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    Gesetz über das Einwohnerregister sowie kantonale Register (142.15)
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    4 Die zuständige kantonale Dienststelle für Statistik darf alle, auch besonders schüt - zenswerte Personendaten für statistische Zwecke nutzen, wenn die Voraussetzungen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten sind.

    § 13d * Verknüpfung mit Drittregistern, Identifikator

    1 Daten aus den einzelnen Registern dürfen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen miteinander verknüpft werden.
    2 Zur Verknüpfung mit Drittregistern kann im kantonalen Personenregister der Per - sonen- oder Objektidentifikator des Drittregisters als technisches Hilfsmittel geführt und der entsprechenden AHV-Versichertennummer zugeordnet werden.
    3 Die AHV-Versichertennummer darf nur für diejenigen Stellen sichtbar sein, die zu ihrer Nutzung gesetzlich berechtigt sind.

    § 13e * Zuständigkeit

    1 Der Regierungsrat bezeichnet die für die Registerführung zuständigen Stellen.
    2 Er regelt deren Betrieb und Aufgaben.

    § 13f * Vollzug

    1 Der Regierungsrat regelt die technischen Voraussetzungen bezüglich Datenhaltung in den Gemeinden und erlässt Vorschriften für die Übermittlung der Daten an den Kanton.
    2 Vor dem Erlass der Ausführungsbestimmungen hört der Regierungsrat die Gemeinden an.

    § 14 Strafbestimmung

    1 Wer gegen Bestimmungen dieses Gesetzes verstösst, wird mit Busse bestraft.

    § 15 Aufhebung bisherigen Rechtes

    1 Das Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerbürger vom 7. Mai
    1984 wird aufgehoben.

    § 16 Inkrafttreten

    1 Dieses Gesetz tritt auf einen durch den Regierungsrat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.
    1 )
    1) In Kraft getreten auf den 1. August 2009.
    Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 25.02.2009 01.08.2009 Erstfassung ABl. 10/2009 Erlasstitel 09.01.2013 01.08.2013 geändert 3/2013 Titel 1. 09.01.2013 01.08.2013 eingefügt 3/2013

    § 1 Abs. 3 09.01.2013 01.08.2013 geändert 3/2013

    § 1 Abs. 4 09.01.2013 01.08.2013 eingefügt 3/2013

    § 10 Abs. 3 09.01.2013 01.08.2013 eingefügt 3/2013

    Titel 2. 09.01.2013 01.08.2013 eingefügt 3/2013

    § 13a 09.01.2013 01.08.2013 eingefügt 3/2013

    § 13b 09.01.2013 01.08.2013 eingefügt 3/2013

    § 13c 09.01.2013 01.08.2013 eingefügt 3/2013

    § 13d 09.01.2013 01.08.2013 eingefügt 3/2013

    § 13e 09.01.2013 01.08.2013 eingefügt 3/2013

    § 13f 09.01.2013 01.08.2013 eingefügt 3/2013

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