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    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz über die Jüdische Gemeinde zu Berlin Vom 29. Januar 1971

    Gesetz über die Jüdische Gemeinde zu Berlin
    Vom 29. Januar 1971
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Jüdische Gemeinde zu Berlin vom 29. Januar 197109.02.1971
    Eingangsformel09.02.1971
    § 109.02.1971
    § 209.02.1971
    § 309.02.1971
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Die Jüdische Gemeinde zu Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    § 2

    Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 (PrGS S. 263) tritt außer Kraft, soweit es nicht bereits außer Kraft getreten ist.

    § 3

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Klaus Schütz
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