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    Das Wissenschaftspropädeutische Seminar in den Jahrgangsstufen 12 und 13 des neunjährigen Gymnasiums sowie den Jahrgangsstufen II und III des Kollegs
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    DE - Landesrecht Bayern
    ⁴Ausgehend von einer inhaltlichen und methodischen Einführung zu einem leitfachbezogenen Rahmenthema erweitern und vertiefen die Schülerinnen und Schüler grundlegende sowie fachspezifische methodische Kompetenzen und entwickeln anspruchsvolle, auf eigene Untersuchung und Schlussfolgerung zielende Frage- bzw. Problemstellungen, die – eingebettet in das Rahmenthema – als Themenstellungen der individuellen Seminararbeiten aufgegriffen und bearbeitet werden. ⁵Bei der Bearbeitung verbinden die Schülerinnen und Schüler vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse mit eigenständig erarbeiteten Ergebnissen.
    ⁶Konstitutive Elemente des W-Seminars sind die kontinuierliche gemeinsame und diskursive Arbeit am Rahmenthema, die persönliche und unverfälschte Anfertigung einer Seminararbeit im Umfang von ca. 10 bis 15 Textseiten und die Präsentation der Ergebnisse (mit Prüfungsgespräch) nach wissenschaftlichen Kriterien. ⁷In der Präsentation (mit Prüfungsgespräch) vertreten die Schülerinnen und Schüler ihre Untersuchungsstrategie sowie die erarbeiteten Ergebnisse reflektiert und ordnen diese in übergeordnete Zusammenhänge des Rahmenthemas ein.
    ⁸Ausgehend vom Leitfach des W-Seminars erhalten die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Studienerkundung (in Kombination mit dem Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung) Einblicke in das Arbeiten an einer Hochschule sowie einen Überblick über unterschiedliche Angebote der Hochschulen und Universitäten.

    2.  Konzept und Information

    ¹Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor der Wahl über das Konzept des jeweiligen W-Seminars. ²Hierzu gehören insbesondere folgende Angaben:
    – Leitfach,
    – Rahmenthema,
    – kurshalbjahresbezogener Überblick über das W-Seminar,
    – Art und Zahl der jeweils vorgesehenen Leistungserhebungen,
    – Umsetzung der gemeinsamen Arbeit am Rahmenthema,
    – Verwirklichung der individuellen Betreuung,
    – beispielhafte Frage- bzw. Problemstellungen, die sich als Themenstellungen für die Seminararbeiten eignen,
    – geplante Gestaltung der Studienerkundung (in Kombination mit dem Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung),
    – ggf. externe Partner, vorgesehene Fahrten und/oder etwaige Voraussetzungen für die Teilnahme (vgl. Nr. 3 a bis d).

    3.  Wahl

    ¹Die Schülerinnen und Schüler können aus dem von der Schule zur Wahl gestellten Angebot grundsätzlich frei wählen. ²Jedes W-Seminar wird einem für die fachlichen Anforderungen maßgeblichen Leitfach aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich zugeordnet. ³Spät beginnende Fremdsprachen und die spät beginnende Informatik kommen als Leitfach für ein W-Seminar nicht in Betracht.
    ⁴Für die Fremdsprachen, die Religionslehre, Ethik sowie die Informatik gelten folgende Besonderheiten:
    Fremdsprachen
    ¹Ein W-Seminar mit einer klassischen oder einer modernen fortgeführten Fremdsprache als Leitfach kann nur von Schülerinnen und Schülern gewählt werden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse haben. ²Diese werden in der Regel durch den erfolgreichen Besuch des Unterrichts in der jeweiligen fortgeführten Fremdsprache vor Eintritt in die Qualifikationsphase nachgewiesen. ³Gleichwertige außerschulische Nachweise können im Einzelfall ebenfalls anerkannt werden.
    Katholische und Evangelische Religionslehre
    ¹Ein W-Seminar mit dem Leitfach Katholische Religionslehre oder Evangelische Religionslehre hat durch seine inhaltliche Gestaltung und durch die Lehrkraft eine konfessionelle Ausrichtung. ²Zugelassen sind Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 bzw. II und III den Religionsunterricht ihres Bekenntnisses besuchen, mit der Möglichkeit zur Öffnung für alle Schülerinnen und Schüler, die an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.
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