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    DE - Deutsches Bundesrecht
    3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
    4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium mit betriebswirtschaftlichem oder energiewirtschaftlichem Schwerpunkt und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
    (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 5 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
    (3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.

    § 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung

    Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
    1. „Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten“ nach § 4,
    2. „Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen“ nach § 5,
    3. „Netzmanagement im regulierten und nicht regulierten Geschäftsfeld unterstützen“ nach § 6,
    4. „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.

    § 4 Prüfungsbereich „Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten“

    Im Prüfungsbereich „Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Marktmechanismen der Energiewirtschaft zu analysieren, zu präsentieren und zu erläutern sowie auf der Grundlage der Marktmechanismen Vorschläge zu erarbeiten, um die Entwicklung des Marktes zu prognostizieren und das Unternehmen langfristig wirtschaftlich und technisch stabil zu positionieren. Dies umfasst die Fähigkeit, auch rechtliche, technische, ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte zielorientiert und situationsbezogen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
    1. Berücksichtigen der Bedeutung von Marktteilnehmern und Wertschöpfungsstufen in der energiewirtschaftlichen und technischen Leistungserstellung,
    2. Beurteilen energiewirtschaftlicher Zusammenhänge und Zahlungsströme und Bewerten ihrer Bedeutung und ihres Einflusses auf die Unternehmensziele,
    3. Unterstützen der Entwicklung und Umsetzung strategischer Unternehmensziele,
    4. Bewerten betrieblicher Funktionen und Interpretation ihres Zusammenwirkens im Kontext der Unternehmensziele,
    5. Beurteilen von Bilanzen, Jahres- und Tätigkeitsabschlüssen zur Einschätzung der Unternehmenssituation anhand von Kennzahlen,
    6. Erkennen und Bewerten wirtschaftlicher Auswirkungen von Veränderungen der rechtlichen, technischen und technologischen Rahmenbedingungen,
    7. Einsetzen von Kalkulations- und Controllingmethoden, Erstellen von Abweichungsanalysen, Identifizieren und Bewerten von Schwachstellen und Risiken sowie Erarbeiten von Lösungen für die festgestellten Defizite.
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