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    DE - Deutsches Bundesrecht

    Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft

    StV/WasAusbV
    Ausfertigungsdatum: 21.07.2000
    Vollzitat:
    "Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft vom 21. Juli 2000 (BGBl. I S. 1148)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 1. 8.2000 +++)
    Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Eingangsformel

    Auf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288), verordnen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

      ----

    Erster Teil
     Gemeinsame Vorschriften
    § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
    § 2Ausbildungsdauer
    § 3Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
    Zweiter Teil
     Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
    § 4Ausbildungsberufsbild
    § 5Ausbildungsrahmenplan
    § 6Ausbildungsplan
    § 7Berichtsheft
    § 8Zwischenprüfung
    § 9Abschlussprüfung
    Dritter Teil
     Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserwirtschaft
    § 10Ausbildungsberufsbild
    § 11Ausbildungsrahmenplan
    § 12Ausbildungsplan
    § 13Berichtsheft
    § 14Zwischenprüfung
    § 15Abschlussprüfung
    Vierter Teil
     Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 16Übergangsregelung
    § 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    Anlagen
    Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
    Anlage 2Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserwirtschaft

    Erster Teil

    Gemeinsame Vorschriften

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