Folgende Abkürzungen für Geschwindigkeiten werden verwendet:
v 1
= Ausgangsgeschwindigkeit
v 2
= Zielgeschwindigkeit
v max
= bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
12 Prüfung der Wirksamkeit bei kalter Bremse (Prüfung Typ 0)
Für die Prüfung der Wirksamkeit bei kalter Bremse darf die an der Bremsscheibe oder aussen an der Trommel gemessene Temperatur nicht mehr als 100 °C und am Gehäuse von vollständig gekapselten Bremsen und Bremsen im Ölbad nicht mehr als 50 °C betragen. Das Fahrzeug muss in beladenem Zustand gemessen werden. Die Verteilung der Gewichte auf die Achsen muss den Angaben des Herstellers oder der Herstellerin entsprechen. Jede Prüfung ist mit unbeladenem Fahrzeug zu wiederholen.
Die Prüfung ist bei der für die jeweilige Fahrzeugklasse angegebenen Geschwindigkeit vorzunehmen. Die für die jeweilige Klasse vorgeschriebene Mindestbremswirkung muss erreicht werden.
13 Prüfung des Heissbremsverhaltens der Bremse (Prüfung Typ I)
131
Vorbereitung
Für die Prüfung des Heissbremsverhaltens der Betriebsbremsanlage müssen die Bremsen des beladenen Fahrzeugs mit wiederholten Bremsungen wie folgt vorkonditioniert werden:
Fahrzeugklasse | v1 | v2 | Intervall maximal | Anzahl Zyklen |
M1 | 80 % vmax, ≤ 120 km/h | ½ v1 | 45 s | 15 |
M2 | 80 % vmax, ≤ 100 km/h | ½ v1 | 55 s | 15 |
N1 | 80 % vmax, ≤ 120 km/h | ½ v1 | 55 s | 15 |
M3, N2, N3 | 80 % vmax, ≤ 60 km/h | ½ v1 | 60 s | 20 |
T, C | 80 % vmax | ½ v1 | 60 s | 20 |
wahlweise, wenn vmax ≤ 40 km/h | 0,05 v1 | 18 | ||
Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge Vorderrad / kombinierte Bremsen |
| ½ v1 | 1000 m | 10 |
Hinterrad | 70 % vmax, ≤ 80 km/h |
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Wirkprüfung
Die Wirkprüfung muss sich unmittelbar anschliessen. Die Bremswirkung darf nicht unter 60 % der mit kalter Bremse ermittelten Wirkung sinken. Bezogen auf die für die kalte Bremse geltenden Wirkungsanforderungen darf sie nicht unter folgende Werte sinken:
132.1 Fahrzeuge der Klasse M 1 : 75 %;
132.2 Fahrzeuge der Klassen M 2 , M 3 , N, T und C: 80 %;
132.3 Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge: 65 %.