per Ende 2022 90 Milliarden Franken Vorsorgeguthaben bei den Banken in die Einlagensicherung steigen die gesicherten Einlagen per diesem Stichtag von 504 auf 590 Milliarden Franken an, was einen Anstieg der Systemobergrenze von 8 auf 9,4 Milliarden Franken zur Folge hat. Hinsichtlich des Konkursprivilegs könnte das Vorsorgeguthaben als privilegierte Einlage frühzeitig ausserhalb der Kollokation ausbezahlt oder die Obergrenze von 100 000 Franken für die Konkursprivilegierung aufgehoben werden.
    Die letzte Änderung des Bankengesetzes, die am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt wurde, umfasste auch Anpassungen in Bezug auf die Einlagensicherung und das Konkursprivileg, sah aber keine derartige Erweiterung des Einlegerschutzes vor.
    Am 6. März 2024 hat das Parlament die Motion 23.3604 «Bessere Absicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben» angenommen. Da die Umsetzung das BankG betrifft, plant der Bundesrat diese Motion direkt bei der Revision des BankG im Zuge der TBTF-Arbeiten einzubeziehen.
    2⁰7
    Motion 23.3604
    oder
    Postulat 17.3634
    .

    Fazit und vorgeschlagener Massnahmenmix im Bereich Einlegerschutzsystem

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