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    Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (451.100)
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    CH - VS
    7 Mit Bezahlung der Busse wird diese rechtskräftig, es sei denn, die zustän - dige Dienststelle stelle auf Gesuch der widerhandelnden Person oder einer von der Widerhandlung betroffenen Person hin eine Verletzung von Absatz
    3 fest, annulliere die Ordnungsbusse und leite ein ordentliches Verfahren ein.
    8 Das Ordnungsbussenverfahren ist kostenlos.
    9 Erfüllt die fehlbare Person durch eine oder mehrere Widerhandlungen mehrere Ordnungsbussentatbestände, so werden die Bussen zusammen - gezählt, und es wird eine Gesamtbusse auferlegt. Lehnt die fehlbare Per - son das Ordnungsbussenverfahren für eine von mehreren ihr vorgeworfe - nen Übertretungen ab, so findet auf alle Übertretungen das ordentliche Ver - fahren gemäss Artikel 34 des Gesetzes Anwendung.
    10 Der Ertrag aus Bussen, welche die Gemeinden (kommunale Polizei und Organe) einziehen, fällt ihnen zu. Die Einnahmen aus Bussen gemäss or - dentlichem Strafverfahren sowie aus Bussen, die von kantonalen Organen erteilt worden sind, fallen dem Kanton zu.

    Art. 38 * ...

    Art. 39 * ...

    7 Schlussbestimmungen

    Art. 40 Vollzugsvorschriften

    1 Die Kompetenzen zum Abschluss ausserkantonaler Vereinbarungen ent - sprechen den Bestimmungen über den Schutz der betroffenen Objekte.
    2 Im Anhang zu dieser Verordnung und als deren integrierender Bestandteil befinden sich die Listen der in Ergänzung des Bundesrechtes geschützten Tierarten (Anhang 1) und Pflanzenarten (Anhang 2 und 3) sowie die Liste der Ordnungsbussen (Anhang 4). *
    3 Das Departement ist ermächtigt, die notwendigen Richtlinien zur Anwen - dung der vorliegenden Gesetzgebung zu erarbeiten. *

    Art. 41 Aufhebung von gesetzlichen Erlassen

    1 Es werden alle dieser Verordnung widersprechenden Vorschriften aufge - hoben, insbesondere: a) die Verordnung über die Organisation und die Kompetenzen der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission vom 18. Juni 1982; b) der Beschluss betreffend die Schaffung von botanischen Stationen vom 7. Juli 1887; c) der Beschluss betreffend den Schutz von wildwachsenden Pflanzen vom 3. April 1936.
    2 Dasselbe gilt für widersprechende Bestimmungen, die in den gesetzlichen Erlassen von Artikel 42 erwähnt sind.

    Art. 42 Änderung von Gesetzestexten

    1 Folgende Beschlüsse und Verordnungen werden in Entscheide umgewan - delt. RS/VS 451.111 (Aletsch), 451.113 (Géronde), 451.114 (Derborence),
    451.115 (Raron), 451.116 (Bettmeralp), 451.117 (Vieux-Emosson), 451.118 (Borgne), 451.119 (Mont-d'Orge), 451.120 (Pfyn), 451.313 (Turtmann),
    451.314 (Crans-Montana), 451.315 (Grengiols), 451.320 (Poutafontanaz),
    451.321 (Morgins), 451.322 (Ardon et Chamoson), 451.323 (Rigoles),
    451.324 (Moosalpe), 451.325 (Maraîche du Plex), 451.326 (Oberwald),
    452.100 (Laggin) sowie der Beschluss vom 23. Februar 1938, welcher die Region des Märjelensees zum Schutzgebiet erklärt.
    2 Der Beschluss betreffend das Sammeln von Schnecken vom 10. April
    1985 (452.102) wird in eine Verordnung überführt.

    Art. 43 Inkrafttreten

    1 Die vorliegende Verordnung tritt zur gleichen Zeit wie das Gesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 13. November 1998 in Kraft.
    2 - schaft und dem Bundesamt für Kultur mitgeteilt. A1 Anhang 1 zu den Artikeln 20 Absatz 1 und 40 Absatz 2

    Art. A1-1 Liste der kantonal geschützten Tierarten

    1 Odonata/Liellen: Latin Deutsch Aeshna isosceles Keilfleck-Mosaikjungfer Anax parthenope Kleine Königslibelle Calopteryx spl. splendens Gebänderte Prachtlibelle Coenagrium hastulatum Speer-Azurjungfer Cordulegaster boltonii Zweigestreifte Quelljungfer Crocothemis erythraea Feuerlibelle Erythromma naias Grosses Granatauge Gomphus pulchellus Westliche Keiljungfer
    Latin Deutsch Libellula fulva Spitzenfleck Orthetrum coerulescens Kleiner Blaupfeil Somatochlora arctica Arktische Smaragdlibelle
    2 Orthoptera/Geradflügler: Latin Deutsch Antaxius difformis Alpine Bergschrecke Antaxius pedestris Atlantische Bergschrecke Chorthippus montanus Sumpfgrashüpfer Chorthippus pullus Kiesbank-Grashüpfer Mecostethus grossus Sumpfschrecke Myrmeleotettix maculatus Gefleckte Keulenschrecke Phaneroptera nana Vierpunktige Sichelschrecke Pteronemobius heydenii Sumpfgrille Stenobothrus nigromaculatus Schwarzfleckiger Grashüpfer Tetrix depressa Eingedrückte Dornschrecke Tetrix tuerki Türks Dornschrecke
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