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    Bekanntmachung über die für die Besoldung des Geschäftsführers und stellvertretenden Geschäftsführers maßgebliche Punktwertsumme
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    DE - Landesrecht Bremen

    Bekanntmachung über die für die Besoldung des Geschäftsführers und stellvertretenden Geschäftsführers maßgebliche Punktwertsumme

    Bekanntmachung über die für die Besoldung des Geschäftsführers und stellvertretenden Geschäftsführers maßgebliche Punktwertsumme

    Bekanntmachung über die für die Besoldung des Geschäftsführers und stellvertretenden Geschäftsführers maßgebliche Punktwertsumme

    Vom 22. Juli 2009
    Aufgrund des

    § 2 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung über landesrechtliche Regelungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

    vom 2. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 201) gibt die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bekannt:
    Die für die Ermittlung der Höchstgrenzen für die besoldungsrechtliche Einstufung der Dienstposten des Geschäftsführers und des stellvertretenden Geschäftsführers der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen maßgebliche Punktwertsumme beträgt 7. Dies entspricht der Besoldungshöchstgrenze A 15.
    Die Punktwertsumme ergibt sich aus folgenden am 29. September 2007 durch das Bundesversicherungsamt ermittelten Punktwerten:
    Zahl der Mitgliedsunternehmen1,43
    Zahl der Versicherten0,97
    Aufwendungen für Prävention1,74
    Aufwendungen für Entschädigungsleistungen1,40
    Zahl der neuen Renten auf Grund von Unfällen und Berufskrankheiten1,47
    Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit0,26
    Bremen, den 22. Juli 2009
    Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
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