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    Bek. Tierschutz-Medaille
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    DE - Landesrecht Sachsen
    Die andere Seite trägt im Kreisrand die Inschrift „DEM SCHUTZ DER TIERE VERPFLICHTET“. Die Bildmitte trägt die Abbildung eines Schmetterlings, einer Eule, einer Katze und eines Rinderkopfes. Umrandet ist die Tierporträt-Gruppierung durch eine Schlange, deren Körper nach oben gewellt auf der Medaille liegt. Über dem Kopf der Schlange ist eine Maus eingefügt (siehe Anlage 1). Die Auswahl der Tiermotive berücksichtigt beispielhaft Vertreter einer breiten Palette aus der Tiersystematik wie Insekten, Reptilien, Vögel und Säugetiere. Ebenso stehen die Kategorien der Haus-, Nutz- und Heimtiere sowie die Wild- und Versuchstiere im Blickpunkt.
    Bildmittig unter dem Tiermotiv liegt das sächsische Wappen und die Aufschrift „FREISTAAT SACHSEN“.

    5. Urkunde

    Die mit der Sächsischen Tierschutz-Medaille ausgezeichneten Personen oder Personengruppen erhalten zusätzlich eine Verleihungsurkunde (siehe Anlage 2).

    6. Preisgeld

    Die mit der Sächsischen Tierschutz-Medaille ausgezeichneten Personen oder Personengruppen erhalten ein Preisgeld. Das Preisgeld beträgt 4 000 Euro. Das Preisgeld kann auch geteilt vergeben werden. Gehen keine nach Nummer 8 auszeichnungswürdigen Vorschläge ein, wird die Vergabe ausgesetzt.

    7. Vorschlags-/Auswahlverfahren

    Vorschlagsberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen auf dem Gebiet des Tierschutzes ehrenamtlich tätigen Personen oder Personengruppen, Organisationen und Stellen, die kommunalen Gebietskörperschaften sowie sonstigen Einrichtungen mit tierschützerischen Aufgaben.
    Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen oder Personengruppen, die im Freistaat Sachsen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Tierschutzes erbringen oder erbracht haben.
    Die Anregungen zur Ehrung sind bis zum 30. Juni eines jeden Jahres beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie einzureichen.
    Sie wird in der Regel alle zwei Jahre vergeben. Die Sächsische Tierschutz-Medaille wird anlässlich des Welttierschutztages verliehen.
    Die Anzahl der verliehenen Ehrungen ist auf jährlich maximal drei Tierschutz-Medaillen begrenzt.
    In der Auswahl der Auszuzeichnenden sollen die Vielfalt der Betätigungsgebiete und die Verschiedenheit der Bereiche des Tierschutzes als gesamtgesellschaftliches Anliegen zum Ausdruck kommen.
    Die Vorschläge aus allen Bereichen sollen gleichberechtigt berücksichtigt werden.
    Bei gemeinsamem Engagement können Ehepaare oder Personengruppen die Auszeichnung gemeinsam erhalten.

    8. Auszeichnungswürdigkeit

    Die Sächsische Tierschutz-Medaille wird für herausragende Leistungen sowie ehrenamtliches und berufliches Engagement von Einzelpersonen und Personengruppen auf dem Gebiet des Tierschutzes verliehen.
    Die Auszeichnungswürdigkeit der Einzelleistung bewertet der Sächsische Landesbeirat für Tierschutz.
    Auf Vorschlag des Gremiums werden die Auszuzeichnenden durch den Sächsischen Staatsminister für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie bestimmt.
    Die vorschlagenden Institutionen werden über das Auswahlergebnis informiert.

    9. Inkrafttreten

    Diese Bekanntmachung tritt am 14. September 2018 in Kraft.
    Dresden, den 6. September 2000
    Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie
    Dr. Hans Geisler
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