Abschnitt 3 SEB-RdErl - Qualifizierung
Alle Beraterinnen und Berater erhalten eine Erstqualifizierung und regelmäßige Begleitqualifizierungen. Zudem sind sie in besonderem Maße verpflichtet, sich selbst zur Erhaltung ihrer Beratungskompetenz sowie ihrer Fachkompetenz fortzubilden.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. Januar 2023 (SVBl. S. 171)
Abschnitt 4 SEB-RdErl - Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 1. 5. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 24. Januar 2023 (SVBl. S. 171)