II. Genehmigung durch die Zollstelle der Sicherheitsleistung
Zollstelle der Sicherheitsleistung
Verpflichtungserklärung des Bürgen genehmigt am ……………. für das Zollverfahren mit der Zollanmeldung/Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung Nr. …………… vom …………… (10)
(Stempel und Unterschrift)
(1) Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.
(2) Vollständige Anschrift.
(3) Die Namen der Staaten, in deren Gebiet die Sicherheit nicht verwendet werden darf, sind zu streichen.
(4) Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Unionsversandverfahren.
(5) Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Bürgen.
(6) Gilt für die Abgaben im Zusammenhang mit Einfuhr und Ausfuhr der Waren, wenn die Sicherheitsleistung für die Überführung von Waren in das Unionsversandverfahren bzw. das gemeinsame Versandverfahren verwendet wird oder in mehr als einem Mitgliedstaat verwendet werden kann.
(7) Anzugeben ist einer der folgenden Zollvorgänge:
a) vorübergehende Verwahrung,
b) Unionsversandverfahren/gemeinsames Versandverfahren,
c) Zolllagerverfahren,
d) vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben,
e) aktive Veredelung,
f) Endverwendung,
g) Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr mit normaler Zollanmeldung ohne Zahlungsaufschub,
h) Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr mit normaler Zollanmeldung mit Zahlungsaufschub,
i) Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr mit vereinfachter Zollanmeldung nach Artikel 166 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1),
j) Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr mit Zollanmeldung nach Artikel 182 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013,
k) vorübergehende Verwendung mit teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben,
l) anderer Zollvorgang – bitte Art des Vorgangs angeben.
(8) Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in dem betreffenden Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheit sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet.
(9) Vor der Unterschrift muss der/die Unterzeichnete handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Sicherheit in Höhe von ...», wobei der Betrag in Worten anzugeben ist.
(10) Von der Zollstelle auszufüllen, bei der die Waren in das Verfahren oder die vorübergehende Verwahrung übergeführt wurden.
Anhang C2 zu Anlage III
Verpflichtungserklärung des Bürgen — Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
I. Verpflichtungserklärung des Bürgen
1. Der/Die Unterzeichnete (1)
mit Wohnsitz (Sitz) in (2)
leistet hiermit bei der Zollstelle der Sicherheitsleistung