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    DE - Deutsches Bundesrecht
    (+++ § 69 Abs. 10: Zur Anwendung vgl. § 71 Satz 7 +++)
    (+++ § 70 Abs. 4: Zur Anwendung vgl. § 69 Abs. 11 +++)
    (+++ §§ 99 bis 101: Zur Anwendung vgl. § 102 Abs. 1 Satz 3 +++)
    Das G wurde als Artikel 2 des G v. 13.10.2016 I 2258 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 25 Abs. 1 Satz 1 dieses G am 1.1.2017 in Kraft getreten.

    Inhaltsübersicht

    Teil 1
    Allgemeine Bestimmungen
    §   1Zweck und Ziel des Gesetzes
    §   2Anwendungsbereich
    §   2aAusschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine
    §   3Begriffsbestimmungen
    Teil 2
    Fachplanung und zentrale Voruntersuchung
    Abschnitt 1
    Flächenentwicklungsplan
    §   4Zweck des Flächenentwicklungsplans
    §   5Gegenstand des Flächenentwicklungsplans
    §   6Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans
    §   7Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan
    §   8Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
    §   8aErklärung bestehender Gebiete zu Beschleunigungsflächen
    Abschnitt 2
    Zentrale Voruntersuchung von Flächen
    §   9Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen
    §  10Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen
    §  10aErstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen
    §  10bErstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen
    §  11Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen
    §  12Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen
    §  13Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
    Teil 3
    Ausschreibungen
    Abschnitt 1
    Allgemeine Bestimmungen
    §  14Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten
    §  14aErgänzende Kapazitätszuweisung
    §  15Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
    Abschnitt 2
    Ausschreibungen für
    nicht zentral voruntersuchte Flächen
    §  16Bekanntmachung der Ausschreibungen
    §  17Anforderungen an Gebote
    §  18Sicherheit
    §  19Höchstwert
    §  20Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert
    §  21Dynamisches Gebotsverfahren
    §  22Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens
    §  23Zweite Gebotskomponente
    §  24Rechtsfolgen des Zuschlags
    §  25Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
    Abschnitt 3
    Ausschreibungen für bestehende Projekte
    §  26Ausschreibungen für bestehende Projekte
    §  27Ausschreibungsvolumen
    §  28Planung der Offshore-Anbindungsleitungen
    §  29Bekanntmachung der Ausschreibungen
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