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    Ordnung der Staatsprüfung in dem Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung
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    DE - Landesrecht Bremen
    Bewertung für Leistungsnachweise und die Gesamtnote:
    sehr gut (1,0 bis 1,5), gut (1,6 bis 2,5)
    befriedigend (2,6 bis 3,5), ausreichend (3,6 bis 4,0)
    Anlage 3a
    (zu

    § 13 Abs. 3

    )
    Europäischer Studiengang Wirtschaft und Verwaltung
    Prüfungsausschuss

    Bescheinigung über Prüfungs- und Studienleistungen im Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung

    Herr/Frau ......................................................................, geb. ............ ........... .................... in ..............................................
    hat die Prüfungsleistung ........................................................ im Prüfungsfach ....................................................

    endgültig

    nicht bestanden,
    ein Weiterstudium im Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung ist somit

    ausgeschlossen.

    Während des Studiums vom ................................................. bis .................................................. im Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung wurden folgende Prüfungs- und Studienleistungen erfolgreich nachgewiesen:

    I. Grundstudium (1. bis 3. Studiensemester)

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