Vorherige Seite
    Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (172.056.1)
    22 - 23
    Nächste Seite
    CH - Schweizer Bundesrecht
    ¹ Die Anbieterin hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzureichen.
    ² Die Auftraggeberin kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an eine oder mehrere Anbieterinnen vergeben.
    ³ Hat die Auftraggeberin Lose gebildet, so können die Anbieterinnen ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, die Auftraggeberin habe dies in der Ausschreibung abweichend geregelt. Sie kann festlegen, dass eine einzelne Anbieterin nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann.
    ⁴ Behält sich die Auftraggeberin vor, von den Anbieterinnen eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt sie dies in der Ausschreibung an.
    ⁵ Die Auftraggeberin kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen zuzuschlagen.
    Art. 33 Varianten
    ¹ Den Anbieterinnen steht es frei, zusätzlich zum Angebot der in der Ausschreibung beschriebenen Leistung Varianten vorzuschlagen. Die Auftraggeberin kann diese Möglichkeit in der Ausschreibung beschränken oder ausschliessen.
    ² Als Variante gilt jedes Angebot, mit dem das Ziel der Beschaffung auf andere Art als von der Auftraggeberin vorgesehen erreicht werden kann.
    Art. 34 Formerfordernisse
    ¹ Angebote und Anträge auf Teilnahme müssen schriftlich, vollständig und fristgerecht gemäss den Angaben in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen eingereicht werden.
    ² Sie können elektronisch eingereicht werden, wenn dies in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen ist und die seitens der Auftraggeberin definierten Anforderungen eingehalten werden.

    6. Kapitel: Ablauf des Vergabeverfahrens

    Art. 35 Inhalt der Ausschreibung
    Die Veröffentlichung einer Ausschreibung enthält mindestens folgende Informationen:
    a. Name und Adresse der Auftraggeberin;
    b. Auftrags- und Verfahrensart sowie die einschlägige CPV-Klassifikation¹², bei Dienstleistungen zusätzlich die einschlägige CPC-Klassifikation¹³;
    c. Beschreibung der Leistungen, einschliesslich der Art und Menge, oder wenn die Menge unbekannt ist, eine diesbezügliche Schätzung, sowie allfällige Optionen;
    d. Ort und Zeitpunkt der Leistungserbringung;
    e. gegebenenfalls eine Aufteilung in Lose, eine Beschränkung der Anzahl Lose und eine Zulassung von Teilangeboten;
    f. gegebenenfalls eine Beschränkung oder einen Ausschluss von Bietergemeinschaften und Subunternehmerinnen;
    g. gegebenenfalls eine Beschränkung oder einen Ausschluss von Varianten;
    h. bei wiederkehrend benötigten Leistungen wenn möglich eine Angabe des Zeitpunktes der nachfolgenden Ausschreibung und gegebenenfalls einen Hinweis, dass die Angebotsfrist verkürzt wird;
    i. gegebenenfalls einen Hinweis, dass eine elektronische Auktion stattfindet;
    j. gegebenenfalls die Absicht, einen Dialog durchzuführen;
    k. die Frist zur Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen;
    l. Formerfordernisse zur Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen, insbesondere gegebenenfalls die Auflage, Leistung und Preis in zwei separaten Couverts anzubieten;
    m. Sprache oder Sprachen des Verfahrens und des Angebots;
    n. die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise;
    o. bei einem selektiven Verfahren gegebenenfalls die Höchstzahl der Anbieterinnen, die zur Offertstellung eingeladen werden;
    p. die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung, sofern diese Angaben nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind;
    q. gegebenenfalls den Vorbehalt, Teilleistungen zuzuschlagen;
    r. die Gültigkeitsdauer der Angebote;
    s. die Bezugsquelle für die Ausschreibungsunterlagen sowie gegebenenfalls eine kostendeckende Gebühr;
    t. einen Hinweis, ob die Beschaffung in den Staatsvertragsbereich fällt;
    u. gegebenenfalls zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen;
    v. gegebenenfalls eine Rechtsmittelbelehrung.
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren