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    DE - Landesrecht Sachsen
    (4) Die Verordnung mit Karte ist nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der in Absatz 3 näher bestimmten Stelle zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.

    § 3 In-Kraft-Treten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft.
    Dresden, den 2. Mai 2001
    Regierungspräsidium Dresden Dr. Hasenpflug
    Regierungspräsident
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