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    Ausführungsbestimmungen über Kosten für Polizeidienste (510.112)
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    CH - OW
    Mannschaftseinsatz 1 Ausserordentliche Mannschaftseinsätze im Dienstleistungs-, Bergungs- und Rettungsbereich sowie zu Gunsten von Drittpersonen, Organisatio nen, Vereinen und Anlässen werden je Polizeiangestellte/Polizeiangestell ten und Stunde wie folgt in Rechnung gestellt (Beträge in Fr.): * a. * Pauschale Grundgebühr 120.– b. * Kriminaltechniker 130.– c. * Einsätze Seepolizei 130.– d. * ... e. * Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze 130.– f. * Einsätze Polizeihundeführer (Such-, Rettungs- und Drogenhund) 130.– g.–k. * ... Für angebrochene Stunden wird ab 15 Minuten bis 30 Minuten die halbe, darüber hinaus die volle Gebühr erhoben. 2 ... * 4) Die Departementsbezeichnung wurde in Anwendung von Art. 11c Abs. 3 des Publi kationsgesetzes (GDB 131.1) auf 1. Juli 2008 (OGS 2008, 49) und auf den 1. Juli 2022 (OGS 2022, 20) angepasst 2

    Art. 5

    Fahrzeugeinsätze 1 Für den Einsatz von Fahrzeugen wird eine Grundgebühr und die Kilome terleistung verrechnet. Für Spezialfahrzeuge (Motorboot usw.) gilt ein Kostenansatz pro Einsatzstunde. 2 Pro Einsatzfahrzeug wird folgende Grund- und Kilometergebühr in Rech nung gestellt (Beträge in Fr.): Einsatzfahrzeug Grundgebühr Kilometergebühr a. Motorrad 15.– 1.– b. allgemeine Ein satzfahrzeuge (Zivilfahrzeuge) 25.– 1.– c. Patrouillenfahr zeug VSP, Spezi alfahrzeug KTD 25.– 2.– d. Geländefahrzeug * 35.– 2.– e. Unfallpikettfahr zeug 35.– 4.– f. Motorboot (je Ein satzstunde, exkl. Zugfahrzeug) 140.– –.– g. Schlauchboot (je Einsatzstunde, exkl. Zugfahr zeug) 70.– –.– h. * Sachtransportan hänger 50.– –.–

    Art. 6

    Signalisations-, Absperr- und Beleuchtungsmaterial 1 Der Einsatz und die leihweise Abgabe von Signalisations-, Absperr- und Beleuchtungsmaterial wird je Stück und Tag verrechnet. Muss das Materi al transportiert werden, so wird der Transport zusätzlich in Rechnung ge stellt. 2 Pro Stück und Tag wird folgende Gebühr in Rechnung gestellt (Beträge in Fr.): a. Signaltafeln mit Ständer 6.– 1. ab fünftem Tag 5.– 2. ab zehntem Tag 3.– b. Signalwand mit Einschiebetafeln 11.– 3
    c. Absperrgitter (Vauban) 7.– 1. ab fünftem Tag 5.– d. Scherengitter 11.– e. Blinklampen 11.– f. Stablampen 6.– g. anderes Material oder andere Gegenstände 6.– h. * ... 3 Für verlorenes oder beschädigtes Material werden der Ersatzwert oder die Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

    Art. 7

    Verbrauchsmaterial und Benutzungsgebühren * 1 Verbrauchsmaterial wird grundsätzlich nach Aufwand, basierend auf den Anschaffungs- bzw. Ersatzkosten zuzüglich 20 Prozent für Neubeschaf fung, Lagerhaltung usw., in Rechnung gestellt. * 2 Für die Gerätebenützung werden folgende Gebühren in Rechnung ge stellt (Beträge in Fr.): * a. * Atemalkoholtestgerät (Mobilgerät, Vortest) 15.– a1. * Atemalkoholtestgerät (beweissicher) 100.– b.–f. * ...

    Art. 8

    Datenträger, Fotos, Pläne und Skizzen * 1 Datenträger, Fotos, Pläne und Skizzen werden grundsätzlich nach Auf wand in Rechnung gestellt. * 2 Es gelten folgende Grundgebühren (Beträge in Fr.): a. Fotokonfrontationsbogen (nach Aufwand) 60.– bis 200.– b. Foto 1. * Format 10 x 13 20.– 2. * Format 13 x 17 25.– 3. * Format 20 x 27 30.– 4. * ... c.–e. * ... f. Pläne und Skizzen (nach Aufwand) 55.– bis 530.– g. * ... h. * Brennen von CD / DVD und Blue Ray (je Medium) 50.– 4

    Art. 9

    * ... 3. Verwaltungsgebühren

    Art. 10

    Alarmanlagen und Diebesfallen 1 Die Aufschaltbedingungen für Alarm- und Überwachungsanlagen wer den besonders geregelt. Der Verwaltungsaufwand für Aufschaltung und Überwachung sowie die Installation von Diebesfallen werden in Rechnung gestellt. 2 Es werden folgende Gebühren belastet (Beträge in Fr.): a. Aufschaltgebühr pauschal 480.– b. * Abonnementsgebühr monatlich 30.– c. Alarmdossier (nach Aufwand) 160.– bis 310.– c1. Ändern des Alarmdossiers (nach Aufwand) 55.– bis 210.– d. Fehlalarme mit Ausrücken der Polizei je 160.– bis 530.– d1. Fehlalarme für Anlagen, die nicht direkt auf die Polizeizentrale auf geschaltet sind, je 320.– bis 530.– e. * Diebesfallen, mobile Alarmanlagen samt Überwachung (nach Auf wand) 120.– bis 400.– f. * chemische Fangmittel (nach Aufwand) 35.– bis 200.– g. Überwachungssysteme (exkl. Arbeitsaufwand) 150.– bis 1 200.–

    Art. 11

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