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    Erlass Nr. 08/2016 im Ausländerrecht<br> Aufenthaltsrecht;<br> Bleiberecht für Opferrechtsmotivierter Gewaltstraftaten<br> vollziehbar Ausreisepflichtige - §§ 60a Absatz 2 Satz 3, 25 Absatz 5 AufenthG
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    DE - Landesrecht Brandenburg
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