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    Vierter Krankenhausplan des Landes Brandenburg
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    DE - Landesrecht Brandenburg

    16.5 Teilstationäre Angebote

    Der Ausbau der Tagesklinikangebote hat seit dem letzten Krankenhausplan immer mehr an Bedeutung gewonnen, so dass eine wohnortnahe Versorgung auch hinsichtlich der teilstationären Angebote in den Fokus gerückt ist.
    Insbesondere bei der Geriatrie wird angestrebt, an allen Krankenhäusern mit einer geriatrischen Fachabteilung auch eine entsprechende Tagesklinik zu etablieren.
    Mit der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes wurde zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Fläche und als Bindeglied zwischen der vollstationären und ambulanten Versorgung großer Wert auf den Auf- und Ausbau der Tagesklinikangebote gelegt und die damals vorhandenen 1.068 Tages­klinikplätze mit der Fortschreibung um 277 Plätze (also um 26 Prozent) auf 1.345 Plätze erhöht. Das Angebot an Tageskliniken wurde im Land um elf neue Tageskliniken erweitert. Im Jahr 2017 hatten sich die Tagesklinikplätze bereits auf 1.351 Plätze erhöht.
    Auch mit dem Vierten Krankenhausplan wird dieser Weg fortgeführt und die Tagesklinikangebote in allen Versorgungsgebieten ausgebaut. Teilstationäre Angebote sind in den Fachgebieten Innere Medizin - darunter Hämatologie und internistische Onkologie -, Onkologie, Orthopädie, Geriatrie, Neurologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Schmerzmedizin, Rheumatologie, Kinderheilkunde, Mund-/Kiefer- und Gesichts­chirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Psychosomatik, Psychiat­rie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie im Land Brandenburg vorhanden.
    Insgesamt stehen 1.885 Tagesklinikplätze für die Behandlung im gesamten Land Brandenburg zur Verfügung. Auf die einzelnen Versorgungsgebiete verteilen sich diese Tagesklinikplätze wie folgt:
    Übersicht Gesamtanzahl der Tagesklinikplätze je Versorgungsgebiet im Land Brandenburg
    Versorgungsgebiet Anzahl der Tagesklinikplätze
    VG 1 329
    VG 2 250
    VG 3 528
    VG 4 478
    VG 5 387
    (Quelle: MSGIV)
    Die teilstationären Angebote werden im jeweiligen Fachgebiet als tagesklinische Platzzahlen gesondert ausgewiesen. Diese Darstellungsweise geht auf die Fortschreibung des Zweiten Krankenhausplanes im Jahr 2003 zurück und soll auch im Vierten Krankenhausplan beibehalten werden. Die Standorte der Tageskliniken sind in den Einzelblättern der Krankenhäuser gesondert benannt. Die Planung wird so für alle Beteiligten transparenter und ermöglicht eine eindeutigere statistische Erfassung der voll- und teilstationären Kapazitäten und damit auch ein höheres Maß an Vergleichbarkeit der brandenburgischen Daten mit denjenigen anderer Bundesländer.

    16.6 Standortscharfe Planung

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