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    Richtlinien für die staatliche Förderung der Betreuung bei der Existenzgründung und Betriebsübernahme in der Vorgründungsphase
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    DE - Landesrecht Bayern
    ¹Gründerinnen oder Gründer mit Wohnsitz und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Unternehmens im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe etc.) sowie im Bereich der Freien Berufe, die die Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen. ²Bei Gesellschaften gilt das Datum der notariellen Beurkundung als Gründungsdatum. ³Bei Antragstellung darf noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen worden sein.

    3.1.2 

    ¹Darüber hinaus Gründerinnen oder Gründer mit Wohn- und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern, die vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen. ²Als förderfähige selbständige Nebenerwerbstätigkeit im Sinn dieser Richtlinien gilt jede unternehmerische Tätigkeit, die einen Umfang von 15 Stunden pro Woche nicht überschreitet.

    3.2 

    Als antragsberechtigte Existenzgründung wird auch die geplante Beteiligung an einem Unternehmen in Bayern angesehen, wenn mindestens 15 % der Kapitalanteile übernommen werden und die Gründerin oder der Gründer Geschäftsführungsbefugnis besitzen wird.

    3.3 

    Bei einer Beteiligung im Sinn von Nr. 3.2 und der Übernahme eines sich bereits in Bayern befindlichen Betriebs kann sich der Wohnsitz auch außerhalb Bayerns befinden.

    3.4 

    Nicht antragsberechtigt sind Gründerinnen oder Gründer,

    3.4.1 

    die in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung eine unternehmerische Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt haben oder die in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung die Geschäftsführung oder Prokura in einem Unternehmen innehatten und an diesem Unternehmen mit 15 % oder mehr Geschäftsanteilen beteiligt sind bzw. waren,

    3.4.2 

    die in Bereichen gründen wollen, die den mittelstandspolitischen Zielen der Bayerischen Staatsregierung widersprechen wie z. B. Rotlichtmilieu, Empfehlungsmarketing, gesetzes- oder sittenwidrige Geschäftszwecke,

    3.4.3 

    an deren Unternehmen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind oder sein sollen,

    3.4.4 

    die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, dem Bereich der vereidigten Buchprüfung oder der anwaltlichen Rechtsberatung tätig sind oder tätig werden wollen,

    3.4.5 

    die ein Unternehmen, eine gGmbH, einen Verein oder eine andere Organisation mit jeweils nicht ausschließlich wirtschaftlicher Tätigkeit gründen wollen,

    3.4.6 

    sowie Personen, die in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur tätig sind oder tätig sein wollen.
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