2 ) , soweit das vorliegende Gesetz nichts anderes bestimmt.
2 Der Rechtsschutz bei Anständen aus dem Anstellungsvertrag richtet sich nach § 53 des Gesetzes über das Staatspersonal vom 27. September 1992
3 ) beziehungsweise nach § 48 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 13. März 1977 )
.
§ 63 Rechtsmittelinstanzen
1 Beschwerden gegen Verfügungen aufgrund dieses Gesetzes oder seiner Vollzugserlasse beurteilt in erster Instanz die Beschwerdekommission der Berufsbildung.
2 Entscheide der Beschwerdekommission der Berufsbildung sind beim Ver - waltungsgericht anfechtbar.
§ 64 Beschwerdegegenstand
1 Der Entscheid, eine Prüfung beziehungsweise ein Qualifikationsverfahren sei bestanden, kann nicht angefochten werden.
§ 65 Zivilrechtliche Streitigkeiten
1 Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien hat das Amt auf Begehren einer Partei einen Schlichtungsversuch durchzuführen, bevor die Klage erhoben wird.
10. Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 66 Änderung bisherigen Rechts
1 Die Änderungen wurden in den entsprechenden Erlassen nachgeführt.
§ 67 Aufhebung bisherigen Rechts
1 Das Gesetz über die Berufsbildung und die Erwachsenenbildung vom
1. Dezember 1985
5 ) wird aufgehoben.
§ 68 Bestehende Rechtsverhältnisse
1 Bestehende Rechtsverhältnisse, welche mit diesem Gesetz oder seinen Vollzugsbestimmungen in Widerspruch stehen, sind innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten anzupassen.
1) BGS 124.11 .
2) BGS 125.12 .
3) BGS 126.1 .
4) BGS 125.12 .
5) GS 90, 284 (BGS 416.111).
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§ 69 Vollzug
1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
§ 70 Inkrafttreten
1 Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am 19. Dezember 2008 unbenutzt abgelaufen. Inkrafttreten am 1. Januar 2009. Publiziert im Amtsblatt vom 9. Januar 2009.
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* Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
03.11.2010 01.01.2011 § 44 Abs. 1, e) eingefügt GS 105
23.08.2011 01.01.2012 § 25 Abs. 4 eingefügt GS 2011, 24
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* Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
§ 25 Abs. 4 23.08.2011 01.01.2012 eingefügt GS 2011, 24
§ 44 Abs. 1, e) 03.11.2010 01.01.2011 eingefügt GS 105
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