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    CH - Schweizer Bundesrecht

    4.2. Initialisierungs-, Kommunikations-, Reaktivierungs- und Testplan

    Alle an der Architektur der vorläufigen Lösung beteiligten Elemente müssen eine Reihe individueller und kollektiver Tests bestehen, um zu bestätigen, dass die Plattform auf der Ebene der IKT-Infrastruktur und der Informationssysteme betriebs­bereit ist. Diese Betriebstests sind jedes Mal zwingend erforderlich, wenn die vorläufige Lösung auf der Plattform vom Status «suspended» (unterbrochen) zu «ope­ra­tional» (betriebsbereit) übergeht.
    Die Aufnahme des Betriebs der Verknüpfung erfordert dann die erfolgreiche Durchführung eines vordefinierten Testplans. Dadurch wird bestätigt, dass jedes Register zunächst eine Reihe interner Tests durchgeführt hat, gefolgt von der Validierung der Ende-zu-Ende-Konnektivität, bevor mit der Übermittlung von Produktionstransaktionen zwischen beiden Vertragsparteien begonnen wird.
    Der Testplan sollte die allgemeine Teststrategie und Einzelheiten zur Testinfrastruktur enthalten. Insbesondere sollte er für jedes Element in jedem Testblock Folgendes umfassen:
    – die Testkriterien und ‑instrumente;
    – die für die Durchführung des Tests zugewiesenen Rollen;
    – die erwarteten Ergebnisse (positiv und negativ);
    – den Zeitplan für die Prüfungen;
    – die Protokollierung der Anforderungen an die Prüfergebnisse;
    – die Dokumentation zur Fehlerbehebung;
    – die Eskalationsvorschriften.
    Als Prozess könnten die Tests zur Aufnahme des Betriebs in vier (4) Konzeptblöcke oder ‑phasen unterteilt werden:
    4.2.1. Interne IKT-Infrastrukturtests
    Diese Tests sind von beiden Vertragsparteien an jedem Ende einzeln durchzuführen und/oder zu prüfen.
    Jedes Element der IKT-Infrastruktur ist an beiden Enden einzeln zu prüfen. Dies schliesst jede einzelne Komponente der Infrastruktur ein. Diese Prüfungen können automatisch oder manuell durchgeführt werden, müssen jedoch sicherstellen, dass alle Elemente der Infrastruktur betriebsbereit sind.
    4.2.2. Kommunikationstests
    Diese Tests werden einzeln bei jeder Vertragspartei eingeleitet und der Abschluss der Tests erfordert die Zusammenarbeit mit dem anderen Ende.
    Sobald die einzelnen Elemente betriebsbereit sind, müssen die Kommunikationskanäle zwischen beiden Registern getestet werden. Zu diesem Zweck überprüft jede Vertrags­partei, ob der Internetzugang funktioniert, die VPN-Tunnel (oder ein gleich­wertiges Netz für den sicheren Datentransport) eingerichtet sind und eine Site-to-site-IP-Konnektivität besteht. Die Erreichbarkeit der lokalen und Fern-Infrastruk­tur­elemente und die IP-Konnektivität sollten dann dem anderen Ende bestätigt werden.
    4.2.3. Vollständige Systemtests (Ende-zu-Ende-Tests)
    Diese Tests sind an beiden Enden durchzuführen und die Ergebnisse der anderen Vertragspartei mitzuteilen.
    Sobald die Kommunikationskanäle und die einzelnen Komponenten beider Register getestet sind, wird von jeder Seite eine Reihe simulierter Transaktionen und Abgleiche vorgenommen, die alle im Rahmen der Verknüpfung umzusetzenden Funktionen darstellen.
    4.2.4. Sicherheitsprüfungen
    Diese Tests sind von beiden Vertragsparteien am jeweiligen Ende gemäss den Abschnitten 5.4 «Leitlinien für Sicherheitsprüfungen» und 5.5 «Vorschriften für die Risikobewertung» durchzuführen und/oder auszulösen.
    Erst wenn jede(r) der vier Phasen/Blöcke mit vorhersehbaren Ergebnissen abgeschlossen ist, kann die vorläufige Verknüpfung als betriebsbereit betrachtet werden.
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