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    DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1 Zustimmung zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

    § 1

    Dem zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen unterzeichneten Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    § 2 (aufgehoben)

    Artikel 2 Änderung des Landesrundfunkgesetzes

    (Änderungsanweisungen)

    Artikel 3 Aufhebung von Landesgesetzen

    (Aufhebungsanweisungen)

    Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt am 1. März 2007 außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 1 nicht eingetreten ist. Das Außerkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
    (2) Wenn bis zum 28. Februar 2007 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind, tritt der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach Maßgabe seines Artikels 9 Abs. 2 Satz 1 am 1. März 2007 in Kraft. Das Inkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
    1)
    Fußnoten
    1)
    Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist gemäß Bekanntmachung vom 12. März 2007 (GVOBl. M-V S. S. 121) am 1. März 2007 in Kraft getreten.

    Staatsvertrag

    Neunter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
    Das Land Baden-Württemberg,
    der Freistaat Bayern,
    das Land Berlin,
    das Land Brandenburg,
    die Freie Hansestadt Bremen,
    die Freie und Hansestadt Hamburg,
    das Land Hessen,
    das Land Mecklenburg-Vorpommern,
    das Land Niedersachsen,
    das Land Nordrhein-Westfalen,
    das Land Rheinland-Pfalz,
    das Saarland,
    der Freistaat Sachsen,
    das Land Sachsen-Anhalt,
    das Land Schleswig-Holstein und
    der Freistaat Thüringen
    schließen nachstehenden Staatsvertrag:

    Artikel 1 Änderung des Rundfunkstaatsvertrages

    (Änderungsanweisung)

    Artikel 2 Aufhebung des Mediendienste-Staatsvertrages

    (Änderungsanweisung)

    Artikel 3 Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages

    (Änderungsanweisung)
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