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    DE - Deutsches Bundesrecht

    Eingangsformel

    Auf Grund des § 330 Abs. 1, 3 und 4 des Handelsgesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Absatz 1 zuletzt geändert und die Absätze 3 und 4 angefügt durch Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1377), verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

    Inhaltsübersicht

    Abschnitt 1
    Anwendungsbereich
    § 1Anwendungsbereich
      
    Abschnitt 2
    Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
    § 2Formblätter
    § 3Zusammenfassung von Posten
    § 4Davon-Vermerke
    § 5Zusätze
      
    Abschnitt 3
    Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz
      
    Unterabschnitt 1
    Posten der Aktivseite
    § 6Immaterielle Vermögensgegenstände
    § 7Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
    § 8Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
    § 9Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
    § 10Sonstige Ausleihungen
    § 11Einlagen bei Kreditinstituten
    § 12Andere Kapitalanlagen
    § 13Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft
    § 14Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
    § 15Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
    § 16Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
    § 17Sonstige Forderungen
    § 18Sachanlagen und Vorräte
    § 19Andere Vermögensgegenstände
    § 20Abgegrenzte Zinsen und Mieten
    § 21Ausgleichsbetrag
     
    Unterabschnitt 2
    Posten der Passivseite
    § 22Nachrangige Verbindlichkeiten
    § 23Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft an den Bruttobeträgen der versicherungstechnischen Rückstellungen
    § 24Beitragsüberträge
    § 25Deckungsrückstellung
    § 26Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
    § 27Näherungs- und Vereinfachungsverfahren
    Markierungen
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