10. Sonstiges
¹Bei der Konzeption dieser Richtlinien sind förmlich beteiligt worden:
– der Hauptpersonalrat beim StMUV gemäß Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 11, Art. 80 Abs. 2 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes,
– die Hauptschwerbehindertenvertretung beim StMUV gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX,
– der Gleichstellungsbeauftragte beim StMUV gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.
²Bei Änderungen oder Ergänzungen werden die Beteiligungen neu durchgeführt.
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
¹Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2017 in Kraft. ²Mit Ablauf des 31. August 2017 tritt die Bekanntmachung über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 1. April 2014 (AllMBl. S. 272) außer Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor
Anlagen
Anlage 1: derzeit nicht belegt
Anlage 2: derzeit nicht belegt