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    DE - Landesrecht Thüringen
    Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Grundlagen und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere auf grundlegende Elemente des Fachunterrichts am Gymnasium unter Berücksichtigung der im Praxissemester erlangten Einblicke in die Unterrichtswirklichkeit.

    15. Ethik/Philosophie

    I.
    Schriftliche und mündliche Prüfung in der Fachwissenschaft
    Die schriftliche und mündliche Prüfung erstreckt sich auf zwei der vom Kandidaten gewählten nachfolgenden Bereiche:
    1.
    Theoretische Philosophie,
    2.
    Praktische Philosophie,
    3.
    Religionswissenschaft/Religionsphilosophie.
    Der Bereich, der Gegenstand der schriftlichen Prüfung war, kann nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung die von ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an. In der schriftlichen Prüfung werden in jedem Bereich drei Themen zur Wahl gestellt.
    II.
    Mündliche Prüfung in der Fachdidaktik
    Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Grundlagen und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere auf grundlegende Elemente des Fachunterrichts am Gymnasium unter Berücksichtigung der im Praxissemester erlangten Einblicke in die Unterrichtswirklichkeit.

    16. Physik

    I.
    Schriftliche und mündliche Prüfung in der Fachwissenschaft
    Die schriftliche und mündliche Prüfung erstreckt sich auf zwei der vom Kandidaten gewählten nachfolgenden Bereiche:
    1.
    Theoretische Physik,
    2.
    Experimentelle Physik.
    Der Bereich, der Gegenstand der schriftlichen Prüfung war, kann nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung die von ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an.
    II.
    Mündliche Prüfung in der Fachdidaktik
    Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Grundlagen und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere auf grundlegende Elemente des Fachunterrichts am Gymnasium unter Berücksichtigung der im Praxissemester erlangten Einblicke in die Unterrichtswirklichkeit.

    17. Evangelische Religionslehre

    I.
    Schriftliche und mündliche Prüfung in der Fachwissenschaft
    Die schriftliche und mündliche Prüfung erstreckt sich auf zwei der vom Kandidaten gewählten nachfolgenden Bereiche:
    1.
    Altes Testament,
    2.
    Neues Testament,
    3.
    Systematische Theologie,
    4.
    Kirchengeschichte.
    Der Bereich, der Gegenstand der schriftlichen Prüfung war, kann nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung die von ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an. In der schriftlichen Prüfung werden in jedem Bereich drei Themen zur Wahl gestellt.
    II.
    Mündliche Prüfung in der Fachdidaktik
    Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Grundlagen und Fragestellungen der Religionspädagogik und Fachdidaktik, insbesondere auf grundlegende Elemente des Fachunterrichts am Gymnasium unter Berücksichtigung der im Praxissemester erlangten Einblicke in die Unterrichtswirklichkeit.

    18. Katholische Religionslehre

    I.
    Schriftliche Prüfung in der Fachwissenschaft
    Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf ein vom Kandidaten gewähltes nachfolgendes Fach:
    1.
    Biblische Gruppe:
    a)
    Altes Testament,
    b)
    Neues Testament,
    2.
    Historische Gruppe:
    a)
    Alte Kirchengeschichte,
    b)
    Mittlere/Neuere Kirchengeschichte,
    3.
    Systematische Gruppe:
    a)
    Philosophische Grundlagen der Theologie,
    b)
    Christliche Sozialethik,
    c)
    Fundamentaltheologie,
    d)
    Dogmatik,
    e)
    Moraltheologie,
    4.
    Praktische Gruppe:
    a)
    Liturgiewissenschaft
    b)
    Kirchenrecht.
    Bei der Meldung zur Prüfung gibt der Kandidat an, welches Fach er für die schriftliche Prüfung wählt.
    II.
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