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    DE - Deutsches Bundesrecht

    Anlage (zu § 3 Absatz 2) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

    (Fundstelle: BGBl. I 2009, 419 - 427)
    Titel
    Funktion
    ZweckbestimmungSoll
    2009
    1 000 €
    Soll
    2008
    1 000 €
    Ist
    2007
    1 000 €
     Vorbemerkung   
     Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG). Das Sondervermögen nimmt die erforderlichen Mittel auf. Der Fonds umfasst die Bundesmittel für Leistungen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG), die kon- junkturstützenden Maßnahmen im Bereich der Investitionen des Bundes, das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage, die Ausweitung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und die Mittel für die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans soll ein zusätzlicher konjunktureller Impuls gegeben werden.
     Einnahmen   
     Verwaltungseinnahmen   
    119 99
    -873
    Vermischte Einnahmen–   
     Haushaltsvermerk   
     Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.   
     Übrige Einnahmen   
    162 01
    -920
    Sonstige Zinseinnahmen–   
     Haushaltsvermerk   
     Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.   
     Erläuterungen   
     Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem ZuInvG werden hier vereinnahmt.   
    221 01
    -910
    Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn–   
     Haushaltsvermerk   
     Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.   
    325 01
    -920
    Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt21 000 000   
     Erläuterungen   
     Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.   
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