Öffentliches Auftragswesen - Sonderregelungen zugunsten von Unternehmen aus den neuen Bundesländern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
Nächste Seite
DE - Landesrecht Brandenburg
Feedback
Suche inÖffentliches Auftragswesen - Sonderregelungen zugunsten von Unternehmen aus den neuen Bundesländern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)