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    Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (431.012.1)
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    CH - Schweizer Bundesrecht

    Erhebungsorgan:

    Eidgenössische Finanzmarkt­aufsicht

    Erhebungsgegenstand:

    a. Finanzielle Indikatoren für «Other Financial Corporations» gemäss dem Special Data Dissemination Standard Plus (SDDS+) des Internationalen Währungsfonds
    b. Jahresrechnung der Versicherungsunternehmen

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Vollerhebung

    Befragte:

    In der Schweiz beaufsichtigte Versicherungsunternehmen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    a. Vierteljährlich
    b. Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Besondere Bestimmungen:

    137. Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte

    Erhebungsorgan:

    Eidgenössische Finanzverwaltung

    Erhebungsgegenstand:

    Rechnungen, Budgets und Planung der Finanzströme der öffentlichen Haushalte

    Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

    Voll- und Teilerhebungen

    Befragte:

    Zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten sowie Anstalten und weitere Organisationseinheiten des Bundes, der Kantone (inkl. Konkordate), der Gemeinden (inkl. Gemeindezweckverbände) und der öffent­lichen Sozialversicherungen

    Auskunftspflicht:

    Obligatorisch

    Zeitpunkt der Durchführung:

    Periodizität:

    Jährlich

    Mitwirkende bei der Durchführung:

    Zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten sowie Anstalten und weitere Organisationseinheiten des Bundes, der Kantone (inkl. Konkordate), der Gemeinden (inkl. Gemeindezweckverbände) und der öffent­lichen Sozialversicherungen, Gemeindeaufsichtsstellen und kantonale Statistikämter

    Besondere Bestimmungen:

    138. Statistik der direkten Bundessteuer

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