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    DE - Landesrecht Brandenburg

    § 3

    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    Potsdam, den 24. September 1993
    Die Landesregierung des Landes Brandenburg Der Ministerpräsident In Vertretung Alwin Ziel
    Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Hartmut Meyer
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